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DE1292230B - Befestigungsvorrichtung fuer elektrische Apparate und/oder Leitungen - Google Patents

Befestigungsvorrichtung fuer elektrische Apparate und/oder Leitungen

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Publication number
DE1292230B
DE1292230B DE1959Q0000604 DEQ0000604A DE1292230B DE 1292230 B DE1292230 B DE 1292230B DE 1959Q0000604 DE1959Q0000604 DE 1959Q0000604 DE Q0000604 A DEQ0000604 A DE Q0000604A DE 1292230 B DE1292230 B DE 1292230B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
elastic body
fastening device
rigid
shaped
legs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1959Q0000604
Other languages
English (en)
Inventor
Reichard Otto
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WILHELM QUANTE
Original Assignee
WILHELM QUANTE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WILHELM QUANTE filed Critical WILHELM QUANTE
Priority to DE1959Q0000604 priority Critical patent/DE1292230B/de
Publication of DE1292230B publication Critical patent/DE1292230B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/015Boards, panels, desks; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/04Mounting thereon of switches or of other devices in general, the switch or device having, or being without, casing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung für elektrische Geräte und/oder Leitungen in Gehäusen, Schaltschränken, Unterputzkästen od. dgl. an Tragschienen mit einem umgreifbaren Profil mittels auf diese aufsteckbaren und leicht lösbaren, mit den Geräten verbundenen, elastischen Körpern von C-förmiger Gestalt, deren Schenkel die Tragschiene federnd hintergreifen.
  • Die bekannten Ausführungen dieser Art sind auf C-förmige Tragschienen beschränkt, wobei der Verbindungskörper aus einem elastischen Werkstoff besteht oder mittels Blattfeder einrastet. Es ist auch bekannt, die Geräte auf eine rechteckige Tragschiene mit Hilfe eines Metallbügels oder eines C-förmig gebogenen Federdrahtes aufzustecken.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Befestigungsvorrichtungen der eingangs erwähnten Art mit einfachen und wohlfeilen Mitteln derart zu verbessern, daß sie sich besonders leicht herstellen und verwenden lassen und daß insbesondere eine selbsttätige oder unbeabsichtigte Lösung von der Schiene z. B. bei Erschütterungen sicher vermieden wird. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der elastische Körper aus Kunststoff besteht und teilweise von einem metallischen, etwa U-förmigen Element aus starrem Material umfaßt ist, das die Schenkel des elastischen Körpers in ihrer Lage an der Tragschiene sichert und mit einem im elastischen Körper eingebetteten Einsatzkörper lösbar verbunden ist.
  • Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung bringt nicht nur bei ihrer Herstellung, sondern auch beim Gebrauch erhebliche Vorteile mit sich. So sind nicht nur die Befestigungsvorrichtungen selbst, sondern auch die mit ihnen zusammenwirkenden Schienen verhältnismäßig einfach in ihrem Aufbau und daher wohlfeil herzustellen. Sodann gestaltet sich das Anbringen der Befestigungsvorrichtung auf den Schienen sehr einfach, weil ihr elastischer Grundkörper nur auf die Schiene reiterartig aufgestülpt zu werden braucht. Durch die Elastizität des benutzten Werkstoffes können die Schenkel des Trägers nämlich etwas auffedern und im Anschluß daran die an ihren freien Enden vorgesehenen Vorsprünge die Schiene hintergreifen. Damit nun dieser elastische Körper auch in seiner einmal eingenommenen Lage verharrt, d. h., um eine Rückfederung oder ein Aufspreizen des elastischen Körpers zu verhindern, ist das schon erwähnte, aus einem starren, also formbeständigen Werkstoff hergestellte, etwa U-förmige Element vorgesehen. Seine Schenkel legen sich so von außen an die Schenkel des C-förmigen, elastischen Körpers an, daß. diese nicht mehr aufspreizen können. Das U-förmige Element muß an dem elastischen Körper gesichert werden.
  • Zweckmäßig wird daher der elastische Körper mit dem starren Element durch eine vorzugsweise unverlierbare Schraube verbunden. Zur Aufnahme der Schraube besitzt der elastische Körper einen eine Gewindebohrung aufweisenden Einsatzkörper, der ganz oder teilweise in dem elastischen Körper eingebettet ist. Um bei einem Lösen der Befestigungsvorrichtung den starren U-förmigen Bügel aus seiner Sperrlage, in der er ein Rückfedern oder Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers verhindert, zurückzuführen, ist es zweckmäßig, dem Schraubenschaft einen Mitnehmer zuzuordnen. Dieser bewirkt, da er fest mit dem Schraubenschaft verbunden ist, beim Lösen der Schraube eine Mitnahme des starren Elements, so daß im Anschluß daran durch Zurückbiegen der Schenkel des elastischen Körpers dieser von der Schiene entfernt werden kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind Teile des elastischen Körpers und/oder des starren Elements als Träger für die elektrischen Apparate benutzbar. Beispielsweise kann einer der Schenkel des U-förmigen Elements eine als Apparateträger dienende, vorzugsweise abgewinkelte Verlängerung aufweisen. Es ist aber auch möglich, elektrische Einrichtungen, wie Kabelschellen, Schalt- oder Rangierringe oder Teile derselben einstückig mit dem elastischen Körper zu halten. Als ein sich für die Herstellung des elastischen Körpers eignender Werkstoff sei Polyamid genannt.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigt F i g.1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung auf einer in einem Gehäuse befindlichen Schiene, teilweise weggebrochen, F i g. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach der F i g. 1, teilweise weggebrochen und bei entferntem Gehäuse, F i g. 3 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung im vergrößerten Maßstab und im Querschnitt, teilweise in Seitenansicht, F i g. 4 einen Querschnitt durch eine mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung zusammenwirkende Schiene, F i g. 5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, F i g. 6 die Befestigungsvorrichtung nach der F i g. 5 in Draufsicht, teilweise weggeschnitten, F i g. 7 eine vierte Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, F i g. 8 eine fünfte Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung, teilweise im Schnitt und teilweise in Seitenansicht, und F i g. 9 eine sechste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung im Querschnitt und im vergrößerten Maßstab.
  • Mit 10 ist ein Gehäuse bezeichnet, das einen an sich bekannten Aufbau haben und sowohl aus einem Metallblech als auch aus einem Kunststoff gefertigt sein kann. Es sei erwähnt, daß an Stelle des Gehäuses 10 auch an sich bekannte Schränke, Unterputzkästen od. dgl. treten können. Da diese alle einen bekannten Aufbau haben, kann auf die Angabe näherer Einzelheiten verzichtet werden.
  • In dem Gehäuse 10 können je nach Bedarf eine oder mehrere Schienen 11 angeordnet sein. Die Schiene nach dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 1 und 2 der Zeichnung hat einen rechteckigen Querschnitt, ist also als Flachschiene wohlfeil herstellbar. Auf die Schiene ist ein aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise aus einem Polyamid, gefertigter Körper 12 reiterartig aufgestülpt, der einen etwa C-förmigen Querschnitt hat. Seine beiden Schenkel besitzen an ihren freien Enden ungeformte Vorsprünge, die, wie aus der F i g. 1 ersichtlich, die Schiene 11 teilweise hintergreifen. Beim Befestigen des elastischen Körpers 12 auf der Schiene 11 werden seine Schenkel etwas auseinandergespreizt und greifen dann in ihrer Endlage mit den Vorsprüngen 13 hinter die Schiene 11. Um nun ein Zurückfedern oder ein Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers 12 zu verhindern, ist diesem ein generell mit 14 bezeichnetes Element zugeordnet, welches aus einem starren, d. h. formbeständigen Werkstoff, beispielsweise aus einem Metall, gefertigt ist. Dieses Element 14 ist als etwa U-förmiger Körper gestaltet, wobei die beiden Schenkel leicht auseinanderstreben. Die beiden Schenkel des U-Körpers 14 legen sich auf die Außenflächen der Schenkel des elastischen Körpers 12 und sorgen dafür, daß weder ein Zurückfedern noch ein Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers 12 auftritt.
  • Beide Körper sind durch eine Schraube 15 miteinander verbunden. Diese greift mit ihrem Schaft in einen Einsatzkörper 16, der in dem elastischen Körper 12 eingebettet ist. Es ist ohne weiteres verständlich, daß beim Anziehen der Schraube 15 das starre Element fest gegen den elastischen Körper 12 gepreßt und so ein ungewolltes Lösen des letztgenannten von der Schiene 11 verhindert wird. Zwischen den beiden Körpern ist so viel Luft vorhanden, daß eine einwandfreie Sicherung des elastischen Körpers 12 gegen Zurückfedern und Aufspreizen gewährleistet ist. Beim Ausführungsbeispiel nach den F i g. 1 und 2 der Zeichnung ist mit dem elastischen Körper 12 eine Abwinklung 17 einstückig gehalten, die in ihrem oberen abgewinkelten Bereich eine Gewindebohrung 18 aufweist, in der mit bekannten Befestigungselementen ein elektrischer Apparat ebenfalls bekannter Art angebracht werden kann. Dabei sei erwähnt, daß der die Bohrung 18 tragende Teil der Abwinklung 17 nochmals abgewinkelt ist, so daß er parallel zur Schiene 11 verläuft. Die Abmessungen der Abwinklung 17 und die Anzahl und Gestalt der an ihr vorgesehenen Aufnahmen für Befestigungselemente können in mannigfacher Weise Abänderungen erfahren, um allen Wünschen der Praxis gerecht zu werden.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach der F i g. 3 der Zeichnung haben der elastische Körper 12 und auch die Schiene 11 ihre geschilderte Gestaltung beibehalten. Auch sind nach wie vor der elastische Teil 12 und der starre Teil 14 durch eine Schraube 15 miteinander vereinigt. Jedoch ist in diesem Fall eine andere Möglichkeit aufgezeigt, um die Befestigungsvorrichtung als Träger für einen elektrischen Apparat benutzen zu können. Zu diesem Zweck ist der eine Schenkel des U-förmigen starren Elements 14 mit einer Verlängerung 19 versehen, in deren Bereich Werkstoffteile hochgewölbt sind, so daß eine mit Gewinde versehene Aufnahme 20 für ein Befestigungselement entsteht. Dabei hat die Verlängerung vorzugsweise dieselbe Breite wie das mit ihr einstückige starre Element 14. Bei Bedarf wäre es auch möglich, den gegenüberliegenden anderen Schenkel des Elements zusätzlich mit einer gleichen oder einer andersartig gestalteten Verlängerung mit einer oder mehreren Aufnahmen für Befestigungselemente zu versehen.
  • In der F i g. 4 der Zeichnung ist eine andere Querschnittsgestalt für die Schiene vorgesehen, und zwar wird diese schwalbenschwanzförmige Ausführungsform der Halteschiene 21 vorzugsweise in aus Kunststoff bestehenden Gehäusen benutzt. Die bekannten Hinterschneidungen 22 der schwalbenschwanzförmigen Halteschiene 21 werden in diesem Fall zum Eingriff von Vorsprüngen der Schenkel des elastischen Körpers 12 herangezogen. Es empfiehlt sich, in diesem Fall die Vorsprünge nicht wie in den übrigen Ausführungsbeispielen wulstförmig zu halten, sondern sie der Ausbildung der Hinterschneidung 22 entsprechend zu gestalten.
  • Bei der Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung nach den F i g. 5 und 6 der Zeichnung ist der elastische Körper 12 einstückig mit einem an sich bekannten Leitungsführungsring 23 (Schalt- oder Rangierring) gehalten, der bei 30 geteilt ist. Wie insbesondere aus der F i g. 6 der Zeichnung ersichtlich, überragen Teile des elastischen Körpers 12 auf der einen Seite das starre Element 14 und gehen dann in den im Querschnitt etwa ovalen oder ellipsenförmigen Leitungsführungsring 23 über. Auch in diesem Fall ist es zweckmäßig, den elastischen Körper 12 und damit den mit ihm einstückigen Leitungsführungsring 23 aus einem Polyamid zu fertigen. Im übrigen haben Schiene 11, elastischer Körper 12 und starrer Körper 14 die vorstehend im einzelnen angegebene Gestalt beibehalten (vgl. F i g. 1 und 2). Eine ähnliche Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung zeigt auch die F i g. 8 der Zeichnung, nur daß in diesem Fall der Leitungsführungsring 24 eine etwas abgeänderte Gestalt hat, und zwar besitzt er eine zeitlich angeordnete Trennfuge 25, wobei im Bereich dieser Trennfuge ein etwa druckknopfartiger Verschluß gebildet ist.
  • Bei der Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung gemäß der F i g. 7 der Zeichnung ist der Unterteil 26 einer Kabelschelle mit dem elastischen Körper 12 einstückig gehalten. Der Unterteil 26 der Kabelschelle kann mit einem zugeordneten Oberteil 27 über einen an sich bekannten Verschluß, beispielsweise einen Rastverschluß, verbunden werden. Gewünschtenfalls könnte auch eine einteilige Kabelschelle mit dem elastischen Körper zu einer Einheit vereinigt sein.
  • Und endlich ist in der F i g. 9 der Zeichnung eine Befestigungsvorrichtung dargestellt, die eine Weiterentwicklung derjenigen nach den F i g. 1 und 2 darstellt. Der mit der Schraube 15 zusammenwirkende Einsatzkörper 16 besitzt eine nicht näher bezeichnete Ausnehmung, in die das freie Ende der Schraube 15 hineinragt. Die Schraube 15 ist bei diesem Ausführungsbeispiel unverlierbar gehalten, was beispielsweise durch einen angestauchten Rand 28 an ihrem freien Ende erfolgen kann. Die erwähnte Ausnehmung im Einsatzkörper ermöglicht eine einfache und bequeme Bildung der Anstauchung 28 nach dem Anbringen der Befestigungsschraube 15. Ferner ist dem Schaft der Schraube, und zwar in seinem dem Schraubenkopf benachbarten Teil, ein Mitnehmer 29 zugeordnet. Dieser kann durch an sich bekannte Maßnahmen mit dem Schraubenschaft fest verbunden werden, was nach dem Hindurchstecken des Schraubenschaftes durch eine nicht näher bezeichnete Bohrung im Steg des U-förmigen starren Elements 14 erfolgen kann. Wenn man bei dieser Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung die Schraube 15 löst, so wird dabei das starre Element 14 durch die Einwirkung des Mitnehmers 29 von dem elastischen Körper 12 abgehoben.
  • Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei sämtlichen Ausführungsformen der Befestigungsvorrichtung der aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise aus einem Polyamid gefertigte Körper 12, nicht nur ein Aufstecken auf die Schiene 11 zuläßt, sondern zugleich dämpfend als Puffer wirkt, so daß sich die erfindunsgemäße Befestigungsvorrichtung vorzüglich auch zum Tragen von empfindlichen elektrischen Apparaten, insbesondere von stoßempfindlichen eignet. Daneben ist es auch von Vorteil, daß die zur Herstellung des elastischen Körpers benutzten Werkstoffe zugleich elektrisch isolierende Eigenschaften aufweisen.

Claims (1)

  1. Patentansprüche: 1. Befestigungsvorrichtung für elektrische Geräte und/oder Leitungen in Gehäusen, Schaltschränken, Unterputzkästen od. dgi. an Tragschienen mit einem umgreifbaren Profil mittels auf diese aufsteckbaren und leicht lösbaren, mit den Geräten verbundenen, elastischen Körpern von C-förmiger Gestalt, deren Schenkel die Tragschiene federnd hintergreifen, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Körper (12) aus Kunststoff besteht und teilweise von einem metallischen, etwa U-förmigen Element (14) aus starrem Material umfaßt ist, das die Schenkel des elastischen Körpers (12) in ihrer Lage an der Tragschiene sichert und mit einem im elastischen Körper eingebetteten Einsatzkörper (16) lösbar verbunden ist. z. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper (16) mit dem starren U-förmigen Element (14) durch eine vorzugsweise unverlierbare Schraube (15) verbunden ist. 3. Befestigungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraube (15) ein mit dem starren Element (14) zusammenwirkender Mitnehmer (29) zugeordnet ist. 4. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Teile des elastischen Körpers (12) und/oder des starren U-förmigen Elements (14) als Träger für die elektrischen Apparate benutzbar sind. 5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Schenkel des U-förmigen, starren Elements (14) eine als Apparateträger dienende, vorzugsweise abgewinkelte Verlängerung (19) aufweist. 6. Befestigungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß elektrische Einrichtungen, wie Kabelschellen (26, 27), Schalt- oder Rangierringe (23, 24) oder Teile derselben, einstückig mit dem elastischen Körper (12) ausgeführt sind. 7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Körper (12) und die ihm angeformten Einrichtungen aus einem Polyamid gefertigt sind.
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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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CH291338A (de) * 1950-10-25 1953-06-15 Ag H Schurter Vorrichtung zur Befestigung eines Gerätes, beispielsweise eines elektrischen Sicherungselementes, an einer Tragschiene.
DE1677538U (de) * 1954-03-26 1954-06-03 Voigt & Haeffner Ag Anordnung zur befestigung von elektrischen installationsapparaten.

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