DE1272315B - Kopierverfahren - Google Patents
KopierverfahrenInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
B 41m
Deutsche Kl.: 15 k-7/05
Nummer: 1272315
Aktenzeichen: P 12 72 315.8-45 (J 21939)
Anmeldetag: 14. Juni 1962
Auslegetag: 11. Juli 1968
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von Kopien eines Dokumentes unter Verwendung eines wärmeempfindlichen lichtzerstreuenden,
einer Infrarotbestrahlung und hernach einer Ultraviolettbestrahlung ausgesetzten Kopiermaterials.
Die Herstellung und die Anwendung solcher Materialien sind bekannt. So schließen dieselben eine Verbindung
ein, die bei Beaufschlagung mit Ultraviolettstrahlung und Erhitzung ein Streuungszentrum errichten.
Nach der photographischen Ausdrucksweise erfolgt daher die »Aufnahme« durch die Bestrahlung
mit ultraviolettem Licht, und die Entwicklung des aufgenommenen latenten Bildes nimmt die Wirkung
von Wärme vor. Demnach ist keine »Naß«-Entwicklung erforderlich und.die Verwendung von Chemikalien
entfällt. Trotzdem ist das gewonnene Bild dauerhaft.
Das erwähnte Erhitzen kann durch die Berührung mit einer geheizten Fläche, z. B. einer Heizrolle oder
einem gewöhnlichen Bügeleisen erreicht werden. Da die erwähnte Verbindung nur gegen die Ultraviolettstrahlung
und nicht auf Infrarotstrahlung empfindlich ist, kann letztere zum Erhitzen verwendet werden.
Das Kopieren eines Dokumentes erfolgt in bekannter Weise derart, daß ein die obenerwähnte Verbindung
enthaltender Film mit seiner ganzen Fläche der ultravioletten Strahlung ausgesetzt, dann auf das
Dokument geschichtet und hierauf das Dokument mit infrarotem Licht bestrahlt wird. Die Bereiche
des Dokumentes, welche die infraroten Strahlen absorbieren, nämlich die mit schwarzen Schriftzeichen
oder Linien versehenen Teile, unterliegen einer Erhöhung der Temperatur, so daß eine Entwicklung
des latenten Bildes erfolgt. Dieses Kopierverfahren hat den Nachteil, daß keine anderen Farben außer
Schwarz kopierbar sind, da eine andere Farbe, z. B. Gelb, bei der Infrarotbestrahlung eine geringere Erhitzung
hervorruft, die für die Entwicklung des latenten Bildes nicht ausreicht.
Ferner ist das Kopieren einer Vorlage durch die »optische Reflex«-Methode bekannt. Diese umfaßt
das Auflegen des Kopiennaterials auf die zu kopierende Vorlage und die Bestrahlung dieses Schichtpaares
durch das Kopiermaterial hindurch mit ultraviolettem Licht zum Zweck des Belichtens. Ein
latentes Bild tritt in der Kopie auf, weE die ultravioletten Strahlen, die durch diese hindurchgehen,
aber auf ein Schriftzeichen der Vorlage auftreffen, absorbiert werden, und dieser eine Hindurchgang
nicht genügt, um diese Bereiche zu exponieren. An den Stellen der Kopie, an denen die ultravioletten
Strahlen durch das Dokument reflektiert werden (die Kopierverfahren
Anmelder:
International Business Machines Corporation,
Armonk, N.Y. (V. St. A.)
Vertreter:
Dipl.-Ing. G. Brügel, Patentanwalt,
7030 Böblingen, Sindelfinger Str. 49
Als Erfinder benannt:
Roy J. Lahr, Lake Mohegan, N.Y. (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 26. Juni 1961 (119711)
weißen Bereiche), erfolgt ein zweiter Durchgang der ultravioletten Strahlen durch das Kopiermaterial.
Dieser zweite Durchgang genügt zum Exponieren der Kopie, so daß hernach eine Entwicklung erfolgen
kann.
Es ist klar, daß der optische Reflexvorgang eine genaue Kontrolle der Intensität der exponierenden
Strahlung verlangt, damit nicht einerseits schon bei einem einzigen Durchgang der Ultraviolettstrahlung
eine entwickelbare Exponierung eintritt und andererseits eine entwickelbare Exponierung bei zwei Durchgängen
nicht verhindert wird.
Es ist ferner ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von Kopien auf wärmeempfindlichen, lichtzerstreuenden
Materialien unter Verwendung der optischen Reflextechnik vorgeschlagen worden. Dieses
Verfahren umfaßt das Aufschichten des noch unbelichteten Kopiermaterials auf das Dokument und
eine erste Bestrahlung des Dokumentes durch das Kopiermaterial hindurch, wodurch die den Linienzügen
entsprechenden Bereiche der Kopie stärker erhitzt werden als die andere Oberfläche der Kopie.
Nach diesem Erhitzungsschritt wird der optische Reflex-Belichtungsschritt (Bestrahlung mit ultravioletten
Strahlen durch das Kopiermaterial hindurch) ausgeführt. Es hat sich gezeigt, daß auf diese
Weise eine verbesserte Reflex-Kopie erhaltbar ist. Es scheint, daß das verbesserte Ergebnis auf der Tatsache
beruht, daß die Erhitzung des lichtzerstreuenden Materials in bestimmten Bereichen dessen
Empfindlichkeit gegenüber der exponierenden Strah-
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lung verringert. Daher ist während der Belichtung das Kopiermaterial in einem bevorzugten Zustand,
so daß nur in den Regionen des einmaligen Durchganges der exponierenden Strahlung die Empfindlichkeit
herabgesetzt ist, wogegen in den anderen Regionen die Empfindlichkeit nicht verringert ist.
Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, daß in den erstgenannten Regionen eine entwickelbare Belichtung
eintritt und in den Regionen des zweimaligen Durchganges der exponierenden Strahlung
keine entwickelbare Belichtung erfolgt ist.
Es ist nachteilig, daß mit den beschriebenen Verfahren eine entgegengesetzte oder negative Kopie des
Originals erhalten wird und die Kopieremulsion nur dann einen Träger aufweisen darf, wenn dieser besondere
Lichtdurchlässigkeitseigenschaften besitzt.
Es ist aber auch vorgeschlagen worden, zwecks Erzeugung eines Bildes ein graphisches Original mit
infrarotabsorbierenden Bildflächen in wärmeleitender Berührung mit dem Kopierblatt mit an infrarot- ao
reichen Strahlen kurzzeitig stark zu bestrahlen und dann anschließend die Untergrundflächen durch Belichten
des Kopierblattes mit einer starken Strahlung im nahen Ultraviolettgebiet zu desensibilisieren. Die
Erfindung unterscheidet sich von dem erläuterten Vorschlag und vermeidet die geschilderten Nachteile
der bekannten Verfahren dadurch, daß das auf das zu kopierende Dokument geschichtete Kopiermaterial
eine trägerlose Emulsion verkörpert, nach den beiden Bestrahlungen einer Wärmeentwicklung unterworfen
wird und auf einen undurchsichtigen Träger aufgebracht wird.
Weiter ist es vorteilhaft, daß das Verfahren nach der Erfindung ohne die Verwendung von Trägern
mit speziellen Lichtdurchlässigkeitseigenschaften auskommt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine ungestützte Emulsion auf das zu kopierende
Dokument aufgelegt. Das Kopiermaterial wird dann, wie oben erläutert, einer Infrarotstrahlung ausgesetzt
und mittels des Reflex-Kopierverfahrens exponiert. Danach wird die exponierte Emulsion auf einen undurchsichtigen
Träger, vorzugsweise auf ein schwarzes Papier, aufgebracht, wobei die Seite der Emulsion,
welche am Dokument lag, gegen den undurchsichtigen Träger gelegt wird. Die gebildete Schicht
wird anschließend einer trockenen Hitze ausgesetzt, die zur Wärmeentwicklung und, wenn erwünscht, zur
gleichzeitigen Heißverklebung der Emulsion mit dem Träger dient. Normalerweise genügen sowohl für die
Entwicklung als auch für die Heißverklebung Temperaturen im Bereich von etwa 82 bis 121° C für die
Dauer von 2 bis 10 Sekunden, unter Verwendung von Heizplatten od. dgl. Es ist jedoch zu bemerken,
daß die Temperatur und die Zeit für die Entwicklung und die Verklebung sich in Abhängigkeit von dem
verwendeten Emulsionsmaterial ändert. Enthält die Emulsion Vinylchlorid homopolymer oder copolymer,
so kann die Emulsion ohne Zuhilfenahme von Bindemitteln allein durch Wärme wirksam mit dem
Papier verklebt werden. Werden an die Klebeverbindung von Emulsion und undurchsichtigem Träger
große Anforderungen gestellt, kann ein geeignetes Bindemittel, z. B. ein thermoplastisches Harz, mit
einer Schmelztemperatur gleich oder unterhalb der Entwicklungstemperatur-, verwendet werden. Als
Bindemittel kommt eine Schicht bzw. ein Film aus Polyäthylen, Polyvinylchlorid oder. aus einem ähnlichen
Material in Frage. Vorzugsweise ist das Bindemittel durchsichtig, um die schwarze Farbe des Trägers
nicht zu verdecken.
Die Erfindung ist in der Zeichnung schaubildlich dargestellt, in welcher die lichtzerstreuende Emulsion
mit 10, das Dokument mit 12 und ein farbiger Bereich des Dokumentes mit 14 bezeichnet sind. Im
Arbeitsschritt 1 werden die aufeinandergeschichteten Blätter einer Infrarotbestrahlung ausgesetzt, wodurch
die der Fläche 14 benachbarte Fläche 14' der Emulsion 10 eine Temperaturerhöhung und eine Verringerung
der Empfindlichkeit erfährt. Im Arbeitsschritt 2 werden die aufeinanderliegenden Blätter
einer ultravioletten Strahlung ausgesetzt, wodurch die den weißen Rächen des Dokumentes 12 benachbarten
Flächen 16 der Emulsion 10 infolge des doppelten Durchganges der Ultraviolettstrahlung exponiert
werden. Die Fläche 14' wird nicht belichtet, weil die ultravioletten Strahlen nur abwärts hindurchgehen,
absorbiert und nicht reflektiert werden und außerdem die Fläche 14', wie oben erwähnt, unempfindlich
gemacht wurde. Der Arbeitsschritt 3 stellt den Wärmeentwicklungsschritt dar, der gemäß
der Erfindung auch die durch Wännebindung bewirkte Hinterlegung des Kopiermaterials mit schwarzem
Papier einschließt. Die Bezugsziffer 18 bezeichnet die Regionen der entwickelten Streuzentren,
welche während der Wärmeentwicklung gebildet werden. Es besteht keine Notwendigkeit für die Anwesenheit
des Dokumentes 12 im Arbeitsschritt 3. Die Bezugsziffer 20 bezeichnet die schwarze Trägerschicht,
welche mit dem Emulsionsmaterial 10 während der Wärmeentwicklung verbunden bzw. verklebt
wird. Wenn gewünscht, kann die Trägerschicht mit dem Emulsionsmaterial 10 in einem besonderen, der
Entwicklung folgenden Arbeitsschritt 4 verbunden werden. In jedem Fall wird eine positive Kopie erhalten,
da der schwarze Teil 22 entsprechend dem schwarzen Bereich 14 im Original durch das Kopiermaterial
10 hindurchscheint und die Streuzentrenbereiche 18 entsprechend dem Original weiß sind.
Alle bis heute bekannten lichtzerstreuenden Materialien werden unempfindlich, wenn sie einer trockenen
Wärme ausgesetzt werden, so daß sie für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbar sind.
Claims (6)
1. Verfahren zur Herstellung von Kopien eines Dokumentes unter Verwendung eines wärmeempfindlichen
lichtzerstreuenden, einer Infrarotbestrahlung und hernach einer Ultraviolettbestrahlung
ausgesetzten Kopiermaterials, dadurch gekennzeichnet, daß das auf das zu kopierende Dokument (12) geschichtete Kopiermaterial
(10) eine trägerlose Emulsion verkörpert, nach den beiden Bestrahlungen einer Wärmeentwicklung unterworfen wird und auf
einen undurchsichtigen Träger (20) aufgebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der undurchsichtige Träger
(20) mit der Emulsion (10) durch die für die Entwicklung erforderliche Wärme verklebt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklebung des undurchsichtigen
Trägers (20) mit der Emulsion in einem der Entwicklung nachfolgenden, besonderen,
Wärme benötigenden Verfahrensschritt durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklebung des undurchsichtigen
Trägers (20) mit der Emulsion (10) ohne Bindemittel durchgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verklebung zwischen
der Emulsion (10) und dem undurchsichtigen Träger (20) eine in den Bereich der Entwicklungstemperatur
schmelzende, durchsichtige Bindeschicht verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein undurchsichtiger
Träger (20) aus schwarzem Papier verwendet wird. ·
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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