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Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung für elektrische
Geräte und/oder Leitungen in Gehäusen, Schaltschränken, Unterputzkästen od. dgl.
an Tragschienen mit einem umgreifbaren Profil mittels auf diese aufsteckbaren und
leicht lösbaren, mit den Geräten verbundenen, elastischen Körpern von C-förmiger
Gestalt, deren Schenkel die Tragschiene federnd hintergreifen.
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Die bekannten Ausführungen dieser Art sind auf C-förmige Tragschienen
beschränkt, wobei der Verbindungskörper aus einem elastischen Werkstoff besteht
oder mittels Blattfeder einrastet. Es ist auch bekannt, die Geräte auf eine rechteckige
Tragschiene mit Hilfe eines Metallbügels oder eines C-förmig gebogenen Federdrahtes
aufzustecken.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Befestigungsvorrichtungen
der eingangs erwähnten Art mit einfachen und wohlfeilen Mitteln derart zu verbessern,
daß sie sich besonders leicht herstellen und verwenden lassen und daß insbesondere
eine selbsttätige oder unbeabsichtigte Lösung von der Schiene z. B. bei Erschütterungen
sicher vermieden wird. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der
elastische Körper aus Kunststoff besteht und teilweise von einem metallischen, etwa
U-förmigen Element aus starrem Material umfaßt ist, das die Schenkel des elastischen
Körpers in ihrer Lage an der Tragschiene sichert und mit einem im elastischen Körper
eingebetteten Einsatzkörper lösbar verbunden ist.
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Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung bringt nicht nur bei
ihrer Herstellung, sondern auch beim Gebrauch erhebliche Vorteile mit sich. So sind
nicht nur die Befestigungsvorrichtungen selbst, sondern auch die mit ihnen zusammenwirkenden
Schienen verhältnismäßig einfach in ihrem Aufbau und daher wohlfeil herzustellen.
Sodann gestaltet sich das Anbringen der Befestigungsvorrichtung auf den Schienen
sehr einfach, weil ihr elastischer Grundkörper nur auf die Schiene reiterartig aufgestülpt
zu werden braucht. Durch die Elastizität des benutzten Werkstoffes können die Schenkel
des Trägers nämlich etwas auffedern und im Anschluß daran die an ihren freien Enden
vorgesehenen Vorsprünge die Schiene hintergreifen. Damit nun dieser elastische Körper
auch in seiner einmal eingenommenen Lage verharrt, d. h., um eine Rückfederung oder
ein Aufspreizen des elastischen Körpers zu verhindern, ist das schon erwähnte, aus
einem starren, also formbeständigen Werkstoff hergestellte, etwa U-förmige Element
vorgesehen. Seine Schenkel legen sich so von außen an die Schenkel des C-förmigen,
elastischen Körpers an, daß. diese nicht mehr aufspreizen können. Das U-förmige
Element muß an dem elastischen Körper gesichert werden.
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Zweckmäßig wird daher der elastische Körper mit dem starren Element
durch eine vorzugsweise unverlierbare Schraube verbunden. Zur Aufnahme der Schraube
besitzt der elastische Körper einen eine Gewindebohrung aufweisenden Einsatzkörper,
der ganz oder teilweise in dem elastischen Körper eingebettet ist. Um bei einem
Lösen der Befestigungsvorrichtung den starren U-förmigen Bügel aus seiner Sperrlage,
in der er ein Rückfedern oder Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers verhindert,
zurückzuführen, ist es zweckmäßig, dem Schraubenschaft einen Mitnehmer zuzuordnen.
Dieser bewirkt, da er fest mit dem Schraubenschaft verbunden ist, beim Lösen der
Schraube eine Mitnahme des starren Elements, so daß im Anschluß daran durch Zurückbiegen
der Schenkel des elastischen Körpers dieser von der Schiene entfernt werden kann.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind Teile des elastischen
Körpers und/oder des starren Elements als Träger für die elektrischen Apparate benutzbar.
Beispielsweise kann einer der Schenkel des U-förmigen Elements eine als Apparateträger
dienende, vorzugsweise abgewinkelte Verlängerung aufweisen. Es ist aber auch möglich,
elektrische Einrichtungen, wie Kabelschellen, Schalt- oder Rangierringe oder Teile
derselben einstückig mit dem elastischen Körper zu halten. Als ein sich für die
Herstellung des elastischen Körpers eignender Werkstoff sei Polyamid genannt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigt F i g.1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung auf einer in einem Gehäuse befindlichen
Schiene, teilweise weggebrochen, F i g. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform
der Befestigungsvorrichtung nach der F i g. 1, teilweise weggebrochen und bei entferntem
Gehäuse, F i g. 3 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
im vergrößerten Maßstab und im Querschnitt, teilweise in Seitenansicht, F i g. 4
einen Querschnitt durch eine mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung zusammenwirkende
Schiene, F i g. 5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, F i g. 6 die Befestigungsvorrichtung nach
der F i g. 5 in Draufsicht, teilweise weggeschnitten, F i g. 7 eine vierte Ausführungsform
einer Befestigungsvorrichtung in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, F i g. 8 eine
fünfte Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung, teilweise im Schnitt und teilweise
in Seitenansicht, und F i g. 9 eine sechste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung im Querschnitt und im vergrößerten Maßstab.
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Mit 10 ist ein Gehäuse bezeichnet, das einen an sich bekannten Aufbau
haben und sowohl aus einem Metallblech als auch aus einem Kunststoff gefertigt sein
kann. Es sei erwähnt, daß an Stelle des Gehäuses 10 auch an sich bekannte Schränke,
Unterputzkästen od. dgl. treten können. Da diese alle einen bekannten Aufbau haben,
kann auf die Angabe näherer Einzelheiten verzichtet werden.
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In dem Gehäuse 10 können je nach Bedarf eine oder mehrere Schienen
11 angeordnet sein. Die Schiene nach dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den F
i g. 1 und 2 der Zeichnung hat einen rechteckigen Querschnitt, ist also als Flachschiene
wohlfeil herstellbar. Auf die Schiene ist ein aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise
aus einem Polyamid, gefertigter Körper 12 reiterartig aufgestülpt, der einen etwa
C-förmigen Querschnitt hat. Seine beiden Schenkel besitzen an ihren freien Enden
ungeformte Vorsprünge, die, wie aus der F i g. 1 ersichtlich, die Schiene 11 teilweise
hintergreifen. Beim Befestigen des elastischen Körpers 12 auf der Schiene 11 werden
seine Schenkel etwas auseinandergespreizt
und greifen dann in ihrer
Endlage mit den Vorsprüngen 13 hinter die Schiene 11. Um nun ein Zurückfedern oder
ein Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers 12 zu verhindern, ist diesem
ein generell mit 14 bezeichnetes Element zugeordnet, welches aus einem starren,
d. h. formbeständigen Werkstoff, beispielsweise aus einem Metall, gefertigt ist.
Dieses Element 14 ist als etwa U-förmiger Körper gestaltet, wobei die beiden Schenkel
leicht auseinanderstreben. Die beiden Schenkel des U-Körpers 14 legen sich auf die
Außenflächen der Schenkel des elastischen Körpers 12 und sorgen dafür, daß weder
ein Zurückfedern noch ein Aufspreizen der Schenkel des elastischen Körpers 12 auftritt.
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Beide Körper sind durch eine Schraube 15 miteinander verbunden. Diese
greift mit ihrem Schaft in einen Einsatzkörper 16, der in dem elastischen Körper
12 eingebettet ist. Es ist ohne weiteres verständlich, daß beim Anziehen der Schraube
15 das starre Element fest gegen den elastischen Körper 12 gepreßt und so ein ungewolltes
Lösen des letztgenannten von der Schiene 11 verhindert wird. Zwischen den beiden
Körpern ist so viel Luft vorhanden, daß eine einwandfreie Sicherung des elastischen
Körpers 12 gegen Zurückfedern und Aufspreizen gewährleistet ist. Beim Ausführungsbeispiel
nach den F i g. 1 und 2 der Zeichnung ist mit dem elastischen Körper 12 eine Abwinklung
17 einstückig gehalten, die in ihrem oberen abgewinkelten Bereich eine Gewindebohrung
18 aufweist, in der mit bekannten Befestigungselementen ein elektrischer Apparat
ebenfalls bekannter Art angebracht werden kann. Dabei sei erwähnt, daß der die Bohrung
18 tragende Teil der Abwinklung 17 nochmals abgewinkelt ist, so daß er parallel
zur Schiene 11 verläuft. Die Abmessungen der Abwinklung 17 und die Anzahl und Gestalt
der an ihr vorgesehenen Aufnahmen für Befestigungselemente können in mannigfacher
Weise Abänderungen erfahren, um allen Wünschen der Praxis gerecht zu werden.
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Beim Ausführungsbeispiel nach der F i g. 3 der Zeichnung haben der
elastische Körper 12 und auch die Schiene 11 ihre geschilderte Gestaltung beibehalten.
Auch sind nach wie vor der elastische Teil 12 und der starre Teil 14 durch eine
Schraube 15 miteinander vereinigt. Jedoch ist in diesem Fall eine andere Möglichkeit
aufgezeigt, um die Befestigungsvorrichtung als Träger für einen elektrischen Apparat
benutzen zu können. Zu diesem Zweck ist der eine Schenkel des U-förmigen starren
Elements 14 mit einer Verlängerung 19 versehen, in deren Bereich Werkstoffteile
hochgewölbt sind, so daß eine mit Gewinde versehene Aufnahme 20 für ein Befestigungselement
entsteht. Dabei hat die Verlängerung vorzugsweise dieselbe Breite wie das mit ihr
einstückige starre Element 14. Bei Bedarf wäre es auch möglich, den gegenüberliegenden
anderen Schenkel des Elements zusätzlich mit einer gleichen oder einer andersartig
gestalteten Verlängerung mit einer oder mehreren Aufnahmen für Befestigungselemente
zu versehen.
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In der F i g. 4 der Zeichnung ist eine andere Querschnittsgestalt
für die Schiene vorgesehen, und zwar wird diese schwalbenschwanzförmige Ausführungsform
der Halteschiene 21 vorzugsweise in aus Kunststoff bestehenden Gehäusen benutzt.
Die bekannten Hinterschneidungen 22 der schwalbenschwanzförmigen Halteschiene 21
werden in diesem Fall zum Eingriff von Vorsprüngen der Schenkel des elastischen
Körpers 12 herangezogen. Es empfiehlt sich, in diesem Fall die Vorsprünge nicht
wie in den übrigen Ausführungsbeispielen wulstförmig zu halten, sondern sie der
Ausbildung der Hinterschneidung 22 entsprechend zu gestalten.
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Bei der Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung nach den F i
g. 5 und 6 der Zeichnung ist der elastische Körper 12 einstückig mit einem an sich
bekannten Leitungsführungsring 23 (Schalt- oder Rangierring) gehalten, der bei 30
geteilt ist. Wie insbesondere aus der F i g. 6 der Zeichnung ersichtlich, überragen
Teile des elastischen Körpers 12 auf der einen Seite das starre Element 14 und gehen
dann in den im Querschnitt etwa ovalen oder ellipsenförmigen Leitungsführungsring
23 über. Auch in diesem Fall ist es zweckmäßig, den elastischen Körper 12 und damit
den mit ihm einstückigen Leitungsführungsring 23 aus einem Polyamid zu fertigen.
Im übrigen haben Schiene 11, elastischer Körper 12 und starrer Körper 14 die vorstehend
im einzelnen angegebene Gestalt beibehalten (vgl. F i g. 1 und 2). Eine ähnliche
Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung zeigt auch die F i g. 8 der Zeichnung,
nur daß in diesem Fall der Leitungsführungsring 24 eine etwas abgeänderte Gestalt
hat, und zwar besitzt er eine zeitlich angeordnete Trennfuge 25, wobei im Bereich
dieser Trennfuge ein etwa druckknopfartiger Verschluß gebildet ist.
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Bei der Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung gemäß der F
i g. 7 der Zeichnung ist der Unterteil 26 einer Kabelschelle mit dem elastischen
Körper 12 einstückig gehalten. Der Unterteil 26 der Kabelschelle kann mit einem
zugeordneten Oberteil 27 über einen an sich bekannten Verschluß, beispielsweise
einen Rastverschluß, verbunden werden. Gewünschtenfalls könnte auch eine einteilige
Kabelschelle mit dem elastischen Körper zu einer Einheit vereinigt sein.
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Und endlich ist in der F i g. 9 der Zeichnung eine Befestigungsvorrichtung
dargestellt, die eine Weiterentwicklung derjenigen nach den F i g. 1 und 2 darstellt.
Der mit der Schraube 15 zusammenwirkende Einsatzkörper 16 besitzt eine nicht näher
bezeichnete Ausnehmung, in die das freie Ende der Schraube 15 hineinragt. Die Schraube
15 ist bei diesem Ausführungsbeispiel unverlierbar gehalten, was beispielsweise
durch einen angestauchten Rand 28 an ihrem freien Ende erfolgen kann. Die erwähnte
Ausnehmung im Einsatzkörper ermöglicht eine einfache und bequeme Bildung der Anstauchung
28 nach dem Anbringen der Befestigungsschraube 15. Ferner ist dem Schaft der Schraube,
und zwar in seinem dem Schraubenkopf benachbarten Teil, ein Mitnehmer 29 zugeordnet.
Dieser kann durch an sich bekannte Maßnahmen mit dem Schraubenschaft fest verbunden
werden, was nach dem Hindurchstecken des Schraubenschaftes durch eine nicht näher
bezeichnete Bohrung im Steg des U-förmigen starren Elements 14 erfolgen kann. Wenn
man bei dieser Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung die Schraube 15 löst,
so wird dabei das starre Element 14 durch die Einwirkung des Mitnehmers 29 von dem
elastischen Körper 12 abgehoben.
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Es sei noch darauf hingewiesen, daß bei sämtlichen Ausführungsformen
der Befestigungsvorrichtung der aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise
aus einem Polyamid gefertigte Körper 12, nicht nur ein
Aufstecken
auf die Schiene 11 zuläßt, sondern zugleich dämpfend als Puffer wirkt, so daß sich
die erfindunsgemäße Befestigungsvorrichtung vorzüglich auch zum Tragen von empfindlichen
elektrischen Apparaten, insbesondere von stoßempfindlichen eignet. Daneben ist es
auch von Vorteil, daß die zur Herstellung des elastischen Körpers benutzten Werkstoffe
zugleich elektrisch isolierende Eigenschaften aufweisen.