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DE1205757B - Hilfsgeraet zum Taetowieren - Google Patents

Hilfsgeraet zum Taetowieren

Info

Publication number
DE1205757B
DE1205757B DEB81137A DEB0081137A DE1205757B DE 1205757 B DE1205757 B DE 1205757B DE B81137 A DEB81137 A DE B81137A DE B0081137 A DEB0081137 A DE B0081137A DE 1205757 B DE1205757 B DE 1205757B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
box
auxiliary device
partition
animal
walls
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEB81137A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Bohmwetsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HEINZ BOHMWETSCH
Original Assignee
HEINZ BOHMWETSCH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HEINZ BOHMWETSCH filed Critical HEINZ BOHMWETSCH
Priority to DEB81137A priority Critical patent/DE1205757B/de
Publication of DE1205757B publication Critical patent/DE1205757B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K11/00Marking of animals
    • A01K11/005Branding or tattooing devices for animals
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
    • A01K1/06Devices for fastening animals, e.g. halters, toggles, neck-bars or chain fastenings
    • A01K1/0613Devices for immobilisation or restraint of animals, e.g. chutes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M37/00Other apparatus for introducing media into the body; Percutany, i.e. introducing medicines into the body by diffusion through the skin
    • A61M37/0076Tattooing apparatus

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Anesthesiology (AREA)
  • Dermatology (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Virology (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Hematology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Birds (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)

Description

  • Hilfsgerät zum Tätowieren Die Erfindung befaßt sich mit einem Hilfsgerät zum Tätowieren von Kaninchen.
  • Seit 1924 müssen in Deutschland die Kaninchen der organisierten Kaninchenzüchter tätowiert werden.
  • Die Tätowierung erfolgt auf der Innenseite beider Ohren mit Hilfe von Tätowierzangen oder -stempeln.
  • Bisher wurde dies so durchgeführt, daß das Kaninchen von einer Person gehalten wurde, damit eine weitere Person mittels Zange die gewünschte Tätowierung in die Ohren pressen und anschließend mit Tusche einreiben konnte. Das Verfahren ist jedoch umständlich und besonders bei scheuen Tieren nicht ungefährlich.
  • Diese Nachteile werden durch den Gegenstand der Erfindung beseitigt. Das erfindungsgemäße Hilfsgerät besteht aus einer Kiste, die im wesentlichen der Form eines liegenden Tieres - soweit sich das durch gerade Wände ermöglichen läßt - angepaßt ist. Die Kiste besitzt einen aufklappbaren Deckel, der eine Öffnung aufweist zum Durchstecken der Ohren. Erforderlichenfalls hat die Kiste im Inneren umstellbare Zwischenböden und -wände.
  • An Hand eines Ausführungsbeispieles soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden.
  • In der Fig. 1 ist in perspektivischer Darstellung eine gemäß der Erfindung aufgebaute Kiste zum Tätowieren von Kaninchen dargestellt. Die Kiste besitzt einen aufklappbaren Deckel 1, der mit Hilfe eines Klavierbandes 2 an der Rückwand 14 der Kiste angeschlagen ist. Im vorderen Teil des Deckels 1 ist eine ungefähr elliptische Öffnung 5 vorgesehen zum Durchstecken der Ohren des zu tätowierenden Kaninchens. Der Mittelpunkt der Öffnung 5 ist ungefähr 68 mm von der Stirnseite des Deckels entfernt, wobei die große Achse etwa 76 mm, die kleine Achse etwa 56 mm lang ist. Mit Hilfe eines Kniehebelverschlusses 6, 7 kann der Deckel 1 mit der Kiste verriegelt werden. Mit 4 ist ein auf dem Deckel befestigter Haltegriff bezeichnet. Die Kiste selbst besteht aus der Stirnseite 8, der Rückenwand 14 sowie einer rechten und linken Seitenwand 9 bzw. 3. Der Boden der Kiste ist mit 15 bezeichnet. Die rechte Kante der rechten Seitenwand 9 ist mit 11, ihre Unterkante mit 12 bezeichnet.
  • Da die verschiedenen Kaninchenrassen sehr verschiedene Körpergrößen aufweisen, können im Inneren der Kiste umstellbare Zwischenböden und -wände angebracht werden, um den Raum innerhalb der Kiste so abzugrenzen, daß das zu tätowierende Kaninchen möglichst wenig Bewegungsspielraum hat.
  • Zur Befestigung der erwähnten Zwischenwände und -böden sind auf der Stirnseite 8 der Kiste und auf den beiden Seitenwänden 3 und 9 Kunststoffbuchsen angebracht, die zur Aufnahme von Kunststoffsteckern für die Fixierung der eingelegten Böden bzw. Wände dienen. Beim Ausführungsbeispiel bestehen 38 Einzelmöglichkeiten, so daß die Kiste allen vorkommenden Körpergrößen angepaßt werden kann.
  • In der F i g. 2 ist die Stirnseite 8 einer gemäß der Erfindung aufgebauten Tätowierkiste im Maßstab 1: 1 dargestellt, so daß man die Lage der eingezeichneten Bohrungen 10 für die obenerwähnten Kunststoffbuchsen direkt abgreifen kann.
  • Außerdem sind, wie bereits beschrieben, auch in den Seitenwänden Kunststoffbuchsen vorgesehen zur Aufnahme der erforderlichen zugehörigen Kunststoffstecker, welche die zusätzlichen Wände innerhalb der Kiste in ihrer gewünschten Lage halten. In der F i g. 3 ist im Maßstab 1 : 1 angegeben, wo die Bohrungen 13 zur Aufnahme der Kunststoffbuchsen in der rechten Seitenwand 9 angeordnet sind. Entsprechend der F i g. 1 ist hierbei die Unterkante der Seitenwand mit 12 und die rechte Kante dieser Wand mit 11 bezeichnet.
  • Wenn die Kiste derart mit Kunststoffbuchsen in der Stimseite und den beiden Seitenwänden versehen ist, bestehen durch Verwendung von Zwischenböden und -wänden 38 Verstellmöglichkeiten. In der F i g. 4 die im Maßstab 1 : 2 gezeichnet ist, sind die möglichen Stellungen der Zwischenwände bzw. -böden als Ansicht von der Seite bei entfemter rechter Seitenwand 9 dargestellt. Zur Anpassung des Raumes an die jeweiligen Körperlängen der Kaninchen können Zwischenwände eingefügt werden, die vorzugsweise senkrecht zum Kistenboden 15 verlaufen. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind fünf verschiedene Lagen möglich, welche mit A, B, C, D und E bezeichnet sind. In der Lage E ist der Raum für das Kaninchen, welches sich zwischen der Wand E und der Stirnseite 8 der Kiste befindet, am kürzesten.
  • Ohne Zwischenwände in den mit A bis E bezeichneten Lagen steht der gesamte Raum zwischen der Stirnwand 8 und der Rückwand 14 zur Verfügung.
  • Um zu gewährleisten, daß das zu tätowierende Tier mit seinem Kopf möglichst dicht am Deckel l anliegt, besteht zusätzlich die Möglichkeit mit Hilfe von Zwischenböden die -wirksame Höhe der Kiste zu verändem. Dieser Zwischenboden kann mit Hilfe von Kunststoffsteckern in sechs verschiedenen Lager angeordnet werden. Diese Lagen sind in der Fig. 4 durch die Buchstaben F, G, H, 1, K und L bezeichnet, wobei der Übersichtlichkeit halber nur die beiden Lagen F und H ganz -emgezeichnet sind.-- Der Zwischenboden kann hierbei parallel oder schräg zum Boden 15 der Kiste verlaufen. In jedem Fall liegt der Boden mit seinem einen Ende an der Stimseite der Kiste auf, während das andere Ende entweder am Boden 15 anliegt oder im Abstand vom Boden an einer Zwischenwand, die parallel zur Stirnseite 8 verläuft, anliegt. Bei Schräglage des Zwischenbodens in der Lage F und keinen quer verlaufenden Zwischenwänden in den Lagen A bis E wird der Zwischenboden am unteren rechten Ende durch einen im Kistenboden 15 angeordneten Kunststoffstecker gehalten. In den Lagen G, H, 1; K und L wird del Zwischenboden durch Stecker gehalten, die in der Stirnwand 8 (vgl. Fig. 2) der Kiste und in einer Zwischenwand angebracht sind, welche die mit D bezeichnete Lage hat. Sollen besonders kleine Kaninchen tätowiert werden, so ist der Raum der Kiste, die ja für die größte vorkommende Raste dimensioniert wurde, auch hinsichtlich ihrer Breite zu groß. Deshalb ist eine Einstellmöglichkeit durch eine weitere Zwischenwand vorgesehen. In der Fig. 5, die die erfindungsgemäße Kiste von oben bei entferntem Deckel zeigt, ist dies dargestellt. 15 ist der Boden der Kiste. Die beiden Seitenwände sind mit 3 bzw. 9 bezeichnet, 8 ist die Stirnseite und 9 die Rückwand der Kiste. Die an Hand der F i g. 4 bereits beschriebenen Lagen der parallel zur Stirnseite 8 verlaufenden Zwischenwände sind mit A, B, C, D und E bezeichnet.
  • Für die Lage A ist auf einer Seite der Zwischenwand angedeutet, wie diese mit Hilfe von zwei Kunststoffsteckern 16 und 17 in ihrer Lage gehalten wird. Zur Verringerung der wirksamen Kistenbreite im vorderen Teil der Kiste ist die Möglichkeit vorgesehen, eine weitere Zwischenwand einzufügen, die senkrecht zum Boden 15 verläuft. In der Fig. 5, die im Maßstab 1 2 gezeichnet ist, sind zwei mögliche Lagen dieser Zwischenwand dargestellt. Sie tragen die Bezeichnungen M bzw. N. Die genannte Zwischenwand kann parallel oder schräg zur Seitenwand 3 verlaufend zwischen der Stirnseite 8 und der querverlaufenden Zwischenwand der Lage D angeordnet werden.
  • Durch eine gemäß der Erfindung aufgebaute Kiste wird ein gefahrloses und schnelles Tätowieren er- möglicht, ohne daß es hierzu einer zweiten Person zum Festhalten der Tiere bedarf. Die verstellbaren Zwischenwände und -böden ermöglichen eine Anpassung an alle praktisch vorkommenden Tiergrößen.
  • Ferner kann die Kiste mit. Vorteil beim Wiegen der Kaninchen Verwendung finden.

Claims (8)

  1. Patentansprüche: 1. Hilfsgerät zum Tätowieren von Kaninchen, gekennzeichnet durch eine der Form eines liegenden Tieres im wesentlichen angepaßte Kiste mit aufklappbarem Deckel, der eine Öffnung zum Durchstecken der Ohren aufweist, sowie im Inneren der Kiste vorgesehene umstellbare Zwischenböden und -wände.
  2. 2. Hilfsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel mit Hilfe eines -Kniehebelverschlusses mit der Kiste verriegelbar ist.
  3. 3. Hilfsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel mit einem Haltegriff versehen ist.
  4. 4. Hilfsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum zwischen der Stirnseite der Kiste und deren Rückwand entsperchend der Länge des zu tätowierenden Tieres durch eine senkrecht zum Kistenboden und parallel zur Stirnseite verlaufende Zwischenwand abgeteilt ist.
  5. 5. Hilfsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß im vorderen Teil der Kiste eine weitere Zwischenwand angeordnet ist, welche die Breite der Kiste entsprechend dem zu tätowierenden Tier begrenzt, und daß diese Zwischenwand zwischen der Stirnseite der Kiste und einer hierzu parallel verlaufenden Zwischenwand angeordnet ist.
  6. 6. Hilfsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die wirksame Breite der Kiste begrenzende Zwischenwand parallel zu der benachbarten Seitenwand verläuft.
  7. 7. Hilfsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zwischenboden vorhanden ist, der - parallel oder schräg zum Kistenboden verlaufend - so angeordnet ist, daß die Ohren des Tieres bei geschlossenem Deckel zum Tätowieren ausreichend weit aus der Öffnung des Deckels hervorstehen.
  8. 8. Hilfsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stirnseite und in den Seitenwänden der Kiste-Kunststoffbuchsen angebracht sind zum Befestigen der Zwischenböden und/oder -wände mit Hilfe von Kunststoffsteckern, die in die Buchsen eingeführt werden.
DEB81137A 1965-03-24 1965-03-24 Hilfsgeraet zum Taetowieren Pending DE1205757B (de)

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