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Die Erfindung bezieht sich auf ein mehrere, insbesondere drei Elektronenstrahlerzeugungssysteme
aufweisendes Elektrodensystem für Kathodenstrahlröhren, insbesondere für Fernsehfarbbildröhren,
mit einer den Elektronenstrahlsystemen gemeinsamen Konvergenzelektrode zur voneinander
unabhängigen Beeinflussung der einzelnen Elektronenstrahlen.
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Kathodenstrahlröhren mit mehreren Elektronenstrahlerzeugungssystemen,
insbesondere Fernsehfarbbildröhren mit drei Elektronenstrahlerzeugungssystemen,
sind bekannt. Die drei Strahlerzeugungssysteme sind üblicherweise 'zu einem Elektrodensystem,
das sich im Röhrenhals befindet, zusammengefaßt.
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Es ist z. B. aus der USA.-Patentschrift 2 752 520 bekannt, an diesen
Elektrodensystemen eine Konvergenzelektrode anzubringen, die im allgemeinen, in
Strahlrichtung betrachtet, an die drei Strahlerzeugungssysteme anschließend starr
mit dem Elektrodensystem bzw. mit den letzten Elektroden der Strahlerzeugungssysteme
durch Schweißverbindungen befestigt ist. Dieser Konvergenzelektrode kommt die Aufgabe
zu, eine Beeinflussung jeder der einzelnen Strahlen unabhängig voneinander zu ermöglichen,
um beispielsweise die Null-Lage der drei Elektronenstrahlen einzustellen. Bei einer
Farbbildröhre nach dem Schattenmaskenprinzip werden die drei Elektronenstrahlen
mit Hilfe dieser Konvergenzelektrode derart eingestellt, daß sie sich jeweil in
einer Öffnung der Schattenmaske kreuzen.
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Eine solche Korrekturelektrode ist ein aus mehreren Einzelteilen bestehendes
Bauteil, das eine Beeinflussung der Strahlen, vorzugsweise mit Hilfe magnetischer
Felder, ermöglicht. Zu diesem Zweck enthält die Konvergenzelektrode im allgemeinen
für jeden Elektronenstrahl ein ferromagnetisches Polschuhpaar und Abschirmmittel,
die eine gegenseitige Beeinflussung der an den Polschuhen anliegenden magnetischen
Felder unterbinden. Infolge der Genauigkeitsanforderungen, die an eine solche Konvergenzelektrode
gestellt werden und nicht zuletzt wegen der notwendigen Verwendung von hochwertigen
Materialien, sind solche Konvergenzelektroden ein verhältnismäßig teures Bauteil.
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Bei Mehrstrahlröhren ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Ausfall eines
Elektronenstrahlerzeugungssystems, insbesondere einer Kathode, auftritt, naturgemäß
mehrmals größer als bei einer Einstrahlröhre. Ergibt eine in den Fertigungsablauf
eingeschaltete Prüfung, daß ein Strahlerzeugungssystem ausgefallen ist, so kann
die Röhre geöffnet werden und ein neues Elektrodensystem eingesetzt werden. Die
Reparatur des ausgefallenen Elektrodensystems mit den drei Strahlerzeugungssystemen
lohnt im allgemeinen nicht. Ist jedoch die Konvergenzelektrode ein fest mit den
drei Strahlerzeugungssystemen verbundenes Bauteil; so muß die Konvergenzelektrode
mit dem Elektrodensystem weggeworfen werden, was zu einer erheblichen Verteuerung
der Fertigung führt.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein neuartiges
Elektrodensystem der vorbeschriebenen Art vorzusehen, das eine Verringerung der
Kosten bei Ausfall eines Strahlerzeugungssystems zu erzielen gestattet.
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Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die Konvergenzelektrode
lösbar, insbesondere nach Art einer Laschenbefestigung an dem Elektrodensystem befestigt
ist. Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Elektrodensystems besteht darin,
daß bei Ausfall eines Strahlerzeugungssystems die Konvergenzelektrode von dem Elektrodensystem
abmontiert und wieder verwendet werden kann, wobei es von wesentlicher Bedeutung
ist, daß bei der Demontage keine so große Gewaltanwendung erforderlich wird, daß
eine Beschädigung, z. B. ein Verziehen der Konvergenzelektrode, auftreten kann.
Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, ob an dem übriggebliebenen Elektrodensystem
mit den drei Strahlerzeugungssystemen Beschädigungen auftreten, denn diese drei
Strahlerzeugungssysteme werden normalerweise nicht mehr verwendet. Bevorzugt wird
die Befestigung der Konvergenzelektrode mit Hilfe von umbiegbaren oder verschränkbaren
Laschen an den letzten Elektroden der Strahlerzeugungssysteme vorgenommen.
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An Hand des in den F i g. 1 bis 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispieles
wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert.
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Die F i g. 1 zeigt schematisch ein Elektrodensystem mit drei Strahlerzeugungssystemen,
von welchen in der Zeichnung die beiden Strahlerzeugungssysteme 1 und 2 sichtbar
sind. Jedes der Strahlerzeugungssysteme besteht aus einer Kathode 3, einer Wehneltelektrode
4, einer Schirmgitterelektrode 5, einer Fokussierungselektrode 6 und einer Anode
7. Die Anoden 7 stellen die in Strahlrichtung gesehenen letzten Elektroden der Strahlerzeugungssysteme
dar. Es ist dabei für die Erfindung unwesentlich, ob gegebenenfalls noch weitere
Elektroden im Zuge der Strahlerzeugungssysteme vorhanden sind. Die Strahlerzeugungssysteme
sind in bekannter Weise mit Hilfe von Einschmelzlaschen an mehreren Glasbarren 14
derart befestigt, daß sie eine Einheit bilden, die mit Durchführungen
13 in einem Glassockel 12 verbunden ist. Der Aufbau solcher oder ähnlicher
Systeme ist allgemein bekannt.
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In Strahlrichtung anschließend an die drei Strahlerzeugungssysteme
ist eine Konvergenzelektrode 9 vorgesehen, deren Funktion eingangs beschrieben ist.
An dieser Konvergenzelektrode ist im allgemeinen noch eine Gettervorrichtung 8 angebracht.
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Die F i g. 4 zeigt eine Aufsicht auf eine solche Konvergenzelektrode
9, die aus einem zylindrischen Teil 11 besteht und eine Bodenplatte 18 aufweist.
In dieser Bodenplatte 18 befinden sich drei Öffnungen 19 für den Durchtritt der
drei Elektronenstrahlen. Symmetrisch zu diesen Strahldurchtrittsöffnungen 19 in
der Bodenplatte 18 sind Abschirmteile 17 eingesetzt, die den Raum innerhalb der
topfförmigen Konvergenzelektrode in drei Sektoren aufteilen. Während das zylindrische
Teil 11 und die Bodenplatte 18 aus nichtmagnetischem Material bestehen, sind die
Abschirmwände 17 aus ferromagnetischem Material hergestellt. Des weiteren ragen
in die drei gebildeten Sektoren ferromagnetische Polschuhe 10 hinein, die bezüglich
der Strahldurchtrittsöffnungen 19 so angeordnet sind, daß die durch die Öffnungen
19 hindurchtretenden Elektronenstrahlen zwischen den Polschuhen 10 verlaufen: Es
soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß die Bodenplatte 18 mit den
Öffnungen 19 nicht unbedingt ein fester Bestandteil der Konvergenzelektrode 9 sein
muß, sondern daß diese Bodenplatte auch Bestandteil des übrigen Elektrodensystems
in der Weise sein kann, daß sie starr mit den drei Strahlerzeugungssystemen verbunden
ist.
Die Befestigung der Konvergenzelektrode an den Strahlerzeugungssystemen
soll gemäß der Erfindung lösbar erfolgen, d. h. es soll ohne Gewaltanwendung möglich
sein, die Konvergenzelektrode 9 von dem übrigen System zu trennen, ohne daß eine
Beschädigung der Konvergenzelektrode auftritt. Diese Forderung schließt eine feste
Verbindung durch mehrere Schweißstellen zwischen der Konvergenzelektrode und den
letzten Elektroden 7 der Strahlerzeugungssysteme aus. Statt dessen wird, wie in
den F i g. 2 und 3 dargestellt, vorgeschlagen, daß die Verbindung zwischen der Konvergenzelektrode
und den Anoden 7 oder anderen Teilen der Elektrodenstrahlerzeugungssysteme durch
Laschen 15 bzw.16 erfolgt. Die Laschen 15 bzw.16 sollen sich vorzugsweise an den
übrigen Elektrodensystemen, insbesondere an den letzten Elektroden 7 der Strahlerzeugungssysteme
befinden und durch entsprechende Ausnehmungen in der Konvergenzelektrode hindurchragen.
Die Befestigung kann z. B. durch Verschränken der Laschen 15 oder aber durch Umbiegen
der Laschen 16 erfolgen. Zur Lösung der Verbindung sind lediglich die Laschen abzuknipsen,
wodurch der Konvergenztopf frei wird.