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DE1280993B - Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung - Google Patents

Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung

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Publication number
DE1280993B
DE1280993B DE1961S0077150 DES0077150A DE1280993B DE 1280993 B DE1280993 B DE 1280993B DE 1961S0077150 DE1961S0077150 DE 1961S0077150 DE S0077150 A DES0077150 A DE S0077150A DE 1280993 B DE1280993 B DE 1280993B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switching
channel
control
radio network
control center
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1961S0077150
Other languages
English (en)
Inventor
Dr-Ing Herbert Knapp
Hans Panschar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE1961S0077150 priority Critical patent/DE1280993B/de
Publication of DE1280993B publication Critical patent/DE1280993B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/74Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission for increasing reliability, e.g. using redundant or spare channels or apparatus

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Radio Relay Systems (AREA)

Description

  • Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung Die Erfindung bezieht sich auf ein Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung, bestehend aus einzelnen Verbindungswegen und Ab- zweiglinien mit mehreren Betriebskanälen und einem Ersatzkanal, die in durch Schaltstellen miteinander verbundene Schaltabschnitte unterteilt sind, bei dem auf den Betriebs- und Ersatzkanälen Überwachungsschwingungen (Pilotsignale) mit übertragen werden, aus denen in den Schalteinrichtungen der Schaltstellen Schaltkriterien abgeleitet werden und bei dem jede Schaltstelle einen Empfänger und einen Sender für die Aussendung von Steuersignalen aufweist, die auf von den Betriebs- und Ersatzkanälen getrennten Wegen übertragen werden.
  • In der Regel weisen die einzelnen Verbindungswege derartiger Einrichtungen pro übertragungsrichtung mehrere Betriebskanäle und einen Ersatzkanal auf. In der Zeichnung ist in der F i g. 1 für ein Richtfunknetz ein solcher Verbindungsweg im Bereich eines in der Regel mehrere Relaisstellen umfassenden Schaltabschnitts entsprechend einer bekannten Ausführung schematisch dargestellt.
  • Die zu Schaltstellen ausgebauten Relaisstellen X und Y bestehen jeweils aus einer Empfangsantenne A e und einer Sendeantenne As, die mit dem Empfänger E bzw. dem Sender S über Weichen W in Verbindung stehen. Die Weichen W ermöglichen einerseits die Trennung der über die Empfangsantenne A e empfangenen Betriebskanäle 1, 11 und 111 wie des Ersatzkanals IV und andererseits die sendeseitige Zusammenfassung der betreffenden Kanäle zur Ab- strahlung über die gemeinsame Antenne As. Die Empfänger E und Sender S sind jeweils über ein aus einer empfangsseitigen Schalteinrichtung Se und einer sendeseitigen Schalteinrichtung Ss bestehendes Umschaltgestell miteinander verbunden. Diese Schalteinrichtungen ermöglichen die wahlweise Umschaltung eines der als gestört gemeldeten Betriebskanäle 1, 11 und 111 auf den Ersatzkanal IV. Die überwachung der Betriebskanäle wie auch des Ersatzkanals kann beispielsweise durch einen auf den Betriebskanälen I, II und 111 und dem Ersatzkanal IV mitübertragenen Piloten erfolgen, der von den empfangsseitigen Schalteinrichtungen Se empfangen und ausgewertet wird.
  • Jede empfangsseitige Schalteinrichtung Se enthält, wie aus dem Blockschaltbild der F i g. 2, einer bekannten Ausführung, zu ersehen ist, für jeden der Betriebskanäle 1, 11 und III einen empfangsseitigen Umschalter Ue sowie eine mit allen vier Kanälen in Verbindung stehende Kanalüberwachungseinrichtung Ki!. Die Kanalüberwachungseinrichtung Kü enthält im wesentlichen vier Pilotempfänger, für jeden Kanal einen, die die auf den Kanälen mitübertrageneu Piloten empfangen. Die Kanalüberwachungseinrichtung Kii ist ausgangsseitig an einen Auswerter Au angeschlossen, der seinerseits mit einem Signalsender Sis, einem Signalempfänger Sie und einer empfangsseitigen Steuereinrichtung Ste für die empfangsseitigen Umschalter Ue in Verbindung steht.
  • Die sendeseitige Schalteinrichtung Ss weist analog zur empfangsseitigen Schalteinrichtung Se der bekannten Ausführung drei sendeseitige Umschalter Us auf, die von einer sendeseitigen Steuereinrichtung Sts über einen mit dieser Einrichtung verbundenen Signalempfänger Sie betätigt werden. Ferner ist die sendeseitige Steuereinrichtung Sts noch an einen Signalsender Sis angeschlossen. Der Signalempfänger Sie der empfangsseitigen Schalteinrichtung Se und der Signalsender Sis der sendeseitigen Schalteinrichtung Ss stehen jeweils über Signalleitungen mit der sendeseitigen Schalteinrichtung Ss bzw. der empfangsseitigen Schalteinrichtung Se des ihnen jeweils zugehörigen Schaltabschnitts in Verbindung.
  • Fällt beispielsweise in dem der empfangsseitigen Schalteinrichtung Se nach der F i g. 2 zugehörigen Schaltabschnitt der Betriebskanal 11 aus, dann wird der Ausfall des Piloten in der Kanalüberwachungseinrichtung Kü registriert und dem Auswerter Au über die dem Betriebskanal 11 zugeordneten Leitung mitgeteilt. Der Auswerter Au prüft, ob der Ersatzkanal IV nicht bereits belegt oder selbst gestört ist und gibt bei entsprechendem Präfergebnis über den Signalsender Sis zur fernen Sendeseite des Schaltabschnitts den Befehl, den Ersatzkanal IV zum Betriebskanal II parallel zu schalten. Der von der Empfangsseite Se ausgesandte Befehl wird vom Signalempfänger Sis der fernen sendeseitigen Schalteinrichtung Ss des betreffenden Schaltabschnitts empfangen u!ld der sendeseitigen Steuerschaltung Sts zugeleitet, die dann den betreffenden sendeseitigen Umschalter Us betätigt. Die erfolgreiche sendeseitige ParallelschaItung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal II wird von der Sendeseite über den fernen sendeseitigen Signalsender Sis der Empfangsseite, und zwar über den Signalempfänger Sie, dem Auswerter Au bestätigt, der daraufhin über die empfangsseitige Steuereinrichtung Ste eine entsprechende Umschaltung durch den dem Betriebskanal II zugehörigen empfangsseitigen Umschalter Ue veranlaßt. Sobald die Betriebsstörung auf dem Betriebskanal II entfällt, wird die Umschaltung rückgängig gemacht. Als Kriterium hierfür dient der dann über den Betriebskanal 11 von der Kanalüberwachungseinrichtung Kü empfangene Pilot.
  • Meist besteht bei Richtfunkverbindungen die Forderung, daß eine Umschaltung auch dann bereits stattfinden soll, wenn in einem der Betriebskanäle, beispielsweise durch ein lang anhaltendes Fading, das Geräusch unzulässig stark ansteigt. In diesem Fall ist gemäß der bekannten Anordnung die Kanalüberwachungseinrichtung Kü durch Geräuschanzeiger zu erweitern, die an -die Ausgänge der Pilotempfänger angeschlossen sind. Die Geräuschanzeiger stehen andererseits mit dem Auswerter Au in Verbindung, an den beim überschreiten des zulässigen Geräuschwertes eine entsprechende Meldung abgegeben wird. Der Auswerter Au prüft wiederum, ob der Ersatzkanal nicht bereits belegt ist und stellt ferner durch einen Geräuschvergleich zwischen dem Ersatzkanal und dem gestört meldenden Betriebskanal fest, ob eine Umschaltung sinnvoll ist. Die gegebenenfalls durchzuführende Umschaltung vollzieht sich dann in der bereits geschilderten Weise.
  • Wenn sowohl bei überhöhtem Geräusch als auch bei Ausfall des Betriebskanals umgeschaltet werden soll, wird gemäß der bekannten Anordnung bei gleichzeitig auftretenden Fehlern in verschiedenen Betriebskanälen der durch Pilotausfall gestört gemeldete Kanal bevorrechtigt umgeschaltet. Hat beispielsweise der Betriebskanal 11 »Kanal verrauscht« gemeldet und ist daraufhin eine Umschaltung auf den Ersatzkanal erfolgt, so muß diese Umschaltung rückgängig gemacht werden, wenn nimmehr der Kanal I »Pilotausfall« meldet. Die Bevorrechtigung braucht selbstverständlich nicht auf den geschilderten Fall »Pilotausfall« vor »Kanal verrauscht« beschränkt sein. Vielmehr kann der Auswerter Au auch beispielsweise so bemessen bzw. eingestellt werden, daß grundsätzlich ein Kanal vor allen anderen bevorrechtigt ist.
  • Damit bei Ausfall eines Betriebskanals innerhalb eines Schaltabschnitts nicht auch die sich an diesen Schaltabschnitt anschließenden weiteren Schaltabschnitte der Strecke eine Umschaltung vornehmen, kann gemäß der bekannten Anordnung beispielsweise die Steuereinrichtung Ste der empfangsseitigen Schalteinrichtung Se mit der Steuereinrichtung Sts der unmittelbar benachbarten sendeseitigen Schalteinrichtung Ss in der Weise verbunden sein, daß die sendeseitige Steuereinrichtung Sts über die empfangsseitige Steuereinrichtung Ste für eine Umschaltung blockiert wird, sobald die Kanalüber-wachungseinrichtung Kü der empfangsseitigen Schalteinrichtung Se eine Störung meldet.
  • Eine weitere Möglichkeit, Fehlschaltungen in den auf die Störstelle folgenden Schaltabschnitten zu vermeiden, besteht gemäß der bekannten Anordnung darin, auf der Sendeseite der Schaltstelle einen Pilothilfsgenerator vorzusehen, der sehr kurzzeitig und automatisch an den Signalweg angeschlossen wird sobald der Pilot ausfällt oder einen unzulässig kleinen Wert annimmt.
  • Der Aufwand für die geschilderte Streckenersatzschaltungstechnik hält sich in angemessenen Grenzen, solange dieselbe bei einfachen mehrkanaligen Linien mit fest zugeordnetem Ersatzkanal angewendet wird. Sobald jedoch die Richtfunkstrecke Zwischenstellen aufweist, an denen Kanäle abgegt werden, wird der Kostenanteil der Umschaltzweig einrichtungen an den Gesamtkosten der Strecke relativ groß. Eine Zwischenstelle bedeutet nämlich, daß hier ohne Rücksicht auf die Länge eines Schaltabschnitts ein die geschilderte sendeseitige und empfangsseitige Schalteinrichtung enthaltendes Umschaltgestell vorgesehen werden muß. Nur auf diese Weise können die abgezweigten Kanäle mit dem zugehörigen Ersatzkanal zu einem selbständigen Schaltabschnitt ohne Bindung an die Schaltvorgänge auf der Hauptstrecke ausgestaltet werden. Die Anwendung der reinen Streckenersatzschaltungstechnik bei Richtfunkstrecken mit Abzweigen sind mit anderen Worten sehr unwirtschaftlich. Noch ungünstigere Verhältnisse er,-eben sich bei vermaschten Richtfunknetzen. Hier kommt als weiterer Nachteil der Streckenersatzschaltungstechnik hinzu, daß sie bestehende Möglichkeiten, die Ersatzkanäle für Umwegschaltungen mehrfach auszunutzen, nicht erfassen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für ein Richtfunknetz der einleitend beschriebenen Art eine einfache Lösung zur Beseitigung der geschilderten Schwierigkeiten aufzuweisen.
  • Ausgehend von einem Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung, bestehend aus einzelnen Verbindungswegen und Abzwelglinien mit mehreren Betriebskanälen und einem Ersatzkanal, die in durch Schaltstellen miteinander verbundene Schaltabschnitte unterteilt sind, bei dem auf den Betriebs- und Ersatzkanälen überwachungsschwingungen (Pilotsignale) mit übertragen werden, aus denen in den Schalteinrichtungen der Schaltstellen Schaltkriterien abgeleitet werden und bei dem jede Schaltstelle einen Empfänger und einen Sender für die Aussendung von Steuerimpulsen aufweist, die auf von den Betriebs- und Ersatzkanälen getrennten Wegen übertragen werden, wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß für überwachungszwecke in an sich bekannter Weise mehrere Schaltstellen zu einem Steuerbezirk mit einer Steuerzentrale zusammengefaßt sind, daß ferner jedem Signalempfänger bzw. Signalsender einer Schaltstelle C t3 in der zugehörigen Steuerzentrale ein Signalempfänger bzw. ein Signalsender zugeordnet ist, die mit ihren Aus- bzw. Eingängen mit einem Auswerter in C Verbindung stehen, der die von den Schaltstellen einlaufenden Zustandsmeldungen auswertet und gegebenenfalls in Schaltbefehle an die Schalteinrichtungen der Schaltstellen umsetzt, und daß die Schalteinrichtungen der Schaltstellen jede von ihnen registrierte Betriebsstörung der Steuerzentrale anzeigen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß sich, beispielsweise bei Richtfunknetzen mit Zwischenstellen für den Abzweig einzelner Kanäle von der Hauptlinie, der Kostenanteil für die Umschalteinrichtungen herabsetzen läßt, wenn auf selbständige Schaltabschnitte verzichtet wird. Für diesen Fall muß aber dann die betreffende empfangsseitige Schalteinrichtung mit allen Endstellen des Netzes über Signalleitungen in Verbindung stehen, die über den von der betreffenden Schalteinrichtung zu schaltenden Ersatzkanal ebenfalls verfügen können. Nur so sind die Auswerter an den verschiedenen Schaltstellen in der Lage, registrierte Fehler richtig auszuwerten, d. h. Fehlschaltungen zu vermeiden. Einschlägige Untersuchungen haben gezeigt, daß der Anteil der für eine derartige Technik benötigten zusätzlichen Signalbaugruppen, insbesondere bei in größerem Umfang vermaschten und/oder verzweigten Netzen ganz erheblich ist und sich wesentlich günstigere Verhältnisse erzielen lassen, wenn die Umsetzung von Fehlermeldungen in Schaltbefehle nicht den einzelnen Schaltstellen überlassen bleibt, sondern von Steuerzentralen durchgeführt wird, die mehrere Schaltstellen mit den ihnen zugehörigen Schaltabschnitten in geeigneter Weise zu Steuerbezirken zusammenfassen.
  • Es ist bereits eine Melde- und überwachungseinrichtung für Nachrichten-Weitverkehreinrichtungen mit einer bemannten Zentrale bekannt, die über den Betriebszustand der einzelnen Geräte auf unbemannten Zwischenstellen ständig Informationen erhält. Eine solche Fernüberwachung ist mit Rücksicht auf die Sicherung der Qualität der Verbindung notwendig. Beim Erfindungsgegenstand handelt es sich, wie bereits ausgeführt worden ist, um eine automatische Streckenersatzschaltung bei einem Funknetz. Eine Cberwachungseinrichtung der erstgenannten Art und eine automatische Streckenersatzschaltung sind zwei verschiedene Gegenstände. Das zeigt sich besonders daran, daß eine solche überwachungseinrichtung auch dann unentbehrlich bleibt, wenn Einrichtungen vorgesehen sind, die eine gestörte Verbindung automatisch über einen Ersatzweg wiederherstellen. Die Verschiedenheit beider Gegenstände erschöpft sich jedoch keineswegs in dieser Feststellung, sondern erfaßt auch ihre funktionseigenen Werte. Während nämlich eine Fernüberwachunaseinrichtung mit Gerätekriterien (Gerät gestört, Röhre ausgefallen) arbeitet, kommen bei einer automatischen Streckenersatzschaltun- ausschließlich übertragungskriterien zur Anwendung. Zwar können auch Gerätekriterien Kriterien für die übertragung abgeben. Sie sind je- doch nicht geeignet, alle möglichen übertragungsstörungen, beispielsweise Rauschen, zu erfassen.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung, bei der durch Verzicht auf selbständige Schaltabschnitte eine erhebliche Einsparung an Signalbaugruppen erreicht ist, werden erkannte Störungen innerhalb kürzester Zeit mit Sicherheit, d. h. unter Ausschluß von Fehlschaltungen, beseitigt. Der Forderung nach schnellster Störbeseitigung, die bei einer Fernüberwachungseinrichtung weder dominiert noch dort erfüllt ist, kommt bei einem Richtfunknetz, wie es dem Erfindungsgegenstand zugrunde liegt, eine ganz besondere Bedeutung zu, weil der Ausfall eines Kanals gegebenenfalls Hunderte von Sprachkanälen blockiert.
  • Falls nicht vorgeschrieben ist, daß grundsätzlich ein ausgefallener Kanal vor einem verrauschten Kanal oder umgekehrt für eine Umschaltung bevorrechtigt ist, ist es zweckmäßig, daß die Schalteinrichtungen der Schaltstellen jede von ihnen registrierte Betriebsstörung den ihnen jeweils zugehörigen Steuerzentralen melden, andernfalls können die einzelnen Schaltstellen beim Registrieren verschiedener Fehler darüber entscheiden, welche Fehlermeldung an die Steuerzentrale weitergegeben werden soll.
  • Da in der Regel ein Ersatzkanal mehreren Betriebskanälen zugeordnet ist, kann der Fall eintreten, daß auf einer Schaltstelle gleichzeitig zwei und mehr Betriebsstörungen registriert werden. Damit keine Störung in der Fehlerübermittlung zur Steuerzentrale auftreten kann, ist es sinnvoll, die einzelnen Fehlermeldungen in zeitlicher Staffelung an die Steuerzentrale abzugeben.
  • Auch bei den Steuerzentralen können gleichzeitig mehrere Fehlermeldungen von verschiedenen Schaltstellen einlaufen. Es ist deshalb zweckmäßig, wenn die Steuerzentralen hinsichtlich der einlaufenden Fehlermeldungen zunächst eine Auswahl darüber treffen, welche Fehlermeldung für eine Umschaltung bevorrechtigt sein soll.
  • Da vorzugsweise alle Fehler zur Steuerzentrale gemeldet werden, ist es außerdem zweckmäßig, die für frei wählbare bevorrechtigte Umschaltungen erforderlichen Einrichtungen in den Steuerzentralen selbst vorzusehen.
  • Die notwendigen Signalleitungen zwischen den Schaltstellen und den Steuerzentralen stellen einen ins Gewicht fallenden Kostenanteil dar. Aus diesem Grunde ist es angebracht, die Steuerzentrale am Ort derjenigen Schaltstellen des Bezirks anzuordnen, die unter anderem hinsichtlich der Signalleitungen am günstigsten liegt. In der Regel dürfte dies der am meisten belastete Knoten sein.
  • Stark vermaschte Netze dürften kaum eine Aufteilung in voneinander unabhängige Steuerbezirke zulassen. In Weiterbildung der Erfindung ist daher eine Hauptzentrale vorgesehen, die den Steuerzentralen voneinander abhängiger Steuerbezirke übergeordnet ist und deren Auswerter die von den, Steuerzentralen übermittelten Zustandsmeldungen in Steueranweisungen an die Steuerzentralen umsetzt. Die Hauptzentrale entscheidet mit anderen Worten bei vorzunehmenden Umschaltungen in den Fällen, wo eine mögliche Umschaltung in zwei und mehr Steuerbezirke eingreifen kann. Die Hauptzentrale hat also die Aufgabe, festzustellen, welcher Umweg bei einer Reihe von möglichen Umwegschaltungen durchzuschalten ist und ob die Umwegschaltung oder die Ersatzschaltung eines Kanals Vorrang hat.
  • An Hand von Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung dargestellt sind, soll die Erfindung im foleenden noch näher erläutert werden. In der Zeichnung bedeutet die F i g. 1 die bereits einleitend als Stand der Technik beschriebene schematische Darstellung eines Schaltabschnitts einer Richtfunkstrecke, F i g. 2 die ebenfalls bereits als Stand der Technik beschriebene sendeseitige und empfangsseitige Schalteinrichtung einer Schaltstelle nach der F i g. 1, F i g. 3 eine Richtfunkstrecke mit Zwischenstellen für abgezweigte Kanäle nach der Erfindung in schematischer Darstellung, F i g. 4 ein Richtfunknetz nach der Erfindung in schematischer Darstellung, F i g. 5 ein die Umschalteinrichtung betreffendes detailliertes Blockschaltbild der Richtfunkstrecke nach der F i g. 3.
  • Aus Gründen der Vereinfachung sind die Richtfunkstrecke nach den F i g. 3 und 5 und das Richtfunknetz nach der F i g. 4 jeweils nur für eine übertragungsrichtung dargestellt, da die Darstellung der Gegenrichtung keine weiteren Gesichtspunkte ergibt.
  • Die Richtfunkstrecke nach der F i g. 3 besteht aus einer Hauptlinie mit den EndstellenA und E. Zwischen den EndstellenA und E weist die Hauptlinie drei Zwischenstellen B, C und D auf, von denen die Zwischenstelle B einen Abzweig nach der Endstelle F und die Zwischenstelle D einen Abzweig nach der Endstelle G haben. Die Hauptlinie besteht aus drei Betriebskanälen 1, 11 und III und einem Ersatzkanal IV. Der Betriebskanal 1 ist als durchgehender Kanal zwischen den Endstellen A und E ausgeführt. Der Betriebskanal II geht über die Abzweig-Zwischenstellen B und C zur Endstelle G durch und kann an der Endstelle G über die Zwischenstelle D zur Endstelle E durchgeschaltet werden. In ähnlicher Weise ist der Betriebskanal III über die Zwischenstelle B zur Endstelle F durchgeführt und kann über diese Endstelle und die Zwischenstelle B zur Zwischenstelle C durchgeschaltet werden. Die Zwischenstellen C und D einerseits und die Zwischenstelle D und die Endstelle E andererseits können hinsichtlich des Betriebskanals III durch an don Zwischenstellen angeordnete Unischalter über Teilstrecken miteinander verbunden werden. Der Ersatzkanal IV steht sowohl dem von der Endstelle A zur Endstelle E durchgehenden Betriebskanal 1 als auch den Teilstrecken der Betriebskanäle 11 und III einschließlich der Abzweige zur Verfügung.
  • Die Endstellen A, E, F und G und die Zwischenstellen B, C und D sind hinsichtlich ihrer Umschalt-und Durchschalteinrichtungen voneinander abhängig. Sie sind daher zu einem Steuerbezirk mit einer Steuerzentrale Z zusammengefaßt. In der F i g. 3 ist dies schematisch durch Signalwege darstellende bepfellte Linien angegeben, die die Steuerzentrale Z mit den einzelnen Schaltstellen verbinden. Die Anzahl der Querstriche auf den Linien entsprechen den je- weils in beiden Richtungen zu übertragenden verschiedenen Signalen. Die Steuerzentrale Z empfängt die von den empfangsseitigen Schalteinrichtungen auf den Schaltstellen registrierten Fehlermeldungen und wertet sie zu Schaltbefehlen an die Schaltstellen aus. Die Steuerzentrale, Z übernimmt also mit anderen Worten die Funktion des Auswerters bei der einleitend beschriebenen bekannten Streckenersatzschaltung (F i g. 1 und 2). Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel dürfte es am zweckmäßigsten sein, die Steuerzentrale Z auf der Zwischenstelle C anzuordnen. In diesem Fall werden nämlich nicht nur eine Übertragungsleitung mit fünf Signalkanälen eingespar4 sondern es ergeben sich auch für die zu den übrigen Schaltstellen führenden Signalwege relativ kurze Wege.
  • Die F i g. 4 zeigt ein weiteres einfaches Beispiel für ein Richtfunknetz, dessen Schaltstellen gemäß der Erfindung zu einem Steuerbezirk, mit einer Steuerzentrale Z zusammengefaßt sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel führen die Betriebs- und Ersatzkanäle von der EndstelleA' in zwei verschiedene Richtungen, nämlich zu den Knoten darstellenden Zwischenstellen B' und C. Der Betriebskanal I', dem der Ersatzkanal IVa' zugeordnet ist, gabelt sich in der Zwischenstelle C zur Zwischenstelle B' einerseits und zur Endstelle D' andererseits. Die Zwischenstelle B' ist ihrerseits mit der Endstelle A' über die Betriebskanäle 11" und III' und den diesen beiden Betriebskanälen unmittelbar zugeordneten Ersatzkanal IVY verbunden. Der Betriebskanal 11' wird über die Zwischenstelle B' zur Endstelle E' durchgeführt, während der Ersatzkanal IVY in diesem Teilbereich durchschaltbar ausgeführt ist. Dem von der Endstelle A' über die Zwischenstelle C zur Zwischenstelle B' durchgeführten Betriebskanal I' ist im Streckenabschnitt zwischen den beiden ZwischenstellenC' und B' der ErsatzkanallVo' zugeordnet.
  • Auch beim Richtfunknetz nach der F i g. 4 sind sämtliche Schaltstellen voneinander abhängig, wenn die Möglichkeit einer Umwegschaltung, die hier durch die die SendestelleA' und die Zwischenstellen D' und C miteinander bildende Masche gegeben ist, ausgenutzt werden soll. Die Steuerzentrale Z prüft in diesem Fall bei einer einlaufenden Fehlermeldung nicht nur die grundsätzliche Möglichkeit einer Ersatzschaltung, sondern stellt auch fest, auf welchem Weg die Ersatzschaltung durchgeführt werden kann, und entscheidet sich bei zwei vorhandenen Möglichkeiten für die jeweils bevorrechtigte Unischaltung. Fällt beispielsweise der Betriebskanal 11' aus, dann besteht die Möglichkeit einer Ersatzschaltung durch den Ersatzkanal IV b, der hierzu auf der Zwischenstelle B' durchzuschalten, ist. An Stelle des Ersatzkanals IVY im Teilbereich zwischen der Sendestelle A' und der Zwischenstelle D' kann aber auch der Ersatzkanal IVa' bei entsprechender Durchschaltung des Ersatzkanals IV o' auf den Zwischenstellen B' und C in Form einer Umwegschaltung für die Ersatzschaltung verwendet werden.
  • Beim Ausführungsbeispiel der P i g. 4 stellt der am meisten belastete Knoten die Zwischenstelle Y' dar. Sie weist auch hinsichtlich der Steuerzentrale Z die meisten Signalkanäle, nämlich fünf an der Zahl, auf. Dementsprechend ist es bei diesem Netz angebracht, die Steuerzentrale Z am Ort der Zwischenstelle D' anzuordnen.
  • Die Schaltpunkte der einzelnen Schaltstellen können je nach dem Streckenaufbau sowohl in der Zwischenfrequenz oder in der Basisfrequenzbandebene liegen, Die erfindungsgemäße Steuertechnik ist in beiden Fällen die gleiche. Die benötigten Kontrollkanäle zwischen den Schaltstellen und der ihnen zugeordneten Steuerzentralen können sowohl in Form von Vierdrahtleitungen als auch in Form von Hilfsfunkbrücken vorgesehen sein. Für die zu übertragenden verschiedenen Signale wird für jedes Signal ein eigener Kanal benötigt. Diese Kanäle können beispielsweise durch Frequenzmultip!ex oder aber auch durch Zeitmultiplex gewonnen sein.
  • Mit Rücksicht auf eine, möglichst hohe Betriebssicherheit erhalten die Steuerzentralen ständig Zustandsmeldungen von den ihnen zugeordneten Schaltstellen. Dadurch ist erreicht, daß Störungen in der überwachungs- und Steuereinrichtung selbst sofort erkannt werden können. Die Cberwachung der Betriebskanäle wie auch des zugehörigen Ersatzkanals in den einzelnen Schaltabschnitten mit Hilfe von Funkpiloten und Geräuschanzeigern, wie sie einleitend im Zusammenhang mit den F i g. 1 und 2 beschrieben worden ist, bleibt auch bei Anwendung der erfindungsgemäßen Steuertechnik erhalten. Die Steuerzentralen prüfen, ob die Ersatzschaltung im eigenen Bezirk ausgeführt werden kann, und geben, wenn der Ersatzkanal im Bezirk verfügbar ist, einen Schaltbefehl zur Sendeseite des gestörten Schaltabschnitts und zu all den Schaltstellen, an denen der Ersatzkanal gegebenenfalls durchgeschaltet werden muß. Die weiteren Schaltfolgen, ParalleIschalten auf der Sendeseite, Bestätigen der Parallelschaltung und Umschalten auf der Empfangsseite, werden von der Steuerzentrale nicht weiter gesteuert.
  • Zum besseren Verständnis der Wirkungsweise des Erfindungsgegenstandes ist in der F i g. 5 das Ausführungsbeispiel nach der F i g. 3 nochmals dargestellt. Hierbei sind die Schalteinrichtungen der einzelnen Schaltstellen in Form von Blockschaltbildern ähnlich der F i g. 2 angegeben. Die sendeseitige Schalteinrichtung auf der Endstelle A entspricht der sendeseitigen Schalteinrichtung Ss nach der F i g. 2. Die Kanalüberwachung wie auch die sendeseitige Steuereinrichtung mit dem ihr zugehörigen Signalempfänger ist in der Einrichtung Eo zusammengefaßt. Die Einrichtung Eo enthält allerdings keinen Signalsender. Die Quittung über die erfolgte sendeseitige Parallelschaltung zur Empfangsseite des Schaltabschnitts erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel durch den auf dem parallelgeschalteten Ersatzkanal nunmehr übertragenen Piloten des gestörten Betriebskanals. Die Ausnutzung des auf dem Ersatzkanal übertragenen Piloten zur Bestätigung der sendeseitig durchgef ührten Parallelschaltung setzt allerdings voraus, daß nunmehr auf dem Ersatzkanal in freigeschaltetem Zustand überhaupt kein Pilot oder aber ein sich von den Piloten auf den Betriebskanälen unterscheidender Pilot übertragen wird. Den Schaltbefehl zur ParalleIschaltuna wird der Einrichtung Eo auf der Endstelle A über die Signalleitung a von der Steuerzentrale Z übermittelt. Die Steuerzentrale Z selbst besteht aus einem zentralen AuswerterZA. Der Auswerter ZA empfängt einerseits über Signalleitungen (d1, el, el, f, g) und deren zugehörigen SignalempfängerSie die von den einzelnen Schaltstellen übermittelten Zustandsmeldungen und gibt andererseits über Signalsender Sis und die ihnen zugehörigen Signalleitutigen (d2, a, c2, b) die erforderlichen Schaltbefehle an die Schaltstellen ab.
  • Die Schalteinrichtung auf der Zwischenstelle B besteht lediglich aus einem Umschalter U für den Abzweig des Ersatzkanals IV nach der Endstelle F und einer Einrichtung Sto zur Steuerung des Umschalters U entsprechend den ihr über die Signalleitung b von der Steuerzentrale Z übermittelten Schaltbefehlen. Die Endstelle F weist analog zur empfangsseitigen Schalteinrichtung Se nach der F i g. 2 einen einpfangsseitigen Umschalter Ue und eine Einrichtung So auf, die die Kanalüberwachung, die empfangsseitige Steuereinrichtung und einen hiermit in Verbindung stehenden Signälsender umfaßt. Der in der F i g. 2 dargestellte Auswerter Au wie auch der Signalempfänger Sie entfallen, weil ersterer nunmehr in der Steuerzentrale Z untergebracht ist und letzterer für den Empfang der Quittung über die erfolgte sendeseitige Parallelschaltung aus den erwähnten Gründen nicht mehr benötigt wird. Def Ersatzkanal 11 für den von der Endstelle F über die Zwischenstelle B nach der Zwischenstelle C führenden Betriebskanal im Teilbereich zwischen der Endstelle F und der Zwischenstelle B ist in die F i g. 5 nicht eingezeichnet, da dieselbe (analog zur F i g. 3) nur für eine übertragungsrichtung dargestellt ist. Aus diesem Grunde ist der sendeseitige Umschalter Us dieses Kanals gestrichelt gezeichnet. Das gleiche gilt für die Teilstrecke des Betriebskanals 111, die von der Endstelle G in Richtung zur Zwischenstelle D führt.
  • Die Zwischenstelle C weist ebenfalls eine aus dem empfangsseitigen Umschalter Ue und der Einrichtung So bestellende empfangsseitige Schalteinrichtung auf, die ihrerseits über die Signalleitung c 1 mit der Steuerzentrale Z in Verbindung steht. Die Zwischenstelle C enthält ferner zwei Umschalter U für den Ersatzkanal IV und einen sendeseitigen Umschalter Us für die die Zwischenstellen C und D miteinander verbindende Teilstrecke des Betriebskanals 111. Für die Steuerung der Umschalter U einerseits und den sendeseitigen Umschalter Ue andererseits ist entsprechend der Zwischenstelle B eine Einrichtung Sto vorgesehen, die mit der Steuerzentrale Z über die Signalleitung e2 verbunden ist.
  • Die Zwischenstelle D ist gleichartig zu den Zwischenstellen B und C aufgebaut. Außer dem empfangsseitigen Umstalter Ue für den Betriebskanal 111 und die zugehörige Einrichtung So für den Betriebskanal 111 und den Ersatzkanal IV enthält sie die für die empfangsseitige Umschaltung und die sendeseitige Parallelschaltung zum Betriebskanal 111 erforderlichen Umschalter U. Ferner hat der umschaltbare Abzweig des Betriebskanals III zur Endstelle C einen sendeseitigen Umschalter Us und der zugehörige Ersatzkanal einen Umschalter U', der einerseits der Durchschaltung des auf der Zwischenstelle D ankommenden Ersatzkanals IV zur Endstelle E oder zur Endstelle G und andererseits der sendeseitigen Parallelschaltung der betreffenden Teilstrecke des Ersatzkanals zu der nach der Endstelle G führenden Teilstrecke des Betriebskanals III dient.
  • Die Schalteinrichtungen auf den Endstellen E und G bedürfen nach dem Vorangegangenen keiner näheren Erläuterung mehr, die sie analog zur Endstelle F aufgebaut sind. Entsprechend den Zwischenstellen C und D wie auch der Endstelle F ist die Einrichtung So der Endstelle E über die Signalleitung e und die Einrichtung So der Endstelle G über die Signalleitung g mit der Steuerzentrale Z verbunden.
  • Im Blockschaltbild der F i g. 5 ist es zunächst noch offengelassen, auf welcher Schaltstelle die Steuerzentrale Z angeordnet sein soll. Wie bereits bei der Beschreibung der F i g. 3 ausgeführt worden ist, dürfte es zweckmäßig sein, die Steuerzentrale auf der Zwischenstelle C vorzusehen. Für diesen Fall vereinfacht sich dann das Blockschaltbild der Steuerzentrale Z in der Weise, daß der der Signalleitung c2 zugeordnete Signalsender Sis und der der Signalleitung c 1 zugehörige Signalempfänger Sie fortfallen. Auch kann dann die übertragung der in Frequenz-oder Zeitmultiplex auf der Signalleitung cl übertragenen verschiedenen Signale in einfacher Weise in Raummultiplex erfolgen.
  • Für die im folgenden an Hand zweier charakteristischer SchaltfolLyen erläuterte Zusammenarbeit der Schaltstellen mit der Steuerzentrale bei auftretenden Betriebsstörungen in einem Kanal sei vorausgesetzt, daß der Ersatzkanal IV im freigeschalteten Zustand stets von der Endstelle A über die Umschalter U auf den Zwischenstellen B und C und über die Umschalter U und U' auf der Zwischenstelle D nach der Endstelle E durchgeschaltet ist und daß der Betriebskanal 1 vor allen übrigen Kanälen für eine Umschaltung bevorrechtigt ist.
  • Zunächst wird angenommen, daß ein Fehler im Betriebskanal II auf der Endstelle G durch die Kanalüberwachungseinrichtung der Einrichtung So registriert wird. Die Kanalüberwachungseinrichtung meldet den Fehler an die zugehörige empfangsseitige Steuereinrichtung. Wenn kein weiterer Fehler gleichzeitig auftritt, wird der Fehler sofort über die Signalleitung g der Steuerzentrale Z gemeldet. Die Steuerzentrale Z prüft, ob der Ersatzkanal IV im gestörten Abschnitt frei ist bzw. ob bei Belegung des Ersatzkanals IV der gestörte Betriebskanal II bevorrechtigt ist. Nachdem die Steuerzentrale festgestellt hat, daß der Ersatzkanal IV nicht belegt ist, gibt sie über den der Signalleitung a zugeordneten Signalsender Sis an die Einrichtung Eo auf der Endstelle A einen Schaltbefehl zur Parallelschaltung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal 11. Gleichzeitig erhält die Einrichtung Sto auf der Zwischenstelle D von der Steuerzentrale über die Signalleitung d2 einen Schaltbefehl für den Umschalter U' des Ersatzkanals IV. Durch diesen Schaltbefehl wird zunächst der nach der Endstelle E durchgeschaltete Ersatzkanal aufgetrennt und über den Umschalter U' zur Endstelle G durchgeschaltet. Damit auf der Endstelle E der durch die Einrichtung So überwachte Ersatzkanal IV beim Auftrennen auf der Zwischenstelle D nicht als gestört gemeldet wird, wird auf der Zwischenstelle D sendeseitig ein Hilfsgenerator angeschaltet. Durch die sendeseitige Parallelschaltung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal II auf der Endstelle A wird nunmehr der Pilot des gestörten Betriebskanals II auf den Ersatzkanal IV übertragen und von der Endstelle G empfangen. Die zur Endstelle G gehörige Einrichtung So, die den Ersatzkanal ebenfalls überwacht, wertet den auf dem Ersatzkanal IV empfangenen Piloten des Betriebskanals II als Bestätigung der erfolgreichen sendeseitigen Parallelschaltung aus. Hierbei gibt die Ausfallmeldung vom Betriebskanal 11 in Verbindung mit dem Bestätigungssignal den Schaltbefehl an die empfangsseitige Steuereinrichtung zur empfangsseitigen Umschaltung des Betriebskanals II auf den Ersatzkanal IV durch den zugehörigen Umschalter Ue. Die ausgeführte empfangsseitige Umschaltung wird der Steuerzentrale Z über die Signalleitung g quittiert.
  • Meldet nunmehr die Endstelle E über die Signalleitung e der Steuerzentrale Z den Betriebskanal 1 als gestört, dann prüft die Steuerzentrale wiederum, ob der dem Betriebskanal I zugehörige Abschnitt des Ersatzkanals IV belegt ist bzw. ob der Betriebskanal I bevorrechtigt ist. Da der Betriebskanal 1 als bevorrechtigt gelten soll, muß der Ersatzkanal IV zunächst frei eschaltetwerden,bevoreineUmschaltunghinsicht-9 C lich des Betriebskanals I durchgeführt werden kann. Dies geschieht in einfacher Weise dadurch, daß die über die Signalleitung a zur Endstelle A einerseits und über die Signalleitung d2 zur Zwischenstelle D kontinuierlich gesendeten Schaltbefehle von der Steuerzentrale zurückgenommen werden. Die sendeseitige Auflösung der Parallelschaltung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal II auf der Endstelle A hat auf der Endstelle G automatisch die Rückumschaltung vom Ersatzkanal IV auf den Betriebskanal II zur Folge, da die Umschaltung nur so lange aufrechterhalten bleiben kann, wie der Pilot des gestörten Betriebskanals II über den Ersatzkanal IV auf der Endstelle G empfangen wird.
  • Das Ausbleiben der Bestätigungsmeldung für die empfangsseitige Umschaltung auf der Endstelle G führt in der Steuerzentrale Z zur Ausgabe des Befehls zur sendeseitigen Parallelschaltung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal I auf der Sendestelle A über die Signalleitung a. Die folgenden Schaltschritte sind die gleichen, wie sie bereits bezüglich der Parallelschaltung des Ersatzkanals IV zum Betriebskanal 11 geschildert wurden.
  • In der Steuerzentrale wird mit dem Einlaufen einer Fehlermeldung die Steuerschaltung für weitere Schaltfolgen, die den gleichen Ersatzkanalabschnitt betreffen, mit Ausnahme eines eventuell bevorrechtigten Kanals für befristete Zeit blockiert. Die Blockierung wird aufgehoben, wenn kein Quittungssignal von einer der Einrichtungen So bei der Steuerzentrale einläuft. Diese Maßnahme gibt anderen Kanälen die Möglichkeit, Ersatz zu schalten- falls die durch die zuerst eingelaufene Fehlermeldung angereizte Umschaltung aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dagegen wird die Blockierung für die Dauer der Ersatzschaltung wirksam, wenn und solange das Quittungssignal in der Steuerzentrale empfangen wird.
  • Um bei mehreren auf einer Schaltstelle, z. B. der Endstelle E, auftretenden Fehlern sicherzustellen, daß der sendeseitig dem (yestörten Betriebskanal parallelgeschaltete Ersatzkanal auch empfangsseitig umgeschaltet wird, können entweder die Pilotfrequenzen der einzelnen Betriebskanäle moduliert oder gegeneinander in der Frequenz versetzt werden, oder es kann auf der Fehler meldenden Empfangsseite die Meldungsabgabe bis auf eine, z. B. die erste oder bevorrechtigte, bis nach der Ausführung der Umschaltung verzögert werden.
  • Die Richtfunkstrecke mit Abzweigen nach den F i g. 3 und 5 und das Richtfunknetz nach der F i g. 4 stellen sehr einfache Ausführungsformen derartiger Netze dar, bei denen sämtliche Schaltstellen sich in einfacher Weise jeweils zu einem einzigen Steuerbezirk mit einer Steuerzentrale zusammenfassen lassen. Bei umfangreicheren und stark vermaschten Netzen bedarf es in der Regel einer Unterteilung in mehrere Steuerbezirke. Wenn die Form des Gesamtnetzes eine Aufteilung in voneinander unabhängige Bezirke nicht gestattet, weil z. B. einzelne Kanäle mehrere Bezirke ohne Demodulation durchlaufen, oder daß der Ersatzkanalabschnitt eines Bezirks für Umwegschaltungen anderer Bezirke herangezogen werden soll, so sind in Weiterbildung der Erfindung die einzelnen Steuerzentralen der voneinander abhängigen Bezirke mit einer übergeordneten Hauptsteuerzentrale zu verbinden. Diese Hauptsteuerzentrale entscheidet dann, auf welchem Weg der Ersatzkanal die gestörte Verbindung wiederhergestellt.
  • Bei einem aus voneinander abhängigen Steuerbezirken bestehenden Netz, dessen Steuerzentralen eine Hauptsteuerzentrale übergeordnet ist, erweitert sich die Funktion der Steuerzentralen dahingehend, daß bei Ausgabe eines Schaltbefehls sowohl Schaltbefehle für weitere eventuell gestörte Kanäle, die den Ersatzkanal im gleichen Abschnitt betreffen, zu blokkieren sind, als auch eine entsprechende Meldung an die Hauptsteuerzentrale durchzugeben ist. Dadurch wird dann der belegte Ersatzkanal für Umwegschaltungen ausgeschlossen. Die Hauptzentrale sucht ihrerseits, für den Fall, daß ein im Steuerbezirk einer Steuerzentrale parallel zum gestörten Kanal verlaufender Ersatzkanal bereits belegt ist, sofern dies möglich ist, einen freien Umweg heraus und schaltet den Ersatzkanal längs dieses Umwegs über die den betreffenden Schaltstellen zugehörigen Steuerzentralen durch und gibt ferner über die entsprechende Steuerzentrale den erforderlichen Umschaltbefehl zur Sendeseite des gestörten Kanals ab.
  • Ist ein Ersatzkanalabschnitt innerhalb eines nicht selbständigen Steuerbezirks durch eine Streckenersatzschaltung belegt, so muß der Schaltbefehl stets über die Hauptsteuerzentrale geführt werden, damit die Hauptsteuerzentrale entscheiden kann, ob eine eventuell gleichzeitig notwendig werdende Umwegschaltung, die den bereits belegten Ersatzkanalabschnitt mit einschließt, Vorrang hat.
  • Falls die Unterbrechung eines Betriebskanals (Pilotausfall) auch bei Umwegschaltungen weiterhin Vorrang vor einem durch erhöhten Geräuschpegel gestörten Betriebskanal haben soll, so ist es, gleichgültig, ob das Netz aus voneinander abhängigen oder unabhängigen Steuerbezirken besteht, nötig, die von den Schaltstellen zu den Steuerzentralen zu übertragenden Störmeldungen sowohl hinsichtlich des Kanals als auch hinsichtlich der Art der Störung (Geräusch oder Unterbrechung) zu kennzeichnen.
  • Die Störmeldung »Geräusch« je Kanal zu den Steuerzentralen kann in vorteilhafter Weise eingespart werden, wenn von den Schaltstellen, auf denen beide Meldungen getrennt vorhanden sind, eine Vorentscheidung getroffen wird und je Betriebskanal nur eine Umschaltmeldung und eine für alle Kanäle gemeinsame Meldung zur Kennzeichnung des Zustandes »Kanal verrauscht« an die Steuerzentrale abgegeben wird. Dieses zusätzliche Signal kann entfallen, wenn für Umwegschaltungen eine Bevorrechtigung des Totalausfalls vor Geräuschstörung ausgeschlossen wird.
  • Da die anzusteuernde Schaltstelle, die zugehörigen Steuerzentralen und gegebenenfalls die Hauptsteuerzentrale räumlich an verschiedenen Orten liegen können und die zu treffenden Entscheidungen eventuell durch Bevorrechtigungstasten beeinflußbar sein müssen, ist es aus bedienungstechnischen Gründen außerordentlich zweckmäßig, die für die Bevorrechtigungswahl benötigten Einrichtungen ebenfalls in den Zentralen vorzusehen. Dies setzt allerdings voraus, daß den Zentralen alle von den Schaltstellen registrierten Fehler gemeldet werden.
  • Die Auswerter der Zentralen könnten mit elektromechanischen Mitteln, beispielsweise Relais, aufgebaut sein, die entsprechend den gewünschten Funktionen zu Relaisschaltfolgen vereinigt sind. Mit Rücksicht auf die zahlreichen von den Auswertern zu verarbeitenden Kriterien ist es aber wesentlich zweckmäßiger, elektronische Auswerter vorzusehen.

Claims (2)

  1. Patentansprüche: 1. Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung, bestehend aus einzelnen Verbindungswegen und Abzweiglinien mit mehreren Betriebskanälen und einem Ersatzkanal, die in durch Schaltstellen miteinander verbundene Schaltabschnitte unterteilt sind, bei dem auf den Betriebs- und Ersatzkanälen überwachungsschwingungen (Pilotsignale) mit übertragen werden, aus denen in den Schalteinrichtungen der Schaltstellen Schaltkriterien abgeleitet werden und bei dem jede Schaltstelle einen Empfänger und einer Schaltstelle in der zugehörigen Steuersignalen aufweist, die auf von den Betriebs- und Ersatzkanälen getrennten Wegen übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß für überwachungszwecke in an sich bekannter Weise mehrere Schaltstellen zu einem Steuerbezirk mit einer Steuerzentrale zusammengefaßt sind, daß ferner jedem Signalempfänger bzw. Signalsender einer Schaltstelle in der zugehörigen Steuerzentrale ein Signalempfänger bzw. ein Signalsender zugeordnet ist, die mit ihren Aus- bzw. Eingängen mit einem Auswerter in Verbindung stehen, der die von den Schaltstellen einlaufenden Zustandsmeldungen auswertet und gegebenenfalls in Schaltbefehle an die Schalteinrichtungen der Schaltstellen umsetzt, und daß die Schalteinrichtungen der Schaltstellen jede von ihnen registrierte Betriebsstörung der Steuerzentrale anzeigen.
  2. 2. Richtfunknetz mit einer automatischen Streckenersatzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren auf einer Schaltstelle gleichzeitig registrierten Betriebsstörungen die an die Steuerzentrale abzugebenden Fehlermeldungen in zeitlicher Staffelung erfolgen. 3. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerzentralen bei mehreren gleichzeitig einlaufenden Fehlermeldungen zunächst die für eine mögliche Umschaltung bevorrechtigte Fehlermeldung ermitteln. 4. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertung der in die Steuerzentralen einlaufenden Fehlermeldungen gegebenenfalls auch die Auswahl einer von zwei und mehr Umschaltmöglichkeiten für einen Betriebskanal (Streckenersatzschaltung, Umwegschaltung) mit umfaßt. 5. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bevorrechtigte Umschaltungen frei wählbar sind und hierzu die Steuerzentralen die entsprechenden Einstellvorrichtungen aufweisen. 6. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerzentralen jeweils auf einer zum betreffenden Steuerbezirk gehörigen Schaltstelle, vorzugsweise auf der am meisten belasteten Schaltstelle, angeordnet sind. 7. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Steuerzentralen voneinander abhängiger Steuerbezirke eine Hauptsteuerzentrale übergeordnet ist, deren Auswerter die vön den Steuerzentralen übermittelten Zustandsmeldungen in Steueranweisungen an die Steuerzentralen umsetzt. 8. Richtfunknetz mit einer automatischen Strekkenersatzschaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertet der Zentralen elektrönische Auswerter sind. In Detracht gezogene Druckschtiften: Deutsche, Auslegesehrift Nr. 1047 272; Siemens-Zeitschrift, 1959, 14. 6, S. 379 bis 384.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE1047272B (de) * 1957-09-25 1958-12-24 Siemens Ag Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenzkanaelen und einem Ersatzkanal

Patent Citations (1)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1047272B (de) * 1957-09-25 1958-12-24 Siemens Ag Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenzkanaelen und einem Ersatzkanal

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