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Die Erfindung bezieht sich auf einen Fallschirm, in dessen tragender
Fläche mehrere düsenartig ausgebildete Luftdurchtrittsöffnungen verteilt angeordnet
sind.
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Es ist ein Fallschirm mit einer die Sinkgeschwindigkeit regelnden
Einrichtung bekannt, bei dem in der Achsmitte ein Wirbelrohr derart angeordnet ist,
daß die in ihm erwärmte Luft unter der Fallschirmkappe ausströmt und dadurch die
Sinkgeschwindigkeit vermindert, während die abgekühlte Luft durch eine zentrale
Öffnung der Fallschirmkappe nach oben abströmt. Im übrigen besitzt diese Schirmfläche
verteilt angeordnete kleine lochartige Durchbrechungen, durch die die Luft ebenfalls
nach außen entweichen kann. Bei einem -derartigen vorbekannten Fallschirm besteht
durch die Anordnung des Wirbelrohres die Schwierigkeit, den Fallschirm auf kleinstem
Raum zusammenlegen zu können, da das Wirbelrohr einschließlich seines Kegelventils
eine starre Raumform bildet. Daraus folgt, daß sich möglicherweise Schwierigkeiten
beim öffnen des Fallschirmes ergeben können.
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Durch eine eigene vorbekannte Entwicklung konnte diese Wirkung dadurch
vermieden werden, daß statt des Wirbelrohres mit Kegelventil eine Düse auf die Außenfläche
des Fallschirmes im Bereich der zentralen Durchtrittsöffnung aufgesetzt worden ist.
Diese Düse, die einen nach außen sich verjüngenden Querschnitt besitzt, bietet die
Möglichkeit, den so ausgerüsteten Fallschirm ohne Schwierigkeiten zusammenzulegen.
Mit diesem bekannten Fallschirm gelang es, die Schirmkappe während des Falles zii
stabilisieren und die Sinkgesehwindigkeit zu reduzieren. Allerdings glaubte man,
daß eine weitere Reduzierung der Sinkgeschwindigkeit nur dadurch möglich sei, daß
man zwei koaxial übereinanderliegende Schirmkappen verwendet, die an ihren Rändern
miteinander verbunden sind, wobei die äußere Schirmkappe eine zentrale Austrittsöffnung
und die innere Schirmkappe verteilt angeordnete mehrere Durchtrittsöffnungen besitzen
soll, die derart düsenartig ausgebildet sind, daß ihr Querschnitt sich nach oben
verjüngt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders in preislicher
und konstruktiver Richtung gezielte wesentliche Vereinfachung des vorbekannten Fallschirmes
zu erzielen und dennoch die guten Eigenschaften der hohen Tragfähigkeit und der
geringen Sinkgeschwindigkeit zu erhalten. Ein weiteres gestecktes Ziel besteht in
der Steigerung der Pendelfreiheit eines Fallschirmes während seines Falles.
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Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß man nicht auf zwei
oder mehrere Schirmkappen übergehen muß, wenn man die Vorteile des Fallschirmes
nach dem eigenen Vorschlag noch wesentlich verbessern will. Im besonderen hat es
sich gezeigt, daß durch die Maßnahme der Erfindung ein absolut pendelfreier Fall
gewährleistet wird.
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Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß die düsenartigen Öffnungen
im Bereich des nach innen gezogenen Randes der in bekannter Weise mit einer zentralen
Öffnung versehenen Schirmkappe vorgesehen sind. Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
der Erfindung besteht darin, daß die als Düse ausgebildete Durchtrittsöffnung mit
einem krempenartigen Rand von außen auf die Schirmfläche aufgesetzt und vorzugsweise
mittels Verschweißung befestigt ist. Daß bekannte Fallschirme auch häufig einen
nach innen gezogenen Rand aufweisen, beeinträchtigt nicht die Erfindung, weil es
bei der Erfindung darauf ankommt, durch die bewußte Anordnung von dros-. selnden
öffnungen vorwiegend -im Bereich dieses Randes eine nicht vorhersehbare besondere
Wirkung zu erzielen.
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Vergleicht man nämlich den erfindungsgemäßen Fallschirm mit gleich
großen vorbekannten Fallschirmen, dann stellt man fest, daß bei gleichem Gewicht
der erfindungsgemäße Fallschirm wesentlich langsamer sinkt. Daraus folgt umgekehrt,
daß der erfindungsgemäße Fallschirm bei gleicher Schirmgröße eine größere Last zu
tragen imstande ist, ohne daß die Sinkgeschwindigkeit über die der Vergleichsschirme
hinaussteigt. Es folgt weiterhin, daß bei gleicher Last und gleicher Sinkgeschwindigkeit
die Schirmfläche des erfindungsgemäßen Fallschirmes wesentlich verringert werden
kann. Geht man also davon aus, daß die vorbekannten Fallschirme hinsichtlich ihrer
Sinkgeschwindigkeit und ihres Tragvermögens genügend sind, dann ist der für die
gleichen Bedingungen ausgelegte erfindungsgemäße Fallschirm wesentlich leichter
und billiger, da sein Durchmesser reduziert werden kann.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Fallschirmes,
den man eigentlich nicht korrekt theoretisch erklären kann, besteht darin, daß der
Schirm einen absolut sicheren pendelfreien Fall gewährleistet. Bei den vorbekannten
Fallschirmen mußten Pendelausschläge von 5 bis 15° in Kauf genommen werden. Diese
Auspendelung war um so stärker, je größer die Last des Fallschirmes war.
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Bei den Versuchen mit dem erfindungsgemäßen Fallschirm konnte festgestellt
werden, daß eine funktionelle Abhängigkeit zwischen der Formgebung des Fallschirmes
im peripheren Bereich mit den in diesem Bereich vorgesehenen drosselnden Luftdurchtrittsöffnungen
einerseits und der an sich bekannten zentralen Durchtrittsöffnung des Fallschirmes
andererseits besteht. Je weiter die Luftdurchtrittsöffnungen in den Bereich der
zentralen Luftaustrittsöffnung gelegt werden, desto geringer wird ihre Einwirkung
auf den pendelfreien Fall des Fallschirmes. Man kann sich die Wirkung des erfindungsgemäßen
Fallschirmes etwa so vorstellen, daß durch die besondere Form des Schirmes im peripheren
Bereich sowie durch die dort vorhandenen Luftdurchtrittsöffnungen eine Wirbelbildung
konstant gehalten wird, welche die hohe Tragfähigkeit des Schirmes gewährleistet,
wohingegen die zentrale Luftdurchtrittsöffnung vorwiegend stabilisierend wirkt.
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Im Sinne der Erfindung erweist es sich weiterhin als vorteilhaft,
die Düsen aus luftundurchlässigem, dünnem Material, z. B. Kunststoffolie, auszubilden,
wohingegen der Fallschirm porös sein kann. Die Verschweißbarkeit der Düsen ist insbesondere
dann gegeben, wenn für die Herstellung des Fallschirmes Kunststoffäden verwendet
werden. Man kann alsdann die Düsen beispielsweise mittels Hochfrequenz verschweißen.
Der wesentliche Vorteil dieser Düsen besteht darin, daß sie sich umlegen lassen,
ohne beim Verpacken des Fallschirmes unnötig aufzutragen.
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Auch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die zentrale Ausströmöffnung
in an sich bekannter Weise verschließbar bzw. regelbar zu gestalten und vornehmlich
als Düse auszubilden.
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Schließlich empfiehlt es sich, den Fallschirmrand
mit
einem an sich bekannten elastischen Element, insbesondere mit einer Gummischnur,
zu versehen. Diese Maßnahme dient dazu, das Öffnen des Fallschirmes durch das selbsttätige
Aufspringen des elastischen Elementes zu erleichtern und zeitlich zu verkürzen.
Es sind zwar bereits derartige elastische Elemente vorbekannt. Diese bestehen vorwiegend
aus aufblähbaren Luftschläuchen, die vor dem öffnen des Fallschirmes geÄngfügig
aufgebläht und während des Fallschirmöffnens durch Anordnung besonderer Preßluftmittel
vollends aufgebläht werden. Es ist natürlich leicht einzusehen, daß derartige Zusatzmittel
den Fallschirm sehr verteuern und konkurrenzunfähig machen. Demgegenüber wurde durch
die Erfindung erkannt, daß es genügt, einen relativ dünnen elastisch aufspringenden
Rand vorzusehen, der vornehmlich durch Verwendung von Gummischnüren gebildet sein
kann.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweisz und schematisch
dargestellt; es zeigt F i g. 1. die Seitenansicht eines Fallschirmes, F i g. 2 einen
Teilschnitt durch eine Fallschirmkappe im peripheren Bereich mit aufgesetzten düsenartigen
Hauben, F i g. 3 eine Variante gemäß F i g. 2, F i g. 4 einen Teilschnitt durch
den Rand eines Fallschirmes und F i g. 5 einen Teilschnitt durch die zentrale Austrittsöffnung
des Fallschirmes.
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Der Fallschirm 1 gemäß F i g. 1 besitzt eine zentrale Ausströmöffnung
2 und einen peripheren Bereich 3. Als peripherer Bereich wird der Fallschirmteil
mit dem größten Durchmesser bezeichnet. Dieser periphere Bereich ist nach innen
gezogen, so daß sich, im Querschnitt gesehen, dort eine stulpenartige Ausbuchtung
4 ergibt.
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In diesem periphreren Bereich 3 ist eine größere Anzahl von Luftdurchtrittsöffnungen
5 vorgesehen, die auf die durchströmende Luft wie Drosseln wirken. Im Ausführungsbeispiel
der F i g. 1 sind drei übereinanderliegende Reihen solcher Durchtrittsöffnungen
5 im peripheren Bereich 3 des Fallschirmes 1 vorgesehen.
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Das Ausführungsbeispiel der F i g. 2 zeigt die Ausbildung der einzelnen
Durchtrittsöffnung als Düse B. In der Schirmkappe 1 ist im peripheren Bereich 3
eine Vielzahl von einfachen Durchbrechungen 7 vorgesehen. An der Außenfläche der
Kappe 1 befinden sich koaxial zu diesen Durchtrittsöffnungen 7 fest aufgesetzte
Düsen 8 in Form eines hohlen Kegelstumpfes, dessen Öffnung 10 wesentlich kleiner
als die Öffnung 7 der Schirmkappe ist. Diese Düse 8 besteht aus dünnem luftundurchlässigem
Material, insbesondere aus Kunststoffolie. Am unteren Teil besitzt die Düse einen
krempenartigen Rand 9, der der Befestigung der Düse 8 an der Fallschirmkappe 1 dient.
Wenn die Fallschirmkappe 1 ebenfalls aus Kunststoffäden gefertigt ist, kann die
Düse 8 auf die Schirmkappe 1, z. B. mittels Frequenzverschweißung, befestigt werden.
Wesentlich ist hierbei, daß das Material an der Düse 8 so dünn ist, daß es beim
Zusammenlegen der Fallschirmkappe 1 nicht sonderlich aufträgt. Die Düsen lassen
sich beim Zusammenlegen umbiegen, und sie sollen sich beim Öffnen des Fallschirmes
sofort aufrichten. Durch die Düsen 8 wird ein deutliches Druckgefälle zwischen Innenfläche
und Außenfläche des Fallschirmes gebildet. Dieses Druckgefälle hat besonderen Einfluß
auf die Verminderung der Sinkgeschwindigkeit und auf die Stabilisierung des Falles.
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Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 3 sind Düsen 11 vorgesehen, die
zunächst einen konischen Teil 13
besitzen, der in einen zylindrischen Teil
12 übergeht. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Druckgefälle bei Anwendung derartiger
Düsen noch größer als bei den Düsen 8 der F i g. 2 ist. Auch diese Düsen
11 können mit Hilfe des krempenartigen Randes 9 an der Fallschirmkappe 1
angebracht werden. Die Art der Anbringung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele
in F i g. 2 und 3 beschränkt. Man kann die Düsen auch aufnähen oder aufkleben. Man
kann auch den krempenartigen Rand an der Innenfläche des Fallschirmes 1 anlegen,
indem man die Öffnungen 7 in der Kappe 1 so groß wählt, daß die Düsen 8 bzw. 11
von innen nach außen durch die Öffnungen 7 hindurchgeschoben werden können. Diese
Maßnahme hat den Vorteil, daß die Axialkomponente des auf die Düsen 8, 11 einwirkenden
Druckes nicht zum Abreißen der einzelnen Düse führen kann.
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Das Ausführungsbeispiel der F i g. 4 zeigt einen Vorschlag, wie man
den Rand 14 einer Fallschirmkappe 1 ausbilden kann. Es ist dabei vorgesehen, in
den Rand 14 eine elastische Schnur 15, beispielsweise aus Gummi, einzufügen. Man
kann beispielsweise den Rand 14 um die Schnur 15 legen und bei 16 mit der Schirmkappe
1 wieder fest verbinden. Die Schnur 15 kann voll oder hohl ausgebildet sein. Die
Schnur soll eine elastische Spannkraft besitzen, die ausreicht, den Fallschirm beim
Öffnen geringfügig auszuspreizen, so daß Luft in die Falten eintreten kann.
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Schließlich ist in F i g. 5 gezeigt, daß man die zentrale Austrittsöffnung
2 des Fallschirmes 1 ebenfalls mit einer Düse 17 versehen kann. Diese Düse
kann sowohl die Form der Düse 8 (F i g. 2) als auch die Form der Düse 11 (F i g.
3) besitzen.