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Kettenförderer für steile und halbsteile Lagerung mit Kettenfangvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf Kettenförderer für steile und halbsteile Lagerung.
Solche Kettenförderer sind bekanntlich mit Kettenfangvorrichtungen ausgerüstet,
um zu verhindern, daß bei Kettenbruch die gebrochene Kette gleichsam abstürzt und
dabei den Kettenförderer und zugeordnete Aggregate zerschlägt. Besondere Probleme
treten auf, wenn bei einem derartigen Förderer die Förderrichtung des Lasttrums
und die Fallrichtung des Lasttrums bei gebrochener Kette übereinstimmen, da der
Lasttrum mit der Last bei Kettenbruch beachtliche kinetische Energie aufnehmen kann.
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Ein bekannter Kettenförderer der letztbeschriebenen Art (vgl. deutsche
Auslegeschrift 1052 897) besteht aus Förderrinne, über Lasttrum und Leertrum umlaufender
Kette mit daran angeschlossenen Traversen, gegebenenfalls Stauklappen, und besitzt
eine Kettenfangvorrichtung mit Lasttrumsperrklinke und Betätigungseinrichtung. Die
Betätigungseinrichtung besteht bei dieser bekannten Ausführungsform aus einem Gleitschuh,
der durch die Kettenrollen des Zweikettenförderers verstellt wird. Erfolgt ein Kettenbruch
und passieren keine Kettenrollen mehr den Gleitschuh, so erfolgt eine Rückverstellung
des Gleitschuhs und damit eine mechanische oder elektrische Verstellung der Lasttrumsperrklinke.
Diese bekannte Kettenfangvorrichtung ist nicht frei von Nachteilen, da sie sich
z. B. bei Einkettenförderern nicht einbauen läßt und darüber hinaus praktisch erst
nach dem Passieren des Gleitschuhs durch die zerrissene Kette in Funktion tritt.
Das bringt die Gefahr mit sich, daß die in erhebliche Bewegungen geratene Kette
mit Mitnehmern und Stauklappen die Lasttrumsperrklinke aus ihren Halterungen reißt
und somit unwirksam macht. Da, wie statistisch erwiesen ist, ein Kettenbruch zumeist
im Bereich der oberen Umlenkung erfolgt, kann mit dieser bekannten Kettenfangvorrichtung
nicht gleichzeitig der Untertrum arretiert werden. Eine aufwendige Wiedereinfädelung
des Untertrums ist erforderlich. Bei Vorrichtungen ganz anderer Art, nämlich bei
Becherwerken (vgl. deutsche Patentschrift 35 954), ist eine Fangvorrichtung bekanntgeworden,
bei der zwischen dem aufsteigenden und dem absteigenden Trum ein Schwenkhebel angeordnet
ist, dessen einer Schwenkarm durch Verbindungsstangen der Ketten des aufsteigenden
Trums bzw. des absteigenden Trums der Kettenbahn herausschwenkbar ist. Auch hier
erfolgt im wesentlichen die Steuerung über den aufsteigenden Lasttrum und besteht
insbesondere bei einem Kettenbruch die Gefahr, daß der dem Leertrum zugeordnete
Hebelarm durch eine näherliegende Verbindungsstange derart verstellt wird, daß der
dem Lasttrum zugeordnete Hebelarm überhaupt nicht in Eingriff kommt. Ein derartiger
Aufbau verbietet sich daher für Kettenförderer.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kettenförderer für
steile und halbsteile Lagerung mit Kettenfangvorrichtung in einfachster Weise so
auszubilden, daß bei einem Kettenbruch augenblicklich eine Arretierung sowohl des
Ober- als auch des Untertrums mit Sicherheit erreichbar ist.
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Die Erfindung betrifft einen Kettenförderer für steile und halbsteile
Lagerung mit Kettenfangvorrichtung, bei dem die Förderrichtung des Lasttrums und
die Fallrichtung des Lasttrums bei gebrochener Kette übereinstimmen, bestehend aus
Förderrinne, über Lasttrum und Leertrum umlaufender Kette mit daran angeschlossenen
Traversen und gegebenenfalls Stauklappen sowie Kettenfangvorrichtung mit Lasttrumsperrklinke
und Betätigungseinrichtung. Die Erfindung besteht darin, daß die Lasttrumsperrklinke
eine vom Leertrum gesteuerte Betätigungseinrichtung in Form eines bei Förderbetrieb
die Lasttrumsperrklinke ausrückenden, an die Lasttrumsperrklinke angeschlossenen
Hebelarm aufweist und dieser Hebelarm gleichzeitig als Leertrumsperrklinke ausgebildet
ist. Im einzelnen bestehen im Rahmen der Erfindung mehrere Möglichkeiten. So ist
eine Ausführungsform der Erfindung, die sich durch Einfachheit in fertigungstechnischer
und montagetechnischer Hinsicht auszeichnet und sich bei bestehenden Kettenförderern
leicht einbauen läßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettenfangvorrichtung in eine
Ausnehmung des Rinnenbodens einsetzbar ist. Es besteht aber auch die Mög-
lichkeit,
die Kettenfangvorrichtung zwischen üblichen Rinnenschüssen einsetzbar und dazu ihrerseits
mit Seitenwandungen auszurüsten.
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Die Erfindung nutzt zunächst die Tatsache, daß die Lasttrumsperrklinke
in einfacher Weise durch die Kette im Untertrum selbst betätigt werden kann, indem
die Anordnung so getroffen wird, daß die betriebsmäßig laufende Kette des Untertrums
die Lasttrumsperrklinke niederdrückt und folglich freilegt, während ein Kraftangriff
in umgekehrter Richtung die Lasttrumsperrklinke zum Einrasten mit dem Obertrum bringt.
Die Erfindung nutzt dabei insbesondere die Tatsache, daß Obertrum und Untertrum
nur durch den Rinnenboden getrennt sind, so daß die Kettenfangvorrichtung gleichzeitig
für Obertrum und Untertrum wirksam werden kann.
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Da nach Lehre der Erfindung die Lasttrumsperrklinke von der betriebsmäßig
umlaufenden Kette im Bereich des Untertrums freigelegt werden kann, gleitet der
dem Untertrum zugeordnete Hebelarm bei betriebsmäßig umlaufender Kette gleichsam
von Kettenglied zu Kettenglied. Das macht es bei der Ausführungsform der Erfindung
erforderlich, die Dimensionierung so vorzunehmen, daß bei dieser von Kettenglied
zu Kettenglied gleichsam springenden Bewegung des zugeordneten Hebelarmes die Lasttrumsperrklinke
frei bleibt, also mit der zugeordneten Kette nicht wechselwirkt. Ist die Anordnung
beispielsweise so getroffen, daß der längere, dem Untertrum zugeordnete Hebelarm
sich auf den Kettengliedern bewegt, so darf die Lasttrumsperrklinke mit dem Obertrum
der Kette bzw. den Traversen im Obertrum der Kette bei dieser Bewegung nicht in
Eingriff kommen, und umgekehrt. Dazu ist es zweckmäßig, daß die Kettenfangvorrichtung
eine Tragplatte mit Schlitzausnehmung für die Sperrklinke aufweist und der eine
Hebelarm der Sperrklinke in der Schlitzausnehmung bei betriebsmäßig laufender Kette
versenkt ist, gleichgültig, in welcher Weise der andere Hebelarm dem Lauf der betriebsmäßig
laufenden Kette folgt. Es kann zweckmäßig sein, daß der kurze Hebelarm der Sperrklinke
eine Rastnase aufweist, die von einem Kettenglied oder der Traverse unterfaßt wird,
wenn ein Kettenbruch auftritt. Um die Funktionssicherheit weiter zu erhöhen, kann
ferner die Sperrklinke mit einer Feder ausgerüstet sein, die die Sperrklinke in
die Einraststellung drückt.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin
zu sehen, daß bei der erfindungsgemäßen Kettenfangvorrichtung mit Sicherheit und
augenblicklich bei einem erfolgten Kettenbruch sowohl die Kette im Ober- als auch
im Untertrum festgehalten wird. Dabei zeichnet sich insbesondere die erfindungsgemäße
Kettenfangvorrichtung durch einfachen Aufbau und durch eine Gestaltung aus, die
den Einbau in Ein- oder Mehrkettenförderern zuläßt und auch unschwer nachträglich
noch im bereits vorhandenen Kettenförderer eingebaut werden kann.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt in schematischer Darstellung
F i g. 1 einen Ausschnitt aus einem erfindungsgemäßen Kettenförderer in halbsteiler
Lagerung, F i g. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus dem Gegenstand nach F i g.
1 und
F i g. 3 im Maßstab der F i g. 2 eine Aufsicht auf den Gegenstand nach F i
g. 2, Fig.4 den Gegenstand nach Fig.2 in anderer Funktionsstellung, nämlich bei
gebrochener Kette.
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Der in den Figuren dargestellte Kettenförderer ist für steile oder
halb steile Lagerung bestimmt. Im Ausführungsbeispiel ist er in halb steiler Lagerung
dargestellt worden. Im grundsätzlichen Aufbau besteht der Kettenförderer aus der
Förderrinne 1, aus Rinnenboden2 und Seitenwangen 3 mit im Obertrum 0 und Untertrum
U laufender Kette 4. Im Ausführungsbeispiel ist der Förderer als Einkettenförderer
gestaltet, wobei im Obertrum 0 und Untertrum U die einzige Kette 4 im Bereich der
Rinnenmitte läuft. In den Seitenwangen 3 sind dann die Traversen oder Kratzer 5
geführt, die an die Kette 4 angeschlossen sind. Die Traversen 5 sind mit Stauklappen
6 ausgerüstet. - Die normale Förderrichtung, d. h. die Richtung der betriebsmäßig
laufenden Kette in F i g. 1, ist durch die Richtung der Pfeile 7 dargestellt worden.
Untertrum U und Obertrum oder Lasttrum 0 bewegen sich selbstverständlich in entgegengesetzter
Richtung.
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Erfindungsgemäß ist bei dem Kettenförderer 1 bis 6 eine Kettenfangvorrichtung
vorgesehen. Diese besitzt zumindest eine durch die betriebsmäßig laufende Kette
4 sich freilegende, bei gerissener Kette 4 in den Kettenuntertrum und in den Lasttrum
einrastende, gelenkig gelagerte Lasttrumsperrklinke 8.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Kettenfangvorrichtung in eine Ausnehmung
9 des Rinnenbodens 2 eines üblichen Förderrinnenschusses eingesetzt. Es besteht
aber auch die Möglichkeit, die Anordnung so zu treffen, daß die Kettenfangvorrichtung
zwischen üblichen Rinnenschüssen einsetzbar und dazu ihrerseits mit Seitenwangen
ausgerüstet ist. Im allgemeinen wird man über die Länge des erfindungsgemäßen Kettenförderers
1 bis 6 mehrere Kettenfangvorrichtungen verteilen. Das ist aus Platzgründen in den
Figuren nicht dargestellt worden. Insbesondere empfiehlt es sich, im Bereich der
oberen Umlenkung eine oder mehrere Kettenfangvorrichtungen vorzunehmen, da ein Kettenbruch
erfahrungsgemäß im Bereich der oberen Umlenkung häufiger auftritt als an anderen
Stellen.
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Im Ausführungsbeispiel ist für Lasttrum und Kettenuntertrum nur eine
einzige Lasttrumsperrklinke 8 vorgesehen und diese dazu als zweiarmiger Hebel mit
einem langen Hebelarm 8 a für den Untertrum U und einem kurzen Hebelarm 8 b für
den Lasttrum 0 ausgerüstet. Die Hebelarme 8 a, 8 b wechselwirken dabei unmittelbar
mit der Kette 4 oder mit den an der Kette befestigten Traversen 5. Die Sperrklinke
8 ist dazu in eine Tragplatte 10 eingesetzt, die eine entsprechende Schlitzausnehmungll
aufweist.
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Bei betriebsmäßig laufender Kette muß der Hebelarm 8 a mit der Kette
so wechselwirken, daß die Lasttrumsperrklinke 8 sich freilegt. Dieser Hebelarm 8
a macht dabei nach Maßgabe des Pfeils 12, von Kettenglied zu Kettenglied gleichsam
springend, eine hin- und hergehende Bewegung. Folglich ist der kurze Hebelarm 8
b so gewählt und so gestaltet, daß er bei dieser hin- und hergehenden Bewegung stets
in der erwähnten Tragplatte 10 versenkt ist. Zweckmäßigerweise ist, wie auch in
den Figuren dargestellt, der kurze Hebelarm 8 b der Lasttrumsperrklinke mit einer
Rastnase 13 versehen, die von der
Traverse 5 unterfaßt wird, wenn
die Kette 4 brechen sollte.
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In Fig.4 ist die Funktionsstellung der Kettenfangvorrichtung 8 bis
13 dargestellt worden, die die Kettenfangvorrichtung bei gebrochener Kette 4 einnimmt.
Dann will sowohl im Untertrum als auch im Lasttrum die gebrochene Kette 4 sich in
Richtung des Pfeils 14 bewegen. Folglich nimmt die Lasttrumsperrklinke 8 unmittelbar
die in der Fig.4 dargestellte Stellung ein, sie hält in dieser Stellung sowohl Lasttrum
als auch Untertrum der Kette 4 fest. Diese Raststellung der Sperrklinke 8 kann im
übrigen durch eine eingesetzte nicht gezeichnete Feder unterstützt sein.