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Hilfsgerät zum Tätowieren Die Erfindung befaßt sich mit einem Hilfsgerät
zum Tätowieren von Kaninchen.
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Seit 1924 müssen in Deutschland die Kaninchen der organisierten Kaninchenzüchter
tätowiert werden.
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Die Tätowierung erfolgt auf der Innenseite beider Ohren mit Hilfe
von Tätowierzangen oder -stempeln.
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Bisher wurde dies so durchgeführt, daß das Kaninchen von einer Person
gehalten wurde, damit eine weitere Person mittels Zange die gewünschte Tätowierung
in die Ohren pressen und anschließend mit Tusche einreiben konnte. Das Verfahren
ist jedoch umständlich und besonders bei scheuen Tieren nicht ungefährlich.
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Diese Nachteile werden durch den Gegenstand der Erfindung beseitigt.
Das erfindungsgemäße Hilfsgerät besteht aus einer Kiste, die im wesentlichen der
Form eines liegenden Tieres - soweit sich das durch gerade Wände ermöglichen läßt
- angepaßt ist. Die Kiste besitzt einen aufklappbaren Deckel, der eine Öffnung aufweist
zum Durchstecken der Ohren. Erforderlichenfalls hat die Kiste im Inneren umstellbare
Zwischenböden und -wände.
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An Hand eines Ausführungsbeispieles soll im folgenden die Erfindung
näher erläutert werden.
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In der Fig. 1 ist in perspektivischer Darstellung eine gemäß der
Erfindung aufgebaute Kiste zum Tätowieren von Kaninchen dargestellt. Die Kiste besitzt
einen aufklappbaren Deckel 1, der mit Hilfe eines Klavierbandes 2 an der Rückwand
14 der Kiste angeschlagen ist. Im vorderen Teil des Deckels 1 ist eine ungefähr
elliptische Öffnung 5 vorgesehen zum Durchstecken der Ohren des zu tätowierenden
Kaninchens. Der Mittelpunkt der Öffnung 5 ist ungefähr 68 mm von der Stirnseite
des Deckels entfernt, wobei die große Achse etwa 76 mm, die kleine Achse etwa 56
mm lang ist. Mit Hilfe eines Kniehebelverschlusses 6, 7 kann der Deckel 1 mit der
Kiste verriegelt werden. Mit 4 ist ein auf dem Deckel befestigter Haltegriff bezeichnet.
Die Kiste selbst besteht aus der Stirnseite 8, der Rückenwand 14 sowie einer rechten
und linken Seitenwand 9 bzw. 3. Der Boden der Kiste ist mit 15 bezeichnet. Die rechte
Kante der rechten Seitenwand 9 ist mit 11, ihre Unterkante mit 12 bezeichnet.
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Da die verschiedenen Kaninchenrassen sehr verschiedene Körpergrößen
aufweisen, können im Inneren der Kiste umstellbare Zwischenböden und -wände angebracht
werden, um den Raum innerhalb der Kiste so abzugrenzen, daß das zu tätowierende
Kaninchen möglichst wenig Bewegungsspielraum hat.
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Zur Befestigung der erwähnten Zwischenwände und -böden sind auf der
Stirnseite 8 der Kiste und auf
den beiden Seitenwänden 3 und 9 Kunststoffbuchsen
angebracht, die zur Aufnahme von Kunststoffsteckern für die Fixierung der eingelegten
Böden bzw. Wände dienen. Beim Ausführungsbeispiel bestehen 38 Einzelmöglichkeiten,
so daß die Kiste allen vorkommenden Körpergrößen angepaßt werden kann.
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In der F i g. 2 ist die Stirnseite 8 einer gemäß der Erfindung aufgebauten
Tätowierkiste im Maßstab 1: 1 dargestellt, so daß man die Lage der eingezeichneten
Bohrungen 10 für die obenerwähnten Kunststoffbuchsen direkt abgreifen kann.
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Außerdem sind, wie bereits beschrieben, auch in den Seitenwänden
Kunststoffbuchsen vorgesehen zur Aufnahme der erforderlichen zugehörigen Kunststoffstecker,
welche die zusätzlichen Wände innerhalb der Kiste in ihrer gewünschten Lage halten.
In der F i g. 3 ist im Maßstab 1 : 1 angegeben, wo die Bohrungen 13 zur Aufnahme
der Kunststoffbuchsen in der rechten Seitenwand 9 angeordnet sind. Entsprechend
der F i g. 1 ist hierbei die Unterkante der Seitenwand mit 12 und die rechte Kante
dieser Wand mit 11 bezeichnet.
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Wenn die Kiste derart mit Kunststoffbuchsen in der Stimseite und
den beiden Seitenwänden versehen ist, bestehen durch Verwendung von Zwischenböden
und -wänden 38 Verstellmöglichkeiten. In der F i g. 4 die im Maßstab 1 : 2 gezeichnet
ist, sind die möglichen Stellungen der Zwischenwände bzw. -böden als Ansicht von
der Seite bei entfemter rechter Seitenwand 9 dargestellt. Zur Anpassung des Raumes
an die jeweiligen Körperlängen der Kaninchen können Zwischenwände eingefügt werden,
die vorzugsweise senkrecht zum Kistenboden 15 verlaufen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
sind fünf verschiedene Lagen möglich, welche mit A, B, C, D und E bezeichnet sind.
In der Lage E ist der Raum für das Kaninchen, welches sich zwischen der Wand E und
der
Stirnseite 8 der Kiste befindet, am kürzesten.
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Ohne Zwischenwände in den mit A bis E bezeichneten Lagen steht der
gesamte Raum zwischen der Stirnwand 8 und der Rückwand 14 zur Verfügung.
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Um zu gewährleisten, daß das zu tätowierende Tier mit seinem Kopf
möglichst dicht am Deckel l anliegt, besteht zusätzlich die Möglichkeit mit Hilfe
von Zwischenböden die -wirksame Höhe der Kiste zu verändem. Dieser Zwischenboden
kann mit Hilfe von Kunststoffsteckern in sechs verschiedenen Lager angeordnet werden.
Diese Lagen sind in der Fig. 4 durch die Buchstaben F, G, H, 1, K und L bezeichnet,
wobei der Übersichtlichkeit halber nur die beiden Lagen F und H ganz -emgezeichnet
sind.-- Der Zwischenboden kann hierbei parallel oder schräg zum Boden 15 der Kiste
verlaufen. In jedem Fall liegt der Boden mit seinem einen Ende an der Stimseite
der Kiste auf, während das andere Ende entweder am Boden 15 anliegt oder im Abstand
vom Boden an einer Zwischenwand, die parallel zur Stirnseite 8 verläuft, anliegt.
Bei Schräglage des Zwischenbodens in der Lage F und keinen quer verlaufenden Zwischenwänden
in den Lagen A bis E wird der Zwischenboden am unteren rechten Ende durch einen
im Kistenboden 15 angeordneten Kunststoffstecker gehalten. In den Lagen G, H, 1;
K und L wird del Zwischenboden durch Stecker gehalten, die in der Stirnwand 8 (vgl.
Fig. 2) der Kiste und in einer Zwischenwand angebracht sind, welche die mit D bezeichnete
Lage hat. Sollen besonders kleine Kaninchen tätowiert werden, so ist der Raum der
Kiste, die ja für die größte vorkommende Raste dimensioniert wurde, auch hinsichtlich
ihrer Breite zu groß. Deshalb ist eine Einstellmöglichkeit durch eine weitere Zwischenwand
vorgesehen. In der Fig. 5, die die erfindungsgemäße Kiste von oben bei entferntem
Deckel zeigt, ist dies dargestellt. 15 ist der Boden der Kiste. Die beiden Seitenwände
sind mit 3 bzw. 9 bezeichnet, 8 ist die Stirnseite und 9 die Rückwand der Kiste.
Die an Hand der F i g. 4 bereits beschriebenen Lagen der parallel zur Stirnseite
8 verlaufenden Zwischenwände sind mit A, B, C, D und E bezeichnet.
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Für die Lage A ist auf einer Seite der Zwischenwand angedeutet, wie
diese mit Hilfe von zwei Kunststoffsteckern 16 und 17 in ihrer Lage gehalten wird.
Zur Verringerung der wirksamen Kistenbreite im vorderen Teil der Kiste ist die Möglichkeit
vorgesehen, eine weitere Zwischenwand einzufügen, die senkrecht zum Boden 15 verläuft.
In der Fig. 5, die im Maßstab 1 2 gezeichnet ist, sind zwei mögliche Lagen dieser
Zwischenwand dargestellt. Sie tragen die Bezeichnungen M bzw. N. Die genannte Zwischenwand
kann parallel oder schräg zur Seitenwand 3 verlaufend zwischen der Stirnseite 8
und der querverlaufenden Zwischenwand der Lage D angeordnet werden.
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Durch eine gemäß der Erfindung aufgebaute Kiste wird ein gefahrloses
und schnelles Tätowieren er-
möglicht, ohne daß es hierzu einer zweiten Person zum
Festhalten der Tiere bedarf. Die verstellbaren Zwischenwände und -böden ermöglichen
eine Anpassung an alle praktisch vorkommenden Tiergrößen.
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Ferner kann die Kiste mit. Vorteil beim Wiegen der Kaninchen Verwendung
finden.