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Die Erfindung bezieht ich auf Verschlüsse, insbesondere aus Kunststoff,
für Tuben, Flaschen u. dgl. Behälter.
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Die zur Zeit am meisten verwendeten Verschlüsse beispielsweise für
Tuben bestehen aus einer Schraubkappe mit Innengewinde, welches auf ein entsprechendes
Außengewinde des Tubenmundstückes aufgeschraubt wird. Zur Benutzung des Tubeninhaltes
müssen diese Kappen jedesmal abgeschraubt werden, um die Öffnung, aus der die Tubenfüllung
austreten soll, freizugeben.
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Diese bekannten Tubenverschlüsse, z. B. bei Zahnpastatuben, haben
den Nachteil, daß beim Abschrauben der Kappe beide Hände benötigt werden und die
Kappen, da es sich um verhältnismäßig kleine Teile handelt, leicht zu Boden fallen
und umständlich gesucht werden müssen oder überhaupt verlorengehen.
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Es sind bereits Verschlußkappen für Tuben, Flaschen öd. dgl. Behälter
bekannt, die diesen Nachteil vermeiden. Ein Teil dieser aus mehreren Gliedern bestehenden,
an den geöffneten Tuben od. dgl. anzubringenden Verschlußkappen zeigt bewegliche,
federnd an einem Halsring angebrachte Kugelvers schlußteile, die zur Freigabe der
Behälterauslaßöffnung seitlich wegschwenkbar sind, aber in Schließlage federnd und
abdichtend' auf der Auslaßöffnung sitzen.
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Eine andere bekannte Verschlußkappe dieser Art zeigt einen schwenkbaren
Griffbügel, an dem ein innerer vorstehender Verschlußkörper oder Stopfen in Schließstellung
in eine Auslaßöffnung einer den Bügel schwenkbar haltenden, auf die Tube oder Flasche
aufzusetzenden Verschlußkappe eingreift.
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Keiner dieser bekannten Verschlüsse hat gleichzeitig eine Einrichtung,
die es gestattet, den damit versehenen Behälter, insbesondere eine Tube, aus Bequemlichkeitsgründen
oder zur Vermeidung des Aussickerns von flüssigem Inhalt einfach aufzuhängen.
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Die bekannten Verschlüsse sind teilweise auch baulich wenig zweckmäßig
und ermöglichen nicht ohne weiteres .die Anbringung auf Behältern, wie Tuben, mit
verschiedenen Gewindehalsgrößen. Man kann auch bei dieser Verschlußart die Tuben
in liegendem Zustand oder, wenn aufrecht, nur in einem entsprechend engen Behälter,
z. B. in einem Glas oder Becher, aufbewahren.
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Durch die Erfindung ist unter anderem ein neuartiger Tubenverschluß
geschaffen, der, nachem er ein einziges Mal gegen einen üblichen Kappenverschluß
ausgetauscht worden ist, die bisherigen Nachteile desselben nicht nur vermeidet,
sondern darüber hinaus auch noch- wesentliche Vorteile erbringt. Ein besonderer
Vorteil also ist der, daß die Tube, z. B. eine Zahnpastatube, an einem Haken gut
verschlossen aufgehängt werden kann. Dieser Tubenverschluß ist aber nicht nur zum
Austausch für eine übliche Tubenschraubkappe gedacht, sondern kann gegebenenfalls
von Anfang an an Stelle der herkömmlichen Schraubkappe schon als Erstverschluß verwendet
werden.
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Ein aus mindestens zwei Teilen bestehender Verschluß für Tuben, Flaschen
u. dgl. Behälter, bei dem ein zu öffnender Verschlußteil federnd auf einem Aufsatzkörper
des auf eine Flasche od. dgl. anbringbaren Verschlusses in Schließstellung gehalten
wird, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Verschlußteil
zu einem Aufhängeteil, z. B. einer Aufhängeöse, ausgebildet ist.
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Einer der beiden Verschlußteile kann im Bereich eines Durchlasses
mit einer Vertiefung und der andere mit einem entsprechenden in die Vertiefung eingreifenden
Vorsprung versehen sein.
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Vorzugsweise weist ein oberer Stegteil des oberen Verschlußteiles
eine vorzugsweise kegelstumpfförmige Vertiefung auf, die sich zum Abschluß des Durchlasses
der Spitze eines Aufschräubteiles elastisch anpaßt.
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Die beiden Teile bestehen zweckmäßig aus einem Stück, wobei mindestens
ein Teil des Verschlusses so biegsam ist, daß der Verschlußteil gegenüber dem auf
dem Behältergewinde sitzenden Teil beweglich ist.
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Der auf einem Tubengewinde anzubringende Teil kann kegel- oder doppelkegelförmig
und vorzugsweise mit einer Abdeckhaube für die Tubenschulter versehen sein.
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Eine Gelenkverbindung zwischen den beiden Teilen besteht im allgemeinen
aus zwei diametral gegenüberliegenden, vorzugsweise kegelförmigen Vertiefungen in
dem einen Teil und diesen Vertiefungen entsprechenden Vorsprüngen oder Eingriffszapfen
an dem anderen Teil.
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Das Innengewinde in dem Aufschraubteil entspricht dem Gewinde der
Tube oder ist derart kegelförmig, daß es sich verschiedenen Tubengewinden zur Befestigung
des Verschlusses anpassen kann.
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Der obere bügelförmig ausgebildete Verschlußteil kann selbst federn
oder durch teilweise erfolgenden Austritt seiner Eingriffszapfen aus den Vertiefungen
federnd nachgiebig sein.
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Der Aufschraubteil kann mit einer vorzugsweise kegelstumpfförmigen
Höhlung' versehen sein, in welche ein mit mehreren Längsleisten versehener Einsatz
eingefügt ist, dessen Leisten in entsprechenden Nuten der Höhlung eingreifen und
der ein dem jeweiligen Tubenaußengewinde. entsprechendes Innengewinde aufweist.
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Der Vorsprung ist zweckmäßig ein vorzugsweise kegelförmiger Teil aus
weichem Kunststoff od. dgl., der in eine entsprechende Vertiefung an dem Durchlaß
oder in einen Flaschenhals unmittelbar eingreifen kann. .
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Der an einer Flasche änbringbare Anschlußteil kann eine Federeinrichtung,
vorzugsweise in Form von zwei in gegenüberliegenden Nuten befindlichen.. Federn
aufweisen, mittels derer Organe an dem Verschlußteil nach unten oder in Schließstellung
gedrückt werden.
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Der als Anschlußteil an eine Flasche anzuschließende Teil bildet vorzugsweise
ein unter dem oberen Halswulst einer Flasche anbringbares, z. B. gabelförmiges und
vorzugsweise festklemmbares Glied, welches federnd den vorzugsweise bügelförmigen
Verschlußteil mit dem Verschlußglied trägt.
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Die Erfindung ist zum besseren Verständnis nachfolgend an Hand von
Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung dargestellt sind; beschiieben. In der
Zeichnung zeigt F i g. 1 einen Tubenvorderteil mit einem Tubenverschluß nach der
Erfindung, der teilweise geschnitten dargestellt ist, F i g. 2 einen anderen Tubenverschluß
nach der Erfindung, der ebenfalls teilweise geschnitten ist, F i g. 3 einen in den
vorhergehenden Figuren gezeigten Tubenverschluß in dem auf einer Tube angebrachten
Zustand,
von der Seite gesehen, mit geöffnetem bügelartigen Verschlußteil, und F i g. 4 einen
Schnitt nach Linie A -A in F ig . 2, F i g. 5 einen Verschlug, der insbesondere
zum Verschließen einer mit Schraubkappengewinde versehenen Flasche geeignet ist,
F i g. 6 eine teilweise Seitenansicht des in F i g. 5 gezeigten Verschlusses in
vergrößertem Maßstab, F i g. 7 einen Verschlug für eine mit einem oberen Halswulst
versehene Flasche, F i g. 8 eine teilweise Seitenansicht des Verschlusses nach F
i g. 7 in vergrößertem Maßstab.
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In F i g. 1 besteht der Tubenverschluß aus zwei Teilen, und zwar,
einem auf das Tubenmundstück aufzuschraubenden Körper 1 und einem gelenkig
daran angebrachten Bügelteil 2, welcher nach oben eine Aufhängeöse 3 bildet. Wie
aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist der Unterteil der Öse und der Oberteil des
Bügels. 2 ein Verbindungssteg 4. Dieser verhältnismäßig breite, z. B. runde, den
Mundstückteil 5 des Körpers 1 ,in geschlossenem Zustand übergreifende Steg
4 hat eine konische Vertiefung 6, die sich in geschlossenem Zustand des Verschlusses
elastisch so fest über die Oberfläche 7 des Körpers 1 legt, daß der Tubeninhalt
nach außen völlig abgeschlossen ist und kein Austrocknen erfolgen kann: Der Körper
1
des Verschlusses hat einen Durchlag 8, der sich in aufgeschraubtem
Zustand über dem Tubenauslaß befindet. Bei dem in F i g. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist ein konisches Gewinde -9 in dem Körper 1
vorgesehen, so daß diese Ausführungsform
auf verschiedene Tubengewinde aufgeschraubt werden kann, die in der Form und Größe
etwas voneinander differieren. .
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Nach unten ist der Körper 1 haubenartig ausgebildet, so daß
er sich der oberen Tubenschulter möglichst anpaßt.
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In dem Körper 1 befinden sich auf zwei diametral gegenüberliegenden
Seiten Vertiefungen 11, die hier halbkugelförmig dargestellt sind, die aber
besser kegelförmig sein können. In diese Vertiefungen greifen von. beiden Seiten
entsprechende Vorsprünge des Bügels . ein, in diesem Falle halbkugelförmige Vorsprünge
12 und bei kegelförmigen Vertiefungen natürlich entsprechende kegelförmige
Vorsprünge.
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Die Ausführung nach F i g. 2 entspricht im wesentlichen der Ausführung
nach F i g. 1, mit dem Unterschied, daß in den Körper 1 je nach dem Gewinde der
Tuben, bei denen der Verschlug verwendet werden soll, ein Einsatz 13 eingefügt ist,
der in diesem Falle ein den jeweiligen Tuben entsprechendes zylindrisches Gewinde
14 aufweist. Dieser Einsatz ist, wie ersichtlich, kegelstumpfförmig und hat
vier Leisten 15, die in entsprechende in dem Körper 1 vorgesehene Nuten 16 eingreifen.
Der Einsatz 13 verbindet sich durch einfaches Einstecken in die Höhlung des Körpers
1 ohne besondere Mittel so fest mit dem Körper 1, daß er sich nicht ohne
weiteres daraus entfernen läßt und ist infolge der Leisten 15 und der Nuten 16 in
dem Körper 1 beim Auf- und Abschrauben des Verschlusses gegen Drehung gesichert.
Die Verschlüsse nach F i g. 1 bis 4 können eine Abdeckhaube 10 für die Tubeipschulter
aufweisen.
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Für die Verschlüsse nach -der Erfindung könnten auch harte Stoffe,
wie Metall, verwendet werden, wenn infolge der Federwirkung des Bügelteiles 2 oder
durch federndes Anheben des Bügels infolge der seitlichen Pfannen- oder Kegellagerung
sich der Bügel beim Öffnen und Schließen automatisch so weit von dem Körper 1 nach
oben entfernt, daß die Mund-Stückfläche 7 aus der Vertiefung 6 des
Bügels ausgehoben wird. Obwohl also die Herstellung der Verschlüsse aus beliebigen
Stoffen denkbar ist, werden die Verschlüsse doch vorzugsweise aus Kunststoffen hergestellt,
da die Teile derselben daraus in großen Massen und entsprechend billig hergestellt
werden können. Zum Aufschrauben und Festsitzen des Körpers 1 kann derselbe vorteilhafterweise
aus einem etwas elastischen Kunststoff und der Bügelteil 2 aus einem mehr elastischen
Kunststoff hergestellt sein.
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In den F i g. 5 und 6 ist ein als Beispiel dienender Verschlug für
eine Flasche mit einem konischen oberen Schraubgewinde gezeigt. Wie in den F i.
g. 1 und 2 hat dieser Verschlug einen auf die Flasche mittels eines Gewindes
17 aufschraubbares Anschlußkörper 18, der oben den eigentlichen Verschlußteil
19, vorzugsweise aus weicherem Kunststoff;-trägt Dieses Verschlußteil19, welches
kegelförmig ist, greift wie ersichtlich in eine hohlkegelförmige Vertiefung
20 des Körpers 18 ein. An diametral gegenüberliegenden Seiten hat
der Körper» je eine Nut 21, in der sich je eine schlangenförmige Druckfeder
22 befindet, wobei diese Druckfedern 22 ebenfalls in die Nuten eingreifende Zapfen
23 des Bügels 24 nach unten drücken und somit für die Abdichtung scrb_n:
Mit 25 ist noch ein oberer Bügel bezeichnet, der dazu dient, den Verschlug zu handhaben.
Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, wird zum Öffnen und Schließen mittels des
oberen Bügels 25 der Bügel 24 gegen die Federwirkung angehoben und geschwenkt
und beim Schließen so nachgelassen, daß sich das Verschlußglied 19 in die Vertiefung
20 einsetzt, wodurch der Durchlag 26 über den Flaschenhals dicht abgeschlossen wird.
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Eine etwas andere Ausführungsform für. eine gewöhnliche Flasche ist
in den. F i g. 7 und 8 gezeigt. Da in diesem Falle der Flachenhals einen oberen
Flaschenwulst 27 aufweist, muß ein anderes Anbringungsteil vorgesehen sein, welches
in diesem Falle ein gabelförmiger Teil 28 ist, der fnit seinen beiden Lappen 29
unter dem Flaschenhalswulst 27 über den lflaschenhals 30 gesteckt wird. Die Lappen
29 des Teiles 28 können etwas federn und so mit nicht gezeigten Vorsprüngen
versehen sein, daß der Verschlug wie eine Klammer durch Klemmwirkung an dem Flaschenhals
gehalten wird.
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Wie in dem vorherigen Beispiel sind Zapfen 31 eines Bügels 32 unter
je einer Feder 33 je in einer Nut 34 geführt, wobei es sich auch in diesem
Falle um schlangenförmige Druckfedern 33 handelt. Mit 36 ist wiederum ein Abdichtungsglied
aus weicherem Kunststoff od. dgl. bezeichnet, wobei sich das Abdichtungsglied unmittelbar
in den Flaschenhals einsetzen kann. Der obere schwenkbare Verschlußteil oder Bügel
hat oben zur Handhabung eine Öse 37. Wenn es sich um leichtere Flaschen handelt
und die Federung ausreichend stark ist, lassen sich diese Flaschen unter Umständen
sogar an irgendwelchen Haken zur Aufbewahrung aufhängen.
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Die Einzelheiten der Verschlüsse können natürlich im Rahmen der Erfindung
in verschiedener Weise abgewandelt werden. Beispielsweise braucht es sich bei den
Federn nicht um schlangenförmige Federn zu handeln, sondern es können auch zylindrische
Druck- oder Zugfedern benutzt werden, wobei die
Gestaltung der damit
zusammenwirkenden Teile entsprechend auszuführen wäre.