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Die Erfindung bezieht sich auf eine Spielzeugschußwaffe mit einem
Kugelmagazin, aus welchem die Kugeln durch ein Zufuhrloch in den Lauf fallen können
und mindestens einem weiteren Kugelvorratsraum im Inneren der Waffe, aus welchem
die Kugeln durch einen Durchlaß in das Magazin gelangen können.
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Es ist bereits eine Spielzeugpistole mit einem Kugelmagazin vorgeschlagen
worden, bei der die Kugeln aus mindestens einem Vorratsraum durch einen Durchlaß
in das Magazin gelangen können. Der Durchlaß ist mit einer Spanneinrichtung versehen,
die den Durchtritt von Kugeln nur in die gewünschte Richtung gestattet. Bei dieser
Ausführungsform ist jedoch die Trennwand, die sich dicht bei der Spanneinrichtung
befindet, nicht in der Lage, die Kugeln gleichmäßig und störungsfrei der Pistolenmündung
zuzuführen, da die Trennwand sich nur wenig nach oben erstreckt, also eine zu geringe
Höhe besitzt und daher nicht als Führungsteil für die im vorderen Raum des Magazins
befindlichen Kugeln dienen kann.
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Es ist ferner eine auch für Spielzeugpistolen geeignete Federabzugseinrichtung
bekannt, bei der das Widerlager für die Druckfeder und die Halte- oder Spanneinrichtung
für die gesamte Druckfeder aus einem schwenkbar gelagerten Winkelhebel besteht.
In ihren übrigen Merkmalen unterscheidet sich jedoch diese bekannte Spielzeugpistole
grundsätzlich von der erfindungsgemäßen Spielzeugschußwaffe.
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Von Spielzeugschußwaffen wird verlangt, daß sie schnell und kontinuierlich
die Kugeln ausstoßen, genauso wie echte Magazinpistolen. Mit den üblichen Spielzeugschußwaffen
ist dies jedoch kaum möglich, besonders, wenn die Mündung schräg nach oben gehalten
wird, weil dann die Kugeln aus den Magazinen nicht reibungslos dem Lauf zugeführt
werden können. Aufgabe der Erfindung ist, diese Nachteile zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß sich zwischen
dem Kugelmagazin und dem Kugelvorratsraum eine Trennwand vom rückwärtigen Ende des
für die nach unten auf eine an sich bekannte Sperrklinke fallenden Kugeln bestimmten
Zufuhrloches nach oben erstreckt, jedoch eine den Durchtritt der Kugeln ermöglichende
Öffnung zwischen der inneren oberen Wand des Schußwaffenkörpers und dem oberen freien
Ende der Trennwand frei gelassen ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann
die für den Durchtritt der Kugeln vorgesehene Öffnung mit einem Schieber verschlossen
werden, der sich in Führungsrillen in der Trennwand verschieben läßt.
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Die vorliegende Erfindung wird sowohl hinsichtlich ihrer Konstruktion
als auch ihrer Wirkungsweise an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt F i g.
1 einen Längsschnitt einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spielzeugschußwaffe,
F i g. 2 a einen Längsschnitt eines Teils einer anderen Ausführungsform der Spielzeugschußwaffe,
F i g. 2 b einen Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform, F i g. 3 eine schematische
Darstellung der Spielzeugschußwaffe nach F i g. 1 und 2.
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In F i g. 1 ist die Spielzeugschußwaffe mit einer sich quer im Schußwaffenkörper
1 erstreckenden Trennwand 4 versehen. Diese Trennwand 4 ist am rückwärtigen Ende
des Zufuhrlochs A vorgesehen, erstreckt sich nach aufwärts und teilt einen Innenraum
des Schußwaffenkörpers 1 in ein Kugelmagazin 2 und einen Kugelvorratsraum 3, die
durch eine Öffnung 5 verbunden sind, durch welche entweder Kugeln 9 a oder 9 aus
jedem Magazin 2, 3 in das andere Magazin 2, 3 überführt werden können. Die Kugeln
9 a im Kugelmagazin 2, die vom Kugelvorratsraum 3 oder durch die Einlaßöffnung 12
zugeführt worden sind, gelangen einzeln in das Zufuhrloch A, und zwar wegen der
Wirkung der Trennwand 4 und der Führungsplatte 11; die Kugeln 9 a werden nacheinander
nach unten der Sperrklinke 17 zugeführt. Die Kugel, die von der Sperrklinke 17 erfaßt
worden ist, wird von dem mit Federkraft durch die Schlagbolzenfeder 8 betriebenen
Schlagbolzen durch den Lauf 10 ausgestoßen. Mit 13 ist eine verschiebbare Abdeckung
für die Einlaßöffnung 12 bezeichnet. Sie kann zum Zuführen der Kugeln in das Kugelmagazin
2 und den Kugelvorratsraum 3 mit einem Finger geöffnet werden. Mit 15 ist der Griff
und mit 14 die Druckfeder für den Abzug 6 bezeichnet. Mit 16 ist die Sperre für
den Schlagbolzen 7 bezeichnet.
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Mit einer solchen Konstruktion und Wirkungsweise können die in dem
Kugelmagazin 2 vorhandenen Kugeln leicht und schnell dem Zufuhrloch A zugeführt
werden, so daß sie reibungslos der Sperrklinke 17 zugeführt werden, und zwar eine
nach der anderen bis zur letzten Kugel, so daß der Benutzer der Spielzeugwaffe rasch
und ständig schießen kann.
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In der F i g. 2 a erscheinen mehrere Bezugsziffern, die in der F i
g. 1 noch nicht erläutert sind. Mit 22 ist eine klappbare Platte angegeben, die
verhindert, daß die Kugeln 9 a in den Kugelvorratsraum 3 gelangen, wenn die Mündung
der Waffe nach oben oder schräg aufwärts gerichtet ist. Mit 23 ist eine Sperre für
die Platte 22 bezeichnet, die dafür sorgt, daß sich die Platte 22 nicht gegen den
Uhrzeigersinn über die vertikale Linie hinausdrehen kann. Diese Sperreinrichtung
ist für sich nicht Gegenstand des Schutzbegehrens.
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In der F i g. 2 b kann die Öffnung der Trennwand 4 mit dem Schieber
18 verschlossen werden, der gleitbar in der Führungsrille 19 befestigt ist. Die
Zufuhröffnung A, durch welche jede Kugel 9 a nach unten auf die Sperrklinke 17 fällt,
kann ebenfalls mit einem Schieber 20 verschlossen werden, der gleitbar in der Bodenführungsrille
21 angeordnet ist. Wenn der Benutzer der Spielzeugschußwaffe keine Kugeln verschießen
will, kann er die beiden Öffnungen 5 und A schließen, so daß er die in dem Kugelmagazin
2 und dem Kugelvorratsraum 3 vorhandenen Kugeln 9, 9 a nicht herausnehmen muß.
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In F i g. 3 ist die Lage einer Reihe von Kugeln 9 a gezeigt, die dem
Zufuhrloch A dann zugeführt werden, wenn die Mündung der Spielzeugschußwaffe nach
F i g. 1 schräg nach aufwärts gerichtet ist. Wie man aus dieser Figur erkennt, werden
die im Kugelmagazin 2 befindlichen Kugeln 9 a infolge der Trennwand 4 und der Führungsplatte
11 reibungslos dem Zufuhrloch A zugeführt. Wenn sich die Trennwand 4 an einer anderen,
z. B. an einer mehr nach rückwärts gelegenen Stelle in einem Abstand vom rückwärtigen
Ende des Zufuhrloches A befinden würde, so werden sich bei einer größeren Anzahl
von Kugeln 9 a im Kugelmagazin 2 die Kugeln verklemmen bzw. gegenseitig stören,
so daß sie nicht reibungslos in das Zufuhrloch A gelangen.
Um die
Kugeln 9 a im Kugelmagazin 2 in das Zufuhrloch A zu befördern, muß
der Benutzer der Spielzeugwaffe die Mündung nur etwas nach oben richten, und wenn
er die überführung der Kugeln 9 aus dem Kugelvorratsraum 3 in das Kugelmagazin 2
wünscht, braucht er nur die Mündung etwas nach unten zu richten. Wenn er ferner
die Kugeln 9 im Kugelvorratsraum 3 nicht verwenden will, kann er die Öffnung 5 mit
dem Schieber 18 verschließen, wie dies in F i g. 2 b gezeigt ist.
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Wie man aus der obigen Beschreibung ersieht, wirkt die Trennwand
4 nicht nur als Trennglied zur Bildung mehrerer Magazine im Schußwaffenkörper
1, sondern auch als Führungsglied für die Kugeln.
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Bei vielen Versuchen hat sich gezeigt, daß die Trennwand
4 nicht in einem Abstand vor oder hinter dem Zufuhrloch A angeordnet sein
soll. Es hat sich gezeigt, daß eine Trennwand, die in einem Abstand vor oder hinter
dem Zufuhrloch A angeordnet ist, die reibungslose Zufuhr der Kugeln deshalb erschwert,
weil, wie oben erwähnt, bei mehr oder weniger stark nach oben geneigter Mündung
die Kugeln sonst über das Zufuhrloch A hinwegrollen, also nicht in das Zufuhrloch
A hineinfallen und sich einander im Kugelmagazin 2 oberhalb des Zufuhrlochs A behindern.
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Das Ergebnis dieser Versuche ist, daß zur reibungslosen Zufuhr von
Kugeln in das Zufuhrloch A die Trennwand 4 so dicht wie möglich am rückwärtigen
Ende des Zufuhrlochs A angebracht sein muß. Wie man aus den F i g. 1 bis 2 b sieht,
ist die Trennwand direkt am rückwärtigen Ende des Zufuhrlochs angebracht.