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Gestell zur Aufnahme von in Plattenbauweise gefertigten Geräteeinheiten
oder Geräten der elektrischen Nachrichten- oder einer andere Informationen verarbeitenden
Technik Es ist in der Nachrichten- oder einer andere Informationen verarbeitenden
Technik seit langem bekannt, in Plattenbauweise gefertigte Baugruppeneinheiten zu
steckbaren Geräteeinheiten zusammenzufassen, die als sogenannte Einschübe in die
Führungen von Geräteaufnahmen eingeschoben werden. Diese Führungen werden als Nuten
unmittelbar aus den Gestellwänden selbst oder aus in diese eingesetzte Kunststoffeinlagen
herausgefräst, sie erfordern zu ihrer Herstellung, ebenso wie die in die Nuten einschiebbaren
Geräteeinheiten oder Geräte, große Präzision, da sich die Geräteeinheiten leicht
in die Aufnahmen einschieben lassen müssen, weil die zwischen den Nuten verbliebenen
dünnwandigen Rippen leicht ausbrechen.
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Abgesehen von dem baulichen Aufwand und der Störanfälligkeit der vorbeschriebenen
Bauart, hat dieselbe auch noch den Nachteil, daß die Teilung der Führungsnuten nicht
verändert werden kann, sondern an einen einmal festgelegten Wert gebunden ist, wodurch
zwischen den eingeschobenen Baugruppeneinheiten oft ein unzweckmäßig großer Zwischenraum
verbleibt und der Einbauraum der Gestelle nicht restlos ausgenutzt wird. Dies trifft
auch für eine bekannte Anordnung zu, bei der die Baugruppeneinheiten in sogenannte
Führungsstücke eingeschoben werden, die ihrerseits mittels Zapfen in rasterartige
Tragorgane einsetzbar sind.
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Die Anordnung gemäß der Erfindung bezweckt, den zur Verfügung stehenden
Raum mit geringstem Aufwand vollständig auszunutzen. Bei dieser Anordnung werden
die Geräteplatten in bekannter Weise ebenfalls von schienenförmigen Führungsstücken
in Führungsnuten aufgenommen, wobei die Führungsstücke selbst mittels an diesen
angeformter Zapfen in schienenförmige Tragorgane, die mit Rasten einer bestimmten
Teilung versehen sind, eingesetzt werden. Gemäß der Erfindung ist die Anordnung
jedoch so ausgebildet, daß die Zapfen an den Führungsstücken in einem Abstand von
der Längsachse der Führungsstücke angeordnet sind, der einem Bruchteil der Teilung
der Rasten der Tragorgane entspricht, und daß die Führungsstücke selbst vollkommen
symmetrisch zu ihrer Quermittelebene ausgebildet sind.
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Zweckmäßige Weiterbildungen der Anordnung gemäß der Erfindung bestehen
darin, daß a) die Führungsstücke je zwei Führungsnuten aufweisen, b) die Tragorgane
einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen, deren Schenkel rechtwinklig
abgebogen sind und somit Randleisten bilden, wobei die in Einschubrichtung gesehenen
vorderen Randleisten der vorderen Tragorgane gegen das Gestellinnere zu abgewinkelt
sind und in entsprechende stirnseitige Schlitze der in die Rasten dei Tragorgane
eingesetzten Führungsstücke eingreifen, c) hinter den hinteren Tragorganen Winkelleisten
angeordnet sind, gegen die sich die Führungsstücke über Verriegelungsteile (Riegelplättchen)
abstützen können, d) die Führungsstücke an dem der Winkelleiste benachbarten Ende
in einer ihrer Führungsnuten eine Steckerleiste tragen, an deren Enden in an sich
bekannter Art um Schrauben schwenkbare und durch diese Schrauben auch festlegbare
Riegelplättchen angeordnet sind, die im eingeschwenkten Zustand zwischen die Winkelleiste
und die benachbarten Enden der Führungsstücke greifen und in diesem Zustand nicht
nur die Steckerleiste, sondern auch die Führungsstücke selbst festlegen.
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An Hand der Zeichnungen soll das Gestell nach der Erfindung näher
erläutert werden. Es zeigt F i g. 1 einen Schnitt durch das Gestell entlang der
Linie 1-1 gemäß den F i g. 2 und 3, F i g. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II
gemäß F i g. 1 (um 90° nach links gedreht),
F i g. 3 einen Schnitt
entlang der Linie 1111-11I gemäß F i g. 1, F i g. 4 eine Draufsicht auf eines der
Führungsstücke für die Geräteplatten, F i g. 5 eine Rückansicht eines der Führungsstücke
nach F i g. 4, F i g. 6 einen Schnitt durch die Baugruppe mit nur einer Geräteplatte,
F i g. 7 einen Schnitt durch die Baugruppe mit zwei Geräteplatten, F i g. 8 den
Einbau von zwei Baugruppen mit je einer Geräteplatte in das erfindungsgemäße Gestell,
F i g. 9 den Einbau nach F i g. 8, jedoch mit zwischengeschalteter Trennwand, F
i g. 10 den Einbau zweier Baugruppen mit zwei Geräteplatten und zwischengeschalteter
Trennwand und F i g.11 den Einbau nach F i g. 10 unter Weglassung der Trennwand.
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Aus F i g. 1 ist ersichtlich, daß das Gestell gemäß der Erfindung
aus der Aufhängevorrichtung 1, dem Einbauraum 2 und dem Schaltfeld 3 besteht. Der
Einbauraum ist im Schnitt dargestellt und zeigt die einfache und zweckmäßige Ausgestaltung
dieses Raumes.
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Die Seitenwände 4 weisen Tragorgane 13, 14 auf (die letzteren zeigt
F i g. 2), in die Führungsstücke 9 eingesetzt werden, die über die ganze Länge des
Einschubraumes 2 durch Distanzbleche 10 auf gleichen Abstand 7 festgelegt sind.
Außerdem sind die Gestellwände 4 mit diese Wände versteifenden Sicken 5 versehen.
Nach oben und unten ist der Einbauraum 2 durch eine Deckplatte 11 bzw. Bodenplatte
12 abgedeckt.
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In den Führungsstücken 9 sind je zwei Führungsnuten 8 angeordnet,
in die die Geräteplatten 6 eingeschoben werden.
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F i g. 2 zeigt die rechte Seitenwand 4 des Gestells und damit
die auf dieser Seite vorgesehene Anordnung der Führungsstücke 9, die gegenüber der
linken Seite des Gestells gemäß F i g. 1 um 180° umgesetzt sind. Es ist erkennbar,
daß die unterschiedlich abgewinkelten Tragorgane 13, 14, deren Querschnitt aus F
i g. 3 hervorgeht, parallel zu in die Seitenwand eingezogenen, der Versteifung dienenden
Sicken 5 angeordnet sind.
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Der F i g.1 ist weiter zu entnehmen, daß durch Wahl unterschiedlicher
Führungsstücke 9 auf der oberen und unteren Seite des Einschubs verschiedene Teilungen
vorgenommen werden können. Erfindungswesentlich ist jedoch, daß die Anordnung der
Führungsstücke 9, trotz gleichbleibender Teilung k der Rasten 15 in den Tragorganen
13, 14, durch Umsetzen der gleichen Führungsstücke 9 um 180° verschiedene Teilungen
ermöglicht. _ Dies wird durch die aus F i g. 5 -ersichtliche; =mefir oder weniger
unsymmetrische Anordnung der Zapfen 35 zur Längsachse der Führungsstücke 9 erreicht,
wobei der Faktor x dieser Unsymmetrie x - k in der Regel die Werte
1/2, 1/4 oder 0 aufweist, gegebenenfalls aber auch jeden beliebigen Wert zwischen
0 und 1 erhalten kann.
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Der Grund für diese besondere Ausbildung und für die Auswechselbarkeit
der Führungsstücke 9 besteht darin, eine möglichst vollständige Ausnützung des Einbauraumes
2 des Gestells gemäß der Erfindung zu erreichen, was bei Betrachtung der maßstäblich
richtig gezeichneten F i g. 6 bis 11 verständlich wird: F i g. 6 zeigt den Aufbau
einer Baugruppeneinheit, die nur eine Geräteplatte 6 aufweist, während F i g. 7
eine solche mit zwei Geräteplatten 6 zum Gegenstand hat. Im ersteren Fall ist das
Nennmaß - das Teilungsmaß für die Einschübe - der Baugruppe mit dem Bezugszeichen
36, im zweiten Fall mit 40 bezeichnet. Diese Nennmaße sind von dem benötigten Raum
innerhalb der Baugruppe abhängig und daher von wechselnder Größe. Sie wachsen, beispielsweise
ausgehend von den Werten 3 - k für eine Baugruppe nach F i g. 6 bzw. 6 - k, für
eine solche nach F i g. 7 jeweils um Werte h - k/2.
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Die Plattendicke ist in den F i g. 6, 7 mit dem Bezugszeichen 39 bezeichnet,
sie ist in Abhängigkeit von der gleichbleibenden Breite der Führungsnuten 8 konstant.
Ebenso ist die Höhenposition 37 von gleichbleibendem Wert, da sie lediglich von
der Plattendicke 39 und der Bauhöhe der die Lötköpfe auf den Plattenunterseiten
abdeckenden Haube 44 abhängig ist.
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Die Höhen 38 bzw. 41 ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Wert
37 und den Nennmaßen 36 bzw. 40 der Baugruppen, während die Werte 42 und 43 jeweils
den vorgesehenen minimalen Nennabstand vom Baugruppenkörper zum Nennmaß 36 und 40
angeben, wobei der Wert 43 = k/2 ist.
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Aus den vorstehenden Ausführungen ist somit zu entnehmen, daß sich
die Nennmaße 36 und 40 der in das Gestell einzubauenden Baugruppeneinheiten nach
den F i g. 6 und 7 zwar ändern können, aber nur nach einer bestimmten Gesetzmäßigkeit.
Kämen somit durchwegs nur solche Baugruppeneinheiten zum Einbau in das Gestell,
die der vorerwähnten Gesetzmäßigkeit entsprechen, so würde eine gleichmäßige Teilung
der Rasten 15 und eine gleichmäßige Abweichung von der Längsachse x - k der
Zapfen 35 an den Führungsstücken 9 genügen, um einen platzsparenden Einbau der Baugruppeneinheiten
nach den F i g. 6 und 7 zu gewährleisten.
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Tatsächlich sind aber, den jeweils gegebenen Verhältnissen entsprechend,
Baugruppeneinheiten verschiedener Abmessungen einzubauen, wie in den F i g. 8 bis
11 dargestellt.
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So zeigt F i g. 8 den Einbau von zwei Baugruppeneinheiten nach F i
g. 6 mit je einer Geräteplatte 6, und zwar ohne Zwischenschaltung einer Trennwand.
Entspricht in diesem Fall der Abstand 45 der Führungsnuten 8 voneinander einem Wert
n - k, so verbleibt zwischen den beiden Baugruppeneinheiten der Abstand 42,
der nach der vorstehenden Definition der Werte 37, 38 niemals unterschritten, sondern
infolge der zulässigen Abweichungen in den meisten Fällen überschritten wird, wodurch
eine absolute Sicherheit dafür gegeben ist, daß sich die beiden Baugruppeneinheiten
nicht berühren und demzufolge keine Störung der Geräteeinheit verursachen können.
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F i g. 9 zeigt den Einbau von zwei Baugruppeneinheiten mit je einer
Geräteplatte 6 nach F i g. 6 unter Zwischenschaltung einer Trennwand 51. Da die
Trennwand 51 nichts zu tragen hat, kann sie gegebenenfalls wesentlich schwächer
gehalten werden als die Geräteplatte 6, jedoch müßte für sie eine ganze Teilung
vorgesehen werden, könnte die Teilung x . k
nicht gemäß der Erfindung geändert
werden.
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In diesem Fall kann, wie gezeigt, dadurch an Raum gespart werden,
daß der Wert 46 gleich k gewählt, dem Wert 47 aber neben n - k auch der Wert
(n
- k - k/2) gegeben wird. Dadurch kann auch dem Abstand 50 bzw. 49 der Baugruppeneinheiten
von den Stirnflächen der Trennwand 51 ein extrem kleiner, jedoch noch zulässiger
Wert gegeben werden, der demjenigen von 42 entspricht.
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Im Gegensatz zu den F i g. 8 und 9 zeigen die F i g. 10 und 11 den
Einbau von Gruppeneinheiten mit zwei Geräteplatten 6 nach F i g. 7, und zwar F i
g. 10 einen solchen mit zwischengeschalteter Trennplatte 51. Wird wiederum der Wert
46 gleich k gesetzt, so ist der Abstand 54 der einander zugekehrten Geräteplatten
6 gleich 2 - k. Da der Nennabstand 43 der Baugruppeneinheit nach F i g. 7 k/2 beträgt,
kann ohne zusätzlichen Teilungsaufwand eine Trennplatte 51 vorgesehen werden. Die
Abstände 52 und 53 werden damit nicht kleiner als der bei Baugruppeneinheiten nach
F i g. 8 vorgesehene minimale Nennabstand 42.
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Anders wäre es jedoch bei dem Fall nach F i g.-11, d. h. beim Einbau
zweier Baugruppeneinheiten nach F i g. 7 ohne Zwischenschaltung einer Trennwand.
Würde in diesem Fall der Abstand 56 = 2 k gewählt, so wäre der Abstand
55 entsprechend F i g. 10 k/2
und damit unnötig groß. Ersetzt man jedoch,
wie gezeigt, das in diesem Fall benötigte Führungsstück 9 durch ein solches, das
z. B. die Teilung k/4 einzustellen gestattet, so wird der Wert 55 klein genug, aber
jedoch so groß, daß keine Berührung der Baugruppe möglich ist. Das Nennmaß
40 der Baugruppeneinheit nach F i g. 7 wird dadurch um k/4 auf den Wert 57
reduziert.
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Man erkennt aus diesen Beispielen, wie vorteilhaft es ist, die Führungsstücke
9 so auszubilden, daß durch deren Auswechslung bzw. Umsetzung um 180° verschiedene
Teilungen möglich sind und dadurch der Einbauraum 2 des Gestells bestmöglich ausgenutzt
werden kann.
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Zusammenfassend kann folgendes gesagt werden: Obwohl die Ausbildung
eines Gestells für die Aufnahme von in Plattenbauweise gefertigten Geräteeinheiten
oder Geräten der elektrischen Nachrichtentechnik an sich als bereits bekannt anzusprechen
ist, wird durch Weiterentwicklung gemäß der Erfindung eine einfache Bauart des Gestells
ermöglicht durch die Tragorgane 13, 14 mit den regelmäßig angeordneten Rasten 15
und die Führungsstücke 9 mit den außermittig angebrachten Zapfen 35. Alle diese
Teile stellen Massenartikel von geringem baulichem Aufwand dar. Dennoch gestattet
diese einfachste bauliche Gestellausbildung eine bisher nicht vorbekannte vorteilhafte
Raumausnutzung, weil die einsetzbaren Führungsstücke die Wahl verschiedener Teilungen
ermöglichen, so daß die Abstände zwischen den eingeführten Geräteeinheiten groß
genug, aber gerade nur so groß wie nötig gehalten werden können.
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Die Tragorgane 13, 14 weisen einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt
auf, deren Schenkel rechtwinklig abgebogen sind, so daß sie Randleisten bilden.
Die in Einschubrichtung gesehenen (in F i g. 3 durch Pfeil 20 angedeutet) vorderen
Randleisten 17 der vorderen Tragorgane 13 sind gegen das Gesteninnere zu hakenförmig
abgewinkelt. Die Führungsstücke 9 weisen an ihren beiden Enden je einen Schlitz
34 auf. Nachdem die Führungsstücke 9 in die Rasten 15 der Tragorgane eingesetzt
sind, greifen die hakenförmigen Ränder der Randleiste 17 in den Schlitz 34 ein,
womit die Führungsstücke 9 im Gestell gehalten werden. Hinter den hinteren Tragorganen
14 sind an den Gestellseitenwänden 4 Winkelleisten 18 angeordnet, die den Zweck
haben, daß sich die Führungsstücke 9 über Verriegelungsteile 25, 26 (sogenannte
Riegelplättchen) dagegen abstützen können.
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Weiterhin ist an den den Winkelleisten 18 zugekehrten Enden der Führungsnuten
8 der Führungsstücke 9 eine mit Lötanschlüssen versehene Steckerleiste 21 angeordnet.
An der Steckerleiste sind in bekannter Weise Schrauben 23, 24 angeordnet, die mit
den Riegelplättchen 25, 26 fest verbunden sind und die sich mittels dieser Schrauben
in der Weise verdrehen lassen, daß sie eingeschwenkt zwischen die an den Gestellseitenwänden
4 angeordneten Winkel 18 und die Enden der Führungsstücke 9 sowohl die Steckerleiste
21 als auch die Führungsstücke festlegen, so daß ein Verschieben in Längsrichtung
nicht mehr möglich ist.