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Türverschluß mit verschiebbarer Handhabe und federbelastetem Schließglied
für rechts oder links aufgehende Türen Die Erfindung betrifft einen Türverschluß
mit verschiebbarer Handhabe und einem auf oder in einer Tür zu befestigenden Gehäuse,
das ein federbelastetes Schließglied umfaßt, welches aus einem Fallenkopf von im
wesentlichen elliptischer Form mit nach außen konvergierenden Seitenflächen und
einem damit starr verbundenen Fallenschwanz besteht, der vom breiteren Ende des
Fallenkopfes bis zu einem an den Enden mit Handgriffen versehenen Drückerdorn zurückreicht,
welcher quer zur Türebene in beschränktem Maß durch das Gehäuse und die Tür verschiebbar
und mit dem Fallenschwanz zugeordneten komplementären Teilen versehen ist, die bei
entsprechender Lage das Zurückgleiten des Schließgliedes ermöglichen bzw. verhindern,
wenn ein Schließblech unter Keilwirkung gegen die konvergierenden Flächen des Fallenkopfes
drückt.
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Die bisher bekannten Türverschlüsse dieser Art haben gegenüber einfachen
Schnappfallen mit einem drehbaren oder schwenkbaren Fallenkopf im Stulp den Vorteil,
daß die betreffende Tür eindeutig in ihre Verschlußstellung gehalten und erst durch
Betätigung eines Handgriffes am Drückerdorn geöffnet werden kann.
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Ein solcher Türverschluß ist bekannt und hat einen längsverschieblichen
Fallenschwanz, der nur dann das öffnen oder das Schließen der betreifenden Tür erlaubt,
wenn ein in zwei Raststellungen quer zur Türebene verschiebbarer Drückerdorn in
diejenige Stellung geschoben ist, in welcher sich der Fallenschwanz in seiner Achsrichtung
frei bewegen kann. In diesem Fall wirkt die bekannte Konstruktion als Schnappfalle,
und die betreffende Tür kann ohne weiteres durch einfachen Druck geöffnet oder geschlossen
werden. Wenn jedoch der Drückerdorn in die andere Raststellung eingeschoben wird,
dann ist die Bewegungsfreiheit des Fallenschwanzes begrenzt, und die Tür kann weder
geöffnet noch geschlossen werden. Der bekannte Türverscbluß hat also den Nachteil,
daß seine Arbeitsweise von der bei Türen normalerweise üblichen sehr verschieden
ist und beide Funktionsarten bzw. Raststellungen des Drückerdorns nicht leicht voneinander
zu unterscheiden sind. Die Folge davon sind Fehlbedienungen, wenn unkundige die
Tür zuzuschlagen versuchen, auch wenn der Drückerdorn die Bewegungsfreiheit des
Fallenkopfes hemmt, was Lärm und gegebenenfalls Beschädigungen verursacht. Andererseits
kann die mit dem bekannten Verscbluß ausgerüstete Tür auch nicht in der anderen
Raststellung des Drückerdorns eindeutig zuschlagen, sondern jederzeit wieder beispielsweise
durch Luftdruck aufgehen, wenn man nicht extra nach geschlossener Tür den Drückerdorn
in die Verschlußstellung zurückstellt. Auch ist es ganz allgemein bekannt, eine
Druckfeder innerhalb einer Ausnehmung eines Fallenschwanzes anzuordnen.
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Die Erfindung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, einen Türverschluß
der genannten Art zu schaffen, der in gleicher Weise arbeitet wie übliche Türverschlüsse
und dessen quer zur Türebene verschieblicher Drückerdorn zum öffnen der Tür betätigt
werden muß, jedoch ein Verschließen der Tür ohne Betätigung des Drückerdorns zuläßt
und außerdem die in die Verschlußstellung eingefallene Tür auch eindeutig in dieser
festhält, so daß Fehlbedienungen durch Unkundige ausgeschlossen sind und außerdem
ein unerwünschtes Aufschlagen der geschlossenen Türe infolge Winddruckes nicht möglich
ist.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an den Gehäuseseitenwänden
Gleitflächen zur Rollberührung mit jeder Seitenfläche des Fallenkopfes angeordnet
sind und daß der Fallenschwanz mit dem Fallenkopf unabhängig vom Drückerdorn innerhalb
des Gehäuses in Querrichtung zu den Gehäuseseitenwänden gegen einstellbare Anschläge
begrenzt schwenkbar ist, wobei eine Anlagekante bzw. zapfenartige Verlängerung des
von einer Rückstellfeder gehaltenen Fallenschwanzes zum öffnen der Tür durch Anlage
einer
Seitenfläche des Fallenkopfes an einer inneren Schrägfläche
am Schließblech bei Druck oder Zug auf den Drückerdorn, entgegen dessen Rückstellfeder
parallel zur Türebene verschiebbar in eine Querausnehmung hineingleitet, während
zum Schließen der Tür in gleicher Weise die andere Seitenfläche des Fallenkopfes
mit der äußeren Schrägfläche des Schließbleches zusammenwirkt und dabei den Fallenschwanz
derart verschwenkt, daß dieser auch in die Querausnehmungen des nicht betätigten
Drückerdornes hineingleitet, bevor das federbelastete Schließglied zurückschnappt.
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Der erfindungsgemäße Türverschluß hat also die besonders zweckmäßige
elliptische Form des Fallenkopfes, die beispielsweise bei einer einfachen Schnappfalle
mit nach außen konvergierenden Seitenflächen bekannt ist, und vereinigt außerdem
die axiale Verschieblichkeit des Schließgliedes nach Ent sperrung des Drückerdornes
zum Öffnen der Tür mit einer zusätzlich möglichen Schwenkbewegung des Fallenschwanzes
im Verschlußgehäuse, so daß sich das Fallenschwanzende ohne Rücksicht auf den Drückerdorn
beim Schließen der Tür in dessen Quernut hineinschieben kann, bevor das aus Fallenkopf
und Fallenschwanz bestehende Schließglied in die Verscblußstellung hineinsebnappt.
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Die eindeutige Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Türverschlusses
wird durch den vorgesehenen Anschlag erreicht, welcher die notwendige Schwenkbewegung
des Fallenschwanzes aus dessen mittlerer Ruhestellung zwischen den beiden Gehäuseseitenwänden
nur in der einen Richtung freigibt, und zwar zum Schließen der Tür, jedoch in der
entgegengesetzten Richtung begrenzt, so daß die betreffende Tür nur dann geöffnet
werden kann, wenn zuvor der Handgriff am Drückerdorn in der gewünschten Weise betätigt
wird.
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Der erfindungsgemäße Anschlag erlaubt auch eine sehr einfache Anpassung
des vorgeschlagenen Türverschlusses für den jeweiligen Einbaufall, und zwar in der
Weise, daß der einstellbare Anschlag, der sich von einer Gehäuseseitenwand in Querrichtung
in das Gehäuse erstreckt und das Schwenken des FaIlenschwanzes in einer Richtung
bis zu einer im wesentlichen mittleren Stellung innerhalb des Gehäuses begrenzt,
je nach Verwendung für rechts oder links aufgehende Türen auf der Gehäuseseitenwand
oder der Gehäuseseitenwand angeordnet ist.
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Besonders zweckmäßig ist es, den Fallenschwanz in Form einer Platte
mit entsprechenden Ausschnitten auszubilden, so daß er mit passenden Querausnehmungen
im Drückerdorn in Eingriff kommen kann, oder auch zapfenartig zu verlängern, so
daß er in einer Längsnut des Drückerdorns entlanggleiten bzw. in eine Querbohrung
hineingreifen kann, wie aus den gezeichneten Ausführungsbeispielen ersichtlich
Ist.
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In. der Zeichnung sind drei Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Türverschlusses dargestellt. Es zeigt F i g. 1 die Seitenansicht des ersten Beispiels
bei abgenommener vorderer Deckplatte und F i g. 2 dessen Einbauzustand im Schnitt
nach Linie II-II in F i g. 1 sowie Fig.3 den Schnitt senkrecht dazu nach Linie III-IIIinFig.2,
F i g. 4 das zweite Beispiel in. gleicher Darstellung wie F i g. 1 und F i g. 5
den Schnitt im Einbauzustand nach Linie V-V in F i g. 4 sowie F i g. 6 den Schnitt
senkrecht dazu nach Linie VI-VI in F i g. 5, F i g. 7 eine Teilansicht des dritten
Beispiels sowie F i g. 8 den Schnitt nach Linie VIII-VIII in F i g. 7. In allen
Figuren sind gleiche Teile mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
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Das erste Beispiel nach F i g. 1 ist ein Türverschluß mit einem in
den Einbauraum 1 einer Holztür 2 nach F i g. 2 eingesetzten Gehäuse 3 mit rechteckigen
Abmessungen, welches mit seiner vorderen Befestigungsplatte 4 (Stulp) in bekannter
Weise an der Holztür 2 festgeschraubt ist. Die in F i g. 1 zur übersicht weggelassene
Gehäuseseitenwand 5 ist mit nicht dargestellten Schrauben in vier Gewindebohrungen
6 der fest angeordneten Gehäuseseitenwand 7 verschraubbar. Das Gehäuse 3 umfaßt
als Schließglied einen starr mit dem Fallenkopf 8 verbundenen Fallenschwanz 9, der
die Form einer flachen Platte hat und längsverschieblich angeordnet ist. Hierzu
stützt sich eine schraubenförmige Rückstellfeder 17 in einer Ausnehmung 18 einerseits
gegen einen Ansatz 19 und andererseits gegen eine an der Gehäuseseitenwand 7 befestigte
Stützplatte 20, die zugleich die Auswärtsbewegung des Fallenschwanzes 9 in der aus
F i g. 1 ersichtlichen Stellung begrenzt. Ein tiefer Ausschnitt 21 im Fallenschwanz
9 dient zum Eingriff des Schließgliedes mit einem rechteckigen Drückerdorn 13, der
quer zur Türebene in beschränktem Maß durch das Gehäuse 3 und die Tür verschiebbar
ist und an einer Längszunge 22 des Fallenschwanzes 9 anliegt. Eine den Ausschnitt
21 begrenzende Anlagekante 24 geht in eine Endkante 25 über, welche gegen eine Seitenfläche
26 des Drückerdorns 13 anschlägt und damit ein Öffnen der Tür 2 erst dann zuläßt,
wenn die Anlagekante 24 in die aus F i g. 2 ersichtliche Querausnehmung 23 des Drückerdorns
13 hineingleiten kann. Der in F i g. 1 gestrichelt dargestellte Anschlagzapfen 30
dient zur Abstützung der in F i g. 2 dargestellten Rückstellfeder 16, die den Drückerdorn
13 mit seinen Handgriffen 15 in der gezeichneten Stellung festhält. Eine schlüsselbetätigte
Verriegelungseinrichtung 37 mit einem Schließbart 40 dient im Bedarfsfall zur dauernden
Sperrung des Verschlusses nach F i g. 1.
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In F i g. 2 sind außer den genannten Teilen noch die beiden Ausnehmungen
31 in der Tür 2 zu sehen, in denen der Drückerdorn 13 in seiner Achsrichtung verschiebbar
ist. Zur Führung dient je ein auf beiden Seiten der Tür 2 angeschraubtes Schlüsselschild
14. Eine Gewindeschraube 28 dient als einstellbarer Anschlag zur seitlichen Begrenzung
des Fallenschwanzes 9 und ist in einem Ansatz 29 der Gehäuseseitenwand 7 eingeschraubt.
In der Stellung nach F i g. 2 ruht der Fallenschwanz 9 in einer annähernd mittleren
ParalleIstellung zwischen beiden Gehäuseseitenwänden 5 und 7 und ist infolgedessen
nicht in der Lage, in die Querausnehmung 23 des Drückerdorns 13 hineinzugleiten.
Folglich ist auch der Türverschluß nach F i g. 1 in seiner Verschlußstellung verriegelt.
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F i g. 3 zeigt im senkrechten Schnittbild die funktionswesentliche
elliptische Grundrißform des Faltenkopfes 8 mit den beiden nach außen konvergierenden
Seitenflächen 10, die gemeinsam eine Schnappnase 11 bilden, während das entgegengesetzte
Ende des Faltenkopfes 8 mit einer flachen Stirnfläche 12 starr am Faltenschwanz
9 befestigt ist. Der hölzerne
Türrahmen 32 ist zum Anschlag der
Tür 2 abgesetzt und die abgesetzte Fläche 33 nochmals unterbrochen durch einen Stulp
33', in welchem der Fallenkopf 8 in der Verschlußstellung ruht. In Öffnungsrichtung
der Tür 2 ist ein Schließblech 34 mit einer äußeren Schrägfläche 35 und einer inneren
Schrägfläche 36 angeordnet, die jeweils unter Teilwirkung den Fallenkopf 8 zurückdrücken,
wenn die Tür 2 geöffnet oder geschlossen wird.
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Aus der Verschlußstellung nach F i g. 3 ist ein Öffnen der Tür 2 nur
dann möglich, wenn über einen der beiden Handgriffe 15 der Drückerdorn 13 gegen
die Kraft seiner Rückstellfeder 16 verschoben und dadurch die Querausnehmung 23
in die gleiche Ebene gestellt wird wie der Fallenschwanz 9. Der zwischen zwei Gleitflächen
27 geführte Fallenkopf 8 kann dann, durch die Keilwirkung der inneren Schrägfläche
36 des Schließbleches 34 in das Gehäuse 3 hineingedrückt, den Fallenschwanz 9 gegen
die Kraft seiner Rückstellfeder 17 in Richtung zum Drückerdorn 13 mitnehmen, wobei
dessen tiefer Ausschnitt 21 mit der Anlagekante 24 und der Endkante 25 nach F i
g. 1 in die Querausnehmung 23 im Drückerdorn 13 passend hineingleiten. Während die
Tür 2 sich öffnet, kann der Fallenkopf 8 an der äußeren Schrägfläche 35 des Schließbleches
34 wieder zurückgleiten, und zwar unabhängig davon, ob der Drückerdorn 13 noch betätigt
wird, weil der zwischen dem Anschlag 28 und der entgegengesetzten Gehäuseseitenwand
5 des Gehäuses 3 in Querrichtung verschwenkbare Fallenschwanz 9 aus der Querausnehmung
23 herausschlüpfen kann.
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Zum Schließen der Tür 2 hat der beschriebene Schwenkvorgang den erfindungsgemäßen
Vorteil, daß dann der Fallenkopf 8 von der äußeren Schrägfläche 35 nicht nur unter
Keilwirkung zurückgedrückt, sondern gleichzeitig auch in Rollberührung mit der entsprechenden
Gleitfläche 27 verschwenkt wird, so daß der Fallenschwanz 9 sich mit seiner Längszunge
22 vom einstellbaren Anschlag 28 abhebt und bis an den freien Ansatz 29 der Gehäuseseitenwand
5 heranschwenkt, infolgedessen auch in die Querausnehmung 23 hineingleiten kann,
wenn der Drückerdorn 13 nicht betätigt wurde und die aus F i g. 3 ersichtliche Ruhestellung
einnimmt. Ist die Tür 2 wieder verschlossen, dann kann der Fallenschwanz 9 aus der
Querausnehmung 23 heraus und der Fallenkopf 8 jetzt entlang der inneren Schrägfläche
36 des Schließbleches 34 in die Verschlußstellung nach F i g. 3 zurückschnappen.
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F i g. 4 zeigt das zweite Ausführungsbeispiel, desdem Türverschluß
nach F i g. 1 weitgehend ähnliche Konstruktion einen streifenförmigen Fallenschwanz
9 a hat, der mit zwei Auflageflächen 39 und 39' an der Befestigungsplatte 4 (Stulp)
anschlägt und auf seiner dem starr befestigten Fallenkopf 8 entgegengesetzten Seiten
gleichfalls einen tiefen Ausschnitt 21' mit einer Anlagekante 24' und einer abgesetzten
Endkante 25' hat. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Querausnehmung 23' jedoch
in die Unterseite des rechteckigen Drückerdorns 13' eingeschnitten. Die Arbeitsweise
des zweiten Beispieles ist die gleiche, wie zu F i g. 1 bis 3 beschrieben wurde,
nur mit dem Unterschied, daß die Rückstellfeder 17a des Fallenschwanzes 9 a als
Blattfeder ausgebildet und einerseits in einer ösenartigen Halterung 41 sowie andererseits
in einem Zapfen 44 an der Gehäuseseitenwand 7 festgehalten wird. Beim zweiten Beispiel
sind die Handgriffe 15 nach F i g. 5 jeweils in einer Anschlaghülse 42 mit einem
Stützflansch 43 geführt und dadurch die axialen Bewegungen des Drückerdoms 13' quer
zur Türebene begrenzt. Die erfindungswesentliche Arbeitsweise für das öffnen der
Tür 2' mit dem Drückerdorn 13' und für das freie Zurückschlagen der Tür in die gezeichnete
Verschlußstellung nach F i g. 6 wird bei diesem Ausführungsbeispiel dadurch bewirkt,
daß die Rückstellfeder 17a in Form einer Blattfeder auf das Schließglied einen solchen
Druck ausübt, daß sie den Fallenkopf 8 in der nach außen vorgeschobenen Stellung
und den Fallenschwanz 9 a in einer zu den Gehäuseseitenwänden 5 und 7 im wesentlichen
parallelen Stellung hält. Zum Unterschied gegenüber F i g. 3 hat das Schließblech
34' nach F i g. 6 zwischen der äußeren Schrägfläche 35' noch eine Teilfläche 49
parallel zur abgesetzten Fläche 33' des hölzernen Türrahmens 32'. Im übrigen ist
auch das gesamte Schließglied dieses Ausführungsbeispieles sowohl längsverschieblich
durch den zwischen beiden Gleitflächen geführten Fallenkopf 8 und außerdem innerhalb
des Gehäuses 3 in Querrichtung schwenkbar, jedoch kein Anschlag zur Begrenzung der
Schwenkbewegung erforderlich. Man sieht jedoch auch in F i g. 6, daß nur die Rollbewegung
beim Schließen der Tür 2' den Fallenschwanz 9 a in Richtung zur Querausnehmung 23'
verschwenkt und damit die Wirkung des Schnappverschlusses ermöglicht, während der
Türverschluß zum öffnen die Betätigung des Drückerdorns 13' voraussetzt.
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F i g. 7 zeigt das dritte Beispiel in Teilansicht mit dem gleichen
Fallenkopf 8, mit dem ein zylindrischer Fallenschwanz 9 b starr befestigt ist. Dieser
hat eine zapfenartige Verlängerung 45 und etwa in seiner Mitte eine Bohrung 48,
in welche das eine Ende der Rückstellfeder 17a in Form einer Blattfeder verschiebbar
eingreift, die sich auch bei diesem Ausführungsbeispiel an einem Zapfen 44 an der
Gehäuseseitenwand 7 abstützt und als Rückstellfeder sowohl die Längsverschiebung
des gesamten Schließgliedes als auch dessen mittlere Ruhelage zwischen den beiden
Seitenwänden des Gehäuses 3 gewährleistet. Zur Bewegungsbegrenzung dient ein Anschlagzapfen
50, der sich an die Befestigungsplatte 4 (Stulp) anlegt. Die erfindungswesentliche
Wirkung besteht darin, daß der Drückerdorn 13" auf der dem Fallenschwanz 9 b zugekehrten
Seite eine Längsnut 46 hat, von welcher eine als Querbohrung ausgeführte Querausnehmung
47 ausgeht, daß die Längsnut 46 mit dem freien Ende der zapfenartigen Verlängerung
45 des Fallenschwanzes 9 b in verschiebbarem Eingriff steht und daß die Verlängerung
45 in die Querbohrung hineingreift, wenn der Fallenschwanz 9 b mit dieser ausgerichtet
ist. Auch in diesem Falle sind die beiden seitlichen Gleitflächen 27 zur Führung
und zur Roll-Berührung für den Fallenkopf 8 funktionswesentlich. Die außerordentlich
einfache Konstruktion des dritten Ausführungsbeispiels besteht aus wenigen Einzelteilen
und sichert die betreffende Tür in ihrer Verschlußstellung gegen unbeabsichtigtes
Aufschlagen, läßt jedoch jederzeit ein Zuschlagen der Tür zu, hat also erfindungsgemäß
die gleiche Arbeitsweise wie ein üblicher Türverschluß mit Schwenkgriffen.