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Vorrichtung zur Befestigung eines Spulenträgers, insbesondere für
Magnettonbänder auf einer Welle Es sind Vorrichtungen zur Befestigung eines Spulenträgers,
insbesondere für Magnettonbänder auf einer Welle, bekannt, die aus folgenden Teilen
bestehen: einem auf der Welle sitzenden Kopf mit einer Anschlagfläche für den aufgesetzten
Spulenträger, Verriegelungsorganen, die den Spulenträger in der aufgesetzten Lage
blockieren, und einem zentral angeordneten, axial verschiebbaren Druckknopf, bei
dessen Betätigung die Verriegelungsorgane den Spulenträger freigeben, der dann durch
Federkraft von der Anschlagfläche abgehoben wird.
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Bei einer seit längerer Zeit bekannten Ausführungsform einer derartigen
Vorrichtung ist die Anordnung so getroffen, daß die nach Art eines Auswerfers ausgebildete,
auf der Antriebsachse sitzende Vorrichtung eine federbelastete, axial verschiebbare,
mit Auflaufflächen für die Mittenausnehmung des Spulenkerns versehene Zentnerhülse
aufweist, die den Spulenkern von unten faßt, während in einem Führungsansatz unter
Wirkung von Spreizfedern stehende, drehbar gelagerte Rastklinken dazu dienen, den
Spulenkern in seiner Betriebsstellung zu halten und diesen beim Niederdrücken des
in dem Führungsansatz angeordneten Druckknopfes aus seiner Raststellung frei zu
geben.
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Diese bekannte Vorrichtung hat vor allem den Nachteil, daß die Welle
wegen der an ihr befestigten Rastklinken den Spulenträger sehr weit überragt. Außerdem
können diese Rastklinken leicht beschädigt werden, weil sie von außen ganz frei
zugänglich sind. Auch kann bei ungleichmäßiger Abnutzung der Rastklinken ein Taumeln
des Spulenträgers eintreten.
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Es ist ferner eine Vorrichtung zum selbsttätigen Zentrieren und Haltern
von Tonträgerspulen auf den Triebwerkspindeln mit Hilfe von elastisch gegen die
Spulennabe angedrückten Mitnehmern an der Spulenspindel bekanntgeworden, deren wesentliches
Merkmal darin besteht, daß Spindelkopf und Spulennabe als konzentrisch ineinanderliegende
Hohlzylinder ausgebildet und in der Zylinderwand des Spindelkopfes gleichmäßig verteilte
Bundzapfen geführt und durch ein gemeinsames elastisches Element, beispielsweise
eine Ringfeder, gleichmäßig radial nach außen gegen die Spulennabe gedrückt werden.
Der Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, daß sie keine Abwerforgane besitzt;
ferner ragen auch hier die elastischen Elemente nach außen, wenn auf dem Spulenträger
keine Spule sitzt. Außerdem müssen die Spulen in diesem Falle gegen den Widerstand
der elastischen Elemente auf die Spindel aufgeschoben werden, so daß sie mit der
Zeit an den inneren Kanten, an denen die elastischen Teile angreifen, beschädigt
werden. Zur Kupplung des Spulenträgers mit der Antriebsspindel hat man auch schon
Kugeln verwendet, die in besonderen Bohrungen des Spulenträgers untergebracht waren.
Der besondere Nachteil an einer derartigen Anordnung ist darin zu sehen, daß der
Druckknopf beim Abheben des Spulenträgers dauernd nach unten gedrückt werden muß.
Außerdem ist bei dieser vorbekannten Lösung keine Abwerfvorrichtung für die Spulen
vorgesehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nachteile
der bisher bekanntgewordenen Vorrichtungen zu vermeiden. Zur Zielsetzung der Erfindung
gehört ferner die Erfüllung folgender Zwecke: 1. Zur Anbringung der Vorrichtung
zur Befestigung des Spulenträgers soll eine vollständig neue Nabe dienen; 2. die
Nabe soll die Befestigung und Abnahme von Spulenträgern für Bänder in Bandmaschinen
erleichtern; 3. die neue Vorrichtung soll einerseits eine zwangläufig vor sich gehende
Haltevorrichtung und eine zwangläufig vor sich gehende Abwerfwirkung ausüben; 4.
die neue Vorrichtung soll selbsttätig in die richtige Stellung zu einem auf der
Welle sitzenden Kopf gelangen; 5. es soll eine ausgesprochen rasche Auswechslung
der Spulenträger ermöglicht werden.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe
geht die Erfindung von dem oben eingehend geschilderten Stand der Technik aus. Ihr
wesentlichstes Merkmal besteht darin, daß in dem auf der Welle sitzenden Kopf radial
bewegbare Spannbacken sitzen, die über konische Flächen eines in dem Kopf angeordneten,
durch eine Feder axial nach außen drückbaren, mit dem Druckknopf verbundenen Schiebers
in ihre Verriegelungslage drückbar sind, und daß in dem Kopf Hebel angelenkt sind,
die von in dem Schieber sitzende, durch Federn radial nach außen drückbare übertragungsglieder
aus der Anschlagefläche mit einem Arm herausschwenkbar sind, wenn der Schieber seine
die Spannbacken freigebende Lage einnimmt, in der er selbst durch die übertragungsglieder
verriegelbar ist.
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Beim Befestigen von Spulenträgern ist es an sich bereits bekannt,
radial bewegliche Spannbacken vorzusehen, die über konische. Flächen eines axial
bewegbaren Bedienungselementes in eine den Spulenträger verriegelnde Lage drückbar
sind. Diese Maßnahme allein bildet aber nicht den Kern der Erfindung, vielmehr ist
dieser in der neuen Art und Weise zu sehen, wie diese Spannbacken über die übertragungsglieder
und den Schieber von dem Druckknopf aus betätigt werden.
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Beim Erfindungsgegenstand werden die radial bewegbaren Spannbacken
vorzugsweise mit Hilfe von Federn gegen die konischen Flächen des Schiebers gedrückt
und unter Zwischenschaltung von Rollen an diese Flächen angelegt.
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Die Anordnung kann auch so getroffen werden, daß die übertragungsglieder
aus in Vertiefungen des Schiebers verschiebbar gelagerten Riegeln bestehen, die
so mit den Hebeln zusammenwirken, daß die Verriegelung der Spannbacken wieder aufgehoben
wird, wenn die Hebel beim Aufsetzen eines Spulenhalters zurückgeschwenkt werden.
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Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, die Spannbacken als
zusätzliche Arme an den Hebeln auszubilden und für die Zwecke des Anliegens an den
konischen Flächen des Schiebers besondere Rollen vorzusehen.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung stellt nicht nur eine sehr sinnreiche
Kombination zwischen Verriegelungsorganen und Abwerfelementen dar, sondern zeichnet
sich gegenüber den bekannten Vorrichtungen ganz besonders dadurch aus, daß sie sehr
kompakt und robust im Aufbau ist und sich außerordentlich schnell und einfach bedienen
läßt.
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Diese und andere Zwecke und Vorteile des Erfindungsgegenstandes werden
aus der nun folgenden Beschreibung hervorgehen, in der auf die Zeichnung Bezug genommen
werden wird. In der Zeichnung ist F i g. 1 die Ansicht eines Schnittes durch eine
beispielhafte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung in der Ruhestellung
mit einer Teilansicht des darauf befestigten Spulenträgers, F i g. 2 die Ansicht
eines ähnlichen Schnittes wie F i g. 1, bei der sich die Vorrichtung in Betriebsstellung
befindet und ein Spulenträger fest auf ihr verriegelt ist, F i g. 3 die Ansicht
einer Vorrichtung nach der Erfindung bei abgenommener Rückwand und F i g. 4 die
Ansicht eines Schnittes durch eine andere Ausführungsform der Vorrichtung.
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Die Wirkungsweise des Erfindungsgegenstandes ist folgende: Im allgemeinen
hat die Vorrichtung, die Gegenstand der Erfindung ist, zwei stabile Stellungen,
nämlich die Betriebsstellung, die in F i g. 2 wiedergegeben ist, und die Ruhestellung,
die in F i g. 1 wiedergegeben ist. Um die Betriebsstellung gemäß F i g. 2 herbeizuführen,
wird ein Spulenträger 144 für ein Band auf der Vorrichtung dadurch befestigt, daß
sie über das äußere Gehäuse 100 gestülpt wird. Die Hebel 108 der Auslösevorrichtung
befinden sich anfangs in der in F i g. 1 wiedergegebenen Stellung. Durch Herunterdrücken
des Spulenträgers 144, bis er in die Nähe der Rückwand 104 kommt, werden die Hebel
108 nach hinten in die in F i g. 2 gezeichnete Stellung gedrückt, d. h., die Enden
108 a der Hebel werden in die zugehörigen Ausnehmungen 148a in der Rückwand 104
hineingestoßen, und die Hebel 108 der Auslösevorrichtung drehen sich um die
Achse 138. Dreht sich der Hebel 108, dann bewegt sich der Ansatz 108 b nach oben
und drückt das übertragungsglied 140 (entgegen seiner Federbelastung) in die Öffnung
152, wodurch die Sperrwirkung des Gliedes 140 aufgehoben wird und der Schieber
120 sich nach vorn bewegen kann. Der Schieber 120 wird durch eine Feder 114 nach
vorn gedrückt, die sich unter Aufwendung eines Preßdruckes in der mittleren inneren
Öffnung 160 des Schiebers 120 befindet. Bewegt sich nun der Schieber 120 nach vorn,
dann wird auch der Druckknopf 102, der über den Hals 130 mit dem Schieber in Verbindung
steht, nach vorn auf das Vorderende 100 a des Kopfes 100 zu bewegt. Der unter
Federdruck stehende Schieber bewegt die Spannbacke 106 durch die Spannbackenöffnung
146 nach außen und bringt die Haltefläche 110 in Berührung mit der inneren Fläche
der mittleren Öffnung des Spulenträgers 144.
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Ist andererseits, wie F i g. 1 zeigt, ein Spulenträger 144 bereits
auf der Vorrichtung befestigt (Betriebsstellung) und wird er von dort entfernt (Ruhestellung),
dann wird der Druckknopf 102 in den Kopf 100 hineingestoßen, und der Schieber 120
bewegt sich auf die Rückseite der Vorrichtung. Hat sich der Schieber 120 nunmehr
in das Gehäuse 100 hineinbewegt, dann wälzen sich die Rollen 136 auf der konischen
Fläche des Schiebers ab, und infolge der Federspannung durch die Blattfedern 156
bewegen sich die Spannbacken 106 durch die Spannbackenöffnungen 146 wieder in den
Kopf 100 zurück. Beim Zurückziehen der Spannbacken 106 wird der Bund 134 von der
Vorderseite des Spulenträgers 144 wegbewegt, und die Greif- oder Haltefläche
110 wird von der Innenfläche der mittleren Öffnung des Spulenträgers 144
abgezogen. Auf diese Weise ist der Spulenträger nunmehr völlig frei und kann abgenommen
werden. Gleichzeitig erreicht das übertragungsglied 140, weil der Schieber 120 gegen
die Rückwand der Vorrichtung gedrückt wird, die Stellung des Ansatzes 108 b an dem
Hebel 108. Da sich an dieser Stelle eine erweiterte Öffnung 104a befindet, die oberhalb
des übertragungsgliedes 7.40 liegt, wird der Stift mit Hilfe einer Feder 142 aus
dem Schlitz 152 herausgedrückt. Bewegt sich nun das übertragungsglied 140, dann
drückt es den Hebel 108 des Auslösers in solcher Richtung, daß er sich um die Achse
138 dreht und auf den Ansatz 108 b stößt. Dreht sich der Hebel 108 des Auslösers,
dann dreht sich der Teil 108a auf einer gekrümmten Kurve um die Achse 138. Die Bewegung
des Teiles 108 a, der in der Nähe des Spulenträgers 144 in der Betriebsstellung
verbleibt, drückt den Spulenträger 144 von der
Rückwand 104 weg
und auf das vordere Ende 108 a der Vorrichtung zu, wodurch der Spulenträger 144
von dem Bedienungsmann des Gerätes durch Benutzung der Vorrrichtung bequem entfernt
werden kann.
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Die Vorrichtung befindet sich nun in der Ruhestellung. Die Kante 140a
des übertragungsgliedes 140 wird gegen eine nnenliegende entsprechende Kante
gedrückt, die durch die Rückwand 104 gebildet ist, weil das übertragungsglied durch
die Feder 142 unter Federdruck steht; da das übertragungsglied 140 verriegelt ist,
kann der Schieber 120 nicht durch die Wirkung der Feder 114 in seine ursprüngliche
Stellung zurückkehren (F i g. 2).
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Aus den F i g. 1 und 2, in denen die Vorrichtung im Längsschnitt gezeichnet
ist, ersieht man, daß der äußere Kopf 100 der Vorrichtung ein Teil mit praktisch
zylindrischer Außenfläche ist. Der Außendurchmesser des Kopfes ist durch den Innendurchmesser
der mittleren Öffnung in dem Spulenträger 144 bestimmt, der auf ihm befestigt werden
soll. Wie man aus den Figuren der Zeichnung ersieht, kann der Kopf 100 am vorderen
Ende leicht konisch gestaltet sein. Dieses konische Ende ist für die Wirkung der
Spulenträger an sich nicht unbedingt .erforderlich, bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung ermöglicht aber die kegelförmige Ausgestaltung ein leichteres Aufsetzen
des Spulenträgers auf die Vorrichtung.
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Der Kopf 100 hat in ähnlicher Weise im allgemeinen eine kreiszylindrische
Innenform. Die Wand des Gehäuseteils 100a ist außen leicht konisch. Eine Anschlagfläche
118 begrenzt den Weg des Druckknopfes 102. Am gleichen Gehäuseteil ist eine Schulter
118a vorgesehen, die als Anschlag für den Schieber 120 dient.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung muß die Zylinderwand
des Kopfes 100 mit sechs Öffnungen versehen werden, die durch die Zylinderwand des
Kopfes 100 hindurchgehen und vorzugsweise einen Abstand von 60° rings um den Umfang
der Zylinderfläche haben. Diese sechs öffnungen sind in zwei Gruppen zu je drei
Öffnungen unterteilt. Die drei Öffnungen einer jeden Gruppe sollten vorzugsweise
gleiche Abmessungen haben und am Umfang der zylindrischen Fläche des Kopfes 100
um annähernd 120° so versetzt sein, daß die Öffnungen der einen Gruppe mit den Öffnungen
der anderen Gruppe abwechseln. Die erste Gruppe der drei Öffnungen sind die Halteöffnungen
146 für die Spannbacken, durch welche die Haltebacken 106 während des Betriebes
der Vorrichtung greifen. Die zweite Gruppe zu je drei Öffnungen sind die öffnungen
148 für die Hebel der Auslösevorrichtung, von denen jede sich dem Hebel
108 während des Betriebes genau anpassen muß.
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Eine Rückwand 104 ist an dem äußeren Kopf 100 beispielsweise mit Hilfe
von Schrauben befestigt, die aber im Interesse einer Entlastung der Zeichnung weggelassen
sind. Die Rückwand ist ein kreisförmiger, scheibenähnlicher Teil, der eine rückwärtige
Anschlagfläche für einen Bandspulenträger 144 bildet. Wird also der Spulenträger
144 auf die Vorrichtung gestülpt, wie dies oben beschrieben worden ist, dann legt
er sich an den rückwärtigen Halteansatz 122 an und wird oberhalb der Spannbacken
106 in der richtigen Lage gehalten. Außerdem weist die Rückwand 104 vorzugsweise
eine zentrale Bohrung 124 auf, in die eine Antriebswelle 126 eingesetzt werden kann.
Die Rückwand 104 stellt also ein Hilfsmittel dar, um den drehbaren Spulenträger
beispielsweise an den Motor anzuschließen, der die Vorrichtung und den mit ihr verbundenen
Spulenträger antreibt. Bei einer I bevorzugten Ausführungsform wird die Rückwand
104 getrennt von dem Kopf 100 hergestellt, weil dieses Verfahren der Herstellung
sehr viel einfacher ist. Zusätzlich kann aber die Platte 104 auch noch aus dem gleichen
Material bestehen wie der Kopf 100.
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Bei der Herstellung der getrennt angeordneten Rückwand 104 sollten
Öffnungen oder Ausnehmungen 148 a vorgesehen werden, die mit den Öffnungen 148 für
die Hebel der Auslösevorrichtung in dem Kopf 100 fluchten. Diese Schlitze 148 a
müssen breit genug sein, um den äußeren Enden 108 a des Hebels 108 der Auslösevorrichtung
zu entsprechen. Diese Ausnehmungen bilden gewissermaßen eine Nische für die Hebel
108, in der diese sich befinden, wenn die Vorrichtung sich in der Betriebsstellung
befindet, die Hebel 108 aber nicht in Betrieb sind. Ebenso wie bei den Öffnungen
für die Hebel ist auch hier die Anzahl der Nischen 148 durchaus frei bleibend (wenigstens
soweit es sich um je eine Nische je Hebel 108 handelt), und bei der bevorzugten
Ausführungsform sind wieder drei Nischen dieser Art vorgesehen.
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Die Rückwand 104 sollte außerdem einen zentral angeordneten
vorstehenden Tei1132 auf der Innenfläche der Platte haben. Dieser vorstehende Teil,
der nicht nur eine bessere Kupplung für die Motorwelle 126 mit der Vorrichtung ermöglicht,
dient gleichzeitig als Anschlag für eine Nockenfeder 114, wie dies im folgenden
noch näher erläutert werden soll.
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Aus den F i g. 1 und 2 der Zeichnung ersieht man ferner, daß der Schieber
120 auf der Innenseite des äußeren Kopfes 100 mit seinem einen Ende an dem Druckknopf
102 mit Hilfe eines Zapfens 102 a befestigt ist. Dieser Zapfen 102a des Druckknopfes
102
kann beispielsweise in das offene Ende eines Bundes 130 des Schiebers
eingesetzt sein und mit Hilfe einer Madenschraube 154 festgehalten sein.
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Der Schieber 120 hat im allgemeinen konische Gestalt. Rings um den
Umfang des Schiebers ist ein Bund 128 vorgesehen, der sich an die Schulter
118 a anlegt. Der Hals 130 des Schiebers 120, der an dem Druckknopfzapfen
102 a befestigt ist, ragt zwischen den Schultern 118 a hindurch, die in Wirklichkeit
kreisförmige Gestalt haben können. Der Schieber 120 sollte im allgemeinen
eine konische oder ähnlich abgestufte Form entsprechend den grundsätzlichen Bedingungen
der Erfindung haben.
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Der Schieber 120 ist überdies im wesentlichen hohl, d. h., .es kann
eine mittlere Öffnung 160 in den Schieber hineingebohrt (oder durch Formgebung beim
Gießen geschaffen) werden. Diese Öffnung ragt vom Boden des Schiebers 120 (und möglicherweise
bündig hinein) in den Hals 130. Der Innendurchmesser der Bohrung 160 (die nicht
unbedingt kreisförmigen Querschnitt haben muß) sollte praktisch dem Außendurchmesser
(oder den Abmessungen) des erhöhten Teiles 132 der Rückwand 104 entsprechen. Der
erhöhte Teil 132 kann eine Führung für den Schieber 120 bilden. Wichtiger
ist dagegen, daß eine Schraubenfeder 114 im Inneren der zentralen Bohrung 160 des
Schiebers 120 untergebracht wird. Diese Feder 114 ist so eingesetzt, daß
sie sich unter einem Kompressionsdruck von einigen Kilogramm befindet, und zwar
zwischen dem mittleren
erhöhten Teil 132 der Rückwand
104 und dem Ende der mittleren Öffnung 160 in dem Schieber
120. Die Kompressionskraft der Feder kann beispielsweise zwischen 2,5 und
5,75 kg liegen, je nach Stellung des Schiebers 120.
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Durch den Druck der Feder werden der Schieber 120 und der Druckknopf
102 in der Weise unter den Bedingungen einer Federbelastung gehalten, so
daß sich der Druckknopf 102 in der in F i g. 2 wiedergegebenen Stellung befindet,
wenn sich die Nabe ihrerseits in der Betriebsstellung befindet. In der äußersten
Stellung schlägt der Schieber an die Innenfläche der Schultern 118 a an,
und die Innenfläche des Druckknopfes 102 ist im Abstand gehalten von der
Grenzfläche 118, um ein Stück, das praktisch etwa der Länge des Schieberhalses
130 entspricht. Normalerweise wird jedoch der Schieberbund 128 mehrere Millimeter
oder mehr von den Schultern 118a entfernt sein wegen einer Verzögerung, die
durch die keilähnliche Wirkung der Rollen 136 zwischen dem Schieber
120 und der Spannbacke 106 hervorgerufen wird, die gegen die Innenfläche
der Ausnehmung in dem Spulenträger 144 drückt. Nachdem nun der Druckknopf
102 heruntergedrückt worden ist (s. F i g. 1), übt die Feder 114 außerdem
noch eine Kraft aus, die bestrebt ist, den Druckknopf 102 und den Schieber
120 in ihre entsprechenden Betriebsstellungen zurückzuführen (s. F i g. 2),
aber unter Berücksichtigung der Verzögerung, die durch das Übertragungsglied
140 bewirkt wird, wie dies im folgenden noch beschrieben werden wird.
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Zusätzlich zu der Führung für den Schieber 120
durch den mittleren
herausragenden Teil 132 der Rückwand 104 ist im Inneren des Kopfes
100 ein fester Keil 150 vorgesehen, der in einem gestrichelt gezeichneten
Schlitz in dem Schieber 120 eingreift, um eine Führung für den Schieber 120
zu schaffen, wenn sich dieser bewegt. Der Keil 150 kann einen länglichen
schließkeilähnlichen Querschnitt haben und aus der Innenfläche des Kopfes
100 oder bei einer anderen Ausführungsform nur ein Stift sein, der aus der
Innenfläche des Kopfes 100 herausragt. Der Keil 150 sollte in dem
Kopf 100 so angeordnet sein, daß er zusammen mit dem Ausführungsschlitz nicht
außer Eingriff kommt, wenn sich der Schieber 120 entweder unter der Wirkung
des Druckknopfes 102 oder unter der Wirkung der Feder 114 bewegt.
Man kann das im allgemeinen dadurch erreichen, daß man den Keil 150 in der
Nähe der Mitte des Kopfes 100 anordnet. , Im oberen Teil der F i g. 1 und
2 ist eine Spannbacke 106 zu sehen. Diese Spannbacke 106 kann aus
Aluminium oder beispielsweise auch aus plastischem Material hergestellt sein und
hat im allgemeinen kubische Gestalt. Die Backe hat eine Haltefläche, wie oben bereits
erwähnt wurde. Außerdem befindet sich an ihr ein Bund 134, der über die Haltefläche
110 der Spannbacke hinausragt, die an die Außenfläche der Vorrichtung angrenzt.
Der Bund 134 ist vorzugsweise als Teil der Backe 106 herausgearbeitet,
um einen einheitlichen Bestandteil mit dieser zu bilden. Die Backe 106 kann
auch zusammen mit einem Bund in einem Gießvorgang erzeugt sein, oder es kann ein
Teil der einen Fläche der Backe geschliffen oder maschinell bearbeitet sein, um
den Bund 134 zu formen. Der Zweck des Bundes 134
ist der, einen Anschlag
zum Halten einer Filmspule auf der Vorrichtung zu bilden und zwangläufig zu verhindern,
daß die Filmspule oder der Spulenhalter von der Vorrichtung während des Betriebes
abhebt, wobei dieser Teil also ein Bestandteil der gesamten Magnettoneinrichtung
ist.
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Eine Schicht oder ein Wulst 100 aus nachgiebigem Material,
beispielsweise aus Kork oder Kautschuk, befindet sich auf der Oberfläche der Backe
106 in der Nähe der Innenfläche der mittleren Öffnung des Spulenhalters
144. Diese Schicht 110 aus nachgiebigem Werkstoff dient dazu, den
Spulenhalter 144
zu erfassen und damit das eigentliche Mittel zur Übertragung
der Rotationsenergie von der Vorrichtung auf den Spulenhalter 144 abzugeben.
Wie man aus dem nun folgenden Beschreibungsteil klar erkennen wird, überträgt der
Schieber 120 über die Rollen 136 und die Backe 106 eine Kraft,
die einen inneren Reibungseingriff ,zwischen der Schicht 110 und der Innenfläche
der mittleren Öffnung des Spulenhalters 144 mit Sicherheit bewirkt. Für den
Fall, daß die Vorrichtung in Verbindung mit einem Spulenhalter mit gezahnter Kante
verwendet wird, kann der Wulst 110 eine entsprechende Konfiguration aufweisen,
um einen zwangläufigen Eingriff zwischen Spulenhalter und Vorrichtung herbeizuführen.
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Die Rolle 136 ist praktisch eine kreisförmige Scheibe, die beispielsweise
aus Aluminium oder plastischem Werkstoff oder auch ein übliches Teil eines Kugellagers
bilden kann. Die Rolle ist auf einer Achse 136a angeordnet, die durch deren
Mittelpunkt hindurchgeht. Die Rolle 136 ist in einer Nut untergebracht, die
durch einen Gießvorgang oder einen Schleifvorgang auf der Innenseite 106a
der Spannbacke 106 hergestellt ist, während die Welle 136a
in den Wandungen
der Nut befestigt ist. Die Spannbacke 106 steht unter dem Einfluß einer Feder
156
(s. F i g. 3), so daß der herausragende Teil der Rolle 136 auf
einem konischen (oder abgestuften) Teil des Schiebers 120 aufliegt und sich
auf diesem abwälzt, wenn der Schieber entweder durch den Druckknopf 102 oder
durch die Feder 114 bewegt wird. Selbstverständlich kann die Stellung der
Backe 106 infolgedessen sowohl durch die Rolle 136 auf dem Schieber
120 als auch durch die Feder 156 eingestellt werden. Bei einer nicht dargestellten
abgeänderten Ausführungsform kann die Rolle 136 ganz in Fortfall geraten.
Bei dieser Ausführungsform kann die Spannbacke 106 tatsächlich einen keilförmigen
inneren Teil aufweisen, der auf der abgestuften Fläche des Schiebers 120
läuft, wodurch sich eine relative Bewegung zwischen diesen beiden Elementen ergibt,
die ähnlich der oben beschriebenen relativen Bewegung ist.
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Unter Bezugnahme auf die F i g. 1 und 2 soll noch festgestellt werden,
daß die Hebel 108 im allgemeinen ebenso Bauteile sind, die aus Stahl od.
dgl. hergestellt sein können. Jeder Hebel 108 hat im allgemeinen rechteckige
Form mit zwei parallel verlaufenden ebenen Ansätzen, die aus der Auslösevorrichtung
herausragen. Diese Ansätze sind erstens das äußere Ende 108a des Hebels, der aus
der oberen linken Ecke des rechteckigen Hebels 108 und über die Außenfläche
des Kopfes 100 hinausragt, und zweitens ein Ansatz 108b, der aus der unteren
linken Ecke des Hebels heraus- und in einen offenen Teil 104 a in der Rückwand
104 hineinragt. Eine Drehachse 138 geht durch den Hebel
108 hindurch und ist praktisch zentral angeordnet. Diese Achse ermöglicht
es dem Hebel 108, in der in F i g. 2 gezeichneten
Stellung
zu verbleiben, d. h. unter dichter Anlage des Hebels 108a dicht bei der Rückwand
104 in einer Nische 148 a, wenn sich der Spulenhalter 144
an der vorgeschriebenen
Stellung befindet und die Vorrichtung sich ihrerseits in Betriebsstellung befindet.
Auf ähnliche Weise dreht sich der Hebel 108 um seine Achse 138, wenn der Schieber
betätigt wird (wie es F i g. 1 zeigt), und das Hebelende 108 a bewegt sich von der
Rückwand 104 weg auf die Vorderseite der Vorrichtung zu und drückt auf diese
Weise den Spulenhalter 114 von der Vorrichtung weg. Die Stellung jedes einzelnen
Hebels 108 der Auslösevorrichtung ist selbstverständlich durch die zugehörigen Übertragungsglieder
140 bestimmt, die ihrerseits durch den Schieber 120 oder das Vorhandensein
eines Spulenhalters 144 gesteuert werden.
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Die Übertragungsglieder 140, welche die Drehbewegung der Hebel
108 ermöglichen, sind in den Öffnungen 152 in dem Schieber
120 für die Stifte untergebracht. Auf diese Weise sind also ebenso viele
Öffnungen (und Übertragungsglieder 140) vorhanden, wie Hebel 108 vorhanden
sind, und die Öffnungen 192 müssen natürlich mit diesen Hebeln fluchten. Die Ausrichtung
ist durch den obenerwähnten keilförmigen Stift 150 und den zugehörigen Führungsstift
gesichert. Jedes Übertragungsglied 140 hat praktisch kubische Form.
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Das Übertragungsglied 140 hat eine mittlere Öffnung, die gebohrt
oder im Gießvorgang hergestellt werden kann und zur Aufnahme und zum Festhalten
einer Feder 142 dient. Die Feder 142 ist unter Aufwendung eines Kompressionsdruckes
von etwa 1,5 kg eingesetzt, so daß das Übertragungsglied 140
unter dem Einfluß
dieser Feder steht und bdstrebt ist, aus der Stiftöffnung 152 herauszutreten. In
der Betriebsstellung (F i g. 2) stößt das übertragungsglied 140 jedoch an
die Innenfläche des Kopfes an irgendeiner Seite des Hebels 108 an und wird auf diese
Weise in der Öffnung 152 zurückgehalten. Das übertragungsglied kann in einigen
Fällen tatsächlich gegen die Innenkante des Hebels 108 anschlagen. Andererseits
wird das Übertragungsglied 140 beim Anpressen des Schiebers 120 an die Rückwand
der Vorrichtung zwecks Einstellung der Ruhelage (F i g. 1) zurückgedrückt und schließlich
in die Öffnung 104 a hineingedrückt. Wenn sich nun das Übertragungsglied
140 in die Öffnung 104 a hineinbewegt, die breit genug ist, um sich
dem Übertragungsglied anzupassen, dann drückt sie auf den Ansatz 108 b und
dreht den Hebel 108 um die Achse 138.
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Das Übertragungsglied 140 besitzt zusätzlich einen Ansatz
140 a, der an der oberen rechten Ecke geschliffen oder gegossen sein kann.
Dieser Ansatz 140a wirkt als Anschlag, wenn sich das übertragungsglied
140 aus seiner Öffnung 152 herausbewegt hat, um den Abzugshebel
108 zu verdrehen, und verriegelt das Glied in seiner ausgefahrenen Stellung
in der Öffnung 104 a. Die Verriegelung der Kante oder Rippe 104a in der Öffnung
104a hindert dann den Schieber 120 an einer Vorwärtsbewegung unter dem Einfluß der
Feder 114, wenn der Druck von dem Druckknopf 102 weggenommen wird. Diese
Wirkung verhindert auch, daß die Backe 106 ihren Bund 134 über die äußere Oberfläche
des Kopfes 100 hinausragen läßt. Infolgedessen wird die Vorrichtung in einer
Stellung gehalten, die auf bequeme Weise die Befestigung eines anderen Spulenträgers
auf ihr ermöglicht. Für den Fall, daß nun ein Spulenhalter 144 auf die Vorrichtung
aufgesetzt wird, müssen selbstverständlich die Hebel 108 in die Stellung
gemäß F i g. 2 gedrückt werden, d. h., die Enden 108 a der Hebel werden in die Nischen
148 in der Rückwand hineingedrückt. Werden die Enden 108 a der Hebel auf diese Weise
zwangläufig bewegt, dann dreht sich der Hebel 108 offensichtlich um seine Achse
138. Diese Drehbewegung des Hebels 108 ruft notwendigerweise eine ähnliche
Bewegung des Ansatzes 108 b hervor. Die Bewegung des Ansatzes
108 b
drückt das Übertragungsglied 140 aus der Öffnung 104 a heraus
und in die Öffnung 152 hinein. Ist das Glied 140 genügend weit aus der Öffnung
104 a herausgedrückt worden, dann wird die Verriegelungskante 140
a aus dem Eingriff mit ihm herausgedrückt, und der Schieber 120 wird durch die Feder
114 nach vorn gedrückt, während die Backen 106 in radialer Richtung nach außen bewegt
werden, um mit dem Spulenträger 144 zum Eingriff zu kommen. Auf diese Weise
sieht man, daß die Hebel 108 zwei Funktionen zu erfüllen haben, d. h., die Hebel
108 dienen erstens dazu, die Spulenträger abzuwerfen, also beispielsweise den Spulenträger
144 von der Vorrichtung, und zweitens, das Übertragungsglied 140 aus seinem
Eingriff mit der durch die Öffnung 104a begrenzten Öffnung der angrenzenden Fläche
zu bringen. Infolgedessen können diese Hebel 108 als Abzug (zum Abziehen
bzw. Lösen des Übertragungsgliedes 140) oder als Abwurfvorrichtung (zum Abwerfen
des Spulenträgers 144) betrachtet werden.
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Die F i g. 3 zeigt eine Rückansicht der Vorrichtung, teilweise im
Schnitt, und nach Entfernung der Rückwand 104. Diese Ansicht entspricht einer
Rückansicht der Vorrichtung in der Betriebsstellung, von der eine Seitenansicht
in F i g. 2 gezeigt ist. Das bedeutet, daß die Spannbacken 106 eine solche Lage
einnehmen, daß die bundförmigen Ansätze 134 über die äußere Oberfläche des Kopfes
100 hinausragen und die äußeren Enden 108 a der Hebel in ihren Nischen
148 a liegen, wenn die Rückwand 104 sich an ihren vorgeschriebenen
Stellen befand. Wie man sieht, ragt die Haltefläche 110 der Spannbacke 106 über
die Außenfläche des Kopfes 100 hinaus. Diese Voraussetzung wurde gemacht,
weil angenommen war, daß der Spulenträger 144 (der im Interesse einer Entlastung
der Zeichnung nicht dargestellt ist) die äußeren Enden 108 a der Hebel in
ihre Nischen 148a zurückgedrückt hat und dadurch die übertragungsglieder
140 in die Öffnung 152 und die Auslösekante 140 a aus der verriegelten Stellung
mit der Öffnung 104 a gedrückt hat (s. F i g. 1).
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Die Öffnung 104 a ist in F i g. 3 zum Zwecke der Erläuterung gestrichelt
dargestellt. Das Loslassen der Verriegelüngsstifte löst auch den Schieber
120, weil ja die Feder 114 auf die Vorderseite der Vorrichtung bewegt
wird. Bewegt sich nun der Schieber nach vorn, dann wälzt sich die Rolle 136 auf
der konischen Oberfläche aus der Stellung 120a in die Stellung
120b und drückt auf diese Weise die Spannbacke 106 durch ihre Öffnung 146
nach außen, so daß die Spannbacke 106 den Spulenhalter auf der Vorrichtung festhält.
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Wird andererseits der Druckknopf 102 gedrückt, dann bewegt sich der
Schieber 120 auf die Rückwand der Vorrichtung, und die Rolle 136 bewegt sich aus
der Stellung 120 b in die Stellung 120 a. Um sicherzustellen, daß
die Rolle 136 in Berührung mit
dem Schieber 120 bleibt und
die Spannbacke 106
zurückgezogen bleibt, steht letztere unter dem Einfluß
einer Blattfeder 156. Die Feder 156 kann aus einem dünnen Streifen aus Federstahl
od. dgl. bestehen, der ungefähr 3,17 mm breit und etwa 50,8 mm lang ist. Die Feder
156 ist in einer Nut 158 in der Spannbacke 106 untergebracht, so daß ihre Enden
über die Seiten der Spannbacke 106 hinausragen. Diese herausragenden Enden greifen
in eine Ringnut 162 ein, die in die Rückwand des Kopfes 100 hineingeschliffen oder
hineingegossen sein kann. Auf diese Weise biegt sich die Feder 156, wenn sich der
Schieber 120 auf die Vorderseite der Vorrichtung (unter dem Einfluß der Feder 114)
zu bewegt und wenn die Spannbacke 106 nach außen gedrückt wird und übt auf diese
Weise eine zurückhaltende Kraft auf die Spannbacke 106 aus. Außerdem drückt die
Feder 156 die Spannbacke 106 nach rückwärts auf den Mittelpunkt der Vorrichtung
zu, wenn die Rolle 136 sich auf der konischen Fläche des Schiebers 120 abwälzt,
wenn der Schieber 120 sich auf die Rückwand der Vorrichtung zu bewegt und wenn die
nach auswärts gerichtete, über die Rolle 136 auf die Spannbacke 106 wirkende Kraft
weggenommen wird. Selbstverständlich sind hier verschiedene Ausführungsformen für
die Art der Federbeeinflussung der Spannbacke 106 denkbar, so kann beispielsweise
die Feder 156 in einer Bohrung untergebracht sein, die durch die Mitte der Spannbacke
106 gebohrt ist. Auch diese Ausführungsformen liegen sämtlich im Rahmen der Erfindung.
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F i g. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung nach der
Erfindung. Ähnliche Bauteile dieser Ausführungsform sind mit den gleichen Bezugsziffern
versehen wie die entsprechenden Bauteile der ersten Ausführungsform. Außerdem können
äquivalente Elemente aus den gleichen Materialien hergestellt sein und ähnliche
Abmessungen haben. Die Ausführungsform nach F i g. 4 zeigt eine Kombination der
Auslöserhebel 108 und der erstgenannten Spannbacken 106 in eine einzige Komponente.
Auf diese Weise ist der Grundgedanke der Erfindung bei dieser Ausführungsform ebenso
verwirklicht wie bei der Ausführungsform nach den F i g. 1 bis 3. Aus F i g. 4 ersieht
man jedoch, daß der Hauptkörper des Auslösehebels 108 auf eine Länge von etwa 25,4
mm gestreckt ist, damit er auch noch die Spannbacke 434 umfaßt. Außerdem liegt in
dem Bereich für die Verlängerung des Hebels 108 eine Achse 436 a, die eine auf dem
Hebel drehbare Rolle 436 trägt. Diese Rolle entspricht im wesentlichen der Rolle
136. Wie man ferner aus F i g. 4 ersieht, befindet sich die Vorrichtung in ihrer
Betriebsstellung, d. h., ein Spulenträger für ein Band (nicht dargestellt) würde
zwischen der Spannbacke 434 und der Oberfläche 122 in fester Stellung gehalten werden.
Außerdem bietet die Rolle 436 ein Hilfsmittel, um in eine geriffelte mittlere Öffnung
des Spulenträgers eingreifen zu können.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung nach F i g. 4 ist im wesentlichen
ähnlich der Wirkungsweise der oben beschriebenen Vorrichtung. Drückt man also den
Druckknopf 102 und bringt damit die Vorrichtung aus ihrer Betriebsstellung heraus,
dann wird der Schieber 120 gegen die Kraft der Feder 114 auf die Rückwand 104 zu
gepreßt.
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Erreicht das Übertragungsglied 140 mit seiner Sperrkante 140a die
Öffnung 104a in der Rückwand 104, dann wird das Übertragungsglied 140 durch die
Feder 142 bewegt, so daß die Kante 140 a mit der Öffnung 104 a zum Zusammenwirken
kommt und den Schieber in seiner rückwärtigen Stellung verriegelt.
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Gleichzeitig legt sich das Glied 140 an die Verlängerung 108 b an
und verursacht deren Drehung um die Achse 138. Sobald sich die Verlängerung 108b
dreht, wird auch der Hebel 108 in Umdrehung versetzt. Infolgedessen dreht sich die
Spannbacke 434 um die Achse 138 und wird in den Kopf 100 zurückgezogen, wodurch
der auf der Vorrichtung befestigte Spulenträger ausgeklinkt wird. Die Rolle 436
auf dem Hebel 108 in der Nähe der Spannbacke 434 wird dabei natürlich zusammen mit
der Spannbacke 434 in den Kopf 100 zurückgezogen. Sobald sich der
Hebel 108 dreht und die Eingriffselemente für den Spulenträger zurückzieht,
dreht sich auch das Ende 108a des Hebels um die Achse 138 und drängt den Spulenhalter
von der Anlagefläche 122 weg und wirft auf diese Weise den Spulenträger ab. Dadurch
wird ein Spulenträger abgeworfen und gleichzeitig die Vorrichtung in ihrer Ruhestellung
verriegelt. Soll andererseits ein Spulenträger auf der Vorrichtung befestigt werden,
und muß die Vorrichtung infolgedessen in ihre Betriebsstellung gebracht werden,
dann muß der Hebel 108 im entgegengesetzten Sinne verdreht werden, d. h.,
es wird ein Spulenträger über den Kopf 100 gegen die Hebel 108 a gestülpt.
Der Spulenträger wird dann nach rückwärts geschoben, bis er an die Fläche 122 anstößt.
Ist dieses erfolgt, dann hat sich das Hebelende 108 a um die Achse 138 gedreht,
so daß es nun in seiner Nische 148 ruht. Selbstverständlich ist jetzt der Ansatz
108 b in seine ursprüngliche Stellung zurückgekehrt, die in F i g. 4 dargestellt
ist, und das Glied 140 des Auslösers wird gegen die Kraft der Feder 142 in die Stiftöffnung
152 gedrückt, wodurch die Stiftkante aus der Öffnung 104 a herausgelangt und der
Schieber 120 losgelassen wird. Die Feder 114 drückt infolgedessen den Schieber 120
,zusammen mit dem Druckknopf 102 in der Längsrichtung gegen die Vorderseite
der Vorrichtung. Sobald sich der Schieber 120 nach vorn bewegt, gelangt seine kegelförmige
Oberfläche in Eingriff mit der Umfangskante der Rolle 436. Diese Rolle rotiert nun
um ihre Achse 436a und wälzt sich längs der konischen Fläche des Schiebers 120 ab,
wodurch die Rolfe 436 veranlaßt wird, sich aus dem Kopf 100 heraus und in Eingriff
mit dem auf die Vorrichtung aufgesetzten Spulenträger zu bewegen.
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Die Anordnung läßt erkennen, daß die Rolle 436 für die Wirkung des
Erfindungsgedankens nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, weil die Spannbacke
434 in entsprechender Weise mit dem Spulenträger in Eingriff kommen kann. Wird die
Rolle 436 jedoch weggelassen, dann sollte die Spannbacke 434 vorzugsweise
die Gestalt eines Keils haben, um den Spulenträger einwandfreier auf der Vorrichtung
festzuhalten. In der Praxis wird die Rolle 436 trotzdem bei einer bevorzugten Ausführungsform
benutzt, um ein ausreichendes Hilfsmittel für die zwangsweise Befestigung eines
Spulenträgers auf der Vorrichtung abzugeben. Außerdem liefert die Rolle 436 einen
zwangläufigen Eingriff mit mindestens einem der Zähne des geriffelten Spulenträgers,
der auf der Vorrichtung befestigt werden kann. Da die Rolle 436 sich dreht, wenn
sie auf der Schieberoberfläche abrollt, ergibt sich außerdem, daß sie verschiedene
Stellungen
für den Eingriff mit dem Spulenträger ermöglicht, wodurch die Abnutzung an der Rolle
sehr stark herabgesetzt wird. Wahlweise kann die Spannbacke 434 weggelassen werden,
weil die Rolle 436 durchaus in der Lage ist, den erforderlichen Eingriff
und die erforderliche Festlegung mit dem Spulenträger zu liefern.
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Benutzt man diese Ausführungsform, dann ergibt sich ohne weiteres,
daß die Spannbacken 106 in die Hebel 108 einbezogen werden können. Da nun
ein Abzugszacken 108 sowohl die Spannbacke 434 als auch die Rolle 436 an
seinem Ende aufweist, kann die Anzahl von Öffnungen in der Umfangsfläche des Kopfes
100 herabgesetzt werden. Diese Öffnungen werden aber jetzt die erforderlichen
Abmessungen haben müssen, um den genannten einzigen Bauteil aufnehmen zu können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform zeigt es sich, daß drei Abzugszacken mit Spannbacken
und Rollen, die an ihnen befestigt waren, zufriedenstellende Ergebnisse lieferten.
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Selbstverständlich sind die beiden beschriebenen und dargestellten
Ausführungsformen lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele, und es können Änderungen
und Modifikationen an diesen Ausführungsformen vorgenommen werden, ohne daß deshalb
der Rahmen der Erfindung verlassen zu werden braucht. So kann beispielsweise die
Rückwand 104
in Wirklichkeit aus zwei Teilen bestehen, nämlich einer eigentlichen
Rückwand 104, die mit der Motorwelle gekuppelt ist und an dem Gehäuse angeschraubt
ist, und einem Mittelstück (zwischen der Fläche 122 und dem gestrichelten
Linienzug 200) in Form eines Ringes, der die Verriegelungsstelle für die
Kante 140a des Übertragungsgliedes 140 bildet. Die Rückseite des Kopfes
100 kann außerdem bei der praktischen Ausführung entweder durch die gestrichelten
Linien 200 oder 202 begrenzt sein, wie dies in den F i g. 1 und 2 dargestellt ist,
wodurch eine leichtere Montage der Vorrichtung ermöglicht wird.