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Verschluß für Behälter für feste und flüssige Güter Die Erfindung
bezieht sich auf einen Verschluß für Behälter für feste und flüssige Güter.
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Zur Verpackung fester stückiger oder pulverförmiger Güter, insbesondere
von Medikamenten, werden häufig flache, kreiszylindrische oder auch anders geformte
Schachteln verwendet, die in ihrem Deckel eine Entnahmeöffnung besitzen, die durch
einen Schieber oder einen übergreifenden verdrehbaren und ebenfalls mit einer hoffnung
versehenen zweiten Deckel verschlossen bzw. freigegeben werden kann.
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Insbesondere bei der Verpackung von Medikamenten wird es als störend
empfunden, daß der Inhalt des Behälters auch im versperrten Zustand der Öffnung
nicht luftdicht gegenüber der Außenatmosphäre abgeschlossen ist. Es kann also Luftfeuchtigkeit
eindringen und den Inhalt unbrauchbar machen.
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Man hilft sich dann zumeist so, daß man den Mantel des Behälters,
an der Berührungslinie zwischen Unterteil und drehbarem Deckel, zunächst mit einem
selbstklebenden Streifen aus Kunststoffolie od. dgl. verschließt, der bei Ingebrauchnahme
entfernt wird.
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Es läßt sich aber andererseits durch diese Maßnahme nicht verhindern,
daß Luftfeuchtigkeit durch die Öffnung des Deckels und die zwischen diesem und dem
darunter befindlichen inneren Deckel und dessen Öffnung in das Innere des Behälters
eindringt.
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Um das zu verhindern, wäre eine vollständige Umhüllung des Behälters
mit Kunststoffolie od. dgl. erforderlich, was unhandlich ist und den Preis der Ware
erhöht.
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Schließlich besteht seitens der pharmazeutischen Industrie der Wunsch,
die einmal mit Ware gefüllten Behälter so zu verschließen, daß sie nicht von Unbefugten
geöffnet und dann noch zum Verkauf angeboten werden können. Diese Sicherheit ist
bei der Verwendung eines einfachen selbstklebenden Verschlußstreifens nicht gegeben.
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Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß für
Behälter der vorgenannten Art zu schaffen, der die geschilderten Nachteile nicht
besitzt. Der Verschluß soll also den Behälter luftdicht verschließen und sich, nachdem
er einmal geöffnet wurde, nicht wieder in seinen ursprünglichen Zustand bringen
lassen.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen solchen Verschluß mit einer
auf einen kreiszylindrischen Teil des Behälters aufgesetzten und mit einer exzentrisch
angeordneten Freigabeöffnung versehenen Kappe. Entweder kann dabei der Behälter
als Ganzes oder in seinem Oberteil kreiszylindrisch ausgebildet sein oder aber beliebig
geformt sein und an einer geeigneten Stelle einen kreiszylindrischen Teil besitzen.
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Eine mit einer Öffnung versehene Deckplatte für den Behälter ist
bereits bekanntgeworden, bei der die Öffnung in der Deckplatte so angeordnet ist,
daß sie durch Drehen der Kappe mit der in dieser liegenden Öffnung fluchten kann.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, eine solche Öffnung in der Deckplatte durch einen
mit ihr über einen abscherbaren Steg verbundenen Deckel zu verschließen, der in
die Freigabeöffnung der Kappe hineinragt, und in der Kappe ein sich in Umfangsrichtung
an die Freigabeöffnung anschließendes Schermesser vorzusehen.
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Ursprünglich ist der Behälter also durch den abscherbaren Deckel
luftdicht verschlossen. Die erstmalige Öffnung erfolgt dadurch, daß die Kappe in
der entsprechenden Richtung gegenüber dem Behälter verdreht wird und dadurch das
an dem einen Ende der Freigabeöffnung befindliche Schermesser den kreiszylindrischen
Steg zwischen der Deckplatte und dem Deckel abschert. Der Deckel wird dann fortgeworfen,
und die Öffnung ist zunächst durch die verdrehte Kappe verschlossen. Eine Entnahme
kann dann erfolgen, nachdem die Kappe mit der Freigabeöffnung über die Öffnung der
Deckplatte gedreht wird.
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Vorzugsweise wird dabei vorgeschlagen, daß das Schermesser einstückig
aus der Wandung der Kappe gebildet ist. Die Kappe kann also aus Blech oder vorzugsweise
aus einem Kunststoff ausreichender Härte bestehen.
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Insbesondere ist dabei vorgesehen, daß das Schermesser zwei winklig
zueinander angeordnete Schneiden und an deren Übergangsstelle eine Spitze umfaßt.
Ein solches keilförmiges Schermesser erleichtert das Abscheren des Steges zwischen
Deckplatte und Deckel und damit die Herstellung der Entnahmeöffnung.
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Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, daß die den abscherbaren Deckel
tragende Deckplatte mit einem zylindrischen Mantel verbunden ist und als
Einlage
für einen oben offenen zylindrischen Behälter dient. Diese Einlage kann dann stramm
in den Behälter eingepreßt und gegebenenfalls noch zusätzlich durch Sperrnasen od.
dgl. gegen Verdrehen gesichert werden.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß der Behälter in der
Nähe seines oberen Randes eine äußere Rille zur unverlierbaren Aufnahme einer von
der Kappe nach innen vorstehenden Ringwulst besitzt. Die Kappe wird dann zweckmäßig
aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise Kunststoff, hergestellt und mit
der Ringwulst in die Rille des Behälters eingeschnappt. Die Abmessungen sind dabei
so gehalten, daß sich die Kappe noch ohne Schwierigkeiten gegenüber dem Behälter
verdrehen läßt.
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Erfindungsgemäß wird weiterhin vorgeschlagen, daß die Kappe unterhalb
der Ringwulst einen dünnen Rand besitzt. Dieser Rand ist so dünn gehalten, daß er
beim geringsten Versuch, die Kappe vom Behälter zu entfernen, beschädigt wird. Es
wird dadurch mit Sicherheit verhindert, daß der nach der Abfüllung geschlossene
Behälter von Unbefugten geöffnet und unbemerkt wieder verschlossen werden kann.
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Dabei ist vorgesehen, daß der Behälter unterhalb der Ringnut einen
solchen Außendurchmesser besitzt, daß der dünne Rand der Kappe an diesem Teil des
Behältermantels satt anliegt. Man kann den Behälter unterhalb dieses dünnen Randes
der Kappe so ausbilden, daß er mit dem äußeren Mantel der Kappe bündig ist. Man
kann den Behälter aber auch in seinem unteren Teil gegenüber dem oberen Teil absetzen.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß die Einlage und der
sie aufnehmende Teil des Behälters mit Rastmitteln zur unverlierbaren Befestigung
der Einlage versehen sind.
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Der erfindungsgemäße Verschluß eignet sich auch sehr gut zum Verschließen
von Behältern, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, beispielsweise Glasflaschen,
Kanister od. dgl. Sofern diese Behälter dann nicht schon in ihrem Oberteil kreiszylindrisch
ausgebildet sind, sondern, wie beispielsweise Kanister, eine andere Form aufweisen,
werden sie oberseitig mit einem kreiszylindrischen Stutzen versehen, der den erfindungsgemäßen
Verschluß erhält. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß in der Deckplatte, die
in diesen Stutzen eingesetzt wird, eine zweite Öffnung mit abscherbarem Deckel vorgesehen
ist, die zum Eintritt der Luft beim Ausgießen der Flüssigkeit dient. Außerdem ist
dann in der Kappe eine zweite, mit einem Schermesser versehene Öffnung vorgesehen.
Beim Drehen der Kappe werden dann durch die beiden Schermesser die Deckel der beiden
Öffnungen entfernt.
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In entsprechender Weise kann auch im Mantel einer kreiszylindrisch
ausgebildeten und über den oberen Behälterrand vorstehenden Einlage eine Öffnung
vorgesehen werden, die durch einen abscherbaren, etwa radial vorstehenden Deckel
verschlossen ist. Dementsprechend würde dann eine Freigabeöffnung im Mantel der
Kappe und an deren einem Ende ein Schermesser angeordnet sein. Diese seitliche Anordnung
der Entnahmeöffnung wird in Sonderfällen von Vorteil sein.
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Die Erfindung wird nachstehend in Ausführungsbeispielen an Hand der
Zeichnung näher erläutert.
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Dabei zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf einen Behälter mit erfindungsgemäßem
Verschluß, F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in F i g. 1, Fig. 3 einen
Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1, Fig. 4 einen Schnitt durch einen auf
einen Kanister aufgesetzten Verschluß und F i g. 5 eine Draufsicht auf den Verschluß
gemäß Fig. 4.
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Bei dem in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Behälter handelt es sich
um eine Schachtel, wie sie zur Aufbewahrung von Dragees u. dgl. dient.
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Der Behälter umfaßt einen verhältnismäßig fiachen, zylindrischen
Behälterunterteil 1, eine in diesen eingepreßte Einlage 2 und eine übergreifende
Kappe 7.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind der Behälterunterteil 1
und die Kappe 7 aus einem verhältnismäßig harten Kunststoff, die Einlage 2 dagegen
aus einem weicheren und elastischeren Kunststoff hergestellt.
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Die Einlage 2 besitzt eine Deckplatte 3 mit einer exzentrisch zum
Behälter angeordneten kreisrunden Öffnung 5 sowie einen an die Deckplatte 3 anschließenden
Mantel 4, der stramm in den Behälter 1 hineinpaßt und mit diesem zusammen eine praktisch
luftdichte Verbindung herstellt.
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Die Öffnung 5 ist, wie aus F i g. 2 und 3 erkennbar ist, durch einen
Deckel 6 verschlossen, der mit der Deckplatte 3 über einen ringförmigen dünnen Steg
in Verbindung steht, der zwecks Entfernung des Deckels 6 leicht abgeschert werden
kann.
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In der Kappe 7 befindet sich, oberhalb des vorerwähnten Deckels 6,
eine Freigabeöffnung 8, in die der über die Deckplatte 3 vorstehende Deckel 6 hineinragt.
In Umfangsrichtung schließt sich an die Öffnung nach einer Seite ein Schermesser
9 an, das zwei winklig zueinander angeordnete Schneiden aufweist.
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Beim Verdrehen der Kappe 7 schneidet die Spitze dieses Schermessers
in den dünnen Steg zwischen Deckel 6 und Deckplatte 3 ein und schert den Deckel
ab.
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Der Behälterunterteil 1 ist an seinem oberen Rand in der Nähe der
Öffnung außen mit einer Rille 10 versehen. In diese Rille greift ein von der Kappe
7 nach innen vorstehender Ringwulst 10 ein. Dadurch wird eine unverlierbare, aber
frei drehbare Halterung der Kappe 7 am Behälterunterteil 1 garantiert.
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Unterhalb des Ringwulstes 10 läuft der Mantel der Kappe 7 in einen
dünnen Rand 12 aus, der satt auf der dort entsprechend verstärkten Wand des Behälterunterteils
1 aufliegt. Beim Versuch, die Kappe 7 vom Behälterunterteil 1 zu entfernen, wird
dieser dünne Rand 12 beschädigt, so daß ein solcher Versuch einer unbefugten Öffnung
des Behälters bemerkt wird.
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Unterhalb des dünnen Randes 12 der Kappe springt die Wand des Behälterunterteiles
1 bei 13 so weit vor, daß dort ein bündiger, glatter Übergang besteht und eine unabsichtliche
Beschädigung des Randes 12 verhindert wird.
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In den F i g. 4 und 5 ist ein Verschluß gemäß der Erfindung für einen
Flüssigkeitsbehälter, beispielsweise einen Kanister, dargestellt. Der Kanisteria
besitzt einen zylindrischen Auslaufstutzen 20, der durch eine drehbare Kappe 7 a
verschlossen und mit einer Einlage 2a versehen ist. Die im Ausführungsbeispiel aus
weichelastischem Kunststoff bestehende Einlage 2 a besitzt eine radial nach außen
vorstehende
Ringwulst 14, die in eine entsprechende Ringnut 15 des
Stutzens 20 hineinragt und ein Herausfallen der Einlage verhindert und deren Entfernung
erheblich erschwert.
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Die Deckplatte 3 a der Einlage besitzt eine größere öffnung 5 a,
die durch einen abscherbaren Deckel 6 a verschlossen ist, und eine kleinere Öffnung
16, die in entsprechender Weise durch einen abscherbaren Deckel 17 verschlossen
ist.
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Die beiden Deckel und 17 ragen in Ausnehmungen 8a und 18 der Kappe
hinein. An den Enden dieser Ausnehmungen befinden sich Schermesser 9a bzw. 19, die
so angeordnet sind, daß bei Verdrehen der Kappe 7 a in Richtung des Pfeiles 21 die
beiden Deckel 6 a und 17 abgeschert und dadurch die Öffnungen 5 a und 16 freigegeben
werden.
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Die Kappe 7 a ist unterseitig mit einer nach innen vorstehenden Ringwulst
22 versehen, die in eine entsprechende Ringnut 23 im Stutzen 20 des Kanisters la
eingreift und die Kappe unverlierbar, aber frei drehbar auf dem Stutzen 20 hält.
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Der vorstehend beschriebene Verschluß bietet gegen über den bekannten
Schraubverschlüssen von Kanistern oder sonstigen Flüssigkeitsbehältern noch den
Vorteil, daß keine lose Schraubkappe, die nach dem Abschrauben verlorengehen könnte,
vorgesehen ist. Außerdem ist kein Gewinde vorgesehen, was bei der Abfüllung weitere
Vorteile bietet. Ein mit einem solchen Verschluß versehener Behälter läßt sich schneller
maschinell abfüllen als die bekannten Behälter.
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Man kann den in den F i g. 4 und 5 beispielsweise für einen Kanister
dargestellten Verschluß auch für Tropfflaschen od. dgl. verwenden. Gegebenenfalls
wird dann nur eine einzige Öffnung benötigt, die nach Wunsch auch nach dem Abscheren
des Deckels mit einer Tropftülle od. dgl. versehen werden kann.