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Die Erfindung betrifft einen Schnellverschluß mit einer Ein- und Ausbauvorrichtung
für scheibenförmige Werkzeuge von Trennmaschinen, insbesondere der Sägeblätter von
schweren Kalt- und Warmsägen, besteht aus einem mutterartigen Spannkopf, der mittels
eines Steckgewindes mit einer auf einer Antriebswelle sitzenden Stütznabe koppelbar
ist und über den mit Hilfe eines Schlüssels eine Druckscheibe zentral gegen das
an der Stütznabe anliegende Werkzeug verspannbar ist.
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Es ist eine Vorrichtung bekannt (USA.-Patentschrift 2 981300), bei
der ein verhältnismäßig schneller Wechsel des Sägeblattes möglich ist. Zu diesem
Zweck ist das Sägeblatt mit einer Druckscheibe verbunden, die unter Zwischenschaltung
einer Schlitzplatte über Spannmuttern gegen eine auf einer Antriebswelle drehfest
sitzende Stütznabe anpreßbar ist. Die Spannmuttern werden mit Hilfe eines Schlüssels
betätigt, und zwar müssen sie zum Zweck des Werkzeugwechsels auf dem Gewindezapfen
der Antriebswelle um mehrere Gewindegänge, d. h. also durch mehrere volle Umdrehungen,
gelöst werden, damit die die Spannkraft auf die Druckscheibe übertragende Schlitzplatte
entfernt werden kann. Nach Entfernen der Schlitzplatte kann dann die Druckscheibe
mit dem daran befestigten Werkzeug über die Spannmuttern hinweg seitwärts von der
Antriebswelle abgezogen werden. Zum Abziehen der Druckscheibe mit dem Sägeblatt
dient dabei eine Schlaufe, die die Stütznabe in einer zu diesem Zweck vorgesehenen
Nut erfaßt und die dann mittels eines besonderen Hebezeuges bewegt werden kann.
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Diese bekannte Vorrichtung ist nicht nur deshalb nachteilig, weil
es zum Werkzeugwechsel notwendig ist, die Spannmuttern jeweils um mehrere Gewindegänge
zu verlagern und zusätzlich auch noch die Schlitzplatte zur Hand zu haben, sondern
vielmehr auch deshalb, weil zum Werkzeugwechsel außer einem für die Betätigung der
Muttern notwendigen Schlüssel zum Abziehen des Werkzeuges noch eine besondere Abziehvorrichtung,
nämlich die durch ein Hebezeug bewegte Schlaufe notwendig ist.
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Bei der bekannten Vorrichtung reicht es zum betriebssicheren Festspannen
des Werkzeuges auch nicht aus, nur eine Spannmutter vorzusehen. Vielmehr muß außer
der eigentlichen Spannmutter auch noch eine Kontermutter vorgesehen werden, um die
Spannmutter gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Hierdurch wird der Werkzeugwechsel
erheblich kompliziert, weil nämlich nicht nur die Spannmutter selbst, sondern jeweils
auch noch die Kontermutter für sich allein gelöst und abgezogen werden muß.
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Die Erfindung bezweckt die Beseitigung dieser Nachteile, und ihr liegt
daher die Aufgabenstellung zugrunde, einen Schnellverschluß mit Ein- und Ausbauvorrichtung
für scheibenförmige Werkzeuge von Trennmaschinen, insbesondere der Sägeblätter von
schweren Kalt- oder Warmsägen, zu schaffen, bei dem sich während des Ein- und Ausbaues
der Werkzeuge an den Trennmaschinen keine losen Teile ergeben und die dabei einen
schnellen und gezielten Werkzeugwechsel ermöglichen.
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Die Lösung dieser Aufgabenstellung ist nach der Erfindung in erster
Linie dadurch erreicht, daß die Druckscheibe unmittelbar auf dem Spannkopf gelagert
und im Spannkopf ein axial beweglicher Sicherungsbolzen exzentrisch sitzt, welcher
unter Federkraft selbsttätig in eine Sicherungsbuchse der Stütznabe einrückbar ist
sowie beim Aufstecken des Schlüssels auf den Spannkopf durch ein an diesem sitzendes
Schubglied zwangläufig entgegen der Federkraft aus der Sicherungsbuchse ausrückbar
ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist in den Schlüssel ein
verzahnter Zapfen als Schubglied eingesetzt, durch den beim Aufschieben des Schlüssels
auf den Spannkopf über ein Umkehrritzel der Sicherungsbolzen entgegen der Federkraft
ausrückbar ist.
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In der einzigen Figur der Zeichnung ist ein erfindungsgemäßer Schnellverschluß
mit Ein- und Ausbauvorrichtung für scheibenförmige Werkzeuge von Trennmaschinen
in Anwendung bei einer schweren Kalt- oder Warmsäge im Schnitt dargestellt.
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Auf der Sägeblattwelle 1 ist beispielsweise mittels einer Teilverbindung
2 eine Sägeblatt-Stütznabe 3 drehfest gehalten. Dabei greift in eine stirnseitige
Ausdrehung 4 der Stütznabe 3 eine Platte 5 ein, die mittels Schrauben 6 gegen die
Stirnseite der Sägeblattwelle 1 verspannbar ist und die Stütznabe 3 gegen axiale
Bewegung sichert. -In einer axialen Ausdrehung 7 der Stütznabe 3 befinden sich gewindeartige
Anzugsschrägen 8, die sich vorzugsweise nur über einen Winkel von 90° erstrecken.
Mit diesen Anzugsschrägen 8 sind entsprechende Anzugsschrägen 9 eines Spannkopfes
10 durch Drehung in der einen Richtung in Eingriff und durch Drehung in der anderen
Richtung außer Eingriff bringbar, wobei der Spannkopf 10 relativ zur Stütznabe
3 einen axialen Spannweg zurücklegt.
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Auf seinem Außenumfang trägt der Spannkopf 10
eine Druckscheibe
11 in Form einer Tellerfeder, mittels welcher ein Sägeblatt 12, welches durch einen
Ansatz 13 der Stütznabe 3 zentriert wird, axial gegen die Stütznabe 3 verspannbar
ist. Die Druckscheibe 11 sitzt frei drehbar auf dem Spannkopf 10 und ist mit diesem,
durch einen Sprengring 14 od. dgl: gegen Axialverschiebung gesichert, verbunden.
Mitnehmerstifte 15 sitzen in der Stütznabe 3 und greifen in Löcher 16 des Sägeblattes
zum Zwecke der drehfesten Kupplung des letzteren mit der Sägeblattwelle
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ein.
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Der Spannkopf 10 besitzt einen zentralen Mitnehmeransatz 17,
beispielsweise einen Mehrkantansatz, auf den zum Zwecke des Betätigens des Spannkopfes
10 ein Schlüssel 18 axial aufgeschoben werden kann. Der Schlüssel
18 besitzt eine auf den Mitnehmeransatz 17 passende Mehrkantausnehmung 19
und ist an der Trennmaschine zumindest in Axialrichtung verschiebbar sowie um seine
Längsachse drehbar gelagert. Außerdem kann der Schlüssel 18
aber noch über
einen Schwenkarm seitlich aus dem Bereich der Sägeblattwelle 1 ausschwenkbar an
der Trennmaschine gehalten werden, so daß er über diesen Arm zum Zwecke des Werkzeugein-
und -ausbaues mit der Sägeblattwelle 1 in Fluchtrichtung setzbar und bei Nichtgebrauch
aus dieser Stellung herausschwenkbar ist.
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Durch axiales Verschieben des Schlüssels 18 aus der in voll ausgezogenen
Linien gezeichneten Endkupplungsstellung in die strichpunktiert gezeichnete Stellung
wird die Kupplungsverbindung zwischen dem Schlüssel 18 und dem Spannkopf 10 hergestellt,
d. h., die Mitnehmeraussparung 19 des Schlüssels 18 greift am Mitnehmeransatz 17
des Spannkopfes 10 über die Mitnehmerflächen an. Außerdem rasten Klinken 20 unter
der Wirkung von Federn 21 selbsttätig
hinter einen Ringansatz 22
des Spannkopfes 10,
so daß auch in axialer Richtung eine Kupplungsverbindung
des Spannkopfes 10 mit dem Schlüssel 18 erhalten wird. Wird nun der Schlüssel
18 in seiner Lagerung 23 um eine Vierteldrehung, beispielsweise nach links,
gedreht, dann kommen die Anzugsschrägen 8, 9 des Spannkopfes 10 außer Eingriff mit
den Anzugsschrägen 8 der Stütznabe 3, so daß der Spannkopf 10 und damit auch die
Druckscheibe 11 frei wird. Durch axiales Zurückziehen des Schlüssels 18 in seinem
Lager 23 wird dann auch der Spannkopf 10 mit der Druckscheibe 11 von der Stütznabe
3 sowie vom Sägeblatt 12 vermittels der Klinken 20 zurückgezogen.
Damit ist das Sägeblatt 12 für den Wechsel frei und kann beispielsweise mittels
eines Hebezeuges vom Zentrieransatz 13 der Stütznabe 3 abgezogen und aus der Trennmaschine
herausgehoben werden.
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Beim Einbau eines neuen Sägeblattes 12 wird in umgekehrter
Weise verfahren. Zunächst wird also mittels eines Hebezeuges das Sägeblatt 12 eingefahren
und auf den Zentrieransatz 13 der Stütznabe 3 geschoben. Sodann wird der Schlüssel
18 mit dem darin festgehaltenen Spannkopf 10 und der Druckscheibe 11 axial
gegen die Stütznabe 3 und das Sägeblatt 12 geschoben. Durch darauffolgende
Vierteldrehung des Schlüssels mittels der Handgriffe 24
kommen die Anzugsschrägen
9 des Spannkopfes 10 mit den Anzugsschrägen 8 der Stütznabe 3 in Eingriff, und der
dabei zurückgelegte axiale Weg des Spannkopfes 10 bewirkt über die Druckscheibe
11 die Einspannung des Sägeblattes 12. Daraufhin wird durch Eindrücken des Knopfes
25 die Stößelstange 26 axial verschoben und bewirkt über ihre Schrägflächen 27 ein
radiales Ausfahren von Druckstiften 28. Durch die Druckstifte 28 werden
die Klinken 20
entgegen der Wirkung der Federn 21 mit dem Bund 22 des Spannkopfes
10 außer Eingriff gebracht, so daß der Schlüssel 18 axial vom Spannkopf 10 abgezogen
und damit von diesem entkuppelt werden kann. Die Trennmaschine ist sodann wieder
betriebsbereit. Damit während des Betriebes der Trennmaschine ein unbeabsichtigtes
Lösen des Spannkopfes 10 sicher verhindert wird, ist in den Spannkopf 10 exzentrisch
zu dessen Längsachse ein verschiebbarer Sicherungsbolzen 29 eingebaut, der unter
der Wirkung einer Feder 30 verschoben wird. Dieser Sicherungsbolzen 29 greift bei
angezogenem Spannkopf 10 selbsttätig in eine Sicherungsbuchse 31 der Stütznabe 3
ein, so daß dadurch eine Relativdrehung des Spannkopfes 10 gegenüber der
Stütznabe 3 verhindert wird. Zum Zwecke des Entkuppelns des Spannkopfes 10 wird
dieser Sicherungsbolzen 28 entgegen der Wirkung der Feder 30 aus der Sicherungsbuchse
31 axial zurückgezogen. Zu diesem Zweck steht der Sicherungsbolzen 29 über eine
Verzahnung 32 mit einem im Spannkopf gelagerten Ritzel 33 im Eingriff. Beim Aufschieben
des Schlüssels 18 auf den Mitnehmeransatz 17 des Spannkopfes 10 dringt
ein am Schlüssel 18 befindlicher Zapfen 34, der eine Verzahnung 35 aufweist, in
eine entsprechende Bohrung 36 des Spannkopfes 10 ein und kuppelt sich mit dem Ritzel
33 im gleichen Augenblick, in welchem die Kupplungsverbindung der Mehrkantaussparung
19 mit dem Mitnehmeransatz 17 eintritt. Während des weiteren Verschiebens
des Schlüssels wird über die Verzahnung 35 des Zapfens 34 das Ritzel 33 gedreht,
so daß dieses den Sicherungsbolzen 29 aus der Sicherungsbuchse 31 herauszieht. Erst
daraufhin, d. h. bei vollständiger Kupplung des Schlüssels 18 mit dem Spannkopf
10, ist eine Drehung des Schlüssels 18 und damit eine Trennung des Spannkopfes
10 von der Stütznabe 3 möglich.
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Beim Abziehen des Schlüssels 18 vom Spannkopf 10 kommt der
Zapfen 34 mit seiner Verzahnung 35 wieder außer Eingriff mit dem Ritzel33, so daß
unter der Kraft der Feder 30 der Sicherungsbolzen 29 wieder in die Sicherungsbuchse
31 der Stütznabe 3 einrastet. Es ist erkennbar, daß die erfindungsgemäße Ein- und
Ausbauvorrichtung für scheibenförmige Werkzeuge von Brennmaschinen eine besonders
einfache Handhabung gestattet und so ausgestaltet ist, daß außer dem zu wechselnden
Werkzeug keinerlei lose Teile in Erscheinung treten, wodurch eine jederzeit sichere
und schnelle Handhabung gewährleistet wird.
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Aus der Zeichnung ist noch erkennbar, daß der Schlüssel 18 in seiner
vom Spannkopf 10 abgezogenen Stellung ebenfalls gegen Axialverschiebung durch die
Klinken 20 gesichert werden kann. Dazu hintergreifen die Klinken
20 Vorsprünge 37 an dem das Lager 23 für den Schlüssel tragenden Teil der
Trennmaschine. Das Ausrücken der Klinken 20 aus den Vorsprüngen 37 erfolgt auch
in diesem Falle durch Betätigung der Stößelstange 26 über den Knopf 25.