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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Faltenstruktur aus
einer Bahn aus Papier, Kunststoff, Metall od. dgl.
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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Faltenstruktur aus
einer Bahn aus Papier, Kunststoff, Metall od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Herstellen einer Faltenstruktur aus einer undurchbrochenen, ebenen Tafel oder
Bahn aus Papier, Kunststoff, Metall od. dgl., wobei die Faltenkanten abwechselnd
in der einen und in der anderen Begrenzungsfläche liegen und abgewinkelt oder wellenförmig
verlaufen.
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Faltenstrukturen sind im Vergleich zu den sonstigen Kernlagen, z.B.
den als Filter verwendeten sogenannten Wabenkernen, verhältnismäßig einfach herzustellen.
Sie haben weiterhin den Vorteil, daß die innere Struktur des Materials außer an
den Faltstellen, an denen die Verbindung mit den Deckschichten erfolgt, nicht verändert
wird. Die Kernlagen können je nach der gewünschten Tragfähigkeit und Konstruktionshöhe
zusammengeschoben oder auseinandergezogen werden.
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Der Nachteil dieser bekannten gefalteten Kernlagen besteht jedoch
darin, daß sie nur verhältnismäßig geringe Kräfte aufnehmen können. Wenn daher mit
größeren Beanspruchungen zu rechnen ist, müssen sie aus besonders widerstandsfähigem
Material hergestellt werden, dessen Bearbeitung entsprechend schwieriger ist. Gegebenenfalls
werden die Kernlagen durch besondere Maßnahmen verstärkt, wodurch die Herstellung
ebenfalls kostspieliger wird.
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Das Ziel der Erfindung ist darauf gerichtet, eine Kernlage zu schaffen,
die einerseits in einfacher Weise aus einer undurchbrochenen Bahn oder Tafel gefaltet
ist, andererseits eine verhältnismäßig große Belastung aufnehmen kann. Dies wird
gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Bahn in Längsrichtung und gleichzeitig
oder unmittelbar danach in Querrichtung mit kontinuierlich zunehmender Faltentiefe
in Falten gelegt wird, wobei die Summe der Flächen der Faltenflanken der Fläche
der Ausgangsbahn entspricht. Die Faltreihen können hierbei gleich hoch oder verschieden
hoch sein, so daß beide Begrenzungsflächen im ersteren Falle eben und parallel sind,
während im zweiten Falle mindestens eine Begrenzungsfläche gewölbt oder in sonstiger
Weise uneben geformt oder nicht parallel zur anderen Fläche verläuft. Die Begrenzungsflächen
können beliebige Form besitzen, beispielsweise konvex oder konkav oder abwechselnd
konvex oder konkav sein.
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Die Stärke der Kernlage kann also wechseln.
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Zur Veranschaulichung des Erfindungsgegenstandes bringen die Zeichnungen
Ausführungsbeispiele in schematischer Darstellung.
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F i g. 1 stellt eine Kernlage dar, bei der die durch die Falten begrenzten
Flächen gleiche Parallelogramme sind; F i g. 2 ist eine Abwicklung der Kernlage
nach Fig. 1; F i g. 3 zeigt eine Kemlage mit wellenförmig verlaufenden Faltkanten;
F i g. 4 ist die Ansicht einer Kernlage, deren Elementarflächen ausschließlich aus
Dreiecken zweier verschiedener Arten bestehen; Fig. 5 ist eine Abwicklung der Kernlage
nach Fig. 4; Fig. 6 ist eine perspektivische Darstellung eines Teiles der Kernlage
nach F i g. 1 während einer Herstellung; F i g. 7, 8, 9 und 10 sind schematische
Darstellungen von vier aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen bei der Herstellung der
Kemlage nach F i g. 1; Fig. 11 ist eine Seitenansicht und
Fig. 12
eine Draufsicht auf verschiedene Teile einer Vorrichtung zur Durchführung der in
den F i g. 7 bis 10 veranschaulichten Arbeitsgänge; Fig. 13 ist eine schematische
Seitenansicht, zum Teil ein Schnitt einer zur Durchführung eines Faltverfahrens
geeigneten Vorrichtung; F i g. 14 ist eine Draufsicht auf ein Teil der Vorrichtung
nach Fig. 13; Fig. 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 stellen schematische Schnitte von
Teilen der Vorrichtung nach den Fig. 13 und 14 während des Faltvorganges dar; Fig.
22 zeigt eine perspektivische Ansicht einer mit Hilfe der Vorrichtung nach den F
i g. 13 und 14 hergestellten Kernlage mit nichtparallelen Begrenzungsflächen; Fig.23
ist eine schematische Seitenansicht einer weiteren Vorrichtung zur Anfertigung einer
Kernlage.
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Die einfachsten Kemlagen sind diejenigen, die aus einer Anzahl sich
regelmäßig wiederholender Elementarflächen gebildet sind, wie z. B. Parallelogramme.
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Trapeze, Dreiecke usw. Hieraus entstehen die Strukturen, die am einfachsten
mechanisch herstellbar sind und im allgemeinen benutzt werden.
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Die F i g. 1 zeigt eine gemäß dem Verfahren nach der Erfindung hergestellte
Faltenstruktur, die ausschließlich aus Flächen einer einzigen geometrischen Form
besteht, im dargestellten- Beispiel eine5 Parallelogrammes. Die Abwicklung (Fig.
2). zeigt parallele Reihen von Faltlinien, die von gebrochenen, gleichen Abstand
voneinander aufweisenden Faltlinien gekreuzt sind, die unter sich gleiche Winkel
einschließen. Auf Grund der Symmetrie der Flächen weist diese auch als Kernlage
bezeichnete Faltenstruktur in jedem Stadium ihres Entstehens zwei ebene, parallele
äußere Begrenzungsflächen auf.
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Kernlagen mit abgestuften Begrenzungsffächen (F i g. 22) ergeben
sich bei einer Struktur beispielsweise aus Parallelogrammen verschiedener Höhe.
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Weitere Strukturformen ergeben sich mit verschiedenen Parallelogrammen
mit gleichen oder ungleichen Winkeln und gleicher Höhe, aber unterschiedlicher Breite.
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Wenn die einander folgenden Parallelogramme die gleiche Höhe und
die gleiche Breite aufweisen, aber ihre Winkel zuerst wachsen und dann abnehmen,
so weisen die unter sich gleichen gebrochenen parallelen Faltlinien einen im wesentlichen
gewundenen Verlauf auf. Der Grenzfall ist dabei erreicht, wenn die Parallelogramme
so schmal werden, daß ihre Breite unbedeutend ist. Dann entsteht eine Kernlage,
deren Faltkanten wellenförmig verlaufen. Falls die Kanten gleichen Abstand haben,
sind die Begrenzungsflächen dieser Kernlage eben und parallel (s. Fig. 3).
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Wenn die Abwicklung gleichartige Dreiecke zeigt, so entstehen etwas
komplizierte Strukturen (Fig4 und 5), die für die Anwendung aber die gleichen Vorteile
aufweisen.
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Die Zeichnungsbeispiele erfassen natürlich nicht alle möglichen Strukturen.
Es gibt noch viele Ausführungsmöglichkeiten. Die Faltlinien brauchen nicht zueinander
parallel zu sein. Sie können beispielsweise für kreisförmige Strukturen in der Abwicklung
strahlenförmig auseinandergehen.
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Je nach Wahl des Werkstoffes sind alle Formen der Kernlage mehr oder
weniger biegsam. Das Maß der örtlichen Verformung hängt von der Anzahl und
der Anordnung
der Falten ab. Die erfindungsgemäße Kernlage bietet großen Widerstand gegenüber
Belastungen. Die durch die Faltung gebildeten Flächen sind nämlich derart aufeinandergestützt,
daß die zur Belastung senkrechten Schubkomponenten ausgeglichen werden. Durch die
zahlreichen Brechungs-und Wendungslinien werden winkelförmige oder gebogene Versteifungen
gebildet, die jede Knickwirkung ausschalten.
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Als Werkstoff für die Einlage können unter anderem verwendet werden:
Papier, Gewebe, Filz, Drahtgeflecht, Kunststoff, Blech oder Metallfolie.
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Ferner können mit Bindemitteln gebundene Faserstoffe verwendet werden.
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Die Anwendungsmöglichkeiten der Kernlage sind vielseitig.
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Platten mit der erfindungsgemäßen Kernlage eignen sich besonders
zur Herstellung von Zwischenwänden, Decken, Dächern, Türen, Möbeln, Schiffsausbauten,
Waggonkästen, Telefonzellen, Flugzeugkabinen usw. Die Kernlage kann auch zum Ausfüllen
von Flügeln, Rudern und anderen Flugzeugteilen dienen. In entsprechender Weise lassen
sich die Vorzüge der erfindungsgemäßen Kernlage auch für Verpackungszwecke nutzbar
machen.
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Durch ihre große Oberfläche eignet sich eine nach der Erfindung gestaltete
Kernlage auch besonders gut zur Ausbildung von Wärmeaustauschern einschließlich
Heizkörpern. Hierbei kommt die strukturbedingte Unempfindlichkeit der Kernlage gegen
Wärmeausdehnungen vorteilhaft zur Geltung. Andererseits spricht die bedeutende Oberfläche
für die weitere Verwendung dieser Kernlage zur Ausbildung von Filtern der verschiedensten
Art.
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Zur Massenherstellung von Kernlagen aus Folien, z. B. aus Papier
oder Kunststoff, kann vorteilhaft eines der folgenden Verfahren verwendet werden:
a) Falten einer undurchbrochenen ebenen Bahn gleichzeitig in Längs- und Querrichtung
durch eine Vorrichtung, die die Bahn mit zunehmender Falttiefe in die gefaltete
Form überführt, b) Querfalten der Faltkanten einer zuvor längs gefalteten Bahn.
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F i g. 6 zeigt eine auseinandergezogene gefaltete Kernlage, deren
Flächenstruktur ausschließlich Parallelogramme gleicher Form und Größe und aufweist.
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Die Figur zeigt, wie es möglich ist, allmählich von der ebenen Bahn
bis zur vollständig gefalteten Kernlage zu gelangen.
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Die Bahn liegt in der Zone a flach. Sie weist in der Zone b zwei
Reihen von Faltlinien auf, die später die Faltkanten bilden. In der Zone c beginnt
die Faltung und setzt sich bis zur Zone m fort, wo der endgültige Faltzustand erreicht
ist.
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Die mehr oder weniger gefaltete Bahn wird durch die gedachten Flächen
CHKB und DMKB begrenzt, welche gegeneinander geneigt sind. In der Zone m und darüber
hinaus liegen die gedachten Begrenzungsflächen FNMD und EGHC der fertig gefalteten
Bahn parallel zueinander. Während des Faltens nimmt die ursprüngliche Breite P der
Bahn allmählich ab. In der Zone m ist die Breite Q der gefalteten Bahn nur noch
ein Bruchteil der Breite P. Eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Kernlage nach F
i g. 6 ist schematisch in den F i g. 7 bis 12 dargestellt. In diese Vorrichtung
tritt die zu bearbeitende Bahn in Richtung des Pfeiles F (F i g. 7) zwischen zwei
schräg zueinander liegende Trägerplattenl, 2, die mit so
vielen
beweglichen Stützkörpern 3, 4 versehen sind, wie es Gruppen von vier aneinanderstoßenden
Parallelogrammen gibt. Die Gesamtheit der aneinandergepreßten Stützkörper weist
die genaue Form auf, die die Bahn während des Faltvorgangs nach F i g. 6 annimmt.
Auf der Eintrittsseite der Bahn ist hinter den Trägerplatten ein Paar Stempelschienen
5, 6 angeordnet, die zum Eindrücken der Faltlinien auf die flachgelegte Bahn dienen.
Anschließend ist ein weiteres Paar von Schienen 7 und 8 vorgesehen. An der Ausgangsseite
der Vorrichtung ist ein Greifer 9 angeordnet, der in eine der Faltlinien der fertigen
Kernlage eingreift.
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Am Anfang des Faltvorganges (F i g. 7) greifen sämtliche Stützkörper3,
4, die Bahn zwischen sich einschließend, ineinander. Die Bahn hat somit in diesem
Zeitpunkt die ihr von den Stützkörpern gegebene Form (Fig. 6). In der Praxis hat
jedoch während des vorangegangenen Druckvorgangs jede Falte eine elastische Verformung
erlitten, die beim Auseinandergehen der Stützkörper eine allgemeine Entspannung
hervorrufen wird.
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Ausgehend von dieser Anfangsstellung finden folgende Bewegungen statt
(s. Fig. 8): die Schienen 7 und 8 pressen sich auf die Bahn, und der Greifer 9 greift
in eine bereits erzeugte Faltrinne ein; die Trägerplatten 1 und 2 entfernen sich
allmählich voneinander. Die Stempelschienen 5 und 6 entfernen sich ebenfalls. Sämtliche
Stützkörper und beide Stempelschienen 5 und 6 bewegen sich entgegen der Arbeitsrichtung
zurück. Die Schienen 7 und 8 legen einen Weg nach hinten zurück, der mindestens
dem Maß der Entspannungsstreckung der Bahn gleicht.
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In der Stellung nach Fig. 9 ist der Abstand der Trägerplatten 1 und
2 voneinander am größten. Jede Stützkörperreihe ist um eine Querfalte zurückgegangen
und befindet sich somit über dem vorhergehenden Faltenbereich. Die Stempelschienen
5 und 6 befinden sich über dem nächsten Abschnitt der zu faltenden Bahn. Ohne daß
sich die Stützkörper und die Schienen bewegen, nähern sich die Trägerplatten 1 und
2 gerade um so viel, daß die Spitzen der Stützkörper die entsprechenden Vertiefungen
der Bahn berühren. Die Stempelschienen 5 und 6 sind dabei in Tätigkeit getreten
und drücken in die Bahn die nächsten Faltlinien ein. Bei der Freigabe der Bahn durch
die Schienen 7 und 8 sowie den Greifer 9 ist die Stellung nach F i g. 10 erreicht.
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Die Stempelschienen 5 und 6 wandern dann nach vorn unter Mitnahme
der Bahn. Diese Schienen müssen die im Faltvorgang befindlichen Teile der Bahn durch
die von den sich zusammendrückenden Stützkörpern freigelassenen Räume nach vorn
hindurchdrücken. Währenddessen ist jede Stützkörperreihe mit Hilfe eines später
beschriebenen Hebelwerks nach vorn gegangen, und zwar mit einer Geschwindigkeit
und um eine Strecke, die für jede Reihe um so größer ist, als die Reihe weiter nach
hinten liegt.
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Zwischendurch sind die geöffneten Schienen 7 und 8 in ihre vorderste
Stellung zurückgekehrt, so daß die Vorrichtung die Stellung gemäß F i g. 7 wieder
angenommen hat. Während der so beschriebenen Arbeitsfolge ist eine Querfaltenreihe
freigegeben und ein neuer Abschnitt der Bahn in die Vorrichtung eingeführt worden.
Die Arbeitsfolge kann wieder beginnen.
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Es muß erwähnt werden, daß die beschriebene Vorrichtung keine Stanz-
oder Verformungsbean-
spruchung ausübt. Die Trägerplatten 1 und 2 und die Stützkörper
stellen nur Formen dar, zwischen welche die Bahn allmählich eingeführt wird und
an denen sie sich zum Falten stützt. Der Vorschub wird ausschließlich durch die
StempelschienenS und 6 bewirkt, die beim Eindrücken der Faltlinien die aufeinanderfolgenden
Bahnabschnitte vor sich her zur Bildung der neuen Falten schieben. Selbstverständlich
ändert sich die Länge der Stützkörper der verschiedenen Reihen von der Breite der
Bahn hinten bis zur Breite der Kernlage vorn.
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Die F i g. 11 und 12 zeigen schematisch in Ansicht und Draufsicht
ein Beispiel für einen Antrieb der vorbeschriebenen beweglichen Teile der Vorrichtung.
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Die beiden Trägerplatten 1 und 2 werden durch einen doppelten Satz
von seitlich angeordneten Führungen 10, 12 und Federn 11, 13 gehalten und aufeinander
gedrückt. Zum Auseinanderspreizen der Platten sind auf beiden Seiten ihrer beiden
Enden Nockenl4 und 14' vorgesehen, die über Hebel 15 und 16 und Schubstangenl7 und
18 von auf der Antriebswelle 21 befestigten Kurvenscheiben 19 und 20 betätigt werden.
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Die Stützkörper 3 und 4 müssen sich parallel zur Ebene der Trägerplatten
bewegen, während die zwei Stempelschienen der mittleren waagerechten Ebene der Bahn
folgen müssen. Zu diesem Zweck tragen die Trägerplatten 1 und 2 seitliche Führungen
22, 23, die die Stempelschienen 5 und 6 an ihren Enden führen und mitnehmen, ihnen
aber in der Höhe ein gewisses Spiel lassen.
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Aus dem Vorhergesagten geht hervor, daß jeder Stützkörper sich während
der Längsbewegung der Stempelschienen dreidimensional bewegen muß. Zu diesem Zweck
sind die Stützkörper an den Trägerplatten 1 und 2 durch Führungen gehalten, deren
Achsen für den Stützkörper 28 (F i g. 12) in den Richtungen 24-25 und 26-27 verlaufen.
Die Führungen in Richtung 24-25 sind in bezug auf die Trägerplatten 1 und 2 ortsfest,
während die Führungen in Richtung 26-27 beweglich sind. Die hier angeordneten Stangen
nehmen die Stützkörper mit. Gemäß F i g. 12 trägt die Stempelschiene 5 an beiden
Enden eine Stange 29 und ist durch einen Stab 30 mit einem in 32 a gelagerten Hebel
31 verbunden. Desgleichen ist jede Stützkörperreihe durch eine Stange 32 und durch
einen Stab 33 mit demselben Hebel 31 verbunden. Sämtlichen Bewegungen der Stempelschiene
5 entsprechen somit ähnliche Bewegungen der verschiedenen Stangen 32, die zu jedem
Zeitpunkt proportional zu der Entfernung des Befestigungspunktes auf dem Hebel 31
gegenüber dem Gelenkpunkt 32a sind. Dieselbe Vorrichtung ist für die Trägerplatte
2 vorgesehen.
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Aus der Fig. 11 ist der Hebel 34 ersichtlich, der die Stempelschienen
5 und 6 abwechselnd nach vorn schiebt und nach hinten zieht und der hierdurch die
Bewegung aller Stützkörper bewirkt. Der Hebel wird über die Schubstange 36 von einer
auf der Antriebswelle sitzenden Nockenscheibe 35 betätigt. Die Schienen 7 und 8,
die gleichzeitig bewegt werden müssen, sind auf seitlichen, in 39 gelagerten Führungen
37 und 38 gelagert. Das Zusammen- und Auseinandergehen dieser Schienen wird durch
einen Nocken 40 bewirkt, der von der Antriebswelle 21 aus durch eine Kurvenscheibe
betätigt wird. Federn 41 und 42 drücken die Schienen zusammen. Ein seitlicher Hebel
43, der ebenfalls von einer auf der Antriebswelle 21
sitzenden Nockenscheibe
gesteuert wird, dient zum Verstellen der Schienen. Der gelenkig gelagerte Greifer
9 wird durch einen Hebel und eine Schubstange betätigt, die gleichfalls durch eine
Kurvenscheibe der Welle 21 gesteuert wird.
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Das Querfalten der Faltkanten einer zuvor längsgefalteten Bahn gemäß
dem zweiten obenerwähnten Verfahren wird durch eine Vorrichtung erreicht, die zwei
getrennte Teile aufweist. Der erste Teil enthält eine Vorratsrolle und trägt die
für das Falten der Bahn in der Längsrichtung notwendigen Einrichtungen. Der zweite
Teil muß diejenigen Einrichtungen aufweisen, die das wechselweise Umlegen der Faltkanten
in der Querrichtung der Bahn bewirken.
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Die Hauptteile einer derartigen Vorrichtung sind in den Fig. 13 und
14 schematisch wiedergegeben.
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Von der- Rolle 44 wickelt sich die Bahn 45 ab, die nach einem bestimmten
Weg eine Krümmung R beschreibt und im flachen Zustand in eine Falteinrichtung mit
Rechen 46, 46' eintritt. Aus dieser Einrichtung tritt die Bahn in S mit Längsfalten
aus.
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Die Falteinrichtung besteht aus zwei Rechen 46, 46', von denen jeder
eine der Anzahl der Längsfalten entsprechende Anzahl von längsgerichteten Zähnen
trägt. Die Zähne sind konvergierend angeordnet, um auf die Breitenabnahme der Bahn
Rücksicht zu nehmen. In R sind die Zähne des Rechens 46 und diejenigen des Rechens
46' so angeordnet, daß zwischen den Zähnen ein Abstand vorhanden ist, der genau
dem Durchgang der flachgelegten Bahn entspricht.
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Dagegen greifen in S die Zähne ineinander, um der Bahn die notwendige
Verformung zu verleihen.
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Diese konvergierende Anordnung bringt es mit sich, daß die Bahn in
R kreisbogenförmig gekrümmt sein muß. Sie läuft daher in R um einen gebogenen Zylinder
47, dessen Achse mit x-x' bezeichnet ist.
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Bei dieser Anordnung nimmt die sich aus der Rolle 44 flach abwickelnde
Bahn eine mehr und mehr gewölbte Form an; bis sie sich an den Zylinder anschmiegt.
Die Bahn dreht sich um diesen Zylinder um einen Winkel von etwa 900 und nimmt dann
zwischen den Rechen 46 und 46' die flache Form wieder an.
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In der Praxis müssen das Abwickeln der Bahn von der Rolle 4 und die
Drehung des Zylinders 47 derart gesteuert werden, daß die Bahn bei der Umlenkung
keine bedeutende Zugbeanspruchung erfährt. Die zum Formen der Bahn zwischen den
Rechen 46, 46' notwendige Energie kann infolge der hohen Reibung der Bahn auf den
Zähnen dem durch den zweiten Teil der Vorrichtung ausgeübten Zug nicht entnommen
werden. Es ist also erforderlich, die Rechen in der Nähe von S derart anzutreiben,
daß sie abwechselnd näher und weiter von diesem Punkt kommen, und zwar bei sehr
schwacher Amplitude, aber mit hoher Frequenz. Zu diesem Zweck kann z.B. ein elektromagnetischer
Rüttler angewendet werden.
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Der Zylinder 47 kann durch eine biegsame, an ihren Enden gelagerte
Welle gebildet sein. Er kann auch aus aneinanderstoßenden Kardanen bestehen.
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Es können auch unabhängige, auf einer feststehenden gebogenen Welle
gelagerte Rollen vorgesehen werden, die aber während der Drehung miteinander verbunden
werden müssen.
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Die in S ankommende längsgefaltete Bahn kommt anschließend zwischen
vier bewegliche Faltleisten 48, 48' und 49, 49' zu liegen, die derart angeordnet
und ausgebildet sind, daß sie beim Zusammen-
rücken vier aufeinanderfolgende Vertiefungen
des Faltbildes ausfüllen; Die Bahn wird zuerst zwischen die beiden ersten Faltleisten
48, 48' eingeführt. Beim Anlaufen der Maschine sind diese beiden Leisten gegeneinandergepreßt
und schließen zwischen sich einen Abschnitt der Bahn ein, der einem Faltabschnitt
entspricht. Gleichzeitig ist ein gleicher Abschnitt der Bahn, der sich während der
vorangehenden Arbeitsfolge zwischen 48 und 48' befand, zwischen den beiden Faltleisten
49 und 49', und zwar um zwei Faltabschnitte im voraus, festgehalten.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist von diesem Zeitpunkt ab folgende:
Durch die Faltleisten 48, 48' wird die Bahn in einer Länge vorwärtsgezogen, die
zwei Abschnitten der Querfaltung entspricht. Durch diese Bewegung wird die zwischen
den Faltleisten 48 und 48' befindliche zukünftige Faltfläche an die ihr zukommende
Stelle gebracht, und zwar unter die letzte Faltfläche, die auf die gleiche Weise
während der vorangegangenen Arbeitsfolge an diese Stelle gebracht wurde und sich
derzeit zwischen den Faltleisten 49 und 49' befindet. Zu diesem Zweck erheben sich
die Faltleisten 49 und 49' um die gewünschte Höhe und nehmen dabei die zwischen
ihnen eingeschlossene Faltfläche und die sich oberhalb davon befindliche fertige
Kernlage 50 mit.
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Während dieser doppelten Bewegung wird der zwischen den zusammengepreßten
Faltleisten 49, 49' und 48, 48' befindliche Teil der Bahn zwischen diesen gespannt
und beschreibt dabei eine Drehung.
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Wenn die neu gebildete Faltfläche ihre endgültige Stellung unter
der vorhergehenden Faltfläche erreicht, hat der Teil der durch die Faltleisten nicht
gehaltenen Bahn, der sich, wie bereits erläutert, umgedreht hat und mit dem Anfang
der einen Faltfläche und dem Ende der anderen verbunden geblieben ist, genau die
Stelle der dazwischen befindlichen Faltflächen angenommen. Dieser Teil der Bahn
hat gleichzeitig die Form dieser Faltfläche angenommen.
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Am Ende der Bewegung wird durch das Zusammendrücken der vier aneinanderliegenden
Faltleisten die Stellung und die Form der Faltkanten und der Faltflächen präzisiert.
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Während die Faltleisten 49, 49' unbeweglich bleiben und die fertige
Kernlage abstützen, lösen sich die Faltleisten 48, 48' und gehen in ihre vorherige
Stellung zurück. Hier schließen sich die Faltleisten um die in S aus der Längsfalteinrichtung
herausstehende Bahn. In dieser Stellung halten die Faltleisten 48, 48' die Bahn
und somit die Kernlage. Die beiden Faltleisten 49, 49' können sich hierdurch aus
den Faltrinnen erheben. Sie gehen auseinander, wonach sie sich um eine Stufe senken
und in die nächsten Faltrinnen eingreifen, die gerade auf der Bahn gebildet worden
sind. Mit dieser letzten Bewegung ist die Arbeitsfolge beendet. Durch erneuten Zug
auf die Bahn beginnen die Faltleisten 48, 48' den nächsten Arbeitsvorgang, der wie
vorbeschrieben abläuft.
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In den F i g. 15 bis 21 sind die verschiedenen Stellungen dargestellt,
die die vier Faltleisten sowie die Bahn annehmen, wobei die Bahn der Einfachheit
halber nur linienförmig dargestellt ist.
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Gemäß Fig. 15 halten die Faltleisten 49, 49' die Kernlage 50, und
die Faltleisten 48, 48' sind auf die Bahn 45 gepreßt; gemäß Fig. 16 haben sich die
Faltleisten 48, 48' um mehr als die Hälfte ihres gesamten Weges vorwärts bewegt,
und die Faltleisten
49, 49' haben sich um das notwendige Maß erhoben;
gemäß F i g. 17 haben die Faltleisten 48, 48' das Ende ihrer Vorwärtsbewegung erreicht,
und die neue Faltfläche hat ihre Lage eingenommen; gemäß F i g. 18 beginnen die
Faltleisten 48, 48' ihre Rückbewegung; gemäß Fig. 19 haben die Faltleisten 48, 48'
ihren Rückweg beendet und die Bahn 45 erfaßt; gemäß F i g. 20 sind die beiden Faltleisten
49, 49' auseinandergegangen; gemäß F i g. 21 liegen die Faltleisten 49, 49' beiderseits
der neu gebildeten Faltflächen.
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Die Vorrichtung weist weiterhin zwei Schlitten auf (F i g. 13): Der
Schlitten 51 trägt die Faltleisten 48, 48' und dient zur Beförderung der Bahn 45;
der Schlitten 52 führt die Faltleisten 49, 49' und hält die KernlageSO. Die Vorrichtung
weist außerdem auf jedem der beiden Schlitten Arme 53', 54, 54' auf, an deren Enden
die Faltleisten befestigt sind.
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Mit einer dritten Vorrichtung, die in F i g. 23 dargestellt ist,
kann der zickzack- oder wellenförmige Verlauf der Faltkanten durch Walzen erzeugt
werden.
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Wie die Fig.23 zeigt, kann der erste Teil der Vorrichtung genau der
gleiche sein wie bei der vorbeschriebenen Vorrichtung, nur mit dem Unterschied,
daß eine Einrichtung zum kontinuierlichen Mitnehmen der Bahn synchron zur Drehung
der Walzen vorgesehen sein muß. Mit 44 ist wiederum die Rolle bezeichnet, von welcher
sich die Bahn 45 abwickelt, mit 47 der gebogene Zylinder mit seiner Achse x-x',
auf welchem die Bahn 45 die Krümmung erfährt und die gewünschte gewölbte Form annimmt,
und mit 46, 46' die beiden Rechen zum Längsfalten der Bahn.
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Der zweite Teil der Vorrichtung besteht aus den beiden angetriebenen
gezahnten Walzen 55, 55'.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende: Die aus dem ersten
Teil der Vorrichtung längsgefaltet austretende Bahn gelangt zwischen die Walzen
55, 55', deren Abstand so eingestellt ist, daß der an deren Umfang verbleibende
Spielraum genau der Stärke des Materials entspricht. Durch die Verzahnungen der
Walzen wird die längsgefaltete Bahn stufenlos zur Kernlage mit zickzack- oder wellenförmig
verlaufenden Faltkanten geformt, bis sie in der mittleren Ebene y-y' der Walzen
ihre endgültige Form erreicht hat. Die fertige Kernlage 50 tritt kontinuierlich
hinter dieser Ebene heraus. Es muß dabei erwähnt werden, daß für die Verformung
der Bahn durch die Verzahnungen der Walzen nur ein sehr geringer Kraftaufwand notwendig
ist, so daß es in der Regel nicht erforderlich ist, das ganze Faltprofil auf der
Walzenfläche einzuschneiden. Es genügt vielmehr, die Profllspitzen anzubringen,
die in die zu bearbeitende Bahn die Faltkanten beiderseits drücken müssen. In der
Praxis können diese Spitzen durch dünne Schneiden gebildet sein, die auf die Walzen
aufgeschweißt sind.