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DE1212031B - Faltvorrichtung fuer Waeschestuecke od. dgl. - Google Patents

Faltvorrichtung fuer Waeschestuecke od. dgl.

Info

Publication number
DE1212031B
DE1212031B DEK49933A DEK0049933A DE1212031B DE 1212031 B DE1212031 B DE 1212031B DE K49933 A DEK49933 A DE K49933A DE K0049933 A DEK0049933 A DE K0049933A DE 1212031 B DE1212031 B DE 1212031B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
folding
folding device
folded
rail
conveyor belt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK49933A
Other languages
English (en)
Inventor
Herbert Kannegiesser
Richard Juraschek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Herbert Kannegiesser GmbH and Co
Original Assignee
Kannegiesser Maschinenfabrik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kannegiesser Maschinenfabrik GmbH filed Critical Kannegiesser Maschinenfabrik GmbH
Priority to DEK49933A priority Critical patent/DE1212031B/de
Publication of DE1212031B publication Critical patent/DE1212031B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F89/00Apparatus for folding textile articles with or without stapling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Description

  • Faltvorrichtung für Wäschestücke od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine Faltvorrichtang für Wäschestücke od. dgl., bei welcher einem aus mehreren parallelen Förderbändern bestehenden. taktweise angetriebenen Förderer ebenfalls taktweise schwenkbare Wendearme zugeordnet sind, derart, daß die unter der oberen Förderbandlage gelagerten Wendearme durch die obere Förderbandebene hindurch um annähernd 180° auf die obere Förderbandebene hinaufschwenkbar sind unter Faltung des über den Wendearmen gelegenen Faltgutbereiches, wobei gemäß Patent 1 184 728 über der Wendearmachse und in Abstand über der oberen Förderbandlage eine Faltschiene angeordnet ist.
  • Es sind bereits Faltmaschinen bekannt, bei welchen einem Förderer schwenkbare Arme zugeordnet sind, welche durch die Förderebene durchschwenkbar sind und so das im Bereich der Arme liegende Faltgut nach rückwärts um annähernd 180° umlegen. Ferner ist es bekannt, bei einem fortlaufenden Förderer, der aus einzelnen Förderbändern besteht, durch die Förderebene durchschwenkende Arme z. B. zum Wenden eines auf dem Förderer aufgelegten Wäschestückes anzubringen. Auch die Anwendung von Faltplatten u. dgl. am Ende eines Förderers angeordneten Schwenkarmen ist vorbekannt, während zum Falten von Wäschestücken weiterhin durch die Faltebene durchschwenkende Schwingarme vorbekannt sind. welche das Faltgut durch die Auflegeebene hindurchziehen und in einem Schlitz im gefalteten Zustand weiterführen. Zum Falten von Wäschestücken werden weiterhin Schwingarme bzw. bewegliche Arme verwendet, welche das Wäschestück aus seinem frei fallenden Bereich heraus ablenken bzw. wobei Schwingarme oder Schwingförderer vorgesehen sind. welche eine Umlenkung des zu faltenden Wäschestückes ergeben.
  • Diese bekannten Faltvorrichtungen weisen jedoch insofern Nachteile auf, als üblicherweise von einer Mangel oder einer anderen Bügelmaschine kommende Wäschestücke verhältnismäßig steif sind und sich beim Falten mittels Wendearmen keine scharfe Faltung ergibt, wodurch ein unschönes Aussehen der Wäsche entsteht und im weiteren Verlauf eines nachfolgenden Faltvorganges vor allen Dingen Verschiebungen der ursprünglichen Faltstelle eintreten können.
  • Die Erfindung macht es sich zur Aufgabe, auch bei einer Wendearmfaltmaschine einen scharfen Faltkniff zu erzielen, wobei die Faltung um einen Faltstab herum erfolgt. Bei dieser Art von Faltvorrichtungen ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, den Faltstab aus dem gefalteten Wäschestück wieder zu entlernen. Hier setzt die Erfindung ein, indem sie bei einer Faltvorrichtung der eingangs beschriebenen Art es ermöglicht, die Faltschiene aus dem gefalteten Wäschestück herauszuziehen, wobei die Erfindung darin besteht, daß die Faltschiene taktweise aus dem Faltgutbereich herausziehbar, herausschwenkbar od. dgl. angeordnet ist. Hierdurch wird erreicht, daß man nach einem vorgenommenen Faltvorgang die Faltschiene ohne Weiterbewegung des Faltgutes aus diesem entfernen kann und unmittelbar anschließend einen zweiten Faltvorgang durchführen kann. Hierbe hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn zwei Faltvorrichtungen in gegensinniger Richtung faltend nebeneinander in Abstand angeordnet werden. Zwar ist es bereits bei Abwälzfaltern od. dgl. vorbekannt, hintereinander mehrere Faltstellen vorzusehen, gemäß der Erfindung jedoch werden diese Faltstellen so vorgesehen, daß sie unmittelbar hintereinander ohne zwischenzeitlichen Weitertransport des Faltgutes die Doppeltfaltung durchführen.
  • In weiterer Ausbildung der Erfindung werden die beiden Faltstellen voneinander wahlweise bzw. kontinuierlich in ihrem Abstand veränderbar ausgebildet. Insbesondere wird zur Steuerung der Faltvorrichtung vor der ersten Faltstelle ein Kantenfühler vorgesehen, ,so daß sich ein selbsttätiger Faltvorgang durchführen läßt.
  • Um verschiedene Dicken des Faltgutes verarbeiten zu können, ist die Faltschiene außerhalb des Faltgutbereiches in einem axial federnden Schwenklager gehalten. Hierdurch wird eine Faltvorrichtung geschaffen, welche einfach aufgebaut ist und keine große Länge ergibt und somit in einem üblichen Wäschereibetrieb ohne großen Platzbedarf an eine Mangel angeschlossen werden kann, insbesondere dann, wenn es sich um das Falten von kurzen Wäschestücken handelt.
  • Die Erfindung ist sowohl in den gekennzeichneten Einzelmerkmalen als auch in der Kombination der Merkmale zu erblicken.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es stellt dar F i g. 1 eine Faltvorrichtung in Seitenansicht in schematischer Darstellung, F i g. 2 die Einstellvorrichtung für eine Wendearmschaltmaschine, wobei die einzelnen Verstelleinrichtungen schematisch dargestellt sind, F i g. 3 die Auszieheinrichtung für die eine Faltstabhälfte in Seitenansicht und F i g. 4 die Ausziehvorrichtung für zwei Faltstabhälften in Draufsicht sowie F i g. 5 einen vor den beiden Faltstellen angeordneten Kantenfühler, F i g. 6 die Lagerung eines schwenkbaren Faltstabes teilweise im Schnitt, F i g. 7 die Aufsicht auf die Anordnung eines schwenkbaren Faltstabes.
  • Das zu faltende Gut 10 wird auf einer Fördervorrichtung 11 zwecks Faltung unter Faltschienen 12, 13 geschoben. Mittels der Wendeeinrichtung, die beispielsweise als um Drehachsen 14 schwenkbare Wendearme 15 ausgebildet ist, deren einzelne Arme 16 zwischen die die Fördervorrichtung 11 bildenden Gurte fassen, wird zunächst das hinter der Faltschiene 12 noch befindliche Faltgut umgelegt, so wie dies strichpunktiert in F i g. 1 dargestellt ist. Anschließend werden - ebenfalls automatisch gesteuert - die Wendearme 15 hinter der Faltschiene 13 umgelegt, so daß auch der hinter der Faltschiene 13 befindliche Textilteil um die Schiene 13 gefaltet wird. Das Gut wird also in einer Faltstation A um zwei hintereinanderliegende Faltschienen 12,13 nacheinander in entgegengesetzter Richtung gefaltet. Nach dem Falten gehen die Wendearme 15 wieder in Ruhestellung zurück. Das gefaltete Gut wird weitergefördert, nachdem die Faltschienen 12,13 aus den Faltstellen herausgezogen wurden. Dies geschieht, wie in F i g. 3 und 4 dargestellt, dadurch, daß die Faltschienen 12, 13 zwecks Abziehens des gefalteten Gutes und Weiterförderung desselben seitlich herausgezogen werden. Zu diesem Zweck sind die Faltschienen 12,13 an quer zur Förderrichtung verschiebbaren Wagen 17,18 angeordnet, die auf einer Unterlage 19, beispielsweise auf Schienen, geführt sein können.
  • Bei breiterer Förderbahn werden - wie in F i g. 3 gezeigt - je zwei stumpf aufeinanderstehende, also koaxial angeordnete Faltschienen 12 a,13 a in entgegengesetzter Richtung gleichzeitig betätigt, so daß die Faltschienenteile aus dem gefalteten Stück entfernbar sind. Die Faltschienen sind also in senkrechtem Sinn zur Förderrichtung aus dem Faltgut herausziehbar. Die Verschiebung der Führungswagen 17, 18 kann auf verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise durch Druckmittel, das in Druckzylinder 17 a,18 a eingeführt wird und dadurch Kolbenstangen zur Verschiebung der Wagen 17,18 betätigt. Diese Verschiebung kann aber auch auf rein elektrischem Wege, beispielsweise durch Spindeln oder Zahnstangenantrieb, oder auf elektropneumatischem Weg erfolgen.
  • Die Führungswagen 17,18 für die Faltschienen 12,13 und die Faltschienen selbst können in verschiedene gegenseitige Entfernung eingestellt werden. Dieses kann dadurch geschehen, daß die Führungswagen 17, 18 für die Faltschienen 12,13 gegeneinander in Förderrichtung verstellbar sind, wodurch die Faltbreite des Faltgutes veränderlich gestaltet wird. Die Führungswagen 17,18 sind dabei auf in Förderrichtung auf Schienen 20 verschiebbaren Unterlagen 19 verschiebbar angeordnet, wobei die Faltschienen 12,13 samt den Führungswagen 17,18 in der Förderlängsrichtung in ihrem gegenseitigen Abstand verstellbar sind (s. F i g. 3 und 4).
  • Die gegeneinander verstellbaren Unterlagen 19 dienen zugleich als Träger der Lagerböcke 15 a für die Wendearme 15, so daß beim Verstellen des Abstandes der Faltschienen 12, 13 auch der Abstand der beiden Wendearmachsen 14 verstellt wird.
  • In F i g. 2 ist noch gezeigt, daß die Unterlagen 19 für die Führungswagen 17,18 der Faltschienen 12,13 mit endlosen Zugorganen 21, 22 verbunden sind, was beispielsweise durch einen oder mehrere Mitnehmerzapfen 23, die in Löcher 24 der Unterlage 19 fassen, geschehen kann. Die endlosen Zugorgane 21, 22 sind in entgegengesetzter Richtung verschiebbar, indem beispielsweise mittels zweier Getrieberäder 25 das endlose Zugorgan 21 mit dem Zugorgan 22 gegenläufig verbunden ist. Der Antrieb des Zugorgans 22 kann beispielsweise von einem Motor 26 über ein Getriebe stattfinden. Die Einschaltung des Motors kann von Hand geschehen.
  • In F i g. 5 ist veranschaulicht, daß bei Anwendung von zwei Faltstationen A, B bei kürzeren Faltstücken 10 durch den beispielsweise als Schalter ausgebildeten Kantenfühler 27, der von der Endkante des Faltgutes beeinflußt wird, die Betätigungsmittel für die Wendearme 15,16 der zweiten Faltstation unterbrochen werden. Ein kürzeres Textilstück wird also nur bei der Faltstation A einmal gefaltet. Bei dieser Bauart ist es auch möglich, die Anordnung der Meßstrecke von der ersten Faltstation veränderlich zu gestalten.
  • Die Wäschestücke werden entsprechend ihrer Länge verschieden gefaltet, beispielsweise werden Taschentücher und Servietten anders gefaltet als Handtücher, Tischdecken, Kopfkissenbezüge u. dgl. m. Um auf ein handliches Fertigfaltmaß für Handtücher, Tischdecken und Kopfkissenbezüge zu kommen,-sind in der Regel zwei Faltungen erforderlich. Hierbei wird der nachfolgende Faltvorgang an der zweiten Faltstation über den Kantenfühler 27 ausgelöst. Wäschestücke, die kürzer sind, werden daher in der zweiten Faltstation nicht mehr gefaltet.
  • In F i g. 6 und 7 ist im Schnitt und im Grundriß eine Faltschiene 12 veranschaulicht, die bei einmaliger Querfaltung entgegen der Förderrichtung aus der Falte des Gutes ausschwenkbar ist. Zu diesem Zweck ist die Faltschiene 12 um ein lotrecht an der Unterlage 19 angeordnetes Schwenklager 28 drehbar angeordnet (s. strichpunktierte Stellung F i g. 7). Auch bei dieser Vorrichtung ist die Faltschiene in Höhenrichtung gegenüber dem Förderband verstell-'Dar ausgebildet.

Claims (1)

  1. Patentansprüche: 1. Faltvorrichtung für Wäschestücke od. dgl., bei welcher einem aus mehreren parallelen Förderbändern bestehenden, taktweise angetriebenen Förderer ebenfalls taktweise schwenkbare Wendearme zugeordnet sind, derart, daß die unter der oberen Förderbandlage gelagerten Wendearme durch die obere Förderbandebene hindurch um annähernd 180° auf die obere Förderbandebene hinaufschwenkbar sind unter Faltung des über den Wendearmen gelegenen FaItgutbereiches, wobei gemäß Patent 1184728 über der Wendearmachse und in Abstand über der oberen Förderbandlage eine Faltschiene angerJnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschiene (12) taktweise aus dem Falt-Outbereich herausziehbar, herausschwenkbar od. dgl. angeordnet ist. @. Faltvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschiene (12) geteilt Fs;. wobei die Faltschienenteile für sich beidseitig der Faltvorrichtung ausziehbar, ausschwenkbar o. dgl. sind. 3. Faltvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei in bekannter Weise in gegensinniger Faltrichtung arbeitende Faltstellen (12 bis 16) in Abstand entsprechend der zu bildenden Faltgutlänge angeordnet sind. 4. Faltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der beiden Faltstellen (12 bis 16) wahlweise und kontinuierlich veränderbar ist. 5. Faltvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen. dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Faltstelle in an sich bekannter Weise ein Kantenfühler (27) zur Steuerung der Faltstellen vorgeschaltet ist. 6. Faltvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschiene (12) außerhalb des Faltgutbereiches in einem axial federnden Schwenklager (28) gehalten ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1109 506, 1061734; französische Patentschriften Nr. 1319 104, 844 870; schweizerische Patentschriften Nr. 319 917, 290 259; USA.-Patentschriften Nr. 1858 565, 1607 407, 1657552.
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