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Brücke zur leitenden Verbindung von mehreren benachbarten Schaltanlagen-Reihenklemmen
Brücken zur leitenden Verbindung von mehreren Schaltanlagen-Reihenklemmen sind in
verschiedenen Ausführungsformen bekannt, sie dienen dazu, zwei oder mehr Klemmeneinheiten
in von Fall zu Fall erforderlicher Polzahl untereinander leitend zu verbinden. Die
bekannten Brücken sind entweder nach der jeweils benötigten Polzahl bemessen oder
werden in einheitlichen Längen gefertigt sowie bei der Montage, vorzugsweise durch
Brechen oder Schneiden nach vorbereiteten oder gekennzeichneten Stellen, auf die
benötigte Polzahl zugerichtet.
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Diese bekannten Maßnahmen für die Parallelverbindung von Schaltanlagen-Reihenklemmen
führen in der Praxis zu großen Schwierigkeiten, da insbesondere bei aus keramischen
Stoffen gefertigten Isolierkörpern der Klemmen nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht vermeidbare Maßungenauigkeiten die Anwendung vorgefertigter Brücken nur über
verhältnismäßig wenig Klemmen zulassen. In Fällen besonders großer Abweichungen
vom Sollwert des Teilungsmaßes der Klemmen passen die Brücken überhaupt nicht mit
den Klemmen zusammen. Besonders groß sind die daraus in der Praxis entstehenden
Schwierigkeiten dann, wenn, üblichen Gepflogenheiten entsprechend, die Klemmen bereits
montiert bzw. angeschlossen sind und die Brücken als letzte Montagemaßnahmen eingesetzt
werden sollen. Eine Möglichkeit, die durch die Maßungenauigkeit von Reihenklemmen
bei deren Aneinanderreihung entstehenden Schwierigkeiten wenigstens teilweise zu
beseitigen, besteht darin, bei mehreren zu überbrückenden Klemmen von einer Befestigung
der Brücke an der mittleren Klemme auszugehen, so daß sich die Maßungenauigkeit
der einzelnen Klemmen nach beiden Seiten nur zur Hälfte auswirkt. Bei langen Brücken
lassen sich offenbar auch auf diese Weise die Maßungenauigkeiten nicht ausgleichen.
Ein weiteres allgemein bekanntes Mittel, um Paßungenauigkeiten bei Verschraubungen
auszugleichen, ist das Langloch. Auch mit dieser Maßnahme lassen sich beliebig lange
Brücken nicht vorbereiten, da das Teilungsmaß der Klemmen beliebig lange Langlöcher
nicht zuläßt. Auch setzen derartige Brücken, insbesondere solche mit im Teilungsabstand
der aneinandergereihten Klemmen angeordneten Langlöchern, für jede Klemme ein Distanzstück
als Brückensockel voraus, wodurch, wie weiter unten ausführlicher erläutert wird,
zusätzliche und nachteilige übergangswiderstände zwischen Brücke und Brückensockel
auftreten können.
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Es sind außerdem schaltbare Brücken bekannt, die überfallbügelartig
ausgebildet und um eine die Brücke festhaltende Klemmschraube schwenkbar sind und
die in Schließstellung mit einer schlitzartigen Ausnehmung unter die zugeordnete
Klemmschraube einer Nachbarklemme fassen. Zwar sind die Brücken bei mehr als zwei
untereinander zu verbindenden Klemmen hierbei gleichsam schuppenartig reihbar, doch
treten grundsätzlich die gleichen Nachteile auf. Im übrigen sind auch hier zusätzliche
ühergangswiderstände zwischen den eigentlichen Brücken und den Klemmkörpern der
Schaltanlagen-Reihenklemmen bzw. Nachbarbrücken mangels verkantungsfreier Flächenberührung
erheblich und nachteilig. Letzteres ist insbesondere auch deshalb der Fall, weil
die eigentliche Brücke auf ein getrenntes Distanzstück aufgesetzt ist, so daß an
der Übergangsstelle Brücke/ Distanzstück offenbar nachteilige übergangswiderstände
auftreten können. Noch größer sind die Nachteile, wenn, wie bei einer anderen bekannten
Ausführungsform, ein zweifach in entgegengesetzten Richtungen abgewinkelter oder
gebogener Bügel vorgesehen ist, der an seinem einen Ende mittels einer Klemmschraube
an dem Klemmkörper der leitend miteinander zu verbindenden Reihenklemmen befestigt
ist und der an seinem anderen als abgewinkeltes überlappungsstück ausgebildeten
Ende über die benachbarte Reihenklemme ragt sowie auf zugeordneten Teilen oder Elementen
der Nachbarklemmen, bevorzugt deren Klemmschrauben für weitere Brücken, mit dem
überlappungsstück lediglich federnd aufliegt. Tatsächlich können bei Schaltanlagen-Reihenklemmen,
beispielsweise in Stromwandler-Sekundärstromkreisen bei Kurzschluß im Primärnetz,
kurzzeitig Ströme im Betrage von einigen Tausend Ampere auftreten, die bei nur federbelasteten
Kontaktbrücken zu einem Verschmoren an den Übergangsstellen und in der Folge zu
schwerwiegenden Betriebsstörungen führen müssen. Auch
diese bekannte
Ausführungsform ist im übrigen mit den schon angedeuteten nachteiligen Folgen mehrteilig.
Sie besteht nämlich aus dem erwähnten überlappungsstück und zugeordneten, brückensockelstückartigen,
wenn auch federnden Unterlagsteilen oder Distanzstücken.
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Für andere Zwecke, nämlich bei Kupplungseinrichtungen für ergänzungsfähige
Verteilertafeln, ist es bekannt, überlappungsstücke mit abgeköpften Enden zu verwenden,
so daß eine überlappte Anordnung mit flächiger Berührung an den überlappungsstücken
unschwer möglich ist. Die Gestaltung von Brücken zur leitenden Verbindung von mehreren
benachbarten Schaltanlagen-Reihenklemmen ist durch diese bekannten Maßnahmen nicht
beeinflußt worden. Ihre übertragung auf Schaltanlagen-Reihenklemmen würde zu mehrteiligen,
von übergangswiderständen belasteten Konstruktionen führen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Brücke zur leitenden
Verbindung von mehreren benachbarten Schaltanlagen-Reihenklemmen so auszubilden,
daß eine einfache, einwandfreie, von Fertigungstoleranzen unabhängige und übergangswiderstandsarme
Verbindung benachbarter Reihenklemmen beliebiger Vielzahl möglich ist.
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Die Erfindung betrifft eine Brücke zur leitenden Verbindung von mehreren
benachbarten Schaltanlagen-Reihenklemmen, bei der jede Einzelbrücke ein am einen
Ende etwas abgekröpftes überlappungsstück zur Reihung mit Brücken benachbarter Reihenklemmen
aufweist, mit zwischen Klemmkörper und Brücke vorhandenem und durch die Klemmschraube
am Klemmkörper befestigtem Distanzstück. Die Erfindung besteht darin, daß jede Einzelbrücke
einstückig aus einem U-förmig geformten und umgekehrt mit den U-Schenkeln auf dem
Klemmkörper aufgesetztem Brückensockel als Distanzstück mit von dessen U-Steg vorkragendem
überlappungsstück besteht, das in bekannter Weise zur Auflage auf das Sockelstück
einer Nachbarklemme abgekröpft sowie mit einem Langloch für die Klemmschraube des
Sockelstückes der Nachbarklemme versehen ist. Im einzelnen läßt sich die Erfindung
auf verschiedene Weise verwirklichen. So kann es zweckmäßig sein, , zwischen dem
Sockelstück und dem überlappungsstück einen verformungsfähigen Steg vorzusehen und
eine Sollbruchkerbe zuzuordnen, um das fallweise nicht benötigte überlappungsstück
abbrechen zu können.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß erfindungsgemäß unabhängig von Fertigungstoleranzen die Verbindung von
einer oder mehreren Schaltanlagen-Reihenklemmen über Querbrücken möglich ist, wobei
wegen der Einstückigkeit von Distanzstück und überlappungsstück diese Verbindung
bei geringstem übergangswiderstand und damit absolut funktionssicher erfolgt.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt F i g. 1 eine Aufsicht
auf mehrere nebeneinander angeordnete und durch Brücken leitend verbundene Schaltanlagen-Reihenklemmen,
F i g. 2 einen Schnitt in Richtung A-B durch den Gegenstand nach F i g. 1, F i g.
3 in stark vergrößerter Darstellung, bei nur angedeuteter Schaltanlagen-Reihenklemme,
mehrere miteinander verbundene Brücken in einem Längsschnitt und F i g. 4 einen
Querschnitt durch den Gegenstand nach F i g. 3 im Bereich des Sockelstückes.
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Die in den Figuren dargestellten Schaltanlagen-Reihenklemmen bestehen
in üblicher Weise aus dem Klemmkörper 1, der zur Aufnahme von miteinander verbundenen
Leitern eingerichtet ist, wobei diese Leiter mit Hilfe der Klemmschrauben 2 im Klemmkörper
1 festgeklemmt werden. Der Klemmkörper ist in dem Isolierkörper 3 eingesetzt. Die
dargestellten Schaltanlagen-Reihenklemmen sind durch Brücken 4 miteinander leitend
verbunden. Zu diesem Zweck bestehen die Brücken aus einem durch die Klemmschraube
5 am Klemmkörper 1 zu befestigenden Brückensockelstück41 als Distanzstück mit daran
vorkragendem überlappungsstück 42. Die Anordnung ist insoweit einstückig.
Dieses Überlappungsstück 42 ist zur Auflage auf das Brückensockelstüdc 41 einer
Nachbarklemme bestimmt und entsprechend geformt sowie mit einem Langloch 43 für
die Klenunschraube dieses benachbarten Brückensockelstückes oder Distanzstückes
versehen; wobei über dieses Langloch 43 die eingangs beschriebenen Fertigungstoleranzen
ausgeglichen werden können. Das Brükkensockelstück 41 ist, wie sich insbesondere
aus F i g. 4 ergibt, U-förmig geformt und umgekehrt mit den U-Schenkeln 44 auf den
Klemmkörper 1 aufgesetzt, während von dem Stegteil 45 des U-Profils das überlappungsstück42
vorkragt. Zwischen dem eigentlichen überlappungsstück 42 mit dem Langloch 43 und
dem Brückensockelstück41 befindet sich ein verformungsfähiger Steg 46, dessen Verformbarkeit
noch durch Rillen 47 erhöht ist. Infolge der Anordnung dieses verformungsfähigen
Steges 46 besteht ohne Gefahr von Verkantungen die Möglichkeit, das Brückensockelstück
41 mit Flächenberührung auf den Klemmkörper 1 aufzusetzen, während das vorkragende
überlappungsstück42 ebenfalls mit Flächenberührung auf das Brückensockelstück einer
benachbarten Brücke aufgelegt und durch die Klemmschraube 5 dort festgehalten werden
kann. Man kann an diesem verformungsfähigen Steg 46, unterstützt durch die als Sollbruchstelle
wirkenden Rillen 47,
das vorkragende überlappungsstück 42 auch von dem Brückensockelstück
41 abbrechen, um dieses, z. B. am Ende einer Reihung von Schaltanlagen-Reihenklemmen,
allein einzuesetzen. Im ganzen lassen sich auf diese Weise eine beliebige Vielzahl
von benachbarten Klemmen bei geringen übergangswiderständen miteinander verbinden.