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Verfahren zum Herstellen von Faltbehältern Die Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Herstellen von Faltbehältern aus einem mit Randleisten versehenen
Zuschnitt unter Einfalten von zwischen den Seitenwandteilen angeordneten Faltdreieckpaaren
und zumindest einseitigem Verschließen des Behälters durch an den Seitenwandteilen
angeordnete Ansätze, derart, daß die Verschlußleisten aus aufeinanderliegenden Randleistenteilen
gebildet werden.
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Die bekannten Faltbehälter dieser Art eignen sich schlecht zum Herumfalten
um die zu verpackenden Gegenstände, was in einer Reihe von Fällen erwünscht ist.
Es muß also bei den bekannten Faltbehältern zunächst der Behälterunterteil ausgeformt
und dann gefüllt werden. Dabei ist dann aber, wenn von oben gefüllt werden soll,
nur eine Einführung des Füllgutes von vorne möglich, da an den beiden Seiten die
Randleistenteile über den eigentlichen Rand des Behälterunterteiles vorstehen.
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Ein Faltbehälter, der auch bequem um einen zu verpackenden Gegenstand
oder einen Stapel von solchen Gegenständen herumgefaltet werden kann oder in den
nach entsprechender Ausbildung des Behälterunterteiles das Gut von oben oder seitlich
zugeführt werden kann, kann gemäß der Erfindung dadurch hergestellt werden, daß
die Faltdreieckpaare mit ihren Randleistenteilen parallel zu den Faltlinien der
Ansätze nach außen gefaltet werden und daß beim Verschließen des Behälters die Randleistenteile
der Ansätze sowie die Randleistenteile der Seitenwandteile und der Faltdreieckpaare
aufeinandergefaltet sowie miteinander verbunden werden und daß die sich hierbei
übereinanderlegenden Randleistenteile zusammen mit den Faltdreieckpaaren auf die
Seitenwände aufgefaltet werden.
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Dadurch, daß die erwähnten Faltdreiecke und Randleistenteile miteinander
verbunden werden, werden Kanäle, die in das Innere des Behälters führen, vermieden,
und es wird ein wasserdampf- und aromadichter Verschluß erreicht, bei dem sich sämtliche
Verschlußzonen der gebildeten Verschlußleiste kreuzen, was eine Voraussetzung für
einen wasserdampfdichten Verschluß ist.
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Dieses Einfalten der Randleistenfaltdreieckpaare kann vorteilhafterweise
dadurch geschehen, daß zunächst die Randleistenteile der einander gegenüber liegenden
Seitenwandteile derart abgebogen werden, daß die Faltkanten der Faltdreieckpaare
der Randleiste an die Faltkanten zwischen den Faltdreiecken und den zugehörigen
Randleistenteilen zu liegen kommen. Beim Einfalten der Randleistenteile bzw. der
Faltdreieckpaare legen sich dann die Faltdreieckpaare der Randleisten selbsttätig
unter die an den Seitenwandteilen angebrachten Randleistenteile.
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Vorteilhafterweise kann man dann so vorgehen, daß die nach außen
abgebogenen Faltdreiecke und die unter die Ansätze an diesen Faltdreiecken eingefalteten
Faltdreieckpaare zwischen den Randleistenansätzen sowie gegebenenfalls die Randleisten
des Verschlußteiles in einem einzigen Schweißvorgang verschweißt werden. Auf diese
Weise ist der Faltbehälter nach der Erfindung außerordentlich wasserdampf- und aromadicht
verschweißbar, wobei zu berücksichtigen ist, daß im Gegensatz zu den bekannten Faltbehältern
zum größten Teil nur zwei Zuschnittlagen miteinander zu verschweißen sind und lediglich
an den Ecken vier Zuschnittlagen, da dort die Faltdreieckpaare der Randleiste unter
diese gefaltet sind. Die Tatsache, daß an den Ecken vier Zuschnittlagen zu verschweißen
sind, bietet aber einen gewissen Vorteil, weil dadurch an diesen am meisten gefährdeten
Stellen mehr Zuschnittmaterial zur Verfügung steht, so daß eine zusätzliche Sicherung
gegen Undichtigkeiten durch Kanalbildung u. dgl. bewirkt wird.
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Gemäß der Erfindung kann man weiterhin so vorgehen, daß die nach
außen gefalteten Faltdreiecke rechtwinklig zu der sie verbindenden Faltkante abgeknickt
und sich dabei auf die entsprechenden Seitenwandteile legende, verbreitete Randleistenansätze
des Verschlußteiles, gegebenenfalls nach Einfalten überstehender Teile dieser Ansätze,
auf den Seitenwänden befestigt werden. Man kann dabei praktisch von einem rechtwinkligen
Zuschnitt ohne Einschnitte od. dgl. ausgehen und erreicht ohne zusätzliches Zuschnittmaterial
einen Faltbehälter, bei dem keine aufgefalteten Zuschnitteile von außen sichtbar
sind. Ein derartiger Behälter ist weiterhin an zwei Seitenwänden durch das aufgefaltete
Zuschnittmaterial weitgehend verstärkt. Er kann daher aus einem
dünnen
Zuschnittmaterial hergestellt werden und gemäß der Erfindung in einfacher Weise
auch an den übrigen Behälterwänden dadurch verstärkt werden, daß an der Grundfläche,
den zwei übrigen Seitenwänden und dem Verschlußteil eine Verstärkungseinlage auf
den Zuschnitt aufgeklebt wird.
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Die eigentlichen Verschlußteile können so ausgebildet sein, daß an
einem Seitenwandteil ein zusätzlicher Ansatz angebracht ist, der mit den Ansätzen
an den nach außen abgebogenen Faltdreiecken verbunden ist und der mit der Randleiste
eines die Behälteröffnung übergreifenden Verschlußteiles zu einer Längsverschlußleiste
verbunden wird. Man kann aber auch den Verschlußteil der einen Seitenwand überlappend
mit einem Ansatz an der anderen Seitenwand verwenden.
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Auf den Zeichnungen ist das Verfahren nach der Anmeldung an Hand
zweier Ausführungsbeispiele veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt einen Zuschnitt entsprechend einer ersten Ausführungsform
des Verfahrens nach der Erfindung.
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F i g. 2 bis 10 zeigen das Einfalten des Zuschnittes der Fig. 1.
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F i g. 11 zeigt den fertigen aus dem Zuschnitt der F i g. 1 hergestellten
Behälter.
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F i g. 12 zeigt einen Zuschnitt entsprechend einer zweiten Ausführungsform
des Verfahrens nach der Erfindung.
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F i g. 13 bis 20 zeigen das Einfalten des Zuschnittes der Fig. 11.
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F i g. 21 zeigt den fertigen, aus dem Zuschnitt der F i g. 12 hergestellten
Behälter.
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Der in F i g. 1 dargestellte Zuschnitt weist eine Grundfläche 1 auf,
die mit Seitenwandteilen 2 bis 5 verbunden ist. Die Seitenwandteile sind untereinander
durch Faltdreiecke 6 bis 13 verbunden. An den Seitenwandteilen 4 und 5 sind Deckelansätze
14, 15 vorgesehen. Die Seitenwandteile 2 und 3 weisen Ansätze in Form von Randleistenteilen
16, 17 auf. Entsprechende Ansätze sind mit den Faltdreiecken 6 bis 13 verbunden.
Diese Randleistenteile sind mit 18 bis 25 bezeichnet. Die Deckelteile 14,15 weisen
Randleistenteile 26 bis 29 auf.
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Die Randleistenteile, die mit den Seitenwandteilen 2 und 3 bzw. den
Faltdreiecken 6 bis 13 verbunden sind, stehen untereinander über Faltdreieckpaare
30 bis 37 in Verbindung. Die Randleistenteile 18 bis 25 sind sämtlich durch Dreieckpaare
38 bis 45 verbunden. An dem Deckelansatz 15 ist ein Randleistenteil 47 angebracht,
der mit dem oberen, ebenfalls eine Randleiste bildenden Teil des Deckelteils 14
eine Verschlußleiste zu bilden vermag. An den Randleistenteilen 26, 27 und 28, 29
sind Dreiecke 48 bis 51 vorgesehen, die später zum Einfalten der entsprechenden
Verschlußleisten erforderlich sind.
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Das Einfalten des Behälters kann in der Weise erfolgen, daß zunächst
durch Aufrichten- der Seitenwandteile 4, 5 und Einfalten der Deckelteile 14, 15
sowie Verkleben bzw. Verschweißen der Randleiste 47 mit dem oberen Rand des Deckelteiles
14 zu einer Verschlußleiste, die auf den Verschlußteil 15 aufgelegt wird, ein Schlauch
gebildet wird. Anschließend können dann die Seitenwandteile 2, 3 eingefaltet werden.
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Einfacher ist es aber, wie folgt vorzugehen: Es werden zunächst die
Seitenwandteile2 bis 5 aufgerichtet und die Faltdreieckpaare 6 bis 13 nach
außen
abgebogen, so daß sie in einem rechten Winkel von den Seitenwandteilen 2 und 3 abstehen
(F i g. 2 bis 4). Dies kann in einfacher Weise dadurch geschehen, daß etwa in einem
Faltkanal, der die Seitenwandteile 4, 5 aufrichtet, die Seitenwandteile 2, 3 durch
Faltklötze eingefaltet werden, die etwa an mitumlaufenden Ketten angebracht sind.
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Nach dem Aufrichten der Seitenwandteile können die Dreieckpaare unter
Umständen ebenfalls unter Zuhilfenahme der vorher erwähnten Faltklötze verschweißt
werden, was aber, wie später dargelegt wird, nicht unbedingt erforderlich ist. Anschließend
werden die Randleistenteile 16, 17 der Seitenwandteile 2 und 3 nach außen, bei Verwendung
von Faltklötzen auf diese aufgefaltet (F i g. 4).
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Vor oder nach dem Abbiegen der Randleistenteile 16, 17 kann die Füllung
erfolgen. Nach dem Füllen kann dann der Randleistenteil 47 mit dem oberen Rand des
Deckels verschweißt werden, und es kann die dadurch gebildete Verschlußleiste auf
den Deckelteil 15 aufgebogen werden und mit diesem verschweißt oder verklebt werden.
Das Verschweißen dieser Längsverschlußleiste kann mittels Heizbacken bei etwas aufgerichteter
Verschlußleiste oder gegebenenfalls auch gleichzeitig mit dem anschließend beschriebenen
Verschweißen der seitlichen Verschlußleisten erfolgen.
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Die seitlichen Verschlußteile können, wie aus F i g. 7 ersichtlich,
in einfacher Weise durch Schweißbacken verschlossen werden, die die Ränder der Randleistenteile
18 bis 25 und der daran anschließenden Faltdreieckpaare 39 bis 45 miteinander verbinden.
Die entsprechenden Verschlußzonen sind in F i g. 1 mit a und b bezeichnet.
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Eine dritte Verschlußzone c verbindet die senkrecht zu den Verschlußteilen
14, 15 verlaufenden Ränder der Dreiecke48 bis 51 miteinander sowie ferner die Randleisten
26, 27 mit den Randleisten 28, 29 und 16, 17 und, soweit erforderlich, mit den Randleisten
19, 24. Gleichzeitig werden die Randleisten 28, 29 mit den Randleisten20, 23 und
einem Teil der Randleisten 16, 17 verbunden. Ferner werden die Faltdreieckpaare
30 bis 37 miteinander verbunden.
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Es kommt bei dem Werkzeug zur Herstellung der Verschlußzone c darauf
an, die Faltkanten der Faltdreieckpaare30 bis 37 sicher zu ergreifen, was entweder
durch scharfkantige Werkzeuge erfolgen kann oder durch Werkzeuge, die die Faltdreiecke
6 bis 13 mit angreifen, die also etwas über die eigentliche Verschlußzone hinausgreifen.
Die Faltdreiecke 30 bis 37 werden vorteilhafterweise in der in F i g. 4 gezeigten
Lage verschweißt, wie dies auch aus F i g. 7 ersichtlich ist. Man kann aber diese
Dreiecke auch beim Einfalten der Randleistenteile 19, 20, 23, 24 unter die Randleistenteile
16, 17 falten, wobei dann das in F i g. 7 dargestellte Schweißwerkzeug insofern
etwa anders ausgebildet sein muß, als dann die Verschlußzone bis an die Seitenwände
3 und 5 heranreichen muß.
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Die Verschlußzonen a bis c können auch, wie aus F i g. 7 ersichtlich,
mittels eines einzigen Werkzeuges hergestellt werden, dessen Querbalken der Behälterbreite
genau entspricht oder diese etwas überschreitet.
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Nach dem Verschweißen werden die Faltdreiecke 6 bis 13 auf die Seitenwände
2, 3 aufgefaltet, wobei die restlichen Verschlußleisten zur Erleichterung dieses
Einfaltens etwas nach oben abgebogen werden können (Fig. 8). Bei diesem Einfalten
werden dann
auch die in der Zwischenzeit verschweißten Faltdreieckpaare
30 bis 37 unter die Verschlußleistenteile 16, 17 abgebogen. Die zusammengefalteten
Verschlußleisten können dann anschließend ebenfalls auf die Seitenwandteile 2, 3
(Fig. 9, 11) oder auf die Deckelfläche abgebogen werden.
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Man kann aber auch die Randleistenteile26, 27 ohne Mehrverbrauch
an Zuschnittmaterial so breit machen, daß sie nach dem Auffalten der seitlichen
Verschlußleisten auf die Seitenwandteile2, 3 diese überdecken. Einen entsprechenden
rechteckigen Zuschnitt zeigt F i g. 12.
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Das Einfalten des einseitig offenen Behälters erfolgt in der gleichen
Weise wie für den Zuschnitt der F i g. 1 beschrieben. Wie F i g. 18 zeigt, kann
auch das Verschweißen entsprechend F i g. 7 durchgeführt werden.
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Die Faltdreiecke 6 bis 13 werden jedoch vor dem Auffalten noch einmal
senkrecht zu ihrer gemeinsamen Faltkante eingeknickt, wie dies aus F i g. 19 und
20 ersichtlich ist. Bei diesem Einknicken der Faltdreieckpaare werden die Randleistenteile
26, 27 auf die Seitenwände 2 und 3 aufgebogen. Dabei kann man die Ränder 52, 53
dieser Randleistenteile 26, 27 vorher einfalten, so daß die zuletzt genannten Randleistenteile
die Seitenwände 2 und 3 genau überdecken. Die eingefalteten Teile 52 und 53 kann
man dann mit den Seitenwänden 2 und 3 verkleben. Sie bilden außerdem eine zusätzliche
Verstärkung der Seitenwände.
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Auf diese Weise kann in sehr einfacher Weise ein wasserdampf- und
aromadichter Verpackungsbehälter hergestellt werden, der keine abstehenden oder
außen aufgefalteten Faltteile aufweist. Der Behälter kann aus einem sehr dünnen
Zuschnittmaterial hergestellt werden, wenn man eine schlauchförmige Verstärkung
anbringt, die in dem Zuschnitt der F i g. 12 mit dem Bezugszeichen 54 versehen ist.
Eine derartige einfache Verstärkung reicht im vorliegenden Falle aus, weil, wie
bereits oben erwähnt, die Seitenwände 2 und 3 durch die aufgefalteten Zuschnitteile
bereits weitgehend verstärkt sind.
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Die Verstärkung 54 kann beispielsweise aus Wellpappe od. dgl. bestehen.
Diese Verstärkung, die mit dem Zuschnitt verklebt ist, wird gemeinsam mit diesem
eingefaltet.
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Wie aus Fig. 12 ersichtlich, stoßen die Ränder der Verstärkung nicht
an den Behälterkanten zusammen. Auf diese Weise kann in einfacher Weise eine Aufreißklappe
gebildet werden, wie sie auch in dem Zuschnitt der F i g. 1 durch eine Perforierung
55 vorgesehen sein kann. Eine entsprechende Perforierung kann in dem Zuschnitt der
F i g. 12 und gleichzeitig in dem Verstärkungsmaterial vorgesehen sein.
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Man kann aber auch bei Verwendung eines dünnen Zuschnittmaterials
auf eine solche Perforierung verzichten und lediglich die Verstärkung bei 56, 57
einschneiden. Das Zuschnittmaterial kann dann entsprechend den Schnittkanten der
Verstärkung aufgeritzt und zusammen mit der in der Verstärkung auf diese Weise gebildeten
Klappe abgehoben werden.
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Wenn man in dieser Klappe außerdem noch einen Knick 59 vorsieht,
so kann nach dem erstmaligen Öffnen die Klappe unter das andere Ende der schlauchförmigen
Verstärkung gesteckt werden, wenn
diese beim Einfalten den entsprechenden Rand der
Verstärkung etwas übergreift.