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Rollfilmkamera mit Wechselkassette Zusatz zur Zusatzanmeldung: A 24948
IX a/57 a Auslegeschrift 1256 058 Die Erfindung betrifft eine Rollfilmkamera mit
Wechselkassette, bei der die Wechselkassette in die Kamera von deren Rückseite aus
in Richtung der Kamerafrontwand eingelegt und die Kamera mit einer vorzugsweise
einseitig angelenkten Gehäuserückwand ausgestattet ist, die in Schließstellung die
eingelegte Wechselkassette unter Abdeckung derselben an eine Anlagefläche des Kameragehäuses
in Richtung der optischen Achse federnd andrückt und bei der das kameraeigene Filmschaltwerk
sowie der Belichtungsverschluß der Kamera durch einen Schalt-und Spannhebel betätigbar
sind, der mit einem um den Objektivtubus drehbar gelagerten Ring verbunden ist,
gemäß Patentanmeldung A 24948 IX a/57 a.
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Der Schalt- und Spannhebel in der Rollfilmkamera gemäß obiger Patentanmeldung,
der antriebsmäßig mit dem Belichtungsverschluß der Kamera verbunden ist, ragt durch
einen Bewegungsschlitz im Objektivtubus nach außen, der den maximalen Betätigungshub
des Schalt- und Spannhebels begrenzt. Es ist hier jedoch keine Sicherung gegen eine
Fehlbedienung des Schalt- und Spannhebels bzw. gegen eine Doppelbelichtung vorhanden.
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Bei einer bekannten ähnlichen Kamera ist zur Vermeidung dieser Fehlbedienungen
im Antriebszug zum Schalt- und Spannhebel ein Wendegesperre vorgesehen. Dadurch
muß der Schalt- und Spannhebel dieser Kamera erst ganz durchgeschaltet werden, bevor
er durch seine Rückholfeder wieder in Ausgangsstellung zurückgezogen werden kann.
Die Anordnung eines Wendegesperres bringt jedoch eine Reihe von Nachteilen mit sich.
So ist es beispielsweise möglich, daß der Schalt- und Spannhebel unbeabsichtigt
ein Stück nach unten gedrückt wird. Durch das Wendegesperre wird er dann in dieser
Zwischenlage gehalten, bis eine Aufnahme getätigt wird. Wird der Schalt- und Spannhebel
vollkommen durchgeschaltet und in die Ruhelage zurückgestellt, bleibt die Antriebsfeder
des kameraeigenen Belichtungsverschlusses so lange gespannt, bis die nächste Aufnahme
erfolgt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Mängel der Rollfilmkamera
gemäß obiger Patentanmeldung bzw. der bekannten Kamera zu beseitigen und eine einfache
und zuverlässige Sicherung gegen eine Fehlbedienung des Schalt- und Spannhebels
zu schaffen.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der die
Filmfortschaltung und die Spannung des kameraeigenen Belichtungsverschlusses bewirkende,
gleichachsig drehbar zur optischen Achse des Kameraaufnahmeobjektivs angeordnete
Schalt-und Spannhebel derart ausgebildet ist, daß die Betätigung des Auslöseknopfes
bzw. die Auslösung des kameraeigenen Belichtungsverschlusses nur dann erfolgen kann,
wenn ein Schalt- und Spannring mit dem Schalt- und Spannhebel in Ausgangsstellung
steht.
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Zu diesem Zweck ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung der
Schalt- und Spannring an seiner Peripherie mit einer Fläche versehen, die durch
eine Nut unterbrochen ist, in welche ein Auslöseelement mit seiner Nase dann eintaucht,
wenn der Schalt- und Spannring in seiner Ruhe- oder Ausgangsstellung (gemäß F i
g.1 und 2) steht.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung ist der Auslöseknopf über eine
Auslösestange mit dem Auslöseelement form- oder kraftschlüssig gekoppelt.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist das Auslöseelement über
die Auslösestange mit dem Schaltwerk zur Doppelbelichtungssperre der Kamera verbunden.
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Zweckmäßig ist an dem Schalt- und Spannring ein kreisbogenförmiges
Führungsteil zur Lagerung der Rückzugsfeder befestigt, wodurch die Rückzugsfeder
aus dem Strahlenbereich des Aufnahmeobjektivs gebracht wird.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung ist der Schalt- und Spannring
mit einer Innenverzahnung versehen, die mit einem Spanngetriebe zum Spannen des
kameraeigenen Belichtungsverschlusses zusammenarbeitet.
An dem Schalt-
und Spannring ist ferner in vorteilhafter Weise ein Kegelradsegment befestigt, durch
welches das Kameraschaltwerk angetrieben wird.
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Die Erfindung wird anschließend an Hand der Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Vorderansicht der Kamera mit teilweise aufgebrochener
Frontwand, wobei der Schalt-und Spannhebel in Ruhestellung dargestellt ist, F i
g. 2 eine der F i g. 1 ähnliche Vorderansicht, jedoch mit niedergedrücktem Auslöseknopf,
F i g. 3 eine weitere, den F i g. 1 und 2 ähnliche Vorderansicht, in der jedoch
der Schalt- und Spannhebel in seiner Endschaltstellung dargestellt ist, F i g. 4
eine weitere, den F i g. 1, 2 und 3 ähnliche Vorderansicht, teilweise aufgebrochen,
aus der die Lagerung des Auslöseelements zu ersehen ist, F i g. 5 eine Vorderansicht
des mit dem Schalt- und Spannhebel verbundenen Schalt- und Spannringes, F i g. 6
eine Ansicht eines Lagerringes zur Aufnahme des Schalt- und Spannringes, F i g.
7 einen Querschnitt des in F i g. 6 gezeigten Lagerringes und F i g. .8 eine Schnittansicht-der
Kamera, von oben gesehen.
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Der Schalt- und Spannhebel 134 ist mit einem Schält- und Spannring
380 fest verbunden, der wiederum in einem Lagerring 388 drehbar gelagert
ist. Eine Zugfeder 382- ist einerseits bei 390 am Schalt-und Spannring 380 und andererseits
bei 391 am Lagerring 388 befestigt. Durch die Zugfeder 382 wird der Schalt- und
Spannring 380 in die in F i g. 1 und 2 dargestellte Ausgangslage gezogen, wobei
die Drehbewegung des Rings 380 in diese Ausgangsstellung durch einen Anschlag 389
(F i g. 1 und 2) begrenzt wird, der am Lagerring 388 befestigt ist. Der Lagerring
388 ist an der Kamerafrontwand 1 fest angebracht.
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An dem Schalt- und Spannring 380 sind ein kreisbogenförmiges Führungsteil
392 für die Zugfeder 382 und ein Kegelradsegment 223 befestigt. Das Kegelrädsegment
223 steht mit einem Kegelrad 224 in Eingriff, das die miteinander kämmenden
Zahnräder 227, 226, 225 und die Kupplung 21 antreibt. Die Kupplung 21 kommt bei
eingelegter Wechselkassette in Eingriff mit einem Kupplungsteil des Filmschaltwerks
der Wechselkassette (nicht gezeigt).
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Zwischen dem Kegelrad 224 und der Zahnradkette 227, 226, 225 ist eine
Freilaufkupplung mit Rückdrehsperre eingebaut, damit beim Rückhub des Schalt- und
Spannhebels 134 unter der Einwirkung der Feder 382 die Zahnräder 227, 226, 225 mit
der Kupplung 21 stehenbleiben.
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Auf einem am Objektivtubus 5 befestigten Ring 386 (F i g. 4) ist ein
Auslöseelement 381 drehbar gelagert. Das Auslöseelement 381 dient zur Betätigung
des Auslösehebels 142 (F i g. 8) des kameraeigenen Belichtungsverschlusses 23. Der
Spannhebel des Belichtungsverschlusses ist mit 141 bezeichnet. Das Auslöseelement
381 wird durch eine Feder 383 (F i g. 4) in die in F i g. 1 dargestellte Ruhestellung
gedrückt. Der Schalt- und Spannring 380 weist entlang einer glatten Umfangsfläche
393 eine Nut 385 auf. Das Auslöseelement 381 ist mit einer Nase 384 versehen,
die in die Nut 385 des Schalt- und Spannringes 380 eintauchen kann. Ein Arm 395
des Auslöseelements 381 kann ferner in eine Nut 304 eintauchen, die an einer Auslösestange
269 ausgearbeitet ist. Die Aus-Lösestange 269 ist mit dem Auslöseknopf 43 der Kamera
1 fest verbunden. Die Auslösestange 269 arbeitet ferner mit ihrem unteren Ende mit
einem nicht dargestellten Kameraschaltwerk so zusammen, daß die Betätigung des Auslöseknopfes
43 bei der Stellung des Schalt- und Spannringes 380 gemäß den F i g. 1 und 2 nur
dann möglich ist, wenn vorher der kameraeigene Belichtungsverschluß 23 noch nicht
ausgelöst worden ist.
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Am Schalt- und Spannring 380 ist ferner eine Innenverzahnung 394 vorgesehen,
die mit einem Zahnrad 387 des kameraeigenen Belichtungsverschlusses 23 im Eingriff
steht. Wenn demnach der Schalt- und Spannring 380 gemäß F i g. 3 entgegen dem Uhrzeigersinn
gedreht wird, wird zugleich mit der Betätigung der Räderkette 224 bis 227 und der
Kupplung 21 der Kamera 1 für die Filmfortschaltung über die Innenverzahnung 394
und das Zahnrad 387 auch der kameraeigene Belichtungsverschluß 23 gespannt.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Rollfilmkamera ist wie folgt:
In der in F i g. 1 gezeigten Schaltphase soll der kameraeigene Belichtungsverschluß
23 (F i g. 8) bereits ausgelöst sein. Dadurch, daß der kameraeigene Belichtungsverschluß
noch nicht gespannt und das Filmschaltwerk der Kamera über die Getriebeelemente
223 bis 227 und das Kupplungsteil 21 noch nicht betätigt wurde, ist der Auslöseknopf
43 blockiert.
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Die in F i g. 2 gezeigte Lage der Kamerateile wird erhalten, nachdem
der Schalt- und Spannring 380 durch den Schalt- und Spannhebel 134 von Hand in die
Stellung gemäß F i g. 3 und durch die Zugfeder 382 wieder zurück in die in F i g.
2 gezeigte Stellung gedreht wurde. Dabei wird der kameraeigene Belichtungsverschluß
23 über die Innenverzahnung 394 des Schalt- und Spannringes 380 und das Zahnrad
387 (F i g. 4) gespannt. Gleichzeitig wird durch eine nicht gezeigte Vorrichtung,
die von dem Schaltgetriebe 223 bis 227 und der Kupplung 21 gesteuert wird, die Auslösestange
269 des Auslösers 43 für eine Betätigung freigegeben, nachdem über die Kupplung
21 eine Filmfortschaltung durch das Filmschaltwerk der in die Kamera 1 eingelegten
Wechselkassette (nicht gezeigt) vollendet ist. Der Bediener der Kamera ist dadurch
gezwungen, den Schalt- und Spannhebel 134 bis in seine tiefste in F i g. 3 gezeigte
Stellung durchzuschalten. Somit wird in erwünschter Weise ein vollständiger Filmfortschaltschritt
erzielt.
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Der Rückhub des Schalt- und Spannringes 380 in die Ausgangsstellung
gemäß F i g. 1 und 2 wird, wie bereits erwähnt, durch die Zugfeder 382 bewirkt.
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Nachdem der Schalt- und Spannring 380 die in F i g. 2 gezeigte Stellung
eingenommen hat, kann der Auslöseknopf 43 betätigt werden. Dabei wird, wie in F
i g. 2 gezeigt ist, die Auslösestange 269 nach unten gedrückt. über den in die Nut
304 der Auslösestange 269 eintauchenden Arm 395 des Auslöseelements 381 wird letzteres
entgegen der Kraft seiner Feder 383 im Uhrzeigersinn gedreht, wobei diese Drehbewegung
dadurch ermöglicht ist, daß die Nase 384 des Auslöseelements 381 in die Nut 385
des Schalt-und Spannringes 380 eintauchen kann. Nach Freigabe des Auslöseknopfes
43 wird derselbe durch die Feder 383 des Auslöseelements 381 über die Auslösestange
269 wieder in seine Ausgangsstellung gemäß den F i g.1 und 3 angehoben.
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Während der Drehung des Schalt und Spannringes 380 von seiner Ausgangsstellung
in die in F i g. 3 gezeigte
Stellung und zurück wird der Auslöseknopf
43 durch das Auslöseelement 381 so lange blockiert, wie dessen Nase 384 mit der
glatten Umfangsfläche 393 zusammenwirkt. Diese Blockierung des Auslöseknopfes 43
ist erst dann aufgehoben, wenn der Schalt-und Spannring 380 wieder seine Ausgangsstellung
gemäß den F i g. 1 und 2 einnimmt, in der die Nase 384 in die Nut 385 des Schalt-
und Spannringes 380 eintauchen kann.
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Das am Schalt- und Spannring 380 befestigte kreisbogenförmige Führungsteil
392 hält die Rückzugsfeder 382 in allen Lagen des Schalt- und Spannhebels
134 aus dem Strahlenbereich des Aufnahmeobjektivs 197.