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Die Erfindung bezieht sich auf Diebstahlsicherungen, insbesondere
für Kraftfahrzeuge, mit Ver- und Entriegelbarkeit betriebswesentlicher Fahrzeugteile
wie Lenkvorrichtung, Getriebe, Bremsen usw. durch den Zündschlüssel des Fahrzeuges
und mit einer Zylinderschloß-, Schaltwalzen-, Sperriegel- und elektrischen Schalteranordnung
in einem diese Sicherungsteile aufnehmenden Gehäuse, innerhalb dessen ein Schaltwalzenteil
einen quer zu ihm in Sperr- und Entsperrungslagen überführbaren Sperriegel durchsetzt
und in dem eine Zuhaltung vorgesehen ist, die einen übergang des Sperriegels in
die Sperrstellung nur in Abhängigkeit vom Schlüsselabzug zuläßt.
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Derartige Diebstahlsicherungen sind an sich bekannt und in verschiedenen
Ausführungen vorgeschlagen worden, unter denen diejenige hervorzuheben ist, bei
der es bereits gelungen ist, die wesentlichen Teile der Sicherung innerhalb einer
Zylindermantelfläche unterzubringen, womit die Möglichkeit entstand, sie in ein
hierzu vorgesehenes Aufnahmegehäuse so einzuführen, wie etwa eine Patrone in den
Lauf einer Schußwaffe einschiebbar ausgebildet ist. Jedoch war auch bei dieser Ausführung
nicht zu vermeiden, daß die Sicherungspatrone im Durchmesser zu groß und als Ganzes
zu schwer ausfiel, als daß ihre Unterbringung im Ansatzgehäuse einer in üblicher
Weise zur Aufnahme der Lenkstockspindel dienenden Lenksäule ohne Schwierigkeiten
und ihre einfache Handhabung möglich gewesen wären. Da bei Vorschlägen dieser Art
bereits auf Raum- und Gewichtsersparnisse geachtet wurde, verzichtete man auf die
Erfüllung weiterer Sicherheitsaufgaben, deren Bedeutung zwischenzeitlich größer
geworden ist, beispielsweise auf die selbsttätige Abdeckung des Schlüsselkanals
nach Abzug des Schlüssels, um die Einführung von Werkzeugen zu verhindern, mit deren
Hilfe versucht werden könnte, Zuhaltungen zu lösen und den Sperriegel in eine wirkungslose
Lage zu überführen. Die Verwirklichung eines derartigen Schlüsselkanalverschlusses
würde zu dem weiteren Vorteil führen, das Innere des Schlosses vor dem Eintritt
von Fremdkörpern aller Art, etwa Staub; krümelartige Abfälle von Lebensmitteln usw.,
zu bewahren, so daß lästige Betriebsstörungen vermieden werden und die Lebensdauer
der inneren Sicherungsteile erhöht wird.
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Maßgebend für Größe und Gewicht der Diebstahlsicherungsvorrichtung
ist die Ausbildung der Zuhaltung, deren Aufgabe darin besteht, für die Sperrstellung
des Sperriegels erst nach Schlüsselabzug zu sorgen. Bisher hat man geglaubt, diese
Zuhaltungen in Form massiver und dadurch stabiler Körper ausführen zu müssen, um
ihre Wirksamkeit zu erhalten und sie geeignet zu machen, den Kräften auch dann zu
widerstehen, wenn die obenerwähnten Diebeswerkzeuge eingeführt und gewaltsam betätigt
werden. Dadurch wurde aber die Ausbildung der weiteren Teile der Diebstahlsicherungsvorrichtung
maßgebend beeinflußt, so daß sich die sperrigen und schweren Ausführungen ergaben,
die zu der Aufgabe führen, mit wesentlich kleineren Abmessungen und Gewichten nicht
nur die gleiche Sicherungsaufgabe lösen, sondern auch das weitere Problem befriedigen
zu können, die Einführung von Diebeswerkzeug überhaupt zu verhindern.
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Diese Aufgabe wird bei einer Diebstahlsicherung der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Zuhaltung in einer Ausnehmung der Schaltwalze
verschwenk- und kippbar untergebracht ist und der in das Zylinderschloß eingeführte
Schlüssel einen Schlitz der Zuhaltung durchsetzt und diese dadurch mit der Schaltwalze
drehfest kuppelt, wobei der Zuhaltung eine Ausnehmung des Gehäuses zugeordnet ist,
deren Begrenzungs-, Anschlags- und Steuerflächen von der Verschwenkungsachse der
Zuhaltung einen größeren Abstand als im übrigen Bereich an die Schaltwalze angrenzende
Gehäusewandungen besitzen, so daß die Zuhaltung bei Abzug des Schlüssels unter Übergang
des Sperriegels in die Sperrstellung eine Lage einnimmt, in der sie den durchgehenden
Schlüsselkanal des Schloßinnenzylinders abdeckt.
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Die sich damit ergebende weitere Aufgabe, die verschwenk- und kippbare
Anordnung der Zuhaltung zu verwirklichen, ohne einen der Vorteile aufgeben zu müssen,
die durch die Beschränkung der Rauminanspruchnahme der Zuhaltung auf einen Kleinstwert
erreicht werden konnten, wird in weiterer Durchbildung des Erfindungsgedankens dadurch
erreicht, daß die Zuhaltung unter der Wirkung einer Druck- und Drehfeder steht,
vorzugsweise in der Ausbildung einer Kegelfeder, deren große und kleine Windungen
einerseits an der zu diesem Zwecke topfscheibenförmig auszubildenden Zuhaltung,
und zwar vorteilhaft in deren innerer Randbegrenzungsfläche, andererseits an der
Schaltwalze, etwa an einem Nocken derselben, festlegbar sind. Dadurch bleibt die
gedrängte Anordnung erhalten, die durch die plättchenförmige Ausbildung der Zuhaltung
grundsätzlich ermöglicht wird.
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Die Zuhaltung kann dabei in Wirkverbindung mit einem Sperriegelmitnehmer
stehen, der seinerseits unter dem Einfluß einer Drehfeder steht. Die übertragung
der Drehfederkraft auf den Sperriegel erfolgt zweckmäßig dadurch, daß zwischen der
Drehfeder und dem Sperriegelmitnehmer eine Federplatte vorgesehen ist, die einen
Antriebsnocken für den Sperrriegelmitnehmer und eine segmentförmig ausgebildete
Nut aufweist, die zur Aufnahme einer Schaltwalzennase dient. Bezeichnet man die
die Sperriegeldrehfeder und die Federplatte aufweisende Einrichtung als Ganzes mit
Federring, so ist es also mit Hilfe dieses Federringes möglich, die Kraftwirkung
der Drehfeder in eine Axialbewegung des Sperriegels umzusetzen, sobald diese Bewegung
freigegeben ist. Die segmentförmige Nut in der Federplatte des Federringes ist deshalb
bedeutungsvoll, weil die Schaltwalzennase in der entsperrten Stellung des Sperriegels
an einer der den segmentförmigen Verlauf der Nut abschließenden Flächen der Federplatte
zur Anlage kommt, so daß bei der Herstellung der Startstellung die Drehfeder zusätzlich
gespannt wird, womit das Ganze nach Freigabe des Schlüssels aus der Stellung Start
selbsttätig in die Stellung Fahrt zurückkehrt. Die Wirkungsweise des Federringes
ist daher eine doppelte, indem einerseits der Sperriegel gesteuert und andererseits
der selbsttätige Rücklauf der Teile aus der Stellung Start in die Fahrtstellung
bewirkt wird. Dadurch wird die Ausbildung des elektrischen Schalters vereinfacht,
der bisher eine besondere Drehfeder erforderlich machte. Die Drehfeder des Federringes
übernimmt nunmehr auch die selbsttätige Verdrehung des verdrehbaren Schalterteiles
aus der Anlasser- in die Betriebsstellung, in der die Zündstromkreise des Fahrzeuges
geschlossen sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt. In dieser ist Fig. 1 die Draufsicht auf den vom Schloßaußenzylinder
gebildeten Stirnkörper der Diebstahlsicherungsvorrichtung, so daß Schloßinnenzylinder
und Mündung des Schlüsselkanals zu erkennen sind, F i g. 2 eine Seitenansicht auf
die Anordnung nach F i g. 1, in der die in Sperrstellung befindliche Sperrspitze
des Sperriegels zu erkennen ist; angedeutet sind weiter die Lenkstockspindel und
eine auf der Lenkstockspindel befindliche Sperrmuffe mit einem Sperrnest, in dem
sich gerade die Sperrspitze des Sperrriegels befindet, in strichpunktierter Darstellung,
F i g. 3 ein Längsschnitt durch die in Sperrstellung befindliche Diebstahlsicherungsvorrichtung
gemäß der Schnittlinie a-a der F i g. 1, wobei der Schlüssel abgezogen ist, während
F i g. 4 in der Schnittdarstellung der F i g. 3 die Teile der Diebstahlsicherungseinrichtung
in der entsperrten Lage des Sperriegels, also in Fahrtstellung, veranschaulicht;
F i g. 5 entspricht bei nicht abgezogenem Schlüssel einem Querschnitt nach Linie
c-c der F i g. 3, so daß die Diebstahlsicherungsvorrichtung wiederum in der Sperrstellung
veranschaulicht ist; F i g. 6 entspricht der Schnittdarstellung der F i g. 5 mit
dem Unterschied, daß die Teile der Diebstahlsicherungsvorrichtung in einer Stellung
gezeigt sind, in der der Schlüssel bereits abgezogen ist; F i g. 7 entspricht der
Schnittdarstellung der F i g. 5 mit dem Unterschied, daß die Diebstahlsicherungsvorrichtung
in einer Stellung ihrer Teile gezeigt ist, bei der der Sperriegel entsperrt ist,
so daß eine Betriebsstellung veranschaulicht ist, die der Stellung Fahrt des gesicherten
Fahrzeuges entspricht; F i g. 8 zeigt wiederum in der Schnittdarstellung der F i
g. 5 die Stellung der Diebstahlsicherungsvorrichtung, bei der der Anlassermotor
eingeschaltet ist, so daß die Betriebsstellung Start wiedergegeben ist; F i g. 9
gibt einen Querschnitt durch die Sicherung nach der Schnittlinie b-b der F i g.
3 wieder, und zwar bei nicht abgezogenem Schlüssel in der Sperrstellung der Diebstahlsicherungsvorrichtung;
F i g. 10 entspricht der Schnittdarstellung der F i g. 9 mit dem Unterschied, daß
die Sicherung in der Stellung gezeigt ist, die nach Abzug des Schlüssels eingetreten
ist; F i g. 11 entspricht der Schnittdarstellung der F i g. 9 mit dem Unterschied,
daß der Sperriegel sich in der entsperrten Stellung befindet, so daß wiederum die
Betriebsstellung Fahrt herrscht; F i g. 12 zeigt in der Schnittdarstellung der F
i g. 9 die Startstellung der Teile; F i g. 13 gibt die Draufsicht auf die schlüsselseitig
gelegene Stirnfläche der Schaltwalze wieder, wobei die erfindungsgemäß ausgebildete
Zuhaltung zu erkennen ist; F i g. 14 zeigt eine Seitenansicht der Schaltwalze, während
F i g. 15 die Draufsicht wiedergibt, die sich ergibt, wenn die Schaltwalze in Richtung
auf den Schlüssel hin betrachtet wird, so daß also die schlüsselabgewandte Seite
der Schaltwalze dargestellt ist; F i g. 16 gibt die Draufsicht auf den Sperriegel
und auf einen Teil des Sperriegelmitnehmers wieder, während F i g. 17 beide Teile
seitlich gesehen darstellt; F i g. 18 entspricht der Draufsicht auf die schlüsselabgewandte
Seite des Sperrsegels; F i g. 19 gibt die Federplatte des Federringes auf der schlüsselzugewandten
Seite wieder, während F i g. 20 eine Seitenansicht auf die den Federring bildenden
Teile ist; F i g. 21 entspricht der Stirnansicht auf die Federringanordnung in Richtung
auf den Schlüssel hin; F i g. 22 ist ein Längsschnitt durch das verbreiterte Kopfstück
der Schaltwalze mit eingebauter Zuhaltung gemäß der Schnittlinie e-e der F i g.
23, die eine vergrößerte Wiedergabe der F i g. 13 ist; F i g. 24 ist ein Querschnitt
durch den Schaltwalzenkopf nach Schnittlinie d-d der F i g. 22.
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Die Diebstahlsicherungseinrichtung weist ein Aufnahmegehäuse 1 für
das aus Schloßaußen- und Innenzylindern bestehende Sicherheitsschloß auf. Das Aufnahmegehäuse
1 ist seiner äußeren Formgebung nach der vorgefertigten Aufnahme im Fahrzeug angepaßt.
F i g. 4 läßt den Schloßaußenzylinder 2 erkennen, während der als solcher nicht
bezeichnete, nach Einführung des Schlüssels 10 verdrehbare Schloßinnenzylinder formschlüssig
mit einer Schaltwalze 3 verbunden ist, deren Kopfstück, wie F i g. 14 erkennen läßt,
dem Durchmesser nach größer als ein einen Nocken 21 tragendes Schaftstück
ist, dessen Ende als Vierkant ausgebildet ist, das zur Betätigung der elektrischen
Schalteinrichtung 22 dient (F i g. 3), welche die Diebstahlsicherungseinrichtung
auf der zum Schloßaußenzylinder 2 entgegengesetzt liegenden Seite des Aufnahmegehäuses
1 abschließt. F i g. 23 läßt erkennen, daß die Schaltwalze einen der Sehlüsselbartform
angepaßten Durchbruch 23 als einzigen Zugang zu den inneren Teilen der Sicherung
aufweist. Diese inneren Teile bestehen vornehmlich aus der Zuhaltung 5, deren topfscheibenförmiger
Querschnitt aus F i g. 2 zu entnehmen ist. Die Zuhaltung 5 ist dadurch in der Schaltwalze
3 verschwenk- und kippbar untergebracht, daß diese eine Ausnehmung 4 derart aufweist,
daß sich, im Schnitt der F i g. 22 gesehen, eine U-förmige Ausbildung des 3chaltwalzenkopfes
ergibt, womit ein Raum entsteht, in welchem die Zuhaltung 5 verschwenk- und kippbar
untergebracht werden kann. Zu diesem Zweck dient eine Kegelfeder 6, deren Windungen
größeren Durchmessers. bei 2$ an der Zuhaltung 5 festgelegt sind, während ein Nocken
27 der Schaltwalze 3 zur Festlegung der Windungen kleineren Durchmessers der Kegelfeder
6 dient. Ein nicht bezeichneter, in F i g. 22 gezeigter Stift dient zur Sicherung
des Zusammenhanges der Teile 3, 5, 6.
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Wie F i g. 6 veranschaulicht, springen die Begrenzungs-, Anschlag-
und Steuerflächen 7 des Aufnahmegehäuses 1 in dem Bereich, der der Zuhaltung 5 gegenüberliegt,
gegenüber den Begrenzungswandungen des Gehäuses 1 zurück, die zur Führung der Schaltwalze
3 dienen. Die Zuhaltung, die in der Draufsicht als Rhombus mit teils geradlinigen,
teils kreisbogenförmigen Flanken erscheint, vermag also in der Sperrstellung des
Sperriegels, die nach Schlüsselabzug auftritt und in F i g. 6 veranschaulicht ist,
in die durch die Flächen 7 begrenzte Ausnehmung des Aufnahmegehäuses 1 einzufallen,,
so daß der in F i g. 5 erkennbare, zur Führung des: Schlüssels 10 dienende
Kanal in der Stellung der Teile nach F i g. 6 abgedeckt ist.
Die
F i g. 6 läßt weiter erkennen, daß zwischen den kurvenförmig abgerundeten Flanken
der Zuhaltung 5 ein Schlitz 11 vorgesehen ist, der in Verbindung mit einem Schlitz
geringerer Tiefe in der Schaltwalze 3 in der Höhe der Zuhaltung den Ein- und Herausführungskanal
für den Schlüssel 10 bildet. Das ist in den Stellungen der F i g. 5, 7 und 8 der
Fall, wobei F i g. 5 der Sperrstellung mit noch im Schloß befindlichem Schlüssel,
F i g. 7 der Fahrtstellung und F i g. 8 der Startstellung entspricht, d. h. Betriebsstellungen,
die nur durch Einführung und entsprechende Verdrehung des Schlüssels verwirklichbar
sind.
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Der den Nocken 21 tragende Schaftteil der Schaltwalze 3 ist, wie die
F i g. 3 und 4 erkennen lassen, durch den Sperriegel 9 durchgeführt, der im einzelnen
mit seinem Mitnehmer in den F i g. 16, 17 und 18 veranschaulicht ist. Dieser Sperriegebnitnehmer
ist als hakenförmiges Plattenstück mit dem längeren Schenkel 8 und dem kürzeren
Schenkel 13 ausgebildet. Der längere Schenkel 8 ist durch das Ende des Sperriegels
9 durchgeführt, das der in F i g. 2 sichtbaren Sperriegelspitze gegenüber abgewandt
ist. Der Mitnehmerteil 8 bildet die Angriffsfläche für eine von der Schaltwalze
3 gebildete Schließfläche 12, die in F i g. 15 wiedergegeben ist. Der Mitnehmerteil
13 steht in Wirkverbindung mit einem Federring 14, dessen Einzelheiten aus den F
i g. 19, 20 und 21 zu entnehmen sind. Vorhanden ist zunächst eine Drehfeder 16 (F
i g. 4), die gleichmittig zu dem sie durchsetzenden Schaft der Schaltwalze 3 angeordnet
ist. An dem schloßzugewandten Ende der Feder 16 ist eine Federplatte festgelegt,
die einen Nocken 19 trägt und eine segmentförmige Nut 20 aufweist, wie insbesondere
F i g. 19 zeigt. Der andere, freie Schenkel 18 der Feder 16 ist im Aufnahmegehäuse
1 festgelegt. In der Nut 20 aufgenommen ist der bereits erwähnte Nocken 21 des verjüngten
Schaftes der Schaltwalze 3, so daß eine der die Nut 20 begrenzenden Wandungen der
Federplatte die Verdrehung des Nockens 21 und , damit der Schaltwalze 3 begrenzt.
Der Nocken 19 des die Nut 20 bildenden Federtellers liegt unter der Spannung
der Drehfeder 16 an dem Teil 13 des Sperriegelmitnehmers an.
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Die Wirkungsweise der so beschriebenen Diebstahlsicherungsvorrichtung
ist die folgende: Geht man von der Sperrstellung des Schlosses nach den F i g. 3,
6 und 10 aus und soll die Sperrstellung aufgehoben werden, so wird hierzu der Schlüssel
10
in den Schlüsselkanal des Schloßinnenzylinders eingeführt, so daß er, wie
F i g. 6 veranschaulicht, auf die Zuhaltung 5 trifft. Die Zuhaltung weicht federnd
und kippend aus, so daß Schloßinnenzylinder und Schaltwalze verdrehbar werden. Der
Sperriegel 9 wird mittels der Schließfläche 12 der Schaltwalze 3, die sich an den
Teil 8 des Sperriegehnitnehmers anlegt, so bewegt, daß die Sperrspitze des Sperriegels
aus dem Nest 25 der Sperrmuffe 26 austritt, wie dies F i g. 4 veranschaulicht. Die
Zuhaltung kommt demgemäß aus der Lage der F i g. 6 in diejenige der F i g. 7, und
zwar sowohl durch Verschwenkung gegen Wirkung der Kegelfeder 6 als auch durch eine
rückläufige Kippbewegung. Damit wirkt der Schlüsselbart als Sperre für die Zuhaltung
5, die damit gegen weitere ungewollte Bewegungen gesichert ist. Die Zuhaltung selbst
wirkt als Sicherung gegen Bewegungen des Sperriegels, die eine Sperrstellung desselben
herbeiführen würden; da die Zuhaltung 5 in der Stellung der Teile nach F i g. 7
im Wege des Sperriegelmitnehmerteiles 8 liegt.
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Die Schaltwalze liegt mit der Fläche 12 am Mitnehmerteil 8 des Sperriegels
9 an und bestimmt die 5 Lage des Sperriegels in den Stellungen Fahrt und Garage
bis zur Stellung Start gemäß den F i g. 8 und 12. Der Mitnehmerteil 13 nimmt den
Nocken 19 des Federringes 14 mit und spannt dadurch die Drehfeder 16. Die Nase 21
der Schaltwalze 3 hat sich in der o segmentförmigen Nut 20 des Federringes 14 gedreht
und ist an der Begrenzungsfläche 24 der Nut zur Anlage gekommen, wie dies F i g.
11 veranschaulicht. Der verdrehbare Teil des Schalters 22 ist ebenfalls durch die
Schaltwalze 3 verdreht worden, so daß die Zündung eingeschaltet ist.
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Zum Zweck des Startens werden Schlüssel und Schloß aus der Stellung
der F i g. 7 in diejenige der F i g. 8 gebracht. Hierbei wird der Federring 14 mittels
der Nase 21 der Schaltwalze 3 noch weiter verdreht und demgemäß die Drehfeder 16
noch stärker gespannt. Der Nocken 19 des Federringes 14 entfernt sich von dem Mitnehmerteil
13 des Sperriegels 9 und entlastet denselben vom Druck der Drehfeder 16, ohne die
Lage des Sperriegels zu verändern. In der Schaltvorrichtung 22 werden die zum Starten
erforderlichen Verbindungen hergestellt. Wird der Schlüssel freigegeben, so tritt
die überführung aus der Stellung Start in die Stellung Fahrt selbsttätig infolge
Entspannung der Drehfeder 16 des Federringes 14 ein, welcher auf die Nase 21 der
Schaltwalze 3 einwirkt, bis der Nocken 19 des Federringes 14 am Mitnehmerteil 13
des Sperriegels 9 zur Anlage kommt und eine weitere Verdrehung dadurch verhindert,
daß die Schaltwalze 3 zur Anlage an den Mitnehmerteil 8 gelangt, der durch diese
Stellung die Lage des Sperrriegels und damit diejenige des Mitnehmerteiles 13 bestimmt
(F i g. 7 und 11).
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Zur Herstellung der Sperrstellung wird der Schlüssel über die Stellung
Garage bei freigegebener Lenkung und ausgeschalteter Zündung durchgedreht, bis in
der Stellung Halt (F i g. 4, 5 und 9) ein Anschlag wirksam wird. Dabei liegt der
Mitnehmerteil 8 des Sperriegels 9, wie F i g. 5 zeigt, an der Zuhaltung 5 an, die
ihrerseits durch den Schlüssel 10 gehalten ist. Die vorgespannte Drehfeder 16 drückt
den Nocken 19 des Federringes 14 gegen den Mitnehmerteil 13 des Sperriegels 9 und
damit den Sperriegel in die: Richtung auf übergang in die Sperrstellung.
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Bei Abzug des Schlüssels wird die Zuhaltung 5 unter Wirkung der Feder
6 in die Ausgangsstellung zurückgeschwenkt, so daß die Durchführung 22 für den Schlüssel
abgedeckt wird. Der Mitnehmerteil9' dringt unter Wirkung der Drehfeder 16 in Verbindung
mit dem Nocken 19 des Federringes 14 in die Ausnehmung 4 der Schaltwalze 3 ein,
so daß der Sperriegel in die Sperrstellung gelangt, sobald sich ein Sperrnest 25
der Sperrmuffe 26 vor der Sperrspitze des Sperriegels befindet (F i g. 3, 6 und
10).