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DE1217691B - Der Kennzeichnung von Tieren dienende, z. B. als Ohrenmarke ausgebildete Markierung - Google Patents

Der Kennzeichnung von Tieren dienende, z. B. als Ohrenmarke ausgebildete Markierung

Info

Publication number
DE1217691B
DE1217691B DESCH33410A DESC033410A DE1217691B DE 1217691 B DE1217691 B DE 1217691B DE SCH33410 A DESCH33410 A DE SCH33410A DE SC033410 A DESC033410 A DE SC033410A DE 1217691 B DE1217691 B DE 1217691B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pin
marks
mark
bore
pen
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DESCH33410A
Other languages
English (en)
Other versions
DE1872008U (de
Inventor
Hubert Percival Schofield
Windsor Forest
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WINDSOR FOREST
Original Assignee
WINDSOR FOREST
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WINDSOR FOREST filed Critical WINDSOR FOREST
Publication of DE1217691B publication Critical patent/DE1217691B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K11/00Marking of animals
    • A01K11/001Ear-tags

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Birds (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Adornments (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. α.:
AOIk
Deutsche KL: 45 h-11/00
Nummer: 1217 691
Aktenzeichen: Sch 33410 ΠΙ/45 h
Anmeldetag: 14. Juni 1963
Auslegetag: 26. Mai 1966
Die Erfindung bezieht sich auf eine die Funktion einer Plombe ausübende, z. B. am Ohr von Tieren anzubringende Markierung, um z. B. bei Zuchttieren ihre Identität und ihre Abstammung feststellen zu können, bzw. auf als Anhängeschildchen oder Etiketten mit klemmenartigen Einrichtungen ausgebildete Markierungsmittel zur Kennzeichnung von Rindern, Fischen, Vögeln oder von anderem Getier.
Die am meisten verbreiteten und gebräuchlichen Hilfsmittel zur Kennzeichnung von Tieren bestehen in ihrer üblichen Ausführung aus zwei Marken, welche numeriert werden oder welche die entsprechenden Daten tragen, die das Tier betreffen, an welchem die Markierung angebracht wird. Diese z. B. als Ohrenmarken ausgebildeten Markierungen werden durch einen angespitzten Stift angeschlossen, welcher durch das Fell des Tieres und durch das Fleisch oder den Knorpel eines Ohrlappens oder durch eine Flosse (z. B. Rückenflosse, Bauchflosse, Brustflosse oder Schwanzflosse) eines Fisches oder bei Vögeln durch einen Flügel hindurchgedrückt oder hindurchgetrieben wird. Der Stift besteht aus einem Stück mit der einen Marke. Bei seiner Verwendung durchstößt er einen Körperteil des Tieres, also z. B. das Ohr, an welchem die Markierung angebracht werden soll, und hält die zweite Marke, welche über den zugespitzten, eventuell abgesetzten Kopfteil des Stiftes gedrückt wird, so daß diese Marke von dem Stift in der Art einer Pfeilspitze zurückgehalten oder festgehalten wird. Die innenliegenden Kanten oder Ränder von beiden Marken werden gewöhnlich abgeschrägt, damit eine kleine, leicht gleitende Auflagefläche oder Berührungsfläche in der Nähe des Tierfelles und gleichzeitig eine glatte Fläche entsteht, welche verhindert, daß sich Fremdkörper, wie beispielsweise Draht, Zweige oder Gras, festsetzen. Solche Markierungen werden mit zangenähnlichen Werkzeugen aufgebracht oder angelegt, welche beide Marken halten und welche es ermöglichen, das Durchstoßen bzw. Hindurchtreiben durch den Tierkörperteil und die Befestigung der Markierung in einem einzigen Arbeitsgang auszuführen.
In der Praxis hat diese Art der Identifizierung zahlreiche Nachteile. Ein Nachteil ergibt sich daraus, daß der Querschnitt der Marken von dem des Stiftes nicht sehr verschieden ist, da der Stift aus Kunststoff besteht und einen ziemlich reichlichen Durchmesser aufweisen muß, um eine ausreichende mechanische Festigkeit zu erzielen. Dabei zeigt die Marke das Bestreben, sich durch das Loch hindurchzuziehen, welches normalerweise von dem Stift ausgefüllt wird. Dies trifft insbesondere zu für Marken, welche mit Der Kennzeichnung von Tieren dienende,
z. B. als Ohrenmarke ausgebildete Markierung
Anmelder:
Hubert Percival Schofield, Windsor Forest,
Berkshire (Großbritannien)
Vertreter:
Dipl.-Ing. C. Stoepel
und Dipl.-Ing. W. Gollwitzer, Patentanwälte,
Landau (Pfalz), Am Schützenhof
Als Erfinder benannt:
Hubert Percival Schofield,
Windsor Forest, Berkshire (Großbritannien)
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 15. Juni 1962 (23 034)
ihrem zugehörigen Stift aus einem Stück bestehen, da jede Einwirkung in Form einer Verdrehung oder in Form eines Stoßes, welche an dieser Marke vorgenommen wird, ebenfalls den Stift in einer Art und Weise verdreht, welche man vornimmt, um den Stift absichtlich aus dem Fleisch herauszuziehen. Ferner ist der Stift an einem Ende zugespitzt ausgeführt, so daß er, wenn er durch das Fleisch hindurchgestoßen wird, das Fleisch nur durchdringt und es auseinanderspreizt, wodurch erreicht wird, daß das verdrängte Fleisch zu einer Verdickung um die durchdrungene Stelle herum führen muß. Dieser Umstand und die Tatsache, daß das Fleisch bestrebt ist, den Stift festzuhalten, verhindern eine freie Bewegung von mindestens einer Marke, mitunter aber auch von beiden Marken. Außerdem ist zu beachten, daß eine Kunststoffspitze verhältnismäßig stumpf und daher schmerzerzeugend sein muß, ganz abgesehen davon, daß sich das verdrängte Fleisch um jedes Ende des Stiftes herum sammeln und offene und eiternde Stellen am Tierkörper hervorrufen kann. Wenn ein Tier verenden muß oder wenn von unberufener Seite die Marken ausgewechselt werden sollen, ist es leicht möglich, den Stift durchzuschneiden, die jetzt frei gewordene, unversehrte Marke zu entfernen und die gleiche Marke zur Kennzeichnung eines anderen Tieres wieder zu verwenden. Des weiteren sind alle Kunststoffe hygroskopisch. Sogar die sogenannten nicht giftigen oder nicht gifthaltigen Kunststoffe
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kennen Schwierigkeiten machen oder Beschwerden dadurch herbeiführen, daß die Keimbildung fördernde Stoffe auf den Tierkörper unter die Haut gebracht werden. Das Vorhandensein von Fremdkörpern, durch welche im Tierkörper ein Druck erzeugt wird, muß eine Tendenz zu unnatürlichen Entwicklungen oder Wachstumsentfaltungen im umgebenden Zellgewebe hervorrufen.
Bei einer anderen bekannten Ausbildung einer Markierung werden zwei Marken auf einen rohrförmigen, an den Enden mit Abstufungen versehenen oder außen konisch ausgebildeten Stift aufgeschoben und durch Umbördeln der aus den Marken vorstehenden Ränder des Stiftes befestigt. Infolge der Verwendung von Metall als Werkstoff werden zwar die Unzuträglichkeiten eines Kunststoffstiftes vermieden, doch kann bei der rohrförmigen Gestalt des Stiftes die Umbördelung von außen her leicht abgezwickt oder abgeschnitten werden, um die Marken unbeschädigt abnehmen zu können.
Eine weitere bekannte Markierung besteht aus Blech und ist einteilig in Bügelform ausgeführt. An dem einen Bügelarm ist ein hohler, mit einer Querrille versehener Stift angebracht, der mit seiner Spitze nach dem Durchstechen des Tierkörperteiles zum Schließen in eine Haube am anderen Bügelarm gedrückt wird. Die Herstellung einer so gestalteten Markierung ist umständlich und aufwendig. Vor allem beschränkt aber die Bügelform die Drehbarkeit der Markierung am Tierkörperteil und gibt beim Hängenbleiben an Hindernissen, z. B. Zweigen, Anlaß zu Verletzungen des die Markierung tragenden Tieres durch Herausreißen aus dem Tierkörperteil.
Die Erfindung will die aufgezeigten, mit der Ver-Wendung der bekannten Markierungen verbundenen Nachteile beseitigen und eine in der Wirksamkeit und in der Einfachheit vorteilhafte sowie preiswerte Markierung zur Identifikation von Tieren schaffen.
Zu diesem Zweck geht die Erfindung von einer Markierung mit zwei Marken aus, die auf einem durch einen Tierkörperteil zu stechenden Stift angebracht werden und dabei im Abstand voneinander in Ringnuten des Stiftes eingreifen. Das Neue besteht darin, daß die Marken aus Kunststoff und der massiv ausgebildete Stift aus Metall bestehen und daß die entsprechend der Länge und dem Durchmesser der Ringnuten des Stiftes ausgeführte Bohrung der Marken bei entsprechender Stärke der Marken auf beiden Seiten über in Radialebenen verlaufende Ringschultern in Erweiterungen übergeht, wobei die Erweiterungen dem Durchmesser des Stiftes angepaßt sind, um den Stift so weit zu umfassen, daß die Ringnuten verdeckt sind.
Somit liegt das Wesen der Erfindung in der Ver-Wendung eines Stiftes aus Metall oder eines gleichwertigen Materials, das allein schon auf Grund seiner allgemeinen Werkstoffeigenschaften vorteilhaft ist, und zwar in Verbindung mit einer Ausbildung der beiden Kunststoffmarken, durch welche der Zusammenbau des Stiftes mit den Marken, auch bei der Befestigung am Tierkörperteil, erleichtert wird sowie die Marken fest mit dem Stift verbunden und im Abstand voneinander gehalten werden. Die Befestigung am Tierkörperteil ist nicht umständlicher und schwieriger als bei den bekannten Markierungen, bei denen eine Marke mit dem Stift aus einem Stück besteht, da nicht beide Marken am Tier mit dem Stift verbunden zu werden brauchen. Mit einer Marke kann das schon vorher geschehen. Dabei ist noch von Bedeutung, daß die Verwendung zweier gleichartiger Marken die Herstellung wesentlich erleichtern und vereinfachen kann.
Darüber hinaus wird aber das Lösen der Marken vom Stift erschwert. Das ist insbesondere beim unbefugten Lösen von Vorteil. Selbst wenn nämlich der Stift durchgeschnitten würde, wären seine Teile mit den Marken verbunden und könnten nur unter einer der Zerstörung gleichkommenden und die Wiederverwendung ausschließenden Beschädigung der Marken entfernt werden. Das ergibt sich daraus, daß die um den Stift herum vorhandenen Verstärkungen der Marken die Ringnuten des Stiftes verdecken, so daß es nicht möglich ist, den Stift etwa an der Ringnut zu durchschneiden, um die Marken unbeschädigt abnehmen zu können.
Um zwei Beispiele anzuführen, kann der Stift aus Aluminium oder aus korrosionsfestem Stahl bestehen, jedenfalls aus Werkstoffen, die durch Änderungen der Feuchtigkeit oder der Temperatur der Umgebung im Vergleich mit den Kunststoffen nicht angegriffen werden. Der Stift ist aus einem vollwandigen Werkstück gebildet und hat Spitzen mit der Schneidkante am Fußpunkt des zugespitzten Kopfes, um den an ihn gestellten Anforderungen zu genügen. Die Form des Stiftes ist so gewählt, daß derselbe mit seiner wie ein Messer wirkenden Schneidkante sauber durchstößt und nach der Einführung nicht unter Druck steht. Zweckmäßigerweise ist der Stift von kreisförmigem Querschnitt und hat gleichen Durchmesser oder die gleichen Abmessungen im Querschnitt mit Ausnahme der Ringnuten, die die Kunststoffmarken in einer solchen Weise festhalten, daß nach der Einführung des Stiftes in die Bohrung der Kunststoffmarken der Stift sich in der Bohrung frei drehen kann. Eine relative Bewegung der Kunststoffmarken axial zu dem Stift in irgendeiner Richtung kann ausschließlich unter Beschädigung des Stiftes oder der Kunststoffmarken in der Nähe der Bohrungen erreicht werden, welche bei der Inspektion gut sichtbar ist.
Gegebenenfalls kann der Stift auch ovalen Querschnitt erhalten, in welchem Fall seine Verdrehungsmöglichkeiten beträchtlich eingeschränkt sind. Die Marken können aus Kunststoff oder aus Metall hergestellt werden, welches in passender Weise mit Kunststoff ausgerüstet ist. Sie werden in vorausbestimmten Abständen voneinander auf dem Stift angebracht. Eine der beiden Marken oder beide Marken können sich um den Stift herum frei drehen. Die Marken weisen der zu durchstoßenden Substanz gegenüber in passender Weise abgeschrägte Innenflächen auf. Sie können verschiedene Längen oder Gestaltung besitzen, ohne daß komplizierte oder kostspielige Werkzeuge notwendig wären. In der Praxis können sie so angeliefert werden, daß eine Marke bereits an einem Stift befestigt ist. Die Marken und der dazugehörige Stift sind so bemessen, daß ihre Differenz im Querschnitt an der Verbindungsstelle zwischen ihnen es den Marken nicht gestattet, einzureißen, sich zu strecken oder auseinanderzuziehen und durch das Loch hindurchzutreten, welches von dem Stift hergestellt wurde.
Ein Anbringungsmittel in der Ausführungsform einer Zange oder einer Plombierzange oder eines Einschraub- oder Einsatzstückes, welches in den
Backen einer Plombierzange getragen wird, kann dazu verwendet werden, um den Stift und die Ohrenmarke in die richtige Lage zu bringen, und zwar vor, während und nach dem Durchstoßen, ferner auch dazu, um den erforderlichen Schließvorgang auszuüben.
Die Erfindung ist in genaueren Einzelheiten an Hand der Zeichnungen beschrieben, welche verschiedene Ausführungsformen von Markierungen beispielsweise erläutern. In den Zeichnungen ist
F i g. 1 eine Ansicht einer Markierung, wobei eine Marke mit einem Stift verbunden und die andere Marke vorbereitet ist, an das entgegengesetzte Ende des Stiftes angeschlossen zu werden;
Fig. 2 ist ein Schnitt durch eine runde Marke, welche zusammen mit einer anderen Marke von der Ausführungsart nach F i g. 1 verwendet werden kann;
F i g. 3 zeigt in Ansicht eine abgeänderte Form einer Marke, welche aus einem Kunststoffteil für die Aufnahme des Stiftes und aus einem Metallteil besteht, welcher die Angaben, Werte, Größen usw. für die Identifizierung trägt;
F i g. 4 ist eine Ansicht einer Marke, welche auf einem Metallteil (im Vergleich zu Fig. 3) verschiedene Formen der Identifizierungsmittel aufweist;
F i g. 5 zeigt den Metallteil nach F i g. 4 teilweise in Ansicht und teilweise im Schnitt;
F i g. 6 zeigt im Schnitt eine weitere Ausführungsform mit einer kreisförmigen Marke und einer unsymmetrisch angeordneten Marke;
F i g. 7 gibt in Draufsicht die Innenfläche der unsymmetrischen Marke gemäß F i g. 6 wieder;
F i g. 8 läßt eine weitere Abänderung der Verbindung zwischen einer Marke und dem Stift erkennen.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ^ ist mit 10 ein Stift aus Metall bezeichnet. Jede der beiden Kunststoffmarken, mit welchen der Stift verbunden ist, trägt das Bezugszeichen 11. Der Stift 10 hat Ringnuten 10 α und Kopf teile 10 b, die in eine Spitze 10 c auslaufen. Jeder Kunststoffteil 11 hat Wülste 11 α und eine Bohrung 11 b. Die Wand der Bohrung life ist an ihren Endteilen abgesetzt, um innen Ringschultern zu bilden, welche bei der dargestellten Ausführungsform mit einer ringsum verlaufenden Einkerbung versehen sind. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß der Stift mit der Ringnut 10α in die Bohrung Wb sowie mit dem Kopfteil 10& und dem Schaft in die Wülste 11 α einer Marke eingreift. Die schulterartigen Ansätze 12 am Stift und in der Bohrung sind dabei durch die Wülste 11 a vollständig verdeckt. Wenn der Stift unter einer Pressung in die Bohrung eingeführt ist, ist es sehr schwierig, zu den schulterartigen Ansätzen zu gelangen, um den Stift aus der Bohrung zu entfernen, ohne einen Beweis oder eine Spur solcher Bemühungen zu hinterlassen.
In dieser besonderen Ausführungsform weist der Außenteil 11 c der Markenil eine kleinere Breite auf als der übrige Teil. Das trifft auch für die Abänderungen gemäß den F i g. 4 und 7 zu, während im Querschnitt sowohl die sghmalen als auch die relativ breiten Teile jeder Marke an ihren Innenflächen konvex sein können, wo sie mit dem Fell des Tierkörpers in Berührung kommen.
Die Marken können Daten für die Identifizierung in irgendeiner gewünschten Form tragen, wie im Nachstehenden bei den weiteren Ausführungsformen erläutert wird.
Wie in den Zeichnungen gezeigt wird, sind die Wülste 11 α auf beiden Seiten der Marken vorgesehen, damit die Marken mit jeder Seite nach oben in das Anbringungswerkzeug eingeführt werden können. Der Stift 10 ist ebenfalls an beiden Enden mit Anspitzungen versehen, um die Schaffung einer festen Lage für das Anbringungswerkzeug zu erleichtern und auch um es möglich zu machen, daß das Anbringungswerkzeug für jede Art von Stiften verwendet werden kann, wodurch die Schwierigkeit bei der Anbringung beseitigt wird, welche dann besteht, wenn Stifte vorkommen, die nur an einem Ende spitz sind.
Fig. 2 zeigt, daß eine der Marken kreisförmig sein kann, während die andere Marke eine unsymmetrisch angeordnete Bohrung zur Aufnahme des Stiftes hat. Bei dieser Ausführungsform hat die kreisförmige Marke 14 auf beiden Seiten Wülste 14 α und ist auf der der anderen Marke gegenüberliegenden Seite bei 14 b abgesetzt, so daß der Außenringteil 14 c auf der einen Seite der Marke ungefähr halb so dick ist wie 14 & und ein Viertel so dick ist wie 14 a.
Bei der Bauweise, welche in Fig. 3 wiedergegeben ist, hat der Kunststoffteil 15 der Marke an einem Teil seines Außenrandes eine Ausnehmung 16 zur Aufnahme des Kopfteiles 17 eines metallischen Gliedes 18. Die Bohrung 19 im Kunststoffteil ist in Übereinstimmung mit irgendeiner der anderen Ausführungsarten ausgebildet. Der Bauteil 18 kann bei 18 a mit Vertiefungen versehen werden, um das Ausstanzen von Löchern zu erleichtern, welche durch ihre Lage Arbeitsverrichtungen verschiedener Art an dem mit der Marke ausgestatteten Tier versinnbildlichen oder andere interessierende Angaben oder Daten, welche bekanntgegeben werden sollen, zur Darstellung bringen.
Die Marke nach Fig. 4, welche eine Seitenansicht einer Marke nach F i g. 1 sein kann, zeigt, wie die Außenseite, d. h. die von der Oberfläche des Ohres oder von einem anderen Körperteil des Tieres entfernt liegende Seite nach der Anbringung markiert werden kann. Zu diesem Zweck ist eine passende Fläche aus Kunststoff an jeder Marke 20 vorgesehen oder auf einer Marke eines Markenpaares. Diese Fläche kann beispielsweise mit Hilfe eines Lochstempels oder durch eine Zange oder durch andere Hilfsmittel, welche in eine Zange eingebaut sind, durchstoßen werden. Wie F i g. 4 zeigt, kann sich die Form des Loches entsprechend der Art der Daten ändern, wie beispielsweise das Eigentumsrecht an dem Tier, seine Herdennummer, sein Geburtsjahr, sein Geschlecht, sein Stammbaum oder wiederum die Art irgendeiner Verrichtung, im allgemeinen Sinne, welche an dem Tier vorgenommen wurde. Zu diesem Zweck hat die Marke Stellen: 1, 2, 3 und 4, welche in verschiedener Weise ~*Mt einem Lochstempel durchlocht werden, damit jede Stelle Daten von einer Art angeben kann, welche von den anderen Stellen abweicht.
Wie bei den anderen Markenformen kann die Marke 20 aus einem transparenten Kunststoff bestehen und parallel zu ihren Flächen aufgespalten oder aufgeteilt werden, um es zu ermöglichen, daß das Identifizierungsmaterial in einen Spalt oder Schlitz zwischen den aufgespaltenen oder aufgeteilten Teilen eingefügt werden kann, so daß die in Betracht kommenden Daten in der Art eines Fensters dargestellt oder zur Schau gestellt und darin eingeschlossen
werden können. Alternativ kann das Identifizierungsmaterial auf einem Streifen 21 niedergelegt werden, welcher auf der Marke 20 gebildet oder auf diese gelegt wird, wonach ein getrennter transparenter Deckstreifen 22 angebracht werden kann und im heißen Zustand durch Schweißung oder Siegelung befestigt wird, wie F i g. 5 zeigt.
Eine andere Form der Bohrung in der Marke ist in den Fig. 6 und 7 dargestellt. Dabei zeigt die F i g. 6 eine Markierung mit einer unsymmetrischen Marke 24, welche an einem Ende des Stiftes befestigt ist, und einer kreisförmigen Marke 23 auf der anderen Seite. Bei dieser Ausführungsform haben die Marken 23 und 24 Ringschultern 25, welche durch die Wegnahme eines V-förmigen Querschnittes des Kunststoffmaterials mit einer Einkerbung 26 versehen sind. Daher würde bei irgendeinem Versuch, den Stift 10 von einem Markenpaar 23 und 24 zu entfernen, an welchem der Stift befestigt wurde, der schulterartige Ansatz 12 an jedem Ende des engen Teiles der Bohrung 23 α das Bestreben zeigen, den Kunststoff um die Ringnut 10 α mit dem kleinen Durchmesser des Stiftes zu versteifen. Eine geeignete Abrundung kann an den Kanten oder an den schulterartigen Ansätzen 12 des Stiftes 10 vorgenommen werden, um ein Zerschneiden des Kunststoffmaterials zu verhindern, wobei die Ansätze allerdings noch scharf genug sein müssen, um sich »einzugraben« und um die Bohrung nicht zusammenzudrücken oder zu zerquetschen, und zwar dadurch, daß sie diese auseinanderspreizen oder deformieren. Wie in der Bauweise, welche in F i g. 4 gezeigt ist, und unter Bezugnahme auf F ig. 1 erläutert wurde, ist der freie Endteil der unsymmetrischen Marke 24 schmaler als der betreffende Mittelteil oder der Teil an welchem eine Bohrung für die Aufnahme des Stiftes gebildet wird. Bei dieser Bauweise sind Einschnitte oder Kerben 27 in der Marke 23 und ebenfalls in den relativ dünnen Seitenteilen 24 a des Mittelteils der Marke 24 vorgesehen, um beim Durchlochen der Marke eine Erleichterung oder Hilfe darzustellen.
Bei der Marke, welche Fig. 8 zeigt, sind, um den Verschlußvorgang zwischen der Marke und dem Stift zu fördern, die inneren Ränder des Stiftes an seinen Ringnuten 10 a hinterschnitten, wie bei 28 gezeigt wird, d. h., die schulterförmigen Ansätze auf dem Stift und diejenigen um die Bohrung herum sind zusätzlich vorhanden, wodurch die Ringnut innen langer ist als der Abstand zwischen den Außenrändern seiner schulterartigen Begrenzungsteile.
Damit die Marken in der Lage sind, sich um den Stift zu drehen, können sie aus einem Werkstoff gefertigt werden, welcher die Eigenschaft hat, nachzugeben, wenn Draht, Zweige, Gras od. dgl. zwischen ihnen und- dem Ohr oder einem anderen Teil des Tierkörpers, an welchem die Marke befestigst wird, sich festhängen. Diese nachgiebige Eigenschaft ist ebenfalls wünschenswert, um es der Bohrung der Marke zu ermöglichen, in den normalen Zustand zurückzukehren, nachdem diese Bohrung mit Gewalt über den Teil des Stiftes mit einem relativ großen Durchmesser gebracht wurde.
Im Rahmen einer praktischen Anwendung der Erfindung, nämlich bei der Herstellung von Ohrenmarken für Tiere, haben sich Kunststoffbauteile von einer Dicke von ungefähr 3 mm mit der Festigkeit und den Eigenschaften von Nylon und ein Stift aus einer Aluminiumstange mit einem Durchmesser von mm als geeignet erwiesen.
Zur Anbringung genügt ein von Hand erzeugter Druck, wie ihn beispielsweise eine Zange oder ähnliches Werkzeug ausübt. In diesem Falle besitzen die Backen der Zange zweckmäßigerweise passende Rasten oder Haltestellen, um den Stift in bezug auf die Kunststoffteile oder in bezug auf die anderen Teile vor, während und nach der Anbringung in der richtigen Lage zu halten.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Der Kennzeichnung von Tieren dienende,
z. B. als Ohrenmarken ausgebildete Markierung mit zwei auf einem z. B. durch einen Tierkörperteil zu stechenden Stift angebrachten Marken, die im Abstand voneinander in Ringnuten des Stiftes eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (11 b, 19, 23 a) der aus Kunststoff bestehenden Marken (11, 14, 20, 23, 24), die entsprechend der Länge und dem Durchmesser der Ringnuten (10 a) des aus Metall bestehenden Stiftes (10) ausgeführt ist, bei entsprechender Stärke der Marken auf beiden Seiten über in Radialebenen verlaufende Ringschultern in Erweiterungen übergeht, die dem Durchmesser des Stiftes angepaßt sind, um den Stift so weit zu umfassen, daß die Ringnuten verdeckt sind.
2. Markierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Marken (11,14, 20, 23 24) für die abgesetzte Bohrung (11 b, 19, 23«) rings um die Bohrung durch Wülste (lla, 14 a) verstärkt sind.
3. Markierung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringschultern der Bohrung mit einer ringsum verlaufenden Einkerbung (13, 26) versehen sind.
4. Markierung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schultern der Ringnuten entsprechend den Einkerbungen der Ringschultern der Bohrung (23 d) hinterschnitten sind (28 in Fig. 8).
5. Markierung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Marken als runde Scheiben mit zentraler Bohrung ausgebildet sind.
6. Markierung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dgß die der Kennzeichnung dienenden Angaben oder Daten auf den Marken z. B. durch Stanzen oder Verformen so angebracht sind, daß sie sich nicht mehr entfernen lassen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 250 473;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 823 860;
USA.-Patentschrift Nr. 1 347 868.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
609 570/55 5.66 © Bundesdruckerei Berlin
DESCH33410A 1962-06-15 1963-06-14 Der Kennzeichnung von Tieren dienende, z. B. als Ohrenmarke ausgebildete Markierung Pending DE1217691B (de)

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GB1217691X 1962-06-15

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Application Number Title Priority Date Filing Date
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE250473C (de) *
US1347868A (en) * 1919-06-06 1920-07-27 Samuel R Nichols Animal-tag
DE1823860U (de) * 1959-09-25 1960-12-22 Cuthbert Brierley Kennmarke fuer tiere.

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