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Zweispursprechkopf für Magnettongeräte Bei der Aufzeichnung zweikanaliger
stereophonischer Signale mittels eines Magnettongerätes ist wie bei der einkanaligen
Aufzeichnung eine einfache und doppelte Bandausnutzung üblich. Bei doppelter Bandausnutzung,
d. h. vier in Bandlaufrichtung nebeneinanderliegenden Spuren, werden im allgemeinen
entweder die Spuren I und III oder nach Wenden der Tonbandwickel die Spuren II und
IV aufgezeichnet. Man bemißt die Spaltlänge der Aufzeichnungsköpfe und deren Abstand
voneinander so, daß die größtmögliche Spurbreite bei möglichst geringem übersprechen
aufgezeichnet wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Abstand von den jeweils
nicht verwendeten Spuren so groß ist, daß auch bei der Wiedergabe die Einstreuung
auf die Wiedergabeköpfe von der auf diesen Spuren befindlichen Aufzeichnung hinreichend
klein bleibt. Bei den üblichen Tonbändern von 6,25 mm Breite ergibt sich
dann z. B. eine Spurbreite von je 1 mm bei einem Abstand von je 0,75
mm. Der Abstand zweier zusammengehöriger Spuren beträgt dabei 2,5 mm.
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Es ist nicht ohne weiteres möglich, auf einem Magnettongerät für Vierspur-Stereoaufzeichnung
und -wiedergabe ein Zweispur-Stereoband abzuspielen, da auch beim Zweispurgerät
die Spurlage im Hinblick auf kleinstmögliches übersprechen vom Band bei der Wiedergabe
so gewählt sein muß, d. h. daß ein Mindestabstand zwischen den beiden Köpfen
eingehalten werden muß. Versuche haben ergeben, daß ein Abstand der Spuren von 2
mm nicht wesentlich unterschritten werden kann.
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Bei einer solchen Spurlage überdeckt nur der eine Wiedergabekopf des
Vierspurgerätes auf seiner ganzen Spaltlänge die eine Spur des Zweispurbandes, während
der andere Kopf nur zum Teil die andere Spur überdeckt. Hierdurch ergeben sich Pegelunterschiede,
die die Stereowiedergabe erheblich beeinträchtigen.
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Um den Löschkopf und den Hör-Sprech-Kopf für ein Magnettongerät mit
rundem Aufzeichnungsträger möglichst nahe nebeneinander anordnen zu können und Platz
für die Wicklungen zu schaffen, ist es bekannt, die Joche abzuwinkeln oder schräg
zueinander zu stellen. Das Problem der Entkopplung ist dabei weniger kritisch, weil
bei Parallelbetrieb nur ein System mit dem Nutzsignal beaufschlagt ist und beide
Systeme vom Hochfrequenzgenerator für die Vormagnetisierung bzw. Löschung gespeist
werden.
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Es ist aber auch bekannt, bei einem Zweispurmagnetkopf mit lamellierten
Kernen die Keine so gegeneinander zu neigen, daß der Abstand der Kerne am vorderen
Ende gleich dem Spurabstand, am hinteren Ende dagegen wesentlich größer ist. Hierdurch
werden nicht nur die Gesamtabmessungen des Zweispurkopfes'unnötig vergrößert, sondern
die vorderen Polteile der Systeme liegen auf der ganzen Länge ihrer Stirnflächen
einander mit gleichem Abstand gegenüber, so daß über eine große Länge Streufeldlinien
von einem Kern zum anderen übertreten können.
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Diese Nachteile vermeidet die Erfindung. Die Erfindung geht aus von
einem Zweispursprechkopf für Magnettongeräte, insbesondere zur Aufzeichnung eines
zweikanaligen stereophonischen Signals auf einen bandförmigen Magnetogrammträger
in zwei nebeneinanderliegenden Spuren, bei dem die vorderen, dem Magnetogrammträger
zugekehrten Enden der Magnetkernteile einen der Spurlage entsprechenden Abstand,
die rückwärtigen, die Spulen tragenden Enden jedoch einen wesentlich größeren Abstand
voneinander aufweisen.
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Die Erfindung besteht darin, daß jeder Magnetkern aus einem U-förmigen
rückwärtigen Jochblech mit zur Spaltebene parallelen Schenkeln und zwei eine Fortsetzung
der Schenkel bildenden Blechen besteht, deren vordere Enden zur Bildung des ArbeitsIuftspaltes
gegeneinander abgebogen sind und zusätzlich in Richtung zum benachbarten Kern verlaufen,
derart, daß nur die an die Arbeitsluftspalte angrenzenden Polspitzen der System
den Spurabstand aufweisen.
Auf Grund des parallelen Verlaufs der
rückwärtigen Kernteile können die Abmessungen des Zweispurmagnetkopfes auf das notwendige
Maß beschränkt werden, und das übersprechen wird außerordentlich klein, da der geringste
Kernabstand auf den Ort des Arbeitsspaltes begrenzt wird. Durch die erfindungsgemäße
Maßnahme kann bei einem Zweispursprechkopf der Abstand der nebeneinanderliegenden
Spalte erheblich verringert werden, ohne daß das transformatorische übersprechen
zwischen den'beiden Einzelköpfen, das bei der Aufzeichnung maßgebend ist, merklich
vergrößert wird. Es läßt sich ohne weiteres ein Abstand von 0,75 mm zwischen
den Spalten erreichen, so daß eine einwandfreie Wiedergabe des Zweispurbandes auf
einem Vierspurgerät möglich ist.
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In Fig. 1 sind die eingangs erwähnten Verhältnisse bei Vergleich
von einfacher und doppelter Bandausnutzung veranschaulicht. Hierin ist mit M ein
Magnetband üblicher Breite von 6,25 mm bezeichnet, links ist die Spurverteilung
bei vier Spuren, in der Mitte die Spurverteilung bei Zweispur, wie man sie mit bisher
üblichen Magnetköpfen aufzeichnen konnte, und rechts die Spurverteilung bei Aufzeichnung
mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Zweispurmagnetkopf dargestellt.
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F i g. 2, 4 und 5 zeigen ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung in perspektivischer bzw. geschnittener Ansicht, wobei die Schnittzeichnungen
von F i g. 4 und 5 um 901 versetzte Darstellungen sind, und
F i g. 3 zeigt ein Einzelteil eines Magnetkerns.
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Bei dem dargestellten Zweispurmagnetkopf sind die beiden Magnetkerne
aus je drei Einzelblechen 1,
2, 6 bzw. l', 2',
6' gebildet. Die vorderen Enden der stumpfwinklig zu annähernd L-Form abgebogenen
Bleche 1, 2 bzw. l', 2' bilden jeweils ein Polschuhpaar. Ihre rückwärtigen,
die Spulen tragenden Enden überlappen sieh innerhalb der Spulenkörper
7 mit den Schenkeln der rückwärtigen U-förmigen Jochbleche 6 bzw.
6". Die abgewinkelten vorderen Enden der Uförmigen Bleche sind auf ihrer
ganzen Länge in zur Spaltebene symmetrischen Halterungen 3, 4 fixiert, z.
B. festgeklebt. Die Halterungen sind auf ihrer Vorderseite zur Bildung der Laufffäche
für den Aufzeichnungsträger gewölbt. Ihre Dicke ist so bemessen, daß die zur Spaltebene
senkrecht liegende Rückseite mit den Knickstellen 5 der Bleche
1, 2 bzw. l', 2' fluchtet. Die die Polschuhe bildenden, zum Spalt
hin abgebogenen Enden der Bleche sind so ausgebildet, daß sie in Richtung zu den
Polschuhen des benachbarten Kernes verlaufen. Hierdurch können die beiden Luftspalte
benachbarter Magnetkopfsysteme wesentlich näher, als es bisher üblich war, aneinandergerückt
werden. Da die rückwärtigen, die Spulen tragenden Enden der Kernteile einen größeren
Abstand behalten, stehen somit nur sehr kleine Flächen in enger Nachbarschaft, so
daß das transformatorische übersprechen von einem System auf das andere sich nur
in vernachlässigbar geringem Maße vergrößert. Das Blech 1 ist in F i
g. 3 gesondert in Vorder- und Seitenansicht dargestellt. Das Blech 2 hat
die spiegelbildliche Form. Die Herstellung der Bleche ist einfach, da die jeweils
schräg gegenüberliegenden Bleche, also die Bleche 1 und 2' bzw. 2 und l',
gleich sind.
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Um den Blechen eine eindeutige Lagerung in den Halterungen
3 und 4 zu geben, sind die Halterungen entsprechend der räumlichen Abwinkelung
der Bleche mit prismenförmigen Einkerbungen 12 versehen, die in F i g. 2
jedoch der besseren übersieht halber sehr breit dargestellt wurden, Nach Befestigung
der Bleche 1, 2, l', 2' in den Halterungen 3, 4 werden auf die rückwärtigen,
zur Spaltebene parallelen Enden die Spulenkörper 7, von denen in F i
g. 2 nur einer dargestellt, ist, aufgeschoben und mit ihrer Stirnseite an
der Rückseite der Halterungen 3 und 4 festgeklebt. Die Spulenkörper enthalten
außer dem Schlitz 8 zum Aufschieben auf die L-förmigen Bleche noch einen
parallel zu diesem angeordneten zweiten Schlitz 9, in den die Schenkel des
rückwärtigen Jochbleches eingeschoben werden. Die zusammengefügten Kopfhälften werden
dann in eine zur Abschirmung dienende Hülle 11 eingeschoben und in bekannter
Weise darin fixiert, z. B. eingeklebt oder vergossen. Die Hülle 11 ist zweiteilig
ausgebildet und auf ihrer Rückseite mit einer öffnung 10 versehen, durch
die nach dem Einkleben der Kopfhälften die Jochbleche 6, 6' parallel zur
Spaltebene zwecks Einstellung gleicher Induktivität der beiden Kopfsysteme verschoben
werden können.