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Wischblatt für Scheibenwischer Die Erfindung bezieht sich auf ein
Wisch'blatt für Scheibenwischer, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bei dem eine Vielzahl
von Öffnungen .die beiden Seiten des Wischblattes verbindet. Bei einer bekannten
Bauart eines derartigen Scheibenwischblattes arbeiten die Queröffnungen, die beide
Seiten des Wischblattes verbinden, mit einem Längskanal zusammen, der dazu dient,
das sich in diesem Kanal sammelnde Wasser nach außen zu befördern. Dabei ist der
Querschnitt der Öffnungen im Verhältnis zur Wischblatt-Fläche so gering, daß nur
in unbeachtlichern Maße die Luftströmung durch diese Queröffnungen erfolgt. Infolgedessen
haftet dieser bekannten Konstruktion ebenfalls der Nachteil anderer üblicher Wischer
an, daß bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit und dementsprechend intensiver Luftströmung
die Wirkung der Andrückfeder des Scheibenwischerarmes verringert oder sogar aufgehoben
wird, so daß das Blatt des Scheibenwischers außer Berührung .mit der Windschutzscheibe
gebracht wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden.
Sie besteht darin, daß die Öffnungen über den größeren Teil der Höhe des Wischblattes
angeordnet sind und daß ihr Gesamtquerschnitt wenigstens halb so groß ist wie die
Oberfläche einer Wischblattseite. Durch diese großen Öffnungen wird infolge des
sehr guten Luftdurchlasses die den Arm des Scheibenwischers abhebende Kraft verringert
bzw. ein zusätzlicher Druck auf das Wischblatt ausgeübt, so daß dieses eine sehr
gute Wischwirkung hat.
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Soweit man bereits versucht hat, eine derartige Luftströmung hervorzurufen,
daß diese den Scheibenwischer an die Windschutzscheibe andrückt, anstatt ihn von
derselben abzuheben, handelt es sich um eine Bauweise, bei der der Wischblatthalter
eine besondere Form hat. Es ergibt sich hierbei der Nachteil, daß der Halter auf
einem großen Teil seiner Länge einen gewissen Abstand vom Wischblatt selbst haben
muß, so daß das Blatt also nicht auf seiner ganzen Länge fest in den Halter eingespannt
sein kann. Dieser Nachteil ist bei der erfindungsgemäßen Lösung vermieden, da danach
das Wischblatt selbst eine besondere Formgebung hat, die im Sinne einer geeigneten
Luftströmung wirkt und das Abheben des Blattes von der Windschutzscheibe verhindert
bzw. das Andrücken an dieselbe verstärkt.
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Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt , F i g. 1 eine perspektivische
Ansicht des Scheibenwischblattes mit Öffnungen und Verbindungsstegen, F i g. 2 ,einen
Profilschnitt durch eine Öffnung, F i g. 3 ein vollständiges Scheibenwischblatt
mit rechteckigen Öffnungen, von der Seite aus gesehen, F i g. 4 ein Scheibenwischblatt
mit runden öffnungen, F i g. S ein Scheibenwischblatt mit in der Größe abnehmenden
Öffnungen, F i g. 6 ein Scheibenwischblatt mit Öffnungen mit abgerundeten Rändern,
F i g. 7 ein Scheibenwischblatt mit dreieckigen Öffnungen, F i g. 8 eine Kante eines
Verbindungssteges mit einem windschnittigen Profil, F i g. 9 ein Scheibenwischblatt
zeit gleichmäßig geneigten Öffnungen, F i g. 10 ein Scheibenwischblatt mit geneigten
öffnungen in einer Richtung über einen Teil der Länge und in umgekehrter Richtung
über den anderen Teil der Länge, F i g. 11a und 11 b im Schnitt die Anordnung der
Verbindungsstege, die senkrecht oder schräg zur Längsachse des Scheibenwischblattes
angeordnet sind, F i g.12, 13 und 14 als Beispiele Öffnungen, deren Querschnitt
die Form eines abgeschnittenen Rechtecks oder eines Parallelogramms aufweisen,
F
i g. 15 ein verbessertes Wischblatt mit zusätzlichen Ausnehmungen, F i g.16 den
elastischen Trägerteil und F i g. 17 das Gummiwischblatt an seinem elastischen Trägerteil
und an den Befestigungseinrichtungen festgelegt.
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Das Gummiwischblatt, das perspektivisch in F i g.1 dargestellt ist,
ist über seine gesamte Länge oder einen Teil seiner Länge durch Öffnungen 1 durchbrochen,
die von einer zur anderen Seite seiner Stärke durchlaufen.
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Verbindungsstege 2 trennen die Öffnungen untereinander und verbinden
durch die Endteile 3 die Wischlippe 7 mit dem Haltekopf 8 des Wischblatter.
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Der Zweck der Erfindung ist leicht ersichtlich und besteht darin,
den Luftströmen 4, die das Bestreben haben, ein normales Wischblatt anzuheben, einen
freien Durchgang durch die Öffnungen 1 zu ermöglichen, um zu verhüten, daß das Gummiwischblatt
von der Windschutzscheibe abgehoben wird.
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Das Hindurchtreten der Luftströme durch die Öffnungen wird klar durch
die Schnittzeichnung nach F i g. 2 gezeigt, die einen Profilschnitt durch eine Öffnung
des Gummiwischblattes darstellt.
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Die Öffnungen können rechteckig, rund, viereckig, dreieckig oder von
-anderer Form sein, wie in den verschiedenen F i g. 3, 4, 6 und 7 als Beispiel dargestellt.
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Im Fall der Verwendung von dreieckigen öffnungen muß sich die Spitze
des Dreiecks vorzugsweise auf der Seite der Wischlippe befinden, damit der Anpreßdruck
des Wischblattträgers auf die Lippe gleichmäßiger verteilt wird.
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Nach der Verteilung der Luftdrücke auf den Scheibenwischer, die sich
aus zahlreichen Faktoren ergibt, kann es vorteilhaft sein, daß die Öffnungen nicht
über die ganze Länge von gleichmäßigem Querschnitt sind.
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F i g. 5 zeigt ein Gummiwischblatt dieser Art, in dem die Öffnungen
eine progressiv zunehmende Länge von einem zum anderen Ende des Gummiwischblattes
haben.
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Die Öffnungen können auch abgerundete untere Ränder (F i g. 6) oder
dreieckige Ränder (F i g. 7) haben. Die Stege zwischen den Öffnungen können ein
Profil aufweisen, das sich an den Enden verdünnt, um windschnittig zu sein (Fig.
8).
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Die Öffnungen können auch gegenüber der Längsachse des Gummiwischblattes
geneigt sein. Verschiedene Ausführungsformen, die dieses Merkmal aufweisen, sind
in F i g. 9 bis 14 dargestellt. Die öffnungen können alle untereinander parallel
liegen (F i g. 9) oder können auf einen Teil des Wischblattes in einer Richtung
und auf dem anderen Teil des Wischblatter (F i g.10) in anderer Richtung geneigt
sein. Die Stege, die zwischen den Öffnungen stehenbleiben, können im Querschnitt
entweder senkrecht oder schräg zur Längsachse des Wischblatter liegen (F i g.11
a und 11 b).
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Die Öffnungen können insbesondere die Form eines abgeschnittenen Rechtecks
aufweisen (F i g. 12 und 13) oder auch eines Parallelogramms -(F i g.14).
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Endlich kann das Gummiwischblatt außer diesen Öffnungen weitere Öffnungen
aufweisen, die am oberen Teil des genannten Gummiwischblattes angeordnet sind und
die aus Einschnitten zwischen dem Befestigungszapfen am elastischen Wischblattträger
gebildet werden.
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In der Tat wird das Wischblatt 11 im allgemeinen von einem elastischen
Wischblattträger 12 aus Metall gehalten (F i g.15 und 16).
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Durch die in diesem elastischen Wischblattträger vorhandenen Öffnungen
13 verlaufen die Tragzapfen 14, die das Gummiwischblatt an dem elastischen
Wischblattträger halten.
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Diese Tragzapfen sind durch Zwischenräume oder Einschnitte getrennt,
die die Luftdurchlaßöffnungen 15 darstellen, die senkrecht oder schräg gegenüber
der Längsachse des Gummiwischblattes angeordnet sind.
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Diese Tragzapfen erstrecken sich auch unter den elastischen Wischblattträgern
und können in einem regelmäßigen oder unregelmäßigem Abstand voneinander über die
Gesamtlänge des Gummiwischblattes verteilt sein und stellen zusätzliche Luftdurchlaßöffnungen
dar.