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Verfahren zur Herstellung von kastenlosen Gießformen sowie Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von kastenlosen Stapelgießformen, insbesondere aus Formsand, die aus nebeneinandergereihten
gleichen, an jeder Teilfuge der Form wenigstens einen Gießhohlraum bildenden Formteilen
bestehen, wobei das Formmaterial in einen Formkasten mit horizontaler Mittellinie
eingefüllt und zwischen zwei als Endwände dienenden Formplatten, von welchen wenigstens
eine mit Modellteilen belegt ist, durch Verschiebung der Formplatten in Richtung
der Formkastenmittellinie zusammengedrückt und wobei das dadurch hergestellte Formteil
nach Wegnahme der stapelseitig stehenden Formplatte auf eine in Verlängerung des
Formkastens angeordnete Stapeleinrichtung übergeführt wird, und eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens.
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Bei einem bekannten Verfahren zur Herstellung von kastenlosen Stapelgießformen
wird der Formsand zwischen zwei als Endwänden dienenden Formplatten einer Formeinrichtung
eingebracht und die Gießform dann durch Zusammenpressen des Formsandes zwischen
diesen beiden Endwänden hergestellt. Anschließend wird eine der beiden Formplatten
seitlich entfernt und dann das Formteil mittels einer beweglichen Abstreifplatte
in Richtung auf die Stapelvorrichtung vorgeschoben (deutsche Patentschrift 634 99l).
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Durch die Notwendigkeit, das fertige Formteil mit der beweglichen
Abstreifplatte zu verschieben, ist die Leistung des bekannten Verfahrens begrenzt.
Darüber hinaus ist es schwer möglich, die Abstreifplatte so an dem Formteil zur
Anlage zu bringen, daß während des Verschiebens Biegespannungen im Formteil vermieden
werden. Die bekannte Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens benötigt für die
Abstreifplatte zusätzliche Halterungen, Führungen und Steuermittel.
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Es sind weiter Verfahren und Vorrichtungen bekannt, bei denen die
Formteile in gesonderten Formmaschinen hergestellt und anschließend in die Gießrinne
übergeführt werden. Hierbei treten die Nachteile des oben erörterten bekannten Verfahrens
in erhöhtem Maße in Erscheinung.
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Dies gilt auch für ein Verfahren nach einem früheren Vorschlag, bei
dem die Gießformen in einem Formrahmen, der in einem Schieber geführt ist, hochkant
stehend abgeformt werden, dann der Schieber mit dem gefüllten Formrahmen querverschoben
wird, bis der Formrahmen in übereinstimmung mit der Reihe der bereits abgeformten
Gießformen gebracht ist, und dann die Gießformen gegen das Ende der Reihe der bereits
angestapelten Gießformen ausgeschoben wird, wobei die Reihe der Gießformen jeweils
um eine Formbreite zur Abgießstelle hin weiterbewegt wird.
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Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines vereinfachten Verfahrens
zur Herstellung von kastenlosen Stapelgießformen, das gleichzeitig zu einer Steigerung
der Arbeitsgeschwindigkeit und einer höheren Genauigkeit der Gießformen führt. Dieses
Ziel wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die von der Stapeleinrichtung
abseitig liegende Formplatte, nachdem die stapelseitige Formplatte weggenommen ist,
ganz durch den Formkasten in Richtung auf die Stapeleinrichtung hindurchgeschoben
wird und so das Formteil in die Stapeleinrichtung schiebt.
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Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist eine Formmaschine
und eine Formteilstapeleinrichtung auf, wobei die Formmaschine einen Formkasten
mit horizontaler Mittellinien und mit zwei als Endwände dienenden Formplatten aufweist,
die gegeneinander entlang der Formkastenmittellinie verschiebbar angeordnet sind
und von denen wenigstens eine ein oder mehrere Modellteile trägt, und wobei die
der Stapeleinrichtung am nächsten liegende Formplatte zwischen einer Normalstellung,
in der sie
das betreffende Ende des Formkastens abschließt und einer
zweiten Endstellung außerhalb des Formkastenquerschnitts beweglich ist, und ist
gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die von der Stapeleinrichtung abseitig
liegende Formplatte zum Zusammendrücken de§ Formmaterials in Richtung auf die andere
Formplatte zu beweglich und, wenn diese andere Formplatte entfernt ist, in derselben
Richtung ganz durch den Formkasten hindurch weiterverschiebbar ist.
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Die von der Stapeleinrichtung abseitig liegende Formplatte ist vorzugsweise
ein solches Stück über das Ende des Formkastens hinaus verschiebbar, daß der freie
Gießhohlraum des jeweils letzten in die Stapeleinrichtung eingeschobenen Formteils
nach Wiederverschluß des Formkastens genügend Platz zum Einlegen von Kernen bietet.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert.
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F i g. 1, 2 und 3 zeigt schematische Längsschnitte durch eine beispielsweise
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung von kastenlosen
Stapelgießformen in drei verschiedenen Arbeitsphasen; F i g. 4 ist ein Querschnitt
längs Linie IV-IV in F i g. 3 und F i g. 5 ein entsprechender Querschnitt einer
abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In den F i g. 1 bis 5 bezeichnen gleiche Bezugsziffern gleiche bzw.
entsprechende Teile. Auf ein als Bodenrahmen dienendes, waagerecht liegendes, nach
unten offenes U-Profil 1 aus Eisen sind oben längs der Kanten des Rahmens 1 zwei
als Seitenrahmen dienende, nach außen hin offene U-Profile 2, 3 aufgeflanscht. Diese
beiden U-Profile 2, 3 können -wenn dies gewünscht ist - relativ zum Bodenrahmen
1 querverstellbar sein.
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Die drei U-Profile 1, 2 und 3 bilden zusammen eine waagerechte Stapelvorrichtung
4, die in Verlängerung einer Vorrichtung zur Formteilherstellung mit einem Formkasten
5 liegt. Diese Vorrichtung zur Formteilherstellung ist in Richtung auf die Stapelvorrichtung
4 zu und von ihr weg verschiebbar, indem sie beispielsweise mit einem (nicht dargestellten)
hydraulischen Zylinder verbunden ist. Der Deckel 6 des Formkastens 5 weist eine
Öffnung auf, durch die der Formkasten 5 mit Formsand gefüllt werden kann. Der Formsand
kann mittels eines Förderers 9 herangeführt und mittels eines nicht im Detail dargestellten
Druckluftgebläses 8 in den Formkasten eingeführt werden. Zwischen Stapelvorrichtung
4 und Formkasten 5 ist eine ebene Formplatte 11 als eine Endwand des Formkastens
5 eingeschoben. Die andere Endwand besteht aus einer ebenen Platte 12, die ein Modell
13 trägt. Die Platte 12 wird von der Kolbenstange 14 eines hydraulischen Hebeblocks
15 getragen, der am Bodenrahmen 1 angebracht ist. 16 bezeichnet eine über der Stapelvorrichtung
4 angebrachte Gießpfanne.
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In F i g. 1 ist die Formplatte 11 eingeschoben und die andere Formplatte
12, 13 zurückgezogen. In dieser Stellung kann die Formsandzufuhr vor sich gehen.
Nach dem Einfüllen des Sandes wird die Öffnung im Formkastendeckel6 durch Einschieben
einer Absperrplatte 7 gegen das Fördersystem 9 abgesperrt. In der folgenden, in
F i g. 2 dargestellten Arbeitsphase wird die Formplatte 12, 13 zur Verdichtung des
Formsandes im Formkasten 5 vorgeschoben.
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Nach Abschluß der Verdichtung und nachdem das hergestellte Fotinteil
eventuell - beispielsweise durch Zugabe eines Härtemittels - stabilisiert wurde,
wird der Druck von der Formplatte 12, 13 genommen und der Formkasten 5 mit dem fertigen
Formteil 10 von der gegenüberliegenden Formplatte 11 zurückgezogen, so daß die Formplatte
11 seitlich weggezogen werden kann. Durch das Wegziehen der Platte 11 öffnet sich
der Formkasten 5 zur Stapelvorrichtung 4 hin. Der Formkasten 5 wird nun bis zum
Anschlag an die Stapelvorrichtung vorgeschoben, worauf die Formplatte 12, 13 - wie
in F i g. 3 dargestellt - durch den Formkasten 5 hindurch vorgeschoben wird und
dabei das fertige Formteil 10
auf die Stapelvorrichtung 4 hinausstößt. Dort
bildet das Formteil 10 - zusammen mit den früher gefertigten Formteilen -
einen Gießformstrang. Bei jedem hinzugefügten Formteil 10 wird dieser Gießformstrang
durch den von der Formplatte 12,13 ausgeübten Druck um ein Stück vorgeschoben.
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Nach dem Ausstoßen des Formteiles 10 gehen die Formplatten 12, 13
und der gesamte Formkasten 5 wieder in die in F i g. 1 gezeigte Ausgangsstellung
zurück. Auch die Formplatte 11 wird wiederum zwischen die Stapelvorrichtung und
den Formkasten eingeschoben, der Plattenschieber 7 im Deckel 6 des Formkastens öffnet
sich, und neuer Formsand für ein neues Formteil kann zugeführt werden.
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Im Gleichtakt mit der Formteilfertigung kann die Gießpfanne 16 die
aufeinanderfolgenden Gießhohlräume 17 des Gießformstranges mit Gießmaterial füllen.
Vom vorderen - in der Darstellung linken -Ende der Stapelvorrichtung 4 können die
Formteile mit den Gußstücken direkt auf ein Ausschlagerost hinuterfallen, von wo
aus der Formsand über eine Regenerierungsanlage auf das Förderband 9 zurückgeführt
werden kann, während die fertigen Gußstücke zur Putzerei weiterlaufen.
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F i g. 4 zeigt, daß die Seitenwände 2 und 3 der Stapelvorrichtung
Kühlräume 18 aufweisen können, die von Wasser oder einem anderen Kühlmittel zur
Beschleunigung des Abkühlvorganges auf der Strecke zwischen dem Gießort und dem
zum Ausschlagen des Formsandes dienenden Rost durchströmt sein können. über dieser
gleichen Strecke - oder doch über ein Teil derselben - kann der Gießformstrang mit
Gewichten belastet sein, oder die Stapelvorrichtung 4 kann auf dieser Strecke einen
mehr oder weniger geschlossenen Querschnitt aufweisen, wie er beispielsweise in
F i g. 5 angedeutet ist. Die Stapelvorrichtung besteht in F i g. 5 aus einem an
der Oberseite aufgeschlitzten Rohr 19.
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Das Ausgießen braucht nicht im Gleichtakt mit der Formteilfertigung
abzulaufen. Es kann beispielsweise vorteilhaft sein, zunächst einen Gießformstrang
aus einer gewissen Anzahl von Formteilen herzustellen und danach sämtliche Gießhohlräume
dieses Gießformstranges nacheinander zu füllen, ehe die Herstellung eines neuen
Gießformstranges in Angriff genommen wird.
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Eine nach der beschriebenen erfindungsgemäßen Methode arbeitende Vorrichtung
kann beispielsweise mehrere separate Stapelvorrichtungen aufweisen, die einer gemeinsamen
Vorrichtung zur Formteilfertigung angeschlossen sein können, so daß die Herstellung
eines Gießformstranges auf einer Stapelvorrichtung
gleichzeitig
mit dem Ausgießen eines Gießform-,,3tranges auf einer anderen Stapelvorrichtung
vor sich gehen kann.
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Die Erfindung, die beliebig viele Modifikationen des beschriebenen
Verfahrens und der beschriebenen Vorrichtung einschließt, ist durch große Einfachheit
der Vorrichtung und - damit verbunden - durch Wirtschaftlichkeit und Personalersparnis
sowie durch eine bislang nicht erreichte Präzison der Formteilüberführung vorn Formkasten
auf die Stapelvorrichtung und damit durch eine hohe Genauigkeit der entitehenden
Stapelgießformen ausgezeichnet.