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Die Erfindung bezieht sich auf eine Gurtkonstruktion für Tragwände
mit einem zwischen Ober- und Untergurt angeordneten, in Querrichtung der Tragwand
profilierten Steg, der =aus einem spundwandartig abgekanteten Blech besteht, insbesondere
für Kranbrückenträger.
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Dabei soll unter einem spundwandartig abgekanteten Blech ein Wellblech
verstanden werden mit zur Längsmittelebene des Steges parallelen Frontflächen, die
durch Seitenflächen so miteinander verbunden sind, daß jeweils rinnenförmige Profile
mit trapezförmigem oder rechteckigem Querschnitt entstehen.
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Bei einer derartigen Stegausbildung sind unter Belastung der Tragwände
durch Querkraft mehr oder weniger hohe Nebenepannungen entlang der Berührungslinie
zwischen Gurt und Steg zu erwarten. Diese sogenannten Kontaktlinienspannüngen haben
die Richtung der Stegblechabkantungen und werden hervorgerufen durch die Querschnittsverwölbungen,
welche die einzelnen trapezförmigen Abschnitte des spundwandartigen Steges unter
Schubspannung erleiden. Ihre Größe ist abhängig von der örtlichen Biegesteifigkeit
der Trägergurte; sie würden z. B. verschwinden, wenn der Gurt so nachgiebig gegen
Querbelastungen wäre, daß er eine Verwölbung der Stegblechabschnitte nicht behindern
könnte.
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Bei der bekannten Gurtkonstruktion der eingangs genannten Art, bestehen
die Gurte aus je einem waagerechten, ebenen und dünnwandigen Gurtblech. Da ein solches
Gurtblech gegen Verformungen quer zu seiner Ebene nachgiebig ist, sind die Kontaktlinienspannungen
gering. Die waagerechte Anordnung der Gurtbleche bringt es einerseits jedoch mit
sich, daß sich auf ihnen Staub und Schmutz ablagern können bzw. daß Regenwasser
schlecht ablaufen kann und hat andererseits den Nachteil, daß zur Aufnahme von Punktlasten,
beispielsweise der in der Mittelebene des Steges über eine Schiene angreifende Raddruck
einer Laufkatze, nur die Projektion des Blechstreifens unter der Schiene zur Verfügung
steht.
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Es ist bekannt, die Seitenwände von vollwandigen Kastenträgern mit
dreieckförmigem Querschnitt so stark geneigt auszuführen, daß sich an diesen kein
Staub oder Schmutz ablagern kann.
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Um einen guten Regenwasserablauf zu gewährleisten, ist es bei einem
Blechträger mit am Stegblech angeordneten Gurten bekannt, die oberen Gurtteile des
als Hohlprofil ausgebildeten Obergurtes zu neigen. Über die Ausbildung des Stegbleches
sind keine näheren Angaben gemacht.
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Es ist ferner ein Vollwandträger bekannt, dessen Stege aus je zwei
Wellblechen bestehen, die so miteinander verbunden sind,- daß eine Vielzahl von
lotrechten Hohlkörpern entsteht. Diese bekannten zickzack-förmig geformten Wellbleche
treffen zwar auf die Fläche geneigter Gurtteile des ein geschlossenes Hohlprofil
in der Form eines über Eck gestellten Vierecks aufweisenden Untergurts auf, jedoch
treten praktisch keine Kontaktlinienspannungen auf, da jedes Stegblechteilchen -
bei Betrachtung des Querschnitts - gegenüber der Mittellinie der Stegwellen die
gleiche Neigung hat. Derartige zick-zack-förmige Stegbleche haben jedoch gegenüber
spundwandartig geformten Stegblechen bei vergleichbaren Abmessungen ein um die Hälfte
geringeres Widerstandsmoment.
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Bei Blechbauteilen ist es bekannt, spundwandartig geformte Bleche
an ein geschlossenes Hohlprofil anzuschließen. Hierbei treffen die Bleche jedoch
auf versteifte Kanten des Hohlprofils, so daß bedeutende Kontaktlinienspannungen
zu erwarten sind.
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Es ist schließlich im Hausbau üblich, die geneigten Dachflächen nicht
mit der Wand enden, sondern darüber vorstehen zu lassen, um die Wand vor Witterungseinflüssen
zu schützen.
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Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die Gurtkonstruktion
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß Ablagerungen, insbesondere
Schmutz, Staub od. dgl:, auf den Gurten vermieden werden, daß Punktlasten über Schubspannungen
über die Breite des Steges in diesen eingeleitet werden und daß die entlang der
Berührungslinien der Gurte mit dem Stegblech auftretenden Kontaktlinienspannungen
gering bleiben.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß a) der Steg
entweder mit satteldachartigen, dünnwandigen Gurtteilen des ein nach unten offenes
Profil aufweisenden Obergurts, wobei die Seitenflächen der Gurtteile eine starke
Neigung aufweisen, oder mit rinnenartigen, dünnwandigen Gurtteilen des Obergurts
direkt verbunden ist, wobei das Obergurtprofil zu einem Hohlprofil, insbesondere
einem über Eck gestellten Viereck ergänzt ist, dessen obere Gurtteile satteldachartig
mit starker Neigung ausgeführt sind, b) der Steg an satteldachartige Gurtteile starker
Neigung des Untergurts angeschlossen ist, wobei das Gesamtuntergurtprofil zu einem
geschlossenen Hohlprofil ergänzt oder nach unten offen ist und c) die Seitenflächen
der mit dem Steg direkt verbundenen Satteldach- oder rinnenartigen Gurtteile über
die Abmessungen des Steges vorragen.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß die Kontaktlinienspannungen gering sind, da das Stegblech immer nur auf ein
dünnes Gurtblech mit kleiner Steifigkeit in der Umgebung der Kontaktstelle trifft.
Ferner werden Punktlasten infolge der geneigten Gurtteile durch Schubspannung über
die gesamte Breite des Steges in diesen eingeleitet. Schließlich werden Staub- oder
Schmutzablagerungen auf den Gurten durch die starke Neigung der Gurtteile ebenfalls
verhindert.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Querschnitt durch den Steg einer Tragwand mit satteldachartigem
direkt auf dem Steg aufliegenden Gurtteilen, F i g. 2 einen Längsschnitt durch den
Steg gemäß F i g. 1 nach der Linie A-A, F i g. 3 einen Querschnitt durch den Steg,
jedoch mit viereckigem oberen und rohrförmigem unteren Hohlgurt und F i g. 4 einen
Querschnitt durch den Steg mit auf demselben direkt aufliegenden satteldachartigen,
unten offenen Gurten.
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Die in F i g.1 im Querschnitt dargestellte Tragwand weist einen Steg
1 auf, der an seinem oberen Ende von unten an satteldachartig geneigte Gurtteile
2a fest angeschlossen ist, wobei das Gefälle von innen nach außen so stark ist,
daß sich beispielsweise Staub oder Schmutz nicht darauf ablagern kann. Die Gurtteile
2a sind durch ein nicht näher bezeichnetes, eine Schiene 7 tragendes, horizontales
Gurtblech ver-
Bunden, wodurch ein nach unten offener Obergurt
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gebildet wird.
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Der Steg 1 besteht aus einem einzigen in Querrichtung der Tragwand
profilierten Stegblech mit parallel zur Mittelebene der Stegwand verlaufenden Frontflächen,
die durch schräge Seitenflächen derart miteinander verbunden sind, daß jeweils rinnenförmige
Profile mit trapezförmigem Querschnitt entstehen.
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Das untere Ende des Stegbleches ist ebenfalls an ein satteldachartig
geneigtes Gurtteil 6 a mit starkem Gefälle von innen nach außen des Untergurts 6
angeschlossen, der einen dreieckförmigen Querschnitt aufweist.
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Taschenartige Vertiefungen 4 zwischen Untergurt 6
und
jeder Stegwelle la sind mit Kunststoffschaum 5 ausgefüllt und durch stark geneigte
Abdeckbleche 3 abgedeckt. Auf diese Weise können Regenwasser und Staub nicht in
die taschenartigen Vertiefungen eindringen.
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Die satteldachartig geneigten Gurtteile 2a, 6a, an die das Stegblech
unmittelbar angeschlossen ist, ragen über die Breitenabmessungen des Steges
1 vor und haben etwa die gleiche Dicke wie das Stegblech.
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Die Anordnung der satteldachartig geneigten Gurtteile 2a, 6 a ist
so getroffen, daß die durch deren Schnittlinie laufende lotrechte Ebene zwischen
den seitlichen Begrenzungslinien des Stegbleches liegt.
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In den F i g. 3 und 4 sind Ausführungsvarianten der Erfindung dargestellt.
In F i g. 3 ist das Profil des Obergurtes 2 ein über Eck gestelltes Viereck, das
Profil des Untergurtes 6 ein Kreis. Das Stegblech trifft hierbei unmittelbar auf
das rinnenartig ausgebildete untere Gurtteil 2 b des Obergurtes 2. In F i g. 4 ist
das Stegblech unmittelbar an satteldachartig geneigte Gurtteile 2 c bzw. 6 b des
Obergurtes bzw. des Untergurtes angeschlossen, deren Gesamtgurtprofil nach unten
offen ausgebildet ist.