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DE1269205B - Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenz-Betriebskanaelen und einem Ersatzkanal - Google Patents

Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenz-Betriebskanaelen und einem Ersatzkanal

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Publication number
DE1269205B
DE1269205B DE19581269205 DE1269205A DE1269205B DE 1269205 B DE1269205 B DE 1269205B DE 19581269205 DE19581269205 DE 19581269205 DE 1269205 A DE1269205 A DE 1269205A DE 1269205 B DE1269205 B DE 1269205B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
channel
switching
substitute
assigned
operating
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19581269205
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl-Ing Hermann Noack
Hans Panschar
Hans-Otto Simon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE19581269205 priority Critical patent/DE1269205B/de
Publication of DE1269205B publication Critical patent/DE1269205B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/74Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission for increasing reliability, e.g. using redundant or spare channels or apparatus

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Radio Relay Systems (AREA)

Description

  • Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenz-Betriebskanälen und einem Ersatzkanal Die Erfindung bezieht sich auf eine Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenz-Betriebskanälen und einem Ersatzkanal, die in durch Schaltstellen verbundene Schaltabschnitte unterteilt ist, bei der auf den Betriebskanälen ein Pilot (überwachungsschwingung) mitübertragen wird und bei der auf den Schaltstellen dem Empfänger eine zwischen- oder pulsfrequente Kontrollspannung zur Ableitung eines Schaltkriteriums entnommen wird, um bei Störung eines Betriebskanals an dessen Stelle den Ersatzkanal innerhalb des gestörten Schaltabschnittes zu schalten, und bei der ferner als Schaltkriterium außer dem Ausfall der Kontrollspannung noch die einen vorbestimmten Wert überschreitende, aus einer oberhalb des von Signalen belegten Teilfrequenzbereiches liegenden Pilotspannung gewonnene Rauschspannung dient.
  • Ein derartiges Richtfunksystem ist durch die Literaturstelle »Bell System Technical Journal«, Mai 1955, S.473 bis 510, bekannt. Bei diesem System werden sowohl die Rauschspannung in einem nicht von Signalen gelegten Teilfrequenzbereich als auch die Trägerfrequenz des Basisbandes im obigen Sinn überwacht, indem beide gleichgerichtet werden und einem Multivibrator zugeführt werden, der bei Vorhandensein einer der beiden Störungen oder beider gleichzeitig schaltet und Schaltvorgänge einleitet, wie z. B. die Umschaltung auf einen Ersatzkanal. Das Auftreten von erhöhtem Streckenrauschen, wie es z. B. bei Scatter-Verbindungen häufig anzutreffen ist, und ein totaler Ausfall der Trägerfrequenz, z. B. bei Sendeausfall, werden also bei diesem System gleichartig bewertet, was besonders deshalb nachteilig ist, weil bei diesem System während jeder Umschaltung eine Blockade aller der Störstelle folgenden Ersatzkanäle auftritt. Bei Kanalausfall werden nämlich bei diesem System folgende Schritte veranlaßt: Bei allen dem gestörten Streckenabschnitt folgenden Schaltstellen wird der Kanalkenner rückwärts auf der zusätzlichen Signalleitung übertragen. Dann wird der Ersatzkanal bei sämtlichen genannten Schaltstellen parallel zum gestörten Betriebskanal geschaltet und ein ansonsten mitübertragener Pilot (8,5 MHz) vom Ersatzkanal entfernt. Schließlich wird bei der Schaltstelle, die dem gestörten Streckenabschnitt unmittelbar folgt, durch den auf dem Ersatzkanal erscheinenden Kanalträger die Verbindung zwischen Ersatzkanal und Betriebskanal hergestellt. Dann müssen der Reihe nach bei sämtlichen folgenden Schaltstellen die ersten beiden genannten Vorgänge rückgängig gemacht werden, was natürlich einen erheblichen Zeitausfall zur Folge hat. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein solches System dahingehend zu verbessern, daß insbesondere die obengenannten Nachteile vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Richtfunksystem der einleitend erwähnten Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das erstgenannte Schaltkriterium gegenüber dem zweitgenannten bevorrechtigt ist, so daß bei gleichzeitig vorhandener Störung eines ersten Kanals durch Ausfall der Kontrollspannung und eines zweiten Kanals durch erhöhte Rauschspannung der Ersatzkanal an die Stelle des ersten Kanals geschaltet wird, in der Weise, daß bei Ausfall der Kontrollspannung eines Kanals an alle dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltabschnitte eine unmodulierte zwischen- oder pulsfrequente Spannung, erzeugt in einem jedem Kanal zugeordneten Ersatzgenerator, angelegt wird und, wie an sich bekannt, ein den gestörten Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) über eine zusätzliche Verbindung zwischen den Schaltstellen der dem gestörten Schaltabschnitt vorangehenden Schaltstelle übermittelt wird, das dort die Anschaltung eines Pilottones an den Ersatzkanal veranlaßt, der seinerseits auf der dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstelle die Verbindung zwischen dem Ersatzkanal und dem Betriebskanal des folgenden Abschnittes unter Abschaltung des an diesen angelegten Ersatzgenerators veranlaßt, und daß bei Auftreten unzulässig hohen Rauschens in einem Kanal auf allen dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstellen eine Sperrung der Umschaltung veranlaßt wird, sowie das Kennsignal rückwärts gesendet wird, das nur in der dem gestörten Schaltabschnitt vorangehenden Schaltstelle die Pilotfrequenz an den Ersatzkanal anschaltet, der in der dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstelle einen Vergleich der Rauschspannungen im Ersatzkanal und im gestörten Betriebskanal veranlaßt.
  • Gegenüber dem einleitend erwähnten System wird also bei der Erfindung zwischen Rauschausfall und Kanalausfall unterschieden, und außerdem wird bei Signalausfall durch Anliegen eines Ersatzgenerators an den Betriebskanal des gestörten Streckenabschnittes eine Blockade der Ersatzkanäle weiterer Abschnitte nach dem Störort verhindert, während bei Auftreten unzulässig hohen Rauschens zum gleichen Zweck eine Sperrung der Umschaltung veranlaßt wird. Schließlich wird bei der Erfindung in jedem Fall durch den auf den Ersatzkanal des gestörten Streckenabschnittes angeschalteten Pilotton die endgültige Umschaltung auf den Ersatzkanal veranlaßt. Dies erspart gegenüber dem eingangs genannten System die Verwendung eines weiteren Signalkanals in Rückwärtsrichtung zwischen den Schaltstellen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes ergeben sich durch folgende Maßnahmen.
  • Bei der Richtfunkverbindung gemäß der Erfindung ist den Betriebskanälen eine einstellbare, gestaffelte Bevorrechtigung zugeordnet, derart, daß bei gleichzeitig vorhandenem Ausfall der Kontrollspannung und gegebenenfalls auch bei gleichzeitig vorhandener erhöhter Rauschspannung in mehreren Betriebskanälen der Ersatzkanal an die Stelle des jeweils bevorrechtigten Kanals geschaltet wird.
  • Den Betriebskanälen in beiden übertragungsrichtungen sind auf der Sende- und Empfangsseite jedes Schaltabschnittes Schalteinrichtungen zugeordnet, über die sie im ungestörten Zustand durchverbunden werden, während der Ersatzkanal zwischen den Schaltabschnitten aufgetrennt ist, wobei im Störungsfall zuerst die sendeseitige Schalteinrichtung den Ersatzkanal an den gestörten Betriebskanal anschaltet und dann die empfangsseitige Schalteinrichtung die zum folgenden Schaltabschnitt führende Leitung vom Betriebskanal abschaltet und an den Ersatzkanal anschaltet, und auf der Sendeseite jedes Schaltabschnittes ist an jeden Kanal ein Ersatzgenerator anschaltbar, der eine unmodulierte zwischen- oder pulsfrequente Spannung abgibt, wobei im ungestörten Zustand nur der dem Ersatzkanal zugeordnete Ersatzgenerator angeschaltet ist.
  • Sämtlichen Kanälen auf der Empfangsseite jedes Schaltabschnittes sind Anzeigemittel zugeordnet, die bei Ausfall der Kontrollspannung und bei erhöhter Rauschspannung ansprechen, und dem Ersatzkanal ist außerdem ein Anzeigemittel für den Pilot zugeordnet.
  • Auf jeder Schaltstelle melden die ansprechenden Anzeigemittel eines Betriebskanals die Störung einer Auswahlschaltung, die bei gleichzeitig vorhandenen Störungen im gleichen Schaltabschnitt eine Prüfung der Bevorrechtigung nach Art der Störung und Einstufung des Betriebskanals vornimmt.
  • Bei Ausfall der Kontrollspannung in. einem Betriebskanal legt die Auswahlschaltung auf der dem Störungsort folgenden Schaltstelle den diesem Kanal zugeordneten Ersatzgenerator an den nächstfolgenden ungestörten Schaltabschnitt und sendet ein diesen Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) beispielsweise über einen besonderen Signalkanal an eine Umschaltsteuerung der vorangehenden Schaltstelle, die den dem Ersatzkanal zugeordneten Ersatzgenerator von diesem abschaltet und ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete sendeseitige Schalteinrichtung abgibt, worauf der über den Ersatzkanal zur erstgenannten, dem Störungsort folgenden Schaltstelle laufende Pilot über das ihm zugeordnete Anzeigemittel und die Auswahlschaltung an dem gestörten Kanal zugeordneten Ersatzgenerator vom nächstfolgenden Schaltabschnitt wieder abschaltet und diesen durch Abgabe eines Schaltsignals an die zugeordnete empfangsseitige Schalteinrichtung mit dem Ersatzkanal verbindet. Bei diesem Störungsfall wird also der gestörte Kanalabschnitt sofort eindeutig markiert und die Umschaltung auf den Ersatzkanal auf den folgenden ungestörten Schaltabschnitten gar nicht eingeleitet. Dies gilt auch dann, wenn in demselben Schaltabschnitt gleichzeitig zwei Betriebskanäle ausfallen; der benachteiligte, nicht überbrückte Betriebskanal kann auf den folgenden Schaltabschnitten den Ersatzkanal nicht blockieren.
  • Bei erhöhter Rauschspannung in einem Betriebskanal geben die Auswahlschaltungen auf den dem Störungsort folgenden Schaltstellen zuerst ein Sperrsignal an eine Umschaltsteuerung derselben Schaltstelle ab, das dort die dem gestörten Kanal zugeordneten Relais sperrt, und dann ein den gestörten Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) beispielsweise über einen besonderen Signalkanal an eine Umschaltsteuerung der vorangehenden Schaltstelle sendet, und diejenige Umschaltsteuerung, die ein Kennsignal, aber kein Sperrsignal erhält, schaltet den dem Ersatzkanal zugeordneten Ersatzgenerator von diesem ab und gibt ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete sendeseitige Schalteinrichtung ab, und der über den Ersatzkanal zur nächstfolgenden Schaltstelle laufende Pilot veranlaßt über das ihm zugeordnete Anzeigemittel und die Auswahlschaltung in einer Geräuschvergleichsschaltung einen Vergleich der Rauschspannungen im gestörten Betriebskanal und im Ersatzkanal, und die Geräuschvergleichsschaltung gibt nur dann ein Auslösesignal an die Auswahlschaltung ab, wenn die Rauschspannung im Ersatzkanal um ein vorgegebenes Maß kleiner als die Rauschspannung im gestörten Betriebskanal ist, worauf die Auswahlschaltung ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete empfangsseitige Schalteinrichtung abgibt.
  • Zum Vergleich der Rauschspannungen wird ein gepoltes Differentialrelais verwendet.
  • Bei gleichzeitig vorhandenen Störungen in zwei Betriebskanälen desselben Schaltabschnittes sperrt die Auswahlschaltung am Ende dieses Schaltabschnittes das dem benachteiligten Kanal zugeordnete Kennsignal und das ihm zugeordnete Schaltsignal für die empfangsseitige Schalteinrichtung.
  • Beim Ansprechen eines dem Ersatzkanal zugeordneten Anzeigemittels für die fehlende Kontrollspannung oder für erhöhte Rauschspannung gehen sämtliche Relais in der Auswahlschaltung in Ruhestellung.
  • Bei sende- und empfangsseitigen Schalteinrichtungen ist der Ersatzkanal im Ruhezustand über in Reihe geschaltete, den einzelnen Betriebskanälen zugeordnete mechanische Umschalter mit seinem Abschlußwiderstand verbunden.
  • Bei der sendeseitigen Schalteinrichtung liegt zwischen der Betriebskanalleitung und dem mechanischen Umschalter eine gittergesteuerte Elektronenröhre, die im Ruhezustand gesperrt ist und die im Störungsfall mit dem gleichzeitig betätigten, zugeordneten mechanischen Umschalter entsperrt wird, so daß der Ersatzkanal an den gestörten Betriebskanal angeschaltet wird.
  • Bei der empfangsseitigen Schalteinrichtung liegt im Leitungszug des Betriebskanals eine erste gittergesteuerte Elektronenröhre und zwischen dem mechanischen Umschalter und dem Ausgang der ersten Röhre eine zweite gittergesteuerte Elektronenröhre, wobei im Ruhezustand die erste Röhre entsperrt und die zweite Röhre gesperrt ist und im Störungsfall mit dem gleichzeitig betätigten, zugeordneten mechanischen Umschalter die erste Röhre gesperrt und die zweite Röhre entsperrt wird, so daß die zum folgenden Schaltabschnitt führende Leitung vom Betriebskanal abgeschaltet und an den Ersatzkanal angeschaltet wird. Als mechanischer Umschalter dient hierbei ein magnetisch gesteuerter Schutzgas-Umschaltkontakt, der vorzugsweise mittels eines Außenmantels zu einer Koaxialleitung ergänzt ist.
  • Die Erfindung wird an Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles noch näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in F i g. 1 in schematischer Darstellung einen Teil einer Richtfunkverbindung mit zwei Schaltstellen, F i g. 2 ein vereinfachtes Blockschaltbild einer Schaltstelle mit den Einrichtungen gemäß der Erfindung, F i g. 3 ein Blockschaltbild der Kontrollempfänger und Geräuschanzeiger und der Geräuschvergleichsschaltung, F i g. 4 Einzelheiten der sende- und empfangsseitigen Schalteinrichtungen.
  • Dem Ausführungsbeispiel ist eine Richtfunkverbindung mit vier Radiofrequenz-(RF-)Kanälen zugrunde gelegt, von denen drei als Betriebskanäle und der vierte als Ersatzkanal dienen sollen. In F i g. 1 sind die drei Betriebskanäle mit I, 1I, III und der Ersatzkanal mit IV bezeichnet. Die gesamte Richtfunkverbindung zwischen den Endstellen ist in Schaltabschnitte aufgeteilt, die durch Schaltstellen miteinander verbunden sind. In F i g. 1 sind zwei Schaltstellen SS1 und SS2 gezeichnet, wobei die Schaltstelle SS 1 die Schaltabschnitte SA 1 und SA 2 und die Schaltstelle SS2 die Schaltabschnitte SA 2 und SA 3 miteinander verbindet. Ein Schaltabschnitt kann sich über mehrere Funkfelder erstrecken.
  • über einen RF-Kanal können beispielsweise 600 Gespräche oder ein Fernsehprogramm Übertragen werden. Die 600 Niederfrequenzbänder werden auf den Endstellen nach dem Frequenzmultiplexverfahren gebündelt, so daß z. B. ein Basisband von 60 bis 2540 kHz entsteht; beim Fernsehen erstreckt sich das Basisband von 0,01 bis 5000 kHz. Außerdem wird jedem Kanal ein Pilot (Überwachungsschwingung) zugefügt, dessen Frequenz z. B. 8,5 MHz beträgt. Mit dem Basisband wird ein Träger frequenzmoduliert, worauf dieses Band von der zwischenfrequenten in die radiofrequente Lage verschoben wird. Die Zwischenfrequenz beträgt etwa 70 MHz, die Radiofrequenz etwa 4 GHz. Auf Schalt-und Relaisstellen werden die Kanäle im allgemeinen in der ZF-Lage durchgeschaltet.
  • In F i g. 1 ist nur der eine Übertragungsweg der Richtfunkverbindung dargestellt; der zweite Übertragungsweg für die Gegenrichtung ist genauso aufgebaut. Die vier RF-Bänder werden jeweils über eine einzige Antenne ausgestrahlt und empfangen. Auf jeder Schaltstelle werden die vier empfangenen RF-Bänder in einer Weiche W auf die vier Kanäle aufgeteilt und dann in vier Empfangsumsetzern ME in die ZF-Lage herabgesetzt. Es folgen die empfangs-und sendeseitigen Umschaltanordnungen NE und NS; die die Einrichtungen gemäß der Erfindung enthalten. In vier Sendeumsetzern MS werden die vier Bänder wieder in die radiofrequente Lage umgesetzt, worauf sie in der Weiche W zusammengefaßt und über die Antenne ausgestrahlt werden. Zwischen benachbarten Schaltstellen ist noch ein besonderer Signalkanal (von e1 nach f 1) vorgesehen, dessen Übertragungsrichtung gegenüber den RF-Kanälen entgegengesetzt ist; es kann sich dabei um eine drahtgebundene oder drahtlose Verbindung für die Übermittlung niederfrequenter Signale handeln.
  • Ein vereinfachtes Blockschaltbild der empfangs-und sendeseitigen Umschaltanordnungen NE und NS einer Schaltstelle zeigt F i g. 2. Jedem der drei Betriebskanäle I, 1I und III ist eine empfangs- und eine sendeseitige Schalteinrichtung UEI und USI, UEII und USII, UEIII und USIII zugeordnet. Diese Schalteinrichtungen sind vereinfacht als elektromagnetische Relais mit mechanischen Kontakten dargestellt; bei der hohen Frequenz der zu schaltenden Leistungen und kurzen Schaltzeiten werden jedoch elektronische Schalter kombiniert mit mechanischen, insbesondere koaxialen Schaltern verwendet, wie sie F i g. 4 zeigt.
  • Im ungestörten Zustand sind die Betriebskanäle auf den Schaltstellen über die zugeordneten Schalteinrichtungen durchverbunden, während der Ersatzkanal aufgetrennt ist. An jeden Kanal ist am Anfang seines Schaltabschnittes ein Ersatzgenerator (EG 1 bis EG 4) anschaltbar, der beim Ausführungsbeispiel eine unmodulierte 70-MHz-Schwingung (Zwischenfrequenz) abgibt. Im ungestörten Zustand ist nur der dem Ersatzkanal zugeordnete Ersatzgenerator EG4 angeschaltet.
  • Auf den Schaltstellen sind für jeden Kanal ein Kontrollempfänger (KE 1 bis KE 4) und ein Geräuschanzeiger (GA 1 bis GA 4) vorgesehen. Die vier Kontrollempfänger sind beim Ausführungsbeispiel an die Abschnittsenden der drei Betriebskanäle und des Ersatzkanals vor den empfangsseitigen Schalteinrichtungen hochohmig angeschlossen; die Eingänge der Geräuschanzeiger liegen parallel zu den Eingängen der zugeordneten Kontrollempfänger. Die eingezeichneten Pfeile an den Verbindungsleitungen zweier Einrichtungen in F i g. 2 deuten an, daß die Einrichtung, von der der Pfeil ausgeht, die andere Einrichtung steuert. Der Ausfall der Kontrollspannung wird vom Kontrollempfänger, eine erhöhte Rauschspannung wird vom Geräuschanzeiger einer Auswahlschaltung A U gemeldet, die bei gleichzeitig vorhandenen Störungen eine Prüfung nach Art der Störung und Einstufung des Betriebskanals trifft. Die Auswahlschaltung sendet ein den gestörten Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) über den Signalkanal e1 bis f 1 an die Umschaltsteuerung der vorangehenden Schaltstelle. Mit der Auswahlschaltung ist eine Geräuschvergleichsschaltung GV verbunden. Die sendeseitigen Schalteinrichtungen USI bis USIII werden von der Umschaltsteuerung UM, die empfangsseitigen Schalteinrichtungen UEI bis UE III werden von der Auswahlschaltung A U gesteuert. F i g. 3 zeigt den prinzipiellen Aufbau der untereinander gleichen Kontrollempfänger und Geräuschanzeiger. Am Eingang des Kontrollempfängers KE1 für Kanal I wird die frequenzmoduherte Zwischenfrequenzschwingung vom Gleichrichter G13 gleichgerichtet; der im Gleichstromverstärker V 3 verstärkte Richtstrom wird dem Anzeigerelais KA. I zugeführt. (Entsprechend sind den Kanälen 1I, III und IV die Anzeigerelais KA 1I, KA III und KA IV zugeordnet.) Zur Beurteilung der Rauschspannung dient im Ausführungsbeispiel die 8,5-MHz-Pilotschwingung. Am Eingang des Geräuschanzeigers GA 1 für Kanal I liegt ein Diskrimülator D, an dessen Ausgang die Pilotschwingung mit Hilfe eines selektiven Verstärkers V 1 ausgesiebt und verstärkt wird. Die Pilotschwingung wird vom Gleichrichter Gll gleichgerichtet, der Richtstrom wird jedoch nur in Verbindung mit dem Geräuschanzeiger GA 4, der dem Ersatzkanal zugeordnet ist, vom Anzeigerelais PA IV ausgewertet. (Der im Störungsfall über den Ersatzkanal laufende Pilot wird zur übermittlung des Schaltzustandes am Anfang des Schaltabschnittes benutzt.) Der Gleichrichter Gl1 wirkt außerdem als Demodulator für die der 8,5-MHz-Pilotschwingung aufgeprägte Amplitudenmodulation, mittels der im Ausführungsbeispiel ein Dienstgespräch und Wechselstromsignale im Frequenzbereich von 0,2 bis 3 kHz übertragen werden. Zur Beurteilung des Rauschpegels wird daher das Frequenzband von 4 bis 10 kHz herangezogen. Die zu bewertende Rauschspannung wird vom Filter F mit dem Durchlaßbereich 4 bis 10 kHz ausgesiebt, im Verstärker V 2 verstärkt und schließlich mit Hilfe des Gleichrichters Gig gleichgerichtet; der Richtstrom speist über einen einstellbaren Widerstand W das Anzeigerelais RA I (Ausgang g l). Mit Hilfe des Widerstandes W läßt sich die Ansprechschwelle des Relais einstellen. (Entsprechend sind den Kanälen 1I, III und IV die Anzeigerelais RA II, RA. HI und RA IV zugeordnet.) Der Gleichrichterkreis hat einen zweiten Ausgang g21 bzw. g22 bis g24 für die anderen Kanäle, der zur Geräuschvergleichsschaltung GV führt.
  • Der Ablauf der einzelnen Schaltvorgänge ist aus der folgenden Beschreibung von fünf verschiedenen Störungsfällen zu ersehen. In den Figuren sind die in der Auswahlschaltung A U und in der Umschaltsteuerung UM liegenden Relais nicht dargestellt. Unterbrechung der Kontrollspannung auf den Schaltstellen SS 3, SS 4 usw. beträgt nur etwa 2 Millisekunden; diese kurze Zeit reicht zum Anreiz einer Umschaltung nicht aus, lediglich die Ersatzgeneratoren können ganz kurzzeitig eingeschaltet werden.
  • Außerdem spricht in der Auswahlschaltung AU ein Relais KWI über eine Bevorrechtigungsschaltung (s. Fall t) an, das ein den gestörten Betriebskanal I kennzeichnendes Signal (Kennsignal) auslöst. Als Kennsignal für die drei Betriebskanäle sind beispielsweise Wechselströme im Tonfrequenzbereich mit den Frequenzen f 1, f 2 und f 3 gewählt, die ein Signalgenerator in der Auswahlschaltung erzeugt. Im vorliegenden Fall veranlaßt das Relais KW I über Folgerelais den Signalgenerator zum Aussenden eines Kennsignals mit der Frequenz f 1, das über den Signalkanal e 1 bis f 1 zur Umschaltsteuerung UM der vorangehenden Schaltstelle SS1 läuft.
  • In der Umschaltsteuerung UM der Schaltstelle SS1 bringt das ankommende Kennsignal mit der Frequenz f 1 über Folgerelais das Relais KEIV zum Ansprechen, dessen Kontakt keIV den Ersatzgenerator EG 4 vom Ersatzkanal IV abtrennt. Hierauf wird ein Schaltsignal zur sendeseitigen Schalteinrichtung USI ausgelöst, die den Ersatzkanal mit dem gestörten Betriebskanal I verbindet.
  • Die vollzogene sendeseitige Umschaltung auf der Schaltstelle SS1 wird nunmehr der Schaltstelle SS2 bestätigt. Dazu wird der über den Ersatzkanal laufende Pilot benutzt, der im Geräuschanzeiger GA 4 der Schaltstelle SS2 das gepolte Relais PA IV erregt; sein Anker paIV legt Erde an die über p zur Auswahlschaltung AU führende Leitung. Dadurch wird über Folgerelais in der Auswahlschaltung das Relais KEI zum Abfallen gebracht, das den Ersatzgenerator EG 1 vom Kanal I wieder abtrennt. Hierauf gibt die Auswahlschaltung ein Schaltsignal an die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI, die den gestörten Betriebskanal 1 auf der Empfangsseite des Schaltabschnittes SA 2 unterbricht und den Ersatzkanal IV mit dem Betriebskanal I auf der Sendeseite des folgenden Schaltabschnittes SA 3 verbindet. Damit ist der gestörte Betriebskanal I im Schaltabschnitt SA 2 durch den Ersatzkanal überbrückt.
  • Ist die Störung des Betriebskanals I im Schaltabschnitt SA 2 behoben, so bewirkt die wiederkehrende Kontrollspannung auf der Schaltstelle SS2 über das KA I-Relais, daß die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI in Ruhestellung geht. Gleichzeitig schaltet die Auswahlschaltung das Kennsignal ab, worauf auf der Schaltstelle SS1 auch die sendeseitige Schalteinrichtung USI in Ruhestellung geht; außerdem wird dort der Ersatzgenerator EG 4 an den Ersatzkanal wieder angeschaltet.
  • Fall 2: Ausfall der Kontrollspannung im Betriebskanal I dauert an, im gleichen Schaltabschnitt SA 2 fällt die Kontrollspannung im bevorrechtigten Betriebskanal 11 aus Fall 1: Kontrollspannung fällt im Betriebskanal I aus Es sei angenommen, daß im Schaltabschnitt SA 2 im Betriebskanal I das Nachrichtensignal ausfällt. Dadurch fällt die Kontrollspannung auf der Schaltstelle SS2 und zunächst auch auf sämtlichen folgenden Schaltstellen SS 3, SS 4 usw. aus. In den Kontrollempfängem KE1 dieser Schaltstellen spricht das gepolte Relais KA 1 an, dessen Anker kaI Erde -an die über m l zur Auswahlschaltung A U führende Leitung legt.
  • In der Auswahlschaltung der Schaltstelle SS2 wird das Relais KEI erregt, dessen Kontakt keI den Ersatzgenerator EG1 an den Eingang des ungestörten Schaltabschnittes SA 3 von Kanal I legt. Dadurch ist die Kontrollspannung, die beim Ausführungsbeispiel eine unmodulierte 70-MHz-Schwingung darstellt, auf den Schaltstellen SS3, SS4 usw. wieder vorhanden, und die Relais KAI gehen in Ruhestellung. Die Schaltzustand im Betriebskanal I: Die Relais KA I, KW I, PAIV und die Schalteinrichtungen US I, GEI haben angesprochen; das Kennsignal (f 1) dauert an; der gestörte Betriebskanal I ist im Schaltabschnitt SA 2 durch den Ersatzkanal IV überbrückt.
  • Bei Ausfall der Kontrollspannung im Betriebskanal TI spricht im Kontrollempfänger KE2 das Relais KA 11 an, wodurch in der Auswahlschaltung AU das Relais KEII erregt wird, das den Ersatzgenerator EG2 an den ungestörten Schaltabschnitt SA 3 von Kanal 1I legt. (Die dem Kanal 1I zugeordneten Relais sind in den Figuren nicht dargestellt.) Die Bevorrechtigungsschaltung in der Auswahlschaltung arbeitet im Zusammenhang mit dem Relais KWII folgendermaßen: In Reihe mit der dem betrachteten Kanal zugeordneten Relaiswicklung liegen zwei Ruhekontakte der den anderen Kanälen zugeordneten gleichnamigen Relais, die durch Schalter überbrückt werden können. Dabei werden im Stromkreis des dem bevorrechtigten Kanal (z. B. Kanal 1I) zugeordneten Relais die Ruhekontakte der benachteiligten Relais (z. B. Kanal I) durch Schalter überbrückt. Im vorliegenden Fall kann das KWII-Relais ansprechen. Dieses bewirkt das Kennsignal (f 2) und ein Abfallen des KWI-Relais, wodurch zuerst die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI und hierauf durch Abschalten des Kennsignals (f 1) auch die sendeseitige Schalteinrichtung USI in Ruhestellung gehen. Damit ist der Ersatzkanal vom benachteiligten Kanal I abgeschaltet, so daß nunmehr die durch das Kennsignal (f 2) bereits vorbereitete Umschaltung auf Kanal II erfolgen kann. Es folgen: Umschaltung von USII auf der Schaltstelle SS 1, Bestätigung mit Hilfe des über den Ersatzkanal laufenden Pilots an die Schaltstelle SS2 und Umschaltung von UEII. Damit ist im Schaltabschnitt SA 2 der Ersatzkanal IV an Stelle des bevorrechtigten Kanals II geschaltet.
  • Fall 3: Erhöhte Rauschspannung im Betriebskanal I Es sei angenommen, daß im Schaltabschnitt SA 2 im Betriebskanal I eine Störung auftritt, die eine den normalen Wert überschreitende Rauschspannung bewirkt. Die Störung wird auf der Schaltstelle SS2 und auf sämtlichen folgenden Schaltstellen SS3, SS4 usw. im Geräuschanzeiger GA 1 angezeigt und der Auswahlschaltung AU gemeldet. Dies geschieht dadurch, daß bei einer einen vorbestimmten Wert überschreitenden Rauschspannung im Geräuschanzeiger das gepolte Relais RA I anspricht, dessen Anker ra I Erde an die über n 1 zur Auswahlschaltung führende Leitung legt.
  • Für die Einstellung der RA-Relais ist folgendes zu bemerken: Da sich die Rauschleistungsanteile der einzelnen Funkfelder addieren, erhöht sich im Zuge der Richtfunkverbindung die zulässige Rauschspannung von Schaltstelle zu Schaltstelle. Zweckmäßig werden die Ansprechspannungen der Anzeigerelais RA in den Geräuschanzeigern entsprechend gestaffelt, so daß die Ansprechspannung von Schaltstelle zu Schaltstelle jeweils um den Rauschspannungszuwachs A U des dazwischenliegenden Schaltabschnittes höher liegt. Es ist weiterhin zweckmäßig, auf ein und derselben Schaltstelle die Ansprechspannung des Relais RA IV für den Ersatzkanal um den Rauschspannungszuwachs A U des zugehörigen Schaltabschnittes höher einzustellen als die untereinander gleichen Ansprechspannungen der Relais RA I bis RA III der Betriebskanäle. Dies hat folgenden Grund: Liegt z. B. im Betriebskanal I die Rauschspannung auf der Sendeseite eines Schaltabschnittes knapp unter der Ansprechschwelle, auf der Empfangsseite aber knapp darüber, so spricht das RA 1-Relais an und veranlaßt auf der Sendeseite eine Zusammenschaltung von Kanal I und Ersatzkanal. Eine kleine Rauschspannungserhöhung im Ersatzkanal würde nun bei gleicher Ansprechschwelle auch das RA IV-Relais zum Ansprechen bringen. Dies muß aber vermieden werden, weil eine Erregung des RA IV-Relais eine Störung im Ersatzkanal bedeutet und dabei - wie beim Fall 5 ausführlich beschrieben wird - sämtliche Schaltvorgänge rückgängig gemacht werden.
  • In den Auswahlschaltungen der Schaltstellen SS2, SS3, SS4 usw. spricht über den genannten raI-Kontakt ein Relais RB I an. (Im vorliegenden Fall haben der Einfachheit halber die Kanäle bei Störung durch erhöhte Rauschspannung keine gestaffelte Bevorrechtigung.) Das RBI-Relais veranlaßt ein Sperrsignal an die Umschaltsteuerung UM derselben Schaltstelle, das dort die dem Kanal I zugeordneten Relais sperrt.
  • Außerdem löst das RB I-Relais über ein R W I-Relais ein Kennsignal mit der Frequenz f 1 aus, das über den Signalkanal e1 bis f 1 zur Umschaltsteuerung UM der vorangehenden Schaltstelle läuft. Das Kennsignal läuft also zwischen folgenden Schaltstellen: von SS2 nach SS1, von SS3 nach SS2, von SS 4 nach SS 3 usw.
  • Nur in der Umschaltsteuerung der Schaltstelle SS1, die kein Sperrsignal erhält, bringt das ankommende Kennsignal (f 1) das Relais KEIV zum Ansprechen, das den Ersatzgenerator EG4 vom Ersatzkanal IV abtrennt. Hierauf wird ein Schaltsignal zur sendeseitigen Schalteinrichtung USI ausgelöst.
  • Die vollzogene sendeseitige Umschaltung wird der Schaltstelle SS2 durch den über den Ersatzkanal laufenden Pilot bestätigt, der dort im Geräuschanzeiger GA 4 das Relais PA IV erregt. Dadurch wird in der Auswahlschaltung AU über Folgerelais ein RUI-Relais erregt, das einen Vergleich der Rauschspannungen im Betriebskanal I und im Ersatzkanal IV veranlaßt, die ja sendeseitig über USI bereits verbunden sind.
  • Zum Vergleich der Rauschspannungen dient das gepolte Differentialrelais R V in der Geräuschvergleichsschaltung GV. Die eine Wicklung des Differentialrelais RV ist dauernd mit dem Ausgang g24 des Geräuschanzeigers GA 4 des Ersatzkanals verbunden, die Gegenwicklung wird an den Ausgang g21 bzw. g22 bzw. g23 des Geräuschanzeigers eines Betriebskanals durch den Kontakt des zugeordneten RU-Relais gelegt. Im vorliegenden Fall wird über den ru I2-Kontakt der Ausgang des Geräuschanzeigers GA 1 an die Gegenwicklung des RV-Relais angeschlossen. Das RV-Relais spricht nur an, wenn die Rauschspannung im Betriebskanal die Rauschspannung im Ersatzkanal um ein vorbestimmtes Maß übersteigt. Dadurch ist sichergestellt, daß die Fehlerquelle eindeutig im gestörten Betriebskanal liegt. Das RV-Relais betätigt über Folgerelais die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI. Damit ist im Schaltabschnitt SA 2 der Betriebskanal I abgeschaltet und durch den Ersatzkanal IV ersetzt.
  • Fall 4: Erhöhte Rauschspannung im Betriebskanal I dauert an, im gleichen Schaltabschnitt SA 2 fällt die Kontrollspannung im Betriebskanal 1I aus Schaltzustand im Betriebskanal I: Die Relais RA I, RB I, R W I, R U I, R V und die Schalteinrichtungen USI, UEI haben angesprochen; Kennsignal (f 1) und Sperrsignal dauern an; der gestörte Betriebskanal I ist im Schaltabschnitt SA 2 auf den Ersatzkanal IV umgeschaltet. Im folgenden werden die Schaltvorgänge nur innerhalb des gestörten Schaltabschnittes SA 2 betrachtet.
  • Bei Ausfall der Kontrollspannung im Betriebskanal II spricht über das KA II-Relais in der Auswahlschaltung AU das KEII-Relais an, das den Ersatzgenerator EG2 an den ungestörten Schaltabschnitt SA 3 von Kanal II legt. Außerdem werden das KWII-Relais und ein H-Relais erregt. Voraussetzung für das Ansprechen des H-Relais ist, daß gleichzeitig ein Kanal durch Ausfall der Kontrollspannung und ein zweiter Kanal durch erhöhte Rauschspannung gestört sind. Das H-Relais bewirkt ein Abfallen des RWI-Relais, wodurch das Kennsignal (f 1) für Kanal I abgeschaltet wird und die empfangs- und sendeseitigen Schalteinrichtungen UEI und USI und die den Vergleich der Rauschspannungen bewirkenden Relais RUI und RV in Ruhestellung gehen. Damit ist der Ersatzkanal vom Kanal I abgeschaltet, so daß nunmehr die durch das Kennsignal (f 2) bereits vorbereitete Umschaltung auf den in diesem Fall bevorrechtigten Kanal II erfolgen kann.
  • Fall 5: Störung im Ersatzkanal IV Fällt im Ersatzkanal IV die Kontrollspannung aus, so spricht im Kontrollempfänger KE4 des entsprechenden Schaltabschnittes - der Ersatzkanal ist im normalen Schaltzustand auf den Schaltstellen nicht durchverbunden - das KA IV-Relais an. Bei erhöhter Rauschspannung im Ersatzkanal spricht im Geräuschanzeiger GA 4 das RA IV-Relais an. In beiden Fällen werden sämtliche Relais der Auswahlschaltung von ihrer Stromquelle abgetrennt, so daß sie in die dargestellte Ruhestellung gehen, falls sie nicht bereits in dieser Stellung sind. Dadurch gehen auch die sende- und empfangsseitigen Schalteinrichtungen US und UE in Ruhestellung, bzw. sie können bei Störungen nicht betätigt werden.
  • Einzelheiten der empfangs- und sendeseitigen Schalteinrichtungen zeigt F i g. 4. Es sind nur die dem Betriebskanal I zugeordneten Einrichtungen UEI und USI dargestellt, da die Schalteinrichtungen für die anderen Betriebskanäle II und III ganz entsprechend aufgebaut sind. Es wird eine Kombination von elektronischen und mechanischen Schaltern verwendet, mit der sich bei geringstem Aufwand die hohen Anforderungen erfüllen lassen, die an den Reflexionsfaktor und an die Nebensprechdämpfung zwischen den Kanälen gestellt werden. Zur besseren Übersicht sind in F i g. 4 die Betriebsspannungsquellen für die Röhren und Relais weggelassen.
  • Im Ruhezustand, d. h., wenn keine Störung vorliegt, ist der Ersatzkanal IV auf seiner Empfangs- und Sendeseite über die mechanischen Umschalter beI, be 1I, be HI bzw. bs I, bs II, bs III mit den Abschlußwiderständen R 1 bzw. R 2 verbunden. Als mechanischer Umschalter ist ein magnetisch gesteuerter Schutzgas-Umschaltkontakt verwendet, der vorzugsweise mittels eines Außenmantels zu einer Koaxialleitung ergänzt ist. Die Kontaktfedern, die aus magnetischem Werkstoff bestehen, sind hierbei in ein gasgefülltes Rohr eingeschmolzen. Die steuernden Magnetspulen sind in F i g. 4 mit BEI bzw. BSI bezeichnet. Die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI enthält im Leitungszug des Betriebskanals eine erste gittergesteuerte Elektronenröhre V 4 und zwischen dem mechanischen Umschalter beI und dem Ausgang der Röhre V 4 eine zweite gittergesteuerte Elektronenröhre V5, wobei im Ruhezustand die erste Röhre entsperrt und die zweite Röhre gesperrt ist. Bei der sendeseitigen Schalteinrichtung USI liegt zwischen der durchgehenden Betriebskanalleitung und dem mechanischen Umschalter bsI eine gittergesteuerte Elektronenröhre V6, die im Ruhezustand gesperrt ist.
  • Bei einer Störung des Betriebskanals I wird zuerst die sendeseitige Schalteinrichtung USI betätigt, indem die Umschaltsteuerung UM der vor dem Störungsort liegenden Schaltstelle ein Schaltsignal an das Relais ASI abgibt. Über den Kontakt asIl spricht der mechanische Umschalter BSI an, und über den Kontakt asI= wird die Röhre V6 durch Wegnahme der sperrenden hohen Gittervorspannung (-GV) geöffnet. Damit sind die Schaltabschnittseingänge von Betriebskanal I und Ersatzkanal IV parallel geschaltet.
  • Nach Beendigung der Schaltvorgänge in der sendeseitigen Schalteinrichtung USI wird auf der dem Störungsort folgenden Schaltstelle die empfangsseitige Schalteinrichtung UEI betätigt. Hierbei gibt die Auswahlschaltung AU ein Schaltsignal an das Relais AEI ab, worauf über den Kontakt ae Il der mechanische Umschalter BEI anspricht. Mit Hilfe des Umschaltkontaktes ae I-' wird die Röhre V 4 durch Anlegen einer hohen Gittervorspannung gesperrt und die Röhre V 5 durch Wegnahme der hohen Gittervorspannung entsperrt. Dadurch ist der Betriebskanal I unterbrochen, und die zum folgenden Schaltabschnitt führende Leitung ist mit dem Ersatzkanal IV verbunden.
  • In der einfachen Darstellung der F i g. 4 sind als gittergesteuerte Elektronenröhren Trioden dargestellt; mit besonderem Vorteil werden jedoch Pentoden mit großer Steilheit und kleiner Gitterbasis verwendet.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: I. Richtfunkverbindung mit mindestens drei Radiofrequenz-Betriebskanälen und einem Ersatzkanal, die in durch Schaltstellen verbundene Schaltabschnitte unterteilt ist, bei der auf den Betriebskanälen ein Pilot (Überwachungsschwingung) mitübertragen wird und bei der auf den Schaltstellen dem Empfänger eine zwischen- oder pulsfrequente Kontrollspannung zur Ableitung eines Schaltkriteriums entnommen wird, um bei Störung eines Betriebskanals an dessen Stelle den Ersatzkanal innerhalb des gestörten Schaltabschnittes zu schalten, und bei der ferner als Schaltkriterium außer dem Ausfall der Kontrollspannung noch die einen vorbestimmten Wert überschreitende, aus einer oberhalb des von Signalen belegten Teilfrequenzbereiches liegenden Pilotspannung gewonnene Rauschspannung dient, dadurch gekennzeichnet, daß das erstgenannte Schaltkriterium gegenüber dem zweitgenannten bevorrechtigt ist, so daß bei gleichzeitig vorhandener Störung eines ersten Kanals durch Ausfall der Kontrollspannung und eines zweiten Kanals durch erhöhte Rauschspannung der Ersatzkanal an die Stelle des ersten Kanals geschaltet wird, in der Weise, daß bei Ausfall der Kontrollspannung eines Kanals an alle dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltabschnitte eine unmodulierte zwischen- oder pulsfrequente Spannung, erzeugt in einem jeden Kanal zugeordneten Ersatzgenerator, angelegt wird und, wie an sich bekannt, ein den gestörten Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal), über eine zusätzliche Verbindung zwischen den Schaltstellen der dem gestörten Schaltabschnitt vorangehenden Schaltstelle übermittelt wird, das dort die Anschaltung eines Pilottones an den Ersatzkanal veranlaßt, der seinerseits auf der dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstelle die Verbindung zwischen dem Ersatzkanal und dem Betriebskanal des folgenden Abschnittes unter Abschaltung des an diesen angelegten Ersatzgenerators veranlaßt, und daß beim Auftreten unzulässig hohen Rauschens in einem Kanal auf allen dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstellen eine Sperrung der Umschaltung veranlaßt wird, sowie das Kennsignal rückwärts gesendet wird, das nur in der dem gestörten Schaltabschnitt vorangehenden Schaltstelle die Pilotfrequenz an den Ersatzkanal anschaltet, der in der dem gestörten Schaltabschnitt folgenden Schaltstelle einen Vergleich der Rauschspannungen im Ersatzkanal und im gestörten Betriebskanal veranlaßt.
  2. 2. Richtfunkverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichzeitig vorhandenem Ausfall der Kontrollspannung in mehreren Betriebskanälen diesen eine einstellbare, gestaffelte Bevorrechtigung zugeordnet ist, so daß der Ersatzkanal an die Stelle des jeweils bevorrechtigten Kanals geschaltet wird.
  3. 3. Richtfunkverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichzeitig vorhandener erhöhter Rauschspannung in mehreren Betriebskanälen diesen eine einstellbare, gestaffelte Bevorrechtigung zugeordnet ist, so daß der Ersatzkanal an die Stelle des jeweils bevorrechtigten Kanals geschaltet wird.
  4. 4. Richtfunkverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Betriebskanälen in beiden übertragungsrichtungen auf der Sende- und Empfangsseite jedes Schaltabschnittes Schalteinrichtungen USI, . . . und UEI, . . .) zugeordnet sind, über die sie im ungestörten Zustand durchverbunden werden, während der Ersatzkanal zwischen den Schaltabschnitten aufgetrennt ist, wobei im Störungsfall zuerst die sendeseitige Schalteinrichtung (USI.... ) den Ersatzkanal an den gestörten Betriebskanal anschaltet und dann die empfangsseitige Schalteinrichtung (UEI, . . .) die zum folgenden Schaltabschnitt führende Leitung vom Betriebskanal abschaltet und an den Ersatzkanal anschaltet, und daß auf der Sendeseite jedes Schaltabschnittes an jeden Kanal ein Ersatzgenerator (EG1.... ) anschaltbar ist, der eine unmodulierte zwischen- oder pulsfrequente Spannung abgibt, wobei im ungestörten Zustand nur der dem Ersatzkanal zugeordnete Ersatzgenerator (EG 4) angeschaltet ist.
  5. 5. Richtfunkverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sämtlichen Kanälen auf der Empfangsseite jedes Schaltabschnittes Anzeigemittel zugeordnet sind, die beim Ausfall der Kontrollspannung (Relais KA I.... ) und bei erhöhter Rauschspannung (Relais RA I, . . .) ansprechen und daß dem Ersatzkanal außerdem ein Anzeigemittel für den Pilot (Relais PA IV) zugeordnet ist.
  6. 6. Richtfunkverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Schaltstelle die ansprechenden Anzeigemittel eines Betriebskanals (Relais KA I, . . . und RA I, . . .) die Störung einer Auswahlschaltung (AU) melden, die bei gleichzeitig vorhandenen Störungen im gleichen Schaltabschnitt eine Prüfung der Bevorrechtigung nach Art der Störung und Einstufung des Betriebskanals vornimmt.
  7. 7. Richtfunkverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausfall der Kontrollspannung in einem Betriebskanal die Auswahlschaltung (AU) auf der dem Störungsort folgenden Schaltstelle den diesem Kanal zugeordneten Ersatzgenerator (EG 1, . . .) an den nächstfolgenden ungestörten Schaltabschnitt legt und ein diesen Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) beispielsweise über einen besonderen Signalkanal an eine Umschaltsteuerung (UM) der vorangehenden Schaltstelle sendet, die den dem Ersatzkanal zugeordneten Ersatzgenerator (EG4) von diesem abschaltet und ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete sendeseitige Schalteinrichtung (USI, . . .) abgibt, worauf der über den Ersatzkanal zur erstgenannten, dem Störungsort folgenden Schaltstelle laufende Pilot über das ihm zugeordnete Anzeigemittel (Relais PA IV) und die Auswahlschaltung (A U) den dem gestörten Kanal zugeordneten Ersatzgenerator (EG 1, . . .) vom nächstfolgenden Schaltabschnitt wieder abschaltet und diesen durch Abgabe eines Schaltsignals an die zugeordnete empfangsseitige Schalteinrichtung (UEI.... ) mit dem Ersatzkanal verbindet. B. Richtfunkverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei erhöhter Rauschspannung in einem Betriebskanal die Auswahlschaltungen (A U) auf den dem Störungsort folgenden Schaltstellen zuerst ein Sperrsignal an eine Umschaltsteuerung (UM) derselben Schaltstelle abgeben, das dort die dem gestörten Kanal zugeordneten Relais sperrt, und dann ein den gestörten Kanal kennzeichnendes Signal (Kennsignal) beispielsweise über einen besonderen Signalkanal an eine Umschaltsteuerung (UM) der vorangehenden Schaltstelle sendet, daß diejenige Umschaltsteuerung (UM), die ein Kennsignal, aber kein Sperrsignal erhält, den dem Ersatzkanal zugeordneten Ersatzgenerator (EG 4) von diesem abschaltet und ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete sendeseitige Schalteinrichtung (USI, . . .) abgibt, daß der über den Ersatzkanal zur nächstfolgenden Schaltstelle laufende Pilot über das ihm zugeordnete Anzeigemittel (Relais PAIV) und die Auswahlschaltung (A U) in einer Geräuschvergleichsschaltung (GV) einen Vergleich der Rauschspannungen im gestörten Betriebskanal und im Ersatzkanal veranlaßt und daß die Geräuschvergleichsschaltung nur dann ein Auslösesignal an die Auswahlschaltung abgibt, wenn die Rauschspannung im Ersatzkanal um ein vorgegebenes Maß kleiner als die Rauschspannung im gestörten Betriebskanal ist, worauf die Auswahlschaltung ein Schaltsignal an die dem gestörten Kanal zugeordnete empfangsseitige Schalteinrichtung (UEI, . . .) abgibt. 9. Richtfunkverbindung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vergleich der Rauschspannung ein gepoltes Differentialrelais verwendet wird. 10. Richtfunkverbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichzeitig vorhandenen Störungen in zwei Betriebskanälen desselben Schaltabschnittes die Auswahlschaltung (AU) am Ende dieses Schaltabschnittes das dem benachteiligten Kanal zugeordnete Kennsignal und das ihm zugeordnete Schaltsignal für die empfangsseitige Schalteinrichtung (UEI, . . .) sperrt. 11. Richtfunkverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ansprechen eines dem Ersatzkanal zugeordneten Anzeigemittels für die fehlende Kontrollspannung oder für erhöhte Rauschspannung (Relais KA IV oder RA IV) sämtliche Relais in der Auswahlschaltung (AU) in Ruhestellung gehen. 12. Richtfunkverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei sende- und empfangsseitigen Schalteinrichtungen (USI, ... und UEI, . . .) der Ersatzkanal im Ruhezustand über in Reihe geschaltete, den einzelnen Betriebskanälen zugeordnete mechanische Umschalter mit seinem Abschlußwiderstand verbunden ist. 13. Richtfunkverbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei der sendeseitigen Schalteinrichtung (USI, .. .) zwischen der Betriebskanalleitung und dem mechanischen Umschalter eine gittergesteuerte Elektronenröhre liegt, die im Ruhezustand gesperrt ist und die im Störungsfall mit dem gleichzeitig betätigten, zugeordneten mechanischen Umschalter entsperrt wird, so daß der Ersatzkanal an den gestörten Betriebskanal angeschaltet wird. 14. Richtfunkverbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei der empfangsseitigen Schalteinrichtung (UEI,. . .) im Leistungszug des Betriebskanals eine erste gittergesteuerte Elektronenröhre und zwischen dem mechanischen Umschalter und dem Ausgang der ersten Röhre eine zweite gittergesteuerte Elektronenröhre liegt, wobei im Ruhezustand die erste Röhre entsperrt und die zweite Röhre gesperrt ist und im Störungsfall mit dem gleichzeitig betätigten, zugeordneten mechanischen Umschalter die erste Röhre gesperrt und die zweite Röhre entsperrt wird, so daß die zum folgenden Schaltabschnitt führende Leitung vom Betriebskanal abgeschaltet und an den Ersatzkanal angeschaltet wird. 15. Richtfunkverbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als mechanischer Umschalter ein magnetisch gesteuerter Schutzgas-Umschaltkontakt verwendet ist, der vorzugsweise mittels eines Außenmantels zu einer Koaxialleitung ergänzt ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Zeitschrift »FTZ«, 1952, H.10, S. 460; Zeitschrift »Telefunken-Zeitung«, Juni 1957, S. 100 bis 118; Zeitschrift »The Bell System Technical Journal«, Mai 1955, S. 473 bis 510.
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