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Die Erfindung bezieht sich auf eine zusammengesetzte, feuerfeste Ofenwand
mit einem Kern aus vorgebrannten, feuerfesten Steinen, die mit ihrer Längsrichtung
quer zur Kernebene liegen, und einer monolithischen, feuerfesten Schicht auf der
heißen Seite vor dem Kern, deren Dicke derart bemessen ist, daß ihre Temperatur
auch noch an ihrer von der Innenfläche am weitesten entfernt liegenden Stelle den
zur Bildung einer keramischen Bindung erforderlichen Wert erreicht, und die mit
im Abstand voneinander angeordneten Vorsprüngen des aus vorgebrannten, feuerfesten
Steinen bestehenden Kernes formschlüssig verbunden ist.
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Bei einer bekannten- Ofenwand dieser Art besteht der Kern aus keilförmigen
Steinen, die mit entgegengesetzter Keilrichtung quer zur Wanderstreckung derart
angeordnet sind, daß jeder zweite von ihnen mit seinem dickeren Ende in die monolithische
Schicht hineinragt und somit formschlüssig mit ihr verbunden ist. Da die den Kern
bildenden Steine mit ebenen Flächen aneinanderliegen, besteht die Gefahr, daß sich
der Kernverband unter Wärmebewegungen der Anordnung oder Stoßbeanspruchung lockert.
Dabei tritt erschwerend hinzu, daß das monolithische Material und das Steinmaterial
des Kernes unterschiedliche Dehnungseigenschaften haben.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher in der Schaffung
einer Ofenwand der eingangs genannten Art, deren monolithische Innenschicht von
dem aus einer Steinmauerung bestehenden Kern in solcher Weise gehalten wird, daß
die gesamte Wand gegenüber Wärmespannungen und mechanischen Stoßbeanspruchungen
unempfindlicher ist als die bekannte Wand.
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Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß die Vorsprünge des
Mauerkernes. mit der Innenfläche der monolithischen Schicht abschließen und aus
mehreren untereinander und mit dem Kern lediglich formschlüssig verbundenen Steinen
bestehen, deren Länge geringer ist als die gemeinsame Stärke der monolithischen
Schicht und des Mauerkernes, wobei der Kern in an sich bekannter Weise aus formschlüssig
ineinandergreifenden Steinen aufgebaut und an einer äußeren Wand unter Einschluß
einer Isolierschicht verankert ist.
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Die Bedeutung dieser Merkmale liegt weniger darin, daß der Kern auf
Grund des formschlüssigen Verbandes sich'nicht lockern kann, als darin, daß die
die monolithische Schicht - haltenden, mechanisch hoch beanspruchten Steine locker,
aber unlösbar in der Kernschicht gehalten sind, wobei der von ihnen zu überbrückende
Temperaturbereich gering ist, so daß ihre Beanspruchung durch Wärmespannungen vergleichsweise
gering ist. Dies wirkt sich nicht nur in einer großen Widerstandsfähigkeit der Wand
gegenüber Wärmespannungen aus, die es der Wand gestattet, die sonst gefürchteten
Betriebsunterbrechungen ohne Schaden zu überstehen, sondern auch in einer bislang
unbekannten Unempfindlichkeit gegenüber Stößen.
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Es ist zwar bekannt, daß aus vorgebrannten, formschlüssig ineinandergreifenden
Steinen aufgebaute Wände eine gewisse Relativbeweglichkeit der Steine zueinander
gestatten; jedoch strebte man bisher für die relativ empfindliche monolithische
Schicht eine möglichst formbeständige Halterung an; diesem Ziel schien die bei aus
formschlüssig ineinandergreifenden Steinen gebildeten Wänden unvermeidbare Relativbeweglichkeit
zu widersprechen. Um so erstaunlicher ist es, daß gerade diese Relativbeweglichkeit
für den Erfolg der Erfindung wesentlich mitverantwortlich ist.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion liegt darin, daß Wärmedehnungen
und Stoßbeanspruchungen durch die Nachgiebigkeit des Kernes im Vergleich mit der
monolithischen Schicht aufgenommen werden können, ohne zerstörend zu wirken. Außerdem
wird die monolithische Schicht durch die bis zur Innenfläche dieser Schicht vorstoßenden
Mauervorsprünge in mehrere Abschnitte unterteilt, wodurch Spannungen verschiedenster
Art von den gleichsam Nester bildenden Vorsprüngen des Kernes aufgenommen und ausgeglichen
werden könnten.
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Es hat sich gezeigt, daß diese vorteilhaften Wirkungen wesentlich
verbessert werden, wenn nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die bis zur Innenfläche
der monolithischen Schicht vorragenden Steine durch in dem Kern gehaltene, nicht
bis zu dieser Innenfläche vorragenden Steine gehalten werden. Außerdem ermöglicht
dieses Merkmal, daß etwaige Schäden auf der Innenseite der Wand leicht ausgebessert
werden können, indem die vorderen Steine der in die monolithische Schicht vorragenden
Kernvorsprünge leicht ersetzt werden können, was erfindungsgemäß dadurch noch weiter
erleichtert werden kann, daß die Steine in an sich bekannter Weise prismatisch mit
hintereinandergreifenden Rippen ausgebildet und mit ihrer Rippenlängsrichtung parallel
zur Innenfläche der Wand angeordnet sind.
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Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme auf die Zeichnung
erläutert, die unterschiedliche Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellt.
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F i g. 1 ist eine Ansicht eines Ausschnittes aus der der Hitze ausgesetzten
Innenseite bei zum Teil weggebrochenem, monolithischem feuerfestem Material; F i
g. 2 ist ein Ausschnitt im Schnitt entlang der Linie 2-2 in F i g. 1; F i g. 3 ist
ein Schnitt entlang der Linie 3-3 in Fig.1; F i g. 4 ist ein Schnitt entlang der
Linie 4-4 in F i g. 1; F i g. 5 ist eine Ansicht eines Details aus F i g. 3 in größerem
Maßstab und zeigt, teilweise im Schnitt, die Kernkonstruktion aus vorgebrannten
feuerfesten Teilen und Einrichtungen zum Befestigen derselben an der Metallwand;
F i g. 6 ist eine perspektivische Darstellung einer der metallischen Klammern zum
Befestigen der Kernkonstruktion an der Metallwand; F i g. 7 ist eine der Darstellung
in F i g. 1 ähnliche Ansicht einer abgewandelten Ausführungsform; F i g. 8 ist ein
Schnitt entlang der Linie 8-8 in Fig.7; F i g. 9 ist ein Schnitt entlang der Linie
9-9 in Fig.7; F i g. 10 ist ein Schnitt entlang der Linie 10-10 in F i g. 7; F i
g.11 ist eine perspektivische Darstellung eines der in der Kernkonstruktion in F
i g. 7 bis 10 verwendeten feuerfesten Glieder; F i g. 12 ist eine perspektivische
Darstellung einer abgewandelten Form eines zur Verwendung in einer
Kernkonstruktion
ähnlich der nach F i g. 7 bis 10 geeigneten feuerfesten Teiles; F i g. 13 ist eine
der F i g. 1 ähnliche Darstellung einer weiteren abgewandelten Ausführungsform;
F i g. 14 ist ein Schnitt entlang der Linie 14-14 in F i g. 13; F i g. 15 ist ein
Schnitt entlang der Linie 15-15 in F i g.13; F i g. 16 ist ein Schnitt entlang der
Linie 16-16 in F i g. 13; F i g. 17 ist eine der F i g. 1 ähnliche Darstellung eines
weiteren Ausführungsbeispiels mit besonderer Eignung zur Verwendung bei Zwischenwänden
von Tieföfen; F i g. 18 ist ein Schnitt entlang der Linie 18-18 in F i g. 17; F
i g. 19 ist ein Schnitt entlang der Linie l9-19 in F i g. 17; F i g. 20 ist ein
Schnitt entlang der Linie 20-20 in F i g. 17.
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Die in F i g. 1 bis 5 gezeigte Ausführungsform einer zusammengesetzten
Wandkonstruktion nach der Erfindung weist einen Kern 21 aus vorgebrannten feuerfesten
Gliedern 22 auf, die vorzugsweise im wesentlichen in der in F i g. 5 dargestellten
Weise ausgebildet sind und an den gegenüberliegenden Enden Randflansche oder Rippen
23 aufweisen und die in der in F i g. 3 bis 5 gezeigten Weise ineinandergreifend
verriegelt sind. Der Rumpf dieser Kernkonstruktion besteht aus mehreren in der Längsrichtung
einander benachbarten Querreihen solcher feuerfester Glieder 22, und die Glieder
22 jeder Reihe sind gegen die Glieder der zunächst benachbarten Reihe in der Längsrichtung
der Wand versetzt angeordnet. Der schmale Teil jedes der feuerfesten Glieder 22
hat eine Länge, die der Dicke zweier Rippen oder Randflansche 23 der feuerfesten
Glieder 22 der in der Längsrichtung der Wand benachbarten Reihe zu beiden Seiten
der ersteren entspricht, und diese Flansche sind in der in F i g. 5 gezeigten Weise
zu je zweien in dem Zwischenraum zwischen den Flanschen eines angrenzenden Gliedes
eingefügt. Im Rumpfteil des Kernes (F i g. 3 und 5) bestehen die Querreihen von
feuerfesten Gliedern aus je zwei solchen Gliedern 22. Infolge der besonderen Ausbildung
der feuerfesten Glieder 22 weisen die Randbereiche des Rumpfteiles der Kernkonstruktion
T-förmige Aussparungen 24 auf, und in einigen dieser Aussparungen sind feuerfeste
Glieder 22' eingefügt, die den feuerfesten Gliedern 22 entsprechen, die jedoch als
feuerfeste Bügel- oder Verbindungsglieder zum Befestigen des Kernes an einer Metallwand
25 in noch zu beschreibender Weise dienen.
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Die Randflansche oder Rippen 23 der feuerfesten Glieder 22' befinden
sich im Eingriff mit den Randflanschen 23 der feuerfesten Glieder 22 an deren gegenüberliegenden
Seiten. Auf diese Weise ist zwischen jedem der Glieder 22' und den Gliedern 22 des
Kernes eine Verriegelung geschaffen, durch die die Glieder 22' je mit den zu beiden
Seiten derselben liegenden Gliedern 22 gegen Bewegung in der Richtung quer zur Wand
gesichert sind und das Ineinandergreifen der Rippen oder Randflansche 23 der feuerfesten
Glieder 22 der in der Längsrichtung nebeneinanderliegenden Reihen gegen Bewegungen
in der Richtung quer zur Wand. Die Rippen 23 der Glieder 22 sind nicht knapp zwischen
die Rippen 23 der in der Längsrichtung der Wand benachbarten feuerfesten Glieder
22 eingepaßt, sondern es ist bei 26 ausreichend Raum frei gelassen, damit
keine Behinderung der Wärmedehnung der feuerfesten Glieder 22 auftritt und ein leichtes
Einschieben der Glieder 22 in die gewünschte Stellung innerhalb der Wand in vertikaler
Richtung ermöglicht ist.
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An der Metallwand 25 sind mittels Schrauben 27 Metallbügel oder Klammern
28 befestigt, deren jede vorzugsweise ein Langloch 29 aufweist, durch das die Schraube
27 durchsteckbar ist, und die Schraube ist mit einer Beilagscheibe 30 und einer
Mutter 31 zum Anschrauben der Klammer 28 in einer eingestellten Stellung an der
Wand 25 versehen. Wie ersichtlich, ist die Klammer in der Richtung der Längsausdehnung
der Wand 25 mit Hilfe des Langloches 29 einstellbar. An jeder Klammer können vorzugsweise
eine breite Rippe 32 für die Anlage der Klammer an der Metallwand 25 sowie eine
Versteifungsrippe 33 vorgesehen sein. Die Klammer hat einwärts gewendete Flansche
34, die die Flansche oder Rippen 23 an den äußeren Enden der einzelnen feuerfesten
Glieder 22' umgreifen. Die Klammern 28 und die feuerfesten Glieder 22' sind in der
Richtung der Längsausdehnung der Wand sowie der Höhe derselben in gleichmäßigen
Abständen angeordnet (F i g. 2 und 5).
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Der Kernteil der Wand ist mit vorspringenden Teilen versehen, die
zur inneren, der Hitze ausgesetzten Fläche der Wand reichen und die aus den gleichen
feuerfesten Gliedern zusammengesetzt sind wie der Rumpfteil des Kernes. Zum Aufbauen
dieser Vorsprünge der Kernkonstruktion in Richtung gegen die innere, der Hitze ausgesetzte
Fläche der Wand sind mehrere feuerfeste Glieder 122 vorgesehen, deren Randflansche
in benachbarte Aussparungen 24 im Rumpfteil des Kernes eingreifen. Diese feuerfesten
Glieder 122 (F i g. 4) sind mit mehreren mit Rippen versehenen feuerfesten Gliedern
222 ineinandergreifend verriegelt, und in ähnlicher Weise sind mit den letzteren
auch feuerfeste Glieder 322 verriegelt, die bis zur inneren, der Hitze ausgesetzten
Fläche der Wand reichen. Zwischen je zwei der zuinnerst liegenden feuerfesten Glieder
322 ist ein T-förmiges feuerfestes Glied 35 montiert, das durch Halbieren eines
feuerfesten Gliedes 22 gebildet ist. Die feuerfesten Glieder 22, 22',122, 222 und
322 haben durchwegs eine größere Abmessung in der vertikalen als in der horizontalen
Richtung und können somit als »hochkantstehend« bezeichnet werden.
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An den inneren Teilen der Wand zwischen dem aus den Gliedern 22 bestehenden
Kern und der inneren, der Hitze ausgesetzten Fläche der zusammengesetzten Wand wird
außer an den innersten Flächen der vorspringenden Teile des Kernes monolithisches
feuerfestes Material 36 angebracht. Dieses Anbringen geschieht entweder im plastischen
Zustand des Materials, indem ein in eine Schalung einbringbares Gemisch verwendet
wird, oder durch Einbringen von zäherem plastischem Material unter Druck, z. B.
durch Einstampfen. Das monolithische feuerfeste Material 36 tritt dabei in alle
bei 37, 38 und 39 in den herausgebauten Kernteilen vorgesehenen Aussparungen ein
und verriegelt so das plastische feuerfeste Material an zahlreichen Stellen mit
der Kernkonstruktion, und dies führt nach dem Trocknen des Materials und dem Anfeuern
des Ofens zu einer
keramischen Bindung der Masse aus feuerfestem
Material zu einem monolithischen oder einstückigen Ganzen, das durch die vorspringenden
Teile desselben mit den Aussparungen 37, 38, 39 sowie den Aussparungen 24 verankert
ist, Die zur inneren, der Hitze ausgesetzten Fläche der Wand vorspringenden Abschnitte
des Kernes sind sowohl in der Längsrichtung als auch in Richtung der Höhe der Wand
in Abständen voneinander und in längs der Wand angeordneten Reihen angeordnet, und
die gegen die der Hitze ausgesetzte Fläche der Wand vorspringenden Abschnitte des
Kernes sind in in der Längsrichtung benachbarten Reihen gestaffelt angeordnet.
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Zwischen der Außenseite des aus den Gliedern 22 bestehenden Kernes
und der äußeren Wand 25 aus Metall ist wärmeisolierendes Material 40 vorgesehen.
Dieses ist ursprünglich vorzugsweise hinreichend so plastisch, daß es in den Raum
zwischen der Metallwand 25 und dem Kern schüttbar ist. Wegen der in Paaren vorspringenden
Glieder 22 und der Glieder 22', an denen die Klammern 28 befestigt sind, sind zusätzlich
zu den Aussparungen 24 weitere Aussparungen 41 und 42 gebildet, in die das Isoliermaterial
40 eindringt, so daß die vorspringenden Abschnitte der Gliederpaare, an denen die
Glieder 22' befestigt sind, sowie die Glieder 22' und auch die Metallklammern 28
in das wärmeisolierende Material eingebettet werden. Auf diese Weise ist das wärmeisolierende
Material 40 an zahlreichen Stellen im Kern der zusammengesetzten Wandkonstruktion
verankert.
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F i g. 7 bis 10 zeigen eine Wand mit einer anderen Kernkonstruktion.
Diese besteht hier aus feuerfesten Gliedern von zwei unterschiedlichen Längen, nämlich
den Gliedern 43, deren in der Richtung der Wanddicke gemessene Länge so gewählt
ist, daß sie durch den Rumpfteil der Kernkonstruktion reichen (43 in F i g. 10 und
11) sowie längeren Gliedern 48 (F i g. 10 und 12). Die feuerfesten Glieder 43 sind
mit Randflanschen oder Rippen 44 am inneren und am äußeren Ende sowie mit einer
Zwischenrippe 45 versehen. Sie haben ebene vertikale Endflächen 46 und ebene horizontale
Endflächen 47.
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Mit den feuerfesten Gliedern 43 wirken die feuerfesten Glieder 48
zusammen, die Endflansche oder Rippen 49 sowie ebene vertikale Endflächen 50 und
51 aufweisen. Sie haben an den gegenüberliegenden vertikalen Flächen Zwischenrippen
52 und an einer der horizontalen Flächen niedrige Rippen 53 sowie an der gegenüberliegenden
anderen horizontalen Fläche entsprechende seichte Nuten 54. Diese feuerfesten Glieder
48 wechseln in der Längsrichtung der Kernkonstruktion mit feuerfesten Gliedern 43
ab, und einige derselben springen gegen die Metallwand 25 vor, und die Randflansche
49 derselben greifen in die Metallklammern 28 ein, deren einwärts gewendete Flansche
34 die Rippen 49 umgreifen und die Glieder 48 an der Metallwand 25 festhalten, Da
die Zwischenrippen 52 an den feuerfesten Gliedern 48 mit den Rippen 44 und 45 der
feuerfesten Glieder 43 ineinandergreifen, sind die feuerfesten Glieder 43 gegen
Bewegungen in der Richtung quer zur Wand gesichert in der Kernkonstruktion gehalten.
Die feuerfesten Glieder 48 sind vorzugsweise an den einzelnen Klammern 28 in Paaren
angeordnet (F i g. 8), und das obere Glied jedes Paares greift in ein feuerfestes
Glied 43 ein, das von diesem nach oben vorspringt, und das untere Glied des Paares
steht mit einem feuerfesten Glied 43 im Eingriff, das von diesem nach unten vorspringt.
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Weitere feuerfeste Glieder 48 springen über die Enden der feuerfesten
Glieder 43 gegen die der Hitze ausgesetzte Seite der Wand vor (F i g. 8, 9, 10).
Von den vertikal stehenden feuerfesten Gliedern 48 nimmt je ein oberes die Rippen
53 eines unteren Gliedes 48 in den Nuten 54 auf, so daß durch das Zusammenwirken
der Rippen 44, 45, 49 und 52 die Glieder 48 gegen Bewegung gegeneinander in der
Richtung quer zur Wand gesichert gehalten sind.
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Zwischen zwei feuerfesten Gliedern 48, die gegen die erhitzte Fläche
der Wand hin vorspringen, ist eine Gruppe von feuerfesten Gliedern montiert, die
von der gleichen Art sind wie die feuerfesten Glieder 48, jedoch zur leichteren
Unterscheidung mit dem abweichenden Bezugszeichen 48' bezeichnet sind. Jede Gruppe
besteht aus einer horizontalen Reihe von Gliedern 48' (F i g. 7) in der Längsrichtung
der Wand, und diese Gruppen sind in horizontalen Reihen und in diesen gestaffelt
angeordnet. Die Glieder 48', die mit den benachbarten Gliedern 48 im Eingriff stehen,
sind mit ihren äußeren Endflächen 50 gegen die der Hitze ausgesetzte Fläche
der Wand gewendet, und zwischen ihnen befindet sich ein anderes der Hitze ausgesetztes
feuerfestes Glied 48', das der der Hitze ausgesetzten Seite mit der anderen Endfläche
51 zugewendet ist, und die Rippen 49 und 52 der drei feuerfesten Glieder 48' greifen
in der in F i g, 10 gezeigten Weise ineinander, so daß sie das mittlere Glied 48'
gegen Bewegungen gegenüber den äußeren feuerfesten Gliedern 48' sichern, die ihrerseits
gegen Bewegungen in der Richtung quer zur Wand durch das Zusammenwirken der Rippen
49 und 52 an den benachbarten feuerfesten Gliedern 48 und einer der Rippen 52 an
jedem der feuerfesten Glieder 48' gesichert sind. Wegen der unterschiedlichen Höhe
der feuerfesten Glieder 43 und 48 müssen jeweils mehrere feuerfeste Glieder 48 mit
einem einzelnen feuerfesten Glied 43 abwechselnd angeordnet werden.
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Das monolithische feuerfeste Material 36 ist zwischen der Kernkonstruktion
und der inneren, der Hitze ausgesetzten Fläche der Wand in der gleichen Weise wie
bei dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel vorgesehen, und ebenso ist zwischen
dem Kern und der äußeren Wand 25 aus Metall wärmeisolierendes Material 40 vorgesehen.
Das monolithische feuerfeste Material 36 ist dann im Kern mit den feuerfesten Gliedern
43 und 48 durch den Eingriff in die Nuten 54 der in die Masse des monolithischen
Materials 36 vorspringenden feuerfesten Glieder 48 und 48' verankert.
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Eine weitere abgewandelte Ausführungsform der Erfindung (F i g. 13
bis 16) eignet sich zur Verwendung bei dünneren feuerfesten Wänden als die bisher
beschriebenen Ausführungsformen. Der Kernteil der feuerfesten Wand nach F i g. 13
bis 16 besteht durchwegs aus feuerfesten Gliedern von der allgemeinen Form nach
F i g. 12, jedoch in zwei unterschiedlichen Längen. Diejenigen, die ähnlich jenen
bei den Ausführungsformen nach F i g. 7 bis 12 in der Wand angeordnet sind, sind
mit 48 und 48' bezeichnet und stimmen mit denen nach F i g. 12 überein. Außerdem
sind in der Kernkonstruktion der Wand kürzere feuerfeste Glieder 48" vorgesehen,
Die feuerfesten Glieder 48 springen über die Glieder 48" an einer Seite der Kernkonstruktion
gegen die Metallwand
25 zu vor und sind an den Klammern 28 in der
gleichen Weise befestigt wie die entsprechenden Glieder 48' an den Klammern 28 bei
den in F i g. 7 bis 12 gezeigten Ausführungsformen. Der größte Teil der Kernkonstruktion
der Wand nach F i g. 13 bis 16 besteht aus Gliedern 48" (F i g. 14 und 16). An den
Stellen, an denen die Metallklammern 28 vorgesehen sind, sind jedoch die feuerfesten
Glieder 48" und 48'
in der in F i g. 13 bis 15 gezeigten Weise angeordnet.
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Die feuerfesten Glieder 48, die gegen die der Hitze ausgesetzte Fläche
der Wand vorspringen, stehen mit den feuerfesten Gliedern 48" in der in F i g. 15
gezeigten Weise im Eingriff, und die Glieder 48', die gegen die der Hitze ausgesetzte
Fläche der Wand vorspringen, greifen in die feuerfesten Glieder 48 in der gleichen
Weise ein wie die entsprechenden feuerfesten Glieder 48' bei der Ausführungsform
nach F i g. 8 bis 12. Es sind jedoch @ keine feuerfesten Glieder 43 vorgesehen,
sondern die feuerfesten Glieder 48" sind im größten Teil der Wand angeordnet und
wechseln in den horizontalen Ebenen, in denen die horizontalen Klammern 28 angeordnet
sind, mit den Gliedern 48 ab (F i g. 15). Wie ersichtlich, sind sämtliche feuerfeste
Glieder durch das Ineinandergreifen der Rippen 53 und der Nuten 54 sowie der Zwischenrippen
52 mit den Rippen 48 gegen Bewegungen quer zur Wand gesichert, und die feuerfesten
Glieder 48" sind in der gleichen Weise ausgebildet wie die feuerfesten Glieder 48,
nur daß sie an jeder Seite zusätzlich zu den Endflanschen 49 anstatt dreier im Abstand
von den Enden angeordneter Zwischenrippen 52 nur je zwei solche Rippen aufweisen.
Das wärmeisolierende Material 40 (F i g. 15), das von der gleichen Art ist wie bei
den beschriebenen Ausführungsbeispielen, erstreckt sich in die Aussparungen 55,
die zwischen den Endflächen 51 der Glieder 48 gebildet sind, die mit ihren anderen
Enden gegen die der Hitze ausgesetzte Fläche der Wand vorspringen. Derartige Aussparungen
unterstützen die Verankerung des wärmeisolierenden Materials 40 im Kern der Wand.
Das monolithische feuerfeste Material 36 ist von gleicher Beschaffenheit wie bei
den bisher beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung und ist mit der Kernkonstruktion
in gleicher Weise verankert wie bei der Kernkonstruktion nach F i g. 7 bis 10.
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F i g. 17 bis 20 zeigen die Anwendung der Erfindung bei einer Wand
mit zwei der Hitze ausgesetzten Wandflächen, z. B. einer Zwischenwand eines Tiefofens.
Die Kernkonstruktion der Wand nach F i g. 17 bis 20 besteht aus feuerfesten Gliedern
von ähnlicher Ausbildung wie nach F i g. 12, und der Rumpf des Kernes besteht aus
feuerfesten Steinen 148, ähnlich 48 in F i g. 12, jedoch von größerer Länge und
mit vier im Abstand von den Enden angeordneten Zwischenrippen 52 zusätzlich zu den
Endflanschen 49. Die zu den beiden der Hitze ausgesetzten Flächen der Wand vorspringenden
feuerfesten Gliedern 48' (F i g. 17 bis 20) sind in Gruppen angeordnet wie im Fall
der der Hitze ausgesetzten Wandfläche bei der Ausführungsform nach F i g. 13 bis
16, und die feuerfesten Glieder 48' sind von der gleichen Art wie die Glieder 48
nach F i g. 12 und mittels feuerfester Glieder 48 in ihrer Stellung gehalten. deren
Rippen mit Rippen der feuerfesten Glieder 148 im Eingriff stehen (F i g. 19). Die
feuerfesten Glieder 148 sind auf diese Weise gegenseitig gegen Bewegungen
in der Richtung quer zur Wand gesichert, und dies gilt auch für die feuerfesten
Glieder 48, und die feuerfesten Glieder 48' sind mittels der feuerfesten Glieder
48 gegen Bewegungen quer zur Wand in bezug aufeinander und auf die Glieder 148 gesichert.
Das monolithische feuerfeste Material 36 ist an beiden Wandflächen vorgesehen
und dort in der früher beschriebenen Weise angebracht und an Teilen der über die
Glieder 148 hinaus vorspringenden feuerfesten Glieder 48 sowie an den Gliedern
48' durch das Eintreten der Masse in die Aussparungen zwischen den Vorsprüngen an
den Gliedern 48 und 48' in der oben beschriebenen Weise verankert.
Die Teile der Wand, die aus vorgebrannten feuerfesten Gliedern bestehen, die zu
der der Hitze ausgesetzten Fläche der Wand reichen, bestehen also aus Reihen von
feuerfesten Gliedern 48' und 148, die quer zur Wand angeordnet sind und deren Enden
an der Hitze ausgesetzten Fläche der Wand liegen.