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Die Erfindung bezieht sich auf Rolläden oder Roll- Rolladen oder Rolltür
für Möbel türen für Kleiderschränke, Frisiertische, Anrichten und dergleichen Möbelstücke.
Derartige Rolläden oder Rolltüren bestehen aus sich quer zur Schieberichtung erstreckenden
Leisten, die Kante an Kante durch biegsame Bänder auf der Rückseite zusammengehalten
sind und an ihren Enden in Führungen in dem Möbelstück geführt sind. Bei einem Kleiderschrank
kann beispielsweise zum Verschließen eines Fachs oder einer Abteilung ein senkrecht
verschiebbarer Rolladen oder bei einem Frisiertisch zum Verschließen eines Fachs
für Schönheitspflegemittel eine waagerecht verschiebbare Rolltür vorgesehen sein.
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Die üblichen, zum Zusammenhalten der Leisten dienenden biegsamen Bänder
bestehen aus Gewebe oder Kunststoff, und es hat sich herausgestellt, daß sich derartige
Bänder im Laufe der Zeit dehnen können. Hierdurch bilden sich zwischen den Leisten
unverwünschte Spalte. Außerdem besteht die Gefahr, daß sich die Leisten gegeneinander
verschieben oder neigen können und daß dadurch beim Betätigen ein Verklemmen in
den Führungen auftreten kann. Ferner bestehen gewisse Schwierigkeiten, insbesondere
große Rolläden oder Rolltüren hinreichend beweglich zu gestalten, so daß sie sich
auch längsgekrümmter Führungen gut bewegen können.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Rolladen oder
eine Rolltür der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Leisten fest und
dauerhaft in ihrer relativen Lage gehalten werden können, aber doch eine leichte
Beweglichkeit der einzelnen Leisten gegeneinander gewährleistet ist, so daß der
Rolladen oder die Rolltür ohne Schwierigkeit in gekrümmten Führungen bewegt werden
kann.
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Zum Lösen dieser Aufgabe ist nach der Erfindung vorgesehen, daß die
biegsamen Bänder aus Stahl bestehen, daß sie an die Endleisten angeschraubt sind,
während die Zwischenleisten mittels die Bänder übergreifender und in den Leisten
verankerter Klammern in enger Anlage an den Bändern gehalten sind, und daß die Leisten
zusätzlich auf der Rückseite durch ein breites, aufgeklebtes Band aus Gewebe, Kunststoff
od. dgl. an einer gegenseitigen Verschiebung in Leistenlängsrichtung gehindert sind.
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Die Verwendung der biegsamen Bänder aus Stahl ist bereits bei Rolläden
mit in gegenseitigem Abstand angeordneten Leisten bekannt. Bei dem bekannten Rolladen
sind jedoch die Stahlbänder durch Schlitze der Leisten hindurchgeführt und dort
mit ihnen befestigt. Diese Art der Verbindung von Leisten und Stahlbändern ist verhältnismäßig
kompliziert und in der Herstellung teuer, da die Leisten an mehreren Stellen mit
Durchbrüchen versehen werden müssen. Dieser bekannte Rolladen ist auch nicht zum
dichten Abschließen eines Möbelstücks geeignet und bestimmt.
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Die bei der Erfindung vorgesehene Befestigung der Stahlbänder an der
Rückseite der Leisten und die Verbindung der Außenleisten durch Schrauben entspricht
der üblichen Anordnung bei Bändern aus Geweben oder Kunststoff. Die Verbindung der
Innenleisten mit den Stahlbändern durch Klammern erlaubt jedoch in neuartiger Weise
eine einfache, schnellere und billigere Herstellung und eine gute Beweglichkeit
der einzelnen Leisten gegeneinander. Das auf der Rückseite der Leisten außerdem
aufgeklebte biegsame Band aus Gewebe, Kunststoff oder aus mit diesem überzogenen
Gewebe verhindert dabei, daß ein gegenseitiges Längsverschieben der Leisten und
ein gegenseitiges Verkanten auftreten kann. Der Rolladen gemäß der Erfindung vermeidet
daher alle genannten Nachteile der bekannten Rolläden.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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F i g. 1 ist die perspektivisch gezeichnete Vorderansicht eines
Kleiderschranks mit einer erfindungsgemäßen Rolltür;
F i
g. 2 ist eine perspektivische Darstellung eines Teils der Rolltür nach F
i g. 1 bei Betrachtung derselben von der Innenseite des Kleiderschranks aus.
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In F i g. 1 und 2 erkennt man eine Rolltür 1 eines Kleiderschranks.
Die Rolltür 1 setzt sich aus der erforderlichen Anzahl von Holzleisten 2
zusammen, die abgesehen von den beiden Leisten an den Enden der Rolltür die gleiche
Form besitzen und Kante an Kante angeordnet sind. Auf der Innenfläche der Rolltür
1 sind drei sich quer zur Längsachse der Leisten erstreckende Metallbänder
4 angeordnet, von denen in F i g. 2 nur eines dargestellt ist. Gegebenenfalls
kann man auch nur zwei oder mehr als drei Metallbänder oder -streifen vorsehen,
die man zweckmäßigerweise in gleichen Abständen über die Höhe der Rolltür verteilt.
Die Metallbänder4 bestehen vorzugsweise aus dünnem, getempertem Stahl und erstrecken
sich rechtwinklig zur Längsachse der Leisten.
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Die Metallbänder 4 sind gemäß F i g. 2 an den beiden äußeren
Abschlußleisten 3 mit Schrauben 6 befestigt und werden durch zweizinkige
Klammern 7
od. dgl. in enger Anlage an den übrigen Leisten gehalten. Die Klammern
7 Überbrücken die Metallbänder und sind so mit den Leisten verbunden, daß
man die Metallbänder bei der Herstellung der Rolltür in die Klammern einführen kann.
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Die Schrauben 6 und die Klammern 7 erstrecken sich nicht
durch die ganze Dicke der Leisten 3 und 2, so daß an der Vorderseite der
Rolltür keine Vorsprünge vorhanden sind.
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Außerdem ist auf der Innenseite der Leisten rechtwinklig zu deren
Längsachse eine Abstützung 5 aus einem Gewebe oder einem Kunststoff-Flachmaterial
oder einem mit Kunststoff überzogenen Gewebe od. dgl. vorgesehen, die mit Hilfe
eines Klebstoffs fest mit den Leisten verbunden ist, um seitliche Bewegungen zwischen
benachbarten Leisten zu verhindern.
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Sowohl an der Oberkante als auch an der Unterkante der Rolltür
1 sind Fortsätze 8 ausgebildet, die in Schlitze 9 im Boden
bzw. der oberen Wand des Kleiderschranks eingreifen.