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Aufstellbares Plakat Die Erfindung bezieht sich auf ein aufstellbares
Plakat mit zusammenklappbarem Mehrbeinaufsteller, der die Plakattafel in verschiedenen
Höhenlagen aufzustellen erlaubt, wodurch mannigfaltige Werbe- und Dekorationswirkungen,
insbesondere in Verbindung mit den dazugestellten passenden Ausstellungsartikeln
zu erzielen sind.
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Bei einem bekannten, in zwei verschiedenen Höhenlagen aufzustellenden
Plakat obiger Art besteht dessen Mehrbeinaufsteller aus drei in die Plakattafelrückseite
eingesteckten bzw. damit über Falzkanten verbundenen Stehfüßen, die durch entsprechendes
Knicken und Herunterklappen sowie anschließendes Vergasten an der Tafelrückseite
durch geeignete Haltelappen das Plakat in seiner erhöhten Aufstellage zu halten
erlauben, in der also die Stehfüße über die Unterkante der Plakattafel nach unten
vorstehen, d. h. auf der Aufstellfläche selbst aufstehen. Um das Plakat in seiner
unteren Aufstellage zu halten, müssen die beiden seitlich gelegenen, die Vorderbeine
bildenden Stelzfüße nach oben flach an die Plakatrückseite zurückgeklappt werden,
während der mittlere bzw. hintere Stelzfuß durch Knicken um eine in Höhe der Plakatunterkante
liegende Falzkante in seiner wirksamen Stützlänge verkürzt sowie mit seinem vorderen,
abgewinkelten Ende in einen in der Tafelrückseite befindlichen Halteschlitz eingesteckt
wird. Das Plakat ruht dann vorn mit seiner Tafelunterkante und hinten mit der Knickstelle
des mittleren Stelzfußes auf der Aufstellfläche auf.
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Weiterhin ist ein aufstellbares Plakat mit einem zusammenklappbaren
Mehrbeinaufsteller bekannt, der über zwei übereinanderliegende, abgewinkelte Haltelappen
in zwei in der Plakattafelrückseite entsprechend übereinander angeordnete, querliegende
Halteschlitze eingesteckt ist. Um dabei eine Höhenverstellung der Plakattafel vorzunehmen,
müßte dazu jeweils die Plakattafel von den steil nach oben ragenden Haltelappen
am Mehrbeinaufsteller abgehoben und entsprechend umgesetzt werden, was aber wegen
des jeweils notwendigen erneuten Einschiebens der Haltelappen in die Halteschlitze
recht umständlich ist und stets die Gefahr der Beschädigung der Haltelappen einschließt.
Auch besitzt diese Plakattafel wegen der auf die Mittellinie des Mehrbeinaufstellers
beschränkten Anordnung der Haltelappen bzw. der Halteschlitze nur einen ungenügenden
Halt am Mehrbeinaufsteller. Die Plakattafel kann seitlich abgebogen werden und infolgedessen
leicht von den Haltelappen abspringen.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Aufstellplakat
mit Mehrbeinaufsteller zu schaffen, bei dem die Plakattafel auf einfache und sichere
Weise in verschiedene Höhenlagen gegenüber dem Mehrbeinaufsteller gebracht und dort
verrastet werden kann, ohne daß die Plakattafel dazu von dem Aufsteller getrennt
werden muß. Das wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die auf der Plakattafelrückseite
befindlichen Halteschlitze als parallel zueinander verlaufende Längsschlitze mit
dem Höhenverstellbereich der Plakattafel entsprechender Längserstreckung ausgebildet
sind und mit ihrer oberen Begrenzung sowie mindestens einem in den Schlitz hineinragenden
Stützlappen mindestens je zwei verschieden hoch gelegene Höhenanschläge bilden,
an denen die am Mehrbeinaufsteller befindlichen, parallel zur Plakatrückwand abgebogenen
und in den Längsschlitzen höhenverschiebbar gelagerten Haltelappen wahlweise zu
vergasten sind. Auf diese Weise wird eine sichere Verbindung zwischen dem Mehrbeinaufsteller
und der Plakattafel erreicht, die zugleich eine einfache Höhenverstellung der Plakattafel
ermöglicht, ohne daß dazu letztere von dem Aufsteller getrennt zu werden braucht.
Vielmehr genügt dazu eine einfache gegenseitige Verschiebung der beiden Plakathauptteile,
wobei im Falle der nach unten erfolgenden Verschiebung der Plakattafel zuvor lediglich
die Stützlappen leicht gegen die Tafelrückwand gedrückt zu werden brauchen.
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Die am Mehrbeinaufsteller befindlichen, parallel zur Plakatrückwand
abgebogenen Führungs- und Haltelappen sind vorteilhaft entgegengesetzt nach außen
abgewinkelt. Dabei wird vorzugsweise der untere Höhenanschlag jedes Schlitzes von
der horizontalen Unterkante eines über eine parallel zur Schlitzlängserstreckung
verlaufende Falzkante mit der Tafelrückwand verbundenen, als Stützlappen dienenden
Klappstreifens und der obere Höhenanschlag von einer den Schlitz begrenzenden, horizontalen
Schnittkante der Tafelrückwand gebildet. Um das Plakat hochzustellen, braucht die
Plakattafel lediglich gegenüber
dem Mehrbeinaufsteller hochgezogen
zu werden, da in der oberen Raststellung der Tafel die Stützlappen bzw. Klappstreifen
selbsttätig über die am Aufsteller befindlichen Führungs- und Haltelappen federn
und sich dadurch auf letzteren abstützen. Soll dagegen die Plakattafel tiefgestellt
werden, so ist es nur erforderlich, die Stützlappen bzw. Klappstreifen leicht gegen
die Tafelrückwand zu drücken und dann die Plakattafel nach unten zu schieben bzw.
ziehen.
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Der Gegenstand der Erfindung sei an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles beschrieben. Es zeigt F i g. 1 die Plakattafel in der Rückansicht,
F i g. 2 den Mehrbeinaufsteller in aufgeklapptem Zustand, F i g. 3 eine Rückansicht
des Plakates in seiner unteren Aufstellage und die F i g. 4 eine entsprechende Ansicht
des Plakates in seiner oberen bzw. hochgestellten Aufstellage.
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Die in F i g.1 dargestellte Plakattafel 1 kann mittels des in F i
g. 2 in seinem aufgeklappten Zustand abgebildeten Mehrbeinaufstellers 2 entweder
in die in F i g. 3 wiedergegebene untere oder aber in die in F i g. 4 gezeigte obere
bzw. hochgestellte Aufstelllage gebracht werden. Zu diesem Zweck sind in der auf
der vorderen, als Werbefläche dienenden Plakatseite frei aufliegenden Rückseite
1' der Plakattafel 1 zwei seitliche Längsschlitze 3, 4 und dazwischen ein etwas
höher gelegener, weiterer Längsschlitz 5 vorgesehen. Die Längsschlitze 3, 4, 5 dienen
zur höhenverschiebIichen Führung und zum Halten des aus der AuflagerfIäche .6 und
den daran aasgelenkten Seitenflächen 7 und 8 bestehenden Mehrbeinaufstellers 2,
der durch entsprechendes Knicken und Einstecken der an seinem äußeren Falzstreifen
9 sitzenden Zunge 10 in den Schlitz 11 der Seitenfläche 8 in seine in den F i g.
3 und 4 gezeigte pyramidenartige Fertig- bzw. Gebrauchsform zusammengesteckt werden
kann.
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In der Ruflagerfläche 6 des Mehrbeinaufstellers 2 sind ein segmentförmiger
Teil 12 sowie zwei nach außen in die in F i g. 2 strichpunktiert gezeigte Lage klappbare
Lappen 13 ein- bzw. ausgeschnitten, die zur Führung und zum Halten des Mehrbeinaufstellers
2 an der Plakattafel 1 in die in dessen Rückseite 1' vorgesehenen Schlitze 3, 4,
5 eingesteckt werden, so wie das die F i g. 3 und 4 zeigen.
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Die Verrastung des höhenverschieblichen Mehrbeinaufstellers 2 an der
Plakattafel 1 erfolgt dadurch, daß seine in die Längsschlitze 3 und 4 eingesteckten
Führungs- und Haltelappen 13 in der in F i g. 3 wiedergegebenen Tiefstellung des
Plakates unter die die Schlitze 3, 4 oben begrenzenden, horizontalen Schnittkanten
14 greifen, während sie bei der in F i g. 4 veranschaulichten Hochstellung des Plakates
an den horizontalen Unterkanten 15 der parallel zu den Schlitzen 3, 4 verlaufenden
Klappstreifen 16 anliegen. Letztere sind über die Falzkanten 17 mit der Plakattafelrückseite
1' so verbunden, daß sie mit ihren den Falzkanten 17 gegenüberliegenden freien Seiten
etwas nach außen über die Plakattafelebene vorstehen. Dadurch wird eine einwandfreie
Verrastung der Tafel t am Mehrbeinaufsteller in der Hochlage des Plakates gewährleistet,
wie dies in F i g. 4 deutlich zu erkennen ist. ' Eine noch bessere Gleit- und Rastverbindung
zwischen dem Mehrbeinaufsteller 2 bzw. dessen Führungs- und Haltelappen 13 und der
Plakattafel 1 ergibt sich dann, wenn deren Schlitze 3 und 4 unterhalb der horizontalen
Tafelsehnittkante 14 und der Unterkante 15 der Klappstreifen 16 dreieckförmige Ausnehmungen
18 besitzen, deren Schrägkanten 18' parallel zueinander und zu der den jeweils zugehörigen
Führungs- und Haltelappen 13 tragenden Schrägkante 6' des Mehrbeinaufstellers verlaufen.
Dadurch wird nämlich der Sitz der Führungs- und Haltelappen 13 in den Schlitzen
3 und 4 wesentlich verbessert. Außer einer vergleichsweise stabilen Verbindung zwischen
dem Mehrbeinaufsteller und der Plakattafel wird dadurch zugleich auch sichergestellt,
daß die Enden der Schlitze 3, 4 nicht so leicht ein-bzw. weiterreißen können.
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Um das Plakat aus seiner in F i g. 3 gezeigten Tiefstellung in seine
hochgestellte Lage entsprechend der Fi g. 4 umzustellen, braucht der Mehrbeinaufsteller
2 lediglich festgehalten und die Plakattafel 1 nach oben gezogen zu werden, und
zwar so weit, bis die Führungs- und Haltelappen 13 unterhalb der horizontalen Klappstreifenkanten
15 zu liegen kommen, an denen sie sich nach dem Vorfedern der Streifen 16 abstützen.
Soll das Plakat hingegen aus seiner Hochstellung in die Tiefstellung gebracht werden,
so ist es lediglich erforderlich, die beiden Klappstreifen 16 nach innen auf die
Plakattafel 1 zu drücken und letztere nach unten zu schieben.
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Das Plakat kann anstatt aufgestellt auch aufgehängt werden. Zu diesem
Zweck ist auf der Rückseite 1' der Plakattafel 1 die Aufhängeöse 19 vorgesehen.
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Das aufstellbare Plakat läßt sich im Rahmen der Erfindung nicht nur
in eine obere und untere Rufstellage, sondern ebensogut auch in mehrere Zwischenverstellungen
bringen. Um auch letztere zu verrasten, können beispielsweise an den Klappstreifen
16 zusätzlich zu deren Unterkanten 15 noch entsprechend gehaltene horizontale Zwischenkanten
vorgesehen werden, auf denen sich die Führungs-und Haltelappen 13 in entsprechender
Weise abstützen können.