-
Vorsichtung zur Beseitigung von Hühneraugen und Hornhaut Die Erfindung
geht aus von einer Vorrichtung zur Beseitigung von Hühneraugen und Hornhaut in Form
eines mit einer biegsamen Antriebswelle zu kuppelnden Handstückes, welches im Bereich
einer vorderen Abflachung einen Längsschlitz aufweist, hinter dem ein mehrschneidiges
Kopfstück umläuft.
-
Die bekannten Vorrichtungen dieser Art sind so ausgebildet, daß die
Schneiden des Kopfstückes jewcils gleich stark in die zu behandelnde Hautfläche
eindringen. Bei einer Ausbildung hat man beispielsweise den Schneidkopf in Art eines
Fräsers mit vielen sich aneinandersehliefienden Schneiden ausgebildet. Es erfolgt
ein Abtragen der Haut in kleinen Spänen in der Art von groben Feilspänen. Unter
Berücksiditigung des zähen Charakters der Haut, insbesondere der Hornhaut, sind
deshalb sehr große Tourenzahlen notwendig. Im übrigen ist die Wirkungsweise unbefriedigend,
insbesondere weil die Glätte der Haut nach dem Abtragen zu wünschen übrig läßt.
Um eine Anpassung an einen bezüglich der Dicke bestimmten Spanabhub zu erzielen.
hat man bei diesen Geräten deshalb vorgeschlagen, verschiedene Abflachungen vorzusehen
die jeweils eine unterschiedliche Eindringungstiefe bringen. Abgesehen von der nachteiligen
Bauform treten Gefahrenquellen durch die jeweils freiliegenden Schneidstellen auf.
-
Bei anderen vorbekannten Einrichtungen sitzen an dem konisch ausgebildeten
Schneidkopf einzelne, im Sinne einer hobelnden Abtragung wirkende Messer.
-
Diese hobelnde Abtragung der zähen Hornhaut ist günstiger weil einerseits
eine glattere Hautfläche entsteht und zum anderen keine sehr feinen, umherwirbelnden
und stich auch im Gerät festsetzenden Späne auftreten. Die Befestigung von einzelnen
Messern an dem konischen Schneidkopf ist jedoch herstellungstechnisch nachteilig.
Die entstehende Bauform ist zu geräumig. um noch gut in der Hand des Bedienenden
zu liegen. Auch wurde gefunden, daß sich mit diesen Vorrichtungen kein leichter,
schmerzfreier Schnitt erreichcn läßt. Vielmehr kommt es zu einem hackenden Entfernen
der Hornhaut, was sogar schmerzhafte Verletzungen mit sich bringen kann. Dieser
Nachteil läßt sich auch durch Erhöhung der Tourenzahl nicht vermeiden.
-
Aufgabc der vorliegenden Erfindung ist es, eine in ihrer Bauform
handliche, mechanisch angetriebene, teattullgsgellläße Vorrichtung zur Beseitigung
von Hühneraugen und Hornhaut so auszubilden, daß zufolie derAnordnung derSchneiden
ein absolutgleichm.ißi(les leichtes und schmerzfreies Arbeiten eimögleicht ist.
-
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der radiale Abstand
der Schneiden von der Schneidkopfdrehachse in Drehrichtung des Schneidkopfes jeweils
um den gleichen Betrag zunimmt Es wurde gefunden, daß hierdurch ein Hacken der Vorrichtung
völlig vermieden ist. Trotz der wegen der unterschiedlichen Schneidabstände entstehenden
Unwucht ist jedoch noch ein ausreichend ruhiger Lauf in der Hand des Operateurs
gegeben. Der unterschiedliche radiale Abstand der Schneiden bewirkt aber andererseits,
daß die bei der Umdrehung nacheinander in die Haut eintretenden Schneiden jeweils
untersdiiedlich tief eintreten. Zufolge dieser Wirkung ist eine schmerzfreie Entfernung
von tief bis in die Haut reichenden Hornhautstellen ermöglicht. Andererseits wurde
gefunden, daß trotzdem jede einzelne Schneide noch einen abtragenden Beitrag liefert.
-
Auch ist eine große Unabhängigkeit von der Tourenzahl gegeben, ganz
abgesehen davon, daß leistungsschwächere Motoren verwendet werden können. Darüber
hinaus kann das Gerät in handlich schmaler Form ausgebildet werden.
-
Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigt A b b. 1 die Vorrichtung in der Gesamtansicht.
-
Abb. 2 einen Schnitt gemäß der LinieA-B der Abb. 1, A b b. 3 den
Schneidkopf in vergrößertem Maßstab, Abt. 3 einen Schnitt gemäß der Linie C-D der
Abb. 3.
-
Das die Form der Vorrichtung bestimmende Handstück besteht aus dem
zum Einstecken einer nicht dargestellten biegsamen Welle geeigneten Unterteil 1,
einem rohrförmigen Mittelteil 2 und dem Vorderteil
3. Alle drei
Teile sind aneinandergeschraubt und zum Zwecke einer Reinigung voneinander trennbar.
-
In dem Mittelteil 2 ist die Handstückwelle 4 mit Kugellagern 5 und
6 gelagert. Beiderseits der Kugellager 5 und 6 befinden sich, eine Längsverschiebung
der Welle 4 verhindernde Stützringe 7. Der oberste Stützring 7' bildet gleichzeitig
den Hals des Schneidkopfes 8. Er weist zum Zwecke der Abnehmbarkeit des Kopfstückes
8 ein Innengewinde 9 auf, mit welchem er auf das Ende 4' der Handstückwelle 4 aufgeschraubt
wird. Eine Querbohrung 10 dient zur Aufnahme eines Sicherungsbolzens 11.
-
Das Vorderteil 3 des Handstückes besitzt eine Abflachung 12. In dieser
befindet sich ein Längsschlitz 13. Die Abflachung 12 läuft in einem kontinuierlichen
Bogen 12' auf den Außendurchmesser des Vorderteiles 3 aus. Die Längsschlitz 13 besitzt
die scharfkantig ausgebildeten Seitenränder 13' und 13".
-
Innenseitig läuft vor dem Längsschlitz 13 der Schneidkopf 8. Er ist
konisch ausgebildet und besitzt die drei außenseitig abgerundeten Rippen 14, 15
und 16. Diese Rippen weisen - auf gleicher Querschnittsebene - unterschiedlichen
radialen Abstand von der Schneidkopfdrehachsex-x auf. Der radiale Abstand rl der
Schneidkante 14' der Rippe 14 ist größer als der radiale Abstand r2 der Schneidkante
15' der Rippe 15 von der Drehachsex-x. Der radiale Abstand r2 der Schneidkante 15'
der Rippe 15 ist größer als der radiale Abstand r3 der Schneidkante 16' der Rippe
16 von der Drehachse x-x. Die Zunahme des radialen Abstandes r2 gegenüber dem radialen
Abstand r3 und die Zunahme des radialen Abstandes r3 gegenüber dem radialen Abstand
r2 ist der gleiche Betrag.
-
Die Schneidkante 14', 15', 16' einer jeden Rippe 14. 15, 16 springt
an ihrem, der Handstückwelle 4 zu-
gekehrten Ende gegenüber ihrem vorderen, freien
Ende 14", 15", 16" in Drehrichtung y gesehen vor, so daß also zunächst das der Handstückwelle
4 zugekehrte Ende der Schneidkante 14', 15' bzw. 16' an der Längskante 13' des Schlitzes
13 austritt bzw. wieder hinter der Längskantel3" verschwindet. Hierdurch ist ein
ziehender Schnitt gewährleistet.
-
Das Vorderteil 3 des Handstückes ist etwa entsprechend dem Schneidkopf
8 konisch ausgebildet.
-
Das Gewinde 9 im Hals 7' läuft umgekehrt zum Drehsinn y des Schneidkopfes
8.
-
Die außenseitige Abrundung der Rippen 14, 15 und 16 verläuft auf
einem, sich an die Schneiden 14', 15' und 16' anschließenden, kurzen Abschnitt 17
konzentrisch zur Drehachse x-x des Schneidkopfes 8, wodurch es ermöglicht ist, ohne
Variation der Schneidtiefe den Schneidkopf 8 von den Flächen 18 her nachzuschleifen.