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Vorrichtung zum Herstellen von aus schraubenförmig vorgeformten Stäben
bestehenden Halteösen für die Enden von Drahtseilen, elektrischen Leitern, Kabeln
od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Herstellen von aus
schraubenförmig vorgeformten Stäben bestehenden Halteösen für die Enden von Drahtseilen,
elektrischen Leitern, Kabeln od. dgl., wobei eine Anzahl zusammengewundener Stäbe
bestimmter Länge, die in der Mitte eine volle und in den Endteilen eine halbe Stablage
bilden, gegenüber einem Biegedorn angesetzt werden, zu dessen beiden Seiten je eine
Auflage, z. B. in Form einer Hülse, vorgesehen ist, auf die sich die Endteile mit
der Innenseite einer halben Windung auflegen, so daß bei entsprechend eingestelltem
Abstand auf der Auflage die Endteile nach Biegen des Mittelteils um etwa 180° auf
das Drahtseilende zur vollen Stablage aufwindbar sind.
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Es ist bekannt, eine Anzahl Stäbe, nämlich die Hälfte der für eine
geschlossene rohrförmige Hülle erforderlichen Anzahl zusammenzuwinden und diese
halbe Stablage in der Mitte um 180° zu biegen, vergleiche beispielsweise die deutsche
Patentschrift 075 018. Beim Anbringen einer solchen Halteöse ",werden die Enden,
also die beiden halben Stablagen, um das Ende des elektrischen Leiters usw. herum
ineinandergewunden, so daß sie eine volle Stablage, d: h. eine geschlossene Hülle
auf dem Leiterende bilden. Bei entsprechender Ausbildung hinsichtlich Durchmesser
usw. sitzt die Halteöse dann ohne zusätzliche Klemme od. dgl. fest auf dem Leiter.
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Das Herstellen solcher Halteösen aus einer halben Lage der schraubenförmig
vorgeformten Stäbe ist ;verhältnismäßig einfach. Die halbe Lage wird in der Mitte
gegen einen Biegedorn angelegt. Die Lage dreht sich dabei so weit um ihre Achse,
bis die 'Innenseite einer halb offenen Windung an dem Biegedorn anliegt. Nach dem
Biegen des mittleren Schleifenteils haben die Enden automatisch eine solche Stellung
zueinander, daß sie zu einer vollen Stablage zusammengewunden werden können.
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In vielen Fällen ist es jedoch erwünscht, daß der Mittelteil, der
die eigentliche Halteöse bildet, auch aus einer vollen Stablage besteht. Diese volle
Stablage ist außen völlig rund. Beim Anlegen an einen Biegedorn einer Vorrichtung
der eingangs genannten Art ergibt sich daher nicht automatisch die richtige Position,
bei der die Enden, die wieder aus einer halben Stablage bestehen, in der richtigen
Stellung zum Inneinanderwinden liegen.
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Die volle Stablage im Mittelteil wird entweder dadurch erhalten, daß
zwei halbe Stablagen auf einem Teil ihrer Länge zu einer vollen Stablage als Mittelteil
zusammengewunden werden, wobei die verbleibenden Teile der halben Lage die Enden
darstellen. Es ist auch möglich, in eine halbe Stablage in deren Mitte kürzere zusätzliche
Stäbe einzuwinden, so daß der Mittelteil zur vollen Stablage ergänzt wird.
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Beim Biegen auf der Vorrichtung der eingangs genannten Art ergibt
sich, wie gesagt, die Schwierigkeit, den Biegepunkt, d. h. den Anlagepunkt des vollen
Mittelteils am Biegedorn, richtig festzulegen, damit nach dem Biegen die Enden der
vorgeformten Stäbe beim Zusammenwinden zur vollen Stablage richtig ineinanderpassen,
denn bei der Herstellung der schraubenförmig vorgeformten Stäbe lassen sich gewisse
Ungenauigkeiten nicht vermeiden.
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Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, diese Schwierigkeit auf einfache
Weise zu überwinden und sicherzustellen, daß sich die vorgeformten Stäbe beim Ansetzen
gegenüber dem Biegedorn automatisch richtig einstellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei der Vorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß die Auflagen mit einer Ausgleichseinrichtung verbunden
sind, so :daß beim Bewegen einer Auflage zum oder vom Biegedorn die andere Auflage
selbsttätig ebenfalls um den gleichen Betrag gegenläufig bewegbar ist.
Bei
Ungenauigkeiten, die bei der Herstellung der Stäbe entstanden sind, wird dadurch
automatisch ein Ausgleich erhalten.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, daß die Auflagen jeweils
an dem Ende eines Schwenkhebels angeordnet sind und die Ausgleichsvorrichtung mit
den beiden Schwenkhebeln verbunden ist. Vorzugsweise besteht die Ausgleichsvorrichtung
aus einem Hebelmechanismus oder aus einem Lenker, der die beiden Schwenkhebel verbindet.
Diese Ausführung bietet den Vorteil eines sehr einfachen Aufbaus.
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Die Ausgleichsvorrichtung kann auch aus einem endlosen Riemen bestehen,
der um ein Paar Riemenscheiben läuft, wobei der eine Schwenkhebel auf dem einen
Riementrum und der andere Schwenkhebel auf dem anderen Riementrum befestigt ist.
Diese Ausbildung der Ausgleichsvorrichtung ist ebenfalls sehr einfach.
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Die Zeichnung veranschaulicht Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Es zeigt F i g. 1 eine Vorderansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung, F i
g. 2 eine Aufsicht zu F i g. 1, F i g. 3 einen Teilschnitt, F i g. 4 eine Anzahl
Stäbe, die an ihren Enden eine offene und in ihrem Mittelteil eine geschlossene
Stablage haben und gegenüber einem Dorn in bestimmter Stellung angesetzt sind, F
i g. 4 a, 4 b, 4 c und 4 d Schnitte nach den entsprechend bezeichneten Linien in
F i g. 4, F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 in F i g. 4, F i g. 6 und 7
Ansichten weiterer Ausführungsformen der Erfindung.
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Wird ein aus einer Halb- oder Teillage von Stäben bestehendes schraubenförmiges
Band auf einen Biegedorn im rechten Winkel dazu aufgelegt, so dreht sich das Band
von selbst so weit, bis es in die »richtige Anlage« gekommen ist, wobei der Biegedorn
mit beiden Längskanten des Bandes, d. h. mit dem ersten und letzten Stab nach Art
der Sehne eines Kreises in Beziehung ist, vgl. F i g. 5. Wird dann die Halblage
gebogen, so sind die Windungen der zurückgebogenen Schenkel derart phasenverschoben,
daß sie ineinandergewunden werden können. Besteht aber der Mittelteil des Bandes
aus einer vollen Lage (F i g. 4), so ergibt sich nicht von selbst die erwähnte richtige
Anlage, weil der Mittelteil jetzt auf seinem Umfang voll kreisförmig ist. Zum Biegen
dieser Halteösen dient die Vorrichtung -gemäß der Erfindung.
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Die in F i g. 1 dargestellte Vorrichtung 10 weist einen Rahmen auf,
der aus zwei senkrechten Trägern 12 besteht, die oben durch einen Querteil, 14 und
in der Mitte durch einen Querteil 16 miteinander verbunden sind. An jedem
Träger 12 ist ein Tragarm 18 mittels einer Buchse Q20 angebracht, in der er durch
eine Klemmschraube 22 in der gewünschten Stellung festgestellt werden kann. Die
Tragarme 18 sind an ihren inneren Enden mit je einem Zapfen 24 zum Anlenken von
Schwenkhebeln 26 versehen, die in der Ruhestellung parallel zu den Trägern 12 liegen.
Unten können die Schwenkhebel 26 ein Gewicht 27 tragen, um die senkrechte Ruhestellung
der etwa in ihrer Mitte auf den Zapfen 24 gelagerten Schwenkhebel zu sichern. Mittels
eines- Hebelmechanismus 29 sind beide Schwenkhebel an einen Drehzapfen 28 in der
Mitte des Querteils 16 angelenkt. Der Hebelmechanismus 29 besteht aus drei Hebeln
30, 32 und 34, von denen der Hebel 30 als doppelarmiger Hebel in der Mitte auf dem
Drehzapfen 28 gelagert ist, während seine Enden mit den Enden der Hebel 32 und
34 gelenkig verbunden sind, die mit ihren anderen Enden an den Schwenkhebeln
angelenkt sind. Infolge des zwischen den Schwenkhebeln 26 liegenden Hebelmechanismus
29 verursacht ein Schwenken des einen Schwenkhebels 26 ein Schwenken des anderen
in entgegengesetzter Richtung. Wenn also das obere Ende des einen Schwenkhebels
aus einer etwa senkrechten Lage nach außen geht, bewegt sich das obere Ende des
anderen ebenfalls nach außen und umgekehrt. Werden die Hebel 30, 32 und 34 mit einem
bestimmten Größenverhältnis hergestellt und an entsprechenden Drehpunkten der Schwenkhebel
befestigt, kann die Verschiebung des oberen Endes des einen Schwenkhebels gegenüber
dem anderen in einem vorbestimmten Verhältnis gehalten werden. In der Praxis ist
der Abstand der Schwenkhebel von der Mittelebene des Rahmens 12, 14, 16 normalerweise
gleich groß oder unterscheidet sich um den Bruchteil einer Ganghöhe der schraubenförmig
vorgeformten Stäbe. Die Verschiebung der oberen Enden ist im wesentlichen gleich
groß.
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Am oberen Ende jedes Schwenkhebels 26 befindet sich ein Anschlußteil
38 mit Bohrung 40, die einen Bolzen 42 aufnimmt, der mittels einer Klemmschraube
44 festgelegt ist. Die Bolzen 42 tragen je eine Auflageeinrichtung 46 (F i g. 3).
Diese besteht aus einem Bügel 48, der einen Teil des Bolzens 42 bilden kann. Auf
einer in Löchern 50 sitzenden Achse 52 ist mittels Nadellager 56 eine Hülse 54 gelagert,
die in F i g. 4 als Auflage 54 a bzw. 54 b ersichtlich
ist.
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F i g. 4 a bis 4 d stellen im Querschnitt die schraubenförmig vorgeformten
Stäbe 57 dar, die die Endteile 58 a und 58 b mit halber Stablage und
den Mittelteil 59 mit voller Stablage bilden. Wie bereits erwähnt, sind die Schwenkhebel
26 so angeordnet, daß sich die Auflagen 54 a und 54 b im gleichen
Abstand von der Mittelebene befinden.
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F i g. 4 zeigt eine Biegevorrichtung, bei der ein Biegedorn 60 an
einem Halteteil 62 befestigt ist und ein Paar drehbar gelagerter Biegearme 66 durch
beliebige Antriebsmittel, beispielsweise Druckzylinder, betätigt werden. Die Auflagen
54 a und 54 b liegen waagerecht und quer zum Dorn 60, so daß
die Bedienungsperson das aus den Stäben 57 bestehende Werkstück nur aufzulegen hat.
Die Auflagen 54 a und 54 b sind in solchem Abstand angeordnet, daß sich beim
Auflegen der Endteile 58 a und 58 b die schon erwähnte richtige Anlage
ergibt (F i g. 5), während der Mittelteil 59 am Biegedorn 60 anliegt. Voraussetzung
hierfür ist, daß das aufgelegte Werkstück die richtigen Abmessungen hat. Um Maßfehler
auszugleichen, ist das aus den Hebeln 26, 26 und 30, 32, 34 bestehende Ausgleichsgestänge
vorgesehen, so daß auch bei ungenauen Werkstücken ein Biegen an der richtigen Stelle
stattfindet und die Endteile 58 a und 58 b zur vollen Stablage zusammenwindbar
sind. Würden die Auflagen 54 a und 54 b in einem bestimmten Abstand
voneinander fest angeordnet sein, so würden nicht genau maßhaltige Werkstücke an
einer falschen Stelle gebogen werden und die Endteile 58 a
und 58 b
könnten dann nicht ohne weiteres um ein Ende eines elektrischen Leiters herum ineinandergewunden
werden.
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Für diese Fälle arbeitet das Ausgleichsgestänge automatisch. Wird
ein Werkstück auf die Auflagen
54 a und 54 b aufgelegt,
so bewegen sich die Auflagen nach außen oder innen, bis die richtige Anlage (F i
g. 5) der halben Stablagen 58 a, 58 b erreicht ist. Die Auflagen
54 a und 54 b pendeln sich sozusagen in die erforderliche Lage ein.
Infolge des Ausgleichsgestänges findet also das Biegen der Halteösen unabhängig
von Ungenauigkeiten in den Abmessungen immer so statt, daß die aus halben Stablagen
bestehenden Endteile 58 a, 58 b genau ineinanderpassen.
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Beim Ausführungsbeispiel nach F i g. 6 sind auch die Träger
12 und die an ihnen gelagerten Schwenkhebel 26 vorgesehen, die aber hier
nur durch einen Lenker 70 miteinander verbunden sind, der mit ihnen in der Normallage
einen Winkel von 90° bildet. Zum Einstellen der Normallage der Schwenkhebel ist
ein Spannschloß 70 a in den zweiteiligen Lenker 70 eingeschaltet. Diese Bauart ergibt
ebenfalls eine Bewegung der Schwenkhebel 26 in entgegengesetzter Richtung.
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Gemäß F i g. 7 sind die Schwenkhebel 26 unten durch einen endlosen
Riemen 71 verbunden, der über Riemenscheiben 72 läuft. Der eine Schwenkhebel 26
ist an dem oberen und der andere an dem unteren Trum des Riemens 71 angesetzt, so
daß sich die Schwenkhebel 26, 26 wieder entgegengesetzt bewegen, vgl. die
Pfeile.