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Die Erfindung betrifft einen Entspeicherungskratzer mit einem die
Halde überspannenden, an der Halde entlangfahrbaren Portal, an welchem im Bereich
der beiden Portalfußpunkte mindestens je ein Kratzausleger in lotrechter Ebene um
eine gegenüber dem Portal feststehende Gelenkachse verschwenkbar angelenkt ist,
wobei die Summe der Längen der beiden Kratzausleger größer ist als der Abstand ihrer
Gelenke.
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Zum Entspeichern von Schüttguthalden sind Entspeicherungskratzer
in Portal ausführung bekannt, bei denen mehrere in der Vertikalebene verschwenkbare
und an den beiden Haldenböschungen arbeitende Kratzausleger an einem die Halde überspannenden,
auf Schienen fahrbaren Portal aufgehängt sind. Die Vorteile der Portalkratzer gegenüber
anderen Kratzerbauarten sind in ihrer guten Grundflächenausnutzung, ihrer gleichmäßigen
Förderung sowie in der Möglichkeit zu sehen, zwischen verschiedenen in einer Halde
eingespeicherten Schüttgutsorten einen schnellen Wechsel vornehmen zu können.
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Bei einem bekannten Portalkratzer liegt ein an der einen Haldenböschung
arbeitender Kratzausleger im Grundriß gesehen zwischen zwei auf der anderen Böschung
arbeitenden Kratzauslegern, derart, daß die Kratzausleger in verschiedenen Ebenen
seitlich nebeneinanderliegen. Wenn die Halde aus mehreren Schüttgutsorten besteht,
die in durch senkrechte Trennwände gebildeten Haldenboxen gelagert sind, so können
die in Draufsicht gegeneinander versetzten Rechenleitern der Kratzausleger nur so
weit an die jeweilige Trennwand herangefahren werden, daß die in Fahrtrichtung vorstehende
Rechenleiter die Trennwand nahezu berührt. In dieser Stellung des Kratzladers hat
die auf der anderen Haldenseite arbeitende, in Fahrtrichtung gesehen zurückstehende
Rechenleiter noch einen erheblichen Abstand von der Trennwand, der etwa in der Größenordnung
von 1 bis 2 m liegt. In diesem Bereich bleibt daher das auszuspeichernde Schüttgut
ungeräumt stehen, sofern es, wie dies häufig der Fall ist, nicht voll rieselfähig
ist. Bei fortschreitendem Abbau der Halde können sich auf diese Weise an den Boxenwänden
oder aber auch an den Haldengiebelwänden dicke und hohe Schüttgutwände bilden, die
sich nicht ohne weiteres ausspeichern lassen und die bei plötzlichem Einsturz eine
erhebliche Gefährdung darstellen.
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Eine weitere bekannte Bauart eines Portal-Entspeicherungskratzers
hat im Grundriß in gleicher Flucht hintereinanderliegende Rechenleiter, so daß ein
vollständiges Entspeichern der Halde bis in unmittelbare Nähe der Boxenwände möglich
ist. Es besteht hier aber der Nachteil, daß der Kratzausleger als Knickausleger
ausgebildet ist, dessen in Längsrichtung des Kratzauslegers miteinander fluchtende
Auslegerteile über ein Gelenk miteinander verbunden sind. Diese gelenkige Ausbildung
des Kratzauslegers führt zu einer Erhöhung des Bauaufwands und damit auch zu einer
Erhöhung der Störungsanfälligkeit.
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Außerdem wird hierdurch die Querstabilität des Auslegers insbesondere
bei größeren Auslegerlängen erheblich vermindert.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die angeführten Nachteile der bekannten
Portalkratzer zu vermeiden, d. h. einen Portalkratzer zu schaffen, der eine vollständige
Ausräumung des Schüttguts im Bereich von etwaigen Boxenwänden und Giebelwänden der
Halde ermöglicht und mit dem die Halde ohne Bildung von
überhängenden Wächten abgebaut
werden kann. Der Portalkratzer soll dabei zugleich von einfacher und betriebssicherer
Ausführung sein.
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Der erfindungsgemäße Portalkratzer kennzeichnet sich dadurch, daß
die an den beiden Portalfußpunkten verschwenkbar angeordneten Kratzausleger in einer
gemeinsamen Vertikalebene verschwenkbar sind und sich zumindest im abgesenkten Zustand
an ihren freien Enden überdecken.
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Nach einem weiteren Merkmal ist der eine der beiden in der gemeinsamen
Vertikalebene liegenden Kratzausleger mit seinem freien Ende an dem anderen Kratzausleger
in dessen Längsrichtung winkelbeweglich geführt. In diesem Fall sind also die beiden
auf den beiden Seiten des Portals gelenkig gelagerten und in einer gemeinsamen Vertikalebene
verschwenkbaren Kratzausleger im Bereich der den Schwenklagem gegenüberliegenden
Auslegerenden so miteinander gekuppelt, daß sich die Ausleger unter Änderung ihrer
gegenseitigen Winkelstellung zwangläufig gemeinsam absenken, ohne daß die den Kratzauslegern
zugeordneten Hubvorrichtungen entsprechend gesteuert werden müssen und ohne daß
die Gefahr besteht, daß die umlaufenden Kratzrechen der beiden Kratzausleger in
Berührung miteinander gelangen können, was bei Fehlsteuerungen der Hubvorrichtungen
immerhin der Fall sein könnte. Dabei kann die Anordnung in vorteilhafter Weise so
getroffen sein, daß der eine Kratzausleger sich an dem freien Ende des anderen Kratzauslegers
abstützt oder das freie Ende des einen Kratzauslegers an dem anderen Kratzausleger
hängend angeordnet ist. In jedem Fall ist die Anordnung so getroffen, daß der Abstand
zwischen der Spitze des untenliegenden Kratzauslegers und der Unterkante des darüberliegenden
Kratzauslegers über den gesamten Schwenkbereich annähernd konstant bleibt.
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Da somit der eine Kratzausleger von dem anderen Kratzausleger beim
Absenken zwangläufig mitgenommen wird, bietet sich die Möglichkeit, für die beiden
Kratzausleger nur eine einzige Hubvorrichtung vorzusehen, die an dem einen der beiden
Kratzausleger angreift, während der andere Kratzausleger über die Führung von dem
erstgenannten Kratzausleger so getragen wird, daß er dessen Schwenkbewegung folgt.
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Die genannte Kupplung der beiden Kratzausleger kann in verschiedener
Weise erreicht werden. Vorzugsweise trägt der eine der beiden Kratzausleger an seiner
Spitze, zweckmäßig an Armen od. dgl., Gleitstücke, Kufen oder Rollen, die in Führungen
des anderen Kratzauslegers so geführt sind, daß die beiden Kratzausleger beim Absenken
eine Winkelbewegung gegeneinander ausführen können. Die Führungen sind dabei an
den Seitenflächen des betreffenden Kratzauslegers so angeordnet, daß sie sich etwa
von der Auslegerspitze in Richtung auf das Schwenklager des Auslegers erstrecken.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, beide Kratzausleger mit einer Hubvorrichtung
auszurüsten, von denen die eine gegebenenfalls als Hilfshubvorrichtung nur dann
in Betrieb genommen zu werden braucht, wenn beide Ausleger bis etwa zur Haldensohle
abgesenkt sind. Es ist dann möglich, denjenigen Kratzausleger, der mit seinem Endbereich
den anderen Kratzausleger überdeckt, unabhängig von dem untenliegenden Kratzausleger
mittels der Hilfshubvorrichtung hochzuschwenken, um dann nach erfolgtem Hochschwenken
des
anderen Kratzauslegers den unter dem erstgenannten Kratzausleger noch stehengebliebenen
Schüttgutkeil zu entspeichern. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Verbindung
der beiden Kratzausleger an der Gleit- bzw. Rollenführung so auszubilden, daß sie
leicht und rasch gelöst werden kann.
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Vorteilhaft ist insbesondere eine Anordnung, bei der die Kupplung
der beiden Ausleger durch Anheben des einen der beiden Ausleger, zweckmäßig des
obenliegenden Kratzauslegers, gelöst werden kann.
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Bei dem Entspeicherungskratzer kann die Anordnung so getroffen sein,
daß die beiden Kratzausleger jeweils in Richtung auf ihr im Bereich des Haldenfußes
befindliches Schwenklager hinfördern. In diesem Fall ist auf jeder Seite der Halde
ein Entspeicherungsband angeordnet, über welches das von dem zugeordneten Kratzausleger
zugeführte Schüttgut abgefördert wird. Andererseits kann aber auch in der üblichen
Weise nur ein einziges Entspeicherungsband an der einen Seite der Halde vorgesehen
sein. In diesem Fall fördert bekanntlich der auf der anderen Haldenseite liegende
Kratzausleger mit seinem Untertrum auf der Böschung nach oben, so daß er das Schüttgut
dem anderen Kratzausleger zuführt, der an derjenigen Böschung der Halde arbeitet,
die dem Entspeicherungsband zugewandt ist.
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Nach einem weiteren Merkmal kann der im abgesenkten Zustand obenliegende
Kratzausleger in seinem Gelenk, in dem er am Portal befestigt ist, quer verschiebbar
so angeordnet sein, daß er von einer Stellung, in der er mit dem anderen Kratzausleger
in einer gemeinsamen Vertikalebene liegt und diesen teilweise überdeckt, in eine
Stellung gebracht werden kann, in der er seitlich neben diesem Kratzausleger liegt,
so daß er in Bodennähe neben diesem Kratzausleger arbeiten kann. Die Verschiebung
des Kratzauslegers kann mittels geeigneter Vorrichtungen, wie z. B. druckmittelbetriebener
Zylinder od. dgl., bewirkt werden.
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Es besteht schließlich auch die Möglichkeit, an jeder Seite des Portals
mehr als nur einen Kratzausleger anzuordnen, wobei jedoch auch in diesem Fall die
einander zugeordneten Kratzausleger jeweils in einer gemeinsamen Vertikalebene liegen.
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Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Entspeicherungskratzers ist somit
ein Ausräumen des Schüttguts dicht an etwa vorhandenen Boxenwänden auf der ganzen
Haldenbreite möglich. Da jeder Kratzausleger für sich unmittelbar am Portal gelagert
ist und sich die beiden Ausleger bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
über die genannten Führungen aneinander abstützen, sind die Ausleger in Querrichtung
vergleichsweise stabil, so daß mit einem derartigen Entspeicherungskratzer wesentlich
größere Haldenbreiten überspannt werden können als bei den bekannten Portalkratzern.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 schematisch im Aufriß einen Entspeicherungskratzer gemäß der Erfindung
in Portalausführung, Fig. la die Kupplung und Führung der beiden Kratzausleger im
Bereich oberhalb der am Haldenfuß angeordneten Schwenklager in einer Stirnansicht
in Richtung des Pfeiles A gemäß Fig. 1, Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Portalkratzers im Aufriß,
Fig. 3 in Draufsicht schematisch
die Anordnung eines in seinem Schwenklager verschiebbaren Kratzauslegers gemäß der
Erfindung.
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In den F i g. 1 und 1 a, die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung wiedergeben, ist mit 1 ein Portal bezeichnet, welches die Schüttguthalde
2 überspannt und mit seinen Streben 1'beiderseits der Halde mittels Laufräder 3
auf Schienen 4 läuft, die unterhalb der Haldensohle 5 in Bandkanälen 6 bzw. 6' in
Haldenlängsrichtung verlegt sind. In den beiden Bandkanälen 6 und 6' ist seitlich
neben den Schienen, zu diesen parallel, jeweils ein Gurtbandförderer 7 bzw. 7' verlegt.
Mit Hilfe dieser Gurtbandförderer wird das auszuspeichernde Schüttgut abgefördert.
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Das zu seiner Mittelebene symmetrisch ausgebildete Portal 1 weist
an jeder Haldenseite in Höhe der Haldensohle 5 eine Konsole 8 bzw. 8' auf, in der
um eine waagerechte Schwenkachse 9 bzw. 9' ein Kratzausleger 10 bzw. 10' in vertikaler
Ebene schwenkbar gelagert ist. Die beiden Kratzausleger 10 und 10' sind von bekannter
Bauart. Sie weisen jeweils an ihrem Auslegergerüst längs über den Ausleger verlaufende
parallele endlose Ketten auf, die in Abständen mittels Kratzrechen 11 verbunden
und in Pfeilrichtung P so angetrieben sind, daß sie beim Absenken der Ausleger auf
die Schüttgutböschung 12 bzw. 12'das Schüttgut entsprechend der Schnittiefe abtragen
und in Richtung auf das Schwenklager 9 bzw. 9' fördern, wo es über die Rampenfläche
einer Haldenbegrenzungswand 13 bzw. 13' in einen Aufgabetrichter 14 bzw. 14' gekratzt
wird, der das Gut auf das jeweilige Entspeicherungsband 7 bzw. 7' abwirft.
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Wie F i g. 1 erkennen läßt, weisen die beiden Kratzausleger 10 und
10'zusammen eine Länge auf, die größer ist als der Abstand der Schwenklager 9 und
9' der Ausleger. Da die Ausleger zudem in einer gemeinsamen Vertikalebene angeordnet
sind, überdekken sie sich je nach Schwenkstellung mehr oder weniger weit, wobei
die maximale Überdeckung in der in F i g. 1 gestrichelt dargestellten, voll abgesenkten
Stellung vorliegt. Der Ausleger 10 ist etwas länger als der Ausleger 10'. Die Länge
der Ausleger ist so bemessen, daß auch in der in Fig. 1 voll ausgezeichneten oberen
Schwenkstellung die Auslegerspitze 15 des Auslegers 10 die Auslegerspitze 15' des
Auslegers 10'übergreift.
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Wie insbesondere auch Fig. 1 a erkennen läßt, weist das Gerüst des
Auslegers 10 an seinen beiden gegenüberliegenden Seitenflächen jeweils eine Führung
in Gestalt einer Schiene 16 auf, die sich etwa von der Auslegerspitze 15 bis angenähert
in den mittleren Bereich des Auslegers erstreckt. Die Schienen 16 bestehen hier
aus Winkeleisen, die an den Seitenflächen des Auslegers befestigt sind.
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Der andere Ausleger 10' weist im Bereich seiner Spitze 15' Arme 17
od. dgl. auf, die an den Seitenflächen des Auslegers befestigt sind und an ihren
Enden Rollen 18 tragen, die an den Schienen 16 anliegen und sich auf diesen abwälzen
können. Da der Ausleger 10 hier kein eigenes Hubwerk aufweist, stützt er sich über
die Schienen 16, die Rollen 18 und die Arme 17 an dem untenliegenden Ausleger 10'
ab, der seinerseits mittels eines aus einer Hubwinde mit Flaschenzug bestehenden
Hubwerks 19 in der Vertikalebene heb- und senkbar ist. Der sich auf dem Ausleger
10' abstützende Ausleger 10 folgt dieser Schwenkbewegung, wobei mit zunehmendem
Absenken
der beiden Ausleger der von diesen eingeschlossene Winkel
größer wird, bis schließlich in voll abgesenktem Zustand der Ausleger 10 in geringem
Abstand über dem angenähert waagerecht liegenden Ausleger 10'liegt. Während des
Absenkens laufen die Rollen 18 auf den Schienenführungen 16 in Richtung auf das
Schwenklager 9. Die Anordnung ist so getroffen, daß der Abstand der Spitze 15' des
Auslegers 10' von der Unterseite des oberen Auslegers 10 über den gesamten Verschwenkbereich
angenähert konstant bleibt. Dieser Abstand ist verhältnismäßig klein, jedoch selbstverständlich
so groß, daß sich die umlaufenden Kratzrechen 11 der beiden Ausleger nicht berühren
können, da dies zu einer Zerstörung dieser Teile sowie der Kettenantriebe führen
würde.
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Da sich der obere Kratzausleger 10 auf dem untenliegenden Kratzausleger
10' winkelbeweglich abstützt, braucht der Ausleger 10 nicht unbedingt mit einem
eigenen Hubwerk 19 ausgerüstet zu werden. Es besteht jedoch ohne weiteres die Möglichkeit,
auch dem AuslegerlO ein Hubwerk zuzuordnen, so daß der untere Ausleger 10' von dem
Gewicht des oberen Auslegers 10 entlastet werden kann. Andererseits kann der Ausleger
10 aber auch mit einem Hilfshubwerk ausgerüstet werden, welches die Aufgabe hat,
den oberen Ausleger 10 in der voll abgesenkten Stellung von dem untenliegenden AuslegerlO'
abzuheben, so daß der untere Ausleger 10' hochgeschwenkt werden kann. Anschließend
kann dann der Ausleger 10 wieder abgesenkt werden, um den an der Haldensohle noch
verbliebenen Schüttgutkeil 20 auszuspeichern.
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Wie beschrieben, ist die Kupplung der beiden Ausleger 10 und 10'
über die Arme 17 und die Rollenführung 16 derart eingerichtet, daß die Schwenkbewegung
der beiden Ausleger durch diese Kupplung nicht behindert wird, andererseits jedoch
die Spitze 15' des unteren Auslegers 10' in einem geringen, im wesentlichen konstanten
Abstand von der Unterseite des oberen Auslegers 10 gehalten wird, wobei sich die
Ausleger über die genannten Kupplungsorgane aneinander abstützen und führen können.
Dabei ist die Kupplung so gestaltet, daß der obere Ausleger 10 von dem unteren Ausleger
10' frei abgehoben werden kann, ohne daß dies durch die Kupplungsorgane behindert
wird. Es besteht ohne weiteres die Möglichkeit, die Kupplung in anderer Weise zu
bewirken, wobei es sich jedoch empfiehlt, die Kupplung, z. B. mittels herausziehbarer
Bolzen od. dgl., leicht lösbar auszubilden, um die Ausleger auch unabhängig voneinander
heben und senken zu können.
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An Stelle der Rollenführung kann auch eine Gleitführung vorgesehen
sein. Auch ist es möglich, nur dem oberen Ausleger 10 ein Hubwerk zuzuordnen.
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In diesem Fall ist der untere Ausleger 10'über geeignete Kupplungsorgane
an dem oberen Ausleger 10 hängend und zugleich in den Führungen 16 verschiebbar
angeschlossen.
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Es ist ersichtlich, daß mit den beiden Auslegern 10 und 10' die Halde
2 an beiden Böschungen 12 und 12' gleichzeitig und gleichmäßig abgetragen werden
kann, ohne daß sich hierbei überstehende Wächten bilden. Da die Ausleger 10 und
10' in einer gemeinsamen Vertikalebene liegen, können sie bis unmittelbar an die
Haldenbegrenzungswände bzw. etwaige Trennwände der Haldenboxen herangefahren werden.
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Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 2 sind zwei in einer gemeinsamen
Vertikalebene angeordnete Ausleger 25 und 25' vorgesehen, deren Länge ebenfalls
so bemessen ist, daß sie sich im abgesenkten Zustand (gestrichelt dargestellt) überdecken.
Der untere Ausleger 25' ist erheblich länger als der obere Ausleger 25. Eine Verbindung
der Ausleger im Bereich oberhalb der Schwenklager 9 und 9' ist hier nicht vorgesehen.
Die beiden Ausleger sind mittels eines eigenen Hubwerks 26 bzw. 26' unabhängig voneinander
heb- und senkbar. Außerdem ist bei dieser Ausführungsform nur ein einziges Entspeicherungsband
27 vorgesehen, welches unter der Abwurfstelle des Auslegers 25' in dem Bandkanal6'
verlegt ist.
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Der Ausleger 25' kratzt das Schüttgut bei der Entlangfahrt des Portalkratzers
an der Halde 2 von der Böschung 12' auf das Band 27, wobei er nach jeder Vorbeifahrt
um die Schnittiefe abgesenkt wird. Der Ausleger 25 fördert in entgegengesetzter
Richtung, d. h. er kratzt das Schüttgut an der Böschung 12 in Aufwärtsrichtung,
so daß das Schüttgut dem Ausleger 25' zugeführt wird. Die Anordnung des lediglich
als Zubringerkratzer für den Ausleger 25' verwendeten Auslegers 25 bietet somit
die Möglichkeit, die Halde auf gesamter Breite abzuräumen, ohne daß während des
Entspeicherns oberhalb des sich absenkenden Kratzauslegers 25' überhängende Schüttgutwächten
stehenbleiben können. Die Arbeitsweise ist im allgemeinen so, daß zunächst nur der
Ausleger 25' in Betrieb ist. Sobald dieser Ausleger 25' so weit abgesenkt ist, daß
er mit seiner Spitze in bestimmtem Abstand unterhalb des Auslegers 25 liegt, kann
der Ausleger 25 in Betrieb genommen werden, der nun im Verlauf des weiteren Entspeicherungsvorgangs
das Schüttgut dem Ausleger 25' zuführt.
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Fig. 3 läßt zwei Ausleger 30 und 30' erkennen, die mit den Auslegern
10 und 10' bzw. 25 und 25' identisch sein können. Der obere Ausleger 30, der in
diesem Fall eine geringere Länge hat als der untenliegende Ausleger 30', ist auf
seiner Schwenkachse 31 in Fahrtrichtung des Portalkratzers, d. h. in Pfeilrichtung
verschiebbar gelagert, so daß er von einer Stellung, in der die beiden Ausleger
30 und 30' in einer gemeinsamen Vertikalebene liegen und sich mehr oder weniger
weit überdecken, in eine Stellung 30" verschoben werden kann, in der er seitlich
neben dem Ausleger 30' liegt. In dieser Stellung kann die unter dem oberen Ausleger
30 an der Haldensohle noch verbleibende Schüttgutschicht (Schicht20 gemäß F i g.
1) von dem=Ausleger 30 abgetragen werden. Um= diese Verschiebebewegung in beiden
Richzungen zu ermöglichen, hat die Gelenkachse 31 eine Länge, die größer ist als
die doppelte Breite des Auslegers 30 an der Gelenkstelle. Die Verschiebung kann
mit Hilfe geeigneter Einrichtungen, z. B. druckmittelbetriebener Zylinder od. dgl.,
bewirkt werden.
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Es versteht sich, daß auch bei der Ausführungsform gemäß F i g. 1
nur ein einziges Entspeicherungsband 7 bzw. 7' vorgesehen werden kann. In diesem
Fall fördert der eine der beiden Ausleger als Zubringerkratzer das Schüttgut auf
der Böschung nach oben, so daß es von dem anderen Ausleger, dessen Schwenklager
über dem Entspeicherungsband liegt, erfaßt und ausgespeichert werden kann.