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Die Erfindung betrifft eine optische Signalisierungseinrichtung für
Schalttafeln, RückmeldetafeIn oder Steuerpulte nach Patentanmeldung L48208 IX d
/ 74b (deutsche Auslegeschrift 1269 924), bei der eine Vielzahl von Zuständen mittels
Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbündel (Lichtwege) signalisiert werden, wobei
die Lichtwege zu einem getrennt angeordneten Lichtsteuergerät führen und mittels
elektrisch gesteuerter Blenden beeinflußt werden, sowie ein Verfahren zur Herstellung
einer Platte für eine derartige optische Signalisierungseinrichtung.
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Beim Aufbau von Schalttafeln, Rückmeldetafeln und Steuerpulten ist
man bestrebt, die Abmessungen der sichtbaren Anzeige- und Bedienungselemente immer
kleiner zu gestalten, um eine Vielzahl von Kontroll- und überwachungseinrichtungen
auf engstem Raum unterbringen zu können. Die Verkleinerung läßt sich aber, nicht
beliebig weit treiben, weil einerseits unterhalb einer gewissen Grenze der Preis
für die Bauelemente relativ schnell ansteigt und andererseits viele Einbauelemente,
wie z. B. Meldelampen und Rückmelder, hinter der Tafel wesentlich mehr Platz als
auf der Tafel selbst beanspruchen. -Müssen bei Rückmeldetafeln oder Steuerpulten
auf engstem Raum mehrere hundert Anzeigelampen untergebracht werden, ist außerdem
die Wärmeentwicklung störend und der Aufwand für die Prüfung der Anzeigelampen nachteilig.
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Es ist bereits ein mehrfarbiges Leuchtschaltbild mit Flutlichtbeleuchtung
bekanntgeworden (Patentschrift 15 536 des Amtes für Patent- und Erfindungswesen
in Ost-Berlin), bei dem den jeweiligen Leuchtschlitzen mit Strahlenleitkörper eine
der Zahl der Leuchtfarben entsprechende Anzahl übereinanderliegender Flutglasscheiben
zugeordnet ist, die sich als Streifen verschiedener Breite hinter der Frontplatte
verschieden tief erstrecken. Die zugehörigen Lichtquellen sind an den Stirnflächen
der Streifen hinter Farbfiltern nebeneinander in Reihen angeordnet. -Die große Zahl
der erforderlichen Lichtquellen ist dabei vor allem nachteilig.
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Weiter ist es bei Schalttafeln oder Schaltschränken bekannt, deutsche
Auslegeschrift 1046 138), verstellbare Schauzeichen anzubringen, die
mit von den Schaltern bewegten Betätigungsgliedern gekuppelt sind. Derartige Schauzeichen
sowie die jeweils zugehörigen Schalter und Betätigungsglieder benötigen einen bestimmten
Platz und begrenzen damit die Möglichkeit, die Abmessungen von Schalttafeln, Rückmeldetafeln
sowie Steuerpulten zu verringern.
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In der Patentanmeldung L 48208 IX d / 740 (deutsche Auslegeschrift
1269 924) wurde eine Schalttafel, Rückmeldetafel oder Steuerpult vorgeschlagen,
deren Abmessungen sehr klein sein können, bei der außerdem keine störende Wärmeentwicklung
durch die Lichtquellen auftritt _und bei der darüber hinaus sogar noch der Aufwand
für eine Prüfung der Lichtquellen vermieden wird. Diese Vorteile wurden dadurch
erreicht, daß an den für die Signalisierung vorgesehenen Stellen der Schalttafel,
der Rückmeldetafel oder des Steuerpultes Lichtfasern oder Lichtleitfaserbündel enden,
die zu einem getrennt angeordneten Lichtsteuergerät führen, das aus einer oder mehreren
gemeinsamen Lichtquellen und elektrisch betätigten Blenden besteht, die den Lichtweg
der einzelnen Lichtfasern oder Lichtleitfaserbündel unterbrechen. - Die Verwendung
eines gesonderten Lichtsteuergerätes, zu dem mittels elektrisch gesteuerter Blenden
beeinflußbare Lichtwege führen, ergibt eine außerordentliche Erhöhung der Zuverlässigkeit
der Signalisierung. Außerdem ist eine beliebig gedrängte Bauweise möglich, wobei
keine Erwärmungsprobleme auftreten, da das Lichtsteuergerät in einem vom Aufstellungsort
der Tafel oder des Pultes getrennten Raum untergebracht werden kann. Darüber hinaus
ergibt sich die Möglichkeit, mit Hilfe der Lichtleitfaserbündel und mehrerer Blendensysteme
UND-Verknüpfungen sowie ODER-Verknüpfungen zu realisieren, indem man mehrere Blendensysteme
in Reihe oder parallel in den Lichtweg einschaltet. Die Verwendung elektrisch betätigter
Blenden hat weiter den Vorteil einer einwandfreien galvanischen Trennung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schalttafel, Rückmeldetafel
oder Steuerpult mit einer Vielzahl von optisch zu signalisierenden Zuständen, bei
der an den Anzeigepositionen der Schalttafel, der Rückmeldetafel oder des Steuerpultes
Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbündel enden, die zu einem getrennt angeordneten
Lichtsteuergerät führen, das aus einer oder mehreren gemeinsamen Lichtquellen und
elektrisch betätigten Blenden besteht, die den Lichtweg der einzelnen Lichtleitfasern
oder Lichtleitfaserbündel unterbrechen (nach der deutschen Auslegeschrift 1269 924),
zu schaffen und ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Platte anzugeben,
wobei eine leichte Anpassung an die verschiedensten Anwendungsfälle, die vor allem
durch unterschiedliche Anlagen und diesen entsprechende unterschiedliche symbolische
Darstellung auf einer Schalttafel, Rückmeldetafel oder einem Steuerpult gegeben
sind, möglich sein soll. Weiter wird angestrebt, daß auch nachträglich noch Änderungen
der jeweiligen symbolischen Darstellung einer Anlage ohne großen Aufwand vorgenommen
werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Lichtwege
jeweils in einem Loch einer Lochplatte enden, deren nicht als Anzeigepositionen
verwendete Löcher mit einem festen Stoff ausgefüllt sind und deren Oberfläche mit
einer beschreibbaren Farbschicht überzogen ist.
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Die Herstellung einer Platte für eine optische Signalisierungseinrichtung
nach der Erfindung erfolgt durch a) die Herstellung der Platte mit in einem vorgegebenen
Rastermaß angeordneten Löchern, b) das Ausfüllen der Löcher mit einem festen Stoff,
c) das überziehen der Oberfläche der Platte sowie der ausgefüllten Löcher mit einer
beschreibbaren Farbschicht, d) die Erstellung eines Blindschaltbildes auf der Farbschicht,
e) das Ausbrechen der Löcher für die Anzeigepositionen und f) das Anordnen der Lichtleitfasern
oder Lichtleitfaserbündel in den ausgebrochenen Löchern. Ein besonderer Vorteil
der erfindungsgemäßen Lösung ist, daß die Platte mit den ausgefüllten Löchern in
gleicher Weise wie eine übliche Tafel-oder Pultfläche mit einem Blindschaltbild
versehen wird, in das später - nach Herausbrechen der entsprechenden Löcher - die
jeweiligen Lichtleiter eineinzusetzen sind. Das Aufbringen des Blindschaltbildes
kann zeichnerisch oder aber auch unter Verwendung
von Klebefolien
erfolgen. Das Rastermaß der Lochabstände ist der jeweiligen Darstellung angepaßt.
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Im folgenden soll die Erfindung an Hand des in den F i g. 1 und 2
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden, aus dem sich weitere
Einzelheiten sowie auch weitere Vorteile ergeben. Dabei zeigt F i g. 1 eine Draufsicht
auf einen Teil einer Platte nach der Erfindung und F i g. 2 einen Schnitt längs
der Linie A -B der Platte in Fig.1.
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Bei der in den F i g. 1 und 2 dargestellten optischen Signalisierungseinrichtung
ist im wesentlichen nur eine erfindungsgemäße Platte 1 mit in einem vorgegebenen
Rastermaß angeordneten Löchern gezeigt. Der besseren Erläuterung wegen sind drei
Teile I, 1I und III auf der Platte 1 unterschieden, die durch Linien 10,11
voneinander getrennt sind.
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Teil I gibt die Lochplatte l ohne eine Farbschicht 2 sowie ein Blindschaltbild
3 wieder. Die nicht als Anzeigepositionen 4 verwendeten Löcher sind mit einem
festen Stoff 6 ausgefüllt. Zweckmäßgerweise besteht die Lochplatte 1 aus Leichtmetall,
womit eine Korrosion durch den wäßrig in die auszufüllenden Löcher der Platte eingebrachten,
später dann fest werdenden Stoff 6 vermieden wird. Für die Lochplatte
1 hat sich eine Aluminiumlegierung nach DIN 1725, insbesondere AlMgSi 1,
als günstig erwiesen.
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Der feste Stoff 6 besteht vorzugswese aus einer abbindfähigen Zelluloseverbindung
sowie einem Füllmaterial. Eine derartige Verbindung haftet auf einer Platte aus
einer Aluminiumlegierung. Sie wird in an sich bekannter Weise in Wasser mit dem
Füllmaterial angerührt. Nach dem Anrühren werden die Löcher der Platte 1 ausgefüllt,
woran sich das Aushärten der Füllung an Luft anschließt. Die Oberfläche der Lochplatte
1 wird anschließend durch Glattschleifen von Resten des festen ausgehärteten Stoffes
befreit, danach kann erforderlichenfalls ein nochmaliges Ausfüllen der Löcher der
Lochplatte 1 erfolgen, sofern die Kontraktion des festen Stoffes beim Aushärten
entsprechend groß war. Er schließt sich dann wieder das Aushärten und das Reinigen
der Oberfläche der Platte 1 von den Resten des ausgehärteten festen Stoffes durch
Glattschleifen an.
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Die so vorbereitete Oberfläche der Platte 1 sowie die ausgefüllten
Löcher 6 werden dann mit einer beschreibbaren Farbschicht 2 überzogen. - In F i
g. 1 ist der diesem Verarbeitungszustand entsprechende Teil durch die Linien
10, 11 abgegrenzt und mit 1I bezeichnet. Im Teil I1 sind jedoch bereits die
für Anzeigepositionen 4 vorgesehenen Löcher dargestellt.
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Die Farbschicht2 besteht günstigerweise aus einem Lack, insbesondere
einem Nitrolack, der einen hohen Füllstoffanteil aufweist. Durch den Füllstoffanteil
ergibt sich eine poröse schreibfähige Oberfläche, die relativ fest ist. Als Füllstoff
wird ein an sich bekanntes Material mit möglichst großer Mikrokapillarität verwendet.
Dadurch ergibt sich außerdem für die Farbschicht 2 eine matte Oberfläche. Dies ist
auch für etwaige spätere Korrekturen eines Blindschaltbildes 3 günstig.
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Auf die Farbschicht 2 wird dann das Blindschaltbild 3 aufgebracht,
indem sämtliche symbolisch darzustellenden Leitungen, Schalter, Anlagenteile usw.
in an sich bekannter Weise wie bei üblichen Pult-oder Tafelflächen aufgezeichnet
werden. Die zeichnerische Darstellung wird dabei derart ausgeführt, daß die Stellen,
deren Betriebszustände durch Lichtsignale gekennzeichnet werden sollen, jeweils
über in dieser Phase der Erstellung der optischen Signalisierungseinrichtung noch
verschlossenen Löchern der Platte 1 liegen.
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Nach Fertigstellung des Blindschaltbildes 3 werden die Löcher für
die Anzeigepositionen 4 beispielsweise mit einem Dorn ausgebrochen und in den ausgebrochenen
Löchern die Enden der Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbündel angeordnet. Teil
III in F i g. 1 zeigt die somit fertiggestellte optische Signalisierungseinrichtung
für eine Rückmeldetafel, bei der eine Vielzahl von Zuständen - und zwar Schaltzustände
verschiedener Leitungsabgänge von Sammelschienen sowie Schaltzustände von Leistungs-
.und Trennschaltern - mittels Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbündel signalisiert
werden, die an den entsprechenden Stellen des Blindschaltbildes 3 enden. Die Lichtleitfasern
oder Lichtleitfaserbündel führen zu einem in F i g. 1 und 2 nicht dargestellten
Lichtsteuergerät und werden mittels elektrisch gesteuerter Blenden entsprechend
dem jeweils zu signalisierenden Schaltzustand beeinflußt.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen optischen Signalisierungseinrichtung
besteht darin, daß bei einer Änderung der symbolisch dargestellten Anlage sich diese
Änderung leicht auch auf die Schalttafel, Rückmeldetafel oder das Steuerpult übertragen
läßt. - Bei den nach einer derartigen Änderung nicht mehr benötigten Anzeigepositionen
4
werden die Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbünde15 entfernt und die Löcher
in der Platte 1 wieder mit einer abbindfähigen Zelluloseverbindung sowie einem Füllmaterial
verschlossen. Blecharbeiten sind nicht erforderlich. Das Ausfüllen der Löcher kann
mit Rücksicht auf die Kontraktion beim Aushärten wiederum zweimal erfolgen. Anschließend
wird zumindest der zu korrigierende Teil des Blindschaltbildes 3 erneut mit der
gleichen ursprünglich bereits einmal aufgebrachten Farbschicht 2 überzogen. Da die
Oberfläche der Farbschicht 2 - wie vorstehend ausgeführt - matt ist, sind derartige
Korrekturen ohne Schwierigkeiten ausführbar. Anschließend werden das korrigierte
Blindschaltbild 3 erstellt und etwaige zusätzliche Löcher für Anzeigepositionen
4
herausgebrochen, in denen dann Lichtleitfasern oder Lichtleitfaserbündel
angeordnet werden.