-
Selbstspannender Zentralverschluß für fotografische Zwecke Die Erfindung
bezieht sich auf einen selbstspannenden Zentralverschluß für fotografische Zwecke,
bei dem die öffnungs- und Schließbewegung von schwenkbar gelagerten Verschlußlamellen
durch einen hin- und herbewegbaren Lamellenbetätigungsteil bewirkbar ist, an welchem
ein Hebelgetriebe angreift, das einen Treibhebel aufweist, welcher mittels eines
federbelasteten Spann- und Auslösehebels gegen Federkraft aus einer Ruhestellung
in eine Auslösestellung verschwenkbar ist, in der der Spann- und Auslösehebel vom
Treibhebel abreißt.
-
Bei den bekannten selbstspannenden Zentralverschlüssen dieser Art
ist ein drehbar gelagertes, mit dem Larnellenbetätigungsteil in kinematischer Verbindung
stehendes Treibglied vorhanden. Dieses Treibglied weist einen Einwegmitnehmer auf
und ist durch eine Rückstellfeder belastet. Wird der Treibhebel mittels des Spann-
und Auslösehebels aus der Ruhestellung in die Auslösestellung verschwenkt, dann
gleitet er über den Einwegmitnehmer hinweg, so daß die Verschlußlamellen durch die
am Treibglied angreifende Rückstellfeder in der Schließstellung gehalten werden
können. Der nach dem Abreißen des Spann- und Auslösehebels zurückschwingende Treibhebel
schlägt gegen den Einwegmitnehmer und nimmt diesen und das Treibglied gegen die
Kraft der Rückstellfeder auf seinem Weg in die Ruhestellung mit. Dadurch werden
die Verschlußlamellen in die Offenstellung verschwenkt. Kurz vor Erreichen der Ruhestellung
gibt der Treibhebel den Einwegmitnehmer frei, so daß die Rückstellfeder das Treibglied
zurückdrehen und dadurch die Verschlußlamellen schließen kann. Wie sich aus den
vorstehenden Darlegungen ergibt, zerfällt bei den bekannten selbstspannenden Zentralverschlüssen
die Verschlußablaufbewegung in zwei deutlich getrennte Phasen. In einer ersten Phase
wird der Verschluß durch die am Treibhebel angreifende Feder aufgerissen, um in
einer zweiten Phase durch eine andere Feder, nämlich die am Treibglied angreifende
Rückstellfeder, geschlossen zu werden. Wegen der unvermeidlichen Federträgheit ist
die bei einem solchen zweiphasigen Verschlußablauf erzielbare Verschlußgeschwindigkeit
begrenzt. Hinzu kommt, daß sich in der Regel ein schlagartiges Anlegen des in die
Ruhestellung zurückkehrenden Treibhebels an den Mitnehmer des Treibgliedes nicht
vermeiden läßt, wodurch einerseits eine Erschütterung des Verschlusses und andererseits
ein hoher Verschleiß und ein unerwünschtes Geräusch hervorgerufen werden. Schließlich
bringt ein drehbares Treibglied, das eine kinematische Verbindung mit dem Lamellenbetätigungsteil
aufweisen muß, einen zusätzlichen Bauaufwand mit sich, der sich, insbesondere infolge
der beengten räumlichen Verhältnisse im Verschlußgehäuse, störend auswirkt. Aus
diesen Gründen werden heute selbstspannende Zentralverschlüsse überwiegend nur für
Spezialkameras verwendet, während ansonsten das Spannen und das Auslösen mittels
getrennter Bedienungsorgane vorgenommen werden.
-
Es ist zwar bereits ein Zentralverschluß bekannt, bei dem der ringförmig
ausgebildete Lamellenbetätigungsteil zum Öffnen und Schließen des Verschlusses durch
eine Treibklinke in eine oszillierende Bewegung versetzbar ist. Diese Treibklinke
ist an einem durch Federkraft in Rotation versetzbaren Antriebsglied angelenkt und
bewirkt bei einer gleichsinnigen Drehung des Antriebsgliedes sowohl das Öffnen als
auch das Schließen des Verschlusses, so daß eine Aufspaltung des Verschlußablaufes
in zwei Phasen nicht gegeben ist. Bei diesem Verschluß greifen am Antriebsglied
ein Aufzugshebel und getrennt davon ein Auslösehebel an, so daß es sich nicht um
einen selbstspannenden Zentralverschluß handelt. Der Verschluß muß vielmehr in der
üblichen Weise zunächst gespannt und dann durch einen weiteren Handgriff ausgelöst
werden. Die getrennten Bedienungs- und übertragungsorgane zum Spannen und Auslösen
des Verschlusses bedingen - wie bei allen nicht selbstspannenden Verschlüssen -
bereits einen verhältnismäßig großen Platzbedarf. Hinzu kommt bei dem beschriebenen
Verschleiß, daß das Antriebsteil für einen Verschlußablauf eine Drehung um 360°
ausführen muß. Die Treibklinke schwingt dadurch verhältnismäßig weit aus, was den
Platzbedarf noch zusätzlich erhöht.
-
Zweck der Erfindung ist es, einen selbstspannenden Zentralverschluß
der eingangs beschriebenen Gattung zu schaffen, der hohe Verschlußgeschwindigkeiten
ermöglicht und einfach aufgebaut ist. Dies
wird erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß der Treibhebel zusammen mit einem am Lamellenbetätigungsteil
angelenkten Schwinghebel ein Kniehebelpaar bildet, das durch die am Treibhebel angreifende
Federkraft aus einer der Auslösestellung entsprechenden Ausknicklage über die Strecklage
in eine der Ruhestellung entsprechende Einknicklage und mittels des Spann- und Auslösehebels
aus der Einknick- in die Ausknicklage bewegbar ist, und daß das Kniegelenk als beim
Bewegen aus der Ausknick- in die Einknicklage geschlossene und beim Bewegen aus
der Einknick- in die Ausknicklage selbsttätig gelöste Einwegkupplung zwischen Treib-
und Schwinghebel ausgeführt ist.
-
Bei dem selbstspannenden Verschluß nach der Erfindung stößt der aus
der Auslösestellung zurückkehrende Treibhebel den Schwinghebel bis zum Erreichen
der Strecklage in die eine Richtung, um ihn anschließend bis zum Erreichen der Ruhestellung
in der entgegengesetzten Richtung zurückzuziehen. Der Schwinghebel führt also unter
der Wirkung der Kraft einer einzigen Feder während der Bewegung des Treibhebels
in einer Richtung eine hin- und hergehende Bewegung aus, die sich auf den Lamellenbetätigungsteil
überträgt, so daß der Verschluß in einem Zug geöffnet und geschlossen wird. Infolge
des Wegfalls eines zweiphasigen Verschlußablaufes lassen sich mit dem erfindungsgemäßen
Zentralverschluß wesentlich kürzere Verschlußöffnungszeiten und brauchbarere Verschlußöffnungsdiagramme
erreichen als mit den bisher bekannten selbstspannenden Verschlüssen. Da während
des eigentlichen Verschlußablaufes sämtliche an der Verschlußbewegung beteiligten
Bauteile in kraft- oder formschlüssiger Verbindung stehen, treten keinerlei Schläge
auf, so daß der erfindungsgemäße Verschluß erschütterungsfrei, geräuscharm und mit
minimalem Verschleiß arbeitet. Das Hebelgetriebe zum Antreiben des Lamellenbetätigungsteils
sehr einfach aufgebaut, so daß der Verschluß billig in der Herstellung ist und einen
geringen Platzbedarf besitzt. Der erfindungsgemäße Verschluß läßt sich daher auch
in wenig teuren Kameras selbst bei beengten Raumverhältnissen einbauen. Zu dem geringen
Platzbedarf trägt außerdem noch die Tatsache bei, daß der Schwenkweg des Kniehebelpaares
klein sein kann. Keinesfalls braucht der Schwenkbereich des Treibhebels einen Winkel
von 90° zu überschreiten.
-
Eine besonders einfache Bauform der Einwegkupplung wird nach einer
zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung dadurch erreicht, daß von Treib-und Schwinghebel
der eine einen Kniegelenkzapfen trägt und der andere mit einem einseitig offenen
-und eine derartige Profilkante aufweisenden Fangmaul versehen ist, daß der Kniegelenkzapfen
beim Bewegen aus der Ausknick- in die Einknicklage im Fangmaul gehalten ist und
beim Bewegen aus der Einknick- in die Ausknicklage aus dem Fangmaul austritt, und
daß der Kniegelenkzapfen durch Federkraft in Anlage an der Profilkante gehalten
ist. Bei dieser Ausbildung der Einwegkupplung bleiben die Teile ständig wenigstens
in kraftschlüssiger Verbindung, so daß in keiner Phase der Bewegung des Kniehebelpaares
Stöße auftreten können. Ein nennenswerter Verschleiß kann daher nicht auftreten.
-
Bei den bekannten Zentralverschlüssen sind der Spann- und Auslösehebel
und der Treibhebel auf. verschiedenen Achsen drehbar gelagert. Die Verbindung zwischen
dem Spann- und Auslösehebel und dem Treibhebel wird durch einen auf der Achse des
Treibhebels gelagerten Schwingnocken hergestellt, der beim Spannen und Auslösen
des Verschlusses den Spann- und Auslösehebel kinematisch mit dem Treibhebel verbindet,
bei der Rückbewegung des Sparm-und Auslösehebels in die Ruhestellung jedoch ausweichen
kann. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird eine zusätzliche
bauliche Vereinfachung dadurch erzielt, daß der Treibhebel und der Spann- und Auslösehebel
um eine gemeinsame Achse schwenkbar gelagert sind, daß der eine der beiden Hebel
ein Rastorgan und der andere ein Gegenrastorgan trägt und daß ein fester, mit dem
Rastorgan zusammenarbeitender Anschlag zum Freigeben des Rastorgans in der Auslösestellung
vorgesehen ist. Der Spann- und Auslösehebel einerseits und der Treibhebel andererseits
bilden bei dieser bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses
einen zweiarmigen Hebel, dessen Arme beim Verschwenken aus der Ruhestellung in die
Auslösestellung starr miteinander verbunden sind, während sie in der Auslösestellung
relativ zueinander abknicken können. Damit wird eine vom Treibhebel gesonderte Lagerung
des Spann- und Auslösehebels überflüssig, so daß diese Bauteile enger zusammenrücken
können. Es wird außerdem eine Drehachse eingespart, was die Betätigung des Verschlusses
erleichtert.
-
Eine einfache und doch zuverlässige lösbare Verbindung zwischen den
beiden Hebeln wird dadurch erzielt, daß das Rastorgan als federbelastete, am zugehörigen
Hebel schwenkbar gelagerte Fangklinke und das Gegenrastorgan als Klinkenrastzapfen
ausgebildet sind.
-
Der das Ausrasten bewirkende Anschlag ist zweckmäßigerweise als drehbar
gelagerter Exzenterzapfen ausgebildet. Mit Hilfe dieses Zapfens läßt sich der Zeitpunkt,
in dem der Auslösevorgang eingeleitet wird, sehr genau einstellen.
-
Der erfindungsgemäße Verschluß bietet auch eine konstruktiv sehr leicht
realisierbare Möglichkeit, verschiedene Verschlußöffnungszeiten zu erzielen. Zu
diesem Zweck ist nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung in den Weg eines
am Kniehebelpaar angebrachten Mitnehmers ein mittels einer Verschlußzeit-Einstellkurve
verstellbarer Arm eines Antriebsteiles für ein Hemmwerk hineinbewegbar. Je nachdem,
wie weit der am Kniehebelpaar angebrachte Mitnehmer den Arm des Antriebsteiles mitschleppt,
wird der Verschlußablauf unterschiedlich lang verzögert.
-
Um keinen gesonderten Mitnehmer vorsehen zu müssen, ist es günstig,
den Kniegelenkzapfen des Kniehebelpaares als Mitnehmer auszubilden.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verschlusses
in Auslösestellung, F i g. 2 eine der F i g. 1 entsprechende Darstellung des Verschlusses
in der Ruhe- und einer Zwischenstellung, wobei einzelne Teile weggelassen sind,
und F i g. 3 eine Darstellung des Verschlusses in geöffneter Stellung, wiederum
unter Weglassung einzelne Teile.
-
In der Zeichnung ist mit 1 eine Grundplatte eine; Verschlußgehäuses
bezeichnet, die eine zentrale Lichtdurchlaßöffnung 2 enthält. An der Grundplatte
1
sind Verschlußlamellen 3 um ortsfeste Zapfen 4 schwenkbar gelagert. Zum Verschwenken
der Verschlußlamellen aus der Schließ- in die Offenstellung und umgekehrt ist ein
Lamellenbetätigungsteil vorgesehen, der bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel
als Antriebsring 5 ausgebildet ist. Der Antriebsring 5 ist um einen die Lichtdurchtrittsöffnung
2 umgebenden Flansch 6 der Grundplatte 1 drehbar gelagert. Er besitzt einander diametral
gegenüberliegende Arme 7, die mit fest in ihnen sitzenden Bolzen 8 in Schlitze 9
in den Verschlußlamellen 3 eingreifen. Die Bolzen 8 sind ferner in kreisbogenförmigen
Schlitzen 10 der Grundplatte 1 geführt.
-
Zum Verdrehen des Antriebsringes 5 dient ein Hebelgetriebe, das einen
Treibhebel 11 aufweist. Der Treibhebel 11 ist um eine in der Grundplatte 1 sitzende
Drehachse 12 schwenkbar gelagert und durch eine Zugfeder 13 belastet, die mit einem
Ende bei 14 an der Grundplatte 1 und mit dem anderen Ende am Treibhebel
11 angreift. Der Treibhebel 11 bildet zusammen mit einem Schwinghebel
15 ein Kniehebelpaar. Der Schwinghebel 15 ist bei 16 schwenkbar an
den Antriebsring 5 angelenkt und trägt am anderen Ende einen Kniegelenkzapfen 17.
Der Kniegelenkzapfen 17 arbeitet mit einem Fangmaul 18 am zugehörigen
Ende des Treibhebels 11 sowie mit einer in das Fangmaul 18 hineinlaufenden Profilkante
19 am Treibhebel zusammen. Fangmaul 18 und Profilkante 19 sind so
gestaltet, daß das Kniegelenk zwischen den Hebeln 11 und 15 eine Einwegkupplung
darstellt, die beim Eindrücken des Kniehebelpaares aus der in F i g. 1 gezeichneten
Ausknicklage über die aus F i g. 3 ersichtliche Strecklage in die in ausgezogenen
Linien in F i g. 2 gezeichnete Einknicklage geschlossen ist, während beim Verschwenken
des Kniehebelpaares in der entgegengesetzten Richtung die Kupplung durch Austreten
des Kniegelenkzapfens 17 aus dem Fangmaul 18 selbsttätig gelöst wird.
-
Um die Achse 12 ist ferner ein Spann- und Auslösehebel 20 schwenkbar,
der durch eine Zugfeder 21
belastet ist, welche einerseits an einer Nase 21
a der Grundplatte 1 und andererseits am Spann- und Auslösehebel 20 angreift. Auf
einem Fortsatz 20 a des Spann- und Auslösehebels 20 ist um einen Zapfen
22
eine Fangklinke 23 schwenkbar gelagert. Die Fangklinke 23 weist einen Winkelarm
23 a auf und ist mittels einer Zugfeder 25 im Gegenuhrzeigersinn belastet, die einerseits
an den Spann- und Auslösehebel 20 und andererseits an den Winkelarm 23 a angehängt
ist. Die Fangklinke 23 arbeitet mit einem Klinkenrastzapfen 26 am Treibhebel 11
zusammen. Zum Lösen der Fangklinke 23 vom Klinkenrastzapfen 26 ist in der Grundplatte
1 ein Exzenterzapfen 27 drehbar gelagert.
-
Die Wirkungsweise des bisher beschriebenen Verschlußes ist folgende:
In der Ruhestellung befinden sich die Teile in der in F i g. 2 in ausgezogenen Linien
gezeichneten Stellung. Das Kniehebelpaar 11, 15 befindet sich in der Einknickstellung.
Der Kniegelenkzapfen 17 liegt im Fangmaul 18 des Treibhebels 11. Die Verschlußlamellen
3 sind vor die Lichtdurchtrittsöffnung 2 geschwenkt, so daß der Verschluß geschlossen
ist. Die Fangklinke 23 hat unter der Wirkung der Feder 25 (in F i g. 2 nicht gezeichnet)
den Klinkenrastzapfen 26 erfaßt, so daß Hebel 11 und 20 ein starres Ganzes bilden.
Um den Verschluß zu spannen und auszulösen, wird direkt oder indirekt auf den Spann-
und Auslösehebe120 so eingewirkt, daß sich dieser im Uhrzeigersinn um die Achse
12 verschwenkt. Der Treibhebel 11 wird dabei über die Fangklinke 23 im gleichen
Drehsinn gegen die Kraft der Zugfeder 13 mitgenommen. Der Kniegelenkzapfen 17 rückt
zu Beginn der Bewegung bereits aus dem Fangmaul 18
aus und gleitet an der
Profilkante 19 entlang. Die Hebel 11 und 15 gelangen in die in F i g. 2 in strichpunktierten
Linien dargestellten Lagen, wobei der Schwinghebel 15 unter der Wirkung der Feder
28
dem Treibhebel 11 derart folgt, daß der Kniegelenkzapfen 17 in Anlage
an der Profilkante 19 bleibt. Aus der strichpunktiert gezeichneten Zwischenstellung
in F i g. 2 ist dies ersichtlich. Der dort mit 17' bezeichnete Kniegelenkzapfen
liegt außerhalb des Fangmaules des Treibhebels 11 an der Profilkante 19' an. Bei
dieser Bewegung verschwenkt sich der Schwinghebel 15 lediglich um den Drehzapfen
16. Letzterer bleibt stehen, so daß sich auch der Antriebsring 5 nicht bewegt. Die
Verschlußlamellen 3 verharren also in der Schließstellung.
-
Sobald die in F i g. 1 gezeichnete Ausklinkstellung der Hebel
11 und 15 erreicht ist, greift der Kniegelenkzapfen 17 wieder in das Fangmaul
18 ein. In diesem Zeitpunkt kommt der Winkelarm 23 a der Fangklinke 23 in Anlage
an den Exzenterzapfen 27. Die Fangklinke 23 wird dadurch ausgerückt und gibt den
Klinkenrastzapfen 26 frei. Unter der Wirkung der Zugfeder 13 schwingt der Treibhebel
11 um die Achse 12 im Gegenuhrzeigersinn zurück. Der Kniegelenkzapfen 17 bleibt
bei dieser Bewegung im Fangmaul 18 gefangen, so daß das Kniehebelpaar
11,15
über die in F i g. 3 gezeichnete Strecklage in die Einknicklage gemäß
F i g. 2 zurückkehrt. Die Schwenkbewegung des Treibhebels 11 hat also eine Schwenkschiebebewegung
des Schwinghebels 15 zur Folge. Der Schwenkzapfen 16 und mit ihm der Antriebsring
5 werden bei der Bewegung aus der Ausknicklage in die Strecklage in der Zeichnung
nach oben gestoßen und bei der weiteren Bewegung aus der Strecklage in die Einknicklage
wieder nach unten zurückgezogen. Der Antriebsring 5 macht dadurch im Verlauf der
Zurückschwenkbewegung des Treibhebels 11 eine oszillierende Bewegung, während der
sich die an den Armen 7 angebrachten Zapfen 8 in den Schlitzen 9 der
Verschlußlamellen 3 verschieben. Diese werden bei der anfänglichen Drehung des Antriebsringes
5 im Gegenuhrzeigersinn um die Zapfen 4
verschwenkt und gelangen dadurch
aus der Schließstellung nach F i g. 1 in die Off enstellung nach F i g. 3.
Bei der sich unmittelbar anschließenden Rückbewegung des Antriebsringes 5 im Uhrzeigersinn
werden sie wieder in die Schließstellung zurückgeführt.
-
Der Spann- und Auslösehebe120 wird nach dem Auslösen des Verschlusses
losgelassen und kehrt unter der Wirkung der Zugfeder 21 in die Stellung gemäß F
i g. 2 zurück. Die Fangklinke 23, die infolge einer an ihrer Außenseite vorgesehenen
Schrägfläche dem Klinkenrastzapfen 26 ausweichen kann, wird dabei selbsttätig eingerastet,
so daß der Verschluß für den nächsten Auslösevorgang bereit ist.
-
Der Weg des Kniehebelpaares und die Größe seiner Teile sind so bemessen,
daß sich bei der beschriebenen Einknickbewegung das gewünschte öffnungsdiagramm
des Verschlusses ergibt. Der Auslösezeitpunkt
kann am Exzenterzapfen
27 eingestellt werden.
-
Die Feder 13 ist so dimensioniert, daß sich bei ungehindertem Einknicken
des Kniehebelpaares die kürzeste, mit dem Verschluß erzielbare Öffnungszeit ergibt.
Um auch längere Verschlußzeiten erzielen zu können, ist ein bekanntes Hemmwerk vorgesehen,
das aus einem Hemmrad 29 und einer mit diesem zusammenarbeitenden Schwinge 30 besteht.
Koaxial zum Hemmrad und fest mit diesem verbunden ist ein Ritzel 31 vorgesehen,
mit dem ein als Antriebsteil des Hemmwerkes fungierender Zahnsektor 32 kämmt. Der
Zahnsektor 32 weist einen Arm 33 auf und ist um eine Achse 34 schwenkbar gelagert.
Der Arm 33 kann in den vom Kniegelenkzapfen 17 beim Einknicken des Kniehebelpaares
durchlaufenen Weg hineinbewegt werden. Die Stelle, an welcher sich der Arm 33 befindet,
hängt von der Einstellung einer Verschlußzeit-Einstellkurve 35 ab, die über einem
am Zahnsegment 32 angebrachte Nase 36 das Zahnsegment und damit den Arm 33 steuert.
Je näher der Arm 33 in der Auslösestellung dem Kniegelenkzapfen 17 liegt, desto
länger wird die Einknickbewegung des Kniehebelpaares durch das Hemmwerk 29, 30 verzögert
und umgekehrt. Dadurch lassen sich auf sehr einfache Weise unterschiedliche Verschlußöffnungszeiten
erzielen.
-
Die Erfindung ist nicht auf das gezeichnete Ausführungsbeispiel beschränkt.
Insbesondere könnte der Lamellenbetätigungsteil auch andere Gestalt haben. Es kommt
lediglich darauf an, daß die Verschlußlamellen von einem hin- und hergehenden Teil
geöffnet und geschlossen werden. Ferner könnte die Einwegkupplung zwischen den Hebeln
11 und 15 auch anders gestaltet sein. Beispielsweise ließe sich das Fangmaul auch
am Hebel 15 und der Kniegelenkzapfen am Hebel 11 anbringen. Ferner könnte
die lösbare Verriegelung zwischen dem Spann- und Auslösehebe120 und dem Treibhebel
11 durch beliebige andere Rast- und Gegenrastorgane vorgenommen werden. An
Stelle eines Exzenterzapfens 27 kann .ein anderer verstellbarer Anschlag, z. B.
eine Anschlagschraube, vorgesehen sein. Der Mitnehmer für den Arm 33 des Hemmwerkes
braucht nicht durch den Kniegelenkzapfen 17 gebildet zu sein, obwohl dies besonders
einfach ist. Grundsätzlich wäre es auch möglich, an einem der Hebel 11 und 15 einen
gesondertenMitnehmer anzubringen. Dies kann bei anderen Platzverhältnissen unter
Umständen erwünscht sein. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die Anzahl der Verschlußlamellen
beliebig groß sein kann. Von dem Antriebsring 5 aus könnten beispielsweise auch
ohne weiteres drei oder fünf Lamellen betätigt werden.