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Die Erfindung bezieht sich auf eine Kartentasche aus Kunststoff zur
Aufnahme mindestens einer Leitkarte, bestehend aus einer Rückwand mit einem zum
Führen eines Signalstreifens dienenden und über den Kopfrand einer eingestellten
Leitkarte greifenden Sichtrand und aus einer am Fußrand der Rückwand angefalzten
sowie unterhalb dem Sichtrand endenden und auf der gleichen Seite wie der Signalstreifen
liegenden Vorderwand.
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Bekannt ist eine Kartentasche der vorstehenden Art, bei der der Sichtrand
von einer am Taschenrücken befestigten Celloloid- oder Kunststoffleiste gebildet
wird, hinter die die Leitkarte und der Signalstreifen eingeklemmt werden. Eine derartige
Lösung ist, da der Taschenrücken und die Leiste zusammengefügt werden müssen, zunächst
vergleichsweise aufwendig. Darüber hinaus vermag sie auch deshalb nicht zu befriedigen,
weil die einfache Klemmverbindung zwischen Signalstreifen und Tasche nicht die Gewähr
für eine einwandfreie Justierung des Signalstreifens bietet. Dieser kann sich vielmehr
leicht verschieben oder ganz verlorengehen, was naturgemäß außerordentlich unerwünscht
ist.
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Zum Stand der Technik gehört weiterhin eine Kartentasche für flachliegende
Sichtkarteien, welche mit ihrem unteren Falzrand in einen durchsichtigen Kunststoffalz
gesteckt ist, mit dem sie durch Heftklammern verbunden ist. Diese Kartentasche weist
am unteren Rand einen Ausschnitt auf, durch den ein Signalstreifen greift, dessen
eines Ende auf der Rückseite der Kartentasche und dessen anderes Ende auf der Vorderseite
der Tasche im Sichtrand geführt ist. Auch diese Kartentasche ist vergleichsweise
kompliziert und materialaufwendig aufgebaut, da Sichtrand und eigentliche Tasche
aus zwei miteinander zu verbindenden Teilen bestehen. Hinzu kommt, daß bei dieser
bekannten Tasche die Verwendung einer Leitkarte nicht vorgesehen ist und die Sicherheit
gegen ein seitliches Verschieben des Signalstreifens ebenfalls gering ist.
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Bekannt ist schließlich eine Kartentasche mit einem an der Taschenrückwand
angebogenen, aus einem Falzstreifen bestehenden Sichtrand, bei der jedoch nicht
mit einem Signalstreifen gearbeitet wird, sondern Steckersignale Anwendung finden,
deren Handhabung bekanntlich zeitraubend und umständlich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kartentasche mit einem
im Sichtrand geführten Signalstreifen zu entwickeln, welche einfach aufgebaut ist
und bei der der Signalstreifen einwandfrei derart geführt ist, daß er sich nicht
ohne weiteres verschieben kann. Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß bei einer
Kartentasche der eingangs beschriebenen Art der Sichtrand von einem Falzstreifen
der transparenten Rückwand gebildet ist und unter dem Falzstreifen quer zu dessen
Längsrichtung zwei im Abstand voneinander angeordnete Schlitze zum Führen des Signalstreifens
aufweist, der außerdem noch durch einen in der Leitkarte angeordneten Diagonalschlitz
hindurchgeführt ist.
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Die erfindungsgemäße Kartentasche bietet infolge ihres einteiligen
Grundaufbaues den Vorteil großer Einfachheit. Der Signalstreifen ist so geführt,
daß ein unbeabsichtigtes Verschieben nicht zu befürchten ist. Hinzu kommt, daß der
Signalstreifen mit zur Justierung der Leitkarte herangezogen werden kann, wenn diese
mit einem entsprechenden Schlitz versehen ist. Bei all dem läßt sich die Kartentasche
nach der Erfindung nicht nur leicht handhaben, sondern sie bietet insbesondere unter
Ausnutzung des Leitkartenrandes auch zahlreiche Kennzeichnungsmöglichkeiten. Im
Hinblick auf eine günstige Aufteilung des zur Kennzeichnung zur Verfügung stehenden
Raumes und auf die Erzielung eines großen Verschiebeweges für den Signalstreifen
empfiehlt es sich, wenn der Diagonalschlitz der Leitkarte unmittelbar neben dem
in der Draufsicht rechten Schlitz des Sichtrandes angeordnet ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 den zur Bildung der Tasche fertig zugeschnittenen
Bogen, F i g. 2 eine Draufsicht auf eine mit einem Gleitsignal versehene Tasche,
F i g. 3 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie 3-3 der F i g. 2, F i
y. 4 eine Draufsicht auf die Tasche nach F i g. 2 mit eingelegter Karteikarte, F
i g. 5 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie 5-5 der F i g. 4, F i g.
6 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie 6-6 der F i g. 4.
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Die Kartentasche 10 besteht aus einem gefalzten Bogen aus geeignetem,
flexiblem und durchsichtigem Plastikmaterial, z. B. aus dem unter dem Warenzeichen
Mylar erhältlichen Kunststoff. In F i g.1 ist der zugeschnittene Bogen dargestellt.
Durch Umschlagen des Vorderteils 12 bzw. des Falzstreifens 14 entlang den Falzlinien
13 und 15 in Richtung der Fläche 11 a entsteht zwischen dem Rücken 11 und dem Vorderteil
12 eine Tasche zur Aufnahme einer Leitkarte od. dgl. bzw. zu dem Falzstreifen 14
und dem Rücken der Schlitz zur Aufnahme des Signalstreifens 20.
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Die Vorderwand 12 ist im umgeschlagenen Zustand etwas kürzer
als der Rücken 11, wie aus F i g. 2 ersichtlich ist, und ihre obere gerade Kante
verläuft parallel zur unteren geraden Kante des Sichtrandes 16. Zwei mit Abstand
voneinander angeordnete Schlitze 18 und 18 a sind im Rücken
11 unter der Falzlinie 15 vorgesehen. Der Einsteckschlitz 19, der die Form
einer Kurve hat, befindet sich aus noch zu beschreibenden Gründen im unteren Teil
des Rükkens 11.
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Der durchsichtige Signalstreifen 20, der aus einem geeigneten Plastikmaterial
besteht, kann mit seiner Führung 21 unter dem Sichtstreifen 16 in den Schlitzen
18 und 18 a verschoben werden. Der Signalstreifen 20 ist außerdem an seinem rechten
Ende mit der Verschiebezunge 22 versehen. Der Signalstreifen 20 wird zur Gleitverschiebung
unter dem Sichtstreifen 16 dadurch angebracht, daß das Ende 23 des Signalstreifens
von der Vorderseite 11 a des Rückens 11 durch den Schlitz 18 a zur rückwärtigen
Seite des Rückens 11 hindurchgeführt und dann durch den Schlitz 18 zur Vorderseite
11 a des Rückens 11 zurückgebracht wird. Dadurch ist der Signalstreifen auf der
Tasche 10 fest angebracht. Wie die F i g. 3 und 5 zeigen, befindet sich derjenige
Teil des Signalstreifens 20, der zwischen den Schlitzen stets auf der rückwärtigen
Seite des Rückens 11 liegt, weitgehend auf derselben Ebene wie die rückwärtige Seite
des Rückens 11.
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Die Leitkarte 24, welche die gewünschten Angaben enthält, wird in
der Tasche dadurch befestigt, daß der untere Teil der Karte (F i g. 4 und 6) in
den Einsteckschlitz
19 und der obere Rand 25 der Karte unter den
Sichtstreifen 16 gebracht wird. In der Karte 24 ist im oberen Rand 25 der Diagonalschlitz
26 (F i g. 4) vorgesehen, so daß der Teil des Randes 25 links vom Schlitz 26 (F
i g. 4) über dem Signalstreifen 20 liegt und diesen verdeckt, während der Teil des
Randes 25 rechts vom Schlitz 26 (F i'-. 4) unter dem Signalstreifen 20 liegt, so
daß dieser in ausgezogener Lage sichtbar ist. Dabei gleitet der Signalstreifen über
den Kartenrand rechts vom Schlitz 26.
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Bei Verwendung in einer Karteikartenregistratur enthält der Randteil
25 der Leitkarte 24 links vom Schlitz 26 (F i g. 4) unter dem Sichtstreifen 16 gewöhnlich
die permanenten Angaben, und der Teil des Randes 25 rechts vom Schlitz 26 verfügt
über eine aufgedruckte Skala, die in F i g. 4 z. B. die Mon ate anzeigt. Der durchsichtige
Signalstreifen 20, der vorzugsweise eine Kontrastfarbe zur Tasche 10 hat, kann an
der Zunge 22 nach rechts oder links auf einen bestimmten Punkt der aufgedruckten
Skala verschoben werden, so daß der Benutzer der Recistratur die Tasche mit einem
bestimmten Termin od. d g1. kennzeichnen kann. Die Tasche zwischen dein Rücken 11
und der Vorderwand 12 kann zur Ablage weiterer Unterlagen verwendet werden, die
sich auf den Gegenstand der Leitkarte 24 beziehen.
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Aus vorstehender Beschreibung geht hervor, daß die neue Leitkartentasche
viele Vorteile hat. Ein Vorteil besteht darin, daß die Tasche aus einem Stück besteht,
wodurch die Notwendigkeit des getrennten Anbringens eines Sichtstreifens wegfällt
und die Stärke der Taschen reduziert wird. Dies ermö@ licht einen vereinfachten
und wirtschaftlichen Aufbau der Kartentasche und verringert den Platzbedarf der
Taschen im Registraturfach, so daß mehr Taschen untergebracht werden können. Auf
Grund der Tatsache, daß die Tasche ganz aus durchsichtigem Material hergestellt
ist, können beide Seiten der Leitkarte 24 eingesehen werden, ohne daß die Tasche
aus dem Registraturfach oder die Leitkarte aus der Tasche herausgenommen werden
muß, wodurch die Möglichkeit der falschen Ablage einer Leitkarte oder Tasche auf
ein Mindestmaß verringert wird. Diese Vorteile sind in einer Registratur, bei der
die Aufzeichnungskarten laufend gebraucht werden, von großer Bedeutung.