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Schachtfördergefäß Fördergefäße für Schachtförderanlagen sind in verschiedenen
Ausführungsformen bekannt und heute zumeist mit schrägem Auslaufboden, oberhalb
vor demselben gelenkig angeschlossener Verschlußklappe und zugeordneter Schwenkrutsche
ausgerüstet. Hierbei sind die Schwenkrutsche und die Verschlußklappe über mehr oder
weniger komplizierte Hebelgestänge miteinander verbunden, die zum Teil in störender
Weise über den Fördergefäßquerschnitt hervorragen. Auch sind komplizierte Verriegelungsmechanismen
notwendig, die vorgesehen sind, um Verschlußklappe und Schwenkrutsche bei Fahrt
des Fördergefäßes in geschlossener Stellung zu verriegeln und die über im Schacht
angeordnete Führungskurven an den Belade-und Entladestellen verriegelt bzw. entriegelt
werden. Die bekannten Ausführungsformen sind nicht nur konstruktiv, sondern auch
kinematisch bezüglich der Bewegung von Schwenkrutsche und Verschlußklappe kompliziert.
Funktionsstörungen sind die Folge. Von besonderem Nachteil ist die Tatsache, daß
zumeist ein stufenfreier Anschluß der Schwenkrutsche an den schrägen Auslaufboden
nicht verwirklicht ist. Es hat sich jedoch bei der Förderung von klebrigem Material,
insbesondere von lettigen Bergen, gezeigt, daß an der Stufe zwischen Schwenkrutsche
und Auslaufboden sich Material ablagert. Dieses baut sich allmählich, falls der
Verschluß nicht in gewissen Abständen gereinigt wird, so hoch auf, daß ein sicheres
Schließen der Verschlußklappe nicht mehr gewährleistet ist. Das gilt auch für eine
bekannte Ausführungsform, bei welcher die auch als überleitschurre dienende Verschlußklappe
über eine Abstützrolle od. dgl. mittels eines oder mehrerer am Gefäß angelenkter
Gestänge verschiebbar und gleichzeitig schwenkbar gehaltert ist.
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Bei einer weiteren bekannten Ausführungsform ist die Schwenkrutsche
am Fördergefäß oberhalb des Gelenkpunktes der Verschlußklappe an den Schwenkrutschenwangen
angelenkt. Durch an den Schwenkrutschenwangen vorgesehenen Anschlägen kann dabei
die Verschlußklappe entriegelt bzw. in die Verriegelungslage gebracht werden. Hierzu
ist jedoch eine Führung der Schwenkrutsche über die Höhe des gesamten Schachtes
erforderlich, da sonst durch die pendelnde Verschlußklappe sowohl eine Beschädigung
des Schachtausbaues als auch des Fördergefäßes selbst zu befürchten ist. Ein weiterer
Nachteil dieser bekannten Ausführungsform besteht darin, daß die Verriegelungseinrichtung
für die Verschlußklappe aus einem dieselbe unter- und übergreifenden, entgegen den
Druck einer Feder verstellbaren Haken besteht, der somit bei der Entladung des Fördergefäßes
ebenfalls im Gutstrom liegt, wodurch er einem erheblichen Verschleiß und der Verschmutzung
unterworfen ist, was die Funktionsweise einer derartigen Verriegelung erheblich
beeinträchtigt. Eine sichere Funktionsweise ist bei keiner der vorstehend beschriebenen
bekannten Ausführungsform gegeben.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein Fördergefäß zu schaffen,
bei dem die Betätigung von Schwenkrutsche und Verschlußklappe konstruktiv und funktionell
wesentlich einfacher ist als bei den bekannten Ausführungsformen, bei dem darüber
hinaus die Kinematik der Schwenkrutschen- und Verschlußklappenbewegung vereinfacht
und endlich auf einfache Weise auch eine Verriegelung dieser Teile möglich ist.
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Die Erfindung betrifft ein Schachtfördergefäß mit schrägem Auslaufboden,
mit oberhalb vor dem letzteren gelenkig am Gefäß angeschlossener Verschlußklappe
und dieser zugeordneter Schwenkrutsche mit seitlichen Schwenkrutschenwangen, wobei
über ortsfest an der Schachtwandung im Bereich der Entladestelle angeordnete Führungen
und seitlich über den Fördergefäßquerschnitt vorstehende, an der Schwenkrutsche
gelagerte Führungsrollen die Schwenkbewegung derselben sowie nach deren Ausschwenken
mittels der Schwenkrutsche die Entriegelung bzw. nach erfolgter Entladung und Einschwenken
der Schwenkrutsche die Schließung und Verriegelung der Verschlußklappe durchführbar
ist. Die Erfindung besteht darin, daß die in an sich bekannter Weise mittels Schwenkrutschenwangen
um eine horizontale Achse am Fußrahmen des Fördergefäßes schwenkbar gelagerte Schwenkrutsche
über die ihr zugeordneten Rollen und die schachtfesten Führungen ent- und verriegelbar
bzw. aus- und einschwenkbar ist und die Verschlußklappe über fast den gesamten öffnungsweg
der Schwenkrutsche mittels an seitlichen Verschlußklappenwangen
angebrachter
Führungsschienen gegen an den Schwenkrutschenwangen angebrachte Rollen abgestützt
und erst nach Abgleiten dieser Rollen von den Führungsschienen für das Ausschwenken
freigegeben ist. Die Verschlußklappe ist also in der beschriebenen Weise durch die
an ihr angebrachten Führungsschienen und die an den Schwenkrutschenwangen gelagerten
Abstützrollen gegen die eingeschwenkte Schwenkrutsche verriegelt, während die Schwenkrutsche
selbst auf einfachste Weise in dieser Stellung verriegelt werden kann. Dazu kann
beispielsweise an der Schwenkrutsche ein Rastsitz und an dem Schachtfördergefäß
eine Verriegelungsschwinge mit in die Rast passender Verriegelungsrolle angeordnet
sein, wobei für das Verschwenken der Verriegelungsrolle in bekannter Weise im Schacht
eine Verriegelungs- und Entriegelungskurve angeordnet ist. In diese läuft die Verriegelungsrolle
bei der Bewegung des Gefäßes ein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, an der Schwenkrutsche
und dem Schachtfördergefäß einen Kniehebel anzulenken, welcher am Kniegelenk die
Verriegelungsrolle trägt. Auch hier ist für die Verriegelungsrolle im Schacht eine
Verriegelungs- und Entriegelungskurve angeordnet. Die Betätigung der Schwenkrutsche
kann aber auch auf andere Weise erfolgen, beispielsweise mittels Stellmotoren, die
am Gefäß angebracht sind, so daß es der beschriebenen Führungskurven nicht bedarf.
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Die Verschlußklappe des Fördergefäßes wird zweckmäßig durch das Gewicht
des eingefüllten Gutes betätigt, wenn die Schwenkrutsche in ihre Öffnungsstellung
gefahren und dadurch die Verriegelung der Verschlußklappe aufgehoben worden ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkrutsche bis zum stufenfreien Anschluß an den schrägen Auslaufboden verschwenkbar
und erst beim Erreichen dieser Lage oder kurz vorher ihre Rollen die an den Verschlußklappenwangen
angebrachten Führungsschienen verlassen.
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Im übrigen sind zweckmäßigerweise an der Schwenkrutsche eine oder
mehrere Öffnungsrollen angeordnet, wobei für die Öffnungsrollen öffnungs-und Schließkurven
im Schacht vorgesehen sind. Man kann das Öffnen der Schwenkrutsche jedoch noch auf
andere Weise bewerkstelligen, während das Öffnen der Verschlußklappe durch das Gewicht
des eingefüllten Gutes erfolgt, wenn die Schwenkrutsche in Öffnungsstellung gefahren
ist.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei dem erfindungsgemäßen Fördergefäß komplizierte Hebelgestänge, die
die Schwenkrutsche und die Verschlußklappe verbinden, nicht mehr erforderlich sind,
daß fernerhin die Verschlußklappe gegen die Schwenkrutsche abgestützt ist, so daß
es lediglich noch einer Verriegelung der Schwenkrutsche bedarf. Darüber hinaus ist
von Vorteil die Tatsache, daß die Schwenkrutsche unschwer stufenfrei an den Auslaufboden
angeschlossen werden kann, so daß die Schließbewegung blokkierende Gutablagerungen
nicht mehr auftreten können. Endlich ist die Kinematik der Bewegung von Verschlußklappe
und Schwenkrutsche wesentlich vereinfacht.
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Die Erfindung wird an Hand der lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden
Zeichnungen ausführlicher erläutert. Die Figuren zeigen in schematischer Darstellung
Seitenansichten des Auslaufteiles des Fördergefäßes in verschiedenen Funktionsstellungen,
und zwar F i g.1 mit geschlossener und verriegelter Schwenkrutsche und Verschlußklappe,
F i g. 2 mit geschlossener, jedoch entriegelter Schwenkrutsche und Verschlußklappe,
F i g. 3 mit teilweise ausgefahrener Schwenkrutsche, aber noch geschlossener Verschlußklappe,
F i g. 4 mit ausgefahrener Schwenkrutsche und geöffneter Verschlußklappe und F i
g. 5 entsprechend der F i g. 2 eine andere Ausführungsform.
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In den Figuren ist durchweg die Schachtzimmerung mit 1 bezeichnet,
das Fördergefäß im ganzen mit dem Bezugszeichen 2 versehen worden. Das dargestellte
Auslaufteil 3 des Fördergefäßes besitzt einen schrägen Auslaufboden 4, wobei oberhalb
vor demselben gelenkig die Versehlußklappe 5 um eine horizontale Achse
6 schwenkbar angeordnet ist. Eine Schwenkrutsche 7 ist zugeordnet. Die Schwenkrutsche
7 ist mittels seitlich angeschlossener Schwenkrutschenwangen 8 im Bereich
des Fußrahmens 9 des Fördergefäßes 2 um die horizontale Achse 10 mittels
Achsbolzen od. dgl. schwenkbar. Im übrigen ist die Verschlußklappe 5 über fast den
gesamten Öffnungsweg der Schwenkrutsche 7 an beiden Seiten mit an ihren seitlichen
Verschlußklappenwangen 11 angeordneten gebogenen Führungsschienen
12 gegen an den Schwenkrutschenwangen 8 angebrachte Rollen 13 abgestützt.
Sie ist dadurch erst nach Abgleiten der an den Schwenkrutschenwangen 8 angebrachten
Rollen 13 von den Führungsschienen 12 zu öffnen. Dabei bilden die erwähnten Rollen
13 in dieser geöffneten Stellung zugleich Anschläge für die Öffnungsbewegung der
Verschlußklappe 5. Im übrigen ist in Fig. 4 erkennbar, daß die Schwenkrutsche 7
bis zum stufenfreien Anschluß an den schrägen Auslaufboden 4 vorschwenkbar ist.
Erst wenig vorher sind die Führungsschienen 12 frei, so daß die Verschlußklappe
5 überhaupt geöffnet werden kann.
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Bei der Ausführungsform nach F i g. 1 bis 4 befindet sich an der Schwenkrutsche
7, zweckmäßig an jeder Seite, ein Rastsitz 14 und am Fördergefäß 2 eine zugeordnete
Verriegelungsschwinge 15 mit Rastelement 15 und Verriegelungsrolle 16, wobei für
die Verriegelungsrollen 16 im Schacht eine Verriegelungskurve 17 angeordnet ist,
in die die Verriegelungsrollen 16 bei der Bewegung des Gefäßes 2 in Richtung des
Pfeiles 22 einlaufen. Es besteht aber auch die in F i g. 5 angedeutete Möglichkeit,
zwischen Schwenkrutsche 7 und Gefäß 2, an beiden schwingbar, einen Kniehebel 18
mit Verriegelungsrollen 16 anzuordnen, wobei auch für diese im Schacht eine Verriegelungs-und
Entriegelungskurve 17 angeordnet ist. Ohne weitere Beschreibung zur F i g. 5 erkennt
man aus den F i g. 1 bis 4, daß auch hier eine Verriegelung und Entriegelung des
Verschlusses aus Verschlußklappe 5 und Schwenkrutsche 7 auf einfache Weise möglich
ist. Im übrigen erfolgt das Vorschieben und Zurückbewegen der Schwenkrutsche 7 in
allen Fällen über Öffnungsrollen 19, die an der Schwenkrutsche 7 angeordnet sind,
wobei auch für die Öffnungsrollen 19 Öffnungs- und Schließkurven 20 im Schacht vorgesehen
sind.
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Nach F i g. 1 ist das Gefäß 2 in eine Entladestelle mit den dort vorhandenen
Führungskurven 17, 20
gerade eingefahren. Beim Weitertreiben in die Stel-
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nach F i g. 2 wird zunächst durch die sich in den erwähnten Kurven abwälzenden Rollen
16 die Verriegelungsschwinge 15 aus dem Rastsitz 14 der Schwenkrutsche 7 gehoben
und diese somit entriegelt. Die Schwenkrutsche 7 kann nunmehr durch die sich in
der Kurve 20 abwälzenden Öffnungsrollen 19 aus dem Gefäß 2 herausgeschwenkt
werden. In der in F i g. 3 gezeichneten Stellung ist die zur überbrUkkung des Spaltes
zwischen Gefäß 2 und nicht gezeichneten Entladebunker dienende Schwenkrutsche 7
teilweise herausgeschwenkt. Die Verschlußklappe 5 ist durch die Schwenkrutsche noch
gesperrt, so daß noch kein Materialausfluß stattfindet. In der Stellung nach F i
g. 4 ist der Spalt zwischen Gefäß 2 und Entladebunker durch die Schwenkrutsche 7
überbrückt. Die Verschlußklappe 5 wird jetzt freigegeben und kann, unter dem Druck
des Materials, der Schwenkrutsche 7 folgend frei ausschwingen. In der Stellung nach
F i g. 4 ist die Schwenkrutsche 7 ganz aus dem Gefäß 2 herausgeschwenkt. Sie bildet
jetzt mit dem schrägen Auslaufboden 4 eine nahezu stufenfreie gleichmäßige Rutschfläche.
Die Verschlußklappe5 ist bis zum Anschlag der Schienen 12 gegen die ganz
nach links ausgeschwenkten Rollen 13 voll ausgeschwungen. Die Verschlußklappe 5
ist im übrigen so ausgeführt, daß sie bis zur vollen Öffnungsstellung frei ausschwingen
kann, ohne den Materialstrom zu hemmen. Sie kann andererseits beim Übertreiben des
Gefäßes 2 in dasselbe zurückgedrückt werden. Es ragt dann nur die Schwenkrutsche
7 um ein geringes Maß aus dem Gefäßquerschnitt heraus. Nach Entleerung des Gefäßes
2 wird bei Abwärtsfahrt durch die Rollen 19 in den Kurven 20 die Schwenkrutsche
7
zurückgeschwenkt und dann der Verschluß in der beschriebenen Weise wieder
verriegelt.