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Die Erfindung betrifft einen unter Verwendung von - vorzugsweise spritzgegossenen
- Kunststoffteilen zusammengesetzen Lichtsignalgeber für Straßenverkehrs-Signalanlagen
mit einer Kammer, mit einer ein Leuchtfeld aufweisenden Frontplatte, die mit der
Kammer durch ein Scharnier schwenkbar verbunden ist, mit einer Schraubenverbindung
zum Befestigen der Frontplatte an der Kammer, mit einer Dichtung zwischen der Frontplatte
und der Kammer und mit einer über dem Leuchtfeld angeordneten und an der Frontplatte
befestigten Sonnenblende.
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Lichtsignalgeber dieser Art sind bekannt. Ihr Lampengehäuse besteht
aus glasfaserverstärktem Kunststoff, nämlich aus mit Polyester getränkten Glasfasermatten,
die im Handauflegeverfahren geformt oder kalt oder warm gepreßt werden. Das Herstellungsverfahren
dieser Lampengehäuse ist außerordentlich aufwendig. überdies sind die danach hergestellten
Lampengehäuse nicht hinreichend witterungs- und korrosionsbeständig.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Lichtsignal geber eingangs genannter
Art unter Verwendung von vorzugsweise spritzgegossenen Kunststoffteilen so zusammenzusetzen,
daß das Lampengehäuse in einfacher Weise herstellbar wird und im Ergebnis witterungs-
und korrosionsbeständig ist.
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Bei dem Versuch, diese Aufgabe zu lösen, erwies es sich als besonders
kritisch, die Leuchte abzudichten. üblicherweise befindet sich die Dichtung zwischen
der Kammer und der Frontplatte. Da die Frontplatte an der Kammer mittels Schrauben
angezogen wird, verzieht sich bei Verwendung von Kunststoff die Frontplatte etwas,
und eine hinreichende Dichtung ist nicht zu erzielen.
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Gemäß der Erfindung wird die genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß
in der Kammer ein eine Leuchte aufnehmender Dichtungseinsatz mit einer gegen die
Frontplatte gerichteten abzudichtenden Öffnung vorgesehen ist und daß die Frontplatte
ein Deckelteil mit einem das Leuchtfeld einfassenden Hohlzylinderstück aufweist,
dessen zum Dichtungseinsatz gerichtete Zylinderkante beim Schließen der Frontplatte
die Öffnung des Dichtungseinsatzes dichtend umschließt.
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Wird bei der erfindungsgemäßen Konstruktion die Frontplatte an der
Außenkammer festgeschraubt, so spielt es keine Rolle, wenn die Frontplatte an der
Kammer nicht dicht sitzt, denn die Dichtung ist in das Innere der Kammer zwischen
den Dichtungseinsatz und das Hohlzylinderstück verlegt. Besonders bemerkenswert
ist dabei, daß sich sogar ein Dichtungsring aus Dichtungsgummi zwischen dem Dichtungseinsatz
und dem Hohlzylinderstück erübrigt. Dies ist von außerordentlichem Vorteil, da Dichtungsringe
aus Dichtungsgummi meist Weichmacher enthalten, der in den Kunststoff diffundiert
und dadurch den Kunststoff der Gefahr des Rissigwerdens aussetzt.
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Um die Frontplatte im Spritzverfahren herstellen zu können, ist es
vorteilhaft, das Hohlzylinderstück von der Frontplatte zu trennen. Um dies zu erreichen,
wird bevorzugt das das Leuchtfeld einfassende Hohlzylinderstück in einen kreisrunden
Durchbruch eines Deckelteils der Frontplatte im wesentlichen formschlüssig eingesetzt.
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Zur Verbindung des Deckelteils und des Hohlzylinderstückes sind bevorzugt
an dem Deckelteil gegen die Kammer gerichtete und um den Durch-Bruch angeordnete
Zapfen vorgesehen, die zur Verbindung des Deckelteils mit dem HohIzylinderstück
in entsprechende an dem Umfang des Hohlzylinderstückes aasgeformte Laschen einführbar
sind und einen Preßsitz bilden.
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Um eine Versteifung der Kammer zu erzielen, wird bevorzugt der Dichtungseinsatz
durch ungeformte Verbindungsstreben mit der Deck- und Bodenwand der Kammer verbunden.
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Bevorzugt wird der Dichtungseinsatz mindestens zu einem Teil hohlzylinderartig
ausgebildet und an die Rückwand der Kammer ungeformt: Dadurch ist der von dem Dichtungseinsatz
eingefußte Raum bis auf die abzudichtende Frontöffnung abgeschlossen.
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Besonderer Wert ist bei der vorliegenden Erflndung auf die Dichtung
zwischen der Frontplatte und der Kammer gelegt. Da alle wichtigen Teile bei der
vorliegenden Kammerkonstruktion in dem Dichtungseinsatz untergebracht werden sollen,
ist nur eine Abdichtung der Frontöffnung des Dichtungseinsatzes notwendig, d. h.,
es ist nur eine Dichtung zwischen der Frontplatte und dem Dichtungseinsatz vorzusehen.
Hierbei ist es besonders wünschenswert, daß die Dichtungslänge in Bezug auf die
abzudichtende Öffnungsfläche ein Minimum wird. Ferner sollen die Dichtungsflächen
eben sein und eine Form haben, die eine gute Passung ineinandergreifender Dichtungsflächen
ermöglicht, und leicht herstellbar sein. Das kann dadurch erreicht werden, daß die
abzudichtende Öffnung des Dichtungseinsatzes kreisförmig ausgebildet ist und die
gegen die Kammer gerichtete Zylinderkante des Hohlzylinderstückes in zwei konzentrisch
verlaufende und eine Ausnehmung zwischen sich bildende Lippen aufgespalten ist.
Weiterhin kann dabei die radial äußere Lippe verlängert und radial nach außen gewölbt
sein.
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Die auf diese Weise gebildete Dichtung hat für eindringendes Wasser
die Wirkung eines Labyrinthes. Damit auch Wasser, das an den Stoßstellen zwischen
dem Deckelteil und der Kammer eindringt, nicht in das Innere des Dichtungseinsatzes
gelangen kann, kann die erfindungsgemäße Kammerkonstruktion dadurch zweckmäßig weitergebildet
sein, daß die gegen die Kammer gerichtete Zylinderkante des Zylinderstückes die
Außenkante des Deckelteils in Richtung der Kammer überragt und daß die öffnungskante
des Dichtungseinsatzes gegenüber der Frontkante der Kammer entsprechend in das Innere
der Kammer zurückgesetzt ist.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß an den erwähnten Stoßstellen
zwischen dem Deckelteil und der Kammer eindringendes Wasser entweder auf den Außenumfang
des Hohlzylinderstückes tropft oder an der Innenwand der Kammer in dessen unteren
Teil läuft. Das auf den Umfang des Hohlzylinderstückes tropfende Wasser kann nicht
in das Innere des Dichtungseinsatzes gelangen. Es läuft deshalb ebenfalls in den
unteren Teil der Kammer.
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Damit sich das in die Kammer eingedrungene, aber außerhalb des Dichtungseinsatzes
befindliche Wasser nicht im unteren Teil der Kammer sammelt, kann an der Unterkante
des Deckelteils eine längliche Ausnehmung vorgesehen sein, so daß an dieser Stelle
ein Durchlaufschlitz zwischen der Kante des Deckelteils und der der Kammer gebildet
wird.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der erfindungsgemäßen Kunststoffkonstruktion
des Lichtsignalgebers
betrifft das Scharnier zwischen der Frontplatte
und der Kammer. Diese kann dadurch gekennzeichnet sein, daß das Scharnier - wie
an sich bekannt - eine an einer Deckelkante befindliche Scharnierhülse und einen
an einer entsprechenden Frontkante der Kammer vorgesehenen Scharnierbolzen umfaßt,
daß der Scharnierbolzen an zwei gegenüberliegenden Seiten abgeflacht ist und daß
die Scharnierhülse einen Längsschlitz aufweist, dessen Breite etwas geringer ist
als der zwischen den zwei abgeflachten Seiten gemessene Durchmesser des Scharnierbolzens,
so daß der Scharnierbolzen nur unter leichtem Pressen durch den Schlitz geführt
werden kann.
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Damit bei einem normalen Ausschwenken der Frontplatte gegenüber der
Kammer kein Ausrasten des Scharniers möglich ist, kann die erfindungsgemäße Konstruktion
dadurch zweckmäßig weitergebildet sein, daß die durch die zwei abgeflachten Seiten
des Scharnierbolzens definierte Einsteckebene und die durch den Schlitz in der Scharnierhülse
definierte Durchführungsebene um einen so großen Winkel gegeneinander verschoben
sind, daß ein überweites Ausschwenken der Frontplatte gegenüber der Kammer erforderlich
ist.
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Eine andere zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung betrifft die Schraubverbindung
zwischen der Frontplatte und der Kammer. Begünstigt durch das relativ weiche Kunststoffmaterial
kann der die Schraubverbindung betreffende Konstruktionsteil des erfindungsgemäßen
Lichtsignalgebers dadurch gekennzeichnet sein, daß in dem Deckelteil angesenkte
Löcher vorgesehen sind, deren Durchmesser etwas geringer ist als der Gewindedurchmesser
von unter Kraftaufwand durch diese Löcher zu drehenden, unverlierbaren Schrauben
und daß in das Leuchtkammergehäuse an den entsprechenden Stellen Einpreßmuttern
eingepreßt sind.
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Mit der Ausbildung der Frontplatte erhebt sich auch das Problem der
Befestigung der Sonnenblende. Zur Lösung dieses Problems können am Umfang des Zylinderstückes
im Berührungsbereich der Kante des Deckelteildurchbruches Ausnehmungen vorgesehen
sein, die einen Kanal unter der Durchbruchkante bilden. Weiterhin kann die der Kammer
zugewandte Kante der Sonnenblende Laschen aufweisen, die in die Ausnehmungen einführbar
und auf der der Kammer zugewandten Seite des Deckelteils umbiegbar sind. Bei thermoplastischen
Kunststoffen kann das Umbiegen mit einem erwärmten Werkzeug ; erfolgen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, wobei auf die Zeichnungen Bezug genommen
wird. Es zeigt ; F i g. 1 einen Längsschnitt durch ein Hohlzylinderstück, F i g.
2 die Frontansicht des Hohlzylinderstückes nach F i g.1, F i g. 3 einen Längsschnitt
durch ein Deckelteil, F i g. 4 eine Frontansicht des Deckelteils nach F i g. 3,
F i g. 5 einen Schnitt A-B aus F i g. 2 und einen Ausschnitt des Dichtungseinsatzes
der Kammer aus F i g. 11, F i g. 6 die Einzelheit A aus F i g. 1, F i g. 7 eine
Abwicklung einer Sonnenblende, F i g. 8 einen Schnitt C-D aus F i g. 4, F i g. 9
die montierte Frontplatte, F i g. 10 die Frontansicht einer Kammer, F i g. 11 den
Schnitt A-B aus F i g. 10.
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Die im folgenden beschriebene Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lichtsignalgebers umfaßt als wesentliche Teile eine Kammer 50 (F i g. 10
und 11) und eine dazu passende Frontplatte 33 (F i g. 9). Die Frontplatte 33 besteht
aus zwei zusammensetzbaren Einzelteilen, dem Hohlzylinderstück 10
(F i g.
1 und 2) und dem Deckelteil 30 (F i g. 3 und 4). Die Vorderkante des Hohlzylinderstückes
10 begrenzt ein kreisrundes Leuchtfeld 12. Die rückwärtige Zylinderkante des Hohlzylinderstückes
10
ist in zwei Lippen 16,18 aufgespalten, die zwischen sich eine Ausnehmung
20 einschließen. Die äußere Lippe 16 ist verlängert und radial nach außen
gebogen. Am Umfang des Hohlzylinderstückes sind Taschen 22 zur Verbindung
mit dem Deckelteil 30
vorgesehen (F i g. 2). Ferner sind am Umfang des Hohlzylinderstückes
10 Ausnehmungen 14 vorgesehen, die zum Befestigen einer Sonnenblende
48
dienen.
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Das viereckige Deckelteil 30 ist in seiner Mitte mit einem
kreisrunden Durchbruch 42 (Durchbruchrand) versehen. Dieser Durchbruch
42 dient zur Aufnahme des Hohlzylinderstückes 10, wie man in F i g.
9 erkennt. Um den Durchbruch herum sind in Richtung der Kammer weisend Zapfen 32
auf das Deckelteil 30 aufgesetzt (F i g. 3). Beim Zusammenbau der Frontplatte aus
den beiden Einzelteilen werden diese Zapfen 32 in die Taschen 22 am Umfang des Hohlzylinderstückes
geführt. Die Taschen 22 und die Zapfen 32 sind so dimensioniert, daß nach dem Zusammenbau
ein Preßsitz gewährleistet ist. An einer Seitenkante 34 des Deckelteils 30 ist eine
Scharnierhülse 38 angeformt. Diese Scharnierhülse ist mit einem Schlitz
40 versehen, der ein einfaches Auseinandernehmen des Scharniers auf Wunsch
gestattet. Die Außenkanten 34 des Deckelteils 30 sind gegenüber der Deckelteilebene
umgebogen. Sie bilden auf diese Weise Stoßstellen mit den entsprechenden Kanten
der Kammer. Die untere Kante 34 des Deckelteils 30 ist mit einer Ausnehmung
36
(F i g. 8) versehen, die einen Abfluß für in die Kammer eingedrungenes
Wasser bildet. Zur Befestigung der Frontplatte 33 an der Kammer 50 ist eine
Schraubverbindung vorgesehen. Diese umfaßt Bohrungen 46 mit entsprechenden Vertiefungen
44 zur Aufnahme des Schraubenkopfes in dem Deckelteil 30. Eine genaue Darstellung
dieser Bohrung wird in F i g. 8 gegeben. Durch eine Ansenkung 44 a ist die Wandstärke
des Deckelteils 30 im Bereich der Bohrung 46 reduziert. An dieser Stelle kann deshalb
eine Schraube (nicht gezeigt), die in bekannter Weise zwischen dem Kopf und dem
Gewinde eine Iünterschneidung aufweist, unter leichtem Kraftaufwand eingedreht werden.
Wenn das Gewinde bis zu der Hinterschneidung durch die Wand hindurchgedreht ist,
ist die Schraube »unverlierbar«.
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In F i g. 7 wird eine Abwicklung einer über dem Leuchtfeld anzuordnenden
Sonnenblende 48 gezeigt. Diese weist mehrere Laschen 59 auf, die in die dafür vorgesehenen
Ausnehmungen 14 an dem Umfang des Hohlzylinderstückes einführbar sind (F i g. 6).
Dabei untergreifen die Laschen 59 die Kante des Durchbruchs 42 in dem Deckelteil
30
und können entsprechend auf der anderen Seite des Deckelteils umgebogen
werden.
In F i g. 9 wird, wie bereits erwähnt, die montierte Frontplatte
gezeigt. Dabei erkennt man besonders, daß das Hohlzylinderstück 10 von hinten durch
den Durchbruch 42 in dem Deckelteil 30 zu schieben ist und daß bei einer Befestigung
des Deckelteils 30 an der Kammer 50 ein Herausrutschen des Hohlzylinderstückes 10
nicht möglich ist.
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Die in den F i g. 10 und 11 gezeigte Kammer 50 weist in der Frontansicht
(F i g. 10) ein viereckiges Profil auf. Zur Versteifung der Kammer 50 und zum besonderen
Schutz der wichtigen elektrischen Teile ist im Innern der Kammer 50 ein zylinderartiger
Dichtungseinsatz 60 vorgesehen (F i g. 11). Dieser Dichtungseinsatz ist an die Rückwand
der Kammer 50 angeformt und weist eine kreisrunde Frontöffnung-61 auf (F i g. 10).
Zur weiteren Versteifung der Kammer 50, zur elektrischen und mechanischen Verbindung
mehrerer aufeinandergestapelter Kammern und zu deren Befestigung sind Verbindungsstreben
52 zwischen der Deck- und Bodenwand der Kammer 50 und dem Dichtungseinsatz 60 vorgesehen.
Die die Frontöffnung 61 des Dichtungseinsatzes 60 umfassende Frontkante 58 weist
ein Profil auf, das in die Ausnehmung 20 zwischen den Lippen 16,18 der Zylinderkante
des Hohlzyhnderstückes 10 paßt. In F i g. 5 ist eine vergrößerte Darstellung
der ineinanderpassenden Teile gegeben. Durch die besondere Ausbildung der gegenüberliegenden
Kanten des Hohizylinderstückes und des Dichtungseinsatzes wird eine Dichtung mit
der Wirkung eines Labyrinthes gebildet, die verhindern soll, daß in die Kammer eindringendes
Wasser auch in den Dichtungseinsatz gelangt. F i g. 5 zeigt insbesondere auch die
Ausbildung einer Tasche 22 am Umfang des Hohlzylinderstückes 10.
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In F i g. 11 erkennt man ferner, daß die Außenkanten 66 der Kammer
50 die Frontkanten 58 des Dichtungseinsatzes 60 überragen. Dadurch ist die Dichtung
zwischen dem Hohlzylinderstück 10 und dem Dichtungseinsatz 60 in das Innere der
Kammer , 50 gelegt. Wasser, das durch die Berührungsstellen zwischen den Kanten
66 der Kammer 50 und der Kante. 36 des Deckelteils 30 in das Innere der Kammer eintritt,
wird deshalb auf den Umfang des Hohlzylinderstückes 10 tropfen, an diesem herablaufen
und durch die Ausnehmung 36 an der Unterkante 34 des Deckelteils 30 wieder austreten.
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Weiterhin erkennt man in den F i g.10 und 11 die besondere Ausbildung
des Scharnierbolzens 54 an der Frontkante der Kammer 50. Der Scharnierbolzen 54
ist an zwei gegenüberliegenden Seiten abgeflacht und unter leichtem Auseinanderbiegen
des Schlitzes 40 in die Scharnierhülse 38 an dem Deckelteil 30 einführbar. Der Scharnierbolzen
54 und der Schlitz 40 in der Scharnierhülse 38 haben eine solche Stellung gegeneinander,.
daß zum Durchführen des Scharnierbolzens 54 durch den Schlitz 40 ein überweites
Ausschwenken der Frontplatte 33 gegenüber der Kammer 50 notwendig ist.
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In F i g. 10 erkennt man die Anordnung von Einpreßmuttern 56 an der
Kammer 50. Diese dienen zur Aufnahme der in den Löchern 46 steckenden Schrauben,
wenn die Frontplatte 33 an der Kammer 50 befestigt werden soll.