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Am Bettende festlegbare Fußstütze für bettlägrige Kranke Die Erfindung
betrifft eine am Bettende festlegbare Fußstütze für bettlägerige Kranke, bestehend
aus wenigstens einer rinnenförmigen Auflage für das Bein und einem dieser zugeordneten,
mit dieser verbundenen und im Winkel zu dieser verlaufenden Stützglied für den Fuß.
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Derartige Fußstützen haben den Zweck, bei einem bettlägerigen Kranken
den Fuß oder jeden Fuß in seiner natürlichen Stellung im Verhältnis zum Bein zu
halten. Bei einer bekannten Fuß stütze (USA.-Patentschrift 1 694 095) sind am rohrförmigen
Querteil des Fußendes des Bettgestelles zwei Schellen schwenkbar angeordnet, an
welchen Rohrstücke befestigt sind. In diesen Rohrstücken sind Stangen verschiebbar,
die in jeder Stellung mit Hilfe einer Klemmschraube in dem Rohrstück festgelegt
werden können. Die Rohrstücke und die Stangen bilden Schwenkarme, die an ihren freien
Enden eine Stützplatte für die Füße tragen. Die Stützplatte ist an den Enden der
Stangen um eine horizontale Achse schwenkbar angelenkt. Ein an dem Ende der Stangen
starr befestigtes Winkelstück trägt eine Stellschraube, welche als Anschlag für
den oberen Teil der Platte dient, so daß die Platte in einer Richtung von den Füßen
weg in ihrer Bewegung durch den Anschlag begrenzt ist. Durch Verstellen der Schraube
kann die Neigung der Platte verändert werden. Durch die Stangen und die Rohre läßt
sich der Abstand der Fußplatte vom Ende des Bettgestells verändern. Bei dieser bekannten
Anordnung ist die Zuordnung der Fuß stütze zu den Füßen des Kranken nur oberflächlich,
da die Stellung des Beines nicht festgelegt ist. Der Kranke kann sich beliebig bewegen
und seine Stellung ändern, so daß die Stellung der Füße von der Stützplatte nicht
zwangläufig beeinflußt wird.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist eine am Bettende festlegbare
Fuß stütze bekannt (USA.-Patentschrift 2 878 493), welche einen oder auch zwei nebeneinander
angeordnete rinnenförmige Auflagen aufweist, die zur Aufnahme des Unterschenkels
und des Absatzes des Patienten dient. Die Auflage ist entsprechend gepolstert. Die
rinnenförmige Auflage ist einstückig mit einem abgewinkelten Fußstützteil verbunden,
der im wesentlichen im rechten Winkel von dem Auflagenteil nach oben ragt und ebenfalls
eine Polsterung trägt. Der Obergangsabschnitt zwischen dem Auflageteil und dem Fußstützabschnitt
ist entsprechend ausgekehlt, um eine gute Auflage auch für den Absatz des Fußes
zu ermöglichen. Die ganze Anordnung ist starr ausgebildet und mit Hilfe einer Montageeinrichtung
am hinteren Ende des Bettgestells bzw. der Matratze des Bettes befestigt. Die
Montageeinrichtung
umfaßt eine Befestigungseinrichtung und eine Einrichtung, um die Fuß stütze gegenüber
der Befestigungseinrichtung der Höhenlage zu verändern, so daß sich unterschiedliche
Neigungen der Anordnung gegenüber der Horizontalen ergeben.
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Diese bekannte Fußstütze ist relativ kompliziert ausgebildet und nur
geeignet in den Fällen, in denen Fuß und Bein starr zueinander festgelegt werden
müssen.
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In vielen Fällen muß aber lediglich das Bein in Ruhe gelegt werden,
wobei eine sichere Auflage sowohl für das Bein als auch für die Fußsohle notwendig
ist. Auf der anderen Seite aber ist es für viele Kranke notwendig, daß sie zwischendurch
den Fuß immer wieder bewegen können, um eine Art Fußgymnastik zu betreiben, welche
verhindern soll, daß die Muskulatur geschwächt oder die Beweglichkeit der Gelenke
beeinträchtigt wird.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine am Bettende festlegbare
Fußstütze der eingangs näher bezeichneten Art so weiterzubilden, daß einerseits
eine zuverlässige Abstützung des Beines und des Fußes eines Kranken in vorbestimmter
Lage gewährleistet ist und zum anderen dem Patienten jederzeit die Möglichkeit gegeben
werden kann, durch Gymnastik des Fußes die Funktionsfähigkeit der Glieder zu erhalten.
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Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst. Mit ihr wird einerseits
eine zuverlässige Abstützung des
Beines und auch der Fußsohle des Patienten in vorbestimmter gegenseitiger Stellung
gewährleistet. Auf der anderen Seite aber kann der Patient ohne Veränderung der
Lage und der Abstützung des Beines den Fuß entgegen einer elastischen Kraft bewegen,
so daß dadurch wenigstens von Zeit zu Zeit eine für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit
des Beines ausreichende Fußgymnastik betrieben werden kann.
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Vorteilhaftenveise ist die Stützplatte in der durch die Anschläge
bestimmten einen Grenzstellung festlegbar. Dadurch kann die Fußgymnastik auf bestimmte
Zeiten beschränkt oder ganz unmöglich gemacht werden.
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Da es in vielen Fällen lediglich darauf ankommt, das Bein und den
Fuß sicher abzustützen, während auf der anderen Seite eine feste Abstützung der
Ferse zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen kann, ist weiterhin vorgesehen, daß
die Stützplatte in Längsrichtung der Auflage im Abstand von Ende dieser Auflage
angeordnet ist.
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Dabei sind zweckmäßigerweise Auflage und Stützplatte auf einem gemeinsamen
Rahmen angeordnet, der mit Hilfe von längenveränderlichen Streben am Bettende abstützbar
ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 die Fußstütze von
oben gesehen, F i g. 2 die Fußstütze in vertikalem Längsschnitt, entsprechend der
strichpunktierten Linie II-II in F i g. 1, in Richtung der Pfeile gesehen, F i g.
3 einen Querschnitt der Stütze, entsprechend der strichpunktierten Liniem-III der
Fig. 1, in Richtung der Pfeile gesehen, F i g. 4 den Mittelteil der Stütze in Horizontalschnitt,
entsprechend der strichpunktierten Linie IV-IV der F i g. 3, in Richtung der Pfeile
gesehen.
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Die Fuß stütze ist auf einem viereckigen rechtwinkeligen Rahmen aufgebaut,
der aus vier Seitenteilen 1, 2, 3, 4 besteht. Auf dem Seitenteil 1 des Rahmens ist
der zur Aufnahme des Beines bestimmte etwa rinnenförmige Teil 5 so befestigt, daß
er nach außen hin leicht abwärts geneigt ist. Dieser Teil ist am Boden und zu beiden
Seiten mit Polsterungen 6 versehen, deren Form in Wirklichkeit angenähert der Gestalt
eines Unterschenkels angepaßt ist, doch ist in der rein schematischen Darstellung
der Zeichnung diese Form im einzelnen nicht angedeutet.
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Auf den beiden Seitenteilen 2 und 3 des Rahmens befinden sich jeweils
die senkrechten Ständer 7, zwischen denen das Brett oder die Platte 8 um die Achse
9 schwenkbar angeordnet ist. Die Achse 9 ist einerseits in den mit dem Rahmen bzw.
dessen Seitenteilen 2 und 3 fest verbundenen Lagern 10 gelagert und verläuft durch
die kreisförmigen Lager 11, die an der Platte 8 befestigt sind. Unter der Wirkung
der Wendelfeder 12 wird die Platte 8 gegen die an den Ständern 7 angebrachten Anschläge
13 gedrückt. Die Wendelfeder 12 ist mit ihrem einen Ende an dem Seitenteil 4 des
Rahmens, welches dem Seitenteil 1, an dem der rinnenförmige Teil zur Aufnahme des
Beines befestigt ist, gegenüberliegt, während das andere Ende der Feder am unteren
Ende der Platte 8 angreift, wo es beispielsweise mittels einer Öse14 befestigt ist.
Die Platte 8 ist auf der Seite, auf der sich die Fußsohle aufstützt, mit einer PolsterunglS
versehen, die mit Rücksicht auf die bessere Über-
sichtlichkeit der Zeichnung in
F i g. 2 nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist.
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Um die Stellung des Apparates innerhalb des Bettes an dessen Länge
und an die Lage des Kranken anpassen zu können oder, mit anderen Worten, um den
Abstand zwischen der Platte 8 und dem Fußende des Bettes festlegen zu können, ist
eine Vorrichtung vorgesehen, durch welche dieser Abstand eingestellt werden kann.
Diese Vorrichtung besteht aus zwei paarweise einander zugeordneten rohrförmigen
Teilen 16, die an den beiden Ständer 7 angebracht sind, und in denen sich in Längsrichtung
die Stäbe 17 verschieben lassen; die jeweils paarweise einander entsprechenden Stäbe
17 sind durch einen senkrecht angeordneten Stab 18 miteinander verbunden. In Fig.4
sind die rohrförmigen Stücke 16, obgleich sie eigentlich sichtbar sind, nur durch
punktierte Linien angedeutet, um die Lager 9 nicht zu verdecken; in den Fig. 3 und
4 sind die paarweise einander zugeordneten Stäbe 17 weggelassen.
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Will man den Abstand zwischen der Platte bzw. dem Brett 18 und dem
Fußende des Bettes festlegen, um die Stellung der Platte 8 an die Lage des Kranken
anzupassen, werden die in den rohrförmigen Teilen 16 verschiebbaren Stäbe 17 in
axialer Richtung verstellt, bis sich jeweils der vertikale Stab 18 an der Fläche
des Fußendes des Bettes anlegt. Alsdann werden sie mit Hilfe von Feststellorganen,
die an den rohrförmigen Teilen 16 vorgesehen sind, beispielsweise mittels Klenunschrauben
19 mit gerändeltem Kopf, festgelegt. An Stelle von Klemmschrauben können auch andere
Feststellmittel vorgesehen werden, beispielsweise Exzenter oder andere.
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Nachdem das Gerät mit Hilfe der beschriebenen Einstellvorrichtung
innerhalb des Bettes an seinem gewünschten Platz festgelegt und das Bein des Kranken
in den zu seiner Aufnahme bestimmten rinnenartigen Teil 5 gebracht worden ist, stützt
sich die Fußsohle gegen die Oberfläche der Platte 8 bzw. gegen deren Polsterung
15. Hierbei ist die Ferse nicht abgestützt; zwischen der Platte 8 und dem zur Aufnahme
des Beines bestimmten rinnenartigen TeilS ist nämlich ein Zwischenraum vorgesehen,
der in F i g. 2 mit A bezeichnet ist; auf diese Weise soll ein Aufschürfen der Ferse
vermieden werden. Die Platte ist in erster Linie dazu bestimmt, den Fuß in seiner
natürlichen Stellung zum Bein zu halten; an und für sich soll sie daher in einer
senkrechten Stellung zu der Mittelachse des zur Aufnahme des Beines dienenden rinnenförmigen
Teiles 5 verbleiben. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit, die Platte 8 um die Achse
9 zu verschwenken, dadurch aufgehoben, daß sie in der gewünschten Stellung mittels
einer Feststellvorrichtung gehalten wird, die aus einer geeigneten Verriegelung
beliebiger Form bestehen kann.
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Im gewählten Beispiel besteht diese Verriegelung aus den beiden an
den Stützen 7 befestigten Ringen 20 und dem an der Platte 8 befestigten Ring21,
der unterhalb der Mitte des oberen Randes dieser Platte in der Nähe dieses Randes
auf ihr angebracht ist; die Ringe 20 befinden sich zu beiden Seiten in der gleichen
Höhe wie der Ring21, so daß es genügt, zum Feststellen der Platte 8 ein Stäbchen
22 durch diese drei Ringe 20,21,20 hindurchzustecken. Die Platte 8 ist dann in der
Stellung festgelegt, in der sie dem Fuß als Stütze dient und verhindert, daß sich
die Fußspitze senkt bzw. es möglich macht, den Fuß
in seiner natürlichen
rechtwinkligen Stellung zum Bein zu halten.
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Andererseits gestattet es das Gerät, mit Hilfe der beweglichen Platte
8 von Zeit zu Zeit Fußgymnastik zu betreiben, um eine Schwächung der Muskulatur
zu verhindern, bzw. um diese zu kräftigen. Es genügt hierfür, das Stäbchen 22 aus
den Ringen 20, 21,20 herauszuziehen und dadurch die Platte 8 freizugeben.
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Der Kranke kann nunmehr den Fuß, dessen Sohle sich gegen die Platte
8 stützt, bewegen und diese in dem durch den Pfeil angezeigten Sinn gegen die von
der Feder 12 ausgeübte Kraft verschwenken.
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Man kann die Fußstütze mit Kupplungsorganen versehen, die es gestatten,
zwei gleiche Stützen fest miteinander zu verbinden, um auf diese Weise beide Beine
des Kranken festzulegen und gleichzeitig die Füße zu schützen. Andererseits ist
es auch möglich, eine einzige Stütze zu verwenden, die so ausgebildet ist, daß sie
beide Beine des Kranken aufnehmen kann. In diesem Fall kann der Rahmen mit einem
in seiner Längsrichtung oder in Längsrichtung des Bettes verlaufenden Mittelsteg
versehen werden, auf dem sich eine dritte Stütze befindet; diese befindet sich alsdann
zwischen den beiden den Füßen als Stütze dienenden verschwenkbaren Platten und trennt
diese voneinander, so daß jede von ihnen für sich festgelegt oder freigegeben werden
kann. Gegenüber einer jeden dieser beiden Platten ist in diesem Fall ein zur Aufnahme
des Beines bestimmter rinnenförmiger Teil am Rahmen angebracht.
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Die Fußstütze kann beispielsweise aus Holz oder Metall, vorzugsweise
einem Leichtmetall oder Metallspritzguß, oder auch aus Kunststoff hergestellt sein.
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Patentansprüche: 1. Am Bettende festlegbare Fußstütze für bettlägerige
Kranke, bestehend aus wenigstens einer rinnenförmigen Auflage für das Bein und einem
dieser zugeordneten und mit dieser verbundenen und im Winkel zu dieser verlaufenden
Stützglied für den Fuß, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützglied als eine um eine
horizontale Achse verschwenkbare Stützplatte (8) ausgebildet ist und daß die Stützplatte
gegen Federkraft (12) in Richtung von der Auflage (5) für das Bein weg um die horizontale
Achse (9) nachgiebig gelagert und in Richtung der Federkraft durch feste Anschläge
(13) in ihrer Schwenkbewegung begrenzt ist.