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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einbringen von stiftförmigen
mindestens eine Verdickung aufweisenden Einlegeteilen in Vielfachformen, in welchen
die Einlegeteile mit Metall oder vorzugsweise Kunststoff umspritzt, umgossen oder
umpreßt werden, wobei die Vorrichtung eine mit trichterförmigen Durchbrechungen
für die Aufnahme der Einlegeteile versehene und über der offenen Vielfachform angeordnete
zweiteilige Halteplatte mit einer Vielzahl in einer Reihe befindlichen Durchbrechungen
enthält, welche im gleichen Muster angeordnet sind wie die Aufnahmen für die Einlegeteile
in der Vielfachform, und so bemessen sind, daß die Einlegeteile mit ihren schlanken
Teilen durch die Durchbrechungen hindurchragen können, nicht jedoch mit mindestens
der größten Verdickung, und wobei ferner jede Durchbrechung in der Trennfuge zwischen
jeweils zwei langgestreckten Vorrichtungsteilen liegt, welche um ein solches Maß
voneinander entfernbar sind, daß die Durchbrechungen größer werden als die größten
Verdickungen der Einlegeteile.
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Es ist eine Spritzgußmaschine, bei der zum Einlegen von Einlegeteilen
eine derartige Vorrichtung vorgesehen ist, bekannt. Diese Vorrichtung besteht im
wesentlichen aus zwei zwischen sich Durchbrechungen zur Aufnahme der Einlegeteile
aufweisenden Leisten, welche von einer Führung getragen sind und über Hebelarme
auseinanderbewegt werden können.
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Ein solcher Mechanismus ist nicht nur von großem Raumbedarf, er weist
darüber hinaus den Nachteil auf, daß er nicht zu einer Konstruktion erweitert werden
kann, welche mehrere Reihen von Öffnungen für Einlegeteile aufweist.
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Es ist ferner bekannt, daß bei der Erzeugung von Werkstücken, die
durch Spritzen, Umgießen oder Umpressen hergestellt werden und aus zwei verschiedenen
Materialien bestehen, zunächst der Gegenstand aus dem einen Material, der in der
Regel aus Metall besteht, in die Form eingelegt werden muß, in welcher er mit dem
Werkstoff für den übrigen Teil des Werkstücks, der meistens Kunststoff ist, aber
auch ein Metall sein kann, umgeben wird. Derartige Teile können beispielsweise elektrische
Kleinkontaktteile sein, bei welchen der eigentliche Kontaktteil zum Teil mit nicht
leitendem Kunststoff umgeben ist. Es können auch auf diese Weise z. B. Schrauben
mit Kunststoffköpfen versehen werden. Das bevorzugte Anwendungsgebiet ist jedoch
die Herstellung von Absatzflecken aus Kunststoff, wie z. B. Polyurethan, welche
um den Kopf eines Deckfleckhaltestifts herlimgespritzt sind, so daß der Kopf des
Haltestifts fest im Deckfieck verankert ist. Derartige Deckflecken werden in sehr
großem Umfange für die hohen Damenschuhabsätze benutzt, welche nur eine sehr geringe
Trittfläche haben und unter Bezeichnungen wie »Penny-Absätze« oder »Bleistiftabsätze«
bekannt sind.
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Bei großen Werkstücken ist das Einbringen der stiftförmigen Einlegeteile
kein Problem, da es von Hand erfolgen kann, solange die Herstellungsform nur für
eine geringe Zahl von Werkstücken ausgebildet ist, die im gleichen Arbeitsgang erzeugt
werden sollen.
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Wesentlich erschwert wird jedoch das Einbringen der Einlegeteile
in die Form dann, wenn beispielsweise beim Spritzen der oben erwähnten Absatzdeckflecken
eine große Zahl solcher Werkstücke mit einem einzigen Schuß der Spritzmaschine hergestellt
werden soll. Dann erfordert das Einlegen einer Vielzahl von Deckfleckhaltestiften,
die in diesem Falle die Einlege-
teile sind, eine relativ lange Zeit. Während dieser
Zeit steht die Spritzgußmaschine still, so daß die Gesamttageausbringung einer solchen
Maschine durch das Einlegen der vielen Einlegeteile von Hand um einen recht wesentlichen
Prozentsatz verringert wird.
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Die Erfindung vermeidet diesen Nachteil dadurch, daß die Halteplatte
mehrere langgestreckte Platten paare und eine Grundplatte aufweist, in der die Platten
jedes Paares aufeinander zum und voneinander wegbewegbar gelagert sind, die Grundplatte
zumindest im Bereich der Durchbrechungen zwischen den Plattenpaaren so weit ausgespart
ist, daß die Verdickungen der Einlegeteile durch die Grundplatte hindurchtreten
können, und daß zum Entfernen der langgestreckten Platten jedes Paares voneinander
an beiden Enden der langgestreckten Platten Keile zwischen die Platten jedes Paares
einschiebbar sind.
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Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise von Hand während des
Arbeitens der Spritzgußmaschine gefüllt werden und steht dann zum Neueinsetzen der
Einlegeteile in die Spritzgußmaschine zur Verfügung.
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Es muß nur noch die Vorrichtung auf die geöffnete Form gesetzt werden.
Dort können dann durch Entfernung der die Durchbrechung umgebenden Plattenteile
voneinander die Einlegeteile, welche mit ihren Verdickungen auf der Platte aufliegen,
durch die Platte hindurch in die entsprechenden Ausnehmungen der Form hineinfallen.
Dieser Vorgang erfordert unabhängig davon, ob nur ein Einlegeteil oder 50 eingebracht
werden sollen, die gleiche Zeit.
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Bei Verwendung von Maschinen mit senkrecht liegender Trennfuge der
Form können die Einlegeteile nicht mehr in die Form hineinfallen. Sie können jedoch
leicht, beispielsweise mittels einer entsprechenden nagelbettartig ausgebildeten
Vorrichtung, in die entsprechenden Formhälften hineingestoßen werden.
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Soll die Vorrichtung so ausgebildet werden, daß in einem Arbeitsgang
auch eine mehrreihige Form mit ähnlichen Einlegeteilen versehen sind, so kann eine
Grundplatte vorgesehen werden, auf welcher eine Mehrzahl von Paaren langgestreckter
Platten derart gelagert ist, daß die beiden Platten jedes Paares aufeinander zum
und voneinander wegbewegbar sind. Dabei ist die Grundplatte zumindest im Bereich
der Durchbrechungen zwischen den Plattenpaaren so weit ausgespart, daß die Verdickungen
der Einlegeteile auch durch die Grundplatte hindurchtreten können.
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Wenn hier davon gesprochen wird, daß die Platten paare auf der Grundplatte
gelagert sind, so soll dieser Ausdruck auch eine solche Konstruktion umfassen, bei
welcher die Plattenpaare unter der Grundplatte an dieser gelagert sind.
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Vorteilhaft sind hierbei die langgestreckten Platten an der Grundplatte
mittels Paßschrauben befestigt, deren Kopf und Schaft in sich quer zur Längsrichtung
der langgestreckten Platten erstreckende Langlöcher verschiebbar sind.
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Um die Platten jedes Paares langgestreckter Platten zusammenzuhalten,
sind vorteilhaft jeweils zwischen zwar Paaren langgestreckter Platten Druckfedern
vorgesehen. Die äußersten Platten der beiden äußersten Plattenpare müssen hierbei
natürlich unter dem Einfluß von Druckfedern stehen, die sich gegen die Grundplatte
selbst abstützen.
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Die Keile ragen vorteilhaft in im Endbereich jedes Plattenpaares
vorgesehene keilförmige Aussparungen, die symmetrisch zur Spreizebene des Plattenpaares
an jeder einzelnen Platte vorgesehen sind.
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Die Keile werden vorteilhaft von einem die Grundplatte im wesentlichen
umgebenden Rahmen getragen, der in Führungen der Grundplatte in Längsrichtung der
letzteren verschiebbar ist.
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Der Rahmen besteht zweckmäßig aus zwei an den Enden der Grundplatte
sich über diese erstreckenden, die Keile tragenden Traversen und zwei die Traversen
verbindenden Stangen zu beiden Seiten der Grund platte. Die Stangen sind dabei in
Längsnuten der Grundplatte geführt.
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Vorteilhaft ist am Rahmen ein Handgriff vorgesehen zur Verschiebung
des Rahmens.
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Vorteilhaft besitzt die Grundplatte Anschläge zum Ausrichten derselben
gegenüber der Vielfachform.
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Nachfolgend sind an Hand der Zeichnungen zwei vorteilhafte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben.
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F i g. 1 zeigt die Ansicht von oben auf eine besonders einfache Ausführung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung; F i g. 2 zeigt die Ansicht von oben auf F i g.
1 teilweise geschnitten längs der Linie A/B in F i g. 1; F i g. 3 zeigt den Schnitt
gemäß der Linie C/D in Fig. 1; F i g. 4 zeigt die Ansicht von unten auf eine Vorrichtung
zum gleichzeitigen Einlegen der Einlegeteile in in zwei Reihen angeordnete Einzelformen
einer Vielfachform; F i g. 5 zeigt den Schnitt AlB in F i g. 4; F i g. 6 zeigt den
Schnitt C/D in F i g. 4; F i g. 7 zeigt den Schnitt E/F in F i g. 4.
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Die in F i g. 1 bis 3 gezeigte Einlegevorrichtung dient zum Einlegen
von Deckfleckhaltestiften in eine Zehnfach-Spritzgußform zur Herstellung von Deckflecken
für schlanke Damenschuhabsätze. Diese Deckflecken bestehen im wesentlichen aus einem
Kunststoffkörper, in welchem der Kopf eines Stifts eingespritzt ist, der zur Befestigung
des Deckflecks am Absatz in eine entsprechende Bohrung des Absatzes eingetrieben
wird. Beim Ausführungsbeispiel hat der Schaft des Haltestifts das Profil eines Zylinders
mit einem Längskeil.
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Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei langgestreckten
Stahlplatten 1 und 2 von Rechteckprofil. Die beiden Stahlplatten weisen im Bereich
ihrer beiden Enden Bohrungen auf, durch welche Federstifte 3 gesteckt sind. Auf
den überragenden Enden der Federstifte 3 sitzen Federn 4, welche durch auf die Enden
der Stifte 3 aufgeschraubte Muttern 5 gehalten werden. Diese Federkonstruktionen
sind bestrebt, die beiden langgestreckten Platten oder Stäbe 1 und 2 gegeneinanderzudrücken.
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An beiden Enden der Vorrichtung ist jeweils in einem der beiden Stäbe
eine Welle 6 drehbar gelagert.
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Jede Welle 6 trägt einen Drehgriff 7, so daß sie willkürlich von Hand
gedreht werden kann. Im Bereich des die Welle 6 tragenden Endes ist jeder Stab 1
oder 2 mit einer Ausklinkung versehen, welche in der Höhe etwa der halben Höhe des
Stabes entspricht.
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Jede Welle 6 trägt in der Ausklinkung ein Exzenter 8, dessen geringster
Radius gleich oder kleiner ist als der Abstand der Wellenmitte 6 von der dem anderen
Stab zugewandten Seitenfläche des Stabs, der die Welle trägt. Man erkennt ohne weiteres,
daß beim Verdrehen der Wellen 6 die Exzenter die beiden Stäbe oder langgestreckten
Platten 1 und 2 gegen die Wirkung der Federn 4 voneinander entfernt, so daß zwischen
den beiden Stäben ein breiter Spalt entsteht.
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Zwischen die beiden Stäbe sind genau auf der Mitte der Trennfuge
zwischen ihnen zehn Bohrungen 9 vorgesehen, welche also jeweils zur Hälfte je einem
der Stäbe 1 und 2 angehören. Im Stab 2 ist jede Bohrung noch mit einer Keilnut versehen,
in welche das entsprechende Keilprofil des einzusetzenden Deckfleckhaltestifts paßt.
Auf diese Weise wird neben der richtigen Zentrierung der Deckfleckhaltestifte relativ
zu der mit den Stiften zu bestückenden Form zugleich eine einwandfreie Ausrichtung
der Drehlage der Haltestifte erreicht. Jede Bohrung 9 ist, wie aus F i g. 2 erkennbar,
von oben angesenkt. Jede Versenkung 10 ist so bemessen, daß in sie bequem der Kopf
des entsprechenden Deckfleckhaltestiftes hineinpaßt.
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Im Bereich der Bohrungen 9 sind die beiden Stäbe mit einer Vertiefung
11 versehen, welche etwa die Form einer flachen Nut mit ebenem Grund hat. Der Grund
hierfür liegt darin, daß man eine derartige Vorrichtung nicht allzu schwach bauen
will und daher auf eine gewisse Mindesthöhe der beiden Stäbe 1 und 2 nicht verzichten
will, daß man andererseits jedoch im Wirkungsbereich der Vorrichtung diese möglichst
niedrig halten will, damit der Fallweg der Deckfleckhaltestifte in die entsprechenden
Aussparungen der Vielfachform nicht zu groß wird.
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Nachfolgend sei die Benutzung der Vorrichtung beschrieben: Die Vorrichtung
kann sowohl zum Einlegen von Deckfieckhaltestiften in eine Spritzgußform verwendet
werden, welche zehn Einzelformen für Absatzdeckflecken in einer Reihe aufweist,
als auch zum Laden einer Spritzgußform, welche mehrere Reihen nebeneinander aufweist.
In diesem Falle werden die Einzelreihen nacheinander geladen.
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Zur Benutzung wird die Vorrichtung zunächst in der in F i g. 1 gezeigten
Lage mit ihren beiden Enden erhöht aufgelegt und dieDeckfleckhaltestifte, welche
im Prinzip die Form kurzer Nägel haben, werden in die oeffnungen 11 eingesetzt.
Nun hängen unten aus der Vorrichtung die Schäfte der Deckfleckhaltestifte heraus,
deren Köpfe sich in den Versenkungen 10 befinden. Dann wird die Vorrichtung auf
die offene Spritzgußform aufgesetzt. Besondere Anschläge zum Ausrichten dieser Vorrichtung
sind, wie die Praxis gezeigt hat, nicht erforderlich. Der Arbeiter ist vielmehr
ohne weiteres in der Lage, die Vorrichtung mit genügender Genauigkeit auszurichten.
Selbstverständlich können entsprechende Anschläge vorgesehen werden. Nach dem Ausrichten
der Vorrichtung werden die beiden Drehstifte 7 im Uhrzeigersinn gedreht. Dabei drückt
der Exenter 8 jeweils den gegenüberliegenden Stab vom anderen Stab weg. Es entsteht
ein breiter Spalt zwischen den beiden Stäben 1 und 2, und die Deckfleckhaltestifte
fallen mit ihren Schäften voran in die entsprechenden Aufnahmeöffnungen der Spritzgußform
hinein. Nun wird die Vorrichtung abgenommen, und das Spritzen kann beginnen.
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Die Vorrichtung muß natürlich nicht unbedingt von Hand mit den Deckfleckhaltestiften
bestückt werden.
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Hierfür können vielmehr auch Vorrichtungen vorgesehen werden. Nur
beispielsweise sei darauf hingewiesen, daß hierzu etwa die Vorrichtung nach der
deutschen Patentschrift 1 975 verwendet werden kann.
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Wird eine solche Vorrichtung verwendet, so wird der großen Effektivität
wegen zweckmäßig eine größere Einlegevorrichtung benutzt, wie sie in F i g. 4
bis
7 dargestellt ist. Diese Vorrichtung weist eine GrundplattelS auf, von deren Unterseite
am in F i g. 4 und 6 rechten Ende Führungsklötze 16 abragen. Diese Führungsklötze
dienen dazu, die gesamte Vorrichtung in in der Spritzgußform vorgesehenen Nuten
gleitend einzusetzen und die Vorrichtung damit gegen in den Nuten angeordnete Anschläge
zu fahren, so daß die Vorrichtung leicht und einfach relativ zur Spritzgußform ausgerichtet
werden kann.
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Auf der Unterseite der Grundplatte 15 erstrecken sich in deren Längsrichtung
zwei Paare langgestreckter Platten 17 und 18. Es können natürlich auch mehr solcher
Plattenpaare vorgesehen sein, wenn eine besonders große Spritzgußform mit Einlegeteilen
bestückt werden soll.
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Zur Befestigung der langgestreckten Platten oder Streifenl7 und 18
an der Grundplatte 15 ist die Grundplatte mit Langlöchern 20 versehen, und zwar
ist für jedes Ende eines Streifens 17 oder 18 je ein Langloch 20 vorgesehen. An
den entsprechenden Stellen sind an die Streifen 17 und 18 Schrauben 19 eingeschraubt,
welche durch die Langlöcher 20 der Grundplatte ragen. Die Köpfe der Schrauben 19
liegen dabei auf dem Rand der Langlöcher auf und halten so die Streifen 17 und 18
an der Grundplatte 15 fest. Um überflüssige Vorsprünge zu vermeiden, sind die Langlöcher
20 umgebend auf der Grundplatte 15 Vertiefungen 21 vorgesehen, welche die Zylinderköpfe
der Schrauben 19 aufnehmen, so daß deren Oberfläche mit der entsprechenden Oberfläche
der Grundplatte 15 abschneidet.
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Die Streifen 17 und 18 jedes Streifenpaares werden jeweils durch
zwei Federn 22 und 23 gegeneinandergedrückt. Die Federn 22 und 23 greifen an den
Streifen 17 und 18 mittels an diesen vorgesehenen Federstiften 24 an. Für die äußeren
Federn 22 sind an der Grundplatte selbst ähnliche Federstifte 25 angebracht.
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Die Federn und Federstifte liegen in Aussparungen 26 und 27 der Grundplatte,
so daß sie nicht die durch die unteren Oberflächen der Streifen 17 und 18 definierte
Ebene überragen. In der Fuge zwischen den Streifen 17 und 18 jedes Paares sind konzentrische
mit der Fuge je sechs Bohrungen 27 vorgesehen, durch welche die Schäfte der in die
Spritzgußform einzusetzenden Haltestifte leicht hindurchgehen. Die Bohrungen 27
weisen im Gegensatz zu den Bohrungen 9 des erstbeschriebenen Beispiels keinerlei
Nuten auf, da sie für Deckfleckhaltestifte ohne Keilprofil bestimmt sind.
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Auch hier gehört also jede Bohrung 27 auch je zur Hälfte je einem
der Streifen 17 und 18 an. Konzentrisch mit jeder Bohrung 27 weist die Grundplatte
15 eine konische Bohrung 28 auf, so daß von der Seite der Grundplatte her Deckfleckhaltestifte,
welche im Prinzip nagelförmig sind, in die Bohrungen 27 eingesteckt werden können.
Die eingesteckten Deckfleckhaltestifte liegen dann mit ihrem Kopf in dem durch die
konischen Bohrungen 28 freigehaltenen Raum, während die Schäfte der Deckfleckhaltestifte
durch die Bohrungen 27 ragen.
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Um die Streifen 17 und 18 jedes Streifenpaares voneinander entfernen
zu können, so daß die Deckfleckhaltestifte bei waagerechter Lage der Vorrichtung
senkrecht nach unten herausfallen können, weisen die Streifenpaare 17 und 18 an
jedem Ende je eine Bohrung 29 auf, welche jeweils zur Hälfte je einen der Streifen
17 und 18 angehört. In die Bohrungen 29
ragen von der Seite der Grundplatte her dreieckige
Keile 30. Werden diese Keile in F i g. 4 gleichmäßig nach rechts bewegt, so treten
ihre rechtsliegenden Spitzen jeweils in die Fuge zwischen den beiden Streifen 17
und 18 eines Streifenpaares ein und drücken die beiden Streifen auseinander, so
daß zwischen ihnen ein Spalt entsteht, durch den die Deckfleckhaltestifte nach unten
aus der Vorrichtung herausfallen können. Zur Durchführung dieser Bewegungen sind
die Keile 30 mit in F i g. 6 nach oben ragenden Verlängerungen in sich quer oberhalb
der Grundplatte 15 über diese erstreckenden Traversen 31 mittels Stiften 32 befestigt.
Die Traversen 31 sind jeweils an den Enden der Vorrichtung angebracht. Damit die
Verlängerungen der Keile 30 sich relativ zur Grundplatte in F i g. 4 und 6 nach
rechts bewegen können, sind in der Grundplatte Langlöcher 33 vorgesehen.
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Die Traversen 31 besitzen an ihren Enden (in F i g. 4 oben und unten)
in die Ebene der Grundplatte 15 ragende Vorsprünge 34. Diese Vorsprünge 34 der beiden
Traversen sind miteinander durch die Rundstäbe 35 zu einem rechteckigen Rahmen verbunden.
Die Stäbe sind an den Traversen mittels einer geeigneten Schraubverbindung befestigt.
Die Stäbe 35 sind in sich an den in F i g. 4 oberen und unteren Kanten der Grundplatte
15 befindlichen sich in Richtung der Stäbe erstreckenden Nuten 36 geführt. Der von
den Traversen 31 und den Stäben 35 gebildete die Keile 30 tragende starre Rahmen
kann nun aus der in F i g. 4 gezeigten Lage nach rechts verschoben werden, und zwar
so weit, daß die Flächen 37 der Vorsprünge 34 der Traversen 31 gegen die Flächen
38 von entsprechenden Ausklinkungen an den Ecken der Grundplatte 15 anlaufen. In
dieser Lage sind die Keile 30 in die Fugen zwischen den Streifen 17 und 18 eingetreten
und haben diese Streifen so weit gleichmäßig voneinander entfernt, daß in den Bohrungen
27 gehaltene Deckfleckhaltestifte herausfallen könnten. Da diese Bewegung gegen
die Wirkung der Federn 22 und 23 erfolgte, wird nach Beendigung der Kraft, die diese
Bewegung hervorgerufen hat, unter dem Einfluß der Kraft der Federn der die Keile
30 tragende Rahmen wieder in die Ausgangslage gemäß F i g. 4 zurückgedrückt.
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Um die eben beschriebene Bewegung durchführen zu können, ist an einer
der Traversen ein Handgriff 39 angebracht. Die gegenüberliegende Traverse trägt
einen weiteren Hangriff 40. Sollten die von den Federn 22 und 23 ausgeübten Kräfte
nicht ausreichen, um den Rahmen in die Ausgangslage zurückzudrükken, so kann eine
solche Bewegung leicht mittels des Handgriffs 39 durchgeführt werden.
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Die oben geschriebene Vorrichtung ist besonders dafür geeignet, die
Deckfleckhaltestifte mittels einer Vorrichtung nach dem erwähnten deutschen Patent
einzusetzen. Die Vorrichtung nach diesem Patent umfaßt im wesentlichen einen Kasten,
dessen eine Seite mit einer Lochplatte verschlossen wird, in deren Löcher nun die
Werkstücke in einer hier nicht interessierenden Weise eingesetzt werden. Um ein
leichtes Aufsetzen der Vorrichtung gemäß Erfindung auf eine solche gemäß der erwähnten
Patentschrift 1 087 975 zu ermöglichen, ist auf die Grundplatte 15 an deren Oberseite
eine Platte 40 befestigt, deren Umfangsflächen 41 genau in die Öffnung des Kastens
der Vorrichtung nach der deutschen Patentschrift 1087975 passen. Die konischen Löcher
28 der Grundplatte 15 erstrecken sich auch durch die Platte 40.