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Leitungs-Abstimmanordnung Die Erfindung bezieht sich auf eine Abstimmanordnung,
bestehend aus einer in ihrer Länge veränderbaren unsymmetrischen kreisbogenförmig
ausgebildeten Lecherleitung.
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Bei einer bekannten Anordnung dieser Art bestand der Leiter im wesentlichen
aus einem fast einen vollen Kreis umfassenden kreisbogenförmigen Stück, dessen Ende
mit einer ring- oder scheibenförmigen Platte innerhalb dieses Kreisbogens verbunden
war, und der Kontakt wurde zwischen dem Ring und dem Kreisbogen hergestellt. Die
Länge der Leitung ist dabei im wesentlichen durch die Länge des Kreisbogens bestimmt,
was insbesondere dann nachteilig ist, wenn etwa nur ein halber Kreisbogen ausgenutzt
werden soll, um auf dem anderen Teil eine entsprechende Leitung für einen anderen
Sdhwingungskreis anzubringen.
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Eine gegenüber dem ausnutzbaren Teil des Kreisbogens wesentlich größere
Leitungslänge steht zur Abstimmungsänderung zur Verfügung, wenn gemäß der Erfindung
die Leitung aus zwei konzentrisch zueinander in einer Ebene angeordneten Leitungen
besteht, wobei das eine Ende der einen Leitung mit Anschlußvorrichtungen versehen
und das entsprechende Ende der anderen Leitung kurzgeschlossen ist und wobei die
um den Kreismittelpunkt drehbar angeordnete Kontaktbrücke im mittleren Teil der
Gesamtleitungslänge eine Verbindung herstellt.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert.
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Die Leitung, deren Länge zum Zwecke der Ab-
stimmung verändert
wird, besteht nach F i g. 1 aus zwei kreisbogenförmig konzentrisch angeordneten
Teilen 1 und 2, die je etwa einen halben Kreisbogen lang sind. Die
Leitung 1 ist an dem in der Zeichnung links dargestellten Ende frei und an
dem gegenüberliegenden rechten Ende über ein Leitungsstück 3 mit der Schaltung,
z. B. einer Elektrode eines Transistors, verbunden. Das diesem Anschlußende
3 benachbarte Ende des Leiters 2 ist an einen mit Erde verbundenen Leiterstreifen
4 angeschlossen, der sich diametral durch den Mittelpunkt der kreisbogenförmigen
Teile erstreckt und in der Mitte, in der auch eine Lagerung für eine Schleifkontaktbrücke
5 angebracht sein kann, kreisseheibenförmig verbreitert ist. Das andere Ende
des Leiters 2 ist ebenso wie das andere Ende des Leiters 1 auf der linken
Seite frei.
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Die Leiter 1 und 2 bilden Teile einer Lecherleitung, die entweder
zusammen mit parallel dazu angeordneten und annähernd gleichgeformten Leitern symmetrisch
oder in einfacherer Weise gegenüber einer in einem kleinen Abstand angeordneten
großflächigen Leiterplatte unsymmetrisch gebildet wird. Die Länge der Leitung wird
durch die durch Drehung verschiebbare Brücke 5 verändert, deren Enden auf
Kontaktbahnen auf den Leitern 1 und 2 schleifen.
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Das jeweils eingeschaltete Leitungsstück wird zwischen dem Leitungsanfang
am Ende 3 über die Kontaktbrücke 5 zu dem an Erde und damit dem Gegenbelag
liegenden Ende der Leitung 2 gebildet. Da die Kontaktbrücke 5 nicht das kurzgeschlossene
Ende der Leitung darstellt, an dem ein maximaler Strom fließt, werden die Kontakte
nur wenig belastet, so daß in der Praxis keine Schwierigkeiten auftreten.
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Das zugrundeliegende Prinzip wird an Hand der schematischen Darstellung
in F i g. 2 erläutert. Dabei ist der Leiter 1 mit seinem Anschlußende
3 als Halbkreisbogen mit einem radial gerichteten Ansatz dargestellt, und
der Leiter 2 wird durch einen zum Leiter 1 konzentrischen Halbkreisbogen
gebildet. Wenn eine normale, aus zwei parallel verlaufenden Leitern bestehende symmetrische
Lecherleitung vorliegt, sind zu den Leitern 1, 2 und 3 parallel verlaufende
Leiter 1 a, 2 a und 3 a vorgesehen, die entweder in der gleichen
Ebene liegen und im kreisförmigen Teil einen um den vorgesehenen Leiterabstand größeren
Abstand vom Kreisbogenmittelpunkt aufweisen oder die mit gleichen Mittelpunktabständen
in einer parallelen Ebene liegen, die einen dem Leiterabstand entsprechenden Abstand
gegenüber der Ebene der Leiter 1 und 2 aufweisen. Der das schwingungsfähige
Gebilde darstellende wirksame Lecherleitungsabschnitt führt dabei vom Anschlußende
3 über die
Leiter 1 und la bis zu Kontaktbrücken
5 und 5 a, die jeweils zwischen den zugeordneten Leitern
des inneren und äußeren Halbkreises bestehen. Die wirksame Lecherleitungslänge führt
dann weiter über diese Brücken zu den inneren Leitern 2 und 2 a nach rechts zurück
zum Leitungsende, das kurzgeschlossen ist. Die wirksame Länge wird durch einen Pfeil
11 mit einer etwa dem Anfang entsprechenden Spitze Ila und einer etwa dem
kurzgeschlossenen entgegengesetzten Ende entsprechenden Spitze 11 b dargestellt.
Werden die Kontaktbrücken 5 und 5a gemeinsam in eine andere Winkellage gebracht,
so wird die wirksame Länge und damit die erzeugte Frequenz entsprechend verändert.
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Wird die Anordnung als unsymmetrische Lecherleitung ausgebildet, so
sind die Leiter 1 und 2 mit der Brücke 5 isoliert gegenüber einer
der Symmetrieebene der Lecherleitung entsprechenden leitenden Platte angeordnet;
in diesem Falle braucht nur die eine Kontaktbrücke 5 verstellt zu werden.
Auch in diesem Falle liegt das Ende der Lecherleitung bei der Pfeilspitze
11 b und ist dort direkt oder durch eine kapazitive Belastung mit dem Gegenbelag
verbunden. Die Kontaktbrücke befindet sich also zwischen Teilen, die nicht dem einen
maximalen Strom füh-
renden Ende der Leitung entsprechen, sondern zwischen
geringeren Strom führenden Punkten angeordnet sind.
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Die Breite des Leiters 1 ist nicht konstant; dadurch kann eine
Anpassung der Frequenzcharakteristik und gegebenenfalls der Dämpfung in Abhängigkeit
von der eingestellten Frequenz erreicht werden. Entsprechendes ergibt sich auch
dadurch, daß der Abstand zwischen den Leitern 1 und 2 nicht konstant ist;
jedenfalls an den Stellen, in denen der Abstand zwischen den Leitern 1 und
2 in die Größenordnung des Abstandes gegenüber dem Gegenbelag kommt, ist eine gewisse
Beeinflussung und damit eine Korrektur der Charakteristik möglich.
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F i g. 3 zeigt eine Abstimmanordnung nach der Erfindung, bei
der oberhalb der in F i g. 1 dargestellten Anordnung eine entsprechende Anordnung
in der anderen Hälfte des Kreises mit einer Kontaktbrücke 6
und einem Anschlußende
7 angebracht ist.
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Die Anschlußenden 3 und 7 der beiden halbkreisförinigen
Abstimmanordnungen liegen diametral gegenüber. Wenn zwei derartige mechanisch gleichzeitig
veränderte Abstimmanordnungen mit dem gleichen Verstärkerelement, z. B. einem Transistor,
verbunden werden sollen, ist es zweckmäßig, den Transistor am Anfang der einen Leiteranordnung,
z. B. am Ende 7, anzubringen und den Anschluß 3 des anderen Abstimmelementes
über einen Verbindungswellenleiter 8 anzuschließen. Dessen Wellenwiderstand
soll vorzugsweise etwa in der Größenordnung liegen oder kleiner sein gegenüber der
Impedanz des angeschlossenen Transistors, und die Länge des Verbindungswellenleiters
ist zweckmäßig so bemessen, daß er Resonanz aufweist bei einer Frequenz, die unterhalb
der tiefsten Frequenz des abzustimmenden Bereiches mit den höchsten Frequenzen liegt.
Sollte die Anordnung, insbesondere als veränderbare Induktivität, auch zur Abstimmung
eines tieferen Frequenzbereiches dienen, so liegt die Resonanz der Verbindungsleitung
zweckmäßig oberhalb der höchsten Frequenz dieses tieferen Bereiches.
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Die Ankopplung einer Signalquelle, z. B. einer Antenne, erfolgt nach
einer Weiterbildung der Erfindung dadurch, daß dem Leiter 1 in geringem Abstand
ein ebenfalls etwa kreisbogenförmig verlaufender Hilfsleiter 9 parallel angeordnet
wird, derart, daß eine Signalübertragung zwischen dem Hilfsleiter 9 und dem
Leiter 1 erfolgt. Der Abstand zwischen beiden Leitern 1 und
9 liegt dabei in der Größenordnung des Abstandes zwischen dem Leiter
1 und dem gegenüberliegenden Leiterbelag, der z. B. durch eine isolierende
Platte bedingt wird. Vorzugsweise beträgt dieser Abstand etwa ein Zehntel bis zum
Fünffachen dieses Abstandes der Leitung. Es zeigt sich, daß dadurch für jede durch
die Schleifer 5 und 6 eingestellte Frequenz eine optimale Ankopplung
der Antenne erzielt wird, da diese Kopplung sich mit der Einstellung der Schleifer
5 und 6 in dem notwendigen Maße ändert.