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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von nur eine
Schicht oder eine unvollständige Anzahl von Schichten aufweisenden Tabletten zum
Zwecke der Gewichtskontrolle bei Rundlauftablettenpressen zum Herstellen mehrschichtiger
Tabletten mit einem Drehtisch, über dessen Matrizenbohrungen für jede Tablettenschicht
ein Füllschuh angeordnet ist, dessen Materialzulauf abschaltbar ist, und mit einer
Austragstation zur Abfuhr der fertigen Tabletten vom Drehtisch.
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Bei der Herstellung von mehrschichtigen Tabletten wird im allgemeinen
so verfahren, daß die die einzelnen Schichten bildenden Massen nacheinander in die
Matrizenbohrungen eingefüllt und jeweils für sich bzw. mit den bereits in der Matrizenbohrung
befindlichen Schichten vorgepreßt werden, bevor nach dem Einbringen des für die
letzte Schicht benötigten Materials die endgültige Fertigpressung der Gesamttablette
erfolgt. Dabei muß die Möglichkeit gegeben sein, zu Zwecken z. B. der Maschineneinstellung
oder der Produktionskontrolle unfertige Tabletten, die z. B. nur aus der unteren
Schicht oder aus einer unvollständigen Anzahl von Schichten bestehen, aus der Tablettenpresse
nehmen zu können. Bei bekannten Einrichtungen wird das in der Weise gelöst, daß
z. B. nach der Pressung der unteren bzw. ersten Schicht der Unterstempel über eine
Kurve od. dgl. geführt wird, die ihn nach oben drückt, wodurch zwangläufig auch
die unfertige Tablette aus der Matrizenbohrung nach oben ausgetragen wird. Diese
kann dann vom Drehtisch abgenommen und z. B. gewogen werden. Eine derartige Anordnung
hat allerdings den Nachteil, daß die Matrizenbohrung, aus der die unfertige Tablette
entnommen wurde, leer weiterläuft und daher in der Einfüllstation für die nächste
Schicht in entsprechend größerem Umfang mit dem Material gefüllt wird, das diese
nächste Schicht bilden soll, da ja die untere Schicht in der Matrizenbohrung fehlt.
Die auf diese Weise hergestellte Tablette hat dann nicht die vorgeschriebene Zusammensetzung.
Sie ist also Ausschuß und muß ausgesondert werden. Da gerade bei der Herstellung
von pharmazeutischen Tabletten verhältnismäßig sehr viele Probenentnahmen während
der laufenden Produktion notwendig und vorgeschrieben sind, ist bei diesen bekannten
Einrichtungen der Anteil an Ausschußtabletten verhältnismäßig sehr groß.
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Bekannt ist ferner eine Rundlauftablettenpresse, bei der um den Drehtisch
herum mehrere aus einer Füllstation, einer Preßstation und einer Ausstoßstation
bestehende Fertigungseinheiten angeordnet sind, so daß die Rundlaufpresse insofern
vielseitig verwendbar ist, als man mit ihr einerseits in jeder sogenannten Fertigungseinheit
Tabletten herstellen, andererseits bei der Herstellung von Tabletten aus schwer
komprimierbaren Materialien die Preßstationen der einzelnen Fertigungseinheiten
nacheinander einen steigenden Druck auf den Preßling ausüben lassen kann und schließlich
auch mehrschichtige Tabletten herstellen kann, indem man durch die Füllstationen
der einzelnen Fertigungseinheiten jeweils das Material für die einzelnen Schichten
einbringt. Die Füllstationen der einzelnen Fertigungseinheiten weisen einen Füllschuh
auf, dessen die Materialzufuhr zum Füllschuh bewirkender Fülltrichter verschoben
werden kann, so daß der Fülltrichter kein weiteres Material in den Füllschuh einträgt.
Wenn daher für einen der erwähnten Fertigungsvorgänge die Füllstation einer Fertigungseinheit
nicht benötigt wird, verschließt man auf diese Weise die Materialzufuhr zum betreffenden
Füllschuh, und nachdem der Füllschuh leergelaufen ist, wird dann in der Füllstation
kein Material mehr in die Matrizenbohrungen eingetragen. Füllschuhe sind an ihrer
Unterseite zum Drehtisch offene Materialbehälter, die sich über eine gewisse Umfangslänge
erstrecken müssen, damit beim Durchgang einer Matrizenbohrung unter dem Füllschuh
hindurch genügend Zeit bleibt, in der das Material in die Matrizenbohrung einfließen
und diese füllen kann. Ein Füllschuh enthält daher regelmäßig eine verhältnismäßig
große Menge des Materials, die beispielsweise für 100 Tabletten ausreicht. Wenn
daher in der oben beschriebenen Weise die Materialzufuhr zum Füllschuh durch Verschieben
des Fülltrichters bei der bekannten Rundlaufpresse abgeschaltet wird, vergeht noch
eine längere Zeit, bis auch der Füllschuh leergelaufen ist. Eine augenblickliche
Unterbrechung der Materialzufuhr aus dem Füllschuh in die Matrizenbohrungen ist
daher bei der bekannten Rundlaufpresse nicht möglich. Die bei der bekannten Rundlaufpresse
selbstverständlich, weil bei der Herstellung pharmazeutischer Tabletten zwingend
notwendig, vorgesehene Gewichtskontrolle der jeweiligen Schichten bei der Herstellung
mehrschichtiger Tabletten muß daher in der zuvor beschriebenen, bekannten Weise
dadurch erfolgen, daß die betreffende unvollständige Tablette in der betreffenden
Fertigungseinheit durch die Ausstoßstation ausgestoßen wird und folglich die oben
beschriebenen Nachteile auftreten. Die Außerbetriebsetzung einer Füllstation in
den einzelnen Fertigungseinheiten ist bei dieser bekannten Rundlaufpresse nur beim
Umstellen der Rundlaufpresse von einem auf eines der beiden anderen erwähnten Fertigungsverfahren
vorgesehen und bedingt eine längere Leerlaufzeit der Rundlaufpresse.
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Es ist ferner ein Füllschuh bekannt, der mit auswechselbaren, unterschiedlich
große Materialdurchtrittsöffnungen aufweisenden Bodenplatten versehen ist. Wenn
daher im Einzelfall nicht die volle Umfangslänge des Füllschuhes erforderlich ist,
um eine Matrizenbohrung mit dem betreffenden Material zu füllen, setzt man eine
Bodenplatte mit einer kleineren Durchtrittsöffnung ein, um zu verhüten, daß das
im Füllschuh befindliche Material unnötig auf der Oberseite des Drehtisches entlangreibt
und dabei verunreinigt, zermahlen oder entmischt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der oben beschriebenen,
bekannten Einrichtungen zur Entnahme unfertiger Tabletten zum Zwecke der Gewichtskontrolle
bei Rundlauftablettenpressen zum Herstellen mehrschichtiger Tabletten zu beseitigen
und eine Vorrichtung zu schaffen, mit der während des normalen Betriebs einer Rundlaufpresse,
d. h. ohne Unterbrechung oder Verzögerung der Drehgeschwindigkeit des Drehtisches,
zu Prüfzwecken Tabletten mit einer unvollständigen Anzahl von Schichten hergestellt
werden können, ohne daß dabei die bisher auftretende große Menge an Ausschußtabletten
anfällt. Die Erfindung soll vielmehr die Möglichkeit schaffen, während des normalen
Umlaufs des Drehtisches in einer einzelnen Matrizenbohrung oder auch - entsprechend
den üblichen Prüfverfahren -in mehreren aufeinanderfolgenden Matrizenbohrungen Tabletten
mit der gewünschten unvollständigen Anzahl von Schichten herzustellen, die dann
in der Austragstation gesondert zur Prüfung abgeführt werden,
ohne
daß der Fertigungsprozeß der Rundlaufpresse vor oder nach der Probenentnahme durch
den Anfall nennenswerter Mengen an Ausschußtabletten gestört würde.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß die Füllschuhe
zum Eintrag des die zweite und die folgenden Tablettenschichten bildenden Materials
an ihrer Unterseite mit einem Verschlußschieber versehen sind, der während des normalen
Betriebs der Rundlauftablettenpresse beim Durchgang einer Matrizenbohrung unter
dem betreffenden Füllschuh zur Verhinderung des Materialeintrags in diese Matrizenbohrung
unter den Füllschuh schiebbar ist.
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Wenn also bei einer Rundlauftablettenpresse, die mit einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung versehen ist, eine der Probenentnahmen vorgenommen werden soll,
kann man erfindungsgemäß schlagartig die Materialzufuhr in allen denjenigen Füllschuhen
unterbrechen, die in Drehrichtung des Drehtisches auf denjenigen Füllschuh folgen,
in dem das Material der letzten der zu prüfenden Schichten eingetragen wird. An
der Ausgangstation der Rundlaufpresse, an der die fertigen, vollständigen Tabletten
normalerweise ausgetragen werden, kommt bzw. kommen dann die eine unvollständige
Anzahl von Schichten aufweisende Tablette bzw. Tabletten so lange an, bis die Verschlußschieber
sämtlicher Füllschuhe wieder in die Öffnungsstellung gebracht werden. Unmittelbar
nach der Ankunft der letzten zu Prüfzwecken dienenden unvollständigen Tablette an
der Austragstation kommen daher an dieser wieder die fertigen, verkäuflichen Tabletten
an.
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Die Erfindung sieht im einzelnen vor, daß der radial zum Drehtisch
verschiebbare Verschlußschieber an seinem dem Drehtisch zugekehrten Ende den Füllschuh
trägt, der über das tischseitige Ende des Verschlußschiebers hinausragt.
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Zweckmäßig sieht man am vom Drehtisch abgelegenen Ende des Verschlußschiebers
einen an diesem angreifenden Exzenter zur Vor- und Rückbewegung des Verschlußschiebers
vor.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß in der
Austragstation ein erster Abstreifer zur Abfuhr der fertigen Tabletten vom Drehtisch
abhebbar ausgebildet ist, wobei in Drehrichtung hinter diesem Abstreifer ein zweiter
Abstreifer angeordnet ist, der die durchlaufenden, eine unvollständige Anzahl von
Schichten aufweisenden Tabletten einer gesonderten Ableitung zuführt, so daß die
Tabletten in der Austragstation automatisch in normale, verkäufliche Tabletten und
Prüftabletten getrennt werden.
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Der erste Abstreifer ist zweckmäßig als zweiarmiger Hebel ausgebildet,
an dessen einem Arm eine Stellvorrichtung, wie z. B. ein Elektromagnet, angreift.
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Die Stellvorrichtung des ersten Abstreifers ist zweckmäßig mit der
Stellvorrichtung des Verschlußschiebers gekuppelt, so daß mit der Betätigung des
Verschlußschiebers automatisch auch der Abstreifer in der Austragstation entsprechend
betätigt wird.
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Da die Prüftabletten mit einer gewissen Verzögerung nach der Betätigung
des Verschlußschiebers an der Austragstation ankommen, sieht man zweckmäßig eine
Verzögerungseinrichtung in der Kupplung zwischen den Stellvorrichtungen des Verschlußschiebers
und des ersten Abstreifers vor, deren Verzögerung der Zeitspanne entspricht, die
eine Matrizenbohrung benötigt, um von einem Füllschuh mit geschlossenem Schieber
zur Austragstation zu gelangen.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine Rundlaufpresse, die mit einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung versehen ist, F i g. 2 einen Radialschnitt durch eine Füllstation
bei geöffnetem Verschlußschieber, F i g. 3 eine der F i g. 2 entsprechende Darstellung
bei geschlossenem Verschlußschieber, F i g. 4 einen Ausschnitt aus der Austragstation
mit dem Abstreifer in seiner unwirksamen Stellung, F i g. 5 eine der F i g. 4 entsprechende
Darstellung mit dem Abstreifer in seiner unwirksamen Stellung. Bei dem in den Zeichnungen
dargestellten Beispiel handelt es sich um eine Rundlauftablettenpresse zum Herstellen
von zweischichtigen Tabletten. An der Einfüllstation I wird über den Füllschuh 10
Material in die Matrizenbohrungen 11 gegeben, die in dem eigentlichen Drehtisch
12 eingelassen sind. Der Drehtisch 12 rotiert in Richtung des Pfeiles 13. Auf dem
Wege zur zweiten Einfüllstation II wird das bei 1 in die Matrizenbohrung
11 gegebene lose Material zunächst vorverfestigt. In der Station II wird
dann auf die so bereits gebildete untere Schicht das lose Material für die zweite,
obere Schicht aufgegeben. Im Verlauf ihrer weiteren Drehbewegung gelangt die Matrizenbohrung
11 dann an die eigentliche Tablettierstation 11I, wo durch Pressung zwischen Ober-
und Unterstempel das in der Matrizenbohrung 11 befindliche Material endgültig verfestigt
wird. Auf dem Wege zur Austragstation IV wird dann die in der Station 1I fertiggestellte
Tablette nach oben angehoben, bis sie völlig aus der Matrizenbohrung 11 austritt,
so daß sie in der Station IV von dem Abstreifer 15 erfaßt und auf das Transportband
16 geleitet wird.
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Wenn man zu Prüfzwecken eine unfertige Tablette herstellen will, die
lediglich aus der unteren Schicht, also aus dem in Station I eingefüllten Material
besteht, wird in der Station I1 der Zulauf des losen Materials in die Matrizenbohrung
11 unterbrochen. Wie insbesondere aus F i g. 2 erkennbar ist, wird das in Station
1I in die Matrizenbohrungen 11 einzufüllende lose Material 17 über einen Einlauftxichter
18 zugeführt, der in den Füllschuh 10 mündet. Der Füllschuh 10 besteht praktisch
aus einem seitlich und oben geschlossenen Gehäuse, das mit seiner offenen Unterseite
auf dem Drehtisch 12 aufliegt. Getragen wird dieser Füllschuh 10 von einem Verschlußschieber
19, der in radialer Richtung hin und her bewegbar ist. In seiner in F i g. 2 dargestellten
hinteren, dem Drehtisch 12 abgekehrten Stellung befindet sich seine dem Tisch 12
zugekehrte Vorderkante 20 außerhalb des Kreises, auf dem die Matrizenbohrungen 11
umlaufen. Diese werden somit von dem eigentlichen Füllschuh 10 überdeckt. Das heißt,
daß das aus dem Trichter 18 zugeführte Material über die Schrägfläche 21 in den
Füllschuh 10 und von dort in die Matrizenbohrungen 11 gelangen kann. In F i g. 2
der Zeichnung ist zu erkennen, daß sich in der Matrizenbohrung über der unteren,
bereits vorverfestigten Schicht 22 das lose Material 23 für die obere Schicht befindet.
Beim Weitertransport der die Massen 22 und 23 enthaltenden Matrizenbohrung 11 von
der Station I1 über die Station III zur Station IV wird also eine komplette Tablette
hergestellt. Wird über den in den Verschlußschieber 19 eingreifenden Exzenter
24,
der mittels eines Hebels 25 zu betätigen ist, der Verschlußschieber 19 in Richtung
auf den Mittelpunkt des Drehtisches 12 in die in F i g. 3 dargestellte Stellung
verschoben, dann befindet sich die vordere Kante 20 des Verschlußschiebers 19 innerhalb
desjenigen Kreises, auf dem sich die Matrizenbohrungen 11 bewegen, so daß die Matrizenbohrungen
im Bereich der Station II bzw. des betreffenden Füllschuhes 10 vom Verschlußschieber
19 abgedeckt sind. F i g. 3 läßt erkennen, daß das über die schräge Fläche 21 herankommende
lose Material über den Verschlußschieber 19 hinwegrutscht und innenseitig liegenbleibt.
In diesem Fall kann in die Matrizenbohrung 11, die, wie F i g. 3 erkennen läßt,
auch hier bereits die untere Schicht 22 enthält, kein Material hineinfallen, so
daß der Raum oberhalb der Füllmasse 22 frei bleibt, wie dies bei
26 (F i g. 3) erkennbar ist. In diesem Falle kommt also bei der Station IV
eine unfertige Tablette an, die nach Möglichkeit nicht in die Förderbahn 16 für
die kompletten Tabletten geleitet werden sollte. Deshalb ist der Abstreifer 15,
wie insbesondere F i g. 4 und 5 erkennen lassen, derart ausgebildet, daß er nach
oben in eine unwirksame Lage geschwenkt werden kann. Wie die Zeichnung erkennen
läßt, besteht der Abstreifer 15 im wesentlichen aus einem Steg 27, der nahe seinem
auskragenden Ende eine Ausnehmung 28 aufweist. Diese Ausnehmung 28 ist derart
bemessen, daß die in der beschriebenen Weise hergestellten unfertigen Tabletten
ohne weiteres durch sie hindurchtransportiert werden können. Die Ausnehmung 28 ist
normalerweise durch einen Arm 29 eines zweiarmigen Hebels 30 verschlossen,
der bei 31 drehbar am Steg 27 angebracht ist. Der zweite Arm 32 des zweiarmigen
Hebels 30 ist mit einem Elektromagneten 33 verbunden. Entsprechend der Betätigung
bzw. Nichtbetätigung des Magneten 33 wird der zweiarmige Hebel
30 entweder in die in F i g. 4 oder in die in F i g. 5 dargestellte Lage
gebracht, d. h. um den Punkt 31 verschwenkt. Der längere Arm 29 des zweiarmigen
Hebels 30 ist bei der in F i g. 4 dargestellten Stellung der Teile zueinander im
Gegenuhrzeigersinn verschwenkt, bis der vordere, verbreiterte Teil 34 etwa auf der
Oberseite des Drehtisches 12 aufliegt und zugleich die Ausnehmung 29 im Steg
27 verschließt. Alle zur Station IV kommenden Tabletten werden daher vom
Abstreifer 15 erfaßt und auf das Transportband 16 abgeleitet. Bei der in F i g.
5 der Zeichnungen dargestellten Lage ist der zweiarmige Hebel 30 im Uhrzeigersinn
verschwenkt, und zwar so weit, daß die Ausnehmung 28 im Steg 27 frei wird
und irgendwelchen Tabletten, insbesondere unfertigen Tabletten einen Weg durch die
Ausnehmung 28 hindurchläßt, so daß sie, wie insbesondere aus F i g. 1 erkennbar
ist, im Verlauf ihres weiteren Weges auf einen zweiten Abstreifer 35 treffen, der
in Drehrichtung 13 des Tisches 12 hinter dem ersten Abstreifer 15 angeordnet ist.
Über diesen Abstreifer 35 werden die unfertigen, zu Prüfzwecken dienenden Tabletten
auf ein zweites Transportband 36 abgeleitet, das gegebenenfalls zu einer Waage od.
dgl. führen kann.
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Gegebenenfalls könnte man auf den zweiarmigen Hebel 30 ganz
verzichten, wenn die Durchbrechung 28 derart genau bemessen ist, daß sie irgendwelche
unfertige Tabletten gerade noch durchläßt, jedoch zu klein ist, um komplette Tabletten
durchtreten zu lassen.
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Die Betätigung des zweiarmigen Hebels 30 bzw. des Magneten 33 geschieht
in Abhängigkeit von der Betätigung des Verschlußschiebers 19. Auf Grund der
Tatsache, daß noch einige Zeit vergeht, bevor nach dem Schließen des Verschlußschiebers
19 bzw. nach dem Verschließen der Matrizenbohrung 11 in der Station I1 die erste
unfertige Tablette bei der Station IV ankommt, ist zwischen beide Teile, also zwischen
die Stellvorrichtung für den Verschlußschieber 19 und den Magneten 33, ein Verzögerungselement
geschaltet, das im Falle der Verwendung eines Elektromagneten zur Betätigung des
zweiarmigen Hebels 30 z. B. aus einem Verzögerungsrelais bestehen kann. Die
Verzögerung bzw. deren Ausmaß ist abhängig von der Länge des Weges, den die Tabletten
zwischen den Stationen 1I und IV zurückzulegen haben. Entsprechend ist die Schaltung
bei der Wiederöffnung der Einfüllstation II, d. h. wenn der Verschlußschieber 19
von der in F i g. 3 dargestellten in die in F i g. 2 dargestellte Lage zurückbewegt
wird. Dadurch wird zugleich auch die Schaltung bewirkt, durch die der Schieber 30
in die in F i g. 4 der Zeichnungen dargestellte Lage zurückgebracht wird. Auch hier
ist eine gewisse Verzögerung notwendig, da entsprechend der Länge des Weges zwischen
den Stationen II und IV unmittelbar nach dem öffnen des Verschlußschiebers
19 immer noch eine Reihe von unfertigen Tabletten sich auf dem Wege zur Station
IV befindet, so daß dort der Hebel 30 seine in F i g. 5 der Zeichnungen dargestellte
Lage einnehmen muß, bis die erste der kompletten Tabletten sich unmittelbar vor
dem Abstreifer 15 befindet.