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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem vorzugsweise endlosen
Förderer zum kontinuierlichen Ansammeln von Zigaretten oder anderen stabförmigen
Gegenständen mit gegebenenfalls unterschiedlichem Abstand quer zu ihrer Achse vor
einem Anschlag, vorzugsweise zur anschließenden Übergabe in nachfolgende Verpackungsaggregate,
wie Schragen oder Packmaschine.
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Die aus den Zigarettenmaschinen kommenden fertigen Zigaretten werden
mit einem Abstand voneinander gefördert. Sofern bei einer Zigaretteninspektion im
Verlaufe der Herstellung bzw. Überprüfung einzelne Zigaretten aus dem weiteren Prozeß
ausgesondert worden sind, haben die Zigaretten unter Umständen sogar unterschiedliche
Abstände voneinander, je nach dem vorhandenen Ausfall fehlerhafter Zigaretten. Dabei
kommt es auch vor, daß dieselben infolge verschiedener Reibungswiderstände, z. B.
an der Filterseite einerseits und an der Tabakstockseite andererseits, nicht parallel
zueinander gefördert werden. Für die weitere Verarbeitung der Zigaretten, nämlich
für die Verpackung, werden die Zigaretten zunächst in einem Schragen gesammelt.
In diesem Schragen finden die Zigaretten schichtenweise Aufnahme, wobei jede Schicht
eine größere Anzahl, beispielsweise 60 Zigaretten, umfaßt.
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Bei der Zigarettenverarbeitung stellt das Ansammeln der Zigaretten
vor der Übergabe in Verpakkungsaggregate, wie Schragen oder Packmaschine, ein besonderes
Problem dar. Insbesondere soll sichergestellt sein, daß die Zigaretten parallel
gefördert werden, und zwar ohne großen Druck, aber gleichmäßig aneinanderliegend.
Die kontinuierlich angelieferten Zigaretten müssen vor dem Einführen in .die nachfolgenden
Verpackungsaggregate zur Bildung einer Schicht zusammengefaßt werden, so daß sie
verhältnismäßig eng beieinanderliegen. Wenn die Zigaretten mit unterschiedlichem
Abstand auf einem Förderband zugeführt werden, wobei die erste Zigarette auf einen
Anschlag und die nachfolgenden Zigaretten auf die bereits angesammelten Zigaretten
auflaufen, können Reibungsbeanspruchungen zwischen dem weiterlaufenden Förderband
und den aufgestauten Zigaretten auftreten, durch die die Zigaretten eingeklemmt
oder sonstwie unerwünschterweise beansprucht werden können. Darüber hinaus kann
die Gefahr auftreten, daß einzelne Zigaretten aus der zu bildenden Schicht herausspringen,
sich schräg legen und so eine zweite Lage bilden oder sonstige Störungen verursachen.
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Bei einer bekannten Vorrichtung zum Ansammeln quergeförderter Zigaretten
oder anderer stabförmiger Gegenstände zu Reihen (vgl: deutsche Auslegeschrift 1195
653), wobei die Mitnahme der Zigaretten auf dem Förderer durch Reibschluß
erfolgt, werden die angesammelten Reihen der Zigaretten in axialer Richtung der
Zigaretten aus ihrer ursprünglichen Förder- bzw. Bewegungsbahn in einen Schragen
od. dgl. geschoben. Bei dieser bekannten Vorrichtung dient eine Staufläche am Ende
der gebildeten Reihe zum vorübergehenden Unterbrechen des Heranführens von weiteren
Zigaretten während der in axialer Richtung der Zigaretten erfolgenden Abgabe der
gebildeten Zigarettenreihe.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Mehrzahl von Zigaretten, die kontinuierlich
und mit gegebenenfalls unterschiedlichen Abständen angeliefert werden, vor einem
Anschlag zu sammeln, auszurichten und zu stauen derart, daß die Zigaretten verhältnismäßig
eng beieinander liegenbleiben, ohne daß beider Ansammlung bzw. beim Aufstau einer
großen Anzahl von Zigaretten Zwängungen, Verklemmungen oder soni stige nachteilige
Beanspruchungen der Zigaretten auftreten. Speziell soll die Erfindung im Zusammenhang
mit der Einführung der Zigaretten in einen Schragen Anwendung finden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Förderer in die Bewegungsbahn der Zigaretten ragende, die Zigaretten
mitnehmende, verschwenkbare Mitnehmer angelenkt sind, die bei Auftreffen der Zigaretten
auf den Anschlag bzw. auf bereits angesammelte Zigaretten entgegen der Förderrichtung,
d. h. nach hinten, aus der Bewegungsbahn der Zigaretten herausbewegbar sind. Nach
der Erfindung werden die Zigaretten durch bewegliche Mitnehmer ausgerichtet und
zugeführt, die aber nach dem Auftreffen der Zigaretten auf einen festen Anschlag
bzw. auf eine bereits angesammelte Reihe von Zigaretten keinen weiteren erheblichen
Druck auf die Zigaretten ausüben, sondern unmittelbar aus der Bewegungsbahn der
Zigaretten zurückgezogen werden, so daß diese im wesentlichen frei und ohne größere
Beanspruchung nebeneinander liegenbleiben. Es ist dadurch möglich, eine beliebig
große Anzahl von Zigaretten eng neben einanderliegend vor einem Anschlag od. dgl.
zu sammeln, auszurichten und zu stauen.
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Die Mitnehmer sind vorzugsweise als schwenkbar gelagerte Klinken ausgebildet.
Die Schwenkbewegung erfolgt hierbei nach einem weiteren wesentlichen Vorschlag der
Erfindung gegen einen einstellbaren Widerstand, insbesondere einen einstellbaren
Reibungswiderstand. Der Reibungswiderstand ist so eingestellt, daß die Mitnehmer,
bevor sie auf einen Anschlag oder auf bereits vorhandene, angesammelte Zigaretten
treffen, die Zigaretten mitnehmen können. Sobald jedoch die Zigaretten auf den Anschlag
bzw. auf vorhandene Zigaretten auftreffen, wird der Widerstand auf Grund der Reibung
überwunden und die Klinken sofort aus der Bahn der Zigaretten herausgeschwenkt,
so daß die Zigaretten frei liegenbleiben. Springt die letzte Zigarette der Reihe
eventuell zurück, so wird sie von der nächsten Klinke aufgefangen und dabei ausgerichtet.
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Die erfindungsgemäßen Mitnehmer, insbesondere die schwenkbaren Klinken,
können nach der Erfindung sowohl an endlosen Ketten wie auch an rotierend angetriebenen
Trommeln angebracht sein.
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Die Erfindung ist speziell im Zusammenhang mit der Zuführung von Zigaretten
in Schragen oder direkt in Packmaschinen geeignet, kann jedoch auch in anderem Zusammenhang
Anwendung finden, nämlich z. B. immer dann, wenn Zigaretten gesammelt und aufgestaut
werden sollen, wobei die Zigaretten auch ausgerichtet werden.
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Nachfolgend werden an Hand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
für Zuführung von Zigaretten zu einem Schragen weitere Einzelheiten der Erfindung
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit an endlosen
Ketten angeordneten Klinken schematisch in Längsansicht, teilweise geschnitten,
F i g. 2 ein Detail der Vorrichtung gemäß F i g. 1 in veränderter Stellung, F i
g. 3 die Vorrichtung gemäß F i g. 1 schematisch im Grundriß,
F i
g. 4 einen Querschnitt IV-IV der F i g. 1, F i g. 5 eine andere Ausführungsform
der Erfindung mit auf einer Trommel angeordneten Klinken, F i g. 6 einen Querschnitt
VI-VI der Vorrichtung gemäß F i g. 5 und F i g. 7 eine schematische Darstellung
einschließlich der Steuerelemente.
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Die F i g. 1 bis 3 zeigen die Erfindung in der Anwendung für die Zuführung
von einzelnen, gegebenenfalls in unterschiedlichem Abstand voneinander liegenden
Zigaretten 10 zu einem Schragen 11. Die Zigaretten 10 werden beispielsweise durch
ein Muldenrad 12 zugeführt. Das Muldenrad 12 legt die einzelnen Zigaretten auf einem
Förderer 13 ab, der die Zigaretten 10 nacheinander mitnimmt und noch unter Beibehaltung
des vorgegebenen Abstandes dem Schragen 11 zuführt. Die Zigaretten 10 werden vor
der Einführung in den Schragen 11 vor einem ortsfesten Anschlag 14 gesammelt bzw.
aufgestaut, und zwar so, daß die Zigaretten verhältnismäßig dicht nebeneinanderliegen,
wie in F i g. 1 und 3 jeweils links dargestellt.
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Der Schragen 11 besteht praktisch aus einem einseitig offenen Kasten,
in den die zusammengeführten Zigaretten 10 durch einen Schieber 15 in Form von einzelnen
Lagen eingeführt werden. Nach Einführung einer Lage Zigaretten 10 senkt sich der
Schragen jeweils um einen der Dicke der Zigaretten entsprechenden Betrag ab, so
daß die nächste Lage Zigaretten aufgenommen werden kann. Eine Lage Zigaretten besteht
beispielsweise aus 60 eng nebeneinanderliegenden Zigaretten 10.
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Die zugeführten Zigaretten 10 werden durch eine Reflexlichtschranke
(Zähleinrichtung 16) abgetastet und deren Impulse in einem nach dem Aiken-Code verschlüsselten
Binärzähler in Transistortechnik eingegeben. Nach Erreichen einer beliebig einstellbaren
Anzahl Zigaretten 10, die zu einer Lage gehören (z. B. 60), wird durch den
Binärzähler ein kurzzeitiger Steuerbefehl ausgelöst, derart, daß ein beweglicher
Anschlag 17 betätigt wird, der sich in die Bewegungsbahn der Zigaretten
10 absenkt und eine weitere Zuführung von Zigaretten 10 zunächst verhindert.
Die nachfolgenden Zigaretten 10 sammeln sich vor dem beweglichen Anschlag
17. Der bewegliche Anschlag 17, der an einem schwenkbar gelagerten Arm 18 befestigt
ist und durch eine Feder 19 in Richtung auf die Bewegungsbahn der Zigaretten 10
vorbelastet wird, ist durch eine durch die elektronische Zähleinrichtung 16 über
einen Elektromagneten 20 betätigte, nämlich zurückziehbare Sperrnase 21 in der Ausgangsstellung
gemäß F i g. 1 gehalten. Sobald die Sperrnase 21 durch den Elektromagneten 20, der
durch den Impuls vom elektronischen Zähler der Zähleinrichtung 16 nach Erreichen
der eingestellten Anzahl Zigaretten 10 angesteuert wird, zurückgezogen wird, schnellt
der Anschlag 17 in die Bewegungsbahn der Zigaretten. Die nachfolgenden Zigaretten
10 sammeln sich vor dem beweglichen Anschlag 17. Gleichzeitig wird der Zähler der
elektronischen Zähleinrichtung 16 auf »Anfang« zurückgestellt und beginnt mit einem
neuen Zählvorgang. Sodann wird durch den Steuerimpuls des Zählers der elektronischen
Zähleinrichtung 16 die elektrische Verriegelung der Schieberbewegung aufgehoben
und der Schieber 15 quer zum Förderer 13 bewegt, wodurch die angesammelte Lage Zigaretten
10 in den Schragen 11 geschoben wird. Bei der anschließenden Rückwärtsbewegung des
Schiebers 15 in die Ausgangsstellung gemäß F i g. 3 wird der bewegliche Anschlag
17 in die Ausgangsstellung zurückgeschwenkt und durch die federnde Sperrnase
21 des Elektromagneten 20 arretiert. Eine an sich bekannte elektronische
Abtasteinheit am Anschlag 17 verriegelt die Bewegung des Schiebers 15, so daß der
Schieber 15 - nach Erreichen seiner Endlage - gemäß F i g. 3 in Wartestellung bleibt
bis zur erneuten Freigabe durch die elektronische Zähleinrichtung 16.
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In besonderer Weise ist gemäß der Erfindung der Förderer 13 ausgebildet.
Dieser besteht aus einer Vielzahl vorzugsweise in gleichen Abständen voneinander
angeordneten schwenkbaren Klinken 22, die beim Ausführungsbeispiel der F i g. 1
bis 4 an endlosen Ketten 23, 24 befestigt sind. Durch die Klinken 22 werden jeweils
eine oder gegebenenfalls mehrere Zigaretten 10 erfaßt und auf einer ortsfesten Transportbahn
25 mitgeführt. Sobald die Zigaretten 10 auf den Anschlag 14 bzw. auf
den beweglichen Anschlag 17 treffen, werden die schwenkbaren Klinken 22 nach rückwärts
aus der Bewegungsbahn der Zigaretten 10 geschwenkt, so daß sie unterhalb der Zigaretten
weiterlaufen können, wie in F i g. 1 links dargestellt. Durch eine Kurvenbahn 29
werden die umgeschwenkten Klinken 22 wieder aufgerichtet, bevor neue Zigaretten
zwecks Mitnahme erfaßt werden.
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Die Klinken 22 sind vorzugsweise als Doppelklinken ausgebildet (F
i g. 1). Sie besitzen zwei im Abstand voneinander liegende Klinkennasen 30 und 31,
zwischen denen die ortsfeste Transportbahn 25 liegt. Die beiden Klinkennasen 30
und 31 sitzen auf einer gemeinsamen Hohlwelle 32, die wiederum auf einer quer durch
die Glieder der beiden Ketten 23 und 24 geführten Achse 33 gelagert ist. Auf wenigstens
einer Seite der Klinken 22 sind erfindungsgemäß Friktionsscheiben 34 und 35 angeordnet,
von denen wenigstens eine (Friktionsscheibe 34) mit der Klinke 22 verbunden ist.
Die Friktionskraft zwischen den Friktionsscheiben 34 und 35 ist mit Hilfe einer
Druckfeder 36, die auf die Hohlwelle 32 drückt, sowie mit Hilfe einer Justierhülse
37 einstellbar. Zur Durchführung der Erfindung ist die Friktion so eingestellt,
daß die Mitnahme einer oder mehrerer Zigaretten 10 auf der Transportbahn 25 durch
jeweils eine Klinke 22 möglich ist. Sobald die mitgeführten Zigaretten jedoch auf
einen Widerstand auflaufen, wird die Friktionskraft überwunden, und die Klinkennasen
30 und 31 werden unter Drehung der Hohlwelle 32 zurückgeschwenkt. Die Verwendung
von Klinken 22 mit zwei Klinkennasen 30 und 31 hat den Vorteil, daß die Zigaretten
besonders schonend und sicher mitgeführt werden. Bei Verwendung von Filterzigaretten,
wie in F i g. 4 dargestellt, findet wenigstens eine der Klinkennasen (Klinkennase
30) im Bereich des Filters 38 Anlage an der Zigarette.
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F i g. 5 und 6 zeigen die Anwendung der Erfindung bei einem als Trommel
39 ausgebildeten Förderer. Die rotierend angetriebene Trommel 39 ist an ihrem
Außenumfang mit einer Vielzahl von Klinken 40
versehen, die, entsprechend
der Ausbildung der Klinken 22 der vorangehenden Ausführungsbeispiele, mit zwei Klinkennasen
41 und 42 zum Erfassen der Zigaretten 10 ausgebildet sind. Die Klinkennasen 41 und
42 sitzen auf einer gemeinsamen, in einer Bohrung des Trommelmantels 43 drehbar
gelagerten Welle 44. Die Welle 44 ist vorzugsweise im Bereich der einen
Klinkennase
42 mit einem ringsum laufenden Bund 45 versehen, der durch eine axial belastete
Druckfeder 46 an eine kreisringförmige Fläche 47 des Trommelmantels 43 gedrückt
wird. Die Kreisring-Fläche des Bundes 45 und die kreisringförmige Fläche 47 bilden
die Friktionsflächen, die ein Verschwenken der Klinken während der freien Mitnahme
der Zigaretten 10 verhindern. Der durch die aneinanderliegenden Friktionsflächen
erzeugte Widerstand wird erst beim Auftreffen der Zigaretten auf einen Widerstand,
z. B. auf einen festen Anschlag oder bereits aufgestaute Zigaretten, überwunden.
Bei der Mitnahme der Zigaretten durch die Klinken 40 liegen die Zigaretten auf einer
Außenfläche 48 des Trommelmantels 43 auf.
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Die freien Enden der Welle 44 werden mit einem abstehenden Zapfen
49 an einer Kurvenscheibe 50 entlanggeführt. Diese Kurvenscheibe 50 ist so ausgebildet,
daß die Klinken nach dem Zurückschwenken infolge Auftreflens der Zigaretten auf
einen Widerstand vor Mitnahme neuer Zigaretten in die Mitnahmestellung wieder aufgerichtet
werden. Im Bereich des Zigarettenstaus bleiben die Klinken jedoch in der zurückgeschwenkten
Stellung.
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Beide Ausführungsformen der Erfindung zeichnen sich dadurch aus, daß
die Zigaretten einzeln oder zu mehreren schonend durch die Klinken 22 bzw. 40 mitgeführt
werden. Im Bereich des Zigarettenstaus bewegen sich die Klinken automatisch ohne
Erzeugung von erheblichen Druckbelastungen auf die bereits angesammelten Zigaretten
aus der Bewegungsbahn der Zigaretten, so daß diese frei nebeneinander liegenbleiben.
Dabei ist noch bei beiden Ausführungsformen der Erfindung eine die Zigaretten auf
der freien Seite sichernde Führung 51 bzw. 52 vorgesehen. Diese Führung verhindert
ein Herausspringen einzelner Zigaretten aus der angesammelten Lage.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 5 und 6 werden die aufgestauten
Zigaretten nicht unmittelbar an einen Schragen abgegeben, sondern nacheinander an
ein weiteres Muldenrad 53. Von hier aus können die Zigaretten beispielsweise einem
Schragen zugestellt werden.
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Die Erfindung kann nicht nur zum kontinuierlichen , Ansammeln dienen,
sondern gleichzeitig auch zum Ausrichten der länglichen Gegenstände; insbesondere
Zigaretten.
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Es ist bereits bekannt, einer Vorrichtung zum Sammeln und Ablegen
von Zigarren (vgl. deutsche ; Auslegeschrift 1189 904) eine Zähleinrichtung zuzuordnen,
um die Anzahl der einer aus zwei Schienen bestehenden Sammel- bzw. Speicherstrecke
zugeführten Zigarren zu messen. Die Zähleinrichtung dient bei dieser bekannten Vorrichtung
dazu, erstens die ; Schienen ruckartig auseinanderzuspreizen, wenn eine volle Zigarrenreihe
auf die Sammelstrecke gefördert worden ist, so daß die Zigarren auf einen Stapeltisch
herunterfallen, und zweitens den Stapeltisch intermittierend, d. h. schrittweise
nach unten zu bewegen, wenn eine Zigarrenreihe auf den Stapeltisch heruntergefallen
ist.
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Dieser intermittierende Antrieb ist häufig unerwünscht, so daß zur
Behebung dieses Nachteils eine weitere Erfindung eine Vorrichtung zum kontinuierlichen
Ansammeln von mit gegebenenfalls unterschiedlichem Abstand quer zu ihrer Achse geförderten
länglichen Gegenständen, insbesondere Zigaretten, vor einem Anschlag auf einem Speicherförderer
zwecks anschließender Übergabe in nachfolgende, durch einen Hauptmotor im wesentlichen
ständig angetriebene Verpackungsaggregate, wie Schragens füller oder Packmaschine,
betrifft. Diese Vorrichtung kann vornehmlich mit Vorteil bei den vorangehend geschilderten
Vorrichtungen Verwendung finden.
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Durch weitere Ausgestaltung der Erfindung wird angestrebt, die Antriebsgeschwindigkeit
des Verpackungsaggregates der Anzahl der aasgeförderten Gegenstände pro Zeiteinheit
gleitend anzupassen. Dies geschieht durch eine zwischen Hauptmotor und Verpackungsaggregat
geschaltete Induktionskupplung, die durch Vergleichsergebnis zweier elektronischer
Zähleinrichtungen regelbar ist, wobei die eine Zähleinrichtung zum Abtasten der
aasgeförderten Gegenstände und die andere Zähleinrichtung zum Abtasten einer mit
der Antriebswelle des Verpakkungsaggregates umlaufenden Impulsgeberscheibe dient.
Diese Merkmale ermöglichen die Anpassung der Antriebsgeschwindigkeit des Verpackungsaggregates
an die Zahl der pro Zeiteinheit aasgeförderten Gegenstände in einfacher Weise derart,
daß der Antrieb des Verpackungsaggregates kontinuierlich regelbar ist, unter Meidung
eines intermittierenden Betriebes mit Ausnahme von Extremfällen.
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Ein weiterer Vorschlag dieser Erfindung ist gekennzeichnet durch eine
Speicherpufferstrecke und dadurch, daß die Regelung der Induktionskupplung. durch
das Vergleichsergebnis der elektronischen Zähleinrichtungen lediglich während des
Aassammelns aasgeförderter Gegenstände im Bereich der Speicherpufferstrecke erfolgt.
Ferner ist ein vorteilhafter Vorschlag der Erfindung in diesem Zusammenhang gekennzeichnet
durch zwei elektronische Grenzwertmelder zum Abtasten der beiden Enden der Speicherpufferstrecke,
die bei gleichzeitigem Ansprechen bzw. Nicht-Ansprechen zur direkten Steuerung der
Induktionskupplung unter Blockierung ihrer Regelung durch die elektronischen Zähleinrichtungen
dient.
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Durch die vorgenannten Merkmale wird der Vorteil erzielt, daß bei
Extremfällen, wenn die Speicherpufferstrecke infolge übergroßer Aasförderung voll
ist bzw. infolge zu geringer Aasförderung leer ist, unter Blockierung der gleitenden
Regelung der Antriebsgeschwindigkeit, diese nur in einer Richtung stetig verändert
wird.
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Die dargestellte Erfindung wird an Hand der F i g. 7, die eine schematische
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wiedergibt, nachstehend näher erläutert.
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Aufbau der Anlage Durch fotoelektrische Abtasteinheiten G 1 und G
2 (Geber) abgegebene Impulsfolgen in elektronischen Zähleinrichtungen Z14, Z15 werden
verglichen und über elektronische Auswertglieder A 16, A 18 ausgewertet.
Ein schnellaufender StellmotorM14 steuert über zwei Kupplungen K12 und K13 ein PotentiometerP11
und dadurch den Schlupf einer Induktionskupplung ZK 6 am Hauptmotor M B. Von der
Induktionskupplung IK6 geht die Antriebswelle zum nicht dargestellten Verpackungsaggregat.
Die Gegenstände 10 werden in einer in der Zeichnung nicht dargestellten Weise dem
Speicherförderer S27 zugeführt. Dieser weist eine Speicherpufferstrecke S28
auf,
deren Enden durch die beiden Grenzwertmelder G3, G 4 abgetastet werden.
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Arbeitsweise Impulsgeber G1 wird durch eine Impulsgeberscheibe 15
an der Abtriebswelle (zugleich Antriebswelle 7A des Verpackungsaggregates) einer
Induktionskupplung 1K6 angesteuert. Die abgegebenen Impulse werden in einer elektronischen
Zähleinrichtung Z 15 gezählt.
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Impulsgeber G2 wird durch die ankommenden Gegenstände 10 (Zigaretten)
angesteuert und gibt seine Impulse in eine zweite elektronische Zähleinrichtung
Z 14.
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Bei normalem Arbeitsablauf ist die Impulsfolge an der Impulsgeberscheibe
15 (Maschinendrehzahl des Verpackungsaggregates) gleich der Stückzahl der Gegenstände
10, so daß beide Zähleinrichtungen Z14 und Z15 gleichzeitig »Null« melden.
Dadurch bleibt die gesamte Anlage in Ruhestellung. Erreicht z. B. die Zähleinrichtung
Z15 - gesteuert durch den Geber G1 - als erste die »Null«-Meldung, wird sie für
weitere Impulseingaben sofort gesperrt und gleichzeitig das Auswertglied A 16 und
das Zeitglied t17 angesteuert.
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Wird vor Ablauf einer einstellbaren Zeit an t17 die zweite Zähleinrichtung
Z 14 auch »Null«, bleibt das Auswertglied A 16 blockiert, und die beiden
Zähleinrichtungen werden freigegeben durch Setzimpuls.
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Erreicht jedoch die Zähleinrichtung Z14 während der Laufzeit von t17
ihre »Null«-Meldung nicht, wird die Auswertstufe A 16 nach Ablauf der Zeit in
t 17 durchgesteuert. Die Auswertstufe A 16 blockiert sofort beide
Zähleinrichtungen für weitere Impulseingaben und steuert über die Auswertstufe A
18 die Verstärker VL 20 und VR 21 an und gleichzeitig das einstellbare Zeitglied
t19.
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Für die eingestellte Laufzeit an t19 werden beide Eingangsstufen der
Verstärker VL 20 und VR 21 freigegeben und derjenige Verstärker
durchgeschaltet, der gleichzeitig die »Null«-Meldung der zugehörigen Zähleinrichtung
anstehen hat - im Beispiel Verstärker VR 21.
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Der Verstärker VR 21 schaltet die Kupplung K13 ein, und das Potentiometer
P 11 wird gedreht, in diesem Falle gegen höhere Ohmwerte (Abnahme der Stromwerte).
Dadurch wird die Induktion in der Induktionskupplung 1K6 schwächer und der Schlupf
in der Kupplung größer. Die Drehzahl der Antriebswelle A 7 des nicht gezeichneten
Verpackungsaggregates wird somit geringer. Nach dem Abschalten der Kupplung K13
werden die Zähleinrichtungen Z14 und Z15 gesetzt und zur erneuten Impulszählung
freigegeben.
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Ist die Zähleinrichtung Z14 zuerst auf »Null«, ; läuft der Vorgang
analog dem oben angegebenen Z15 ab mit dem Unterschied, daß jetzt Verstärker VL
20 durchgesteuert wird und damit Kupplung K 12 anzieht, so daß Potentiometer
P 11 auf niedrige Ohmwerte gedreht, die Stromstärke in IK6 größer und t damit auch
die Drehzahl an der Antriebswelle A 7 höher wird.
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Zwei elektronische Grenzwertmelder G3 und G4 dienen zur Überwachung
der Füllung der Speicherpufferstrecke. Spricht der Grenzwertmelder G 3 an i (Speicherpufferstrecke
voll), wird das Potentiometer P 11 über Verstärker V"1123 auf maximale Stromwerte
(niedrigste Ohmzahl) eingestellt und der Regelvorgang der Zähleinrichtungen Z
14, Z 15 blockiert. Das Verpackungsaggregat läuft dann so lange mit
übernenndrehzahl, bis der Grenzwertmelder G3 den Verstärker V"1123 abschaltet und
die Regelung durch die Zähleinrichtungen Z 14, Z15 wieder freigegeben wird.
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Der Grenzwertmelder G4 spricht an, sobald die Speicherpufferstrecke
leer wird (Minimumanzeige); der Verstärker Meer 24 wird durchgesteuert
und das Potentiometer P 11 über K 13 auf hohe Ohmwerte eingestellt,
so daß die Drehzahl des Verpackungsaggregates stetig, gegebenenfalls bis auf »Null«
gesteuert wird. Die Regelung durch die Zähleinrichtungen Z 14, Z 15 ist dabei ebenfalls
blockiert.
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Ist nach einer am Zeitglied t25 eingestellten Zeit die Minimumanzeige
nicht erloschen, wird ein Steuerbefehl in die Steuerung M26 des Hauptmotors M8 eingegeben,
der diesen abschaltet. Nach Wiedererreichen der Minimumanzeige läuft der Hauptmotor
M8 automatisch wieder an.
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Zwei Endschalter E 9 und E 10 schalten die Kupplungen
K 13 und K 12 nach Erreichen der jeweiligen Endstellung des Potentiometers
P11 ab.