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Zeltartige Lukenabdeckung zum wettersicheren Abschirmen von Schiffsluken
während des Be- und Entladens Die Erfindung betrifft eine zeltartige Lukenabdeckung
zum wettersicheren Abschirmen von Schiffsluken während des Be- und Entladens, die
auf einem Rahmen um die Luke angeordnet, mit Aussteifungen versehen und mechanisch
faltbar ist.
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Bei einem bekannten Lukenzelt der genannten Art ist ein die Luke oder
einen Abschnitt der Luke überdeckender Rahmen vorgesehen, an dem um eine horizontale
Achse schwenkbare Bügel vorgesehen sind. Die Bügelenden sind dabei mit Segeltuchbahnen
derart verbunden, daß zwei einander gegenüberliegende Baldachine entstehen, die
zum Öffnen der Luke nach beiden Seiten zusammenklappbar sind und den gesamten von
dem Rahmen überdeckten Lukenabschnitt freigeben. Da für den Rahmen feste Aufsatzpunkte
nötig sind und er folglich zumindest in einer Dimension die gesamte Luke übergreifen
muß, wird jedesmal beim Öffnen ein großer Abschnitt der Luke bzw. die gesamte Luke
freigegeben, so daß ein großer Teil des Laderaumes dem Wetter ausgesetzt ist. Das
Zusammenfalten und Entfalten des Lukenzeltes erfolgt hydraulisch oder pneumatisch
und muß von Hand ausgelöst werden. Wenn das Öffnen und Schließen der Ladeluke von
dem Bedienungsmann des Hebezuges gesteuert wird, bedeutet es für diesen eine zusätzliche
Belastung, da sein Hauptaugenmerk auf das sichere Herablassen der Ladung durch die
Luke gerichtet ist. Minimale Öffnungszeiten lassen sich somit kaum erzielen; es
sei denn, daß eine zusätzliche Bedienungsperson angestellt würde. Zudem besteht
die Gefahr, daß bei zu spätem Öffnen des Lukenzeltes das Zeltdach durch das Hebezeug
zerstört wird.
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Bei einer weiteren bekannten Lukenabdeckung ist das Zelt in einem
Abstand über der Luke angeordnet und mit einem Spalt versehen, der den seitlichen
Durchgang des Lastseiles ermöglicht. Hierbei ist es notwendig, daß sich das Seil
auf einer waagerechten Bahn bewegt, wobei die Bahn genau in den Spalt einlaufen
muß. Eine solche Lukenabdeckung ist für schwenkende Hebezeuge, wie beispielsweise
die üblichen schwenkbaren Bordkräne u. dgl., nicht verwendbar.
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Es ist weiter eine Lukenabdeckung mit einer Mehrzahl beweglicher und
voneinander trennbarer Lukendeckel bekannt, bei der zum Be- und Entladen die Deckel
lediglich teilweise geöffnet werden und die dabei entstehende quer zur Luke verlaufende
Öffnung durch Hilfsverschlußplatten abgedeckt wird. Dabei wird der Teil der Ladeöffnung,
der zum Durchgang der Last bestimmt ist, durch leicht bewegliche Schiebe- oder Schwenkplatten
abgedeckt. Diese Schiebe- oder Schwenkplatten werden dann jeweils beim Lastdurchgang
geöffnet. Es muß also während der Ladearbeiten jeweils eine Person zum Betätigen
der Schiebe- bzw. Schwenkplatten zur Verfügung stehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lukenabdeckung zum
wettersicheren Abschirmen von Schiffsluken während des Be- und Entladens, insbesondere
mittels Drehkranen, mit denen die Last senkrecht durch das Zelt gefördert werden
soll, zu schaffen, die nur eine geringe, zum Durchgang der Ladung nötige Öffnung
freigibt, ohne Schwierigkeit und ohne zusätzliche Bedienungspersonen eine nur so
kurze Zeit wie nötig geöffnet ist und bei der die Gefahr einer Beschädigung des
Zeltdaches durch das Hebezeug gering ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer eingangs erwähnten zeltartigen
Lukenabdeckung dadurch gelöst, daß das Zeltdach mindestens eine sich über einen
Teil desselben erstreckende Lastdurchgangsöffnung aufweist, die mit einer faltbaren
Plane abdeckbar ist, und daß zum Falten und Entfalten
der Plane
in Abhängigkeit von der Bewegung des Hebezeuges selbsttätig wirkende Zugvorrichtungen
vorgesehen sind.
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Bei einer solchen zeltartigen Abdeckvorrichtung, bei der beim Herannahen
des Hebezeuges selbsttätig eine Öffnung, deren Querschnitt für den Durchgang der
Ladung ausgelegt sein kann, freigegeben bzw. beim Entfernen des Hebezeuges geschlossen
wird, wird bei optimalen Lade- bzw. Entladebedingungen ein größtmöglicher Schutz
für die im Laderaum befindliche Ladung gewährleistet.
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Vorzugsweise ist die faltbare Plane in der Zeltdachebene geführt.
Die Plane ist dabei mit in Abständen voneinander angeordneten Taschen ausgerüstet,
in denen die Aussteifungen untergebracht sind.
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Zweckmäßig weist die zum Falten der Plane dienende Zugvorrichtung
mindestens ein Seil auf, das einerseits mit dem verschiebbaren Ende der Plane und
andererseits mit dem Hebezeug verbunden ist. Dabei weist die Plane an den beiden
Längsseiten je eine Lochreihe auf und umfaßt die Zugvorrichtung zwei Seile, von
denen jeweils eines durch eine der Lochreihen gezogen und mit seinem Ende am unteren
Ende der Plane befestigt ist.
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Zweckmäßig weist die zum Entfalten dienende Zugvorrichtung elastische
Seile auf, die mit einem Ende am unteren Teil der Plane und mit ihrem anderen Ende
an einer Spannvorrichtung am Zeltrahmen befestigt sind. Dabei sind die elastischen
Seile um Umlenkrollen geführt, die in der Nähe der unteren Ecken der Lastdurchgangsöffnung
angeordnet sind, und die Seilenden jeweils an der gegenüberliegenden Rolle befestigt.
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Vorzugsweise ist die zeltartige Lukenabdeckung mit einer Einrichtung
zur Veränderung des Querschnittes der Lastdurchgangsöffnung versehen. Als solche
dient eine flexible Abdeckung, die am unteren Ende der Lastdurchgangsöffnung auf
eine Rolle aufwickelbar -ist, wobei. am Rande der an- die Lastdurchgangsöffnung
angrenzenden Seitenkanten der Abdeckung Mittel vorgesehen sind, mittels deren diese
Kanten am Zeltdach befestigbar sind. Zweckmäßig dienen als Befestigungsmittel der
Abdeckung Stifte, die in Öffnungen eingreifen, welche längs der Lastdurchgangsöffnung
im Zeltdach angeordnet sind. Mit einer solchen Einrichtung läßt sich der COffnungsquerschnitt
den Abmessungen der durch die Öffnung zu fördernden Lasten anpassen und/oder entsprechend
der Be- und bzw. Entladung des Laderaumes verschieben.
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Um ein Eindringen des das Zeltdach hinunterrieselnden Regenwassers
in den Laderaum zu verhindern, sind auf der Oberseite des Zeltdaches längs der Ränder
der Lastdurchgangsöffnung Rippen angeordnet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der zeltartigen Lukenabdeckung
ist das Zelt satteldachartig ausgeführt und in jeder Schräge des Zeltdaches eine
Lastdurchgangsöffnung mit einer Plane vorgesehen. Am entsprechend ausgebildeten
Zeltrahmen sind dabei für die Führung der Seile Umlenkrollen angeordnet, wobei die
faltbaren Planen an ihrem dem Zeltfirst zugewandten Ende durch eine über diesen
geführte Abdeckung verbunden sind, die die Umlenkrollen überdeckt.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung in einer Ausführungsform veranschaulicht
und im nachstehenden im einzelnen an Hand der Zeichnung beschrieben.
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F i g.1 ist eine perspektivische Ansicht einer zeltartigen Lukenabdeckung
gemäß der Erfindung und zeigt die eine Seite in Arbeitsstellung; F i g. 2 ist ein
vergrößerter Schnitt längs der Linie 2-2 in F i g.1; F i g. 3 ist ein vergrößerter
Schnitt längs der Linie 3-3 in F i g.1.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, umfaßt das Wetterzelt für Ladeluken
gemäß der Erfindung allgemein eine zeltartige Abdeckung, die abnehmbar über einer
Schiffsluke 13 aufgebaut ist. Das Zelt 11 hat eine oder mehrere Lastdurchgangsöffnungen
15 zum Be- und Entladen der Fracht. Die Öffnungen werden durch faltbare Planen 17
abgedeckt, die normalerweise entfaltet sind, um die Öffnungen zu verschließen. Das
Öffnen erfolgt in Abhängigkeit von der Annäherung der Last. Die Planen 17 sind dabei
ziehharmonikaartig gefaltet. Dieser Vorgang wird von einer Bewegungseinrichtung
16 bewerkstelligt, die wahlweise ein Ende der Planen gegen das andere Ende entgegen
dem Einfluß einer entgegenwirkenden Einrichtung 18 zieht, die die Enden auseinanderzudrängen
sucht.
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Die zeltartige Lukenabdeckung umfaßt einen Rahmen 19, der abnehmbar
über der Luke 13 aufgebaut ist, und ein flexibles Zeltdach 21, das aus festem, wasserdichtem
Material, vorzugsweise einem plastikbezogenen Nylongewebe, besteht und an dem Rahmen
19 befestigt ist. Das Zeltdach 21 weist Lastdurchgangsöffnungen 15 auf. Diese sind,
wie in F i g. 3 zu sehen ist, längs der Ränder mit Rippen 23 versehen, um das Wasser
daran zu hintern, in den Laderaum zu laufen. Die Lastdurchgangsöffnungen 15 sind
weit genug, um normales Stückgut hindurchzulassen, und erstrecken sich von der Nähe
des unteren Randes des Zeltdaches 21 bis nahe dem First 25 des Rahmens.
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Die Lastdurchgangsöffnung 15, durch die die Lasten hinuntergelassen
werden sollen, kann mittels einer einstellbaren flexiblen Abdeckung 27 verändert
werden, welche auf einer federbelasteten Rolle 29, ähnlich einem Fensterrouleau,
aufgerollt und am unteren Teil des Rahmens 19 befestigt ist. Das freie Ende jeder
Abdeckung 27 ist an den seitlichen Kanten mit fingerförmigen Stiften 31 ausgestattet,
mit denen es in Öffnungen 33 eingehängt werden kann, die auf dem Zeltdach 21 außerhalb
der Rippen 23 liegen.
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Die faltbaren Planen 17 sind aus einem starken, wetterfesten, flexiblen
Material hergestellt und enthalten in Quertaschen mehrere Aussteifungen 35, die
parallel zum First angeordnet sind und aus Holz oder relativ starrem Kunststoff
bestehen können. Zwei Lochreihen 37 ziehen sich auf gegenüberliegenden Seiten jeder
Plane 17 entlang, um Spannseile 39 und 41, die Teil der Zugvorrichtung 16 sind,
aufzunehmen.
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Die Seile 39 und 41 sind an ihren unteren Enden mit dem unteren Teil
der Plane 17 verbunden.
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Um Zugkräfte auszugleichen und Verzug zu verhindern, sind Umlenkrollen
43 und 45 am Zeltfirst 25 befestigt. Das Seil 39 läuft um die beiden Rollen 43 und
45, während das Seil 41 nur um die Rolle 45 läuft. Die Seile 39 und 41 vereinigen
sich bei 47 zum Seil 40, das um eine weitere Rolle 49, die am First 25 befestigt
ist, geführt ist. Wenn an dem Seil
40 gezogen wird, wird das untere
Ende der Plane 17 nach oben gegen den Zeltfirst gezogen, wobei sie ziehharmonikaartig
gefaltet wird.
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Das Falten der Planen 17 erfolgt selbsttätig durch die Schwenkbewegung
der Schiffsladekräne. In diesem Zusammenhang soll bemerkt werden, daß die Erfindung
für jede Art von Be- und Entladeeinrichtungen, bei denen die Last von einem Seil
gehalten wird, geeignet ist. Wenn die Einrichtung in Verbindung mit Drehkränen benutzt
wird, werden die Seile 40 um Rollen 51 geführt und die Enden der Seile direkt mit
dem Drehteil, gewöhnlich mit dem Untergestell 53 des Kranes 55, wie es in F i g.
1 veranschaulicht wird, verbunden. Wenn der Kran gegen die Öffnung 15 schwingt,
durch die die Last hinabgelassen werden soll, wird das daran befestigte Seil 40
so weit auf das Krangestell 53 aufgewickelt, daß das untere Ende der faltbaren Plane
17 gegen das obere Ende gezogen wird, und zwar so weit, bis die Öffnung 15 freigelegt
ist. Wenn es gewünscht wird, kann das Kranseil, an dem die Last befestigt ist, mit
einem runden, flachen Schirmteil 56 ausgerüstet werden, das auf dem Seil gleiten
kann und das die Öffnung 15 abdeckt, wenn die Plane 17 gefaltet ist. Dadurch wird
verhindert, daß Regen auf die Fracht in den Laderaum fällt.
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Nachdem der Kranhaken aus dem Laderaum durch die Öffnung 15 zurückgezogen
worden ist, schwingt der Kran 55 zurück zum Kai und erlaubt der Spannvorrichtung
18 bei dieser Bewegung, das untere Ende der jeweiligen Plane 17 in eine Lage zurückzuziehen,
bei der die Öffnung 15 abgedeckt wird. Die Spannvorrichtung ist vorzugsweise elastischnachgebend
und kann irgendeine geeignete Federeinrichtung enthalten. Um jedoch den Aufbau und
die Austauschbarkeit zu erleichtern und eine spannkräftige, wetterfeste Konstruktion
zu erzeugen, wird normalerweise herkömmliches, elastisches Spannseil, z. B. aus
Gummi, bevorzugt. Wie gezeigt, besitzt die Spannvorrichtung zwei Spannseile 57,
die zwischen den gegenüberliegenden Seiten des unteren Endes der Plane 17 und einer
festen Einspannung befestigt sind, wie z. B. einem Teil des Rahmens 19. Größere
Spannseillängen können dadurch erreicht werden, daß man sie um Rollen führt, wie
z. B. um die Rollen 60 und 61, die am Rahmen 19 befestigt sind.
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Wenn es gewünscht wird, den Durchlaß weiter zum Zeltfirst zu verlegen,
wird die verstellbare Abdeckung 27 ein entsprechendes Stück heraufgezogen, die Stifte
31 in den oberen Öffnungen 33 eingerastet und das Ende des Seiles 40 um das Untergestell
53 des Kranes bis zu einem anderen Befestigungspunkt 59 herumgezogen. Die Spannseile
ziehen die Plane 17 dann nur so weit herunter, daß sie gerade das obere Ende der
Abdeckung 27 bedeckt.
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Eine verbindende Abdeckung 63 ist an ihren Enden durch Nähte 65 mit
den oberen Enden der Planen 17 verbunden. Die Abdeckung 63 legt sich über den First
25, so daß die Rollen 43 und 45 und ihre Verbindungen zum First 25 verdeckt sind
und der Durchtritt von Regenwasser durch die Löcher verhindert wird, die von den
Rollenbefestigungen in das Zeltdach 21 gemacht worden sind.
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Das Zelt 11 ist satteldachartig ausgebildet. Diese doppeltgeneigte
Form mit zwei Lastdurchgangsöffnungen 15 ist besonders geeignet für die Benutzung
auf Schiffen, wo mehrere Lasthebewerke für jede Luke eingesetzt werden. Es ist augenscheinlich,
daß, wenn die Luken groß genug sind, zusätzliche Lastdurchgangsöffnungen und dazugehörige
faltbare Planen vorgesehen werden können.