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Spinnkopf zum Spinnen von Verbundfäden Die Erfindung betrifft einen
Spinnkopf zum Spinnen von Verbundfäden mit einem durch eine Trennwand in mindestens
zwei Kammern unterteilten Gehäuse und mit die Kammern untereinander verbindenden
Kanälen, von denen jeder in eine in einer gemeinsamen Stirnplatte angeordnete Spinnöffnung
mündet.
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Es ist bereits ein Mehrstoffspinnkopf bekannt, bei dem zwei Spinnlösungen
aus zwei getrennten Kammern durch mehrere Kanäle -den Spinnöffnungen in der Stirnplatte
zugeführt werden. Dabei ist der die Kammern abschließende Gehäuseboden mit Bohrungen
versehen, die in senkrecht zu diesen verlaufende, in einer dem Gehäuseboden vorgesetzten
Stirnplatte angeordnete, rillenartige Quernuten einmünden. Im mittleren Bereich
der Quernuten zweigen rechtwinkelig die Spinnöffnungen ab, durch welche die beiden
Stoffkomponenten gemeinsam abfließen.
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Bei der bekannten Vorrichtung ist es infolge der zweimaligen Umlenkung
der Komponenten um einen rechten Winkel schwierig, die Drücke der beiden Spinnkomponenten
gleichmäßig aufrechtzuerhalten und genau zu regeln und somit Fäden mit einer gleichmäßigen
Querschnittszusammensetzung aus den beiden Komponenten zu erhalten. Außerdem besteht
eine erhöhte Verstopfungsgefahr. Schließlich ist die Herstellung des bekannten Spinnkopfes
verhältnismäßig aufwendig.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile bei einem Spinnkopf
der eingangs geschilderten Art zu beheben. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht,
daß die Kanäle durch halbkreisförmige Rillen am Umfang eines Dornes gebildet sind,
der in einer Ausnehmung der Stirnplatte und der Trennwand liegt und auf seiner der
Stirnplatte abgewendeten Seite mit der Trennwand dicht abschließt, wobei die halbkreisförmigen
Rillen an ihren Scheitelpunkten in die Spinnöffnungen münden.
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Auf diese Weise ist nur eine einzige Umlenkung der Spinnkomponenten
um einen rechten Winkel erzielt und damit eine genaue Regelung des Spinndrucks sowie
eine wesentlich vereinfachte Bauform ermöglicht. Außerdem lassen sich mit diesem
Spinnkopf Fäden spinnen, bei denen die Anteile der Spinnkomponenten völlig gleichmäßig
innerhalb des Fadenquerschnitts verteilt sind.
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In weiterer Vervollkommnung der Erfindung können die Kanäle durch
auf dem Dorn aufgebrachte Schraubengewinde gebildet sein, deren Spitzen in der Mitte
zwischen je zwei Spinnöffnungen liegen. Ferner kann der Dorn als Einsatzstück mit
T-förmigem Querschnitt ausgebildet sein, dessen Seitenstege zusammen einen die Kanäle
aufweisenden Halbzylinder bilden, der in einer entsprechenden Ausnehmung der Stirnplatte
angeordnet ist und dessen Mittelsteg gegen die Stirnseite der Trennwand anliegt.
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Nachstehend wird eine Ausführungsform der Erfindung an Hand der Zeichnung
beispielsweise beschrieben.
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F i g. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Teil eines aufgebrochenen
erfindungsgemäßen Spinnkopfes, welche die Form des mit Gewinde versehenen Dornes
deutlich erkennen läßt; F i g. 2 stellt die Ansicht eines Schnittes durch den Spinnkopf
nach F i g. 1 dar, angeschlossen an die Spinnlösungsquellen.
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Gemäß F i g. 1 und 2 ist ein Gehäuse 11 mit wehreren zylindrischen
Bohrungen oder Ausnehmungen 12 und 13 versehen, die sich parallel zueinander und
zur Stirnplatte 14 des Gehäuses 11 erstrecken. In den Ausnehmungen 12 und
13 sind Dorne 18 und 19 angeordnet, welche zur Trennung der
beiden verschiedenen Spinnlösungen voneinander dienen und die Zuführung dieser Lösungen
zu mehreren Spinnöffnungen 22 sicherstellen, die sich von den Ausnehmungen
12 und 13 aus durch die Stirnplatte 14
des Gehäuses 11 erstrecken.
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Die Dorne 18 und 19 weisen Außengewinde auf, welche
Rillen 23' bilden. Sie können z. B. aus gewöhnlichen Schrauben hergestellt sein.
Die Dorne sind so angeordnet, daß die Spitze 23 jedes Gewindegangs den Abstand zwischen
benachbarten Öffnungen 22 halbiert, wobei die Rillen 23' zwischen den Gewindegängen
zu
den Öffnungen 22 führende Kanäle bilden.
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Die Dorne 18 und 19 sind auf entgegengesetzten Seiten ausgefräst,
so daß Aussparungen 24 und 25 vorhanden sind, welche die Spinnlösungen aus den durch
Trennwände 26 voneinander abgeschlossenen Verteilerkanälen 28 und 29 in dem Gehäuse
11 aufnehmen. Der Querschnitt jedes Dornes 18, 19 ist im wesentlichen T-förmig,
wobei der Querarm der T-Form halbrund ist. Die Gewindegänge am Ende des Steges jedes
Dornes 18, 19 sind mit einer Ausfüllung 30 versehen, so daß die Spinnlösungen nicht
aus der Aussparung 24 in die Aussparung 25 und umgekehrt übertreten können. Die
Verteilerkanäle 28 und 29 sind in bekannter Weise an Quellen 32 und 33 für die einzelnen
Spinnlösungen, d. h. Komponenten der zu erzeugenden Verbundfäden, angeschlossen.
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Beim Betrieb der Vorrichtung werden die verschiedenen Komponenten
von den Quellen 32 und 33 aus über die Verteilerkanäle 28 und 29 zu den Aussparungen
24 und 25 der Dorne 18 und 19 gepumpt. Die beiden Komponenten fließen dann durch
die halbkreisförmigen Rillen 23' der Dorne 18, 19, treffen an den Spinnöffnungen
22 zusammen und treten aus ihnen als zusammengesetzte Fäden aus.
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Da sich die beiden Flüssigkeitsströme bzw. Komponenten erst an den
Spinnöffnungen 22 vereinigen, ist eine sehr genaue Regelung der Menge jeder
Spinnlösung möglich, die einen Bestandteil jedes endlosen Fadens bildet. Der beschriebene
Spinnkopf ist von einfacher Konstruktion und läßt sich mit geringen Kosten herstellen.