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Reinigungsvorrichtung für Spinnereimaschinen Die vorliegende Erfindung
betrifft eine Reinigungsvorrichtung für Spinnereimaschinen, die längs einer oberhalb
der Maschine angeordneten Laufbahn bewegbar ist und einen Ventilator, ein auf die
Maschine gerichtetes Blasrohr sowie ein umstellbar über dem Boden endendes Saugrohr
aufweist.
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Es ist bekannt, daß eine derartige Reinigungsvorrichtung eine waagerecht
über den Spinnereimaschinen angeordnete Laufbahn aufweist, über die eine einen Ventilator
tragende Laufkatze bewegbar ist. Dieser Ventilator saugt die Umgebungsluft an und
bläst sie nach Filtrierung auf die Maschinen, um sie von dem Staub und den Flocken
zu befreien, die sich darauf angesammelt haben.
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Ferner ist eine Reinigungsvorrichtung bekannt, die seitlich auf mindestens
einer Seite eine senkrechte Leitung trägt, die mit der Ansaugseite des Ventilators
verbunden ist und bis zum Maschinenraumboden hinab reicht, wo diese Leitung in einer
verbreiterten Öffnung endet.
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Bei diesen bekannten Anlagen ist jedoch der Ansaugfilter, vor dem
sich der Staub und die Flocken ansammeln, auf einer gewissen Höhe in der Leitung,
in nächster Nähe des Ventilators angeordnet. Die Leitung ist an dieser Stelle mit
einer Entleerungstüre versehen, um die angesammelten Abfälle entnehmen zu können.
Eine Anlage dieser Art weist mehrere Nachteile auf: Insbesondere ist der Querschnitt
der Ansaugleitung aus Gewichts- und Platzersparnisgründen notwendigerweise beschränkt,
was auch für die Oberfläche des Filters zutrifft. Infolge seiner dadurch begrenzten
Abmaße verschmutzt dieses Filter schnell, und es ist notwendig, dieses sehr häufig
zu reinigen, was nur geschehen kann, wenn die fahrbare Reinigungsvorrichtung stillsteht.
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Es sind zwar auch Reinigungsvorrichtungen mit Ventilatoren bekannt,
bei denen das Entfernen der auf dem Ansaugfilter angesammelten Abfallmengen mit
Hilfe eines zweiten Saugventilators erfolgt, der seine pneumatische Wirkung in entgegengesetzter
Richtung zu der des Hauptventilators ausübt.
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Ferner ist es bekannt, den Hauptventilator selbst für die Reinigung
der Filter einzusetzen. Dabei sind Vorrichtungen zur Umsteuerung der Luftströmung
durch das Filter vorgesehen. Bei den beiden letztgenannten bekannten Anlagen ist
es möglich, die Reinigung des Filters während des Laufes der Vorrichtung durchzuführen.
Das Reinigen des Filters durch die Umkehrung der Luftströmung wird jedoch bis jetzt
nur bei Anlagen angewendet, die keine den Boden des Maschinenraumes reinigenden
Saugleitungen enthalten, sondern bei denen das Filter in unmittelbarer Nähe des
Ventilators liegt. Nachteiligerweise müssen bei derartigen Anlagen die Abfälle,
um bis zum Abfallsammelkasten zu gelangen, über die gesamte Höhe des Schlauches
gesaugt und transportiert werden. Ferner muß die Ansaugkraft so groß sein, daß die
Abfälle gelöst und über die gesamte Höhe des Schlauches angehoben werden.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Anlagen ergibt sich aus der Tatsache,
daß, da die Filter und der Abfallsammelkasten auf der Abgabeseite des Ventilators
angeordnet sind, das abgesaugte Material durch die Wirkungszone der Ventilatorschaufeln
gesaugt werden muß, was zu Verunreinigungen und Beschädigungen des Ventilators führen
kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Reinigungsvorrichtung für Spinnereimaschinen
zu schaffen, bei welcher die geschilderten Nachteile bekannter Anlagen vermieden
werden.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß bei einer Reinigungsvorrichtung
für Spinnereimaschinen, die längs einer oberhalb der Maschinen angeordneten Laufbahn
bewegbar ist, ferner einen Ventilator, ein auf die Maschine gerichtetes Blasrohr
sowie ein unmittelbar über dem Boden endendes, mit einem Filterrohr versehenes Saugrohr
aufweist und bei welcher mechanische Vorrichtungen für das Umsteuern der Luftströmung
vorgesehen sind, das Filter in der Fläche der Ansaugöffnung des Saugrohres liegt.
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Das den Boden bestreichende Saugrohr nimmt Abfall und Staub auf, welcher
sich an der Unterseite des Siebes ansammelt. Die Abfälle werden in periodischen
kurzen Abständen vom Filter dadurch gelöst, daß
sie mittels Schaben,
Blasen im Gegenstrom oder äußere Absaugung in an jedem Maschinenende angeordnete
Sammelbehälter befördert werden.
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Dadurch, daß die Abfälle nicht mehr im Saugrohr gehoben werden müssen,
kann die notwendige Saugkraft wesentlich geringer sein als bei Anlagen bekannter
Art, die nach dem Prinzip des pneumatischen Transportes arbeiten.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Saugrohr an
seinem Saugende erweitert ausgebildet. Man macht sich hier die bekannte Tatsache
zunutze, daß die Ansaugkraft in einer Öffnung umgekehrt proportional dem Quadrat
der Entfernung von der Saugquelle ist. Die Nutzoberfläche des Filters, das am Ende
des Rohres angeordnet ist, ist somit wesentlich größer als die Ansaugöffnungen bei
bekannten Reinigungsvorrichtungen, die einen gleich starken Ventilator besitzen.
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Schließlich ist es vorteilhaft, daß, nachdem die Abfälle nicht durch
die Wirkungszone der Ventilatorschaufeln verlaufen, alle Risiken und Gefahren, wie
sie bei bekannten Anlagen aufgezählt worden sind, ausgeschaltet sind.
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Durch besondere Ausgestaltung des Filters, die dem jeweiligen Verwendungszweck
angepaßt ist, kann auch Staub und Abfälle aus dem Boden nahen Bereichen, also auch
aus der Umgebungsluft, angesaugt werden. So kann das Filter eine ebene Fläche oder
die Form eines Kugelabschnittes besitzen und parallel oder winklig zum Boden angeordnet
sein. Das Filter kann aber auch die Form eines Kugelkopfes haben.
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Eine besonders wirksame Filteranordnung ist dadurch gekennzeichnet,
daß das Filter die Form. eines quer zum Saugrohr liegenden Hohlzylinders besitzt,
der um seine Achse drehbar ist. Das Filter kann dabei mit Laufrädern versehen sein
und teilweise von einem Abweiser umgeben sein. Es ist möglich, den Abweiser selbst
in seiner Winkellage zur Achse des Saugrohres verstellbar auszuführen.
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An Hand der Zeichnung wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
im folgenden näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Reinigungsvorrichtung für Spinnereimaschinen
in Vorderansicht, F i g. 2 die Vorrichtung nach F i g. 1 in Seitenansicht, F i g.
3 eine Saugöffnung mit Filter in einer Ansicht von unten, F i g. 4 die Saugöffnung
mit Filter nach F i g. 3 im Querschnitt und F i g. 5 bis 11 Filter in verschiedenen
Ausführungsformen.
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Die Spinnmaschine 1 ist mit einer Laufbahn 2 ausgestattet, auf welcher
die Reinigungsvorrichtung über den Motor 3 bewegbar, der zugleich den Ventilator
antreibt, entlangläuft. Der Ventilator ist in einem Gehäuse 4 so angeordnet, daß
eine Saugseite 5 und eine Blasseite 6 entsteht. Saugseitig an das Gehäuse 4 ist
das Rohr 7 angeschlossen, dessen Ansaugöffnung 8 knapp über dem Boden endet. Im
Bereich der Saugöffnung 8 ist das Filter 9 angeordnet. Blasseitig ist das eine Rohr
10 angeschlossen, welches auf seiner Länge verteilt eine Anzahl von Blasstutzen
11 aufweist. Auf diese Weise werden während der Bewegung der Reinigungsvorrichtung
entlang der Laufbahn 2 durch die aus den Blasstutzen 11 austretende Luft Flusen
od. dgl. von der Spinnmaschine abgeblasen. Wenn die Reinigungsvorrichtung an einem
Ende ihres Weges ankommt (F i g. 2), werden über Kontakte 18 und 19 (Anschläge)
die Klappen 14 und 15 verstellt, so daß die Luftströmung in dem Rohr 7 umgesteuert
wird. Die Klappe 14 gibt in dieser Stellung eine nicht dargestellte Ansaugöffnung
frei und verschließt die Verbindung zwischen der Ansaugabteilung 5 und dem Rohr
7, während die Klappe 15 eine Öffnung zwischen der Saugabteilung 5 und der Blasabteilung
6 freigibt und die Verbindung zwischen der Blasabteilung 6 und dem Rohr
10 verschließt. Durch die umgekehrte Luftströmung im Rohr 7 wird das Filter
9 wirksam gereinigt. Die abgeblasenen Abfälle können dann z. B. durch eine Ablaufrinne
20, die in dem Boden eingebracht ist, abgeführt werden.
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Die Dauer der Filterreinigung im Gegenstrom ist sehr kurz, da, sobald
der Rücklauf in der Vorrichtung eingeleitet ist und sie sich ein wenig von ihrem
Anschlag entfernt hat, die Klappen 14, 15 zurückgestellt werden, wodurch über das
Rohr 7 wieder Luft von außen angesaugt wird. Die Dauer und die Frequenz der Reinigungsvorgänge
des Filters können gegebenenfalls durch beliebige Mittel einstellbar sein.
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Die in F i g. 3 und 4 dargestellte Ansaugöffnung besitzt vorzugsweise
eine nach oben gewölbte Filterfläche 9, um die Filterfläche zu vergrößern.
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Die in F i g. 5 in Seitenansicht dargestellte Reinigungsvorrichtung
besitzt einen Schlauch 21, der mit seinem oberen Ende mit einer Saugkammer 22 verbunden
ist, die an einer Laufkatze 23 montiert ist. Die Laufkatze 23 bewegt sich auf der
Bahn 24. An seinem unteren Ende ist der Schlauch 21 durch ein gelochtes Gehäuse
25 verlängert, dessen oberer Teil vorteilhafterweise mit einem Abweiser 26 umgeben
ist, auf dessen äußere Wandung sich unter der Wirkung der inneren Absaugung die
Abfälle 27 ablagern.
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F i g. 6 a und 6 b stellen von vorn und im Profil ein rotierendes
Filtergehäuse dar. Dieses besteht aus einem gelochten Hohlzylinder 28, der um eine
Achse drehbar ist, die über Ansatzbügel 29 gehalten wird. Die Ansätze 29
sind am unteren Ende des Schlauches 21 befestigt. Der genannte Hohlzylinder ist
mit auf dem Boden ruhenden Rädern 30, 30' versehen, die sich bei Bewegung
der Laufkatze 23 drehen. Der Innenraum des Hohlzylinders 28 ist axial mit dem Schlauch
21 durch einen abgewinkelten Kanal 31 verbunden und teilweise von dem Abweiser 26
umgeben.
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F i g. 7 zeigt eine erweiterte Ansaugöffnung 25, die mit einer schräg
angeordneten, als Filter wirkenden geradlinigen gelochten Wandung 32 versehen ist.
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F i g. 8 zeigt dagegen ein Gehäuse 25 mit einer gewölbten Filterfläche
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F i g. 9 zeigt ein Gehäuse aus zwei durch eine Wandung 34 getrennten
Teilen, von denen jeder mit einer gebogenen Filterfläche 35, 35' versehen ist.
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F i g.10 zeigt ein Gehäuse von rechteckigem Querschnitt mit gewölbter
Filterfläche 36.
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Schließlich ist in F i g. 11 ein kugelförmiges Gehäuse 25, auch gemäß
F i g. 5, gezeigt, auf dem ein Abweiser 26 sich, wie durch den Pfeil F angedeutet,
in der Art eines Kugelgelenkes drehen kann.