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Gefacheinsatz für Kartons, Kisten u. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf Gefache, wie sie als Einsätze für
Verpackungskartons, Kisten und dergleichen Verwendung finden, um ein Durcheinandergeraten
der verpackten Waren oder eine Beschädigung durch gegenseitige Berührung zu verhindern.
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Insbesondere beim Verpacken von Flaschen in Versandkisten ist es
von Bedeutung, daß sich die einzelnen Flaschen gegenseitig während des Transports
nicht berühren können, so daß die Gefahr von Glasbruch weitgehend herabgemindert
wird. Da das Verpacken der Flaschen in einzelne Hüllen umständlich und zeitraubend
ist, hat man die Versandkartons durch Wellpappeinsätze in einzelne, der Größe der
Flaschen entsprechende Gefache unterteilt. Im Falle einer Sechserunterteilung versah
man hierbei eine Papp-Platte mit zwei vom Rand bis zur Mitte laufenden Einschnitten,
in die zwei ebenfalls halbseitig geschlitzte Gegenpappen eingeschoben wurden, so
daß ein Pappgerippe mit zwei mal drei Fächern entstand. Ein derartiger Einsatz ist
zwar einfach herzustellen und ist auch durchaus brauchbar, solange die Flaschen
von Hand in die Kartons gesteckt werden. Da sich jedoch die ineinandergesteckten
Pappen leicht gegeneinander verdrehen, müssen die Gefache vor dem Einstecken der
Flaschen jeweils wieder ausgerichtet werden. Für ein maschinelles Einsetzen der
Flaschen oder sonstigen zu verpackenden Gegenstände ist diese Art von Einsätzen
daher nicht geeignet, da es ständig vorkommt, daß die Flaschen auf die Kanten der
schief stehenden Längs- oder Querpappen aufgesetzt werden und daher nicht in ihr
Gefach eingleiten können, so daß der Einsatz zerdrückt und zerquetscht wird und
seine Funktion nicht mehr erfüllen kann.
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Bei einem weiteren bekannten Gefacheinsatz werden aus einem einstückigen
Zuschnitt Längs- und Querwände aufgefaltet, die jedoch durch die Materialverdoppelungen
gebildet sind. Auch sind diese Wände in ihrer gegenseitigen Lage nicht genügend
fixiert. Beim Stanzen der Zuschnitte tritt ferner Materialverlust ein.
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Es ist das Ziel der Erfindung, den durch Knicken der Wände entstehenden
hohen Ausschuß zu vermeiden und einen als Kartongefach dienenden Einsatz zu schaffen,
der formbeständig ist, bei dem sich also die Längs- und Querplatten nicht schief-
oder schrägstellen, und der sich daher für die Verwendung von automatischen Verpackungsmaschinen
gut eignet.
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Ferner soll das neue Einsatzgefach diese Ziele mit einem Minimum an
Materialaufwand erreichen, ohne daß unnötige Doppelungen des Materials vorkommen.
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Bei einem aus einem einstückigen Zuschnitt gefalteten Gefacheinsatz
für Kartons, Kisten u. dgl. aus biege- oder knickfestem Material mit mindestens
zwei im Winkel, vorzugsweise rechtwinklig zueinander angeordneten Wänden werden
diese Ziele dadurch erreicht, daß die Wände durch aus einer Wand ausgeschnittene
und gefaltete Laschen miteinander verbunden sind und die zwischen den Laschen stehengebliebenen
Zungen der einen Wand durch entsprechende in der anderen Wand vorgesehene Schlitze
gesteckt sind. In ein im wesentlichen rechteckiges Stück aus Pappe, Wellpappe, Kunststoff
oder anderem geeignetem Material werden die Konturen zwischen den Laschen und Zungen
und ebenso die Schlitze und Einschnitte beispielsweise gestanzt oder geschnitten.
An den Enden der Laschen wird ein solcher Zuschnitt dann abgewinkelt, so daß die
Zungen frei werden und die die Zungen enthaltende Materialplatte über die Laschen
mit der anderen Platte zusammenhängt. Beim Zusammenfalten und Ineinanderstecken
führen die Laschen gleichzeitig die Querplatte so, daß die Zungen zu den entsprechenden
Schlitzen in der Längsplatte geführt werden.
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Die Laschen legen sich bei dem zusammengesteckten Gefacheinsatz an
die Längsplatte an und sichern die Querplatte in der gewünschten Winkelstellung
gegenüber der Längsplatte.
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Während im Normalfalle bei einer Gefachhöhe gemäß einer üblichen
Flaschenlänge zwei Zungen ausreichen, kann die Zahl der Zungen - und damit natürlich
auch der Schlitze - bei größeren Gefachhöhen oder bei noch strengeren Forderungen
an die Winkeleinhaltung erhöht werden. Ebenso kann man natürlich andererseits bei
weniger strengen Forderungen auch mit nur zwei Zungen und einer einzigen Lasche
geeigneter Breite auskommen. Da die durch die Längsplatte hindurchgesteckten Zungen
der Querplatte ihrerseits als Trennwand zwischen zwei Flaschen wirken, richtet sich
die Aufteilung der Zungen und Laschen einerseits von den Zungen her nach
dem
erforderlichen Berührungsschutz zwischen zwei benachbarten Flaschen, andererseits
von den Laschen her nach der gewünschten rormbeständigkeit des Einsatzes.
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Während bei einer Viererpackung die Längsplatte von einer einzigen
Querplatte durchsetzt wird, wiederholt sich bei einem Sechsereinsatz diese Anordnung
auf der anderen Seite der Längsplatte.
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Infolge der scharnierartig an Längs- und Querplatten sitzenden Verbindungslaschen
wird mit minimalem Materialaufwand eine maximale Festigkeit des Einsatzes erreicht;
Materialdoppelungen treten nur an der Stelle der Laschen auf und sind Stellen des
Zuschnitts entnommen, an denen sie entbehrlich sind, so daß sie keinen zusätzlichen
Materialaufwand bedeuten.
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Zum leichteren Einführen der Zungen in die Schlitze beim Zusammenstecken
des Einsatzes gibt man den Schlitzen zweckmäßig nicht über ihre gesamte Länge eine
gleichmäßige, der Materialstärke entsprechende Breite, sondern sieht diese nur an
den Endbereichen der Schlitze vor, während der mittlere Teil der Schlitze demgegenüber
verbreitert ist. Weiterhin kann man die Form der Zungen so wählen, daß sie sich
gegen ihr Ende hin verjüngen; die Laschen werden dann etwa trapezförmig. Jede dieser
beiden Maßnahmen erleichtert das Zusammenstecken und kommt somit einem maschinellen
Aufrichten der Einsatzgefache entgegen. In diesem Sinne wirken auch die Verbindungslaschen
als Führungen, die die Zungen der Querplatten in die Schlitze der Längsplatten leiten.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der Darstellung eines Ausführungsbeispiels und der nachfolgenden
Beschreibung. Es zeigt F i g. 1 eine Ansicht eines gestanzten Zuschnittes für einen
Einsatz gemäß der Erfindung mit sechs Gefächern, F i g. 2 den Einsatz nach Fig.
1 in teilweise zusammengefalteten Zustand, F i g. 3 den Gefacheinsatz nach F i g.
1 und 2 in vollständig aufgerichtetem Zustand in Betriebsstellung, F i g. 4 den
Gefacheinsatz nach F i g. 3 von der anderen Seite gesehen.
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Der aus einem geeigneten flachen Material bestehende Zuschnitt nach
F i g. list für eine Sechseranordnung vorgesehen und weist demnach einen mittleren
Abschnitt A als Längsplatte und zwei seitliche AbschnitteB und C als Querplatten
auf. Die Konturlinien 21, 22 und 23 trennen die Zungen 15, 16 und 17 der Querplatte
C von den Laschen 27 und 28, die sie mit der Längsplatte A über die Faltverbindungen
7 und 8 bzw. 11 und 12 verbinden.
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Gleichermaßen trennen die Konturlinien 24, 25 und 26 die Zungen 18,
19 und 20 der Querplatte B von den sie mit der Längsplatte A verbindenden Laschen
29 und 30. Die Faltverbindungen sind hier mit 9, 10, 13 und 14 bezeichnet.
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Im mittleren Bereich der Längsplatte A sind Schlitze 3 und 4 für
die Zungen 16 bzw. 19 vorgesehen; die Zungen 15, 17, 18 und 20 werden durch Einschnitte
1 bzw. 2, 5 und 6 in der Längsplatte A gesteckt. Die Schlitze 3 und 4 sind nach
der Mitte zu
etwas erweitert, desgleichen verbreitern sich die Einschnitte 1, 2,
5 und 6 nach dem Rand der Längsplatte A zu. Weiterhin sind die Ecken der Zungen
abgerundet, so daß sie sich im Zusammenwirken mit den Schlitzverbreiterungen- leicht
und gut in die Schlitze einführen lassen. Die Enden der Schlitze 3 und 4 bzw. die
inneren Enden der Einschnitte 1, 2, 5 und 6 entsprechen in ihrer Breite der Materialstärke
des Zuschnittes; in zusammengestecktem Zustand sitzen die Zungen der Querplatten
B und C daher fest in den Schlitzen bzw. Einschnitten der Längsplatte A.
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In F i g. 2 werden die Zungen 18, 19 und 20 der Querplatte B gerade
in die Einschnitte 2 und 6 und den Schlitz 4 der Längsplatte A eingesteckt. Die
Länge der Laschen 27 bis 30 ist gleich dem Abstand zwischen den Trennlinien der
Längsplatte A von den Querplatten B und C und der Verbindungslinie der zugehörigen
Einschnitte bzw. den Schlitz. Beim Zusammenstecken gemäß F i g. 2 kommen demnach
die Laschen 29 und 30 auf die Längsplatte A zu liegen, wobei die Verbindungsstellen
9 und 13 als Scharnier zwischen den Laschen und der Längsplatte A und die Verbindungsstellen
10 und 14 als Scharnier zwischen den Laschen und der Querplatte B wirken.
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Die Materialdoppelung in zusammengestecktem Zustand ist für die Laschen
27 und 28 in F i g. 3 gut zu sehen. Die Verbindungen 8 und 11 sind auf 1800 abgewinkelt,
während die Verbindungen 7 und 12 auf 900 abgewinkelt sind. Fig. 3 und 4 lassen
gut die sechs entstandenen Gefächer erkennen, die zur Aufnahme von Flaschen, Gläsern
oder sonstigen empfindlichen Gegenständen dienen, wenn der Einsatz in einem passenden
Verpackungskarton angeordnet wird. Während die Trennwände B II und C II durchgehend
verlaufen, sind die Trennwände B 1 und C 1 durch die Zungen 18, 19 und 20 bzw. 15,
16 und 17 gebildet und jeweils an den Stellen unterbrochen, die den Laschen 29 und
30 bzw. 27 und 28 entsprechen.