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Zahngesperre für Transportgetriebe u. dgl. Transportgetriebe, wie
sie beispielsweise zum Weitertransport von Filmen um eine Bildbreite in Photographischen
Kameras Verwendung finden, weisen eine Sperrvorrichtung auf, die üblicherweise aus
einer an einem Zahnrad angreifenden und dieses gegen Rücklauf sichernden, unter
Federwirkung stehenden Klinke besteht.
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Eine solche Klinkensperre hat den Nachteil, daß sich der Vorschub
des Films um die gewünschte Bildbreite nicht genau genug festlegen läßt. Es sei
z. B. angenommen, daß der Bildvorschub bei einem Einfallen der Klinke vor
einem bestimmten Zahn noch nicht völlig vollendet ist, bei einem Einfall der Klinke
hinter diesem Zahn dagegen schon überschritten ist; es ergibt sich hieraus, daß
die Zuteilung mittels der Klinke zu grob ist und um die halbe Zahnfußbreite schwanken
kann. Unter Zugrundelegung des angeführten Anwendungsbeispiels des Transportgetriebes
würden sich also einmal überlappungen der Bilder und zum anderen stehenbleibende
ungenutzte Streifen zwischen den Bildern ergeben.
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Es ist ein Zahngesperre bekannt, das aus im ganzen drei Rädern besteht,
von denen zwei um feste Achsen drehbare und in gegenseitigem Eingriff stehende Getrieberäder
sind, während das dritte, als Sperrad wirkende Rad ein federndes Achsspiel dadurch
zeigt, daß es mit seinem Drehpunkt an einer unter Federwirkung stehenden, kleinen,
um eine Achse schwenkbaren Brücke angebracht ist. Diese Anbringung ist so gedacht,
daß das dritte Rad bei Drehung des Getriebes im einen Drehsinn von dem einen Getrieberad
mitgenommen wird, daß es aber bei Drehung im entgegengesetzten Sinn in beide Räder
blockierend eingreift.
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Dieses Zahngesperre hat zunächst den großen Nachteil aufzuweisen,
daß es nicht möglich ist, mehr als eine Sperrung pro Zahnbreite zu erreichen. Das
bedeutet mit anderen Worten, daß es nicht angängig ist, eine feinere, häufigere
und dichter aufeinanderfolgende Sperrmöglichkeit zu erzielen, als sie z.B. eine
Klinke gestattet. Außerdem hat sich gezeigt, daß ein Rücklaufspiel von mindestens
einer halben Zahnbreite gegeben ist.
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Es ist des weiteren bei einem Aufzugräderwerk für Selbstaufzuguhren
mit Handaufzug nicht mehr neu, ein Kronenrad mit einem Sperrad zusammenarbeiten
zu lassen, wobei die Verzahnung des Kronenrades eine Teilung besitzt, die größer
ist als die Teilung der Verzahnung des Sperrades.
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Die Erfindung macht zwar auch bei einem Zusammenwirken von Zahnrädern
von einem Unterschied in der Teilung der Verzahnung Gebrauch, doch hat sie bewußt
davon abgesehen, einem Getrieberad, wie etwa dem bekannten Kronenrad, die höhere
Teilungszahl beizumessen. Die Erfindung hat sich die Aufgabe gesetzt, die Sperrmöglichkeiten
eines Transport- oder Aufzugsgetriebes zu verfeinern. Sie geht dabei aus von einem
Zahngesperre für Transportgetriebe u. dgl., bei dem zu einem aus zwei im Eingriff
stehenden Zahnrädern gebildeten Getriebe ein Sperrad vorgesehen ist, das so angeordnet
und mit federndem Achsspiel versehen ist, daß es bei Drehuno, des Getriebes im einen
Drehsinn vom einen Getrieberad mitgenommen wird, bei Drehung im anderen Drehsinn
dagegen in beide Räder blockierend einareift, und sie besteht darin, daß das Sperrrad
gegenüber den Getrieberädern, auf den Radumfang bezogen, eine höhere Zähnezahl aufweist.
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Auf diese Weise ist die Möglichkeit gegeben, die Sperrmöglichkeiten
eines Transport- oder Aufzugs-Cletriebes zu verfeinern, ohne gleichzeitig den Nachteil
eines nennenswerten Rücklaufspiels in Kauf nehmen zu müssen.
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Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß
das Sperrad mit Zahnvertiefungen geringer Erstreckung versehen ist, deren Breite
der Zahnkopfbreite der mit ihm zusammenarbeitenden Zahnräder entspricht.
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Mit dem Zahngesperre der Erfindung lassen sich mehrere Sperrungen
pro Zahnbreite erzielen. Die als Anwendungsbeispiel angeführte Filmzuteilung läßt
sich mit ihr bedeutend feiner und -leichmäßiger gestalten.
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Die Erfindung wird an Hand cines in den F i g. 1
und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. F i a. 2 stellt lediglich eine Teilwiedergabe
der F i g. 1 in vergrößertem Maßstab dar.
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In den Figuren weist das eine Getrieberad 1 eine Achse 2 und
eine Verzahnung 3, das zweite, mit dem erstgenannten Rad 1 im Eingriff
stehende Getrieberad
4 eine Achse 5 und eine Verzahnung
6 auf. Mit diesen beiden Rädern 1 und 4 arbeitet das Rad
7 als Sperrad zusammen. Seine flache Zahnmulden aufweisende Verzahnung ist
mit 9 bezeichnet, und seine Achse 8 weist ein solches Spiel auf, daß
das Sperrrad 7 sich aus der Verzahnung der Räder 1, 4 herausbewegen
kann. Eine bei 12,13 befestigte Blattfeder 11 sucht das Sperrad
7 in Richtung auf die Räder 1, 4 zu bewegen. Die das Getriebe tragende
Grundplatte ist mit 10 bezeichnet, die Weite der Achsenbohrung mit 14 angedeutet.
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Die Wirkungsweise ist folgende. Bei einer Drehung des Rades
1 in Pfeilrichtung wälzt sich das Rad 4 in Richtung des auf ihm angegebenen
Pfeiles ab. Diese ungehindert freie Drehung der Räder 1, 4 ist möglich, da
das Sperrad 7 auf Grund der vorausgesetzten Drehrichtung der Räder
1, 4 und auf Grund seines Achsenspiels ein wenig von den Rädern
1, 4 gegen die Wirkung der Feder 11 wegbewegt wird, wobei es in Abhängigkeit
von der Richtung der Direktionskraft dieser Feder im wesentlichen nur von einem
der Räder 1, 4 mitgenommen wird. Es sei angenommen, daß das Sperrad
7 im wesentlichen vom Rad 4 in Richtung des beigegebenen Pfeiles mitgenommen
wird.
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Es tritt aber sofort eine sperrende Keilwirkung ein, wenn man versucht,
eines der Räder 1, 4 gegen die angegebenen Pfeilrichtungen rückwärts zu drehen.
Das Sperrad 7 kommt unter der Wirkung des bei dieser Drehrichtung der Räder
1, 4 auftretenden Heranziehens und auf Grund des Achsenspiels und der Feder
11 mit den Verzahnungen 3 und 6 der beiden Räder
1 und 4 in Eingriff und blockiert diese. Dabei kommt es zu mehreren Sperrungen
pro Zahnbreite, wenn man die Räder 1, 4 in Pfeilrichtung über ein der Zahnbreite
entsprechendes Wegstück verdreht und nun versucht, während des Durchlaufs dieses
Wegstückes Rückwärtsdrehungen durchzuführen.