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DE1294277B - Lagerung einer Kupplungshaelfte am Fahrzeugende von Spielzeug- und Modell-Eisenbahn-Fahrzeugen - Google Patents

Lagerung einer Kupplungshaelfte am Fahrzeugende von Spielzeug- und Modell-Eisenbahn-Fahrzeugen

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DE1294277B
DE1294277B DEE23922A DEE0023922A DE1294277B DE 1294277 B DE1294277 B DE 1294277B DE E23922 A DEE23922 A DE E23922A DE E0023922 A DEE0023922 A DE E0023922A DE 1294277 B DE1294277 B DE 1294277B
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Germany
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shaft
chamber
coupling
spring
vehicle
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DEE23922A
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DE1294277C2 (de
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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H19/00Model railways
    • A63H19/16Parts for model railway vehicles
    • A63H19/18Car coupling or uncoupling mechanisms

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  • Toys (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft die Lagerung einer Kupplungshälfte am Fahrzeugende von Spielzeug- und Modell-Eisenbahn-Fahrzeugen, deren eigentliches Kupplungsteil aus einem, von oben gesehen, etwa hakenförmigen Profilteil besteht, das um eine lotrechte Achse gegen Federkraft aus seiner Mittellage nach beiden Seiten und zum Kuppeln und Entkuppeln um eine quer zur Fahrzeuglängsachse liegende, horizontale Achse nach oben schwenkbar gelagert ist.
  • Bei einer bekannten Kupplung dieser Art ist das eigentliche Kupplungsteil mittels einer quer und waagerecht zur Fahrtrichtung verlaufenden Achse nach oben schwenkbar an einem Kupplungsträger gelagert, der seinerseits um einen lotrecht stehenden, am Fahrzeugende befestigten Zapfen schwenkbar ist. Eine am Kupplungsträger angreifende Zugfeder hält diesen federnd in seiner Mittellage. Durch diese Lagerung einer Kupplungshälfte wird einerseits die zum Ein- und Auskuppeln erforderliche Schwenkbarkeit in der senkrechten Mittellängsebene, andererseits die beim Durchfahren gekuppelter Fahrzeuge durch Gleisbögen erwünschte Nachgiebigkeit in waagerechter Ebene ermöglicht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, diese durch zwei zueinander senkrecht stehende Schwenkachsen gekennzeichnete Art der Lagerung einer Kupplungshälfte durch eine herstellungstechnisch einfachere und kürzer bauende Konstruktion zu ersetzen.
  • Derartige Konstruktionen sind bereits zur Lösung einer Aufgabe, die von der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe abweicht, bekannt geworden, und zwar insoweit, als sie zur Lösung der Aufgabe dienen, ausschließlich die für die Kupplung und Entkupplung sowie für die Bogenfahrt betrieblich notwendige seitliche Schwenkbarkeit einer Kupplungshälfte am Fahrzeugende zu ermöglichen. Eine bekannte Lösung für diese Aufgabe besteht darin, daß das zur Lagerung dienende Ende der Kupplungshälfte aus einem Schaft mit rechteckigem Querschnitt und einem an dem Schaft angeordneten, über dessen Querschnitt herausragenden Stützteil, im vorliegenden Fall in Form eines waagerecht und quer zum Schaft gerichteten, diesen durchdringenden Stiftes, besteht; Kupplungsschaft und Stützteil sind in einer am Fahrzeugende angeordneten Kammer untergebracht, die zum Durchtritt des Kupplungsschaftes mit einer Öffnung rechteckigen Querschnitts versehen ist, die ein seitliches Schwenken des Kupplungsschaftes ermöglicht. Im vorliegenden Fall ruhen die seitwärts über den Schaft herausragenden Enden des als Stützteil dienenden Stiftes in zwei in der Kammer angeordneten, waagerechten Längslöchern; eine in der Kammer zwischen Schaftende und gegenüberliegender Kammerwand angeordnete Druckfeder drückt den Kupplungsschaft so weit nach außen, daß das Stützteil, d. h. im vorliegenden Fall die über den Schaft herausragenden Enden des Stiftes, sich gegen einen Anschlag in der Kammer, d. h: im vorliegenden Fall gegen die auswärts liegenden Enden der beiden Langlöcher, legt. Eine besondere Verschwenkbarkeit der Kupplungshälfte nach oben ist bei dieser bekannten Konstruktion weder vorgesehen noch möglich.
  • Zusätzlich zu diesen an sich bekannten Lösungsmitteln für die Aufgabe, eine Kupplungslagerung ausschließlich seitenverschwenkbar auszubilden, dienen zur Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden, o. a. Aufgabe die Besonderheiten, daß das Stützteil als am Ende des Schaftes angeordneter, den Schaft nach beiden Seiten und oben überragender, rechteckiger, dünner, an der Innenseite der Kammerwand mit zwei ebenen Flächen anliegender Flansch ausgebildet ist, gegen den die Druckfeder drückt, und daß die rechteckige Durchtrittsöffnung in der Kammer für den Schaft einerseits nach oben und seitlich um so viel größer ist als der Schaftquerschnitt, daß die betriebsmäßig erforderlichen Schwenkwinkel nach oben und seitlich möglich sind.
  • Nach einem weiteren Merkmal der erfindungsgemäßen Kupplungslagerung wird vorgeschlagen, die Seitenflächen des Flansches dachartig abzuschrägen, und zwar in Richtung von der Druckfläche der Feder schräg nach außen, wodurch der Verschwenkwinkel des Kupplungshakens nach der Seite vergrößert wird.
  • Die in der Kammer angeordnete Druckfeder kann aus einer V-förmig gebogenen Blattfeder bestehen, die mit einem, vorzugsweise längeren, Schenkel gegen die Kammerrückwand und mit dem anderen, vorzugsweise kürzeren, Schenkel gegen den Flansch drückt. Die Bodenwand der Kammer kann durch ein von unten lösbar angebrachtes Flächenteil gebildet werden und die Kammeröffnung für den Kupplungsschaft als ein nach unten offener Schlitz ausgebildet sein.
  • Die nach der Erfindung vorgeschlagene Lagerung einer Kupplungshälfte hat folgende Vorzüge: Sie besteht aus wenig Einzelteilen und ihre Herstellung bereitet auch bei sehr kleinen Abmessungen keine Schwierigkeiten. Durch die kurze Baulänge des Lagerteils einer Kupplungshälfte kann ein vorbildgetreuer geringer Abstand der gekuppelten Fahrzeuge erreicht werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Kupplungslagerung ergibt sich auch dadurch, daß die Kupplungshaken über einen relativ großen Verstellweg in Richtung auf das Fahrzeug zurückfedern können, wodurch die beim Gegeneinanderfahren zweier Wagen oder Wagenzüge beim Kuppeln auftretenden Stöße federnd abgefangen werden und die Gefahr eines Entgleisens damit stark verringert wird. Durch dieses Zurückfedern der Kupplungshaken wird auch die in der Großtechnik durch gefederten Puffer verursachte Schwingbewegung in Fahrtrichtung beim Schieben eines Zuges bzw. beim Einkuppeln zweier Wagen nachgeahmt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles und aus den Patentansprüchen. In den Abbildungen stellen dar: F i g. 1 einen Teil eines Spielzeugwagens mit der nach der Erfindung vorgesehenen Kupplungslagerung in einer Seitenansicht bei geschnittenem Wagenende, F i g. 2 den in F i g. 1 dargestellten Wagenteil mit der erfindungsgemäßen Kupplungslagerung in einer Ansicht von unten, F i g. 3 einen als Blechstanzteil ausgebildeten Einsatz für einen mit der Kupplungslagerung gemäß F i g. 1 und 2 versehenen Fahrzeugrahmen in perspektivischer Ansicht, F i g. 4 den zu dem Einsatz nach F i g. 3 gehörenden Fahrzeugrahmen von unten gesehen in einer perspektivischen Ansicht, F i g. 5 einen Kupplungshaken mit seinem Lagerteil, ebenfalls in perspektivischer Ansicht, in stark vergrößertem Maßstab, und F i g. 6 die in dem Lager zur Halterung einer Kupplungshälfte vorgesehene Druckfeder, ebenfalls in einer perspektivischen Ansicht und stark vergrößert.
  • Wie besonders deutlich aus F i g. 5 zu entnehmen ist, besteht jede Kupplungshälfte aus einem, von oben gesehen, etwa hakenförmigen, der eigentlichen Kupplung dienenden Profilteil l mit Entkupplungsstöße112 und einem T-förmigen an diesen anschließenden der Lagerung dienenden Halterungsteil. Letzterer wird aus einem symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse gelegenen Schaft 2 mit rechteckigem Querschnitt und einem den Schaft 2 nach beiden Seiten und nach oben überragenden, rechteckigen Flansch 3 gebildet. Dieser ist zur Erleichterung der vollen seitlichen Verschwenkbarkeit an seiner Außenseite mit dachartig abgeschrägten Flächen 4 versehen. Sowohl der Haken selbst als auch der Flansch des T-förmigen Ansatzes weisen eine verhältnismäßig große Höhe auf.
  • Zur Halterung der Kupplungshälfte an dem Fahrzeugrahmen 15 ist dieser an seinen beiden Enden mit je einer im wesentlichen quer zur Fahrzeuglängsebene verlaufenden Kammer 13 a versehen, die von einer rückwärtigen ebenen Wand 13, von zwei schräg zur Mitte verlaufenden Wänden 14 und nach eben von dem Fahrzeugrahmen begrenzt wird.
  • Zur Einbringung des T-förmigen Halterungsteils 2, 3 in die Kammer 13 a und aus spritzgießtechnischen Gründen ist die Bodenwand der Kammer durch ein von unten lösbar angebrachtes, mit dem Blechrahmen 21 einstückiges, dreieckiges Flächenteil 25 gebildet und die Kammeröffnung für den Durchtritt des Kupplungsschaftes als nach unten offener Schlitz 16 zwischen den beiden Kammerwänden 14 ausgebildet. Dieser Schlitz 16 setzt sich bis zur Begrenzung durch die schräge Fläche 16' nach oben hin fort, um den Ausschlag der Kupplungshälfte nach oben nicht zu beschränken.
  • In der Kammer 13 a liegt eine V-förmig gebogene Blattfeder, deren längerer Schenkel 17 gegen die Kammerrückwand 13 drückt. Ihr kürzerer Schenkel 18 drückt gegen die Stirnfläche des Flansches 3, der sich seinerseits mittels seiner ebenen Flächen 3 a, 3 b an der Innenseite der Kammerwände 14 abstützt.
  • Beim seitlichen Ausschwenken einer Kupplungshälfte, z. B. beim Durchfahren gekuppelter Fahrzeuge durch einen Gleisbogen, kippt die ganze Kupplungshälfte unter Anspannung der Feder 17, 18 um eine der beiden senkrechten Begrenzungskanten des Flansches 3; beim Schwenken einer Kupplungshälfte nach oben, z. B. beim Kuppeln und Entkuppeln, kippt sie unter Anspannung der Feder 17, 18 um die untere waagerechte Begrenzungskante des Flansches 3; ein Verschwenken nach unten infolge des tbergewichtes des Kupplungsteils 1 verhindert die Feder 17, 18 mittels des Druckes auf die ebenen Flächen 3 a, 3 b. Zur Unterstützung dieser Wirkung ist die Bodenwand 25, wie F i g. 1 zeigt, etwas nach vorn über die Kammer 13a hinaus verlängert. In allen drei Fällen bewirkt also die Feder 17, 18 die Rückstellung der Kupplungshälfte in die für die Kupplung erforderliche Mittelstellung. Eine Verdrehung der Kupplungshälfte um die Längsachse des Schaftes 2 wird durch Abstützung der unteren, mit der Schaftunterseite bündigen Unterseite des Flansches 3 auf dem Flächenteil 25 und hilfsweise auch durch die seitlichen ebenen Flächen 2 a, 2 b des Schaftes 2 behindert.

Claims (1)

  1. Patentansprüche: 1. Lagerung einer Kupplungshälfte am Fahrzeugende von Spielzeug- und Modell-Eisenbahn-Fahrzeugen, deren eigentliches Kupplungsteil aus einem, von oben gesehen, etwa hakenförmigen Profilteil besteht, das um eine lotrechte Achse gegen Federkraft aus seiner Mittellage nach beiden Seiten und zum Kuppeln und Entkuppeln um eine quer zur Fahrzeuglängsachse liegende, horizontale Achse nach oben schwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise das zur Lagerung dienende Ende der Kupplungshälfte aus einem Schaft (2) mit rechteckigem Querschnitt und einem an dem Schaft (2) angeordneten, über dessen Querschnitt herausragenden Stützteil besteht, daß Schaft (2) und Stützteil in einer am Fahrzeugende angeordneten Kammer (13a) unteraebracht sind. die zum Durchtritt des Kupplungsschaftes(2) mit einer Öffnung rechteckigen Querschnitts versehen ist, die ein seitliches Schwenken des Kupplungsschaftes (2) ermöglicht, und daß eine in der Kammer (13 a) zwischen Schaftende und der gegenüberliegenden Kammerwand (13) angeordnete Druckfeder (17, 18) den Kupplungsschaft (2) so weit nach außen drückt, daß das Stützteil sich gegen einen Anschlag in der Kammer legt, mit den Besonderheiten, daß das Stützteil als am Ende des Schaftes angeordneter, den Schaft nach beiden Seiten und oben überragender, rechteckiger, dünner, an der Innenseite der Kammerwand (14) mit zwei ebenen Flächen (3 a, 3 b) anliegender Flansch (3) ausgebildet ist, gegen den die Druckfeder (17, 18) drückt, daß die rechteckige Durchtrittsöffnung in der Kammer (13 a) für den Schaft (2) einerseits nach oben und seitlich um so viel größer ist als der Schaftquerschnitt, daß die betriebsmäßig erforderlichen Schwenkwinkel nach oben und seitlich möglich sind. ?. Kupplungslagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen des Flansches (3) dachartig (4) abgeschrägt sind, und zwar in Richtung von der Auflagefläche der Feder schräg nach außen. 3. Kupplungslagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Kammer (13 a) angeordnete Druckfeder aus einer V-förmig gebogenen Blattfeder besteht, die mit einem, vorzugsweise längeren. Schenkel (17) gegen die Kammerrückwand (13) und mit dem anderen, vorzugsweise kürzeren, Schenkel (18) gegen den Flansch (3) drückt. Kupplungslagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand der Kammer (13 a) durch ein von unten lösbar angebrachtes Flächenteil (25) gebildet wird und die Kammeröffnung für den Kupplungsschaft (2) als nach unten offener Schlitz (16) ausgebildet ist.
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