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Photographischer Sucher nach dem Albadaprinzip Die Erfindung bezieht
sich auf einen photographischen Sucher nach dem Albadaprinzip mit im Sucher erscheinender
Bildfeldumrahmung, bei dem ein teildurchlässiger sphärischer Hohlspiegel, durch
denn hindurch der Betrachter das anzuvisierende Objekt wahrnimmt, eine in der Nähe
seiner Brennebene angeordnete, vorzugsweise rechteckige Rahmenmarke etwa im Unendlichen
abbildet, wobei das maßgebliche Licht zur hellen Rahmenbeleuchtung durch einen zum
Suchergehäuse gehörigen, sich vom Umgebungsbereich des Sucherausblicks aus zur Rahmenmarke
hin erstreckenden lichtdurchlässigen Körper geführt ist.
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Für die Güte eines Albadasuchers ist es von wesentlicher Bedeutung,
daß der Bildfeldbegrenzungsrahmen bei möglichst allen vorkommenden Bildmotiven über
seinen gesamten Bereich deutlich und kontrastreich wahrnehmbar ist. Das setzt eine
helle, gleichmäßige Beleuchtung der Rahmenmarke voraus. Um die erheblichen Lichtverluste
beim Beleuchten der Rahmenmarke durch den teildurchlässigen Spiegel hindurch nicht
in Kauf nehmen zu müssen, wurde bereits vorgeschlagen, einer beispielsweise aus
total reflektierenden Prismen gefertigten einzuspiegelnden Rahmenmarke das auf einen
rings um den Hohlspiegel verlaufenden lichtdurchlässigen Rand fallende Licht durch
eine aus durchsichtigem Werkstoff bestehende Röhre bzw. eine kastenförmige Gehäusekonstruktion,
die als Lichtleiter dient, zuzuführen. Die Verwendung eines solchen kastenförmigen
Gebildes mit in sich einheitlich durchgehenden Wandungen als Lichtleiter hat den
Nachteil, daß in den einzelnen Rahmenteilen Helligkeitsunterschiede auftreten. So
werden im allgemeinen die senkrecht verlaufenden Rahmenteile nach oben hin dunkler
erscheinen, weil das in die Seitenflächen des kastenförmigen Lichtleiters schräg
nach' unten einfallende Himmelslicht, von dem regelmäßig der größte Beleuchtungsanteil
zu erwarten ist, nicht auf die oberen Rahmenmarkenteile gelangt. Ein in seinen Teilen
unterschiedlich hell wahrnehmbarer Bildfeldrahmen beeinträchtigt aber ein genaues
Abgrenzen des aufzunehmenden Bildes und wird vom Kamerabenutzer als recht unbefriedigend
empfunden, insbesondere dann, wenn Rahmenteilstücke durch Kontrastschwäche gegenüber
dem Umfeld beinahe oder gänzlich unsichtbar bleiben.
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Vorgeschlagen wurde auch schon eine photographische oder kinematographische
Kamera, bei der im Sucher sichtbar zu machende Zeiger, Skalen oder Bildbegrenzungsmarken
über im freien Kameraraum verlegbare flexible Faserbündel beleuchtet werden. Derartige
Lichtleiteranordnungen sind in ihrer Erstellung sehr aufwendig und-=für durchschnittliche
Amateurkameras zu teuer, iriüß doch bei ihnen im Interesse eines zufriedenstellenden
Lichtleitungseffekts jede der vielen dünnen Fasern des flexiblen Bündels für sich
einen Faserkern und einen umgebenden Fasermantel aus glasartigen' Materialien mit
unterschiedlichen Brechzahlen'_aufweisen. Außerdem: sind solche Faserbündel nicht
geeignet, gleichzeitig mit der Erfüllung ihrer optischen Aufgabe auch den Innenraum
eines Suchers als -selbsttragende staubdichte Suchergehäuseteile nach außen hin
mit abzuschließen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben
und eine generell bessere Beleuchtung der Rahmenmarke finit einfachen Mitteln zu
erzielen. Die Erfindung besteht darin, daß die lichtführenden Gehäusewandungen ihrer
Länge nach durch reflektierende Flächen in an sich bekannte Lichtleiter unterteilt
sind.
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Als Lichtleiter einfachster Art können planparallele oder sich in
Richtung auf die Rahmenmarke hin im Querschnitt etwas verjüngende Platten aus sehr
klarem Kunststoff, beispielsweise Acrylglas oder Polystyrol, verwendet werden: Bei
ihrer Verwendung ist wegen der an den einzelnen Plattenflächen auftretenden Reflexionen
mit einer wesentlich besseren Ausleuchtung der Rahmenmarke gegenüber den bereits
bekannten Konstruktionen zu rechnen. Da die Mehrfachreflexionen, die das einfallende
Licht praktisch ungeschwächt zur Rahmenmarke leiten, bevorzugt an den die Plattendicke
begrenzenden Flächen auftreten, muß jeweils darauf geachtet werden, daß das Hauptlicht,
das nach seiner Helligkeit maßgebliche Licht, in etwa quer zur Plattenschichtung
am Sucherausblick einfällt. Sofern nämlich das Hauptlicht etwa parallel zur Plattenschichtung
einfällt, wird ein Großteil der maßgeblichen Lichtstrahlen die zugeordneten
Lichtleiter
nur diagonal durchdringen, ohne dabei auf eine reflektierende Fläche zu stoßen,
wodurch sich wiederum unterschiedliche Beleuchtungsintensitäten für die einzelnen
Rahmenmarkenteile ergeben. Bei Suchern an Kameras mit quadratischem Bildformat kann
der Benutzer der Forderung nach querverlaufendem Lichteinfall stets dadurch gerecht
werden, daß er die Kamera gegebenenfalls um 90° dreht, je nachdem, ob helleres Licht
von oben oder unten bzw. von rechts oder links kommt.
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Demgegenüber ist es bei Kameras mit rechteckigem, nicht quadratischem
Bildformat urtunlich, die Entscheidung über das Photographieren jeweils im Hochformat
oder im Querformat vom Aufbau des Kamerasuchers und seinen besonderen lichttechnischen
Eigenheiten abhängig zu machen. Deshalb wird in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
vorgeschlagen, daß der gehäuseartige lichtführende Körper des Albadasuchers aus
einer Vielzahl stabförmiger Lichtleiter besteht. Durch die in den stabförmigen Lichtleitern
erfolgenden Reflexionen ist eine optimal günstige Beleuchtung aller Rahmenteile
gewährleistet und gegenüber dem bereits Bekannten ein allenfalls deutlicher sichtbarer
und kontrastreicher Rahmen im Sucherbild erreicht.
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Normalerweise wird die Stirnfläche des kastenförmigen, in stabförmige
Lichtleiter unterteilten Suchergehäuses die Sucherausblicksöffnung rahmenförmig
umgeben, wodurch die Baumaße sich mitunter unerwünscht vergrößern. Beim modernen
Kamerabau kann aber ein solcher vergrößerter Raumbedarf besonders seiner Höhe nach
störend sein, ist man doch im allgemeinen aus Gründen der Handlichkeit, der Formschönheit
u. dgl. bestrebt, die Kamera bzw. die Kamerakappe möglichst niedrig zu halten. Demgegenüber
steht jedoch in vielen Fällen der Praxis seitlich vom Sucher unausgefüllter Raum
reichlich zur Verfügung. Um auch diesbezügliche Raumfragen zu lösen, wird als Weiterentwicklung
des Erfindungsgedankens vorgeschlagen, nicht nur- die für die Beleuchtung der seitlichen
Rahmenteile maßgeblichen Lichtauffangflächen der lichtleitenden Gehäusepartien,
sondern auch diejenigen für die oberen und unteren Rahmenteile, bestimmten seitlich
neben dem Sucherausblicksfenster anzuordnen.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt schematisch F i g. 1 den Querschnitt
eines Suchers mit rings um den Sucherausblick angeordneten stabförmigen Lichtleitern,
F i g. 2 die Vorderansicht des Suchers nach F i g. 1, teilweise geschnitten, F i
g. 3 einen gegenüber den F i g. 1 und 2 abgewandelten kastenförmigen Sucher im Querschnitt,
F i g. 4 die Vorderansicht des Suchers gemäß F i g. 3, F i g. 5 den Querschnitt
eines Suchers mit rechts und links vom Sucherausblick angeordneten plattenförmigen
Lichtleitern, F i g. 6 die Vorderansicht zu F i g. 5, F i g. 7 den Schnitt durch
einen Sucher mit stabförmigen Lichtleitern beiderseits des Sucherausblicks, F i
g. 8 Ansicht des Suchers nach F i g. 7 von vorn, F i g. 9 einen Sucher mit Belichtungsmesser,
bei dem die Lichtleiter für die Beleuchtung der waagerechten Rahmenmarkenteile auf
nur einer Seite neben dem Sucherausblick münden, F i g. 10 die Vorderansicht des
Suchers gemäß F i g. 9, F i g. 11 bis 14 einige Beispiele für die Formgebung von
Lichtleitern.
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In allen Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Nach F i g. 1 ist ein im Querschnitt gezeichneter Albadasucher in
einer Kamerakappe zwischen deren Vorderwand 1 mit der Sucherausblicksöffnung
2 und deren Hinterwand 3 mit der Suchereinblicksöffnung 4 angeordnet. Der
Sucher selbst besteht aus einem Frontglied 5 mit an seiner augenseitigen
Begrenzungsfläche aufgedampftem teildurchlässigem sphärischem Hohlspiegel 6, dem
in klardurchsichtige Lichtleiter 7 unterteilten, beispielsweise aus Acrylglas oder
Polystyrol gegossenen oder gepreßten Gehäuse, dessen einzelne Lichtleiter
7 sich nach hinten zu etwas verjüngen und sich um die Okularlinse
8 herum zu einem nicht unterteilten, wannenförmigen Körper 9 vereinigen,
in dem als Rahmenmarke total reflektierende Prismen 10 angebracht sind, deren
Reflexionsflächen 11 dem teildurchlässigen Hohlspiegel 6 zugekehrt sind.
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Die der hellen Beleuchtung der Rahmenmarke 11
dienenden Lichtstrahlen
bzw. Lichtbündel 12 fallen durch das Sucherausblicksfenster 2 etwa längs der einzelnen
Lichtleiter 7 ein, in denen sie je nach ihrer Einfallsrichtung an Punkten
13 reflektiert und, nach einer ausgleichenden Streuung im wannenförmigen
Körper 9 gleichmäßig verteilt, den Reflexionsflächen 11 der Rahmenmarke zugeleitet
werden. Von da gelangen sie bei 14 auf den Hölflspiegel6, werden von dort
zurückgespiegelt und gelangen ins Auge 15, so daß dieses nun die Rahmenmarke
11 als leuchtende Bildfeldumrahmung etwa im Unendlichen wahrnimmt.
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In F i g. 2 ist die Vorderansicht des Suchers nach F i g. 1 dargestellt.
Innerhalb des von der Kamerakappe 1 umschlossenen Sucherausblicksfensters führen
hinter dem teilweise gebrochen gezeichneten Frontglied 5 die stäbchenförmig ausgebildeten
Lichtleiter 7 sich verjüngend zum wannenförmigen Körper 9 und zur total reflektierenden
Rahmenmarke 11.
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Ein solcher Sucher mit vorzüglicher Rahmenmarkenbeleuchtung ist auch
fertigungstechnisch einfach und billig als Massenprodukt herzustellen, braucht er
doch aus nur zwei Fertigungsteilen zu bestehen; die aus Kunststoff gepreßt oder
gegossen werden können. Einmal ist dies der vordere Teil s als Träger des teildurchlässigen
Spiegelbelags 6, zum anderen der rückwärtige, vorzugsweise an sich nur linienförmig
berührenden stabförmigen Lichtleitern 7 bestehende Teil, der einen nach vorne offenen
kastenförmigen Hohlkörper darstellt und augenseitig die einzuspiegelnde Rahmenmarke
11, gegebenenfalls auch eine Okularlinse 8 in sich schließt. Werden
beide Teile mit den sich beim Zusammenfügen gegenseitig berührenden umlaufenden
Flächenstücken 5 c und 7 a verkittet, so erhält man einen besonders zweckmäßigen
photographischen Sucher als allseits staubdicht geschlossenen, leichten Hohlkörper.
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Die F i g. 3 und 4 zeigen einen gegenüber den F i g. 1 und 2 abgewandelten
Sucher mit stäbchenförmigen Lichtleitern 7, dessen Abbildungsmaßstab 1:1 beträgt.
Bei ihm ist das Frontglied, welches den teildurchlässigen sphärischen Hohlspiegel
trägt, als Meniskus 5 a ausgebildet und derart an den Stellen 5 b
unter der Kamerakappe 1 gehaltert, daß noch
mehr Randlichtstrahlen
zur Rahmenmarke 11 gelangen können als beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 und
2. Außerdem wurde auf die Okularlinse 8 verzichtet und die Rahmenmarke 11 einfach
als reflektierende Schrägfläche einer rechteckigen Aussparung 11 a realisiert. Zur
Einblicköffnung 4 hin ist der Sucher durch eine durchsichtige planparallele Platte
16 staubdicht abgeschlossen.
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Das Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 und 6 stellt einen Sucher dar,
der in einer Kamerakappe mit Vorderwand 1 und Rückwand 3 untergebracht ist, deren
Größenabmessungen oberhalb und unterhalb des Sucherausblickfensters 2 keinen Platz
für zusätzliche Lichteinfallflächen zur Rahmenmarkenbeleuchtung lassen. Deshalb
sind hier nicht nur die die Lichtstrahlen 19 auffangenden Stirnflächen 17 der für
die senkrecht verlaufenden Rahmenmarkenteile bestimmten Lichtleiter 17 a und 17
b, sondern auch die Lichtauffangflächen der für die waagerecht verlaufenden Rahmenmarkenteile
bestimmten Lichtleiter 17 c und 17 d seitlich, und zwar zu beiden Seiten neben dem
Sucherausblick 2 angeordnet. In vereinfachter Ausführungsform sind hier die über
den Sucherhohlkörper hinweggeführten Lichtleiter 17 d und die unter ihm geführten
Lichtleiter 17 c plattenförmig ausgebildet.
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Auch die senkrecht angeordneten Lichtleiter 17 a und 17 b können Plattenform
haben, werden jedoch meist von oben einfallenden Hauptlichts wegen zweckmäßiger
nochmals der Länge nach unterteilt, so daß sie Stäbchenform erhalten.
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Nach vorn zu sind das Sucherausblicksfenster 2 und die Stirnflächen
17 der Lichtleiter durch eine durchsichtige Abdeckplatte 18 abgeschlossen.
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Eine den F i g. 5 und 6 recht ähnliche Ausführungsform bezüglich der
Lichtleiteranordnung zeigen die F i g. 7 und B. Nur sind hier sämtliche Lichtleiter
17 a, 17 b, 17 c, 17 d stäbchenförmig ausgebildet.
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Die einzelnen Stableiter können für sich freiliegend und nur an ihren
Enden miteinander verbunden angeordnet sein, aber auch derart zu einer Baueinheit
zusammengefügt werden, daß sie sich ohne wesentliche Einbuße bezüglich ihrer reflektierenden
Wirksamkeit gegenseitig praktisch nur linienförmig berühren, wodurch sich für gewisse
Fertigungsmethoden wesentliche Vereinfachungen ergeben. Derartige aus Gruppen von
Einzelstäben mit praktisch nur linienförmiger Verbindung aufgebaute Lichtleiter
lassen sich durch Pressen, Gießen od. dgl. leicht und billig herstellen und können
im Interesse einer rationellen Sucherfertigung auch ohne Schwierigkeiten derart
ausgebildet und angeordnet sein, daß sie gleichzeitig das Suchergehäuse oder Teile
davon bilden.
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Die, F i g. 9 und 10 veranschaulichen einen erfindungsgemäßen Sucher
im Zusammenbau mit einem -elektrischen Belichtungsmesser-Instrument 21, dessen Zeiger
22 - gegebenenfalls unter Verwendung zusätzlicher optischer Mittel und zusammen
mit einer Skala - im Sucher zu sehen ist. Das Instrument 21 ist an einer Zwischenplatte
23 des Suchergehäuses montiert, die den Sucherdurchblick mit einer Aussparung 24
frei läßt. Der Instrumentenzeiger 22 kann beispielsweise längs eines Schlitzes in
dem wannenförmigen Körper 9 vor der Rahmenmarke 11 frei spielen.
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Eine besondere Variation des Erfindungsgegenstandes ist bei diesem
Ausführungsbeispiel noch darin zu sehen, daß die lichtauffangenden Stirnflächen
der für die Beleuchtung der waagerechten Rahmenmarkenteile. dienenden Lichtleiter
17 c und 17 d nicht 'beidseitig neben dem Sucherausblickfenster 2, sondern nur auf
einer Seite von ihm vorgesehen sind. Die stäbchenförmigen Lichtleiter 17 c sind
unterhalb, die Lichtleiter 17 d oberhalb des Belichtungsmesser-Instruments 21 und
des Sucherhohlraumes geführt. Diese Lichtleiter 17 c und 17 d können von ihren Lichtauffangflächen
zur Rahmenmarke 11 hin schräg oder - wie gezeichnet - in geschwungener Linienführung
verlaufen. Damit einige Lichtleiter 17 c wegen des frei zu lassenden Bewegungsbereiches
des Zeigers 22 nicht unterbrochen oder in besonders gewundenen Wannen um diesen
Bewegungsbereich herumgeführt werden müssen, sind sie in diesem Ausführungsbeispiel
nach außen verlegt und umgreifen sowohl das Meßinstrument 21 als auch die Lichtleiter
17 c und 17 d.
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Vorzugsweise werden dabei die oberen und unteren Begrenzungsflächen
der senkrecht stehenden Lichtleiteranordnungen von den waagerecht liegenden Lichtleitern
schräg gekreuzt. Ob die lichtaufnehmenden Flächen der kreuzenden Lichtleiter rechts
oder links oder beidseitig vom Sucherausblick angeordnet werden, ist für ihre Wirkungsweise
unwesentlich und kann sich weitgehend nach den jeweiligen konstruktiven Gegebenheiten
richten.
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Um die vielfältigen Möglichkeiten anzudeuten, welche Querschnittsformen
den in den F i g. 1 bis 10 schematisch dargestellten Lichtleitern 7, 17 gegeben
werden können, sind in den F i g. 11 bis 14 einige an ihren Grenzflächen total reflektierende
Lichtleiter gezeichnet, die Stäbchenform aufweisen und mit praktisch nur linienförmiger
Verbindung zu ein- oder mehrschichtigen plattenförmigen Gebilden zusammengefügt
sind. Derartige Lichtleiter sind beispielsweise im Gieß- oder Preßverfahren je nach
den konstruktiven Gegebenheiten und Erfordernissen des Einzelfalles leicht in jeder
gewünschten Form zu erstellen, sei es mit ebenen, gebogenen, abgewinkelten oder
verwundenen Außenflächen.
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Für die meisten in der Praxis beim Photographieren vorkommenden Beleuchtungsverhältnisse
im Aufnahmeraum wird der Zweck der Erfindung auch dann schon zufriedenstellend erreicht,
wenn nur die seitlichen lichtführenden Gehäuseteile in Stäbchen unterteilt sind,
während die oberen und unteren Teile einfach aus geschichteten Platten bestehen.