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Vorrichtung zum Abstützen von aufrecht stehendem blattartigem Sammelgut
in Behältern Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum kontinuierlichen
Andrücken bzw. Abstützen von aufrecht stehendem blattartigem Sammelgut an die eine
Seitenwand eines das Sarnmelgut aufnehmenden Behälters von Registraturen, insbesondere
einer Kassette mit mindestens einer zum Einbringen und Entnehmen offenen Vorderseite,
bestehend aus einem zum Behälterboden mehrfach senkrecht gefalteten und sich bei
leerem Behälter über die gesamte Behälterbreite entspannenden bzw. sich aufspreizenden
Streifen aus Karton, Kunststoff, Preßspan od. dgl.
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. Diese bekannte Vorrichtung weist zwei zueinander parallele
Wände auf, von denen die eine Wand an der Innenseite der einen Seitenwand des Behälters
und die andere Wand auf der freien Stirnseite des in den zugeordneten Behälter eingestellten
Stapels aus blattartigem Sammelgut, z. B. aus Schriftstücken, Heften, Mappen, Kontenblättern
od. dgl., anliegt. Die beiden Wände dieser Vorrichtung sind an den Seiten durch
je eine tiefe V-förmige Falte miteinander verbunden, die sich beide mit dem
Scheitel bei zusammengedrückter Vorrichtung, d. h. bei praktisch aufeinanderliegenden
Wänden, berühren. Durch die Elastizität des Werkstoffes in den Falzgelenken hat
die eine geschlossene Form aufweisende Vorrichtung bzw. der die Vorrichtung bildende
Streifen das Bestreben, sich aufzuspreizen und sich weitestgehend über die Breite
des Behälters zu entspannen, so daß bei leerem Gefach bzw. Behälter die beiden zueinander
parallelen Wände der Vorrichtung alsdann annähernd an den Innenseiten der beiden
gleichlaufenden Seitenwände des Behälters anliegen. Dadurch ist es möglich, auch
nur wenige Blätter aufrecht stehend an die Innenseite der einen Behälterwand anzudrücken,
so daß sie nicht zusammensacken können. Da der einen großen Werkstoffaufwand erfordernde
faltenbalgartige, die Vorrichtung bildende Streifen eine ausreichende Andrückkraft
auf das Sammelgut ausübt, so kann ohne Schwierigkeit so lange weiteres Sammelgut
in den Behälter eingestellt werden, bis die beiden zueinander parallelen Wände der
Vorrichtung praktisch aufeinanderliegen.
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Das Einbringen von Sammelgut in einem Behälter mit einer solchen Vorrichtung
ist jedoch verhältnismäßig umständlich und erfordert große Sorgfalt. Die an der
freien Stirnseite des eingestellten Stapels anliegende Wand der Vorrichtung muß
erst etwas vom Stapel gelöst bzw. weggezogen werden, bevor sie mit einer Hand zurückgedrückt
werden kann, um weitere Blätter in die Kassette einstellen zu können. Dabei besteht
die Gefahr, daß die Blätter teilweise zusammensacken, bevor diese durch die nachdrükkende
und als Druckplatte dienende Wand der sich aufspreizenden Vorrichtung an den Stapel
angedrückt werden. Durch die nachdrückende Wand können dann die vom Stapel abrutschenden
Blätter zerknittert werden. Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn bei häufigem
Gebrauch die Elastizität des Werkstoffes in den Falzgelenken des Streifens erlahmt,
so daß die Vorrichtung bzw. der mehrfach gefaltete Streifen die Blätter des Stapels
sowieso nicht mehr zuverlässig an die gegenüberliegende Behälterwand andrücken kann,
zumal, wenn es sich hierbei nur um wenige Blätter handelt, die einen großen Hub
bzw. das vollständige Aufspreizen der Vorrichtung erfordern. Die Vorrichtung muß
dann gegen eine neue Vorrichtung ausgetauscht werden, so daß letztere hinsichtlich
ihrer Handhabung, Zuverlässigkeit und Lebensdauer verhältnismäßig unwirtschaftlich
ist.
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Es sind zwar auch Vorrichtungen bekanntgeworden, die fest in Fächern
von Regalen, Schränken od. dgl. angeordnet werden. Diese werden von mindestens einer
an einer Fachwand vorgesehenen elastisch biegsamen Andrückplatte gebildet, die sich
im entspannten Zustand bis zur gegenüberliegenden Fachwand erstreckt, ohne daß dabei
ihre Elastizität vorzeitig erlahmen kann. Eine derartige Andrückplatte ist streifenförmig
ausgebildet, leicht nacl# innen, d. h. zur gegenüberliegenden Fachwand, durchgewölbt
und mit einem Ende an der zugeordneten Fachwand angelenkt. Das andere Ende ist dagegen
in einem Bügel verschiebbar geführt. Zwischen jeder Andrückplatte und der sie halternden
Fachwand sind mehrere spiralförmige Druckfedern (Matratzenfedern) angeordnet, die
das Bestreben haben, die Andrückplatte an die gegenüberliegende Fachwand anzudrücken.
Eine
solche Vorrichtung ist jedoch infolge ihres vielteiligen Aufbaues teuer in der Herstellung.
Da jede Andrückplatte an den Enden geführt ist, können die spiralförmigen Druckfedern
nur im Mittenbereich der elastisch biegsamen Andrückplatte an-", ge ordnet werden,
so daß auch nur im Mittenbereich der Andrückplatten das eingestellte Sammelgut gehaltert
bzw. zusammengedrückt werden kann, während in den Endbereichen das Sammelgut nicht
an die gegenüberliegende Fachwand angedrückt und von der Andrückplatte überhaupt
nicht erfaßt wird. Das Sammelgut muß daher sorg gfältig in den Mittenbereich des
jeweiligen Faches eingestellt werden, damit es von der zugeordneten Andrückplatte
gehaltert werden und nicht zusammensacken kann. Mithin sind derartige Vorrichtungen
nicht nur teuer in der Herstellung, sondern auch umständlich in der Handhabung.
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Das letztere gilt auch für Vorrichtungen, die von einer S-förinigen
Blattfeder gebildet werden. Diese Blattfeder wirkt auf eine besondere Druckplatte
und wird im Boden eines Gefaches zwischen dem zusammenzudrückenden Stapel und der
gegenüberliegenden Fachwand eingelegt. Es liegt auf der Hand daß eine solche Vorrichtung
nicht die Ausnutzung der Fachbreite mit Sammelgut gestattet, weil die $-Form der
Blattfeder nicht so weit zusammengedrückt werden kann, bis ihre Schenkel annähernd
nebeneinander liegen. Bei einer solchen Beanspruchung brechen die Schenkel, so daß
die S-förmige Blattfeder nicht mehr ihre Aufgabe erfüllen kann.
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Es besteht daher die Aufgabe der Erfindung darin, die bekannte, von
einem Streifen gebildete Vorrichtung zum kontinuierlichen Andrücken bzw. Abstützen
von aufrecht stehendem blattartigem Sammelgut an die eine Seitenwand eines das Sammelgut
aufnehmenden Behälters von Registraturen mit den weiteren Merkmalen des eingangs
im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden, daß die Vorrichtung
bei einem erheblich kleineren Werkstoffaufwand eine wesentlich einfachere Handhabung
und auch bei langer Gebrauchsdauer zuverlässig eine stets ausreichende Andrückkraft
für das Sammelgut gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise dadurch
gelöst, daß der etwa trapezförinig gefaltete Streifen mit einer jedoch nur von zwei
Längsrändern gebildeten Basis und mit dem der Rückwand des Behälters zuliegenden
Längsrand auf der Innenseite der einen Seitenwand der Kassette gegebenenfalls lösbar
befestigt und an dem der Behältervorderseite zuliegenden Längsrand mit einer unter
der Einwirkung mindestens eines elastischen Zuggliedes stehenden Handhabe versehen
ist.
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Im einzelnen wird die Ausbildung so durchgeführt, daß der zum Behälterboden
hochkant verlaufende Streifen zu einem zur Quermittelebene symmetrischen Trapez
gefaltet ist, von dem der dem Behälterrtikken»zugekehrte Längsrand der beiden an
den zueinander schräg verlaufenden Trapezwänden angelenkten und aufeinander zu gerichteten
Längsrändern mit der Außenseite an einer Seitenwand des Behälters, z. B. durch Kleben,
Nieten, Schweißen, oder auswechselbar z. B. durch Druckknöpfe, befestigt ist. Jedes
Zugglied ist z. B. von einer Schraubenfeder, einer Gummischnur, einem Gummiband
od. dgl. gebildet und mit einem Ende an dem der offenen Behälterseite zuliegenden
Längsrand auswechselbar und mit dem anderen Ende am gegenüberliegenden Längsrand
bzw. im Falzgelenk dieses Längsrandes befestigt. Der die Handhabe aufweisende Längsrand
wird von der der Bedienungsseite bzw. der offenen Vorderseite des Behälters zuliegenden
Trapezwand des mehrfach gefalteten Streifens gebildet, in welcher als Handhabe ein
Greifloch vorgesehen ist. Das der Bedienungsseite eines Behälters zugekehrte Ende
des elastischen, den entsprechenden Längsrand des Streifens in einer Lochung durchsetzenden
Zuggliedes ist zur auswechselbaren Halterung mit einem Knebel versehen, wobei dieser
Längsrand zusätzlich noch zum Nachspannen und Einstellen des Zuggliedes eine Lochreihe
aufweist.
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Diese Maßnahmen gewährleisten infolge ihres geringen Werkstoffaufwandes
eine in der Herstellung wirtschaftliche und in der Wirkung zuverlässige Vorrichtung
zum Abstützen von aufrecht stehendem blattartigem Sammelgut auf dem Boden insbesondere
von Kassetten für Registraturen aller Art. Die Kassette mit der Vorrichtung ist
dabei leicht mittels einer Hand zu bedienen, zumal auch die Andrückfläche der Vorrichung
eine beachtliche Größe aufweist. Durch das elastische Zugglied werden die schräg
aufeinander zu laufenden Trapezwände gegeneinander gezogen und damit die zur Basis
parallele und als Druckplatte dienende Trapezwand verhältnismäßig kräftig an die
gegenüberliegende Seitenwand des Behälters bzw. der Kassette angedrückt, weil die
Breite jeder schrägliegenden Trapezwand erheblich größer als die, Breite der Kassette
ist. Zum Beseitigen der Andrückkraft greift lediglich z. B. der Daumen, ein Finger
od. dgl. der die Kassette an der betreffenden Seitenwand haltenden Hand in das Greifloch
der Vorrichtung und zieht dabei den trapezförmig gefalteten Streifen infolge seiner
unterbrochenen und damit dehnbaren Basis entgegen der Wirkung des Zuggliedes gegebenenfalls
glatt an die Innenseite der die Vorrichtung haltenden Seitenwand, worauf bequem
weiteres Sammelgut eingelegt werden kann. Die gemäß der Erflndung ausgebildete
Vorrichtung ist mithin unabhängig von der Elastizität der Falzgelenke des Streifens.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine schematische schaubildliche Ansicht eines
Behälters bzw. einer Kassette für aufrecht stehendes Sammelgut mit einer dieses
abstützenden Vorrichtung, F i g. 2 die Draufsicht auf die Kassette nach Fig.
1,
F i g. 3 die Vorderansicht der Kassette, Fig. 4 eine schaubildliche
Ansicht der Kassette nach den Fig. 1 bis 3 mit eingestelltem Sammelgut.
Bei dem gewählten Ausführungsbeispiel wird je-
der Behälter von einer Kassette
1 aus einem einzigen Zuschnitt aus einem verhältnismäßig festen Werkstoff,
z. B. aus Karton, Preßspan, Kunststoff, Holz od. dgl., gebildet. Diese hat zwei
Seitenwände 2, die durch einen Boden 3 und einer Rückwand 4 miteinander verbunden
sind. Die Oberseite und die Vorderseite der Kassette ist offen, wobei die Vorderseite
vorwiegend bis zum Kassettenboden frei von Wandteilen bleibt. Die Vorderseite kann
jedoch auch eine niedrige mit einem Beschriftungsschild versehene und nur in strichpunktierten
Linien angedeutete Vorderwand 5 aufweisen, um das Herausrutschen von eingestelltem
blattartigem Sammelgut 5
zu verhindern und den Inhalt zu
kennzeichnen. An der Vorderseite sind die oberen freien Ecken der beiden Seitenwände
2 abgesehrägt. Derartige als Behälter dienende Kassetten 1 werden in Steh-
oder Hängeregistraturen verwendet. Bei ihrer Verwendung in Hängeregistraturen kann
die Außenseite der Rückwand 4 mit einer geeigneten Aufhängevorrichtung versehen
werden. Vorzugsweise wird jedoch die Aufhängevorrichtung im Kopfrand jeder Seitenwand
2 von einer randoffenen Ausnehmung 7 gebildet, die von zwei aufeinander zu
gerichteten Nasen 8
teilweise überragt ist und eine solche Umrißform und Größe
aufweist, daß die Kassette 1 z. B. auf die seitlichen Flansche einer umgekehrt
T-förinigen Tragschiene durch Verdrehen und Verschieben aufgehängt und von dieser
wieder abgehängt werden kann. Die randseitige Öffnung der randoffenen Aussparung
ist dabei kleiner als die Breite der Tragschiene. Selbstverständlich ist zum Aufhängen
der Kassetten auch jede andere geeignete Aufhängevorrichtung verwendbar.
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In derartige in Steh- und Hängeregistraturen zusammengefaßte Behälter
wird das blattartige Sammelgut 6 lotrecht eingestellt. Handelt es sich hierbei
um Mappen, Hefte, Karteikarten od. dgl. mit einem eigenen Standvermögen, so bedarf
es keiner besonderen Maßnahmen, um dieses Sammelgut in seiner aufrechten Lage zu
halten. Das dünnblättrige Sammelgut, z. B. Durchschriften, Karteiblätter, Warenscheine
aller Art u. dgL, hat jedoch kein eigenes Standvermögen und fällt beim Loslassen
in seiner aufrecht stehenden Lage wieder in sich zusammen. Dadurch kann es beim
Einstellen von weiterem Sammelgut zerknittert oder sonstwie beschädigt und damit
unbrauchbar werden.
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Gemäß der Erfindung wird daher eine von einem Streifen 9 aus
Karton, Preßspan, Kunststoff od. dgl. gebildete Vorrichtung zum Abstützen des dünnblättrigen
aufrecht stehenden Sammelgutes vorgesehen. Dieser Streifen 9 hat senkrecht
zum Kassettenboden eine Länge, die kleiner als die Höhe des Behälters ist. Er wird
zu einer Umrißform eines zur Quermittelebene symmetrischen Trapezes gefaltet, das
zwei etwa gleich große und schräg zueinander verlaufende Trapezwände 10 und
11 sowie die als Druckplatte dienende Trapezwand 12 aufweist. Die zu der
Trapezwand 12 parallele Basis wird jedoch nur von zwei verhältnismäßig schmalen
Längsrändern 13 und 14 gebildet, die zueinander gerichtet und jeweils an
der zugeordneten Trapezwand 10 bzw. 11 angelenkt sind. Der der Rückwand
4 des Behälters 1 benachbarte Längsrand 14 der Vorrichtung ist mit seiner
Außenseite auf der Innenseite der einen, und zwar in Blickrichtung auf die Vorderseite
vorzugsweise rechten Seitenwand 2 des Behälters z. B. durch Kleben, Nieten, Schweißen
od. dgl. befestigt. Der Längsrand 14 kann auch lösbar, z. B. mittels Druckknopfmverschlüssen,
mit der zugeordneten Seitenwand verbunden werden. Der Streifen 9 ist mehrfach
derart senkrecht zum Behälterboden zu einer im Querschnitt einem Trapez mit offener
Basis entsprechenden Umrißform gefaltet, daß die Trapezhöhe etwa der lichten Breite
der Kassette 1 entspricht. Die schräglaufenden Trapezwände 10 und
11 haben dabei eine erheblich größere Breite als der lichten Breite der Kassette
entspricht. Damit die als Druckplatte dienende Trapezwand 12 auch bei einem einzigen,
in die Kassette eingestellten Blatt zulässig mit einer gewissen, stets gleichbleibenden
Vorspannung an die Innenseite der unmittelbar benachbarten Seitenwand 2 angedrückt
wird, sind die beiden Längsränder 13 und 14 der Vorrichtung durch mindestens
ein elastisches Zugglied 15, z. B. aus einer weichen Schraubenfeder, Gummischnur,
einem Gummiband od. dgl., verbunden. Dadurch wird die als Andrückplatte dienende
Trapezwand 12 mit Sicherheit an die zugeordnete Seitenwand 2 der Kassette
1
angedrückt und das eingebrachte Sammelgut bzw. ein dazwischengestelltes
Blatt aufrecht stehend abgestützt. Zur Beseitigung der Andrückkraft wird an dem
der Bedienungsseite des Behälters zugekehrten Längsrand 13 der Vorrichtung
bzw. an der an diesem angelenkten Trapezwand 10 eine Handhabe angeordnet.
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Durch Ziehen an der Handhabe kann entgegen der Wirkung des Zuggliedes
15 die Vorrichtung flach auf die sie halternde Seitenwand zusammengeklappt
werden. Als Handhabe kann hierbei in der Trapezwand 10 z. B. ein Greifloch
16 vorgesehen werden, in welches beispielsweise bei rechtsseitiger Anordnung
der Vorrichtung der Daumen der rechten Hand eingreifen kann, wobei beim Vorziehen
bzw. Glattziehen der Vorrichtung durch den Daumen die Finger den Behälter an der
benachbarten Seitenwand 2 festhalten.
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Jedes von einer Schraubenfeder, Gummischnur bzw. von einem
Gummiband od. dgl. gebildete elastische Zugglied 15 ist mit einem
Ende an dem mit einer Seitenwand 2 verbundenen Längsrand 14 des mehrfach gefalteten
Streifens 9 bzw. im Falzgelenk 17 fest oder lösbar befestigt und am
anderen Ende mit einem Knebel 18 versehen, der durch ein Loch des vorderen
Längsrandes 13 hindurchgesteckt und alsdann quer über den Lochrand gelegt
wird. Um die Spannung bzw. die Andrückkraft regeln zu können, mit welcher die zu
den Seitenwänden 2 des Behälters parallele Trapezwand 12 die Einzelblätter, die
Mappen, Hefte od. dgl. an die gegenüberliegende Seitenwand 2 andrückt, ist im vorderen
freien, einen Teil der Basis des Trapezes bildenden Längsrand 13
eine Lochreihe
19 vorgesehen. Je größer der Ab-
stand von der Befestigungsstelle des
Zuggliedes zu einem Loch der Lochreihe 19 zum Hindurchstecken des Knebels
18 gewählt wird, desto größer ist die vom Zugglied 15 ausgeübte und
durch die Trapezwand 12 zur Wirkung kommende Andrückkraft.